Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzverfahren

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§ 9 Hausgeldinkasso / VI. Zwangsverwaltung und Insolvenz

Rz. 56 Ein laufendes Insolvenzverfahren über das Vermögen des Wohnungseigentümers hindert die Gemeinschaft nicht an der Beantragung der Zwangsverwaltung. Wird der Antrag nämlich auf privilegierte Ansprüche der Rangklasse 2 des § 10 Abs. 1 ZVG gestützt, ist die Zwangsverwaltung ungeachtet der Insolvenz ohne weiteres zulässig; die dinglichen Forderungen der Gemeinschaft aus Ra...mehr

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§ 12 Verschiedenes / I. Keine Insolvenzfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft

Rz. 61 Der Gesetzgeber hat die Frage der Insolvenzfähigkeit der Gemeinschaft in § 9a Abs. 5 WEG klar entschieden: "Ein Insolvenzverfahren über das Gemeinschaftsvermögen findet nicht statt".mehr

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§ 12 Verschiedenes / 4. Rechtsfolgen der Insolvenzeröffnung

Rz. 71 Kommt es zur Insolvenzeröffnung, wird i.d.R. der vorläufige Insolvenzverwalter zum ("endgültigen") Insolvenzverwalter bestellt. Das Verwaltungs- und Verfügungsrecht geht jetzt vom Wohnungseigentümer auf den Insolvenzverwalter über (§ 80 InsO). Der Insolvenzverwalter ist daher zu Eigentümerversammlungen einzuladen; nur er ist dort stimmberechtigt und anschließend ggf. ...mehr

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§ 12 Verschiedenes / 3. Der vorläufige Insolvenzverwalter

Rz. 66 Der Ablauf des "normalen" Insolvenzverfahrens (Unternehmensinsolvenz) kann hier nicht im Detail dargestellt werden. Nur dessen Beginn ist kurz zu erörtern, weil er die Gemeinschaft mitunter vor brisante Fragen stellt. Rz. 67 Beispiel Das Objekt ist nicht fertig gestellt und es sind umfangreiche Restmängel vorhanden. Die Bauträger-GmbH ist noch Eigentümerin zahlreicher ...mehr

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§ 5 Der Kauf vom Bauträger / 9. Insolvenz des Bauträgers

Rz. 87 Obwohl es nicht selten ist, dass ein Bauträger Insolvenz anmelden muss, bevor das Objekt mangelfrei fertiggestellt ist, sind viele der daraus resultierenden Fragen umstritten und undurchsichtig. Die folgenden Ausführungen können deshalb nur einen Überblick geben. Der Ablauf eines Insolvenzverfahrens über das Vermögens des Bauträgers wird unten (→ § 12 Rdn 67) unter de...mehr

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§ 8 Rechnungswesen und Fina... / E. Beschlüsse in Geldangelegenheiten und zur Kostenverteilung gem. §§ 16 Abs. 2 S. 2, 28 Abs. 3 WEG

Rz. 177 Nach § 21 Abs. 7 WEG a.F. konnten die Wohnungseigentümer die Regelung der Art und Weise von Zahlungen, der Fälligkeit und der Folgen des Verzugs sowie der Kosten für eine besondere Nutzung des gemeinschaftlichen Eigentums oder für einen besonderen Verwaltungsaufwand mit Stimmenmehrheit beschließen. In der Variante "Regelung der Kosten für einen besonderen Verwaltungs...mehr

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§ 8 Rechnungswesen und Fina... / D. Die Sonderumlage

Rz. 167 Wenn die Ansätze des Wirtschaftsplanes unrichtig waren oder durch neue Tatsachen überholt wurden, kann als Nachtrag zum Jahreswirtschaftsplan eine Sonderumlage beschlossen werden.[277] Beispiel Die Durchführung von Sanierungsarbeiten ist teurer als geplant. Oder: Im Haus tritt plötzlich ein Wasserschaden auf. Die Durch- bzw. Fortführung der erforderlichen Arbeiten mus...mehr

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§ 12 Verschiedenes / III. Insolvenz des Verwalters

Rz. 80 Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Verwaltergesellschaft führt nicht automatisch zum Ende des Verwalteramtes, stellt aber einen wichtigen Grund für die vorzeitige außerordentliche Abberufung und Kündigung dar, weil die weitere Zusammenarbeit mit einem vermögenslosen und auf die Auflösung zugehenden Verwalter nicht zumutbar ist (→ § 10 Rdn 75...mehr

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§ 12 Verschiedenes / 1. Insolvenzantrag durch die Gemeinschaft?

Rz. 62 Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Wohnungseigentümers[98] erfolgt aufgrund eines Eigenantrags oder auf Antrag eines Dritten. Ob die Gemeinschaft bei Beitragsrückständen einen Insolvenzantrag stellen kann, ist wegen der Bevorrechtigung der Hausgeldrückstände in der Zwangsversteigerung fraglich. Nach der Rechtsprechung des BGH[99] ist ein Ins...mehr

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§ 12 Verschiedenes / 5. Hausgeldrückstände

Rz. 77 Bei den Hausgeldrückständen, die schon vor der Insolvenzeröffnung fällig waren, ist zu differenzieren: Die in Rangklasse 2 des § 10 Abs. 1 ZVG fallenden (privilegierten) dinglichen Hausgeldforderungen (Rückstände der letzten 2 Jahre), ermöglichen gem. § 49 InsO die abgesonderte Befriedigung im Rahmen der Immobiliarvollstreckung (→ § 9 Rdn 89). Daraus ergibt sich die p...mehr

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AGS 07/2022, Insolvenzverfahren - was kann ich eigentlich verdienen? - Verwalter und Bevollmächtigter

In AGS 2022, 157 wurde dargelegt, welche Gebühren im Rahmen des außergerichtlichen Einigungsversuches über die Beratungshilfe verdient werden können. Der vorliegende Beitrag will daran anknüpfen und einen groben Überblick bieten, welche Gebührentatbestände im Rahmen der InsVV als Insolvenzverwalter, Treuhänder und als Bevollmächtigter verdient werden können. Dargestellt wer...mehr

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AGS 07/2022, Insolvenzverfa... / 4. Befriedigungsreihenfolge

Die Gebühren und Auslagen des Gerichts werden im Insolvenzverfahren grds. aus der Masse entnommen. Sie gelten nach § 54 Nr. 1 InsO als Masseverbindlichkeiten. Folglich haben sie grds. Vorrang vor den "herkömmlichen" Insolvenzgläubigern und werden daher vorab befriedigt. Reicht die Masse nicht aus, um die Verfahrenskosten zu befriedigen, erfolgt eine Einstellung mangels Masse...mehr

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AGS 07/2022, Insolvenzverfa... / 1. Die Vertretung im eröffneten Verfahren

Vielfach werden Rechtsanwälte damit beauftragt, einen Mandanten im Verfahren zu vertreten. Hier regelt dann das RVG ganz normal deren Vergütungsansprüche. Im eröffneten Verfahren fällt somit eine 1,0-Verfahrensgebühr gem. Nr. 3317 VV an. Nur dann, wenn der Vertreter lediglich eine Anmeldung einer Insolvenzforderung vornimmt, beschränkt sich der Vergütungsanspruch auf die 0,5...mehr

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AGS 07/2022, Insolvenzverfa... / III. Gerichtskosten

1. Abgeltungsbereich Die Grundlage für die Gebührenberechnung der Gerichtskosten ist ausschließlich im GKG geregelt (§ 1 Abs. 1d GKG). Neben den dort geregelten Gebühren- und Auslagentatbeständen fallen also keine weiteren, zusätzlichen Gebühren an. 2. Wertberechnung Die Gebühren für den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und für die Durchführung des Insolvenzverfahre...mehr

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AGS 07/2022, Insolvenzverfa... / 4. Mindestvergütung

Eine überwiegende Zahl der Verfahren bewegt sich im Bereich der sog. Mindestvergütung. Haben in dem Verfahren nicht mehr als 10 Gläubiger ihre Forderungen angemeldet, so soll die Vergütung in der Regel mindestens 1.400,00 EUR betragen. Bei 11 bis zu 30 Gläubigern erhöht sich die Vergütung für je angefangene 5 Gläubiger um 210,00 EUR. Ab 31 Gläubigern erhöht sich die Vergütun...mehr

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AGS 07/2022, Insolvenzverfa... / 2. (Späteres) Vollstreckungsverfahren

Besondere Gebühren entstehen auch für die Zwangsvollstreckung aus dem Tabellenauszug (§ 201 Abs. 2 InsO). Hier gelten die Gebühren nach Nrn. 3309 u. 3310 VV. Hier gilt allerdings anzumerken, dass eine Vollstreckung frühestens nach Beendigung des Verfahrens, schließt sich eine Wohlverhaltensperiode an, erst danach erfolgen darf und auch nur insoweit, als dass keine Restschuld...mehr

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AGS 07/2022, Insolvenzverfa... / 2. Die Berechnungsgrundlage

Die Berechnungsgrundlage ergibt sich unmittelbar aus § 1 InsVV. Die Insolvenzmasse errechnet sich zum Zeitpunkt der Einreichung der Schlussrechnung nach den Einnahmen im eröffneten Insolvenzverfahren.[5] Masseverbindlichkeiten bzw. durch die Begleichung von Masseverbindlichkeiten entstandenen Ausgaben werden von der Insolvenzmasse im Rahmen der Ermittlung der Berechnungsgrun...mehr

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AGS 07/2022, Insolvenzverfa... / 7. Vorschuss

Ausgehend vom bisherigen Gesagten erscheint es häufig unangemessen, den vorwegleistenden Verwalter so lange auf sein Geld warten zu lassen. Gem. § 9 InsVV hat der Insolvenzverwalter daher auch einen Anspruch auf Vorschuss, den er geltend machen kann. § 9 InsVV nennt entsprechende Regelbeispiele, wann ein solcher Vorschuss beantragt werden kann – abschließenden Charakter habe...mehr

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AGS 07/2022, Insolvenzverfa... / [Ohne Titel]

In AGS 2022, 157 wurde dargelegt, welche Gebühren im Rahmen des außergerichtlichen Einigungsversuches über die Beratungshilfe verdient werden können. Der vorliegende Beitrag will daran anknüpfen und einen groben Überblick bieten, welche Gebührentatbestände im Rahmen der InsVV als Insolvenzverwalter, Treuhänder und als Bevollmächtigter verdient werden können. Dargestellt werd...mehr

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AGS 07/2022, Insolvenzverfa... / 3. Sonstige Vertretung von Gläubigern

Vertritt der Rechtsanwalt andere Gläubiger als (reine) Insolvenzgläubiger, kommt nach allg. Anschauung Nr. 3317 VV nicht zum Tragen. Stattdessen richten sich die Gebühren nach Nr. 2300 VV oder im Falle eines streitigen Verfahrens nach den Nrn. 3100, 3104 ff. VV.mehr

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AGS 07/2022, Insolvenzverfa... / 1. Abgeltungsbereich

Die Grundlage für die Gebührenberechnung der Gerichtskosten ist ausschließlich im GKG geregelt (§ 1 Abs. 1d GKG). Neben den dort geregelten Gebühren- und Auslagentatbeständen fallen also keine weiteren, zusätzlichen Gebühren an.mehr

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AGS 07/2022, Insolvenzverfa... / II. Anwaltsgebühren

Die Leserinnen und Leser dieser Zeitschrift werden nicht ausschließlich im Insolvenzbereich tätig sein. Vielmehr werden sie häufig auch für einen Schuldner oder aber einen Gläubiger denkbarerweise tätig werden müssen. 1. Die Vertretung im eröffneten Verfahren Vielfach werden Rechtsanwälte damit beauftragt, einen Mandanten im Verfahren zu vertreten. Hier regelt dann das RVG gan...mehr

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AGS 07/2022, Insolvenzverfa... / 2. Wertberechnung

Die Gebühren für den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und für die Durchführung des Insolvenzverfahrens werden nach § 58 GKG nach dem Wert der Insolvenzmasse zzt. der Beendigung des Verfahrens erhoben. Gegenstände, die zur abgesonderten Befriedigung dienen, werden nur i.H.d. für diese nicht erforderlichen Betrags angesetzt. Ist der Antrag auf Eröffnung des Insolven...mehr

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AGS 07/2022, Insolvenzverfa... / 6. Fälligkeit

Der Anspruch des Insolvenzverwalters entsteht bereits mit der Aufnahme der Tätigkeit. Die regelmäßige Fälligkeit der Verwaltervergütung tritt hingegen erst mit dem Ende der Tätigkeit ein.[13] Das Verwalteramt endet mit dem Tod oder der Geschäftsunfähigkeit des Verwalters,[14] der Entlassung aus dem Amt, einer Bestellung eines neuen Verwalters/Treuhänders, mit der Aufhebung o...mehr

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AGS 07/2022, Insolvenzverfa... / 4. Wertberechnung

Vertritt der Rechtsanwalt den Schuldner, ist gem. § 28 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 58 Abs. 1 GKG der Wert der Insolvenzmasse zur Zeit der Beendigung des Verfahrens bzw. der Angelegenheit der Gebühr der Nr. 3317 VV zugrunde zu legen. Hier gilt also, was den "Wert" angeht, nichts Anderes als beim Insolvenzverwalter. Anders hingegen beim Gläubigervertreter. Da hier nicht die gesam...mehr

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AGS 07/2022, Insolvenzverfa... / I. Insolvenzverwalter-Vergütung

Gleichwohl ob Mitarbeiter einer Anwaltskanzlei, eines Kreditinstitutes oder der Gerichte: Vergütungsrecht wird am ehesten mit dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gleichgesetzt. Doch die Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV) ist hiervon zu unterscheiden. Während beim RVG einzelne "Geschäfte" mit einer entsprechenden Gebühr "honoriert" werden, wird durch die Ins...mehr

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AGS 07/2022, Insolvenzverfa... / 3. Weitere Gebühren

Nicht immer können im Berichtstermin (= dies ist die erste Gläubigerversammlung) gleich alle Forderungen geprüft werden. Vielfach erreichen den Insolvenzverwalter sowie das Gericht sog. Nachmeldungen. Diese können "bis zu Schlusstermin" noch angemeldet werden. Folglich entsteht ein zusätzlicher Prüfungsaufwand, der nochmalige Gebühren auslöst. Nr. 2340 GKG KV sieht für den F...mehr

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AGS 07/2022, Insolvenzverfa... / 1. Besonderheiten

Während Berechnungsgrundlage im RVG also regelmäßig der sog. Streitwert ist oder sich die Gebühren nach festen Sätzen oder Betragsrahmen orientieren, kennt das Insolvenzrecht solche Regelungen für die Vergütung des Insolvenzverwalters nicht. Dabei ist die Vergütung des Insolvenzverwalters als reine Tätigkeitsgebühr in erster Linie erfolgsunabhängig und tätigkeitsbezogen kons...mehr

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AGS 07/2022, Insolvenzverfa... / 3. Die Staffelung der Regelvergütung

Die sich aus § 1 InsVV ergebende Berechnungsgrundlage ist dann Basis der sog. Regelvergütung. Der Insolvenzverwalter erhält in der Regel Hinweis 1. von den ersten 35.000 EUR der Insolvenzmasse 40 %, 2. von dem Mehrbetrag bis zu 70.000 EUR 26 %, 3. von dem Mehrbetrag bis zu 350.000 EUR 7,5 %, 4. von dem Mehrbetrag bis zu 700.000 EUR 3,3 %, 5. von dem Mehrbetrag bis zu 35.000.000 E...mehr

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AGS 07/2022, Insolvenzverfa... / 5. Angemessenheit

§ 2 InsVV enthält ein sog. Angemessenheitsvermutung ("in der Regel") wonach die Regelvergütung üblicherweise den normalen Aufwand des Verwalters abdecken soll. Vielfach wird die Regelvergütung gleichwohl heute als "Grundversorgung" verstanden, die es mithilfe von Zuschlägen zu vervollständigen gilt. Dieses Prinzip der Grundversorgung ist hingegen "falsch." § 2 InsVV setzt ei...mehr

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ZErb 07/2022, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Baur/Stürner/Bruns Zwangsvollstreckungsrecht Lehrbuch/Studienliter...mehr

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FoVo 07/2022, Weisen Sie den Insolvenzverwalter auf seine beschränkte Prüfungskompetenz hin!

Anmeldung aus zwei Forderungsgründen Eine Forderung kann aus Vertrag und aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung, mithin aus zwei Rechtsgründen begründet sein. Für den Gläubiger ist es sinnvoll, die Forderung aus beiden Rechtsgründen anzumelden. Der vertragliche Anspruch ist meist leichter zu begründen und der deliktische Anspruch führt dazu, dass er nicht an der Rest...mehr

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FoVo 07/2022, Angemessener ... / 1 Der Fall

Behandlung von Vergütungen in der Insolvenz Über das Vermögen der Schuldnerin wurde durch Beschluss des Insolvenzgerichts vom 22.4.2015 das Insolvenzverfahren eröffnet und … zum Insolvenzverwalter bestellt. Der Insolvenzverwalter hat das pfändbare Arbeitseinkommen i.S.d. § 36 Abs. 1 InsO, § 850 ZPO zur Insolvenzmasse zu ziehen. Neben einem fortlaufenden Einkommen gehören zu d...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / I. Rechtslage bis zum 1.4.2017

Rz. 249 In § 9 Nr. 1 AÜG a.F. ist für die illegale Arbeitnehmerüberlassung geregelt, dass Verträge zwischen dem Verleiher und dem Entleiher und zwischen dem Verleiher und dem Leiharbeitnehmer unwirksam sind. Nach § 10 Abs. 1 S. 1 AÜG a.F. wird in diesem Fall ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Entleiher und dem Leiharbeitnehmer fingiert. Die Vorschrift dient dabei insbesonder...mehr

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ZErb 07/2022, Nachlasspfleg... / 1 Gründe

I. Der Beteiligte zu 2 begehrt als Nachlasspfleger für die unbekannten Erben der am 25.2.2021 verstorbenen Erblasserin die nachlassgerichtliche Genehmigung zur Ausschlagung einer der Erblasserin angefallenen Erbschaft. Die unter Betreuung stehende Erblasserin war gesetzliche (Mit-)Erbin ihres am 7.11.2020 vorverstorbenen Ehemanns. Mit notarieller Urkunde vom 4.2.2021 erklärt...mehr

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AGS 07/2022, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Lissner mit den Vergütungsmöglichkeiten des Anwalts im Insolvenzverfahren (S. 289). Schneider befasst sich mit dem "Unsinn", nur den anrechnungsfreien Teil der Geschäftsgebühr einzuklagen (S. 293). Immer noch gibt es Kollegen, die nur den anrechnungsfreien Teil der Geschäftsgebühr einklagen, weil sie meinen, dies sei günstiger. An diesen Kollegen i...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Restschuldbefreiung und Steuerstraftaten

Leitsatz 1. Die Tatsachen, aus denen sich nach Einschätzung des Gläubigers ergibt, dass der bereits zur Insolvenztabelle festgestellten Forderung eine Steuerstraftat des Schuldners zugrunde liegt, können gemäß § 177 Abs. 1 InsO nachträglich angemeldet werden. 2. Das FA darf durch Feststellungsbescheid gemäß § 251 Abs. 3 AO feststellen, dass ein Steuerpflichtiger im Zusammenha...mehr

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§ 20 Nachlassverwaltung und... / D. Nachlassinsolvenz

Rz. 91 Das Nachlassinsolvenzverfahren ist geregelt in den §§ 315–331 InsO und verknüpft das Insolvenzrecht mit dem bürgerlich-rechtlichen Erbrecht. § 11 Abs. 2 Nr. 2 InsO betont insoweit, dass es für das Sondervermögen des Nachlasses ein gesondertes Insolvenzverfahren gibt.[80] Damit werden zwei Zwecke verfolgt: Zum einen soll der Nachlass gemäß § 1 S. 1 InsO i.V.m. §§ 315–33...mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / XVI. Antrag auf Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens

Rz. 53 Muster 24.35: Antrag auf Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens Muster 24.35: Antrag auf Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens Antrag auf Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens[61] der Frau _________________________, (_________________________ Anschrift), (_________________________ PLZ, Ort), hier handelnd als Testamentsvollstreckerin über den Nachlass des am ...mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / IV. Nachlassvollmacht

Rz. 33 Muster 24.16: Nachlassvollmacht Muster 24.16: Nachlassvollmacht Nachlassvollmacht[28] betreffend den Nachlass _________________________, geb. am _________________________, verstorben am _________________________, zuletzt wohnhaft _________________________, _________________________ Die Erbin _________________________, nachfolgend auch "Erbin" genannt, erteilt hiermit in ...mehr

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§ 2 Allgemeine Grundsätze d... / III. Zugriffsbeschränkungen in der Insolvenz

Rz. 24 Die Zugriffsbeschränkung setzt sich auch im Insolvenzfall des Erben durch. Zwar fällt der Nachlass mit dem Erbfall vorläufig und mit der Annahme der Erbschaft endgültig in die Masse. Die Testamentsvollstreckung besteht allerdings auch während des Insolvenzverfahrens fort mit der Folge, dass die Verfügungsbeschränkung des Erben nach § 2211 BGB auch für den Insolvenzver...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Aufrechnung im Insolvenzverfahren; Berücksichtigung eines Berichtigungsbetrags in einem falschen Besteuerungszeitraum

Leitsatz Besteht für einen Vergütungsanspruch, den das FA für einen Besteuerungszeitraum nach Insolvenzeröffnung erstmals festsetzt, aufgrund der Rechtswidrigkeit dieser Steuerfestsetzung kein materieller Rechtsgrund, wird das FA diesen Vergütungsanspruch i.S. von § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO erst mit der Festsetzung und damit erst nach der Insolvenzeröffnung zur Masse schuldig. N...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Unbefugte Offenbarung oder Verwertung

Rn. 107 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 § 19 PublG sanktioniert sowohl das unbefugte Offenbaren als auch – straferschwerend (vgl. § 19 Abs. 2 Satz 2 PublG) – das unbefugte Verwerten von Geheimnissen. Die Offenbarung eines Geheimnisses besteht in seiner Mitteilung (auch durch schlüssiges Verhalten oder Verzicht auf die Verhinderung) an einen Dritten, der dieses gar nicht, nicht in ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Gesetzliche Grundlagen

Rn. 1 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die vollständige körperliche Bestandsaufnahme auf den BilSt durch Zählen, Messen, Wiegen gemäß § 240 bildet die Grundform der Inventuraufnahme (vgl. Harrmann, DB 1978, S. 2377ff.). Die Vorschriften zur Inventur in § 240 Abs. 1f. werden durch § 241, der mit "Inventurvereinfachungsverfahren" überschrieben ist, ergänzt. Von diesen Vereinfachungen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 33... / 5.2.2 Natürliche Personen

Rz. 36 Die Rechtsfähigkeit des Menschen wird durch § 1 BGB für den gesamten Rechtsbereich festgestellt. Dadurch wird sie dem Menschen aber nicht vom Gesetzgeber verliehen, sondern ist dem Gesetz vorgegeben.[1] Natürliche Personen sind insoweit vollrechtsfähig. Die Vollrechtsfähigkeit bedeutet, dass sie Träger aller denkbaren Rechte sein können. Sie müssen es aber nicht sein,...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Insolvenzverfahren

Tz. 27 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Ein Insolvenzverfahren findet im Falle der Zahlungsunfähigkeit und im Falle der Überschuldung des Vereins statt. Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder die Ablehnung auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse wird der Verein aufgelöst.mehr

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FoVo 06/2022, Der Insolvenz... / I. Das Problem der Leserin

Insolvenzanfechtung von Zahlung aus 2001 Der gewerbliche Schuldner – ein Gastronom – ist mit Mietzahlungen gegenüber der Gläubigerin in Rückstand geraten, die die Forderung deshalb an uns übergab. Bei einer monatlichen Miete von 2.363,00 DM waren bis Februar 2001 Rückstände von 30.719,00 DM aufgelaufen. Da der Schuldner die Forderung zunächst nicht ausglich, wurde Mahnantrag ...mehr

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FoVo 06/2022, Der Insolvenz... / II. Die Lösung

Die rechtlichen Voraussetzungen Eine Rechtshandlung ist nach § 130 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 InsO anfechtbar, wenn sie einem Insolvenzgläubiger eine Sicherung oder Befriedigung gewährt oder ermöglicht hat und sie nach dem Eröffnungsantrag vorgenommen worden ist. Weiter ist erforderlich, dass der Gläubiger zur Zeit der Handlung die Zahlungsunfähigkeit oder den Eröffnungsantrag kannte....mehr

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FoVo 06/2022, Was soll man schreiben, wenn der Insolvenzverwalter nach Jahrzehnten anficht?

Wir haben in diesem Heft (FoVo 2022, 101) dargestellt, dass gem. § 130 InsO in Kombination mit der Rechtsprechung des BGH Zahlungen nach einem (ersten) Eröffnungsantrag auch noch nach Jahrzehnten angefochten werden können. Anfechtungsvoraussetzungen fokussieren Zugleich wurde aufgezeigt, dass die Anfechtungsvoraussetzungen präzise zu prüfen sind. Selten zeigen die Anfechtungss...mehr

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ZErb 06/2022, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Bayerlein/Bleutge/Roeßner Praxishandbuch Sachverständigenrecht 6.,...mehr