Fachbeiträge & Kommentare zu Investmentfonds

Beitrag aus Steuer Office Gold
Einkünfte aus Kapitalvermögen / 9.1.1 Besteuerungssystem

Seit dem 1.1.2018 gelten neue Regeln für die Besteuerung von Investmentfonds und deren Anlegern. Es wird zwischen 2 voneinander unabhängigen Besteuerungssystemen unterschieden. Die Basis bildet ein einfacheres, leicht administrierbares, ­gestaltungssicheres und "intransparentes" Besteuerungssystem für Investmentfonds, das wie bei anderen Körperschaften auf der getrennten Bes...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 9.2.1 Systematik und Teilfreistellung

Einkünfte aus Investmentfonds (Ausschüttungen, Vorabpauschale und Veräußerungsgewinne[1]) gehören bei Privatanlegern seit 2018 zu den Kapitaleinkünften nach § 20 Abs. 1 Nr. 3 EStG und unterliegen somit auch der Abgeltungsteuer. Als Ausgleich für die Vorbelastung der Einkünfte auf Fondsebene mit inländischen bzw. mit ausländischen Steuern werden die Einkünfte des Anlegers teil...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 9.2.6.2 Veräußerungsgewinn bei Anteilserwerb vor dem 1.1.2009 (bestandsgeschützte Alt-Anteile)

Der fiktive Veräußerungsgewinn auf den 31.12.2017 ist steuerfrei. Dies ergibt sich aus der bis 2017 geltenden Rechtslage, wonach ein Bestandsschutz bei Einführung der Abgeltungsteuer gewährt wurde und die Veräußerungsgewinne aus Investmentanteilen nach Ablauf der 1-jährigen Haltefrist des § 23 EStG steuerfrei waren. Seit dem 1.1.2018 unterliegen bei diesen Anteilen sämtliche ...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 9.2.8.2 Veräußerungsgewinne

In den Zeilen 14-28 der Anlage KAP-INV 2025 werden die Veräußerungsgewinne aus Investmentfonds eingetragen. Dabei wird zwischen Aktien-, Misch-, Immobilien- und Auslandsimmobilienfonds sowie sonstigen Investmentfonds unterschieden, was wegen der unterschiedlichen Teilfreistellungssätze erforderlich ist. Die Teilfreistellungen werden maschinell berechnet, womit immer die voll...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 9.2.2 Ausschüttungen

Der Anleger versteuert die ihm zugeflossenen Ausschüttungen (zuzüglich der einbehaltenen Steuerabzugsbeträge) ggf. unter Abzug der Teilfreistellung. Praxis-Beispiel Ausschüttung eines Aktien-Investmentfonds Privatanleger A erhält eine (Brutto-)Ausschüttung aus dem XY-Aktien-Investmentfonds i. H. v. 10.000 EUR. Diese unterliegen nach Abzug der Teilfreistellung (30 %) mit 7.000 ...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 9.2.3 Vorabpauschale

Seit 2018 ist bei (teil-)thesaurierenden Investmentfonds mit der Vorabpauschale[1] die risikolose Marktverzinsung zu versteuern, wenn diese höher ist als die Ausschüttung. Grundlage für die Vorabpauschale ist der Basisertrag, der sich wie folgt errechnet: Der Basiszins ist aus der langfristig erzielbaren Rendite öffe...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 9.2.6.3 Veräußerungsgewinn bei Erwerb sonstiger Alt-Anteile (Erwerb nach dem 31.12.2008)

Bei Investmentanteilen, die von Privatanlegern nach Einführung der Abgeltungsteuer zum 1.1.2009 erworben wurden, unterliegt auch der Veräußerungsgewinn der Steuerpflicht. Rechtsgrundlage hierfür sind § 56 Abs. 2–3 InvStG sowie § 8 Abs. 5 InvStG in der bis 2017 geltenden Fassung. Der fiktive Veräußerungsgewinn ermittelt sich nach der bis 2017 geltenden Rechtslage und wird erst...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 9.2.8.1 Laufende Erträge

Die Zeilen 4–13 der Anlage KAP-INV 2025 enthalten hierbei die "laufenden" Investmenterträge (Ausschüttungen aus Investmentfonds und Angaben zur Vorabpauschale). Die Werte sind jeweils vor der Teilfreistellung einzutragen. Im Gegensatz dazu ist bei Steuerbescheinigungen inländischer Banken das Teilfreistellungsverfahren schon bei der Höhe der Kapitalerträge berücksichtigt.mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 9.2.5 Steuerabzug

Alle Erträge aus Investmentfonds, d. h. die Ausschüttungen, die Vorabpauschale und die Veräußerungsgewinne, unterliegen dem Kapitalertragsteuerabzug, wenn die Anteile von einem inländischen Kreditinstitut verwahrt werden.[1] Die Teilfreistellung wird beim Steuerabzug berücksichtigt.[2] Für die Vorabpauschale zieht das inländische Kreditinstitut die Steuerabzugsbeträge von ein...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 9.2.8 Anlage KAP-INV

Während Investmenterträge, die über inländische Banken erzielt werden, in der Steuerbescheinigung aufgeführt sind, müssen Erträge aus Investmentfonds, die im Ausland verwahrt werden, gegenüber dem Finanzamt erklärt werden. Entsprechendes gilt für sog. Tafelpapiere. Die hierzu erforderlichen Angaben müssen ab 2018 in der Anlage KAP-INV eingetragen werden. 9.2.8.1 Laufende Ertr...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 9.2.6.4 Besonderheiten beim Kapitalertragsteuerabzug

a) Ersatzbemessungsgrundlage Wenn für die Ermittlung des Gewinns aus der fiktiven Veräußerung keine Anschaffungskosten vorliegen, ist nach § 56 Abs. 3 Satz 4 InvStG eine Ersatzbemessungsgrundlage i. H. v. 30 % des letzten im Kalenderjahr 2017 festgesetzten Rücknahmepreises dem Steuerabzug zugrunde zu legen.[1] In der Veranlagung ist der zutreffende fiktive Veräußerungsgewinn z...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 9.1 Überblick

9.1.1 Besteuerungssystem Seit dem 1.1.2018 gelten neue Regeln für die Besteuerung von Investmentfonds und deren Anlegern. Es wird zwischen 2 voneinander unabhängigen Besteuerungssystemen unterschieden. Die Basis bildet ein einfacheres, leicht administrierbares, ­gestaltungssicheres und "intransparentes" Besteuerungssystem für Investmentfonds, das wie bei anderen Körperschafte...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 9.2.6.1 Überblick

Der Wechsel vom "alten" ins "neue" Recht ist in § 56 InvStG geregelt. Wertsteigerungen und laufende Erträge bis 2017 werden noch nach der bis dahin geltenden Rechtslage erfasst. Lediglich die ab dem 1.1.2018 entstandenen Wertänderungen unterliegen der neuen Rechtslage. Hinweis "Laufende" Erträge bis 2017 Die laufenden Erträge (insbesondere Zinsen, Dividenden, Mieten) wurden bi...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 9.2.7 Fazit

Eine Ermittlung der "transparenten" Erträge des Fonds erfolgt seit 2018 nicht mehr. Die Veröffentlichungen im Bundesanzeiger sind entfallen. Vielmehr werden im Wesentlichen – vorbehaltlich der Vorabpauschale – die Zahlungsströme der Besteuerung zugrunde gelegt, wobei eine Vorbelastung des Investmentfonds pauschaliert berücksichtigt wird. Damit sind für die Besteuerung beim An...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 4 Übersicht zu Einnahmen aus Kapitalvermögen

§ 20 EStG gliedert sich wie folgt: Abs. 1: laufende Einnahmen Abs. 2: Veräußerung/Einlösung von Kapitalanlagen Abs. 3: besondere Entgelte oder Vorteile (Sachbezüge) Abs. 3a: Berichtigung von Kapitalerträgen mit Steuerabzug Abs. 4: Gewinnermittlung bei Veräußerung oder Einlösung Abs. 4a: Kapitalmaßnahmen Abs. 5: Anteilseigner Abs. 6: Verlustverrechnung Abs. 7: Verweis auf § 15b EStG (...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.2.13 Anlage KAP-INV

Während Investmenterträge, die über inländische Banken/Kreditinstitute erzielt werden, in der Steuerbescheinigung aufgeführt sind, müssen Erträge aus Investmentfonds, die im Ausland verwahrt werden, gegenüber dem Finanzamt erklärt werden. Entsprechendes gilt für sog. Tafelpapiere. Die hierzu erforderlichen Angaben müssen ab 2018 in der Anlage KAP-INV eingetragen werden.[1]mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 9.2 Anlegerbesteuerung

9.2.1 Systematik und Teilfreistellung Einkünfte aus Investmentfonds (Ausschüttungen, Vorabpauschale und Veräußerungsgewinne[1]) gehören bei Privatanlegern seit 2018 zu den Kapitaleinkünften nach § 20 Abs. 1 Nr. 3 EStG und unterliegen somit auch der Abgeltungsteuer. Als Ausgleich für die Vorbelastung der Einkünfte auf Fondsebene mit inländischen bzw. mit ausländischen Steuern w...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 9.2.6 Übergangsfragen bei Erwerb der Anteile vor 2018 (Alt-Anteile)

9.2.6.1 Überblick Der Wechsel vom "alten" ins "neue" Recht ist in § 56 InvStG geregelt. Wertsteigerungen und laufende Erträge bis 2017 werden noch nach der bis dahin geltenden Rechtslage erfasst. Lediglich die ab dem 1.1.2018 entstandenen Wertänderungen unterliegen der neuen Rechtslage. Hinweis "Laufende" Erträge bis 2017 Die laufenden Erträge (insbesondere Zinsen, Dividenden, ...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 5.3.3 Neuverträge (Abschluss nach dem 31.12.2004)

Für Erträge aus Kapitallebensversicherungen, die nach dem 31.12.2004 abgeschlossen werden, besteht eine generelle Einkommensteuerpflicht.[1] Es wird nicht mehr auf die rechnungsmäßigen und außerrechnungsmäßigen Zinsen abgestellt. Der zu versteuernde Betrag ermittelt sich zukünftig aus der Differenz zwischen Ablaufleistung und den gezahlten Beiträgen. Die Erträge müssen grunds...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 1.8 Meldepflichten bei Auslandsbeteiligungen

Nach § 138 Abs. 2 Nr. 3 AO müssen Kapitalanleger bestimmte Auslandssachverhalte gegenüber der Finanzverwaltung elektronisch melden. Dies betrifft den Erwerb oder die Veräußerung von Beteiligungen an einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse mit Sitz und Geschäftsleitung außerhalb des Geltungsbereichs der AO, wenn damit eine Beteiligung von mindestens 10 % err...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 7 Besondere Entgelte und Vorteile

§ 20 Abs. 3 EStG regelt die Steuerpflicht besonderer Entgelte und Vorteile, die neben den in § 20 Abs. 1 und 2 EStG genannten Einnahmen gezahlt werden. Hierdurch werden sowohl Sacheinnahmen als auch Entgelte von dritter Seite erfasst. Erhalten Anleger Entschädigungszahlungen für Verluste, die aufgrund von Beratungsfehlern im Zusammenhang mit einer Kapitalanlage geleistet werd...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 5.1.1 Allgemeines

Zu den Einnahmen aus Kapitalvermögen gehören nach § 20 Abs. 1 Nr. 1–2 EStG Gewinnanteile und sonstige Bezüge aus Aktien, Kuxen, Genussrechten (mit denen das Recht am Gewinn und Liquidationserlös einer Kapitalgesellschaft verbunden ist), GmbH-Beteiligungen und Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (inkl. verdeckter Gewinnausschüttungen sowie entsprechende Bezüge aus Kapita...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 10.1 Laufende Erträge

Einnahmen nach § 20 Abs. 1 EStG wie Zinsen und Dividenden sind mangels zulässigem Werbungskostenabzug[1] in voller Höhe anzusetzen. Bei Lebensversicherungen ermittelt sich der Kapitalertrag aus der Differenz zwischen der Ablaufleistung und der Summe der auf sie entrichteten Beiträge.[2] Für vor 2005 abgeschlossene Verträge sind – soweit die Einkünfte ausnahmsweise steuerpfli...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 9.2.4 Veräußerungsgewinn

Der Veräußerungsgewinn[1] ist die Differenz zwischen Verkaufs-/Rückgabepreis und den Anschaffungskosten, ggf. gemindert um die angesetzten Vorabpauschalen. Die Regelungen des § 20 Abs. 4 EStG sind für die Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung eines Investmentanteils entsprechend anzuwenden.[2] D. h., es gelten die dortigen Regelungen zur Berücksichtigung von Veräußerungsk...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 10.2.2 Vermögensverwaltungsgebühren

Während der Abzug laufender Werbungskosten nach § 20 Abs. 9 EStG ausgeschlossen ist, sind Transaktionskosten (d. h. Anschaffungsnebenkosten und Veräußerungskosten) im Rahmen der Veräußerungsgewinnermittlung nach § 20 Abs. 4 EStG zu berücksichtigen. Vermögensverwaltungsverträge enthalten teilweise sowohl eine Vergütung für die reine Verwaltung des Vermögens als auch Transaktio...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.4.2.2 Ersatzbemessungsgrundlage beim Steuerabzug

Praxis-Beispiel Anwendung der Ersatzbemessungsgrundlage311mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.2.3 Zeilen 7–15

Die in den Zeilen 7–15 in der mittleren Spalte aufzunehmenden Werte ergeben sich aus den Steuerbescheinigungen. Der in der Zeile 7 einzutragende Wert beinhaltet die gesamten Kapitalerträge der jeweiligen Institute lt. Jahressteuerbescheinigung (Muster I der Steuerbescheinigung) bzw. die anzusetzenden Kapitalerträge bei Einzelsteuerbescheinigungen (Muster II der Steuerbeschei...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.2.5 Zeilen 18–26a

In den Zeilen 18–26a sind die Kapitalerträge einzutragen, die nicht dem Steuerabzug unterlegen haben.[1] Hinweis Investmentfonds im Auslandsdepot Eine Ausnahme gilt hierbei für Investmenterträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Diese sind nicht in den Zeilen 18–26a der Anlage KAP 2025, sondern in den entsprechenden Zeilen der Anlage KAP-INV zu erklären...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Einkünfte aus Kapitalvermögen / 8 Kapitalmaßnahmen

Für bestimmte Kapitalmaßnahmen kommt es zu einer Steuerneutralität[1]: Qualifizierter Anteilstausch inländischer und ausländischer Gesellschaftsanteile.[2] Beispiele: Verschmelzungen, Aufspaltungen. Ein evtl. Barausgleich gilt nach § 20 Abs. 4a Satz 2 EStG als Kapitalertrag nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Die Ausgleichszahlungen sind jedoch steuerfrei, wenn die Anteile vor 2009 er...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalertragsteuer / 2 Kapitalerträge mit Steuerabzug

Eine abschließende Aufzählung der vom Steuerabzug betroffenen Kapitalerträge enthält § 43 EStG. Die jeweiligen Steuersätze hierzu nennt § 43a EStG. Im Wesentlichen unterliegen für das Jahr 2025 folgende Kapitalerträge dem Steuerabzug:mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalertragsteuer / 9.1 Erfassung der Einkünfte/Vorlage der Steuerbescheinigung

Nach § 36 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG ist die Kapitalertragsteuer auf die Einkommensteuer anzurechnen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Einkünfte bei der Veranlagung erfasst wurden. Wurde die Erstattung der Kapitalertragsteuer beantragt[1], kommt eine Anrechnung nicht in Betracht. Diese Problematik stellte sich häufig bei ausländischen thesaurierenden Investmentfonds für die a...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalertragsteuer / 3.1 Grundsätzliches

Dem Steuerabzug unterliegen grundsätzlich die vollen Kapitalerträge ohne jeden Abzug.[1] Lebensversicherungserträge unterliegen auch dann in voller Höhe der Steuerpflicht, wenn nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG die Erträge nur hälftig als Kapitaleinnahmen anzusetzen sind.[2] Soweit allerdings Erträge aus Investmentfonds der Teilfreistellung nach § 20 InvStG unterliegen, wird...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalertragsteuer / 2.2 Steuerausländer

Ist ein Anleger in Deutschland nicht unbeschränkt steuerpflichtig, können die Einkünfte nur dann in Deutschland besteuert werden, wenn inländische Einkünfte i. S. d. § 49 EStG vorliegen. Bei Kapitaleinkünften[1] handelt es sich hierbei insbesondere um Kapitalerträge i. S. d. § 20 Abs. 1 EStG Nr. 1 (Gewinnausschüttungen), Nr. 2 (Liquidationserlöse), Nr. 4 (laufende Erträge aus st...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verluste/Verlustabzug / 7.13 Veräußerungsgeschäfte

Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften dürfen nur bis zur Höhe des Gewinns, den der Steuerpflichtige im gleichen Kalenderjahr aus privaten Veräußerungsgeschäften erzielt hat, ausgeglichen werden.[1] Sie dürfen nicht nach § 10d EStG abgezogen werden. Ein Verlustabzug ist nach Maßgabe des § 10d EStG nur zulässig von Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften (besonde...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalertragsteuer / 10.2 Anrechnungsmethode für Kapitaleinkünfte

Bei der Anrechnungsmethode werden die ausländischen Einkünfte in die Bemessungsgrundlage für die deutsche Einkommensteuer einbezogen. Die im ausländischen Staat erhobene Steuer kann auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet werden. Rechtsgrundlage ist § 32d Abs. 5 EStG. Die ausländische Steuer darf hierbei jedoch höchstens 25 % auf den einzelnen Kapitalertrag ausmachen, d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Vermögenserhalt durch F... / b) Ertragsteuerrechtliche Aspekte bei der Rechtsform der GmbH

Rz. 37 Wird der Familienpool in der Rechtsform einer GmbH errichtet, so ergibt sich in ertragsteuerlicher Hinsicht ein erheblicher Unterschied gegenüber der Wahl einer Personengesellschaft. Denn während für Personengesellschaften steuerlich im Grundsatz das "Transparenzprinzip" gilt, gilt für Kapitalgesellschaften wie die GmbH steuerlich das "Trennungsprinzip". Die GmbH unte...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Besteuerung von Erträgen aus ausländischen Investmentfonds

Zusammenfassung Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Erträge aus einem luxemburgischen Spezial-Investmentfonds beim Anleger als Erträge aus ausländischen Investmentanteilen zu behandeln sind. Die Besteuerung erfolgt nach den speziellen Regeln für Investmentfonds und nicht nach allgemeinen steuerlichen Vorschriften. Für Privatanleger bleibt das semi-transparente Bes...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Besteuerung von Erträgen au... / Zusammenfassung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Erträge aus einem luxemburgischen Spezial-Investmentfonds beim Anleger als Erträge aus ausländischen Investmentanteilen zu behandeln sind. Die Besteuerung erfolgt nach den speziellen Regeln für Investmentfonds und nicht nach allgemeinen steuerlichen Vorschriften. Für Privatanleger bleibt das semi-transparente Besteuerungsverfah...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Besteuerung von Erträgen au... / Entscheidung

Der BFH wies die Revision des Finanzamts zurück. Nach Auffassung des Gerichts erfüllte die Fondsbeteiligung des Anlegers alle Voraussetzungen eines ausländischen Investmentanteils: Der Anleger hatte das Recht, seinen Anteil am Fondsvermögen gegen Rückgabe des Fondsanteils ausgezahlt zu bekommen. Der Fonds unterlag in Luxemburg einer staatlichen Aufsicht für gemeinschaftliche K...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Besteuerung von Erträgen au... / Hintergrund

Ein Anleger wurde in Deutschland zur Einkommensteuer veranlagt und erzielte unter anderem Einkünfte aus Kapitalvermögen. Er investierte in einen luxemburgischen Spezial-Investmentfonds, der wiederum fast ausschließlich in andere Investmentfonds investierte. Die Erträge des Fonds wurden nicht ausgeschüttet, sondern im Fonds wieder angelegt (thesauriert). Der Anleger erklärte d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 1.3 Datenpunkte aus anderen EU-Rechtsakten

Rz. 26 ESRS S4 ist vorbehaltlich der Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse in ESRS 2 anzuwenden (ESRS S4.5). Allerdings werden einige der im Standard vorgesehenen und unter dem Wesentlichkeitsvorbehalt stehenden Datenpunkte nach anderen EU-Rechtsakten für jeweils dort bestimmte Unternehmen vorgeschrieben. Nach der Aufstellung in ESRS 2, App. B betrifft dies die in Tab. 3 dar...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 2.3.1 ESRS S4-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern

Rz. 60 Die bis zur Umsetzung der CSRD geltende nichtfinanzielle Berichterstattung erforderte im Grunde bereits "eine Beschreibung der Unternehmenspolitik in Bezug auf Nachhaltigkeitsfragen" und wurde in Art. 19 Abs. 2 Buchst. d) der CSRD übernommen. Daher ist die erste themenbezogene Angabepflicht mit ESRS S4.13 die Beschreibung der Konzepte hinsichtlich des Umgangs mit den ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 2.3.2 ESRS G1-1 – Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung

Rz. 18 Nach ESRS G1.7 haben Unternehmen ihre Konzepte in Bezug auf Aspekte der Unternehmensführung anzugeben sowie zu erläutern, wie es ihre Unternehmenskultur fördert. Mit "Konzepte" wird in der aktuellen Übersetzung "policies" übersetzt, was zunächst "Strategie" hieß. Nach dem Glossar bezeichnet ein Konzept eine "Reihe oder ein Rahmen von allgemeinen Zielen und Managementp...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.30 Sondervermögen (Nr. 26)

Rz. 156 Auf Basis des Kapitalanlagegesetzbuches sind Angaben zum Sondervermögen (Investmentanteile) und zu Anlageaktien an Investmentvermögen notwendig. Konkret sind nur solche KapG zu Angaben verpflichtet, die jeweils mehr als 10 % der Anteile oder Anlageaktien an inländischen Sondervermögen i. S. v. § 1 Abs. 10 KAGB, Anlageaktien an inländischen Investment-AG i. S. v. §§ 1...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1.1 Anderes Unternehmen

Rz. 6 Die Beteiligungsdefinition des § 271 Abs. 1 Satz 1 HGB geht zunächst von der Existenz eines anderen Unt aus. Da schon aus der Eingrenzung des Anwendungsbereichs deutlich wurde, dass eine Beschränkung auf KapG mit der Regierungsbegründung zu § 271 HGB nicht vereinbar ist, kann auch der hier in Rede stehende Unternehmensbegriff nur weit auszulegen sein. Insoweit wird z. ...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2 Finanzielle Interessen (Abs. 3 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 39 Wer Anteile oder andere nicht nur unwesentliche finanzielle Interessen an der zu prüfenden KapG/KapCoGes oder eine Beteiligung an einem Unt besitzt, das mit der zu prüfenden KapG/KapCoGes verbunden ist, oder von dieser mehr als 20 % der Anteile besitzt, darf nicht Abschlussprüfer sein. Rz. 40 Als Anteilsbesitz gilt jede Beteiligung am gezeichneten Kapital der zu prüfen...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.2 Zeitpunkt und Dauer

Rz. 14 Der maßgebliche Einfluss muss am Bilanzstichtag bestehen. Für die Einstufung am Bilanzstichtag ist es unerheblich, ob der Investor zwischenzeitlich einen maßgeblichen Einfluss hatte, sich die Verhältnisse aber bis zum Bilanzstichtag geändert haben, oder ob er nach dem Bilanzstichtag, z. B. bei Erreichen bestimmter Meilensteine, einen maßgeblichen Einfluss erlangen wir...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / b) Anteile i.S.v. § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG

"... von Anteilen im Sinne des § 17 Absatz 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes ..." Rz. 333 [Autor/Stand] Überblick. Für sämtliche Wegzugsteuertatbestände i.S.v. § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 gilt, dass die natürliche Person im Zeitpunkt der Verwirklichung des die Wegzugsbesteuerung auslösenden "Ereignisses" Anteile i.S.v. § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG innehaben muss. Als Anteile ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / Literaturverzeichnis

Ackert/Riedel/Riedl/Trost, Der Wegzug einer natürlichen Person nach Gibraltar — Unter besonderer Berücksichtigung der erweitert beschränkten Steuerpflicht i.S.d. § 2 AStG, ISR 2014, 73; Arlt, Die Anknüpfung der Vermögenszuwachsbesteuerung an die Beendigung der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht nach § 1 Abs. 1 EStG — Probleme bei "Drittstaatenfällen" durch die Einbeziehun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Leistungsformen (Abs 2 Nr 3).

Rn 13 Die Versorgungen müssen gem II Nr 3 Hs 1 grds auf eine Rente gerichtet sein, also auf eine an einen Versorgungsfall anküpfende regelmäßig wiederkehrende Geldzahlung (BGH FamRZ 23, 761 Rz 13; 24, 677 Rz 12). In Betracht kommen sowohl lebenslange (Regelfall) als auch zeitlich begrenzte Renten (BGH FamRZ 14, 1529 Rz 17). Für die Einbeziehung in den Wertausgleich bei der S...mehr