Fachbeiträge & Kommentare zu Internationales Steuerrecht

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Literaturauswertung EStG/KS... / 3.2 § 5 KStG (Befreiungen)

• 2022 Option zur Körperschaftsbesteuerung / Vorteilhaftigkeit / § 1a KStG Interessant ist die Option zur Körperschaftsbesteuerung für große mittelständische Unternehmen, die umfangreich thesaurieren. Der Break-even liegt etwa bei einer Ausschüttung des Jahresüberschusses von etwa 72 %. Bei einer geringeren Ausschüttung ist die Behandlung als Kapitalgesellschaft günstiger und...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.6 Verhältnis zu § 160 AO/§ 16 AStG

2.6.1 Benennung nach § 160 AO Nach § 160 Abs. 1 S. 1 AO dürften Aufwendungen steuerlich nicht berücksichtigt werden, wenn der Steuerpflichtige auf Verlangen der Finanzbehörde den Empfänger der Leistungen nicht benennt. Gläubiger i. S. des § 160 Abs. 1 S. 1 AO ist der wirtschaftliche Eigentümer der Forderung. § 160 AO dient nicht der Ermittlung der Steuern des Steuerpflichtigen...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.4 Sonderfälle

7.4.1 Gruppenbesteuerung (Organschaft) Viele Staaten kennen Gruppenbesteuerungssysteme, wie z. B. Großbritannien das System des group relief. Diese sind regelmäßig nicht mit der deutschen Organschaft vergleichbar, sondern oft reine steuerliche Wahlrechte. Es stellt sich daher häufig die Frage, wie eine Steuer aufzuteilen bzw. fiktiv zu ermitteln ist. Das AnwSchr. zum AStG ent...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8 Escape nach § 8 Abs. 2 – 4 AStG

8.1 Überblick Eine Hinzurechnungsbesteuerung ist ebenfalls nicht vorzunehmen, wenn es dem Steuerpflichtigen gelingt, den sog, Substanztest zu führen. Dieser geht auf die Rechtsprechung des EuGH (Cadbury Schweppes) zurück.[1] Nach den Grundaussagen ist eine Hinzurechnungsbesteuerung (Controlled Foreign Company Gesetzgebung "CFC") nur in Missbrauchsfällen zulässig. Hierzu muss d...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 10 Ermittlung der Bemessungsgrundlage

10.1 Überblick § 10 AStG enthält folgenden Regelungsbereich: Es gelten folgende Grundsätze bzw. Schritte:mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5 Betroffene Passive Einkünfte

5.1 Vorgaben der ATAD-RL Die Richtlinie gibt einen abschließenden Katalog passiver Einkünfte vor. Passiv sind nicht ausgeschüttete Gewinne aus: Zinsen oder sonstige Einkünfte aus Finanzanlagevermögen; Lizenzgebühren oder sonstige Einkünfte aus geistigem Eigentum; Dividenden und Einkünfte aus der Veräußerung von Anteilen; Einkünfte aus Finanzierungsleasing; Einkünfte aus Tätigkeite...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 10.2 Einzelfragen

10.2.1 Einkunftsart Nach § 10 AStG sind alle Einkünfte der Zwischengesellschaft als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu behandeln. 10.2.2 Gewinnermittlungsart Die Gewinnermittlung hat nach § 10 Abs. 3 Satz 2 AStG zwingend anhand des Betriebsvermögensvergleichs zu erfolgen. Im Gegensatz zum AStG a. F. ist § 4 Abs. 3 EStG nicht mehr anwendbar. 10.2.3 Einkunftsermittlung Die Richtlinie ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 11 Einkunftsart des Hinzurechnungsbetrags

11.1 Allgemeines Wirtschaftlich bestehen fiktive (da thesaurierte) Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 20 EStG. Alternativ sind auch wegen der allgemeinen Subsidiarität bei Anteilen im Betriebsvermögen gewerbliche Einkünfte gem. § 15 EStG oder freiberufliche Einkünfte gem. § 18 EStG denkbar. Im Hinblick auf die Fiktionswirkung hat der BFH entschieden, dass der Hinzurechnungsb...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 15 Steueranrechnung

15.1 Überblick Die Vermeidung von Mehrfachbesteuerungen aufgrund von Steuern, die durch die Zwischengesellschaft geleistet werden, regelt Art. 8 Abs. 7 der ATAD-RL. Hiernach soll der Mitgliedstaat des Steuerpflichtigen den Abzug, der von dem Unternehmen entrichteten Steuer von der Steuerschuld des Steuerpflichtigen in dem Staat seines Steuersitzes oder Steuerstandorts zulasse...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 17 Feststellung von Besteuerungsgrundlagen

17.1 Allgemeines Die Besteuerungsgrundlagen für die Anwendung der §§ 7-13 AStG, insbesondere der Hinzurechnungsbetrag[1], die anrechenbaren Steuern[2], das Hinzurechnungskorrekturvolumen[3] und der Verlustvortrag, werden gesondert festgestellt.[4] Ziel der Regelung ist es, die in den vorgenannten Vorschriften enthaltenen materiell-rechtlichen Rechtsfolgen verfahrensrechtlich i...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 18 Der Sonderfall der Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter

18.1 Überblick § 13 AStG enthält als eigenständige Zurechnungsvorschrift Sonderregelungen für Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter. Grundfall des § 13 Abs. 1 AStG ist jede unmittelbare oder mittelbare Beteiligung an einer ausländischen Kapitalanlagegesellschaft unabhängig von der Beteiligungshöhe. Unter den Anwendungsbereich fallen Einkünfte, einschließlich Veräußerungsgewinn...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 21 Die faktische Hinzurechnungsbesteuerung durch das Mindeststeuergesetz

21.1 Allgemeines Die Regelungen des deutschen Unternehmensteuerrechts und damit auch der Hinzurechnungsbesteuerung werden ab dem Jahr 2025 partiell durch die nationale Umsetzung der internationalen Grundsätze zur Mindestbesteuerung überlagert. Im Rahmen der weiteren Umsetzung des BEPS-Projekts der OECD wurde international durch das Inclusive Framework on BEPS die Global Anti-B...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3 Ausländische Zwischengesellschaft

3.1 Allgemeines Nach der in § 7 Abs. 1 Satz 1 AStG enthaltenen Legaldefinition ist eine ausländische Gesellschaft eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse im Sinne des KStG, die weder Geschäftsleitung noch Sitz im Inland hat und die nicht gem. § 3 Abs. 1 KStG von der Körperschaftsteuerpflicht ausgenommen ist. Ob eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Ve...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9 Freigrenze bei gemischten Einkünften

9.1 Rechtslage bis einschließlich VZ 2024 Wirtschaftlich untergeordnete passive Einkünfte sollen bei einer Gesellschaft, die überwiegend aktiv tätig ist, keine Hinzurechnungsbesteuerung bedingen. § 9 AStG ist insoweit eine Vereinfachungsregelung. Die Freigrenze wird insoweit wie folgt definiert: Betragen die passiven Bruttoerträge prozentual nicht mehr als 10 % der gesamten Br...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 14 Vermeidung der Doppelbesteuerung

14.1 Überblick Schüttet die Zwischengesellschaft Gewinne aus, die zuvor der Hinzurechnungsbesteuerung unterlegen haben bzw. werden Anteile an der Zwischengesellschaft veräußert, die über thesaurierte Gewinne verfügt, die hinzugerechnet wurden, kann es zu Mehrfachbelastungen kommen. Denn die Dividende bzw. der Veräußerungsgewinn ist – falls nicht bei kapitalistischen Anteilsei...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 18.2.2 Börsenklausel

Keine Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter liegen vor, wenn mit der Hauptgattung der Aktien der Kapitalanlagegesellschaft ein wesentlicher und regelmäßiger Handel an einer Börse erfolgt und eine Beteiligungsquote von weniger als 1 % vorliegt.mehr

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Internationales Steuerrecht... / 14.2 Einzelfragen

14.2.1 "Ansatzstelle" Bei Bezügen aus einer Zwischengesellschaft ist bei Ermittlung der Summe der Einkünfte oder bei Körperschaften beim steuerlichen Gewinn ein gesonderter Kürzungsbetrag abzuziehen, soweit in den Vorjahren oder im selben Jahr Hinzurechnungsbeträge angesetzt worden sind. Bei mehrstufigen Beteiligungsverhältnissen ist zu beachten, dass ein Kürzungsbetrag nach ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 18.2 Ausnahmen von der Besteuerung

§ 13 AStG kennt folgende Ausnahmen. 18.2.1 Freigrenzen Nach § 13 Abs. 1 S. 3 AStG ist die Anwendung der erweiterten Hinzurechnungsbesteuerung nach § 13 Abs. 1 S. 1 AStG ausgeschlossen, wenn die Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter nicht mehr als 10 % der gesamten Einkünfte, für die die ausländische Gesellschaft Zwischengesellschaft ist, betragen und die bei einer Zwischengesel...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 10.2.1 Einkunftsart

Nach § 10 AStG sind alle Einkünfte der Zwischengesellschaft als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu behandeln.mehr

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Internationales Steuerrecht... / 10.2.8 Weitere Einzelfragen

Das ASAStG enthält zu vielfachen Einzelfragen wie z. B. der Behandlung von Fremdwährungen detaillierte Aussagen.[1]mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1 Grundkonzeption der Hinzurechnungsbesteuerung

1.1 Allgemeines Die Hinzurechnungsbesteuerung (HZB) nach dem AStG richtet sich gegen ungerechtfertigte – aber nicht missbräuchlich gestaltete – Steuervorteile, die im Inland oder im Ausland ansässige Steuerpflichtige aus der Nutzung des internationalen Steuergefälles ziehen können. Das Gesetz erfasst nicht Missbrauchsfälle, sondern innerhalb des bestehenden Rechts mögliche Ge...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.4 Besonderheiten

5.4.1 Wegfall der Konzernfinanzierung als aktive Tätigkeit Für Konzernfinanzierungen sah § 8 Abs. 1 Nr. 7 AStG a. F. für in der Praxis schwer zu schaffende Sonderfälle eine Möglichkeit aktiver Zinsen vor. Diese wurde komplett gestrichen. Zinsen sind damit nun immer passiv. Zinsen können jedoch als Nebenerträge zu Einkünften aus aktiver Tätigkeit aktiv sein (Stichwort: funktio...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 17.3 Einzelheiten

Das ASAStG enthält hierzu unzählige Detailaussagen der Finanzverwaltung.[1]mehr

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Internationales Steuerrecht... / 20 Erweiterte Hinzurechnungsbesteuerung nach dem Steueroasenabwehrgesetz

20.1 Grundkonzeption des Steueroasenabwehrgesetzes und betroffene Gebiete Das am 11.6.2021 vom Bundestag beschlossene "Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb und zur Änderung weiterer Gesetze" sieht insbesondere die Schaffung eines sog. Steueroasen-Abwehrgesetzes (StAbwG) vor[1]. Mit diesem sollen Geschäftsvorgänge von Unternehmern und Privatperso...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 20.2.2 Auswirkungen

In der Praxis dürften insbesondere Aktivitäten im Bereich des Tourismus (z. B. Beteiligung an einer Hotelbetriebsgesellschaft in den vorgenannten Ländern) betroffen sein. Folge ist die Hochschleusung des Gewinns auf das deutsche Besteuerungsniveau.mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7 Niedrigbesteuerung

7.1 Grundsätze bis einschließlich VZ 2023 Die Frage, ob eine niedrige Besteuerung vorliegt, ist anhand § 8 Abs. 5 AStG zu prüfen. Im Normalfall liegt eine niedrige Besteuerung vor, wenn die Einkünfte weder im Staat des Sitzes noch im Staat der Geschäftsleitung der ausländischen Gesellschaft einer Belastung durch Ertragsteuern von 25 % oder mehr (maßgeblich i. d. R. der Ertrag...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.1 Allgemeines

Nach der in § 7 Abs. 1 Satz 1 AStG enthaltenen Legaldefinition ist eine ausländische Gesellschaft eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse im Sinne des KStG, die weder Geschäftsleitung noch Sitz im Inland hat und die nicht gem. § 3 Abs. 1 KStG von der Körperschaftsteuerpflicht ausgenommen ist. Ob eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse in...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 19 Niedrig besteuerte passive Betriebsstättengewinne bzw. passive Gewinnanteile an ausländischen Personengesellschaften

§ 20 Abs. 2 AStG enthält eine Sonderregelung für passive Zwischeneinkünfte, die in einer ausländischen Betriebsstätte/Personengesellschaft eines unbeschränkt Steuerpflichtigen anfallen. Es ist zu prüfen, ob diese Einkünfte als Zwischeneinkünfte steuerpflichtig wären, falls diese Betriebsstätte eine ausländische Gesellschaft wäre. Ist dies zu bejahen, so ist die Doppelbesteue...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 22 Die Ausweggestaltung "Familienstiftung" – § 15 AStG

Es liegt im Rahmen der grenzüberschreitenden Steuergestaltung nahe, dass neben ausländischen Kapitalgesellschaften (Zwischengesellschaften i. S. d. §§ 7 ff. AStG) auch ausländische Stiftungen in einem Niedrigsteuerland zur Nutzung einer "Abschirmwirkung" gegenüber der inländischen Besteuerung der "dahinterstehenden" Steuerinländer genutzt werden. Verschiedene Länder u. a. Li...mehr

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Internationales Steuerrecht: Hinzurechnungsbesteuerung

Zusammenfassung Überblick Die Hinzurechnungsbesteuerung ist ein wichtiger Baustein der deutschen "Abwehrgesetzgebung" gegen die unerwünschte Nutzung internationaler Steuergestaltungen – vorrangig durch die Verlagerung von Einkunftsquellen auf ausländische verbundene Unternehmen. Sie beseitigt – einmalig im deutschen Steuerrecht – die Abschirmwirkung von ausländischen Kapitalg...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.4 Sonderregelung für Kapitalanlagegesellschaften

Die räumliche Beschränkung auf EU-/EWR-Staaten gilt nicht in den Fällen der erweiterten Hinzurechnungsbesteuerung[1]. Der Motivtest ist insoweit auch in Drittstaatenfällen möglich!mehr

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Internationales Steuerrecht... / 10.2.2 Gewinnermittlungsart

Die Gewinnermittlung hat nach § 10 Abs. 3 Satz 2 AStG zwingend anhand des Betriebsvermögensvergleichs zu erfolgen. Im Gegensatz zum AStG a. F. ist § 4 Abs. 3 EStG nicht mehr anwendbar.mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.3.5 Dienstleistungen, soweit nicht [...] (Nr. 5)

Auch eine Dienstleistung ist grundsätzlich aktiv. Ausnahme: Ein passiver Erwerb liegt vor, wenn die Gesellschaft sich eines Inlandsbeteiligten (oder einer nahestehenden Person) bedient oder der Inlandsempfänger Leistungsempfänger ist. D.h. die o. g. Grundsätze zur Abgrenzung bei einer Handelstätigkeit gelten entsprechend.[1]mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6 Ausnahme bei Zwischengesellschaften in einer Steueroase

Zu beachten ist, dass die Trennung zwischen aktiven und passiven Einkünften nicht greift, wenn die Zwischengesellschaft in einer Steueroase ansässig ist. In diesen Fällen wird der gesamte Gewinn in Deutschland als fiktive Dividende nachbesteuert.[1]mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.4.2 Steuerfestsetzung oder Steuererhebung

Als Reaktion auf die die festgesetzte Steuer abstellende Rechtsprechung[1] stellt das Gesetz inzwischen ausdrücklich auf die Steuererhebung ab. Maßgebend ist damit nicht ein rechtlicher, sondern ein tatsächlicher Belastungsvergleich.[2]mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.2 Allgemeine Beherrschungskriterien

Das Gesetz stellt hierbei die Beherrschungskriterien Stimmrecht, Nennkapital, Gewinnbeteiligung oder Recht auf den Liquidationserlös gleichberechtigt nebeneinander. Disquotale Gewinnverteilungsabreden (etwa zur Kompensation von Einlagen außerhalb des Nennkapitals) stehen einer Beherrschung also nicht entgegen.[1]mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9.1.1 Relative Freigrenze

Diese bedingt eine Verhältnisrechnung. Problematisch und sehr verwaltungsaufwändig ist, dass die Finanzverwaltung fordert, dass die Einkünfte zuerst nach dem Ermittlungsschema des § 10 AStG zu ermitteln sind und erst anschließend § 9 AStG geprüft werden kann.[1]mehr

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Internationales Steuerrecht... / 15.1 Überblick

Die Vermeidung von Mehrfachbesteuerungen aufgrund von Steuern, die durch die Zwischengesellschaft geleistet werden, regelt Art. 8 Abs. 7 der ATAD-RL. Hiernach soll der Mitgliedstaat des Steuerpflichtigen den Abzug, der von dem Unternehmen entrichteten Steuer von der Steuerschuld des Steuerpflichtigen in dem Staat seines Steuersitzes oder Steuerstandorts zulassen. Die Umsetzu...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 21.3 Detailhinweise

Da es sich um einen eigenständigen Rechtsbereich einer faktischen grenzüberschreitenden Gruppenbesteuerung handelt erfolgt die Erläuterung nicht in diesem Beitrag. Hinsichtlich Einzelheiten wird auf den Beitrag Pillar 2 (Mindestbesteuerung) im ABC IntStR[1] und die dortigen Literaturtipps verwiesen.mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.3.8 Veräußerungsgewinne (Einkünfte aus der Veräußerung eines Anteils an einer anderen Gesellschaft [...] (Nr. 8)

Diese sind grundsätzlich aktiv, es sei denn der Gewinn ist auf Beteiligungen i. S. d. § 8b Abs. 7 AStG zurückzuführen.[1]mehr

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Internationales Steuerrecht... / 11.3 Behandlung im Privatvermögen

Ist die Beteiligung dem Privatvermögen des Steuerpflichtigen zuzurechnen, gehört der Hinzurechnungsbetrag zu den Einkünften aus Kapitalvermögen i S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG.mehr

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Internationales Steuerrecht... / 20.2 Verschärfte Hinzurechnungsbesteuerung nach § 9 StAbw

20.2.1 Grundsätze Zu beachten ist, dass eine Gesellschaft, die in einem nicht kooperativen Steuerhoheitsgebiet ansässig ist (vgl. §§ 4 – 6 StAbwG und vorgenannte Länderliste) und von unbeschränkt steuerpflichtigen Personen i. S. v. § 7 Abs. 1 AStG beherrscht wird, über § 8 Abs. 1 AStG hinaus Zwischengesellschaft für ihre sämtlichen niedrig besteuerten Einkünfte ist infolgedessen ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.2 Fallgruppen der Hinzurechnungsbesteuerung

Formal existieren 3 Fallgruppen der Hinzurechnungsbesteuerung, die im AStG bzw. StAbwG geregelt sind. Durch das Mindeststeuergesetz hat sich faktisch eine 4. Fallgruppe zur "Bekämpfung" niedrig besteuerter ausländischer Einkünfte ergeben. 1.2.1 Allgemeine Hinzurechnungsbesteuerung Hauptanwendungsfall in der Praxis ist die in §§ 7-12 AStG geregelte allgemeine Hinzurechnungsbest...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.1 Verhältnis zu § 41 Abs. 2 AO (Scheingeschäfte und Scheinhandlungen)

Entsprechend der bürgerlich-rechtlichen Beurteilung von Scheinge­schäften als nichtige Rechtsgeschäfte (§ 117 BGB) geht auch das Steuerrecht davon aus, dass Scheingeschäfte für die Besteuerung ohne Bedeutung sind und – sofern ein anderes Rechtsgeschäft durch das Scheingeschäft verdeckt wird – dieses verdeckte Rechtsge­schäft maßgebend ist (§ 41 Abs. 2 AO 1977). Scheingeschäf...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 10.1 Überblick

§ 10 AStG enthält folgenden Regelungsbereich: Es gelten folgende Grundsätze bzw. Schritte:mehr

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Internationales Steuerrecht... / 10.2.7 Hinzurechnungsbilanz

Die Einkünfte sind grundsätzlich mittels einer Hinzurechnungsbilanz und Hinzurechnungs-GuV auf der Basis des deutschen Steuerrechts zu ermitteln[1]. Das BMF lässt es unter bestimmten Voraussetzungen zu, dass der Gewinnermittlung die Vorschriften des ausländischen Steuerrechts zugrunde gelegt werden. Zu Beginn des Geschäftsjahres, in dem die ausländische Gesellschaft erstmals ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 16 Feststellungslast und Mitwirkungspflichten des Beteiligten

Für die Aufteilung der Feststellungslast bei der Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung gelten die allgemeinen Grundsätze. Danach trägt die Finanzverwaltung grundsätzlich die Feststellungslast für steuererhöhende und der Steuerpflichtige die Feststellungslast für steuermindernde Tatsachen.[2] Zu beachten ist allerdings, dass § 17 Abs. 1 AStG dem Steuerpflichtigen besondere M...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.3 Verhältnis zu § 42 AO – Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten

Mit dem Verhältnis beschäftigen sich insbesondere BFH-Urteile v. 20.3.2002 und v. 25.2.2004:[1] Es gelten folgende Grundsätze: Die Anwendung von § 42 AO neben der Hinzurechnungsbesteuerung gem. §§ 7 ff. AStG setzt voraus, dass die gewählte Gestaltung auch bei einer Bewertung am Gesetzeszweck der §§ 7 ff. AStG sich als Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts darstel...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.9 Verhältnis zum Investmentsteuerrecht

§ 7 Abs. 5 Satz 1 AStG regelt das Verhältnis von Investmentbesteuerung und allgemeiner (einschließlich verschärfter) Hinzurechnungsbesteuerung zugunsten eines Vorrangs der Investmentbesteuerung[1] ; im Bereich der erweiterten Hinzurechnungsbesteuerung gilt § 13 Abs. 5 AStG. § 7 Abs. 5 Satz 2 AStG sieht eine Ausnahme hiervon vor, mit der Folge, dass in den dort genannten Fälle...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.7 Verhältnis der Hinzurechnungsbesteuerung zu den Doppelbesteuerungsabkommen

Nach der Rechtsprechung des BFH[1] steht die Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7 ff. AStG einem DBA (im Urteilsfall dem DBA-Schweiz) nicht entgegen. Dieses entfaltet keine sogenannte Sperrwirkung. Zudem enthält § 20 Abs. 1 AStG einen so genannten "offenen" treaty override, der nach der Rechtsprechung des BVerfG einen zulässigen Vorrang des AStG vor einem DBA ermöglicht.[2]mehr