Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzverfahren

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AGS 10/2022, Zum Stundensat... / I. Sachverhalt

Über ein großes Handelsunternehmen wurde das Insolvenzverfahren zunächst vorläufig eröffnet und Eigenverwaltung angeordnet, später dann das Verfahren endgültig eröffnet und der Ausschuss beibehalten. Der Betrieb wurde mit dem Ziel der Sanierung fortgeführt. Als weiteres Merkmal verzeichnete die Schuldnerin neben der Hauptniederlassung zahlreiche weitere Standorte, auch im Au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Antragstellung

Rn. 17 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Der Antrag auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung gemäß § 48b Abs 1 S 1 EStG ist durch den Leistenden zu stellen (zum Begriff des Leistenden s § 48 Rn 84ff (Wienbergen)). Der Leistungsempfänger ist nicht antragsberechtigt (zum Begriff des Leistungsempfängers s § 48 Rn 66ff (Wienbergen)). Ist eine PersGes oder KapGes Leistender, ist s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1 Schrifttum:

Ebling, Der Steuerabzug bei Bauleistungen, DStR 2001, Beihefter zu Heft 51/52; Eggers, Die Bauabzugsbesteuerung aufgrund des Gesetzes zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe, StuB 2001, 1149; Formel, Steuerabzugsverfahren beim Gesetz gegen illegale Beschäftigung, EStB 2001, 336; Fuhrmann, Neuer Steuerabzug für Bauleistungen, KÖSDI 2001, 13 093; Gebhardt/Biber, Die Baua...mehr

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ZErb 10/2022, Das Nachlassv... / 2. Grundsätzliche Vermögensverzeichnisse

Vermögensauskünfte und Rechnungslegung durch Verzeichnisse nach den §§ 260, 259 BGB sind im deutschen Zivilrecht einige zu finden. Beispielhaft zu nennen sind die Auskünfte des Erben gegenüber dem Pflichtteilsberechtigten (§ 2314 BGB [11]), des Vorerben (§§ 2121, 2127, 2130 Abs. 2 BGB), des Erbschaftsbesitzers (§§ 2018, 2027 BGB), des Hausgenossen (§ 2028 BGB), des Bevollmäch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Inanspruchnahme des Leistungsempfängers

Rn. 63 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Gemäß § 48a Abs 3 S 1 EStG haftet der Leistungsempfänger für einen nicht oder zu niedrig abgeführten Abzugsbetrag (kritisch: Diebold, DStR 2002, 1336). Zum Begriff des Leistungsempfängers s § 48 Rn 66ff (Wienbergen). Der Abzugsbetrag ist "nicht" oder "zu niedrig" abgeführt, wenn er nicht dem gesetzlich angeordneten Einbehalt gemäß § 48 Abs 1...mehr

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AGS 10/2022, Kein Beschwerd... / IV. Bedeutung für die Praxis

Für die Praxis wird durch das LG Dortmund klargestellt, dass der Kreis der Beschwerdeberechtigten nicht unendlich ausgeweitet werden kann, sondern entsprechend § 64 Abs. 3 InsO die enumerative Aufzählung der Berechtigten greift. Die Staatskasse selbst ist nur im Rahmen der Kostenstundung zu beteiligen. Gegen die Festsetzung "danach", also nach Bewilligung der Stundung, ist i...mehr

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ZErb 10/2022, Nachsteuerpfl... / I. Problemstellung

§ 13a ErbStG gewährt bei der Unternehmensnachfolge für begünstigtes Vermögen einen Verschonungsabschlag von 85 % (Regelverschonung). Bei Vorliegen der besonderen Voraussetzungen des § 13a Abs. 10 ErbStG bleiben sogar 100 % des begünstigten Vermögens erbschaftsteuerfrei (Vollverschonung), sofern der Erwerb unter Hinzurechnung bestimmter Vorerwerbe 26 Mio. EUR nicht übersteigt...mehr

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ZErb 10/2022, Nachsteuerpfl... / 4. § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 BGB wegen Zweckverfehlung

In den hier interessierenden Fällen dürfte im Einzelfall eine Rückforderungsrecht des Schenkers nach § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 BGB begründbar sein.[54] Nach dem BGH kann sich bei einer Zweckschenkung aus der Verfehlung des Schenkungszwecks ein Bereicherungsanspruch des Schenkers ergeben, wenn es dem Schenker darauf ankam, mit der Schenkung dem Beschenkten zu einer Leistung od...mehr

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ZErb 10/2022, Nachsteuerpfl... / 7

Auf einen Blick Eine Nachsteuerpflicht nach § 13a Abs. 6 Nr. 4 S. 2 ErbStG infolge Insolvenz des vererbten Unternehmens kommt nur bei Durchführung eines regulären Insolvenzverfahrens in Betracht. Eine Nachsteuerpflicht kann in diesem Fall zunächst durch Reinvestition des Veräußerungserlöses nach § 13a Abs. 6 S. 3 u. 4 ErbStG erfolgen. Alternativ besteht die Möglichkeit, eine...mehr

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ZErb 10/2022, Nachsteuerpfl... / 1

Die Steuerbegünstigungen für Betriebsvermögen stellen ein Kernelement der erbschaftsteuerlichen Regelungen dar. Werden Anteile an Kapitalgesellschaften begünstigt übertragen, dann können diese nach § 13a Abs. 6 Nr. 4 S. 1 ErbStG innerhalb der Behaltensfrist nicht veräußert werden. Dasselbe gilt nach § 13a Abs. 6 Nr. 4 S. 2 ErbStG, wenn die Gesellschaft innerhalb der Behalten...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 17 Aufhebung der Stiftung, Auflösung des Vereins oder Trusts (§ 7 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG)

Rz. 460 Als Schenkung unter Lebenden gilt nach § 7 Abs. 1 Nr. 9 S. 1 ErbStG, was bei der Aufhebung einer Stiftung (Alt. 1) oder bei Auflösung eines Vereins (Alt. 2) erworben wird. Nach Satz 3, der durch das ErbStRG vom 24.12.2008[1] mit Wirkung zum 1.1.2009 neu eingefügt worden ist, wird auch der Formwechsel eines Familienvereins in eine Kapitalgesellschaft als Auflösung des...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4 Entreicherung

Rz. 160 Der Tatbestand des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG verlangt ausdrücklich eine Bereicherung "auf Kosten" des Zuwendenden. Im Einklang mit dem Schenkungsrecht muss durch die Zuwendung eine Entreicherung beim Schenker eintreten.[1] Dies bedeutet, dass die gegenwärtige Vermögenssubstanz dauerhaft gemindert werden muss.[2] Der Schenker muss "ärmer" werden.[3] Auf dieser dogmatisc...mehr

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Vermeidung eines schwierige... / 2.2.3.2 Insolvenzverfahren

Der potenzielle Mieter ist stets von sich aus verpflichtet, seinen künftigen Vermieter darüber aufzuklären, dass über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet ist.[1] Dies gilt auch dann, wenn er sich in der sog. Wohlverhaltensphase befindet. Abzustellen ist hinsichtlich der Offenbarungspflicht darauf, ob eine Lage besteht, in der der Mietzinsanspruch des neuen Vermieter...mehr

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Vermeidung eines schwierige... / 2.2.2.2.10 Vermögensverhältnisse

Fragen nach bestehender Pfändung von Arbeitseinkommen[1], Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Mietinteressenten[2], eröffneten Insolvenzverfahren[3] und der Abgabe der Vermögensauskunft (früher: eidesstattliche Versicherung) sind zulässig[4] Auch der Düsseldorfer Kreis hält die Frage nach einem eröffneten Insolvenzverfahren für zulässig, da den Mietinteressenten eine Offenbaru...mehr

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Wege aus der Krise / 6.8 Abmahnungsberechtigter

Abmahnungsberechtigt ist nur der Vermieter oder der von ihm hierzu Bevollmächtigte, wie insbesondere der Mietverwalter. Nur der Vermieter oder die von ihm hierzu Bevollmächtigten können eine Abmahnung aussprechen. Abmahnungsberechtigt sind anstelle des Vermieters diejenigen, die etwa im Fall der Zwangsverwaltung oder Insolvenz die Rechte des Vermieters ausüben. Praxis-Beispi...mehr

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Vermeidung eines schwierige... / 3.1.9 "Lösungsklausel" für den Fall der Mieterinsolvenz

Insbesondere im Bereich des Gewerberaummietrechts sind Klauseln verbreitet, die dem Vermieter ein Recht zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses verleihen, sollte über das Vermögen des Mieters das Insolvenzverfahren eröffnet werden. Derartige Lösungsklauseln widersprechen der gesetzlichen Kündigungssperre des § 112 InsO und sind gemäß § 119 InsO unwirksam.[1] Wichtig Wo...mehr

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Wege aus der Krise / 7.2.4 Frist der Anfechtung

Im seltenen Fall des Irrtums gemäß § 119 BGB muss der Vermieter die Anfechtung "unverzüglich" erklären (§ 121 Abs. 1 BGB). "Unverzüglich" bedeutet "ohne schuldhaftes Zögern". Der Vermieter ist aber nicht zur umgehenden und sofortigen Anfechtung verpflichtet, vielmehr wird ihm eine angemessene Zeit zur Prüfung eingeräumt, die ca. zwei Wochen beträgt. Zu berücksichtigen ist nä...mehr

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Wege aus der Krise / 7.2.1 Grundsätze

Die Anfechtung des Mietvertrags kommt in erster Linie dann in Betracht, wenn der Mieter den Vermieter bei Abschluss des Mietvertrags arglistig getäuscht hat. Eine arglistige Täuschung ist insbesondere dann gegeben, wenn der Mieter auf eine zulässige Frage im Rahmen der Mieterselbstauskunft gelogen hat oder wenn der Mieter den Vermieter nicht von sich aus über wesentliche Umstä...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Dotierung der Kapitalrücklage

Rn. 15 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die Kap.-Rücklage ist stets dann zu dotieren, wenn einer der folgenden Tatbestände eingetreten ist (vgl. HdR-E, HGB § 272, Rn. 68ff.):mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 2.2.2.3 Liquidation, Insolvenz, Zwangsverwaltung

Rz. 16 Die Liquidation einer Personen- oder Kapitalgesellschaft lässt deren Stellung als Stpfl. unberührt. Die Zulässigkeit einer Außenprüfung richtet sich daher nach den allgemeinen Vorschriften. Trotz ihrer Auflösung und zivilrechtlich-materiellen Beendigung ist die Gesellschaft so lange als existent zu behandeln ist, bis alle gemeinsamen Rechtsbeziehungen, zu denen auch ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Umsatzsteuerpflichtige Leistungen eines Schuldnerberaters

Leitsatz Wird ein Rechtsanwalt auch als Schuldnerberater tätig, sind bei der Beurteilung der Frage, ob es sich um eine Einrichtung handelt, die keine systematische Gewinnerzielung anstrebt, sämtliche Tätigkeiten des Unternehmers zu berücksichtigen. Sachverhalt Der Kläger ist als selbstständiger Rechtsanwalt insbesondere auf dem Gebiet des Familienrechts tätig. Zudem wird er i...mehr

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Anhang 6: Synopse zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts – BtOG

Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) vom 4.5.2021, BGBl I, 882, 917 mWv 1.1.2023 BGBl III 404–33 zuletzt geändert durch Gesetz v. 24.6.2022, BGBl I, 959, 963mehr

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ZErb 09/2022, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Deinert/Welti/Luik/Brockmann (Hrsg.) StichwortKommentar Behindert...mehr

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Dienstbarkeiten: Beschränkt... / 3 Pfändbarkeit

Pfändung nicht möglich Da die beschränkte persönliche Dienstbarkeit, wie dargestellt, grundsätzlich nicht übertragen werden kann, ist sie auch nicht pfändbar [1]; sie kann damit nicht zur Insolvenzmasse gehören.[2] Etwas anderes gilt jedoch nach § 857 Abs. 3 ZPO, wenn die Ausübung einem anderen überlassen werden kann. Zweifelhaft kann dies sein, wenn zwar die Eintragungsbewillig...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Prüfung des Jahresabschluss... / 3.1.8 Prüfungsergebnis

Rz. 51 Der Abschlussprüfer hat das Ergebnis der handelsrechtlichen Jahresabschlussprüfung zunächst in einem Prüfungsbericht zu dokumentierten, der vertraulichen Charakter trägt und sich primär an die gesetzlichen Vertreter bzw. den Aufsichtsrat des geprüften Unternehmens richtet.[1] Bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft besteht aber auc...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Konzernabschlussprüfung / 4.3 Konzernprüfungsbericht

Rz. 72 In einem Konzernprüfungsbericht muss der Konzernabschlussprüfer gem. § 321 HGB die gesetzlichen Vertreter bzw. den Aufsichtsrat[1] des Mutterunternehmens schriftlich über die Art und den Umfang der Prüfung sowie das Prüfungsergebnis informieren. Der Aufbau und die Gliederung des Konzernprüfungsberichts sollten sich an den GoA orientieren, die in den Prüfungsstandards ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalter: Aufwendungs- und... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer beschließen im Jahr 2014, für ein Gesamtvolumen von rund 40.000 EUR brutto die A-GmbH mit der Erneuerung der Eingangstüren und der Briefkastenanlagen zu beauftragen. Die Verwaltung führt diesen Beschluss nicht aus. Sie beauftragt nicht die A-GmbH, sondern die B-GmbH. Diese hatte ein günstigeres Angebot abgegeben und führt die Arbeiten für nur 36.300,83...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 54 Pfändung / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 76 Ahrens, Das neue Pfändungsschutzkonto, NJW 2010 S. 2002. ders., Aktuelle Rechtsprechung zu massezugehörigen Einkünften, NJW-Spezial 2018 S. 341. Becker, Mängelbeseitigung beim Kontopfändungsschutz, NJW 2011 S. 1317. Cranshaw, Vollstreckungsrechtliche Zusammenrechnung von gesetzlichen inländischen mit ausländischen Renten, jurisPR-InsR 1/2015 Anm. 1. Dahm, Zur Pfändbarkeit...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zur Aufrechnung im Insolvenzverfahren

Leitsatz 1. Entsteht ein Vorsteuerberichtigungsanspruch dadurch, dass das Insolvenzgericht einen vorläufigen Insolvenzverwalter mit allgemeinem Zustimmungsvorbehalt bestellt, liegt keine anfechtbare Rechtshandlung vor. 2. Lohnsteuer ist nicht Teil eines Bargeschäfts i.S. des § 142 InsO, wenn es weder zu einer zeitnahen Zahlung derselben noch zu einer zeitnahen Aufrechnung mit...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 1. Allgemeines

Rn 1 Die Vorschrift beinhaltet Einschränkungen des in § 11 niedergelegten Grundsatzes, wonach ein Insolvenzverfahren über das Vermögen jeder juristischen Person eröffnet werden kann, unabhängig davon, ob es sich um eine juristische Person des Privatrechts oder des öffentlichen Rechts handelt. § 12 ordnet die Unzulässigkeit des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Bundesr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / 3. Anteilige Verteilung

Rn 6 Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen sind auf die einzelnen Massen aufzuteilen. Dabei sind sie im Zweifel anteilig aus den entsprechenden Massen zu berichtigen. Die Anteile werden dabei nicht unabhängig von der Größe des jeweiligen Verfahrens berechnet, sondern unter Berücksichtigung des Umfanges der Massen der Einzelverfahren. Nur so kann verhindert werden, d...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3. Rechtsfolgen

Rn 28 Als Rechtsfolge bestimmt § 264 Abs. 1 Satz 1 für das Verhältnis zwischen den Insolvenzgläubigern des mittlerweile nach § 258 aufgehobenen Insolvenzverfahrens (sog. Altgläubiger) und den Rahmengläubigern, dass Letztere im Fall der Eröffnung eines zweiten Insolvenzverfahrens vorrangig zu befriedigen sind. Die Rechtsposition von Aussonderungsberechtigten gemäß § 47 und au...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / Gesetzestext

(1) Unzulässig ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen (2) Hat ein Land nach Absatz 1 Nr. 2 das Insolvenzverfahren über das Vermögen einer juristischen Person für unzulässig erklärt, so können im Falle der Zahlu...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / 1. Allgemeines

Rn 1 § 3d wurde durch das Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen [1] eingeführt, dem ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 30.01.2014[2] zugrunde liegt. Vgl. Kommentierung zu § 3a Rn. 1 ff. zu weiteren Hintergründen der Gesetzesentstehung. Rn 2 Das Insolvenzrecht in der Ausprägung der InsO ist auf die Bewältigung der Insolvenz einzelner Rechtsträ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / 3. Abberufung des vorläufigen Verwalters, Abs. 3

Rn 10 Das Gericht des Gruppen-Gerichtsstands kann den vom Erstgericht bestellten vorläufigen Insolvenzverwalter entlassen, wenn dies erforderlich ist, um nach § 56b eine Person zum Insolvenzverwalter in mehreren oder allen Verfahren über die gruppenangehörigen Schuldner zu bestellen. Hängt der Erfolg eines Insolvenzverfahrens für die Beteiligten schon allgemein von der Person...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / Gesetzestext

1Werden die Insolvenzverfahren über das Vermögen von gruppenangehörigen Schuldnern bei verschiedenen Insolvenzgerichten geführt, sind die Gerichte zur Zusammenarbeit und insbesondere zum Austausch der Informationen verpflichtet, die für das andere Verfahren von Bedeutung sein können. 2Dies gilt insbesondere für:mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / 3.1 Regelinsolvenzverfahren

Rn 17 § 269a selbst enthält keine Regelung zur Durchsetzung der Norm. Rn 18 Allerdings formuliert die Norm die Zusammenarbeit (vgl. hierzu im Einzelnen oben Rn. 12 ff.) und die gegenseitige Unterrichtung (vgl. hierzu im Einzelnen oben Rn. 5 ff.) als echte Pflichten des Insolvenzverwalters. Damit kann das Insolvenzgericht die Pflichten im Rahmen des § 58 durchsetzen. Insbesond...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / 6. Nachträgliche Änderungen

Rn 24 Sollte ein Antrag auf Einsetzung eines Gruppen-Gläubigerausschusses zunächst vom Gericht abgelehnt worden sein, steht es den Gläubigerausschüssen der konzernverbundenen Unternehmen frei, jederzeit einen neuen Antrag zu stellen. Das Gesetz sieht hierzu keinerlei Begrenzungen vor. Rn 25 Eine Entlassung von Mitgliedern aus wichtigem Grund (z.B. im Fall eines schwerwiegende...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / 2. Anwendungsbereich

Rn 4 In funktionaler Hinsicht ist die Vorschrift sowohl auf Richter als auch auf Rechtspfleger anzuwenden.[5] Die Regelung findet über ihren Wortlaut hinaus auch Anwendung, wenn am selben Insolvenzgericht verschiedene Richter oder Rechtspfleger zuständig sind.[6] Rn 5 § 269b ist auch im vorläufigen Insolvenzverfahren anzuwenden. Schließlich setzt die Abstimmung über einen ein...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / II. Anspruchsgespräch, Abs. 1 Satz 1

Rn 7 Damit das Gericht prüfen kann, ob ein Anspruch des Schuldners auf ein Vorgespräch nach Abs. 1 Satz 1 besteht, muss gegenüber dem Gericht dargelegt werden, um welches Unternehmen es sich handelt, dass das Gericht örtlich zuständig ist und dass das Unternehmen jedenfalls zwei der drei Merkmale des § 22a Abs. 1 erfüllt.[9] Durch die Angabe dieser Informationen und Paramete...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 5. Juristische Personen unter Landesaufsicht (Abs. 1 Nr. 2)

Rn 8 Insolvenzunfähig sind weiter juristische Personen des öffentlichen Rechts, soweit sie unter Landesaufsicht stehen und das Landesrecht die Insolvenzunfähigkeit ausdrücklich bestimmt. Rn 9 Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind Körperschaften, Anstalten und Stiftungen, die eigene Rechtsfähigkeit besitzen. Soweit die juristischen Personen des öffentlichen Rechts u...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 1. Normzweck

Rn 1 Die Vorschrift des § 264 soll die Finanzierung und Fortführung des schuldnerischen Unternehmens unterstützen und sichern. Um die Wettbewerbsfähigkeit am Markt wiederherzustellen, müssen dem ehemals insolventen Unternehmen häufig auch Sanierungskredite gewährt werden. Für die Einräumung dieser finanziellen Mittel verlangen die jeweiligen Kreditgeber Sicherheiten. Rn 2 Der...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 7. Aufsatzliteratur

Rn 16 Aden, Insolvenzverfahren über Fiskalvermögen eines Staates, ZRP 2010, 191; Ehinger, Die Unternehmensqualität der juristischen Person des öffentlichen Rechts, DZWIR 2000, 322; Engelsing, Zahlungsunfähigkeit von Kommunen und anderen juristischen Personen des öffentlichen Rechts, Schriften zum deutschen und europäischen Kommunalrecht, 1999; Fink, Durchsetzung von Ansprüch...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / 4. Zusammenarbeit im vorläufigen Verfahren

Rn 22 Da gerade in Konzerninsolvenzverfahren zahlreiche Verflechtungen mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst werden und die Weichen für eine Sanierung oder Zerschlagung gestellt werden müssen, ist es ratsam, bereits im vorläufigen Insolvenzverfahren mit der Zusammenarbeit der Insolvenzverwalter zu beginnen. Eine Pflicht zu einer solchen Zusammenarbeit sieht das Ges...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / 2. Fortbestehen des Gruppen-Gerichtsstands

Rn 2 Da die Begründung eines Gruppen-Gerichtsstands nur das Vorliegen eines zulässigen Eröffnungsantrags gem. § 3a Abs. 1 Satz 1 voraussetzt, ist es zumindest theoretisch möglich, dass der Gruppen-Gerichtsstand begründet wird, obgleich sich später herausstellt, dass der Eröffnungsantrag nach § 13 unbegründet war.[3] Auch ist es möglich, dass zwar das Verfahren eröffnet wurde...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / V. Ermessensgespräch, Abs. 1 Satz 2

Rn 22 Sollten die Prämissen, die zu einem Anspruch auf ein Vorgespräch führen, nicht gegeben sein, so kann das zuständige Insolvenzgericht gleichwohl ein solches Vorgespräch führen. Diese Entscheidung ist in das Ermessen des Gerichts gestellt. Rn 23 Dieses Ermessengespräch ist erst während des gesetzgeberischen Verfahrens in die Norm aufgenommen worden; der Referentenentwurf ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / Gesetzestext

(1) 1Zur abgestimmten Abwicklung der Insolvenzverfahren über das Vermögen von gruppenangehörigen Schuldnern können der Verfahrenskoordinator und, wenn ein solcher noch nicht bestellt ist, die Insolvenzverwalter der gruppenangehörigen Schuldner gemeinsam dem Koordinationsgericht einen Koordinationsplan zur Bestätigung vorlegen. 2Der Koordinationsplan bedarf der Zustimmung ei...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.1 Anwendungsbereich

Rn 4 Privilegiert werden können Gläubiger, die in der Überwachungsphase dem Schuldner ein Darlehen gewähren oder Masseforderungen aus dem eröffneten Insolvenzverfahren stehen lassen. Gesellschafterdarlehen oder andere nachrangige Forderungen aus Rechtshandlungen gemäß § 39 Abs. 1 Nr. 5 können nicht privilegiert werden (Abs. 3). Die Privilegierung kann für einen Zeitraum von ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / 2.1 Unterrichtung

Rn 5 Die Unterrichtung als Unterfall der Zusammenarbeit[5] umfasst die Weitergabe von Informationen an in anderen Verfahren über das Vermögen gruppenangehöriger Gesellschaften bestellte Insolvenzverwalter. Es ist davon auszugehen, dass keine Pflicht zur Weitergabe irrelevanter oder überflüssiger Informationen besteht. Vielmehr beschränkt sich die Pflicht auf die Weitergabe v...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / Gesetzestext

(1) 1Ein Schuldner, der mindestens zwei der drei in § 22a Absatz 1 genannten Voraussetzungen erfüllt, hat an dem für ihn zuständigen Insolvenzgericht Anspruch auf ein Vorgespräch über die für das Verfahren relevanten Gegenstände, insbesondere die Voraussetzungen für eine Eigenverwaltung, die Eigenverwaltungsplanung, die Besetzung des vorläufigen Gläubigerausschusses, die Pe...mehr