Fachbeiträge & Kommentare zu Investmentfonds

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / a) Überprüfung des Steuereinbehalts lt. Zeile 5 (§ 32d Abs. 4 EStG)

Im Rahmen der Überprüfung des Steuereinbehalts hat der Stpfl. die Möglichkeit, für Kapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, eine Steuerfestsetzung wie sie in § 32d Abs. 3 Satz 2 EStG vorgesehen ist, zu beantragen. Der Steuersatz wird in diesen Fällen nach § 32d Abs. 1 EStG ermittelt. Von der Überprüfung des Steuereinbehalts ist die Günstigerprüfung n...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Anteile an Investmentfonds und (Spezial-)Investmentfonds, die im Anlagevermögen oder Umlaufvermögen gehalten werden

Schrifttum: Meyering/Brodersen/Gröne, Außerplanmäßige Abschreibung im Steuerrecht: Alter Wein in neuen Schläuchen, DStR 2017, 1175; Dorn, Investmentsteuerrecht, 2018 (3. Aufl). Verwaltungsanweisungen: BMF v 02.09.2016, BStBl I 2016, 995 (Teilwertabschreibung, voraussichtlich dauernde Wertminderung, Wertaufholungsgebot). a) Zugangsbewertung Rn. 935 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Anteil...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Zugangsbewertung

Rn. 935 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Anteile an Investmentfonds bzw Spezial-Investmentfonds sind grds mit AK zu bewerten. Zu den Anschaffungsnebenkosten gehört insb der Ausgabeaufschlag. Ausschüttungsgleiche Erträge sind keine nachträglichen AK (vgl BFH v 29.03.2017, BStBl II 2017, 1065) und daher keiner Teilwertabschreibung zugänglich. Diese Grundsätze dürften auch auf die Vor...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Folgebewertung (Teilwertabschreibung und Teilwertzuschreibung)

Rn. 936 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Nach Rspr des BFH entspricht der Teilwert von Anteilen an Investmentfonds dem Rücknahmepreis, wenn die Anteile für den Betrieb entbehrlich, dh überflüssig sind, ansonsten dem Ausgabepreis, dh dem Preis, zu welchem die Anteilsscheine erworben werden können (BFH v 21.09.2011, I R 7/11, BStBl II 2014, 616). Rn. 937 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 In...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Meyering/Brodersen/Gröne, Außerplanmäßige Abschreibung im Steuerrecht: Alter Wein in neuen Schläuchen, DStR 2017, 1175; Dorn, Investmentsteuerrecht, 2018 (3. Aufl). Verwaltungsanweisungen: BMF v 02.09.2016, BStBl I 2016, 995 (Teilwertabschreibung, voraussichtlich dauernde Wertminderung, Wertaufholungsgebot).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Bewertung nicht abnutzbarer Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sowie des Umlaufvermögens (§ 6 Abs 1 Nr 2 und 2a EStG)

Rn. 634 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die Bewertung von WG, die nicht zu den abnutzbaren WG des AV gehören, richtet sich nach § 6 Abs 1 Nr 2 EStG. Für diese sieht die Regelung eine Bewertung mit den AK (s Rn 150 ff)), HK (s Rn 255 ff) oder dem an deren Stelle tretenden Wert (s Rn 350 ff), vermindert um die Abzüge nach § 6b EStG und ähnliche Abzüge vor. Die Abgrenzung richtet si...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) ABC der Beteiligungsbilanzierung

Rn. 754 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Abführungsbedingte Teilwertabschreibung ist möglich (BFH v 13.11.2002, I R 9/02, BStBl II 2003, 489); s Rn 740. Agio bei Kapitalerhöhung AK der neuen Anteile, keine nachträglichen AK der bereits vorhandenen Anteile (BFH v 27.05.2009, BFH/NV 2010, 375), s Rn 685, bei Erwerb von festverzinslichen Kapitalanlagen (Namensschuldverschreibung) keine A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Voraussichtlich dauernde Wertminderung – Begriff und Auffassung der FinVerw

Rn. 476 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Zum Begriff der dauernden Wertminderung vertritt die FinVerw folgende Auffassung (BMF v 02.09.2016, BStBl I 2016, 995 Rz 5): Zitat " Eine voraussichtlich dauernde Wertminderung bedeutet ein voraussichtlich nachhaltiges Absinken des Werts des WG unter den maßgeblichen Buchwert; eine nur vorübergehende Wertminderung reicht für eine Teilwertabsc...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 34 Schlussvorschriften

Rz. 1 Die KSt ist wie die ESt (§ 2 Abs. 7 S. 1 EStG) eine Jahressteuer. Der Gesetzgeber kann die Besteuerungsvoraussetzungen und -folgen nach dem Abschnittsprinzip für jedes Steuerjahr neu bestimmen. Eine rückwirkende Änderung, insbesondere Verschärfung, ist zwar nach der gefestigten Rückwirkungs-Rechtsprechung des BVerfG[1] innerhalb des Jahres bis zum 31.12. jeweils zuläss...mehr

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Anhang nach HGB / 1.3.5 Übersicht über die gesetzlichen Angabepflichten

Rz. 16 In der folgenden Übersicht sind die von allen Kapitalgesellschaften und Kapitalgesellschaften & Co. vorzunehmenden Angaben mit "KMG" (K = kleine, M = mittelgroße und G = große Kapitalgesellschaft), die nur von mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften (und entsprechend großen Kapitalgesellschaften & Co.) vorzunehmenden Angaben mit "MG" und die nur von großen Kapit...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5.3.3.3 Die ähnlichen Leistungen anderer Unternehmer

Rz. 390 Ähnliche Leistungen, wie die in § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 3 UStG aufgeführten Berufsgruppen, erbringen Unternehmer, welche rechtliche, technische oder wirtschaftliche Beratung leisten. Anders als bei § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG kommt es dabei nicht auf eine Vergleichbarkeit der Qualifikationen der anderen Unternehmer mit denen der genannten Berufsgruppen an; maßgeblich is...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage ZVE / 2.7 Nicht dem Steuerabzug unterliegende Einkünfte i. S. d. § 6 Abs. 2 InvStG von (Spezial-)Investmentfonds

Zeile 12a In dieser Zeile haben Investmentfonds inländische Immobilienerträge und sonstige inländische positive oder negative Einkünfte einzutragen, die keinem Steuerabzug unterlegen haben. Inländische Immobilienerträge von Investmentfonds sind in § 6 Abs. 4 InvStG definiert. Sonstige inländische Einkünfte ergeben sich aus § 6 Abs. 5 InvStG; diese sind jedoch nur anzusetzen, ...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage GK / 10 Unmittelbar gehaltene Anteile an Investmentfonds (§ 20 Abs. 1 Nr. 3 EStG)

Vor Zeilen 219–268 Die Besteuerung von Publikums-Investmentfonds ist für die Zeit ab dem 1.1.2018 neu geregelt worden. Die Anteile am Fonds gelten als zum 31.12.2017 veräußert (§ 56 Abs. 2 InvStG). Die Folgen dieser fiktiven Veräußerung sind aber nicht im VZ 2017 zu erfassen, sondern werden erst bei tatsächlicher Veräußerung besteuert (§ 56 Abs. 3 Satz 3 InvStG). Ab dem 1.1.2...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage ZVE / 7 Nachzuholender Steuerabzug bei Investmentfonds

Zeile 76 Die Zeilen 75, 76 dienen der Nachversteuerung von Einnahmen aus einem Investmentfonds, bei denen ein Steuerabzug unterblieben und daher nachzuholen ist. Gleiches gilt, wenn der Steuerabzug zu niedrig war oder ein Steuerabzug zu Unrecht erstattet wurde. Es handelt sich um die in § 6 Abs. 3, 5 InvStG aufgeführten inländischen Beteiligungseinnahmen und sonstige inländis...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage GK / 11 Unmittelbar gehaltene Anteile an Spezial-Investmentfonds (§ 20 Abs. 1 Nr. 3a EStG)

Zeile 237a In diese Zeile ist der Jahresüberschuss aus Zeile 11 um die Erträge aus Spezial-Investmentsfonds zu kürzen. Die Kürzung erfolgt zunächst in dieser Zeile in voller Höhe. Etwaige steuerpflichtige Erträge werden in Zeile 237b, 237c eingetragen. Zeile 237b In diese Zeile sind die steuerpflichtigen Erträge aus einem Investment in ein Spezial-Investmentfonds einzutragen. Z...mehr

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Leitfaden 2024 - Vordruck G... / 8 Gewinn aus Gewerbebetrieb

Vor Zeilen 39-49 In diesen Zeilen sind Angaben zum Gewinn aus Gewerbebetrieb sowie zu Faktoren zu machen, die gewerbesteuerlich aus dem Gewinn aus Gewerbebetrieb auszuscheiden sind. Die Zeilen 39-99c sind nicht auszufüllen, soweit das Unternehmen Handelsschiffe im internationalen Verkehr nach § 5a EStG betreibt. In diesem Fall erfolgt eine besondere Ermittlung des Gewerbeertra...mehr

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Leitfaden 2024 - Vordruck K... / 8 Weitere Angaben

Zeile 16 In Zeile 16 ist durch Eintragen einer Schlüsselzahl anzugeben, ob es sich bei dem Steuerpflichtigen um ein Kreditinstitut, ein Wertpapierinstitut oder ein Finanzdienstleistungsinstitut gem. § 8b Abs. 7 S. 1 KStG oder ein Finanzunternehmen § 8b Abs. 7 S. 2 KStG handelt. Diese Angabe hat Auswirkungen auf die mögliche Steuerfreiheit von Einkünften aus Beteiligungen bzw....mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage ZVE / 2.11 Abzug ausländischer Steuern

Zeile 20 In dieser Zeile sind die ausländischen Steuern einzutragen, für die nach § 26 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KStG i. V. m. § 34c Abs. 2 EStG statt der Anrechnung der Abzug von der Bemessungsgrundlage beantragt wird. Der erforderliche Antrag wird in Zeile 41 der Anlage AESt gestellt. Außerdem sind hier anzurechnende ausländische Steuern einzutragen, die über einen Spezial-Invest...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage GK / 10.1 Aktienfonds

Vor Zeilen 219–236 In den Zeilen 219–236 werden die Erträge aus Investmentfonds (§ 16 InvStG) ermittelt. Die Zeilen sind nur auszufüllen, wenn es sich bei den Investmentfonds nicht um Spezial-Investmentfonds i. S. d. § 26 InvStG handelt. Die Einkünfte aus Spezial-Investmentfonds sind in den Zeilen 219 ff. zu erfassen. § 16 InvStG nennt als steuerpflichtige Erträge Auszahlung,...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage Invest-Verluste

Zweck und Aufbau des Vordrucks In dem Vordruck Invest-Verluste werden die nicht ausgeglichenen negativen Einkünfte bei Investmentfonds ermittelt. Der Vordruck ist damit nur von Investmentfonds, nicht aber von deren Anlegern, als Anlage zur Körperschaftsteuererklärung und zur Verlustfeststellungserklärung auszufüllen. Der Vordruck enthält die Angaben, die für die Ermittlung der...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage ZVE / 2.16 Hinzurechnungsbeträge nach § 10 AStG und Kürzungsbeträge nach § 11 Abs. 2 AStG

Vor Zeilen 31a-31b Durch das Gesetz v. 25.6.2021[1] ist die Erfassung der Hinzurechnungsbeträge nach §§ 7 ff. AStG neu konzipiert worden. Nach § 10 Abs. 2 AStG n. F. ist der Hinzurechnungsbetrag einer Zwischengesellschaft, deren Wirtschaftsjahr nach dem 31.12.2021 beginnt, in dem Vz zu erfassen, in dem das Wirtschaftsjahr der Zwischengesellschaft endet, im Ergebnis also zeitg...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage ZVE / 2.14 Steuerbefreiung nach § 8 Abs. 1 und 2 sowie § 10 InvStG

Zeile 28a Bestimmte Einkünfte, die über einen Investmentfonds bezogen werden, sind auf Antrag des Investmentfonds steuerfrei und unterliegen auch keinem Steuerabzug. Es handelt sich um Investmenterträge nach § 8 Abs. 1, 2 InvStG (z. B. Körperschaften, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, Halten von Investmentanteilen im Rahmen von Altersvorsorge- un...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage SPIF / 2 Allgemeine Angaben

Zeile 1 In diese Zeile ist die Bezeichnung des Spezialinvestmentfonds einzutragen. Für jeden Fonds ist eine eigene Anlage SPIF auszufüllen. Zeile 2 In diese Zeile ist die ISIN des Spezial-Investmentfonds einzutragen. Die ISIN ist die internationale Wertpapieridentifikationsnummer (international securities identification number). Diese Nummer dient der Identifizierung von an der...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage ÖHG / 3 Ermittlung des Gewerbeertrags (§§ 7 bis 9 GewStG)

Die Summe der Einträge in den einzelnen Zeilen aller Anlagen ÖHG muss dem Betrag in der entsprechenden Zeile der Gewerbesteuererklärung GewSt 1 A entsprechen. Vor Zeilen 21–77 In diesen Zeilen werden die gewerbesteuerlichen Besteuerungsgrundlagen der jeweiligen Sparte, für die der Vordruck ÖHG ausgefüllt wird, zugeordnet. Damit kann ein Gewerbeertrag pro Sparte ermittelt werde...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage AESt / 5.2 Veräußerung von Anteilen an Körperschaften

Zeile 6 In diese Zeile sind die Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften einzutragen, die steuerfrei sind gem. § 8b Abs. 2 KStG. Aufgrund der Steuerfreiheit dieser Einkünfte kann auch keine Anrechnung der ausländischen Steuer auf die deutsche Steuer erfolgen. Zeile 7 In diese Zeile sind die ausländischen Steuern einzutragen, die auf Einnahmen entfallen,...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage ZVE / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Die Anlage ZVE dient der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens und führt daher unmittelbar zur Festsetzung der Steuer. Zu diesem Zweck werden die Besteuerungsgrundlagen in dieser Anlage gesammelt. Soweit die Besteuerungsgrundlagen in anderen Anlagen ermittelt werden, wird das Ergebnis dieser Ermittlung in die Anlage ZVE übernommen. Die Anlage ZVE ist von allen Stpfl. aus...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage SPIF / 3.6 Zusätzliche Feststellungen bei Veräußerung

Zeilen 43-49 Diese Zeilen bleiben frei. Zeile 50 Sofern eine Veräußerung eines Anteils am Spezial-Investmentsfonds erfolgt ist, ist in diese Zeile das Datum der Veräußerung einzutragen. Ebenfalls als Veräußerung gilt dabei die Rückgabe, Abtretung, Entnahme oder verdeckte Einlage in eine Kapitalgesellschaft sowie eine beendete Abwicklung oder Liquidation des Spezial-Investmentfo...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage GK / 11.1 Veräußerung und Teilwertab- und -zuschreibung

Zeilen 238-265 Diese Zeilen bleiben frei. Vor Zeilen 266–268 In diesen Zeilen sind Teilwertab- und –zuschreibungen auf Spezialinvestment-Anteile einzutragen. Für diese Gewinne/Verluste sieht § 49 InvStG eine Sonderregelung vor. Zeile 266 In Zeile 266 ist der sog. Anleger-Abkommensgewinn/-verlust einzutragen. Dabei handelt es sich um Wertveränderungen des Anteils am Spezial-Invest...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage SPIF / 4.1 Berechnung der laufenden steuerpflichtigen Spezial-Investmenterträge nach § 20 Abs. 1 Nummer 3a EStG i. V. m. § 34 Abs. 1 Nr. 1 und 2 InvStG

Zeile 59 Diese Zeile bleibt frei. Zeile 60 In dieser Zeile ist anzugeben, ob es sich bei dem Anleger um eine eine Lebens- oder Krankenversicherung, ein Kreditinstitut, Finanzdienstleistungsinstitut oder ein Wertpapierinstitut handelt und die ausgeschütteten und ausschüttungsgleichen Erträge des Spezial-Investmentsfonds daher nicht steuerfrei sind. Zeile 60a In dieser Zeile ist an...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage SPIFA / 2 Allgemeine Angaben

Die Anlage SPIFA ist für jede Gesellschaft und für jede Fonds-Beteiligung gesondert auszufüllen. Sowohl bei einer mittelbaren Beteiligung über eine Personengesellschaft oder eine Organgesellschaft werden die Einkünfte auf dieser Ebene gesondert festgestellt. Die dort festgestellten Beträge sind in das Formular SPIFA zu übernehmen. Für jeden Fonds ist eine eigene Anlage SPIFA a...mehr

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Leitfaden 2024 - Vordruck K... / 4 Art der Steuerpflicht (Sitz und Geschäftsleitung im Veranlagungszeitraum)

Zeilen 6–7 In diesen Zeilen sind der Ort der Geschäftsleitung, der Ort des Sitzes und der jeweilige Staat anzugeben, wenn der jeweilige Ort im Ausland belegen ist. Geschäftsleitung ist der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung (§ 10 AO). Das ist der Ort, wo die den Willen der Körperschaft gestaltenden Personen (Exekutivorgane, Vorstand, Geschäftsführer) ihre Entscheidung...mehr

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Leitfaden 2024 - Vordruck G... / 12 Kürzungsbetrag bei Beteiligungen an Zwischengesellschaften nach dem AStG

Vor Zeilen 99a-99c In diesen Zeilen ist der Kürzungsbetrag nach § 11 AStG einzutragen. Diese Kürzung greift ein, wenn der Stpfl. aus der Beteiligung an der ausländischen Zwischengesellschaft bestimmte Einkünfte aus Kapitalvermögen erhält, nachdem entsprechende Hinzurechnungsbeträge bei ihm angesetzt worden waren. Es sind dies Gewinnanteile und sonstige Bezüge nach § 20 Abs. 1...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage ZVE / 2.8 Laufende Spezial-Investmenterträge

Zeile 12b In dieser Zeile sind ausgeschüttete und ausschüttungsgleiche Erträge bei Spezial-Investmentfonds i. S. d. § 34 Abs. 1 Nr. 1, 2 InvStG i.Vbg.m. § 20 Abs. 1 Nr. 3a EStG zu erfassen. Die Beträge sind in Zeile 64 der Anlage SPIF zu ermitteln und als Summe aus allen Anlagen SPIF in Zeile 12b der Anlage ZVE einzutragen.mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage SPIF / 1 Allgemeines

Die Anlage SPIF ist erstmalig für den VZ 2023 auszufüllen. Diese Anlage ist auszufüllen, wenn der Steuerpflichtige in einen Spezial-Investmentfornds investiert ist. Die relevanten Beträge sind in die Anlage GK zu übernehmen und werden dort bei der Ermittlung der steuerpflichtigen Einkünfte berücksichtigt. Ein Spezial- Investmentfonds liegt vor, wenn der Geschäftszweck sich auf...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage GK / 10.3 Immobilienfonds i. S. d. § 2 Abs. 9 Satz 1 InvStG, Auslandsimmobiliensfonds i. S. d. § 2 Abs. 9 Satz 2 InvStG

Vor Zeilen 231–236 In den Zeilen 231–236 werden die Einkünfte aus Immobilienfonds ermittelt. Dabei werden in den Zeilen 231-233 die steuerfreien Erträge bei Immobilienfonds mit überwiegend inländischen Immobilien ermittelt. In den Zeilen 125-127 werden die steuerfreien Einkünfte von Immobilienfonds mit überwiegend ausländischem Immobilienvermögen ermittelt. Es bestehen anders...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage SPIFA / 4 Feststellungen, wenn der Anleger der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht unterliegt und die Spezial-Investmentsanteile im Betriebsvermögen hält

Vor Zeile 12-14 Diese Zeilen sind im Falle einer Organschaft auszufüllen, wenn die Organgesellschaft an einem Spezial-Investmentfonds beteiligt ist und dieser ausländische Einkünfte erzielt, die im Ausland einer Besteuerung unterliegen. Organträger ist dabei eine natürliche Person, bei der die Beteiligung im Betriebsvermögen gehalten wird. Zeile 12 Siehe Zeile 9. Zeile 13 Siehe Z...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage KStOpt / 3 Antrag auf Option zur Körperschaftsbesteuerung nach § 1a Absatz 1 KStG

Zeile 12 In dieser Zeile ist durch Eingabe der Schlüsselzahl der Antrag auf Besteuerung zur Körperschaftsteuer zu stellen. Der Antrag ist bedingungsfeindlich und unwiderruflich. Die Bezeichnung als "Antrag" ist insoweit irreführend, als die Finanzverwaltung keine Befugnis zur Genehmigung oder zur Ablehnung hat. Rechtlich handelt es sich nicht um einen Antrag, der auch abgelehn...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage AESt / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck ist als Anlage zu der Steuererklärung KSt 1 sowie der Feststellungserklärung im Rahmen einer Organschaft gem. § 14 Abs. 5 KStG konzipiert und entlastet die Steuererklärung. Er nimmt die für die Berücksichtigung ausländischer Steuer erforderlichen Informationen auf. Bei beschränkt Steuerpflichtigen wird die Anlage AESt jedoch nur benötigt, wenn einer inländischen...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage GK / 10.4 Unterschiedsbeträge nach InvStG 2004

Zeile 237 In dieser Zeile sind die Erträge aus Investmentanteilen gem. § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Satz 5 bzw. § 13 Abs. 4a Satz 2 InvStG 2004 einzutragen. Die Realisierung des Ertrags kann tatsächlich erfolgt sein oder durch eine fiktive Veräußerung zum 31.12.2017 generiert werden (§ 56 Abs. 2 Satz 1 InvStG). Diese Beträge sind gem. § 56 Abs. 6 InvStG steuerfrei, sofern sie bis ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage SPIFA / 1 Allgemeines

Dieses Formular ist erstmalig für den Veranlagungszeitraum 2023 auszufüllen. Es erfasst Einkünfte aus Spezial-Investmentfonds, die mittelbar über einen Personengesellschaft oder Organgesellschaft erzielt werden. Wird der Fonds direkt vom Steuerpflichtigen gehalten, sind die entsprechenden Angaben in den Zeilen 238ff. der Anlage GK zu machen. Das Formular ist eine Anlage zur ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage GK / 10.2 Mischfonds

Vor Zeilen 225–230 In den Zeilen 225–230 werden die Einkünfte aus Mischfonds ermittelt. Besonderheiten bestehen dabei, wenn die Fondsanteile zum Kapitalanlagevermögen einer Lebens-, Krankenversicherung, Pensionsfonds, Kreditinstitut oder Finanzinstitut o. Ä. gehören. Diese Einkünfte werden nicht in Zeilen 225–227, sondern in den Zeilen 228–230 ermittelt. Mischfonds sind Fonds,...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage SPIFA / 3 Feststellungen, wenn der Anleger der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht unterliegt

Vor Zeile 9 – 11 Da im Formular nur die Erträge für die Anrechnung ausländischer Steuern erfasst werden, sind die nachfolgenden Zeilen auch nur auszufüllen, wenn eine Steueranrechnung in Betracht kommt. Dies ist nur der Fall, wenn der Steuerpflichtige in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist. Liegt in Deutschland nur eine beschränkte Steuerpflicht vor, kommt eine Anrec...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Umlaufvermögen / 4.1 Wertminderung

Teilwertabschreibungen auf das Umlaufvermögen sind bei voraussichtlich dauernder Wertminderung zulässig. Für die Teilwertabschreibung von Umlaufvermögen stehen grundsätzlich die progressive (= Orientierung am Beschaffungsmarkt) sowie die retrograde Methode (= Orientierung am Absatzmarkt) der Wertermittlung zur Verfügung. Bei der Teilwertbestimmung muss an einen Erwerber geda...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage GK / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Die Anlage GK dient der Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb der Körperschaft. Sie ist seit VZ 2017 auszufüllen. In den vorangegangenen Veranlagungszeiträumen erfolgte die Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb im Vordruck KSt 1 A sowie den Anlagen A, AE und B. Diese Vordrucke sind verkürzt worden (z. B. KSt 1) bzw. sind weggefallen (z. B. Anlage AE, B). Die ents...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Vordruck G... / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck Gewerbesteuererklärung (GewSt 1 A) enthält die Gewerbesteuererklärung sowie die Erklärung zur gesonderten Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlusts und des verbleibenden Zuwendungsvortrags. Gewerbesteuerpflichtig sind nach § 2 GewStG alle im Inland betriebenen stehenden Gewerbebetriebe und nach § 35a GewStG die im Inland betriebenen Reisegewerbebetriebe. N...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage OG / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Die Anlage OG ist in Organschaftsfällen von der Organgesellschaft auszufüllen. Der Vordruck ist eine Anlage zur Steuererklärung KSt 1 sowie zur Feststellungserklärung nach § 14 Abs. 5 KStG. Bei der Organschaft tritt die steuerrechtliche Einkommenszurechnung, soweit die Ergebnisse der Organgesellschaften betroffen sind, an die Stelle der handelsrechtlichen Gewinnabführung. Der...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage OG / 4 Werte, die für die Besteuerung des Organträgers von Bedeutung sind

Vor Zeilen 40-68 In diesen Zeilen werden Werte der Organgesellschaft zusammengefasst, die für die Besteuerung des Organträgers von Bedeutung sind. Die steuerlichen Auswirkungen dieser Faktoren werden nach dem Bruttoverfahren des § 15 Abs. 1 Nr. 2, 2a KStG nicht bei der Organgesellschaft, sondern endgültig erst bei dem Organträger ermittelt. Zu diesem Zweck werden diese Faktor...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage KStOpt / 1 Zweck des Vordrucks

Der Vordruck KStOpt enthält den Antrag auf Option zur KSt bzw. den Antrag zur Rückoption. Nach § 1a Abs. 1 KStG können Personenhandelsgesellschaften, Partnerschaftsgesellschaften und eingetragene BGB-Gesellschaften den Antrag stellen, als Körperschaften besteuert zu werden. Personenhandelsgesellschaften sind die OHG, die KG und die EWIV. Optionsfähig sind auch ausländische Ge...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage ZVE / 2.1 Allgemeines

Vor Zeilen 1 ff. In den Zeilen 1 ff. sind die Einkünfte im steuerlichen Sinne einzutragen. Dazu gehört auch der Berichtigungsbetrag nach § 1 AStG. Der Hinzurechnungsbetrag nach § 10 AStG n. F. wird, zusammen mit den entsprechenden Kürzungsbeträgen, in Zeilen 31a, 31b der Anlage ZVE bei der Ermittlung der Summe der Einkünfte gesondert erfasst und darf daher in den Einkünften d...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage SPIF / 3.1 Feststellungen, wenn der Anleger der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht unterliegt und nicht die Voraussetzungen nach § 20 Abs. 1 S. 4 und S. 5 InvStG erfüllt

Zeilen 8-9 Diese Zeilen bleiben frei. Zeile 10 In diese Zeile sind die steuerpflichtigen Erträge aus dem Spezial-Investmentsfonds einzutragen, bei denen es sich um ausgeschüttete oder ausschüttungsgleiche Erträge handelt. Bei diesen Erträgen findet gem. § 34 Abs. 2 InvStG die Steuerfreistellung gem. § 8b KStG keine Anwendung. Zeile 11 In diese Zeile sind die Erträge einzutragn, d...mehr