Fachbeiträge & Kommentare zu Instandsetzung

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Personengesellschaften in d... / 4.2.1 Ermittlung des Steuerbilanzerfolgs

Rz. 63 Die Ermittlung des Steuerbilanzgewinns bzw. -verlusts der Personenhandelsgesellschaft kann grundsätzlich auf 4 unterschiedliche Arten erfolgen: Das Unternehmen erstellt lediglich einen Jahresabschluss nach handelsrechtlichen Vorschriften und korrigiert den entsprechenden Erfolg bei abweichenden steuerrechtlichen Regelungen außerhalb dieses Rechnungssystems (§ 60 Abs. 2...mehr

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Urlaub / 7.3.4.2 Verhältnis gesetzlicher – zusätzlicher Urlaub

Das BAG hat in seiner Entscheidung vom 24.3.2009 klargestellt, dass der zusätzlich gewährte Urlaub von den Vorgaben des EuGH nicht betroffen ist. Dieser Teil des Urlaubs kann also weiterhin "frei" geregelt werden. Dieser Spielraum besteht nicht nur im Wege der kollektivrechtlichen Regelungen (Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung), sondern auch per (Formular-)Arbeitsvertrag. Al...mehr

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Urlaub / 7.3.3 Verhältnis gesetzlicher – zusätzlicher Urlaub

Das BAG hat in seiner Entscheidung vom 24.3.2009 klargestellt, dass der zusätzlich gewährte Urlaub von den Vorgaben des EuGH nicht betroffen ist. Dieser Teil des Urlaubs kann also weiterhin "frei" geregelt werden. Dieser Spielraum besteht nicht nur im Wege der kollektivrechtlichen Regelungen (Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung), sondern auch per (Formular-)Arbeitsvertrag. Al...mehr

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Tausch und tauschähnliche U... / Zusammenfassung

Überblick Unter Tauschgeschäften versteht man die Abwicklung von Gegengeschäften zwischen 2 oder mehreren Partnern ohne Verwendung von Geld. "Tausch" kann in Zeiten, in denen Unternehmen über fehlende liquide Mittel klagen, eine gute Möglichkeit sein, für beide Vertragsparteien erfolgreiche Geschäfte abzuschließen. Als Unternehmer benötigt man z. B. ein Produkt und sucht sic...mehr

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Haushaltsnahe Beschäftigung... / 1 Anspruchsberechtigte

Der Steuerpflichtige kann die Steuerermäßigung nur in Anspruch nehmen, wenn er bei einem haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnis[1] Arbeitgeber bzw. bei einer haushaltsnahen Dienst- oder Handwerkerleistung[2] Auftraggeber ist. Heimunterbringung, Betreutes Wohnen, Seniorenresidenz Heimbewohner, die einen eigenständigen und abgeschlossenen Haushalt in einem im Inland oder EU-/EW...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.6.2 Angaben zum Ertragswert laut Formular BBW 2/16 (Zeilen 36 bis 64)

Wichtig Zeitliche Anwendung Die folgenden Ausführungen betreffen das Formular BBW 2/16 – für den Zeitraum bis zum 31.12.2022. Die Zeilen 36 bis 59 betreffen das Ertragswertwertverfahren, das für Mietwohngrundstücke, Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke zur Anwendung kommt, für die sich auf dem örtlichen Grundstücksmarkt eine übliche Miete ermitteln lässt. Beim...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.6 Umbauten, Instandsetzungen, Wartungen

Rz. 72 Umbauten, Instandsetzungen und Wartungen an den in § 8 Abs. 1 Nr. 1 UStG bezeichneten Wasserfahrzeugen sind umsatzsteuerfrei ohne Rücksicht auf die Vertragsgestaltung und die damit verbundene Frage, ob die Leistungen umsatzsteuerrechtlich als Werklieferung oder als Werk- oder Dienstleistung oder als Leistung besonderer Art zu beurteilen sind (zur Bedeutung der Abgrenz...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.6.2 Instandsetzungen

Rz. 76 Das Tatbestandsmerkmal Instandsetzungen umfasst die Arbeiten zur Beseitigung eingetretener Schäden oder zur Nachholung zurückgestellter Instandhaltungsarbeiten.[1] Wartungsleistungen wurden bisher von der Verwaltung als steuerfreie Instandsetzung gem. § 4 Nr. 4 UStG 1973 beurteilt. Nachdem die Steuerfreiheit in § 8 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1980 in Anlehnung an Art. 15 Nr. 5 ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Lieferungen, Umbauten, Instandsetzungen, Wartungen, Vercharterungen und Vermietungen von Seeschiffen (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 UStG)

Rz. 31 Die Steuerbefreiung der in § 8 Abs. 1 Nr. 1 UStG bezeichneten Umsätze tritt an die Stelle der Befreiungsvorschrift des § 4 Nr. 4 UStG 1967/1973. Sie ist auf die Wartung von Seeschiffen erweitert worden (Rz. 78). Neu ist das Erfordernis des buchmäßigen Nachweises der Voraussetzungen für die Steuerbefreiung gem. § 8 Abs. 3 UStG (Rz. 160ff.). 5.1.1 Wasserfahrzeuge für die...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2.2 Lieferungen, Instandsetzungen, Wartungen und Vercharterungen von Ausrüstungsgegenständen (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 UStG)

Rz. 154 Voraussetzung für die Steuerbefreiung der Lieferungen, Instandsetzungen, Wartungen und Vermietungen von Ausrüstungsgegenständen ist, dass sie für Luftfahrzeuge bestimmt sind, die von Unternehmern der entgeltlichen internationalen Luftfahrt betrieben werden. Wird das betreffende auszurüstende Luftfahrzeug im grenzüberschreitenden Verkehr nicht eingesetzt, ist die Steu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2.1 Lieferungen, Umbauten, Instandsetzungen, Wartungen, Vercharterungen und Vermietungen von Luftfahrzeugen (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 UStG)

Rz. 152 Nach § 4 Abs. 2 i. V. m. § 8 Abs. 2 Nr. 1 UStG sind die aufgeführten Leistungen nur steuerfrei, wenn die Luftfahrzeuge zur Verwendung durch einen Unternehmer bestimmt sind, der die o. a. allgemeinen Voraussetzungen erfüllt, nämlich im entgeltlichen Luftverkehr überwiegend grenzüberschreitende Beförderungen oder Beförderungen auf ausschließlich im Ausland gelegenen St...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Ausrüstungsgegenstände für Seeschiffe (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 UStG)

Rz. 88 Aufgrund von § 4 Nr. 2 i. V. m. § 8 Abs. 1 Nr. 2 UStG sind Lieferungen, Instandsetzungen, Wartungen und Vermietungen von Ausrüstungsgegenständen steuerfrei, die für Seeschiffe der Erwerbsseeschifffahrt oder der Seenotrettung bestimmt sind. Für die Lieferung dieser Ausrüstungsgegenstände war eine entsprechende Steuerbefreiung bereits nach § 4 Nr. 3 i. V. m. § 8 Abs. 1 ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Einordnung der Vorschrift in das EU-Recht

Rz. 25 Gem. Art 148 MwStSystRL befreien die Mitgliedstaaten folgende Umsätze von der Steuer: die Lieferungen von Gegenständen zur Versorgung von Schiffen, die auf hoher See im entgeltlichen Passagierverkehr, zur Ausübung einer Handelstätigkeit, für gewerbliche Zwecke oder zur Fischerei sowie als Bergungs- oder Rettungsschiffe auf See oder zur Küstenfischerei eingesetzt sind, ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.6.3 Wartungen

Rz. 78 Wartungsleistungen dienen der Erhaltung des Wasserfahrzeugs. Es handelt sich um Instandhaltungsmaßnahmen, die bisher nach großzügiger Verwaltungspraxis als steuerfreie Instandsetzungsmaßnahmen beurteilt worden waren (Rz. 77).mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Zweck und Bedeutung der Steuerbefreiung

Rz. 13 § 8 UStG bezweckt neben anderen Vorschriften (Rz. 24, Rz. 25) die Begünstigung der unternehmerischen Seefahrt und internationalen Luftfahrt. Er trägt zu einer Sonderstellung der Unternehmer der Seeschifffahrt und der internationalen Luftfahrt bei, durch die diese Unternehmer weitgehend gleichsam außerhalb des Umsatzsteuerrechts gestellt werden. Da die Unternehmer der ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.6.1 Umbauten

Rz. 74 Steuerbefreit sind Umbauten von Seeschiffen, die dem Erwerb durch die Seeschifffahrt oder der Rettung Schiffbrüchiger zu dienen bestimmt sind. Unter Umbauten wird man jede Veränderung oder Umgestaltung eines bereits vorhandenen Wasserfahrzeugs, deren Kosten aktivierungspflichtigen Herstellungsaufwand darstellen, verstehen müssen. Darunter fallen insbesondere alle Leis...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.1 Wasserfahrzeuge für die Seeschifffahrt

5.1.1.1 Wasserfahrzeuge nach dem Zolltarif Rz. 32 Die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 2 i. V. m. § 8 Abs. 1 Nr. 1 UStG gilt nur für Seeschiffe, d. h. für Wasserfahrzeuge, die für die Seeschifffahrt geeignet sind. Voraussetzung für die Anwendung des § 8 Abs. 1 UStG ist somit zunächst die objektive Seetauglichkeit des betreffenden Wasserfahrzeugs. Nach Abschn. 8.1. Abs. 2 UStAE geh...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Unternehmer, Leistungsempfänger, Leistungskette

Rz. 26 Die Steuerbefreiungen in § 8 UStG sind ebenso wie in Art. 148 Buchst. c MwStSystRL dem Wortlaut dieser Bestimmungen nach an keine Voraussetzungen in Bezug auf den leistenden Unternehmer oder den Leistungsempfänger geknüpft. Der jeweilige Steuerbefreiungstatbestand stellt vielmehr auf bestimmte nach Beschaffenheit und Zweckbestimmung bezeichnete Gegenstände und sonstig...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.3 Rettung Schiffbrüchiger

Rz. 66 Die spätere Ausdehnung (Rz. 12) der in § 8 Abs. 1 UStG genannten steuerfreien Leistungen auf Wasserfahrzeuge, die der Rettung Schiffbrüchiger zu dienen bestimmt sind, hat nichts daran geändert, dass von der Steuerbefreiung nur Wasserfahrzeuge erfasst werden, die ihrer Beschaffenheit nach Wasserfahrzeuge aus Unterpos. 8906 90 10 des KN für die Seeschifffahrt sind (Rz. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.5 Bau eines Seeschiffs

Rz. 71a Beim Bau eines Seeschiffs liegen zunächst, auch wenn die endgültige Zweckbestimmung des Einsatzes für die Erwerbsseeschifffahrt bereits feststeht, noch keine nach § 8 Abs. 1 UStG steuerbefreiten Umsätze auf den Vorstufen vor, da es sich bei dem Seeschiff um ein "bereits vorhandenes" Wasserfahrzeug handeln muss, das nach seiner Bauart dem Erwerb durch die Seeschifffah...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.4 Lieferung von Wasserfahrzeugen

Rz. 69 Befreit ist gem. § 8 Abs. 1 Nr. 1 UStG zunächst die Lieferung der in dieser Vorschrift genannten Wasserfahrzeuge. Es handelt sich vor allem um den Neubau eines Seeschiffes. Dieser stellt für gewöhnlich eine Werklieferung dar; denn die Werften bauen im Auftrag eines Bestellers das Schiff aus von ihnen selbst beschafften Stoffen. Auch Werklieferungen sind Lieferungen i....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.7 Vercharterungen und Vermietungen

Rz. 79 Steuerbefreite Vercharterungen kommen in der Schifffahrtspraxis in verschiedenen Formen vor. Es fallen darunter in erster Linie die Leistungen aus Raumfrachtverträgen (sog. Frachtcharter) i. S. d. § 556 Nr. 1 HGB.[1] Bezieht sich ein solcher Vertrag auf ein Schiff im Ganzen, so spricht man von Vollcharter. Bei Teilcharter und Raumcharter bezieht sich der Frachtvertrag...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.1.1 Wasserfahrzeuge nach dem Zolltarif

Rz. 32 Die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 2 i. V. m. § 8 Abs. 1 Nr. 1 UStG gilt nur für Seeschiffe, d. h. für Wasserfahrzeuge, die für die Seeschifffahrt geeignet sind. Voraussetzung für die Anwendung des § 8 Abs. 1 UStG ist somit zunächst die objektive Seetauglichkeit des betreffenden Wasserfahrzeugs. Nach Abschn. 8.1. Abs. 2 UStAE gehören zu diesen Wasserfahrzeugen insbesonde...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.2 Erwerb durch die Seeschifffahrt (Erwerbsseeschifffahrt)

Rz. 58 Die für die Erlangung der Steuerbefreiung erforderliche Zweckbestimmung der Wasserfahrzeuge, die gem. § 8 Abs. 3 UStG nachgewiesen werden muss, bezieht sich nicht nur auf die befahrenen Wasserwege (Rz. 32ff.), sondern auch auf die Einsatzart der Seeschiffe. Von § 8 Abs. 1 UStG ist neben der Rettung Schiffbrüchiger (Rz. 66ff.) ausschließlich die Erwerbsseeschifffahrt b...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.1.2 Seeschifffahrt

Rz. 49 Für die Gewährung der Steuerbefreiung reicht es nicht aus, dass ein Wasserfahrzeug allein die objektive Eignung für die Seeschifffahrt besitzt. Denn Wasserfahrzeuge, die unter Pos. 8901, 8902 00, 8904 00 und der Unterpos. 8903 92 10 und 8906 90 10 KN fallen, sind nur dann Gegenstände einer steuerfreien Leistung, wenn sie für die Seeschifffahrt bestimmt sind. Die begün...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Werkvertrag / 2 Ausgaben beim Auftraggeber

Lässt der Unternehmer z.B. Reparaturen an beweglichem Gegenständen des Betriebsvermögens durchführen, liegen sofort abzugsfähige Betriebsausgaben vor. Lässt der Auftraggeber als Privatperson aufgrund von Werkverträgen z. B. Reparaturen im Haushalt oder an seiner (Mietwohnung oder eigengenutzte Eigentums-) Wohnung durchführen (z. B. Austausch von Bodenbelägen, Türen und Fenste...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Werkvertrag / 4 Steuerabzug bei Bauleistungen

Ein weiterer einkommensteuerrechtlicher Sonderaspekt des Werkvertrags ist der Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß §§ 48 bis 48d EStG .[1] Bauabzugsteuer i.S.d. § 48 Abs. 1 Satz 1 EStG kann auch für die Errichtung von Freiland-Photovoltaikanlagen anfallen, da die Begriffe Bauwerk und Bauleistung normspezifisch auszulegen sind. Die der Bauabzugsteuer unterliegenden Bauwerke sind...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Werkvertrag / 5.1 Verjährung von Gewährleistungsrechten des Bestellers, die als Ansprüche ausgestaltet sind (Nacherfüllung, Selbstvornahme, Aufwendungsersatz, Schadensersatz)

In 2 Jahren verjähren als Ansprüche ausgestaltete Rechte des Bestellers bei einem Werk, dessen Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache oder in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht (§ 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB). Ausdrücklich vorbehalten bleibt allerdings die Sonderregel für Bauwerke: In 5 Jahren verjähren als Ansprüche au...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Werkvertrag / 6 Verbraucherverträge

Wird ein Werkvertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher abgeschlossen, dann sind zunächst die allgemeinen Pflichten aus § 312 a BGB zu berücksichtigen. Insbesondereobliegen dem Unternehmer gemäß § 312a Abs. 2 Satz 1 BGB i. V. m. Art. 246 EGBGB umfangreiche Informationspflichten, die sich sowohl auf die Identität des Unternehmers beziehen als auch auf die wesent...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.5.3 Zuordnung eines materiellen Wirtschaftsguts, wenn andere Personalfunktionen gleichzeitig in verschiedenen anderen Betriebsstätten ausgeübt werden (§ 5 Absatz 3 BsGaV)

83 Sind andere Personalfunktionen (nicht die Nutzung), die gleichzeitig in verschiedenen anderen Betriebsstätten ausgeübt werden, im Einzelfall eindeutig von größerer Bedeutung für ein materielles Wirtschaftsgut als die Nutzung (Personalfunktionenkonkurrenz, s. Rn. 43), so ist das materielle Wirtschaftsgut nach § 5 Absatz 3 BsGaV der Betriebsstätte zuzuordnen, in der die an...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / cc) Gleichzeitige Ausübung anderer Personalfunktion in verschiedenen Betriebsstätten (Abs. 3)

(3) Werden andere Personalfunktionen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 gleichzeitig in verschiedenen Betriebsstätten des Unternehmens ausgeübt, so ist das materielle Wirtschaftsgut der Betriebsstätte zuzuordnen, deren anderer Personalfunktion die größte Bedeutung für das materielle Wirtschaftsgut zukommt. Rz. 3029 [Autor/Stand] Personalfunktionenkonkurrenz. § 5 Abs. 3 BsGaV r...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (1) Grundsatz: Anwendung einer kostenorientierten Verrechnungspreismethode (Abs. 1)

(1) 1 Die Mitwirkung einer Bau- und Montagebetriebsstätte an der Erfüllung des vom Bau- und Montageunternehmen abgeschlossenen Bau- und Montagevertrags gilt widerlegbar als anzunehmende schuldrechtliche Beziehung, die als Dienstleistung der Bau- und Montagebetriebsstätte gegenüber dem übrigen Unternehmen anzusehen ist. 2 Der Verrechnungspreis für die Dienstleistung ist im R...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / a) Allgemeine Grundsätze

Rz. 1601 [Autor/Stand] Regelungen der Finanzverwaltung und der OECD. Wenngleich im Zusammenhang mit der zunehmenden Internationalisierung und Globalisierung der Wirtschaft eine "wachsende Entmaterialisierung" konzerninterner Transaktionen zu konstatieren ist[2], nimmt der Bereich der Lieferung von Gütern und Waren innerhalb des konzerninternen Lieferungs- und Leistungsaustau...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / ee) Immobilien-Teilamortisationserlass

Rn. 40 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Mit dem sog. Immobilien-Teilamortisationserlass (vgl. BMF, Schreiben vom 23.12.1991, IV B 2 – S 2170–115/91, BStBl. I 1992, S. 13) als jüngstem der vier Leasingerlasse trug die Finanzverwaltung dem Umstand Rechnung, dass sich Teilamortisationsverträge im Immobilienleasing als dominierender Vertragstyp durchgesetzt hatten. Die in der Praxis wi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 09/2023, Keine Obliegen... / Leitsatz

1. Sehen die Bedingungen des VRs die Durchführung eines Sachverständigenverfahrens vor, kann der VN zunächst auf Feststellung der Ersatzpflicht klagen; auf eine Leistungsklage muss er sich dann nicht verweisen lassen. 2. Eine Auskunftsobliegenheit in den allgemeinen Versicherungsbedingungen, die den VN verpflichtet, "jede Auskunft, auch in Schriftform zu erteilen", umfasst ni...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (1) Voraussetzungen

Rz. 1783 [Autor/Stand] Voraussetzungen der Einzelverrechenbarkeit. Im Rahmen der Einzelabrechnung wird für jede einzelne innerkonzernliche Dienstleistung ein Entgelt verrechnet. Insofern wird dem Grundsatz der Tz. 2.1.4 VWG 1983 entsprochen, nach welchem im Rahmen des Prinzips des "dealing at arm’s length" jede einzelne Leistung gesondert zu vereinbaren und abzurechnen ist.[...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.31.1 Zuordnung eines materiellen Wirtschaftsguts zur Bau- und Montagebetriebsstätte (§ 31 Absatz 1 BsGaV)

350 Nach § 31 Absatz 1 Satz 1 BsGaV gilt die Nutzung eines materiellen Wirtschaftsguts durch eine Bau- und Montagebetriebsstätte abweichend von § 5 Absatz 1 Satz 1 BsGaV nur dann als maßgebliche Personalfunktion, wenn zusätzlich zur Nutzung auch Personalfunktionen durch die Bau- und Montagebetriebsstätte ausgeübt werden, die im Zusammenhang mit der Anschaffung, der Herstell...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Verpachtung eines Betriebs gewerblicher Art (§ 4 Abs 4 KStG)

Tz. 63 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Als BgA gilt auch die Verpachtung eines solchen Betriebs (s § 4 Abs 4 KStG). Verpachtung eines BgA ist jede entgeltliche Überlassung von Einrichtungen, Anlagen oder Rechten, die beim Verpächter einen BgA darstellen würden (s R 4.1 Abs 5 S 6 KStR 2015 und s Urt des BFH v 25.10.1989, BStBl II 1990, 868). An anderer Stelle (s Urt des BFH v 11.0...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Begriff, wirtschaftliche Bedeutung und aufsichtsrechtliche Einordnung

Rn. 5 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Ursprünglich entstammt der Leasingbegriff dem englischen "to lease", das wörtlich mit "mieten" respektive "pachten" zu übersetzen ist (vgl. Jürgens (1988), S. 1; Maus (1996), Rn. 1). Obwohl alle Leasingverhältnisse dadurch gekennzeichnet sind, dass es sich "um eine entgeltliche Gebrauchs- oder Nutzungsüberlassung von Wirtschaftsgütern handelt"...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (2) Preisvergleichsmethode

Rz. 1784 [Autor/Stand] Innerer Preisvergleich. Zur Bestimmung von Verrechnungspreisen für konzerninterne Dienstleistungen im Wege der Einzelabrechnung kommen grundsätzlich die drei klassischen Methoden der Verrechnungspreisermittlung in Betracht. Dabei kann im Rahmen der Preisvergleichsmethode (Anm. 661 ff.) ein innerer oder ein äußerer Preisvergleich durchgeführt werden. De...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Vereinfachungen

Rn. 118 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Zur Vermeidung von unverhältnismäßig hohen Kosten der Nutzungsrechtsbilanzierung lässt IFRS 16 wahlweise verschiedene Erleichterungen zu. Bei Leasingverhältnissen mit einer Laufzeit von höchstens zwölf Monaten (short-term leases) dürfen Leasingnehmer ein Wahlrecht ausüben (vgl. IFRS 16.5(a)): Sie brauchen die Vermögenswerte nicht in der Bila...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 "Einrichtung" im Sinne des § 4 Abs 1 S 1 KStG

Tz. 25 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Aus der Legaldefinition des Begriffs "BgA" (s § 4 Abs 1 KStG), die auf die Rspr des RFH (s Urt des RFH v 22.10.1929, RStB1 1929, 666) zurückgeht, ergibt sich uE, dass als Einrichtung in diesem Sinne jede nachhaltige und selbständige wirtsch Tätigkeit anzusehen ist, die sich innerhalb der Gesamtbetätigung der jur Pers d öff Rechts als selbstä...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Versorgungsbetriebe

Tz. 60 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Versorgungsbetriebe iSd § 4 Abs 3 KStG sind nur Einrichtungen im Bereich der Wasser-, Gas-, Elektrizitäts- oder Wärmeversorgung, nicht jedoch zB Betriebe, die ein Telekommunikationsnetz zur Verfügung stellen (s Schr des BMF v 12.11.2009, BStBl I 2009, 1303 Rn 9 und Rn 13; krit hierzu s Belcke/Westermann, BB 2012, 2473 und s Bittscheidt/Weste...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (1) Zuordnung eines materiellen Wirtschaftsguts zur Bau- und Montagebetriebsstätte (Abs. 1)

(1) 1 Ein materielles Wirtschaftsgut, das in einer Bau- und Montagebetriebsstätte genutzt wird, ist dieser nur dann gemäß § 5 Absatz 1 Satz 1 zuzuordnen, wenn dort neben der Nutzung zusätzlich auch Personalfunktionen ausgeübt werden, die im Zusammenhang mit der Anschaffung, der Herstellung, der Veräußerung oder der Verwertung des materiellen Wirtschaftsguts stehen. 2 Die Zu...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Bilanzierung im Zeitpunkt des Beginns der Vertragslaufzeit

Rn. 96 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Wird nach den Zurechnungsgrundsätzen (vgl. hierzu HdR-E, Kap. 6, Rn. 26ff.) das wirtschaftliche Eigentum am Leasingobjekt dem Leasingnehmer zuerkannt, hat dieser den VG nach der wirtschaftlichen Betrachtungsweise (vgl. hierzu ausführlich Beisse, StuW 1981, S. 1ff.; Beisse, StuW 1984, S. 1ff.; BFH, Urteil vom 28.01.1965, IV 179/64 U, BStBl. II...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (5) Übersicht zu verrechenbaren/nicht verrechenbaren Dienstleistungen

Rz. 1761 [Autor/Stand] Leistungskategorien. Die folgende Aufstellung nimmt eine Kategorisierung von Leistungen in verrechenbar ("ja") und nicht verrechenbar ("nein") vor. Die Aufstellung ist idealtypisch und sollte hinsichtlich ihrer Übertragbarkeit auf den Einzelfall geprüft werden.[2]mehr

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zfs 09/2023, Kein Ersatz vo... / 1 Aus den Gründen:

[1] I. Von der Darstellung des Sachverhalts wird gemäß §§ 540 Abs. 2, 313a ZPO Abs. 1 S. 1 ZPO abgesehen. [2] II. Die zulässige Berufung der Beklagten ist begründet. Die Klägerin hat keinen Anspruch auf Ersatz der von ihr geltend gemachten Sachverständigenkosten in Höhe von 1.237,84 EUR, da sie den Gutachter nicht auf Vorschäden an der linken vorderen Seite ihres Fahrzeugs hi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Verwaltungsrecht / I. Muster: Anliegerbeiträge I

Rz. 36 Muster 9.8: Anliegerbeiträge I Muster 9.8: Anliegerbeiträge I _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Sie haben einen Bescheid über die Festsetzung von (Erschließung-) Straßenbeiträgen erhalten. Es gibt verschiedene Arten von Beiträgen. 1. Was sind Erschließungsbeiträge? Erschließungsbeiträge erheben Städte und Gemeinden für ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.8 ABC Hoheitsbetrieb/Betrieb gewerblicher Art

Tz. 109 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Abfallentsorgung: Zur stlichen Beurteilung der Abfallentsorgung s R 4.5 Abs 6 KStR 2022; s Vfg der OFD Nds v 26.09.2012 (DStR 2013, 259); s Vfg der OFD NRW v 21.05.2014 (FR 2014, 577); s Vfg der OFD Karlsruhe v 07.04.2015 (S 270.6/256 – St 213); s Fiand (KStZ 2013, 26); und s Baldauf/Bürstinghaus (DStZ 2015, 154). Übernimmt eine jur Pers d ö...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 1. BdF, Schr. v. 23.2.1983 – IV C 5 - S 1341 - 4/83, BStBl. I 1983, 218 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung bei international verbundenen Unternehmen [Verwaltungsgrundsätze])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Frage, nach welchen Grundsätzen die internationale Einkunftsabgrenzung nach dem Maßstab des Fremdvergleichs in den Regelungen des innerstaatlichen Rechts und der Doppelbesteuerungsabkommen zu prüfen ist, folgendes: 1. Die Rechtsgrundlagen zur Einkunftsabg...mehr