Fachbeiträge & Kommentare zu Investmentfonds

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / O. Gewinne aus der Veräußerung von inländischen und ausländischen Gesellschaftsbeteiligungen und Anteilen an Investmentfonds (§ 43 Abs 1 S 1 Nr 9 EStG)

Rn. 170 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Werden die Beteiligungen an inländischen oder ausländischen KapGes oder Genossenschaften oder Anteile an Investmentfonds von einer inländischen auszahlenden Stelle verwahrt oder verwaltet, hat diese vom Gewinn aus einer Veräußerung, wozu bei Anteilen von Investmentfonds auch deren Rückgabe, Abtretung, Entnahme oder verdeckte Einlage in ein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Investmenterträge nach § 16 InvStG 2018 (§ 43 Abs 1 S 1 Nr 5 EStG)

Rn. 104 Stand: Die ab dem 01.01.2018 geltende Nr 5 des § 43 Abs 1 S 1 EStG unterwirft bestimmte Erträge iSd § 20 Abs 1 Nr 3 EStG dem KapSt-Abzug: danach unterliegen dem Steuerabzug die Ausschüttungen, die Veräußerungsgewinne iSd § 16 Abs 1 Nr 3 InvStG hingegen sind davon ausgenommen. Eine bedeutsame Veränderung hinsichtlich des Zeitpunktes der steuerlichen Belastung des Gläubi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Bescheinigung des Entrichtungspflichtigen (§ 45a Abs 2 EStG)

Rn. 12 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Auf Verlangen des Gläubigers der KapErtr haben entweder der Schuldner der KapErtr (§ 45a Abs 2 S 1 Nr 1 EStG) oder die auszahlende Stelle (§ 45a Abs 2 S 1 Nr 2 EStG), der Investmentfonds (§ 45a Abs 2 S 1 Nr 4 EStG) oder die Wertpapiersammelbank nach § 44 Abs 1a EStG als zur Abführung der Steuer verpflichtete Stelle (§ 45a Abs 2 S 1 Nr 3 EStG) die...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Veranlagung der Kirchensteuer nach dem Kapitalertragsteuerbetrag (§ 51a Abs 2d EStG)

Rn. 216 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Wird die nach § 51a Abs 2b EStG zu erhebende KiSt nicht nach § 51a Abs 2c EStG als KiSt-Abzug vom KiSt-Abzugsberechtigten einbehalten, erfolgt gem § 51a Abs 2d S 1 Hs 1 EStG nach dem Ablauf des Kj eine (isolierte) Veranlagung nur für KiSt-Zwecke, Petersen in K/S/M, § 51a EStG Rz C 109 (07/2021). Dieser liegt als Bemessungsgrundlage nicht di...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.1.2.4 Nicht steuerbefreite Körperschaft

Rz. 105 Eine Körperschaft kann nur Organträger sein, wenn sie nicht nach § 5 Abs. 1 KStG oder anderen Vorschriften subjektiv von der KSt befreit ist. Als Steuerbefreiungen außerhalb des § 5 KStG kommen § 30 Abs. 1 InvStG für Spezial-Investmentfonds, die von der Transparenzoption Gebrauch gemacht haben, und § 16 Abs. 1 REITG für REITs in Betracht.[1] Das Gesetz stellt nur auf...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 1.1 Systematik

Rz. 1 § 3 GewStG regelt die Befreiung von der GewSt für bestimmte Einrichtungen, die einen Gewerbebetrieb unterhalten und damit eigentlich gewerbesteuerpflichtig wären. Die Norm regelt nicht, welche Betriebe als gewerblich zu qualifizieren sind und damit in den Anwendungsbereich der GewSt fallen. § 3 GewStG kommt erst in einem zweiten Schritt zur Anwendung, wenn die Anwendba...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 5 Steuerabzug bei bestimmten Finanztransaktionen (Abs. 3)

Rz. 34 § 32 Abs. 3 KStG stellt eine spezielle Regelung zum Steuerabzug bei Wertpapierleihgeschäften dar und wurde durch Gesetz v. 14.8.2007[1] in das KStG aufgenommen. Vor Einfügung der Regelung war es insbesondere steuerbefreiten Körperschaften möglich, durch Wertpapierleihgeschäfte einen Steuerabzug zu umgehen, der aufgrund der Steuerfreiheit der Körperschaft endgültig ge...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 6.2 Tatbestand des Abs. 5

Rz. 57 § 32 Abs. 5 KStG enthält in S. 1 eine Ausnahme zur Abgeltungswirkung der KapESt nach Abs. 1 für Kapitalerträge nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, also für Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften. Die Abgeltungswirkung wird daher nicht für sonstige Fälle des Steuerabzugs, insbesondere also nicht für den Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 EStG (z. B. bei Lizenzgebühren), ei...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / i) Teilwertabschreibungen auf Investmentanteile an Mischfonds

Bei Anteilen an Investmentfonds, deren Vermögen überwiegend in festverzinslichen Wertpapieren angelegt ist, ist das Vorliegen einer voraussichtlich dauernden Minderung des Teilwerts nach den für festverzinsliche Wertpapiere geltenden Grundsätzen zu bestimmen. Für Teilwertabschreibungen von Anteilen an Investmentfonds, die auch in Aktien, aber überwiegend in festverzinsliche We...mehr

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Feststellungserklärung 2025... / 10 Anlage FE-KAP-INV

Die Anlage FE-KAP-INV dient der Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen für Investmenterträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Im Einzelnen geht es um Aktienfonds i. S. d. § 2 Abs. 6 InvStG (Zeilen 3 bis 31), Mischfonds i. S. d. § 2 Abs. 7 InvStG (Zeilen 32 bis 60), Immobilienfonds i. S. d. § 2 Abs. 9 Satz 1 InvStG (Zeilen 61 bis 89), Auslands-Immobili...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2025 / 4.4 Gewinne aus Anteilen an bestimmten Körperschaften (Zeilen 70-82)

Hinzugerechnet werden die nach dem Teileinkünfteverfahren bzw. § 8b Abs. 1 KStG steuerfrei bleibenden Gewinnanteile und die diesen gleichgestellten Bezüge und erhaltenen Leistungen aus Anteilen an einer Kapitalgesellschaft.[1] Sie werden gekürzt um die mit ihnen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Betriebsausgaben, soweit diese nach § 3c EStG zu 60 % bzw. § 8b Abs. 5 ...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2025 / 3.2 Organschaft

Eine Organschaft liegt vor, wenn eine Kapitalgesellschaft in ein anderes inländisches gewerbliches Unternehmen (Organträger) in der Weise eingegliedert ist, dass dem Organträger die Mehrheit der Stimmrechte aus den Anteilen an der Organgesellschaft zusteht und die Organgesellschaft wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert ist. Erfor...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage ZVE / 2.7 Nicht dem Steuerabzug unterliegende Einkünfte i. S. d. § 6 Abs. 2 InvStG von (Spezial-)Investmentfonds

Zeile 12a In dieser Zeile haben Steuerpflichtige bei einer Beteiligung an einem Investmentfonds inländische Immobilienerträge und sonstige inländische positive oder negative Einkünfte einzutragen, die keinem Steuerabzug unterlegen haben. Eintragungen haben nur Steuerpflichtige vorzunehmen, die auch andere Einkünfte als solche aus Gewerbebetrieb haben können. Inländische Immob...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage GK / 10 Unmittelbar gehaltene Anteile an Investmentfonds (§ 20 Abs. 1 Nr. 3 EStG)

Vor Zeilen 219–268 Die Besteuerung von Publikums-Investmentfonds ist für die Zeit ab dem 1.1.2018 neu geregelt worden. Die Anteile am Fonds gelten als zum 31.12.2017 veräußert (§ 56 Abs. 2 InvStG). Die Folgen dieser fiktiven Veräußerung sind aber nicht im VZ 2017 zu erfassen, sondern werden erst bei tatsächlicher Veräußerung besteuert (§ 56 Abs. 3 Satz 3 InvStG). Ab dem 1.1.2...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage ZVE / 7 Nachzuholender Steuerabzug bei Investmentfonds

Zeile 76 Die Zeilen 75, 76 dienen der Nachversteuerung von Einnahmen aus einem Investmentfonds, bei denen ein Steuerabzug unterblieben und daher nachzuholen ist. Gleiches gilt, wenn der Steuerabzug zu niedrig war oder ein Steuerabzug zu Unrecht erstattet wurde. Es handelt sich um die in § 6 Abs. 3, 5 InvStG aufgeführten inländischen Beteiligungseinnahmen und sonstige inländis...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage GK / 11 Unmittelbar gehaltene Anteile an Spezial-Investmentfonds (§ 20 Abs. 1 Nr. 3a EStG)

Zeile 237a In diese Zeile ist der Jahresüberschuss aus Zeile 11 um die Erträge aus Spezial-Investmentsfonds zu kürzen. Die Kürzung erfolgt zunächst in dieser Zeile in voller Höhe. Etwaige steuerpflichtige Erträge werden in Zeile 237b, 237c eingetragen. Zeile 237b In diese Zeile sind die steuerpflichtigen Erträge aus einem Investment in ein Spezial-Investmentfonds einzutragen. Z...mehr

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Leitfaden 2025 - Vordruck G... / 8 Gewinn aus Gewerbebetrieb

Vor Zeilen 39-147c In diesen Zeilen sind Angaben zum Gewinn aus Gewerbebetrieb sowie zu Faktoren zu machen, die gewerbesteuerlich aus dem Gewinn aus Gewerbebetrieb auszuscheiden sind. Die Zeilen 39-99c sind nicht auszufüllen, soweit das Unternehmen Handelsschiffe im internationalen Verkehr nach § 5a EStG betreibt. In diesem Fall erfolgt eine besondere Ermittlung des Gewerbeert...mehr

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Leitfaden 2025 - Vordruck K... / 8 Weitere Angaben

Zeile 16 In Zeile 16 ist durch Eintragen einer Schlüsselzahl anzugeben, ob es sich bei dem Steuerpflichtigen um ein Kreditinstitut, ein Wertpapierinstitut oder ein Finanzdienstleistungsinstitut gem. § 8b Abs. 7 S. 1 KStG oder ein Finanzunternehmen § 8b Abs. 7 S. 2 KStG handelt. Diese Angabe hat Auswirkungen auf die mögliche Steuerfreiheit von Einkünften aus Beteiligungen bzw....mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage ZVE / 2.11 Abzug ausländischer Steuern

Zeile 20 In dieser Zeile sind die ausländischen Steuern einzutragen, für die nach § 26 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KStG i. V. m. § 34c Abs. 2 EStG statt der Anrechnung der Abzug von der Bemessungsgrundlage beantragt wird. Der erforderliche Antrag wird in Zeile 41 der Anlage AESt gestellt. Außerdem sind hier anzurechnende ausländische Steuern einzutragen, die über einen Spezial-Invest...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage Invest-Verluste

Zweck und Aufbau des Vordrucks In dem Vordruck Invest-Verluste werden die nicht ausgeglichenen negativen Einkünfte bei Investmentfonds ermittelt. Der Vordruck ist damit nur von Investmentfonds, nicht aber von deren Anlegern, als Anlage zur Körperschaftsteuererklärung und zur Verlustfeststellungserklärung bzw. zum Bescheid auszufüllen. Der Vordruck enthält die Angaben, die für ...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage GK / 10.1 Aktienfonds

Vor Zeilen 219–236 In den Zeilen 219–236 werden die Erträge aus Investmentfonds (§ 16 InvStG) ermittelt. Die Zeilen sind nur auszufüllen, wenn es sich bei den Investmentfonds nicht um Spezial-Investmentfonds i. S. d. § 26 InvStG handelt. Die Einkünfte aus Spezial-Investmentfonds sind in den Zeilen 219 ff. zu erfassen. § 16 InvStG nennt als steuerpflichtige Erträge Auszahlung,...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage ZVE / 2.14 Steuerbefreiung nach § 8 Abs. 1 und 2 sowie § 10 InvStG

Zeile 28a Bestimmte Einkünfte, die über einen Investmentfonds bezogen werden, sind auf Antrag des Investmentfonds steuerfrei und unterliegen auch keinem Steuerabzug. Es handelt sich um Investmenterträge nach § 8 Abs. 1, 2 InvStG (z. B. Körperschaften, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, Halten von Investmentanteilen im Rahmen von Altersvorsorge- un...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage ZVE / 2.16 Hinzurechnungsbeträge nach § 10 AStG und Kürzungsbeträge nach § 11 Abs. 2 AStG

Vor Zeilen 31a-31b Durch das Gesetz v. 25.6.2021[1] ist die Erfassung der Hinzurechnungsbeträge nach §§ 7 ff. AStG neu konzipiert worden. Nach § 10 Abs. 2 AStG n. F. ist der Hinzurechnungsbetrag einer Zwischengesellschaft, deren Wirtschaftsjahr nach dem 31.12.2021 beginnt, in dem Vz zu erfassen, in dem das Wirtschaftsjahr der Zwischengesellschaft endet, im Ergebnis also zeitg...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage ÖHG / 3 Ermittlung des Gewerbeertrags (§§ 7 bis 9 GewStG)

Die Summe der Einträge in den einzelnen Zeilen aller Anlagen ÖHG muss dem Betrag in der entsprechenden Zeile der Gewerbesteuererklärung GewSt 1 A entsprechen. Vor Zeilen 21–77 In diesen Zeilen werden die gewerbesteuerlichen Besteuerungsgrundlagen der jeweiligen Sparte, für die der Vordruck ÖHG ausgefüllt wird, zugeordnet. Damit kann ein Gewerbeertrag pro Sparte ermittelt werde...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage SPIF / 2 Allgemeine Angaben

Zeile 1 In diese Zeile ist die Bezeichnung des Spezialinvestmentfonds einzutragen. Für jeden Fonds ist eine eigene Anlage SPIF auszufüllen. Zeile 2 In diese Zeile ist die ISIN des Spezial-Investmentfonds einzutragen. Die ISIN ist die internationale Wertpapieridentifikationsnummer (international securities identification number). Diese Nummer dient der Identifizierung von an der...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage AESt / 5.2 Veräußerung von Anteilen an Körperschaften

Zeile 6 In diese Zeile sind die Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften einzutragen, die steuerfrei sind gem. § 8b Abs. 2 KStG. Aufgrund der Steuerfreiheit dieser Einkünfte kann auch keine Anrechnung der ausländischen Steuer auf die deutsche Steuer erfolgen. Zeile 7 In diese Zeile sind die ausländischen Steuern einzutragen, die auf Einnahmen entfallen,...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage ZVE / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Die Anlage ZVE dient der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens und führt daher unmittelbar zur Festsetzung der Steuer. Zu diesem Zweck werden die Besteuerungsgrundlagen in dieser Anlage gesammelt. Soweit die Besteuerungsgrundlagen in anderen Anlagen ermittelt werden, wird das Ergebnis dieser Ermittlung in die Anlage ZVE übernommen. Die Anlage ZVE ist von allen Stpfl. aus...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage SPIF / 3.6 Zusätzliche Feststellungen bei Veräußerung

Zeilen 43-49 Diese Zeilen bleiben frei. Zeile 50 Sofern eine Veräußerung eines Anteils am Spezial-Investmentsfonds erfolgt ist, ist in diese Zeile das Datum der Veräußerung einzutragen. Ebenfalls als Veräußerung gilt dabei die Rückgabe, Abtretung, Entnahme oder verdeckte Einlage in eine Kapitalgesellschaft sowie eine beendete Abwicklung oder Liquidation des Spezial-Investmentfo...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage GK / 11.1 Veräußerung und Teilwertab- und -zuschreibung

Zeilen 238-265 Diese Zeilen bleiben frei. Vor Zeilen 266–268 In diesen Zeilen sind Teilwertab- und –zuschreibungen auf Spezialinvestment-Anteile einzutragen. Für diese Gewinne/Verluste sieht § 49 InvStG eine Sonderregelung vor. Zeile 266 In Zeile 266 ist der sog. Anleger-Abkommensgewinn/-verlust einzutragen. Dabei handelt es sich um Wertveränderungen des Anteils am Spezial-Invest...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage SPIF / 4.1 Berechnung der laufenden steuerpflichtigen Spezial-Investmenterträge nach § 20 Abs. 1 Nr. 3a EStG i. V. m. § 34 Abs. 1 Nr. 1 und 2 InvStG

Zeile 59 Diese Zeile bleibt frei. Zeile 60 In dieser Zeile ist anzugeben, ob es sich bei dem Anleger um eine eine Lebens- oder Krankenversicherung, ein Kreditinstitut, Finanzdienstleistungsinstitut oder ein Wertpapierinstitut handelt und die ausgeschütteten und ausschüttungsgleichen Erträge des Spezial-Investmentsfonds daher nicht steuerfrei sind. Zeile 60a In dieser Zeile ist an...mehr

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Leitfaden 2025 - Vordruck K... / 4 Art der Steuerpflicht (Sitz und Geschäftsleitung im Veranlagungszeitraum)

Zeilen 6–7 In diesen Zeilen sind der Ort der Geschäftsleitung, der Ort des Sitzes und der jeweilige Staat anzugeben, wenn der jeweilige Ort im Ausland belegen ist. Geschäftsleitung ist der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung (§ 10 AO). Das ist der Ort, wo die den Willen der Körperschaft gestaltenden Personen (Exekutivorgane, Vorstand, Geschäftsführer) ihre Entscheidung...mehr

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Leitfaden 2025 - Vordruck G... / 12 Kürzungsbetrag bei Beteiligungen an Zwischengesellschaften nach dem AStG

Vor Zeilen 99a-99c In diesen Zeilen ist der Kürzungsbetrag nach § 11 AStG einzutragen. Diese Kürzung greift ein, wenn der Stpfl. aus der Beteiligung an der ausländischen Zwischengesellschaft bestimmte Einkünfte aus Kapitalvermögen erhält, nachdem entsprechende Hinzurechnungsbeträge bei ihm angesetzt worden waren. Es sind dies Gewinnanteile und sonstige Bezüge nach § 20 Abs. 1...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage SPIFA / 2 Allgemeine Angaben

Die Anlage SPIFA ist für jede Gesellschaft und für jede Fonds-Beteiligung gesondert auszufüllen. Sowohl bei einer mittelbaren Beteiligung über eine Personengesellschaft oder eine Organgesellschaft werden die Einkünfte auf dieser Ebene gesondert festgestellt. Die dort festgestellten Beträge sind in das Formular SPIFA zu übernehmen. Für jeden Fonds ist eine eigene Anlage SPIFA a...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage AESt / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck ist als Anlage zu der Steuererklärung KSt 1 sowie der Feststellungserklärung im Rahmen einer Organschaft gem. § 14 Abs. 5 KStG konzipiert bwz. zum Bescheid und entlastet die Steuererklärung. Er nimmt die für die Berücksichtigung ausländischer Steuer erforderlichen Informationen auf. Bei beschränkt Steuerpflichtigen wird die Anlage AESt jedoch nur benötigt, wenn ...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage KStOpt / 3 Antrag auf Option zur Körperschaftsbesteuerung nach § 1a Absatz 1 KStG

Zeile 12 In dieser Zeile ist durch Eingabe der Schlüsselzahl der Antrag auf Besteuerung zur Körperschaftsteuer zu stellen. Der Antrag ist bedingungsfeindlich und unwiderruflich. Die Bezeichnung als "Antrag" ist insoweit irreführend, als die Finanzverwaltung keine Befugnis zur Genehmigung oder zur Ablehnung hat. Rechtlich handelt es sich nicht um einen Antrag, der auch abgelehn...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage GK / 10.2 Mischfonds

Vor Zeilen 225–230 In den Zeilen 225–230 werden die Einkünfte aus Mischfonds ermittelt. Besonderheiten bestehen dabei, wenn die Fondsanteile zum Kapitalanlagevermögen einer Lebens-, Krankenversicherung, Pensionsfonds, Kreditinstitut oder Finanzinstitut o. Ä. gehören. Diese Einkünfte werden nicht in Zeilen 225–227, sondern in den Zeilen 228–230 ermittelt. Mischfonds sind Fonds,...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage GK / 10.4 Unterschiedsbeträge nach InvStG 2004

Zeile 237 In dieser Zeile sind die Erträge aus Investmentanteilen gem. § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Satz 5 bzw. § 13 Abs. 4a Satz 2 InvStG 2004 einzutragen. Die Realisierung des Ertrags kann tatsächlich erfolgt sein oder durch eine fiktive Veräußerung zum 31.12.2017 generiert werden (§ 56 Abs. 2 Satz 1 InvStG). Diese Beträge sind gem. § 56 Abs. 6 InvStG steuerfrei, sofern sie bis ...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage SPIF / 1 Allgemeines

Die Anlage SPIF ist erstmalig für den VZ 2023 auszufüllen. Diese Anlage ist auszufüllen, wenn der Steuerpflichtige in einen Spezial-Investmentfornds investiert ist. Die relevanten Beträge sind in die Anlage GK zu übernehmen und werden dort bei der Ermittlung der steuerpflichtigen Einkünfte berücksichtigt. Ein Spezial- Investmentfonds liegt vor, wenn der Geschäftszweck sich auf...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage SPIFA / 4 Feststellungen, wenn der Anleger der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht unterliegt und die Spezial-Investmentsanteile im Betriebsvermögen hält

Vor Zeilen 12-14 Diese Zeilen sind im Falle einer Organschaft auszufüllen, wenn die Organgesellschaft an einem Spezial-Investmentfonds beteiligt ist und dieser ausländische Einkünfte erzielt, die im Ausland einer Besteuerung unterliegen. Organträger ist dabei eine natürliche Person, bei der die Beteiligung im Betriebsvermögen gehalten wird. Zeile 12 Siehe Zeile 9. Zeile 13 Siehe ...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage ZVE / 2.8 Laufende Spezial-Investmenterträge

Zeile 12b In dieser Zeile haben Steuerpflichtige ausgeschüttete und ausschüttungsgleiche Erträge bei Beteiligung an einem Spezial-Investmentfonds i. S. d. § 34 Abs. 1 Nr. 1, 2 InvStG i.Vbg.m. § 20 Abs. 1 Nr. 3a EStG zu erfassen. Die Eintragung kommt nur für Körperschaften in Betracht, die auch andere Einkünfte haben können. Körperschaften i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1-3 KStG, die...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage GK / 10.3 Immobilienfonds i. S. d. § 2 Abs. 9 Satz 1 InvStG, Auslandsimmobiliensfonds i. S. d. § 2 Abs. 9 Satz 2 InvStG

Vor Zeilen 231–236 In den Zeilen 231–236 werden die Einkünfte aus Immobilienfonds ermittelt. Dabei werden in den Zeilen 231-233 die steuerfreien Erträge bei Immobilienfonds mit überwiegend inländischen Immobilien ermittelt. In den Zeilen 125-127 werden die steuerfreien Einkünfte von Immobilienfonds mit überwiegend ausländischem Immobilienvermögen ermittelt. Es bestehen anders...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage SPIFA / 1 Allgemeines

Dieses Formular ist erstmalig für den Veranlagungszeitraum 2023 auszufüllen. Es erfasst Einkünfte aus Spezial-Investmentfonds, die mittelbar über einen Personengesellschaft oder Organgesellschaft erzielt werden. Wird der Fonds direkt vom Steuerpflichtigen gehalten, sind die entsprechenden Angaben in den Zeilen 238 ff. der Anlage GK zu machen. Das Formular ist eine Anlage zur...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage SPIFA / 3 Feststellungen, wenn der Anleger der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht unterliegt

Vor Zeilen 9–11 Da im Formular nur die Erträge für die Anrechnung ausländischer Steuern erfasst werden, sind die nachfolgenden Zeilen auch nur auszufüllen, wenn eine Steueranrechnung in Betracht kommt. Dies ist nur der Fall, wenn der Steuerpflichtige in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist. Liegt in Deutschland nur eine beschränkte Steuerpflicht vor, kommt eine Anrech...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage KStOpt / 1 Zweck des Vordrucks

Der Vordruck KStOpt enthält den Antrag auf Option zur KSt bzw. den Antrag zur Rückoption. Nach § 1a Abs. 1 KStG können Personenhandelsgesellschaften, Partnerschaftsgesellschaften und eingetragene BGB-Gesellschaften den Antrag stellen, als Körperschaften besteuert zu werden. Personenhandelsgesellschaften sind die OHG, die KG und die EWIV. Optionsfähig sind auch ausländische Ge...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage OG / 4 Werte, die für die Besteuerung des Organträgers von Bedeutung sind

Vor Zeilen 40-68 In diesen Zeilen werden Werte der Organgesellschaft zusammengefasst, die für die Besteuerung des Organträgers von Bedeutung sind. Die steuerlichen Auswirkungen dieser Faktoren werden nach dem Bruttoverfahren des § 15 Abs. 1 Nr. 2, 2a KStG nicht bei der Organgesellschaft, sondern endgültig erst bei dem Organträger ermittelt. Zu diesem Zweck werden diese Faktor...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage GK / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Die Anlage GK dient der Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb der Körperschaft. Sie ist seit VZ 2017 auszufüllen. In den vorangegangenen Veranlagungszeiträumen erfolgte die Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb im Vordruck KSt 1 A sowie den Anlagen A, AE und B. Diese Vordrucke sind verkürzt worden (z. B. KSt 1) bzw. sind weggefallen (z. B. Anlage AE, B). Die ents...mehr

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Leitfaden 2025 - Vordruck G... / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck Gewerbesteuererklärung (GewSt 1 A) enthält die Gewerbesteuererklärung sowie die Erklärung zur gesonderten Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlusts und des verbleibenden Zuwendungsvortrags. Gewerbesteuerpflichtig sind nach § 2 GewStG alle im Inland betriebenen stehenden Gewerbebetriebe und nach § 35a GewStG die im Inland betriebenen Reisegewerbebetriebe. N...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage OG / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Die Anlage OG ist in Organschaftsfällen von der Organgesellschaft auszufüllen. Der Vordruck ist eine Anlage zur Steuererklärung KSt 1 sowie zur Feststellungserklärung nach § 14 Abs. 5 KStG. Bei der Organschaft tritt die steuerrechtliche Einkommenszurechnung, soweit die Ergebnisse der Organgesellschaften betroffen sind, an die Stelle der handelsrechtlichen Gewinnabführung. Der...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage ZVE / 2.1 Allgemeines

Vor Zeilen 1 ff. In den Zeilen 1 ff. sind die Einkünfte im steuerlichen Sinne einzutragen. Dazu gehört auch der Berichtigungsbetrag nach § 1 AStG. Der Hinzurechnungsbetrag nach § 10 AStG n. F. wird, zusammen mit den entsprechenden Kürzungsbeträgen, in Zeilen 31a, 31b der Anlage ZVE bei der Ermittlung der Summe der Einkünfte gesondert erfasst und darf daher in den Einkünften d...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage SPIF / 3.1 Feststellungen, wenn der Anleger der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht unterliegt und nicht die Voraussetzungen nach § 20 Abs. 1 Satz 4 und Satz 5 InvStG erfüllt

Zeilen 8-9 Diese Zeilen bleiben frei. Zeile 10 In diese Zeile sind die steuerpflichtigen Erträge aus dem Spezial-Investmentsfonds einzutragen, bei denen es sich um ausgeschüttete oder ausschüttungsgleiche Erträge handelt. Bei diesen Erträgen findet gem. § 34 Abs. 2 InvStG die Steuerfreistellung gem. § 8b KStG keine Anwendung. Zeile 11 In diese Zeile sind die Erträge einzutragn, d...mehr