Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzverfahren

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 4. Handlungsmöglichkeiten (die inhaltliche Gestaltung)

Rn 11 Um ein für die Gläubiger optimales Ergebnis des Insolvenzverfahrens über einen Insolvenzplan zu erreichen, führt die Begründung zum Regierungsentwurf[19] beispielhaft mehrere Wege an, die als zulässige Planinhalte möglich sind. Die Art und Weise, in der das angestrebte Ziel erreicht werden soll, unterliegt allerdings keinen gesetzlichen Einschränkungen, sodass neben de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / Gesetzestext

(1) 1Die Befriedigung der absonderungsberechtigten Gläubiger und der Insolvenzgläubiger, die Verwertung der Insolvenzmasse und deren Verteilung an die Beteiligten sowie die Verfahrensabwicklung und die Haftung des Schuldners nach der Beendigung des Insolvenzverfahrens können in einem Insolvenzplan abweichend von den Vorschriften dieses Gesetzes geregelt werden. 2Ist der Sch...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 4.1 Art, Einberufung und Durchführung der Gläubigerversammlung

Rn 12 Zum Zwecke der Bestellung eines gemeinsamen Vertreters hat das Insolvenzgericht eine Präsenzgläubigerversammlung einzuberufen, eine Abstimmung ohne Versammlung (§ 18) reicht nicht aus. Anders als noch nach § 18 Abs. 4 SchVG 1899 können weder der Insolvenzverwalter noch der Gläubigerausschuss (bzw. eine Gläubigerminderheit i.S.d. § 9 Abs. 1 Satz 2) oder eine Aufsichtsbe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 4.5 Rechtsschutz gegen Beschlüsse, insb. gegen die Bestellung des gemeinsamen Vertreters

Rn 19a War es in der Literatur zunächst umstritten und lange durch die Rechtsprechung nicht geklärt, ob und wie Beschlüsse der Schuldverschreibungsgläubiger (insbesondere der Beschluss über die Bestellung des gemeinsamen Vertreters) einer gerichtlichen Kontrolle zu unterziehen sind,[39] ist diese Frage mittlerweile durch den BGH beantwortet.[40] Er hat entschieden, dass nach...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 6.2 Der gemeinsame Vertreter als rechtsgeschäftlicher Vertreter

Rn 24 Der gemeinsame Vertreter wird bei der Vertretung der Gläubiger nach Ansicht des Bundesgerichtshofs weder als gesetzlicher noch als organschaftlichen Vertreter tätig. Stattdessen übt er eine rechtsgeschäftliche Vertretung aus. Damit tritt er im Prozess weder als Partei kraft Amtes[52] noch – entgegen der bisher h.M. im Schrifttum – als Prozessstandschafter auf. Er ist d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / Gesetzestext

(1) 1Hat dem Schuldenbereinigungsplan mehr als die Hälfte der benannten Gläubiger zugestimmt und beträgt die Summe der Ansprüche der zustimmenden Gläubiger mehr als die Hälfte der Summe der Ansprüche der benannten Gläubiger, so ersetzt das Insolvenzgericht auf Antrag eines Gläubigers oder des Schuldners die Einwendungen eines Gläubigers gegen den Schuldenbereinigungsplan du...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2. Reformbedarf am SchVG 1899

Das SchVG 1899, das regelte, auf welche Weise die Gläubiger einer Anleihe auf die in den Schuldverschreibungen verbrieften Rechte durch Änderung der Anleihebedingungen einwirken konnten, erwies sich insbesondere in Krisenzeiten und erst recht während eines laufenden Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Anleiheschuldners als zu restriktiv, indem es eine Aufgabe oder Besc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 5. Frühzeitige Einholung von Stellungnahmen

Rn 10 Nachdem der BGH[19] im Jahre 2017 entschieden hatte, dass es dem Gericht unbenommen ist, den Insolvenzplan den Beteiligten bereits vor der abschließenden Entscheidung im Vorprüfungsverfahren zur Stellungnahme zuzuleiten, um deren Einschätzung zu erhalten, hat der Gesetzgeber mit dem SanInsFoG diesen Gedanken der frühzeitigen Einbindung der Verfahrensbeteiligten aufgegr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.1.3 Summenmehrheit

Rn 15 Die Summenmehrheit errechnet sich grundsätzlich aus deren Nennwert im Gläubiger- und Forderungsverzeichnis und im Schuldenbereinigungsplan, also aus den Angaben des Schuldners (zur Problematik streitiger Forderungen, s.u. Rdn. 18).[37] Maßgeblicher Berechnungszeitpunkt (insbesondere bei Zinsforderungen) ist der Zeitpunkt des Antragseingangs bei Gericht, um einen einhei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 4. Ersetzungshindernisse (Abs. 1 Satz 2)

Rn 22 Die Gründe, die eine Zustimmungsersetzung ausschließen, sind in § 309 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 u. 2, Abs. 3 abschließend geregelt. Da es sich um Ausnahmetatbestände handelt, ist eine enge Auslegung geboten. Die Zustimmungsersetzung darf nicht vom Vorliegen anderer Voraussetzungen abhängig gemacht werden.[53] § 309 Abs. 1 Satz 2 schützt die Gläubiger, die ihre Zustimmung zum...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 6.4 Der gemeinsame Vertreter und das Stimmrecht in der Gläubigerversammlung i.S.d. § 156 InsO

Rn 30 In der Versammlung aller Insolvenzgläubiger stimmt der gemeinsame Vertreter, wenn er von den Anleihegläubigern bestellt worden ist, für sie ab.[66] Das folgt aus § 19 Abs. 3. Zu den dort erwähnten Rechten zählt auch die Ausübung des Stimmrechts. Der gemeinsame Vertreter stimmt also z.B. über die Wahl des Insolvenzverwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses, d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang 1: Synopse – Neues und altes Stiftungsrecht im BGB

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 §§ 87–87d BGB n.F. – A... / 1. Gesetzestext

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 §§ 84, 84a, 84b, 84c, 8... / 1. Gesetzestext

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang 2: Stiftungsregistergesetz

Stiftungsregistergesetz (StiftRG) vom 16.7.2021, BGBl I 2021, 2947, 2953 BGBl III 400–17 (in Kraft ab 1.1.2026) Abschnitt 1 Aufbau und Führung des Stiftungsregisters Unterabschnitt 1 Führung und Aufbau des Registers § 1 Zuständige Registerbehörde und Aufbau des Registers (1) Das Bundesamt für Justiz führt als Registerbehörde das Stiftungsregister nach § 82b Absatz 1 des Bürgerliche...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 1.1 Geltungsbereich

Rz. 1 §§ 130, 131 AO sind §§ 48, 49 VwVfG nachgebildet; vgl. auch §§ 44, 45 SGB X. Sie regeln die Durchbrechung der Bestandskraft außerhalb des Rechtsbehelfsverfahrens.[1] Erfasst werden nur Verwaltungsakte, die nicht nach § 125 AO nichtig[2] und deren Fehler nicht nach § 126 AO geheilt worden sind. Ist ein Fehler nach § 127 AO unbeachtlich, kann der Betroffene die Rücknahme...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 §§ 87–87d BGB n.F. – A... / 2. Begründung

Rz. 11 Regierungsentwurf Zitat Zu § 87d BGB-neu (Anmeldung von Auflösung, Aufhebung und Liquidation) § 87d BGB-neu regelt die Registerpflichten bei Auflösung der Stiftung nach § 87 BGB-neu oder der Aufhebung der Stiftung und der Liquidation der Stiftung. Sie gelten nicht im Fall der Auflösung nach § 87b BGB-neu durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder durch den rechtskräfti...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 §§ 87–87d BGB n.F. – A... / II. Auflösung und Aufhebung, Anfallberechtigung

Rz. 16 Eine Auflösung durch die Stiftungsorgane (§ 87 BGB n.F.) oder eine Aufhebung durch die Stiftungsbehörde (§ 87a BGB n.F.) kommt zunächst (zu weiteren Auflösungstatbeständen vgl. Rdn 21) dann in Betracht, wenn die Stiftung ihren Zweck endgültig nicht mehr dauernd und nachhaltig erfüllen kann und das auch durch eine Umgestaltung der Stiftung mittels einer Satzungsänderun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 §§ 87–87d BGB n.F. – A... / 2. Begründung

Rz. 2 Regierungsentwurf Zitat Vor den §§ 87 bis 87c BGB-neu Die §§ 87 bis 87c BGB-neu regeln die Beendigung von Stiftungen. Bei Stiftungen muss der Beendigung außer in den Fällen der Zulegung oder Zusammenlegung wie bisher immer eine Auflösung oder Aufhebung vorangehen. In den §§ 87 bis 87b BGB-neu werden die Auflösungs- und Aufhebungsgründe geregelt. § 87c BGB-neu bestimmt, wi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rückzahlungspflicht bei erhaltenen Scheingewinnen und Scheindividenden

Zusammenfassung Zahlt ein Unternehmen Scheingewinne oder Scheindividenden aus und fällt das Unternehmen anschließend in die Insolvenz, sind die erhaltenen Zahlungen zurückzuzahlen. Der Beklagte zeichnete bei einer später insolventen Aktiengesellschaft Genussrechte. Danach sollte der jährliche Dividenden- und Gewinnanspruch vom erzielten Jahresüberschuss abhängig sein. Da die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / a) Die Zweckmäßigkeit und Erforderlichkeit

Rz. 246 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat der Schädiger nicht schlechthin alle durch das Schadensereignis adäquat verursachten Rechtsanwaltskosten zu ersetzen, sondern nur solche, die aus Sicht des Geschädigten zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren.[493] Das findet auch in der Literatur Rückhalt.[494] Maßgeblich ist danach die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Grundsätzliche Betracht... / 2. Registrierung, Sachkunde und Postulationsfähigkeit

Rz. 13 Wie schon nach dem RBerG bedarf es zur Inkassotätigkeit nach §§ 3, 10 und 12 RDG einer Registrierung, um Inkassodienstleistungen als nach § 2 Abs. 2 RDG der Rechtsdienstleistung gleichgestellte Tätigkeit erbringen zu können. Voraussetzung ist eine besondere praktische und theoretische Sachkunde. Die außergerichtliche Rechtsdienstleistung unterliegt also weiter einem g...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / 1. Die grundsätzliche Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten

Rz. 109 Es wird in der (Kommentar-)Literatur nicht (mehr) ernsthaft in Zweifel gezogen, dass der Schuldner dem Gläubiger den durch den Verzug adäquat-kausal entstandenen Schaden zu ersetzen hat und hierzu auch die Inkassokosten gehören.[273] Die Rechtsprechung hat dies in den letzten Jahren mehrfach klar ausgesprochen und die europäische und nationale Gesetzgebung lässt dara...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / 1. Einleitung

Rz. 283 Das Bedürfnis des Gläubigers wird in der Regel dahin gehen, seine offene, fällige und verzugsbegründend angemahnte Forderung mithilfe des Rechtsdienstleisters umfänglich einzuziehen. Der Auftrag wird deshalb umfänglich erteilt werden und umfasst dann die vorgerichtliche Forderungseinziehung, die Titulierung im gerichtlichen Mahnverfahren oder – in Kooperation mit ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / 3. Die Wahl zwischen Rechtsanwalt und Inkassodienstleister

Rz. 187 Soweit der Gläubiger seinen zuvor beschriebenen Obliegenheiten Rechnung getragen hat und damit grundsätzlich berechtigt ist, einen Dritten mit dem weiteren Forderungsinkasso zu beauftragen und die dadurch verursachten Kosten bei dem Schuldner zu liquidieren, kommt es außerhalb besonderer Konstellationen seit dem 1.7.2008 grundsätzlich nicht darauf an, ob er einen Ink...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Grundsätzliche Betracht... / 1. Beitreibung weitgehend unstreitiger Forderungen

Rz. 67 Es ist unbestritten, dass die Inkassodienstleister für die Wirtschaft in Deutschland im Sinne einer arbeitsteiligen Partnerschaft eine wichtige Aufgabe in der Liquiditätssicherung wahrnehmen,[139] in dem die Gegenleistung des Schuldners für von ihm in Anspruch genommene Waren oder Dienste geltend gemacht und insoweit berechtigte Ansprüche des Gläubigers durchgesetzt w...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / e) Die außergerichtliche Beauftragung nach Titulierung

Rz. 295 Gestritten wird über die Frage, ob im Hinblick auf die Erstattungsfähigkeit der Vergütung auch eine außergerichtliche Beauftragung der Forderungseinziehung in Betracht kommt. Diese würde dann nach Nr. 2300 VV RVG vergütet. Darin wird ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht nach § 254 Abs. 2 BGB gesehen, weil ein Vollstreckungsauftrag nur eine 0,3-Verfahrensge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / II. Ansprüche aus unerlaubter Handlung

Rz. 69 Rechtsdienstleister müssen nicht nur vertragliche Ansprüche beitreiben, sondern auch solche aus unerlaubter Handlung, d.h. sogenannte deliktische Ansprüche. Regelmäßig stehen solche Ansprüche auch neben einander, d.h. in echter Anspruchskonkurrenz. Vertragliche und deliktische Ansprüche müssen in ihren Voraussetzungen und Rechtsfolgen dann jeweils selbstständig geprüf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / 3. Spezielle Wertvorschriften bei der Einigung und in der Vollstreckung

Rz. 307 In Ergänzung zur allgemeinen Wertvorschrift des § 23 RVG ergeben sich aus den §§ 23a–31b RVG speziellere Regelungen. Entsprechend dem allgemeinen Lex-specialis-Grundsatz hat die Anwendung der spezielleren Vorschriften Vorrang vor der allgemeinen Regelung gem. § 23 RVG. Bei der Bearbeitung von Forderungsmandaten sind die speziellen Wertvorschriften gem. § 25 RVG (Volls...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Grundsätzliche Betracht... / I. Einleitung

Rz. 7 Zum 1.7.2008 wurde das Rechtsberatungsrecht einer umfassenden Neuregelung unterworfen.[22] Das Rechtsdienstleistungsgesetz löste das Rechtsberatungsgesetz ab. Zugleich wurde dessen Regelungsbereich auf die außergerichtliche Rechtsberatung beschränkt und die Frage der Postulationsfähigkeit im Übrigen in den jeweiligen Verfahrensgesetzen[23] geregelt. Der Gesetzgeber hat ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Grundsätzliche Betracht... / III. Der Rechtsanwalt

Rz. 61 Der Rechtsanwalt ist nach § 1 BRAO selbstständiges Organ der Rechtspflege und der klassische Helfer in der Rechtsberatung des Gläubigers für die Rechtsgestaltung und bei einer streitigen gerichtlichen Auseinandersetzung ungeachtet von § 78 ZPO unverzichtbar. Er mahnt regelmäßig die Forderung schriftlich an, um sich einerseits als Bevollmächtigter des Gläubigers zu legi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Grundsätzliche Betracht... / 3. "Masseninkasso" und Einzelfallprüfung

Rz. 76 Eine weitere Kompetenz von Inkassodienstleistern liegt in der Bearbeitung einer Vielzahl von gleichartigen Einzelforderungen. Dafür hat sich innerhalb und außerhalb der Inkassobranche der Begriff Masseninkasso herausgebildet.[152] Der Begriff ist nicht nur juristisch unpräzise, sondern auch irreführend. Es bestehen Zweifel, ob an einen solchen Begriff gesonderte Recht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / III. Vertragliche Vereinbarungen

Rz. 70 Eher ein Schattendasein führen vertragliche Ansprüche auf Ersatz der Rechtsverfolgungskosten, zu denen neben den Vergütungsansprüchen von Rechtsanwälten und Inkassodienstleistern auch die Aufwendungen des Gläubigers, insbesondere die Mahnkosten gehören. Noch naheliegend und in der Praxis gängig ist die Regelung von Mahnkosten des Gläubigers in dessen allgemeinen Geschä...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Sequester

Stand: EL 128 – ET: 11/2021 > Haftung für Lohnsteuer Rz 151 ff [155]; ergänzend > Insolvenzverfahren.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Aufrechnung

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Aufrechnung ist die wechselseitige Tilgung zweier sich gegenüberstehender Forderungen durch Verrechnung. Sie ersetzt die Erfüllung durch Zahlung und bewirkt das Erlöschen des Anspruchs aus dem Schuldverhältnis (§ 47 AO). Aufgerechnet wird vom FA im Rahmen des Erhebungsverfahrens. Eine Aufrechnung durch das FA kann explizit als solche oder zB ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Entstehung

Rz. 3 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Der Säumniszuschlag wird kraft Gesetzes allein durch Zeitablauf verwirkt. Auf ein > Verschulden kommt es nicht an (BFH 145, 1 = BStBl 1986 II, 122; vgl AEAO zu § 240 Nr 5). Bei der Entstehung des Säumniszuschlags hat das FA deshalb kein > Ermessen; er kann lediglich erlassen werden, wenn seine Einziehung unbillig ist (> Rz 13 ff). Es entsteht ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
USA1 Der Länderbeitrag wurd... / I. Bundesrechtliches Insolvenzverfahren

1. Einleitung des Verfahrens Rz. 156 Eine Insolvenzantragspflicht der Geschäftsleiter kennen weder die Gesellschaftsrechte der Einzelstaaten noch das bundesrechtliche Insolvenzrecht. Sie wird als entbehrlich angesehen, weil der bundesrechtliche Bankruptcy Code (BC) ein besonderes Sanierungsverfahren vorsieht (sog. Chapter 11 Verfahren), in dem die bisherige Geschäftsleitung g...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Schnittstellen des Inte... / VIII. Insolvenzverfahren; Reichweite des Insolvenzstatuts

Rz. 152 Nach dem bereits eingangs dargestellten Gleichlaufgrundsatz untersteht das Insolvenzverfahren der lex fori concursus, i.e. dem Insolvenzrecht des Eröffnungsstaates.[419] Dies ist die zentrale Aussage von Art. 7 Abs. 1 EuInsVO, wonach, soweit nichts anderes bestimmt, für das Insolvenzverfahren und seine Wirkungen das Insolvenzrecht des Mitgliedstaates gilt, in dem das...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Estland / II. Insolvenzgrund und Insolvenzverfahren

Rz. 125 Eine juristische Person wird als insolvent bezeichnet, wenn sie nicht in der Lage ist, die Forderungen der Gläubiger zu erfüllen und die Zahlungsunfähigkeit, entsprechend der finanziellen Situation des Schuldners, nicht nur vorübergehend ist. Eine juristische Person ist ebenfalls insolvent, wenn die Aktiva des Schuldners nicht ausreichen, die Verbindlichkeiten zu dec...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Belgien / V. Internationales Insolvenzverfahren

Rz. 144 Gemäß den – aufgrund der Europäischen Verordnung Nr. 2015/848 vom 20.5.2015 über Insolvenzverfahren (Insolvenzverordnung) – durchgeführten Anpassungen im belgischen Insolvenzrecht kann ein Schuldner in Belgien für insolvent erklärt werden, selbst wenn das Zentrum seiner Tätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union gelegen ist. In den Art. XX.202 bi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Schnittstellen des Inte... / IX. Anerkennung ausländischer Insolvenzverfahren; Wirkungserstreckung

Rz. 157 Einen Grundpfeiler der EuInsVO bildet die in Art. 19 Abs. 1 vorgesehene automatische Anerkennung der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens durch das Gericht eines Mitgliedstaates in allen übrigen Mitgliedstaaten.[439] Das Anerkennungsprinzip ist Ausdruck des gemeinschaftsrechtlichen Vertrauensgrundsatzes.[440] Das Anerkennungsprinzip bedingt, dass auch eine objektiv un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vereinigte Arabische Emirate / II. Insolvenzverfahren

Rz. 134 Das Insolvenzverfahren beginnt stets mit einem Eröffnungsantrag bei Gericht. Der Antrag kann entweder vom Schuldner selbst oder von einem oder mehreren Gläubigern gestellt werden. Rz. 135 Ein Unternehmen, das sich in finanziellen Schwierigkeiten befindet, muss zwingend einen Insolvenzantrag stellen, wenn es fällige Forderungen länger als 30 aufeinander folgende Tage n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Russland / III. Insolvenzverfahren

Rz. 131 Das Insolvenzverfahren wird eröffnet, um das Vermögen des Schuldners zu verwerten und den Erlös zwischen den Gläubigern zu verteilen oder in einem Insolvenzplan eine abweichende Regelung insbesondere zum Erhalt des Unternehmens zu treffen. Rz. 132 Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei einer GmbH setzt voraus, dass ein Eröffnungsgrund gegeben ist. Zu den Eröffnungs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Italien / I. Insolvenzverfahren

Rz. 191 Im Rahmen der Umsetzung der Verordnung (EU) 2015/848 vom 20.5.2015 und der Empfehlung der EU-Kommission vom 12.3.2014 wurden das delegierende Gesetz 19.10.2017 Nr. 155 und das DLgs 12.1.2019 Nr. 14[106] mit einem neuen Gesetzbuch der Krise und der Insolvenz (Codice della crisi d’impresa e dell’insolvenza) verabschiedet, welches nunmehr am 1.9.2021 in Kraft treten und...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Schnittstellen des Inte... / VII. Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens

1. Antragsberechtigung Rz. 141 Ebenfalls Bestandteil der lex fori concursus i.S.v. Art. 7 Abs. 2 Satz 1 EuInsVO ist die Frage der Antragsberechtigung.[405] Nach § 13 Abs. 1 S 2 InsO sind Gläubiger und Schuldner antragsberechtigt; der Antrag des Gläubigers ist gem. § 14 Abs. 1 InsO zulässig, wenn er ein rechtliches Interesse an der Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat und sei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
England und Wales1 England ... / VII. Grundprinzipien des Insolvenzverfahrens

Rz. 529 Kommt es zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, fingiert das Gesetz (Sec. 129 Insolvency Act 1986) den Beginn des Verfahrens rückwirkend auf den Zeitpunkt der Antragstellung. Befindet sich die Gesellschaft bereits in einem freiwilligen Auflösungsverfahren, wirkt die Eröffnung des Verfahrens auf den Zeitpunkt des Gesellschafterbeschlusses über die freiwillige Auflös...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Schnittstellen des Inte... / 3. Insolvenztypische Annexverfahren

Rz. 105 Neben den originär insolvenzrechtlichen Maßnahmen oder solchen im Vorfeld der Eröffnung gibt es weitere Verfahren, die sachlich eng mit einem Insolvenzverfahren zusammenhängen, jedoch außerhalb des insolvenzmäßigen Gesamtverfahrens als kontradiktorische Verfahren ausgestaltet sind. Um solche insolvenztypischen Annexverfahren handelt es sich etwa bei Einzelklagen auf ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Litauen1 Der Länderbeitrag ... / L. Insolvenz der Gesellschaft

Rz. 120 Neben vereinzelten Regelungen in verschiedenen Gesetzen, z.B. im Bankengesetz oder im Gesellschaftsgesetz, sind die Hauptregelungen im Gesetz über die Insolvenz juristischer Personen (IGJP) sowie im Gesetz über die Insolvenz natürlicher Personen zu finden. Die Gesetze sehen folgende Verfahren vor:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Schnittstellen des Inte... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lettland / K. Insolvenz der Gesellschaft

Rz. 67 Übersteigen die Verluste der Gesellschaft die Hälfte des Stammkapitals oder tritt eine vorläufige Insolvenz[13] dadurch ein, dass Insolvenzmerkmale eingetreten sind oder eintreten können, ist der Vorstand zur unverzüglichen Mitteilung gegenüber dem Aufsichtsrat verpflichtet, oder, falls ein Aufsichtsrat nicht existiert, ist eine außerordentliche Gesellschafterversamml...mehr