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Hausgeldinkasso: Auswirkungen des WEMoG auf das Forderun ... / 3.3 Beschlussmuster

Dr. Oliver Elzer
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Musterbeschluss: Vorschüsse

TOP XX: Vorschüsse

  1. Es werden folgende monatlich jeweils im Voraus fällige Vorschüsse in Euro beschlossen:

     

    Wohnungseigentümer

    Nr.
    Vorschuss zur Kostentragung Vorschuss zur Erhaltungsrücklage Vorschuss zur Rücklage Z Summe
    1 400 50 10 460
    2 380 40 6 426
    3 410 60 10 480
    4 (...) (...) (...) (...)
  2. Der Beschluss gilt ab _______. Er gilt so lange, bis ein neuer Beschluss über Vorschüsse gefasst wird.
  3. Das aufgrund des Beschlusses zu zahlende Hausgeld ist in 12 Teilbeträgen jeweils am 3. Werktag eines Kalendermonats im Voraus zur Zahlung fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlungen ist der Eingang auf dem Gemeinschaftskonto bei der _____-Bank, IBAN _________ BIC _________ maßgeblich. Wohnungseigentümer, die ein Lastschriftmandat erteilt haben, werden gebeten, zum Zeitpunkt der Fälligkeit für eine ausreichende Kontendeckung zu sorgen.
  4. Der Differenzbetrag aus dem neuen und dem alten Vorschuss für die vergangenen Monate ist mit dem Vorschuss für den Monat ______, fällig am ______, nachzuzahlen. Soweit Wohnungseigentümer am Lastschriftverfahren teilnehmen, ist der Verwalter berechtigt, den Differenzbetrag mit dem Beitrag für den Monat ______einzuziehen.
  5. Für den Fall, dass ein Wohnungseigentümer mit der Entrichtung der Vorschüsse für 2 aufeinanderfolgende Monate bzw. in einem Zeitraum, der sich über mehr als 2 Monate erstreckt, mit der Zahlung der Vorschüsse in einer Höhe in Verzug ist, die den Vorschüssen zweier Monate entspricht, werden sofort die restlichen für die jeweilige Wirtschaftsperiode zu entrichtenden Vorschüsse in voller Höhe zur Zahlung fällig. Einer vorausgehenden Mahnung bedarf es nicht. Diese Regelung gilt jedoch dann nicht, wenn im laufenden Wirtschaftsjahr hinsichtlich des betreffenden Wohnungseigentums die Zwangsverwaltung angeordnet oder ...

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