Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzverfahren

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausgeldinkasso: Auswirkung... / 3.3 Beschlussmuster

Musterbeschluss: Vorschüsse TOP XX: Vorschüsse Es werden folgende monatlich jeweils im Voraus fällige Vorschüsse in Euro beschlossen: Der Beschluss gilt ab _______. Er gilt so lange, bis ein neuer Beschluss über Vors...mehr

Beitrag aus der verein wissen
So halten und gewinnen Sie ... / 2.2.2 Die Mitglieder wollen den Verein nicht mehr erhalten

Es kann aber auch sein, dass sich schon nach kurzer Zeit herausstellt, dass die Mitglieder den Verein nicht mehr erhalten wollen. Das mag für Sie schmerzhaft sein, aber versuchen Sie bitte nicht, mit Gewalt ein Votum für die Vereinserhaltung zu erzielen. Im Gegenteil, es gibt eine ganze Reihe von Gründen, den Verein in dieser Situation möglichst rasch aufzulösen. So sind noch...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Erlass eines Haftungs- und Nachforderungsbescheids nach Abschluss eines Insolvenzplanverfahrens

Leitsatz 1. Wird das Insolvenzverfahren nach rechtskräftiger Bestätigung eines Insolvenzplans aufgehoben, kann das FA Lohnsteuer, die es nicht zur Insolvenztabelle angemeldet hat, als Nachzügler im Wege eines Haftungs- und Nachforderungsbescheids innerhalb der Frist des § 259b InsO festsetzen. 2. Dem FA ist kein Verschulden an der Nichtanmeldung von Steuer- und Haftungsansprü...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
KG: Rechnungslegungsbesonde... / 1.3 Auflösung/Beendigung

Rz. 5 Die Beendigung der Kommanditgesellschaft erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren.[1] Durch die Auflösung als punktuelles Ereignis wird die Gesellschaft nicht unmittelbar beendet. Sie besteht vielmehr zum Zweck der Abwicklung fort und wird mithilfe der Liquidation als zeitraumbezogenes Abwicklungsverfahren schließlich zur Beendigung geführt. Die Auflösung, die Liquidato...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.12.2 Antragsberechtigter

Rz. 58 Antragsberechtigt ist der Stpfl. [1] Ein Pfändungsgläubiger oder Abtretungsempfänger des Erstattungsanspruchs ist nicht berechtigt, die Veranlagung zu beantragen.[2] Der Pfändungsgläubiger kann hierzu auch nicht vom Vollstreckungsgericht gem. § 887 ZPO ermächtigt werden.[3] Rz. 58a Ist über das Vermögen des Stpfl. das Insolvenzverfahren eröffnet, kann der Antrag nur vom...mehr

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AGS 03/2022, Vorschuss - An... / II. Anwalt muss Vorschüsse an den Rechtsschutzversicherer zurückzahlen

Die Revision ist unbeschränkt zugelassen hat aber in der Sache keinen Erfolg. Das Gericht bestätigt den Rückzahlungsanspruch der nicht verbrauchten Gebührenvorschüsse. Der Rückzahlungsanspruch ergibt sich aus dem Anwaltsvertrag, die §§ 675, 667 BGB sind mindestens entsprechend anzuwenden. Der Rechtsanwalt hat über erhaltene Vorschüsse abzurechnen; eine entsprechende vertragli...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Behaltensregelung für Betriebsvermögen (Abs. 6 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 176 [Autor/Stand] Die Veräußerung eines Gewerbebetriebs, eines Teilbetriebs oder eines Anteils an einer Gesellschaft i.S.d. § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Satz 1 BewG, eines Anteils eines persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA oder eines Anteils daran innerhalb der Behaltensfrist ist ein Verstoß gegen die Behaltensregelungen, § 13a Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 ErbStG. R...mehr

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AGS 03/2022, Auslagen für Z... / I. Sachverhalt

In einem Insolvenzverfahren einer nat. Person wurde der Insolvenzverwalter nach § 8 InsO mit der Zustellung der Beschlüsse an die Beteiligten beauftragt. Am Verfahrensende rechnete der Insolvenzverwalter nach der aktuellsten Fassung der InsVV ab. Hierzu wurden 1.120,00 EUR nach §§ 10, 2 Abs. 2, 13 InsVV, eine Erhöhungsgebühr i.H.v. 210,00 EUR (11 Gläubiger) sowie eine Auslag...mehr

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AGS 03/2022, Auslagen für Z... / III. Aberkennung grds. der ersten 10 Zustellungen

Nach der Neuregelung der InsVV zum 1.1.2021 durch das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) (BT-Drucks 19/24181, 212) ist stets ein Abzug der ersten zehn Zustellungen bei der Vergütung des Insolvenzverwalters ausnahmslos vorzunehmen. Dies gilt nach Ansicht des AG Norderstedt auch dann, wenn insgesamt mehr als zehn Zustellungen erfolgt sin...mehr

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AGS 03/2022, Vorschuss - An... / Leitsatz

Bereits mit Vorschusszahlung geht ein möglicher Erstattungsanspruch aufschiebend bedingt auf den Rechtsschutzversicherer über. Der Mandatsauftrag endet mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens automatisch. Der uneingeschränkte Übergang eines bedingten Rechts steht insbesondere § 91 InsO auch dann nicht entgegen, wenn die Bedingung erst nach oder mit der Eröffnung des Insolvenzver...mehr

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zfs 03/2022, Kein rechtlich... / 1 Aus den Gründen:

II. Die zulässige Berufung der Beklagten hat in der Sache nur in geringem Umfang Erfolg und ist im Übrigen unbegründet. Die Feststellungsklage ist überwiegend zulässig und, soweit sie zulässig ist, begründet. 1. Die Feststellungsklage ist unzulässig, soweit die Klägerin auch begehrt festzustellen, dass die Beklagte zu 1) aus einem bestimmten Rechtsgrund, nämlich aus unerlaubt...mehr

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AGS 03/2022, Auslagen für Z... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Allgemeine Problematik Wie bereits zuvor das AG Stade (AGS 2022, 84) und das AG Karlsruhe (AGS 2022, 85), beschäftigt sich das AG Norderstedt mit der seit 1.1.2021 "heiß" entbrannten Frage, ob nun die ersten 10 Zustellungen abzuerkennen sind (so das AG Norderstedt nun) oder ob dies nur dann greife, wenn es insgesamt unter 10 Zustellungen verbleibt (so die AG Karlsruhe und ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.6 Ereignisse, die zur vorgezogenen Fälligkeit des Stundungsbetrags führen

Tz. 649 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 § 36 Abs 5 S 4 EStG enthält einen an Art 5 Abs 4 ATAD-RL angelehnten Katalog an Ereignissen, die zur vorgezogenen Fälligkeit der gestundeten St führen. In den in § 36 Abs 5 S 4 Nr 1 bis 5 genannten Fällen, ist die gestundete St innerhalb 1 Monats vollständig ("wenn": Nr 2 bis 4) oder ggf. anteilig ("soweit": Nr 1) nach Eintritts eines der d...mehr

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AGS 03/2022, Vorschuss - An... / III. Bedeutung für die Praxis

In der Entscheidung wird wieder deutlich, dass es sich in der Regel um Ansprüche aus dem Mandatsverhältnis handelt, die nach § 86 VVG auf die Rechtschutzversicherung übergehen können. In Praxis üblich, kann der Rechtsanwalt nach § 9 RVG einen angemessenen Vorschuss auf die voraussichtlich entstehenden Gebühren verlangen. Nach Abschluss der Angelegenheit, d.h. nach Fälligkeit ...mehr

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ZErb 03/2022, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Beck'sches Prozessformularbuch, Handbuch, 15. Auflage 2022, Mit Fre...mehr

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AGS 02/2022, Streitwert bei... / III. Streit in Altfällen

Nach dem unmissverständlichen Wortlaut der Übergangsregelung in § 71 Abs. 3 GKG ist die neue Fassung des § 58 Abs. 1 S. 3 GKG aber nur auf die Kosten anzuwenden, die nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung fällig werden. In sog. Altfällen ist die Rechtslage daher umstritten. Teilwiese wurde für die Festsetzung der Gerichtsgebühren im Insolvenzverfahren bei Fortführung des Be...mehr

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AGS 02/2022, Kostenstundung... / 2. Grundsätze der Kostenstundung

Die Kostenstundung dient der Sicherstellung des Zugangs zum Insolvenzverfahren. Das Insolvenzgericht weist nach § 26 InsO nämlich den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ab, wenn das Vermögen des Schuldners voraussichtlich nicht ausreichen wird, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Ergibt sich diese Masselosigkeit erst nach Eröffnung, sieht § 207 InsO eine Einste...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 02/2022, Kostenstundung... / 2. Voraussetzungen der Stundung

Die Kostenstundung soll nur natürlichen Personen gewährt werden und zwar unabhängig davon, ob es sich um ein Regelinsolvenzverfahren oder um ein Verbraucherinsolvenzverfahren handelt.[21] Dies folgt der Begründung, wonach nur natürliche Personen Anspruch auf eine Restschuldbefreiung am Verfahrensende haben sollen. Voraussetzung für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 02/2022, Kostenstundung... / 3. Warum keine PKH für den Schuldner?

Eine anwaltliche Beiordnung im Wege der PKH findet nicht statt. Der Gesetzgeber ist der Ansicht, dass der Schuldner im Insolvenzverfahren – einschließlich des Eröffnungsverfahrens – seine Rechte selbst wahrnehmen kann. Hierbei wird auf die besondere Fürsorgepflicht des Gerichts abgestellt.[5] Das Insolvenzgericht belehrt den Schuldner zu jedem erforderlichen Zeitpunkt über s...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sicherungsabtretung / 2.4 Rechte bei Vollstreckung gegen Sicherungsgeber oder Sicherungsnehmer bzw. bei Insolvenz

Ein Vorteil der Sicherungsabtretung liegt darin, dass sich der Sicherungsnehmer (Zessionar) dem Vollstreckungszugriff der Gläubiger des Sicherungsgebers (Zedent) widersetzen kann. Vollstreckt jemand gegen den Sicherungsnehmer, kann sich der Sicherungsgeber ebenfalls gegen den Zugriff der Gläubiger zur Wehr setzen. Der Sicherungsnehmer kann dem Vollstreckungszugriff eines Gläu...mehr

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AGS 02/2022, Streitwert bei... / I. Sachverhalt

In einem Insolvenzverfahren wurde durch den Verwalter eine Betriebsfortführung vollzogen. Der Rechtspfleger legte für den Wert der Gerichtskosten nach § 58 Abs. 1 GKG den Wert der Insolvenzmasse zur Zeit der Beendigung des Verfahrens zugrunde. Die Betriebsausgaben wurden dabei nicht abgezogen. Gegen diesen Wertansatz wurde Erinnerung erhoben, der der Rechtspfleger mit dem Ar...mehr

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AGS 02/2022, Kostenstundung... / a) Überprüfung

Grds. endet die gewährte Stundung mit der rechtskräftigen Entscheidung über die Restschuldbefreiung.[49] Durch die Regelung in § 302 Nr. 3 InsO bleiben die Gerichtskosten auch nach einer evtl. Erteilung der Restschuldbefreiung bestehen. Dadurch soll die Wertigkeit des Verfahrens hervorgehoben werden und sicherlich auch die Akzeptanz des Verfahrens in seiner Gesamtbetrachtung...mehr

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ZErb 02/2022, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Bachem, Der Pflichtteil im Steuerrecht, 2021, Nomos, ISBN 978-3-848...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 02/2022, Erhebung von Z... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Frage, ob Zustellauslagen zu gewähren sind oder nicht, insbesondere deren "Höhe", wurde durch das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz – SanInsFoG v. 22.12.2020, BGBl. I, 3256) zum 1.1.2021 "endlich" geklärt. Allgemein anerkannt war bis dahin schon, dass Kosten von Zustellungen, welche dem V...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 02/2022, Streitwert bei... / Leitsatz

Wird das Unternehmen vom Insolvenzverwalter fortgeführt, kann insoweit in die Berechnungsgrundlage für die Gerichtskosten nur der Überschuss eingestellt werden. Der Gegenstandswert für die Gerichtskosten bestimmt sich nach dem wirtschaftlichen Wert der bei Beendigung des Insolvenzverfahrens vorhandenen Insolvenzmasse. OLG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 4.8.2021 – 9 W 64/21mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 02/2022, Kostenstundung... / b) Änderung und Widerruf

Sowohl bei einer Stundung vor Erteilung der Restschuldbefreiung[53] wie auch bei einer weiteren Stundung nach Erteilung[54] kann die Entscheidung über die Gewährung der Stundung oder über die Ratenhöhe (im Falle des § 4b InsO) geändert werden.[55] Voraussetzung ist, dass sich die persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse geändert haben. Dem Schuldner obliegt insoweit a...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 4.3 Übernahmeerklärung des Arbeitgebers

Rz. 52 Nach § 40 Abs. 3 EStG ist Folge der Pauschalierung, dass der Arbeitgeber die pauschale LSt übernimmt (Rz. 55). Diese Übernahme hat der Arbeitgeber zu erklären (Übernahmeerklärung); sie gehört zu den Voraussetzungen der Pauschalierung nach § 40 Abs. 1 und 2 EStG sowie nach § 40a EStG und § 40b EStG. Die Übernahmeerklärung stellt die Erklärung des Arbeitgebers dar, dass...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für ein (im Rahmen eines betrügerischen Anlagesystems) tatsächlich nie geliefertes Blockheizkraftwerk

Leitsatz Werden Erkenntnisse, dass Pachtzahlungen künftig ausfallen werden und ein Blockheizkraftwerk niemals in Betrieb genommen werden kann, erst zu einem Zeitpunkt erlangt, zu dem eine Einkunftserzielungsabsicht in Form der Erzielung von Verpachtungseinkünften vorliegt, lässt sich ein Veranlassungszusammenhang zu früheren Einkünften aus Gewerbebetrieb nicht mehr begründen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sich widersprechende Gesellschafterlisten

Zusammenfassung Existieren mehrere Gesellschafterlisten, ist die Liste entscheidend, die zuletzt in den Registerordner aufgenommen worden ist. Hintergrund Dem Beschluss des Kammergerichts lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die betreffende GmbH wurde im Dezember 2019 gegründet. Die eingereichte Gesellschafterliste wies zwei Gesellschafter aus: Die Gesellschafterin A mit 26,7 %...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB III § 111a Förd... / 2.3 Insolvenzfälle (Abs. 3)

Rz. 12 In Betrieben mit weniger als 250 Beschäftigten verringert sich der vom Arbeitgeber während des Bezugs von Transferkurzarbeitergeld zu tragende Mindestanteil an den Lehrgangskosten auf 25 %. Mit dieser in Satz 1 enthaltenen Regelung soll es kleinen und mittelständischen Unternehmen erleichtert werden, Transfergesellschaften einzurichten und darin Qualifizierungen anzub...mehr

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§ 7 Bürgerliche Rechtsstrei... / C. Die Gebühren für besondere Verfahren

Rz. 62 In Teil 3 des Vergütungsverzeichnisses des RVG werden die Gebühren für alle Tätigkeiten des RA in gerichtlichen Verfahren, insbesondere für alle bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, geregelt. Dies betrifft also in erster Linie den Zivilprozess im ersten Rechtszug (Abschnitt 1) und in den Rechtsmittelinstanzen (Abschnitt 2). Weiterhin werden in Teil 3 in Abschnitt 3 des ...mehr

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§ 7 Bürgerliche Rechtsstrei... / A. Vorbemerkungen

Rz. 1 In Teil 3 des Vergütungsverzeichnisses des RVG werden die Gebühren für alle Tätigkeiten des RA in gerichtlichen Verfahren geregelt, außer in den Verfahren in Strafsachen und Bußgeldsachen und in bestimmten sonstigen Verfahren (diese Gebühren sind in den Teilen 4 bis 6 VV RVG festgelegt). Teil 3 gilt also insbesondere für alle bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten einschlie...mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / IV. Mehrere Gegenstände anwaltlicher Tätigkeit in derselben Angelegenheit (§ 22 Abs. 1 RVG)

Rz. 50 Während § 5 Hs. 1 ZPO für den Zivilprozess anordnet, dass mehrere in einer Klage geltend gemachte Ansprüche zusammengerechnet werden, erweitert § 22 Abs. 1 RVG diesen Grundsatz auf alle – auch außergerichtliche – Tätigkeiten des RA: "In derselben Angelegenheit werden die Werte mehrerer Gegenstände zusammengerechnet". Voraussetzung für die Zusammenrechnung ist, dass der...mehr

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§ 8 Zwangsvollstreckung und... / I. Allgemeines

Rz. 2 → Dazu Aufgaben Gruppe 20 Für seine Tätigkeit in der Zwangsvollstreckung erhält der RA besondere Gebühren gemäß Nrn. 3309 und 3310 VV RVG . Der Zivilprozess bzw. das Mahnverfahren und die sich daran anschließende Zwangsvollstreckung sind prozessrechtlich voneinander unabhängige Verfahren. Auch gebührenrechtlich ist die Zwangsvollstreckung eine selbstständige Angelegenhei...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / A. Der Aufbau des RVG

Rz. 1 Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ist die gesetzliche Regelung zur Berechnung der Vergütung für die Ausübung anwaltlicher Tätigkeiten der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz schon durch seinen äußeren Aufbau transparent und dadurch anwenderfreundlich sein, insbesondere für den Recht suchenden Bürge...mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / B. Allgemeine Hinweise (§ 23 RVG)

Rz. 2 Wie bereits weiter oben ausgeführt wurde (siehe § 1 Rdn 13 ff.: "Pauschgebühren"), hat in der Regel der Arbeitsaufwand des RA keinen Einfluss auf die Höhe der ihm zuwachsenden Gebühren, da diese, soweit das RVG nichts anderes bestimmt, nach dem Wert berechnet werden, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat, welchen das RVG als Gegenstandswert bezeichnet (§ 2 ...mehr

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§ 9 Gebühren bei Prozesskos... / C. Die Vergütung des beigeordneten RA (§§ 45 bis 59a RVG)

Rz. 19 → Dazu Aufgaben Gruppe 17 Im Abschnitt 8 des Gesetzesteils des RVG sind alle Vorschriften zusammengefasst worden, die die aus der Staatskasse an beigeordnete oder gerichtlich bestellte RAe zu zahlende Vergütung regeln. Dies betrifft die Gebühren der im Zivilprozess im Rahmen der PKH beigeordneten RAe, die Gebühren der Pflichtverteidiger in Straf- und Bußgeldsachen (§§ ...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Insolvenzordnung, Anwendungsfragen zu § 55 Abs. 4 InsO

Kommentar Nach § 55 Abs. 4 InsO gelten Umsatzsteuerverbindlichkeiten des Insolvenzschuldners, die von einem vorläufigen Insolvenzverwalter, vom Schuldner mit Zustimmung eines vorläufigen Insolvenzverwalters oder vom Schuldner nach Bestellung eines vorläufigen Sachwalters begründet worden sind, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens als Masseverbindlichkeiten. Die Finanzverwa...mehr

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FoVo 08+09/2022, Was geschi... / 2 II. Aus der Entscheidung

Rechtspflegerin war zur (Teil-)Abhilfe berufen Die von der Rechtspflegerin des Vollstreckungsgerichts getroffene Aussetzungsentscheidung ist nicht gemäß § 8 Abs. 4 S. 1 RpflG unwirksam. Die Rechtspflegerin hat kein ihr nicht übertragenes Geschäft des Richters wahrgenommen. Für die Entscheidung über die Vollstreckungserinnerung nach § 766 Abs. 1 S. 1 ZPO ist gemäß § 20 Abs. 1 N...mehr

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FoVo 08+09/2022, Was geschi... / 1 Der Fall

Vollstreckung endet erst einmal in der Insolvenz Die Schuldnerin führt bei der Drittschuldnerin ein Konto als Pfändungsschutzkonto (P-Konto) gemäß § 850k ZPO. Die Gläubigerin erwirkte wegen einer titulierten Forderung am 10.8.2015 einen PfÜB und pfändete das bei der Drittschuldnerin geführte Konto der Schuldnerin. Auf Eigenantrag der Schuldnerin wurde am 11.11.2019 das Insolv...mehr

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§ 1 Grundlagen und Einführung / 4. Aufhebung der Gemeinschaft

Rz. 73 Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann grundsätzlich nur im Ausnahmefall aufgehoben werden, nämlich nach § 11 Abs. 1 S. 3 WEG im Falle der teilweisen oder gänzlichen Zerstörung des Gebäudes. Dies gilt allerdings nur dann, wenn eine Verpflichtung zum Wiederaufbau nicht besteht. Nach § 11 Abs. 3 WEG bestimmt sich im Fall der Aufhebung der Gemeinschaft der Anteil d...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / II. Schuldner der Vergütung

Rz. 100 Schuldner des Vergütungsanspruchs sind mangels einer ausdrücklichen Regelung des Erblassers grundsätzlich die Erben, da es sich um eine Nachlassverbindlichkeit (Erblasserschuld) handelt (im Insolvenzverfahren gilt § 324 Abs. 1 Nr. 5 InsO).[139] Rz. 101 Auch wenn die Testamentsvollstreckung nur hinsichtlich eines Miterbenanteils angeordnet ist, sind diese Kosten von al...mehr

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zfs 01/2022, Dauner-Lieb/Langen (Hrsg.), Bürgerliches Gesetzbuch: BGB, Band 2: Schuldrecht, in 3 Teilbänden, Kommentar, Nomos, 4. Aufl. 2021, 6.833 Seiten, 298 EUR (für DAV-Mitglieder 250 EUR), ISBN - 978-3-8487-4885-3

In der Reihe NomosKommentar ist im mehrbändigen BGB-Kommentar Band 2 – Schuldrecht in der 4. Auflage erschienen, wie gewohnt in Kooperation mit dem Deutschen AnwaltVerein. Das gewaltige Kompendium ist wiederum aufgeteilt in drei Teilbände. Um dem Umfang des Werks gerecht zu werden, wurde der Kreis der Mitautorinnen und Mitautoren um 13 zusätzliche Experten erweitert. Den Her...mehr

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FoVo 08+09/2022, Was geschi... / 3 Der Praxistipp

Der Gläubiger muss aufmerksam sein Es kommt tatsächlich nur in rund 84 % aller Verbraucherinsolvenzverfahren zur Erteilung der Restschuldbefreiung. In rund 16 % aller Verfahren unterbleibt dies aus unterschiedlichen Gründen. Nachdem Gläubiger zuletzt verstärkt auf Versagungsgründe achten, dürfte die Quote der nicht erteilten Restschuldbefreiungen noch steigen. Es ist deshalb ...mehr

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AGS 01/2022, Vergütung bei ... / VI. Bedeutung für die Praxis

Beim Nachlassinsolvenzverfahren handelt es sich um ein sog. "Sonderinsolvenzverfahren" gem. § 11 Abs. 2 Nr. 2 InsO. Gleichwohl folgt es "verfahrenstechnisch" den Bestimmungen des Regelinsolvenzverfahrens, allerdings mit den Besonderheiten, wie sie die Bestimmungen §§ 315 ff. InsO (bis § 331 InsO) regelt. Ein Nachlassinsolvenzverfahren kann nur über das (ehem.) Vermögen einer...mehr

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AGS 01/2022, Vergütung bei ... / II. Grundsätzliche Überleitung

Verstirbt ein Insolvenzschuldner während eines Insolvenzeröffnungsverfahrens – und zwar unabhängig ob Regel- oder Verbraucherverfahren – oder eines eröffneten Insolvenzverfahrens über sein Vermögen, wird das Verfahren als Nachlassinsolvenzverfahren fortgeführt (BGH, Urt. v. 22.1.2004 – IX ZR 39/03, NZI 2004, 206).mehr

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / (2) Interessenkollision bei der Erbauseinandersetzung und dem Bestehen einer Insolvenzforderung

Rz. 75 Beispiel Die Rechtsanwältin R hatte zwei Personen – Tante und Neffe – im Rahmen einer Erbauseinandersetzung vertreten. Die Tante des Neffen machte neben der Erbauseinandersetzung eine Insolvenzforderung gegen den insolventen Neffen durch R geltend, den sie in der Vergangenheit finanziell unterstützt hatte. Auf der Grundlage des Verbots widerstreitender Interessen besc...mehr

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FF 01/2022, Rechtsprechungs... / 1. Interne Teilung

Der BGH hat seine Rechtsprechung zu den "belasteten" Anrechten vervollständigt. Zum einen unterfallen sicherungsabgetretene Anrechte dem Versorgungsausgleich.[33] Nach dem BGH können gem. §§ 829, 835 ZPO gepfändete und zur Einziehung überwiesene Versorgungsanrechte ebenfalls durch interne Teilung ausgeglichen werden.[34] Dabei erfolgt die Übertragung des Anrechts mit den sich...mehr

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FF 01/2022, Rechtsprechungs... / I. Auszugleichende Anrechte (§§ 1, 2 VersAusglG)

Mit Wirkung zum 1.7.2014 wurde durch das RV-Leistungsverbesserungsgesetz vom 23.6.2014 die Anerkennung von Kindererziehungszeiten für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, verbessert (sogenannte "Mütterrente"). Bei der Umsetzung der Leistungsverbesserungen wurde nur für Anwartschaftsfälle, in denen am 1.7.2014 noch keine Rente gezahlt wurde, eine Verlängerung der anrechenbare...mehr

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§ 3 Großaufteilung (reines ... / I. Muster

Rz. 1 Muster 3.1: Teilungserklärung gem. § 8 WEG Muster 3.1: Teilungserklärung gem. § 8 WEG Teil I Begründung von Wohnungseigentum § 1 Grundstück 1. _________________________ ist Eigentümer des _________________________ belegenen, im Grundbuch des Amtsgerichts _________________________ von _________________________ Blatt _________________________ verzeichneten Grundbesitzes, Fl...mehr