Fachbeiträge & Kommentare zu Hilfsmittel

Beitrag aus Personal Office Premium
Unfallversicherung: Freiwil... / 8.3.2 Heilbehandlungs- und Rehabilitationsleistungen

Die Heilbehandlungs- und Rehabilitationsleistungen für freiwillig Versicherte unterscheiden sich von denen Pflichtversicherter nicht. Sie werden unabhängig von der gewählten Versicherungssumme erbracht. Zu diesen Leistungen zählen: Anspruch auf Heilbehandlung einschließlich Leistungen der medizinischen Rehabilitation. Hierzu gehören die Erstversorgung, die ärztliche und zahnär...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Abfindungsvergleich bei... / C. Tipps für die optimale Gestaltung des Regulierungsgespräches

Rz. 85 Die im Nachfolgenden zusammengestellten Tipps für die Durchführung des Regulierungsgespräches basieren ausschließlich auf jahrelanger Erfahrung und Auswertung von mehreren Hunderten Regulierungsgesprächen der Verfasser beim Personenschaden. Literatur zu diesem Thema ist – soweit ersichtlich – bislang in dieser Form nicht vorhanden. Rz. 86 Wenn im Folgenden der Begriff ...mehr

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§ 3 Personenschadensmanagement / G. Aufgaben des Rechtsanwalts und seine Vergütung

Rz. 45 Häufig ist es der Rechtsanwalt des Geschädigten, der den dringenden Handlungsbedarf für ein professionelles Schadensmanagement aufgrund der Schwere der Ausgangsverletzungen feststellt. Der Anwalt, der ein Schadensmanagement initiiert, bürdet sich ein gutes Stück an Mehrarbeit gegenüber dem "Normalfall" der bloßen Schadensregulierung aus einem Verkehrsunfall auf. Aktiv...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Muster: Unterrichtung und Anhörung einer Schwerbehindertenvertretung

Rz. 540 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.36: Unterrichtung und Anhörung der Schwerbehindertenvertretung An die Schwerbehindertenvertretung z.Hd. des/der Vorsitzenden – im Hause – Wir beabsichtigen, den/die Beschäftigte _________________________ (Name, Vorname, Geburtsdatum, Familienstand, Kinder, Adresse, Stellenbezeichnung, Sonderkündigungsschutz unte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Unfallmedizin für Anwälte / VIII. Allgemeine Tipps zur Prüfung von medizinischen Gutachten

Rz. 222 In der Praxis ist es immer wieder zu beobachten, dass Anwälte lediglich das Fazit des Gutachters zur Kenntnis nehmen und dies zur Grundlage der weiteren Regulierung und ihrer Beurteilung machen. Dies ist zu kurz gegriffen. Es ist selbstverständlich die Pflicht des Anwalts, der Personenschäden bearbeitet, das Gutachten vollständig zu lesen und vollständig zur Kenntnis...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Soldatenversorgung / 2 Leistungsarten

Wer welche Leistungen beanspruchen kann, richtet sich nach dem jeweiligen Lebenssachverhalt und Personenkreis. So ist zunächst zwischen Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten zu unterscheiden. Die Versorgungsansprüche der SaZ (Dienstzeitversorgung der Soldaten auf Zeit) ist in den §§ 16 ff. SVG geregelt und beinhaltet beispielsweise die Übergangsbeihilfe.[1] Die Dienstzeitversorg...mehr

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§ 3 Personenschadensmanagement / E. Fallerkennung: Welcher Sachverhalt ist für das Reha-Management geeignet?

Rz. 30 Aspekte, die einen Sachverhalt als geeignet für das Personenschadensmanagement erscheinen lassen, sind trotz des Unfallereignisses neben der beruflichen Qualifikation die physische und psychische Leistungsfähigkeit, Selbstvertrauen und Dynamik. Rz. 31 Im Bereich der medizinischen Rehabilitation ist die Erkennung des geeigneten Falls recht einfach: Bei schweren und schw...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / c) Form

Rz. 392 Nach § 623 BGB bedarf die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.[678] Das Schriftformerfordernis des § 623 BGB soll den Kündigungsempfänger hinsichtlich der Aufklärung der Identität des Ausstellers, der Echtheit der Urkunde und der Frage, wer die Erklärung abgegeben hat, schützen.[679] Dies bed...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kassenführung: Besonderheit... / 2.1 Offene Ladenkasse nach wie vor zulässig

Auch nach Inkrafttreten aller gesetzlichen Verschärfungen ist es in Deutschland nach wie vor zulässig, eine offene Ladenkasse im Unternehmen einzusetzen. Darunter versteht man eine Kasse, die über keine technischen Hilfsmittel verfügt. Das kann eine einfache Schubladenkasse, aber auch eine Schuhschachtel oder im Extremfall theoretisch sogar der umgedrehte Hut sein. Eine Pfli...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3.3.4 Gestellung der Hilfsmittel und Ausdruck

Rz. 34 Für die Lesbarmachung hat nach § 147 Abs. 5 Hs. 1 AO der Aufbewahrungspflichtige auf seine Kosten die erforderlichen Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen. Der Aufbewahrungspflichtige hat bei der üblichen DV-gestützten Buchführung die erforderlichen Darstellungsprogramme und Maschinenzeiten, erforderliches Personal, Bildschirme und Lesegeräte bereitzustellen.[1] Der Vo...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 2.1.3 Pfändungsschutz aus gesundheitlichen Gründen (§ 811 Abs. 1 Nr. 1c ZPO)

Rz. 8 § 811 Abs. 1 Nr. 1c ZPO gewährt Pfändungsschutz aus gesundheitlichen Gründen. Diese Regelung ersetzt den bisherigen Schutz für künstliche Gliedmaßen, Brillen und andere wegen körperlicher Gebrechen notwendige Hilfsmittel, soweit diese Gegenstände zum Gebrauch des Schuldners und seiner Familie bestimmt sind, in § 811 Abs. 1 Nr. 12 ZPO a. F.[1] Damit wird man auch Rollst...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 126 Versorg... / 2.2 Voraussetzungen für die Lieferberechtigung von Hilfsmitteln (Abs. 1 Satz 1)

2.2.1 Lieferberechtigung Rz. 11 Die Lieferberechtigung aufgrund des Vertrages nach § 127 erstreckt sich auf den Leistungserbringer, der Hilfsmittel an die Versicherten abgeben will, nicht aber auf einen Hersteller, Lieferanten, Großhändler, deren Hilfsmittel z. B. durch Gesundheitshandwerker (wie Augenoptiker, Hörgeräteakustiker, Orthopädietechniker u. a.) an Versicherte abge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 126 Versorg... / 2.1 Allgemeines zur Hilfsmittelversorgung

Rz. 9 Die Vorschrift ist Teil des 6. Abschnitts des 3. Kapitels SGB V, der mit "Beziehungen zu den Leistungserbringern von Hilfsmitteln" getitelt ist. Zum 6. Abschnitt gehören neben der Vorschrift noch die §§ 127 (Verträge) und 128 (Unzulässige Zusammenarbeit zwischen Leistungserbringern und Vertragsärzten). Die Überschrift stellt klar, dass es um die Beziehungen zu Leistungs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 126 Versorg... / 2.2.2 Liefervertrag

Rz. 12 Als Voraussetzungen für den Abschluss eines Liefervertrages nach § 127 bestimmt Abs. 1 Satz 2 der Vorschrift die Gewährleistung einer ausreichenden, zweckmäßigen und funktionsgerechten Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel, was in der Person des Leistungserbringers von Hilfsmitteln erfüllt sein muss. "Funktionsgerecht" bezieht sich auf den einzelnen Versor...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 126 Versorg... / 2.2.1 Lieferberechtigung

Rz. 11 Die Lieferberechtigung aufgrund des Vertrages nach § 127 erstreckt sich auf den Leistungserbringer, der Hilfsmittel an die Versicherten abgeben will, nicht aber auf einen Hersteller, Lieferanten, Großhändler, deren Hilfsmittel z. B. durch Gesundheitshandwerker (wie Augenoptiker, Hörgeräteakustiker, Orthopädietechniker u. a.) an Versicherte abgegeben werden. Natürlich k...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 126 Versorg... / 1.2 Systematik

Rz. 2 Die Leistungserbringer von Hilfsmitteln müssen zur ordnungsgemäßen, fachgerechten Ausübung ihres Berufes befähigt sein und die Anforderungen an die technische und persönliche Eignung bzw. Leistungsfähigkeit erfüllen. Dazu sind auch die ggf. erforderlichen berufsrechtlichen Voraussetzungen (z. B. nach Gewerbe- oder Handwerksrecht) einzuhalten. Diese Bedingungen sind gru...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 126 Versorg... / 2.2.5 Eignungskriterien (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 15 Nach der Präambel der vorgenannten Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes werden die im Gesetz allgemein beschriebenen Anforderungen an die technische und persönliche Eignung bzw. Leistungsfähigkeit der Leistungserbringer konkretisiert, d. h., es werden Eignungskriterien für die einzelnen Versorgungsbereiche festgelegt. Diese sind von den Krankenkassen vor einem Vertra...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 126 Versorg... / 2.2.6 Präqualifizierung (Abs. 1a)

Rz. 16 Nach Abs. 1a haben die Krankenkassen die Pflicht, im Zusammenhang mit jedem Vertragsabschluss nach § 127 sicherzustellen, dass der Leistungserbringer die Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel erfüllt. Um den bürokratischen und überflüssigen Aufwand bei den Krankenkassen und den Leistu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 126 Versorg... / 1.1 Regelungsinhalt

Rz. 1 Die Kommentierung berücksichtigt die bis zum 31.12.2025 erfolgten gesetzlichen Änderungen, zuletzt durch das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) v. 19.7.2023 (BGBl. I Nr. 197) mit Wirkung zum 27.7.2023. Damit wurde Abs. 1b eingefügt. Die Neufassung der Vorschrift zum 1.4.2007 hatte das bis dahin auch für die Leistungserbrin...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 11 Rechte ... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 60 Brockmann, Schnittstellen von Leistungserbringungsrecht und Tarifrecht – Exploration eines Problemfelds am Beispiel des SGB XI, SR 2025, 89. Brose, Qualitätssicherung bei der Pflege durch Angehörige, NZS 2025, 681. Jäger/Senge, Lassen sich Dekubitalgeschwüre zukünftig vermeiden? – Dekubitus und Hilfsmitteleinsatz, RDG 2021, 72. n.n., Gewährung des Anerkennungsbetrages ge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 126 Versorg... / 2.2.3 Ziel der Vertragsregelung

Rz. 13 Das mit den allgemeinen Rechtsbegriffen, ausreichend, zweckmäßig und funktionsgerecht, angestrebte Ziel ist die fachgerechte, qualitativ einwandfreie Versorgung mit Hilfsmitteln zu angemessenen Preisen. Die krankenversicherungsrechtlichen Voraussetzungen einer Lieferberechtigung nach Abs. 1 Satz 2 stehen neben den Zulassungsregelungen nach dem Gewerbe- oder Handwerksr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 126 Versorg... / 2.2.4 Empfehlungen

Rz. 14 Die Empfehlungen sind Teil der dem GKV-Spitzenverband zugewiesenen gesetzlichen Aufgaben (vgl. § 217f). Sie dienen nach Abs. 1 Satz 3 dazu, die Anforderungen der Krankenkassen an die Leistungserbringer von Hilfsmitteln zentral vorzugeben und damit eine bundeseinheitliche Anwendung der Anforderungen an die Leistungserbringer durch die Krankenkassen zu gewährleisten. De...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 11 Rechte ... / 2.1.1 Qualitätsanspruch Pflegestandard (Satz 1)

Rz. 12 Die Pflegeeinrichtungen pflegen, versorgen und betreuen die Pflegebedürftigen, die ihre Leistungen in Anspruch nehmen, entsprechend dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse. Rz. 13 Zunächst beschreibt die Vorschrift den Umfang der Pflegeleistungen. Erfasst werden: Pflege – Unterstützung u. a. bei alltäglichen Verrichtungen und medizinischen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 126 Versorg... / 2.2.6.1 Verfahren

Rz. 17 Bei der Bestimmung der Rechtsnatur des Präqualifizierungsverfahrens wird die Entscheidung im Präqualifizierungsverfahren als Verwaltungsakt angesehen. Die Stellen, die über die Qualifizierung entscheiden, gelten dann als Beliehene (vgl. dazu Schneider, in: jurisPK-SGB V, § 126 Rz. 29). Ein gewichtiges Gegenargument gegen die Qualifizierung als Verwaltungsakt ist, dass...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 126 Versorg... / 2.2.6.2 Ausnahmen nach Abs. 1b

Rz. 18 Abweichend von Abs. 1a Satz 2 haben öffentliche Apotheken keinen Nachweis über die Erfüllung der Voraussetzungen des Abs. 1 Satz 2 zu führen. Der Gesetzgeber hat den Spitzenverbänden aufgegeben, entsprechende Vereinbarungen zu treffen (Satz 2). Der Begriff der öffentlichen Apotheke entspricht dem des § 129. Die Apotheken werden nur insoweit von der Nachweispflicht bef...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Geltungsbereich des TV-L (§... / 5 Persönlicher Geltungsbereich des TV-L

Der TV-L gilt nach § 1 Abs. 1 TV-L für alle Beschäftigten, die in einem Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber stehen, der Mitglied der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) oder eines Mitgliedverbands der TdL ist. Die frühere Unterscheidung im BAT nach Angestellten und Arbeitern ist entfallen. Die Geltung des TV-L setzt ein Arbeitsverhältnis voraus, dem ein Arbeitsvertra...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Haftung des Arbeitnehmers / 2.5.2 Sachschäden

Für Sachschäden gilt der gesetzliche Haftungsausschluss grundsätzlich nicht. Von der gesetzlichen Unfallversicherung mitversichert sind jedoch Schäden an Hilfsmitteln wie z. B. Brillen oder Hörgeräte (§ 31 SGB VII). Diese werden daher von dem Haftungsausschluss für Gesundheitsschäden mit umfasst (§ 8 Abs. 3 SGB VII).mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Facility Management: 5 Schr... / 1.4 Schritt 4: Operative Umsetzung und Integration

Der vierte Schritt bedeutet die konsequente Verankerung von Strategie, Zielen und Governance im Tagesgeschäft. Für das Facility Management bedeutet dies eine grundlegende Rollenveränderung, und zwar vom reinen Dienstleister hin zum aktiven Change Maker und Gestalter nachhaltiger Betriebsprozesse. Stakeholder-Einbindung erschöpft sich dabei nicht in klassischer Kommunikations...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsunfähigkeit / 1.3 Der Krankheit gleichgestellte Fälle

Der Krankheit gleichgestellt sind verschiedene Fälle gesundheitlicher Beeinträchtigungen. Dazu gehören: Die stufenweise Wiederaufnahme der Arbeit, durch die dem Versicherten die dauerhafte Wiedereingliederung in das Erwerbsleben durch eine schrittweise Heranführung an die volle Arbeitsbelastung ermöglicht werden soll. Eine auf Empfehlung der Berufsgenossenschaft vorgenommene O...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.5.1.2 Zeitpunkt der abschließenden sachlichen Entscheidung

Rz. 98 Der entscheidende Zeitpunkt für die Frage, ob eine Tatsache bekannt ist, ist der der abschließenden Zeichnung der Veranlagung oder des Eingabewertbogens durch den für die Entscheidung zuständigen Beamten. Dies ist der Zeitpunkt, in dem die Willensbildung des Beamten abgeschlossen ist.[1] Nicht maßgebend ist der Zeitpunkt der Absendung des Steuerbescheids, da zwischen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5.2.2 Irrige Beurteilung eines bestimmten Sachverhalts

Rz. 148 Die Anwendung des Abs. 4 setzt voraus, dass die steuerliche Beurteilung eines bestimmten Sachverhalts in dem angefochtenen Steuerbescheid "irrig" war, d. h., dass die Steuerfestsetzung unabhängig von dem anhängigen Rechtsbehelfsverfahren unrichtig ist.[1] "Bestimmter Sachverhalt" ist der maßgebliche Lebensvorgang, an den das Gesetz steuerliche Folgen knüpft.Das Merkma...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Hilfsmittel

Zusammenfassung Begriff Hilfsmittel sind sächliche Mittel oder technische Produkte, die individuell gefertigt oder als serienmäßig hergestellte Ware in unverändertem Zustand oder als Basisprodukt mit entsprechender handwerklicher Zurichtung, Ergänzung bzw. Abänderung von den Leistungserbringern abgegeben werden. Zu den Hilfsmitteln gehören auch Produkte, die dazu dienen, Arzne...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Festbeträge (Arznei-/Hilfsmittel)

Zusammenfassung Begriff Festbeträge können für Arznei-, Verband- und Hilfsmittel bestimmt werden. Hierzu werden Mittel, die eine gleiche Wirkung haben oder denselben Zweck erfüllen, in sinnvolle Gruppen gefasst. Für jede Gruppe wird ein bestimmter Betrag (Obergrenze) festgelegt, den die Krankenkasse – abzüglich der Zuzahlung – bezahlt (= Festbetrag). Ein oder mehrere Mittel d...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Hilfsmittel / 5 Orthopädische Hilfsmittel

Orthopädische Hilfsmittel sollen die orthopädische Behandlung unterstützen. Sie sollen die Behandlung fördern, den Behandlungserfolg sichern oder den Behandlungserfolg stabilisieren. Orthopädische Hilfsmittel helfen, noch vorhandene, aber fehlgebildete Körperteile in ihre natürliche Lage oder Form zu bringen oder ihrer Funktion zu stützen oder unterstützen. Als orthopädische Hilfsm...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Hilfsmittel / 6 Andere Hilfsmittel

Zu den anderen Hilfsmitteln gehören: Rollstühle, Hilfsmittel zum An- und Auskleiden, Hilfen für den hygienischen Bereich (Toilettenstuhl), Hilfen zum Lesen (Fernsehlesegerät), zum Sprechen (Servox-Sprechhilfe für Kehlkopflose) oder zur Verständigung (Klingelleuchte), Orientierungshilfen für Blinde, Blindenführhunde[1]. Außerdem besteht Anspruch auf Hilfsmittel, die eine 3. Person d...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Hilfsmittel / 8 Ausgeschlossene Hilfsmittel

Hilfsmittel, die aufgrund ihres geringen oder umstrittenen therapeutischen Wertes verzichtbar sind oder wegen ihres geringen Abgabepreises von den Versicherten selbst bezahlt werden können, sind durch Rechtsverordnung aus der Leistungspflicht der Krankenkasse herausgenommen. Um welche Hilfsmittel es sich dabei handelt, ergibt sich aus der HilfsMKVV.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Festbeträge (Arznei-/Hilfsm... / 3 Hilfsmittel

Nach § 36 Abs. 2 SGB V setzt der GKV-Spitzenverband für bestimmte Hilfsmittel einheitliche Festbeträge fest. Diese sind nach § 35 Abs. 5 SGB V so festzusetzen, dass sie eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche sowie in der Qualität gesicherte Versorgung gewährleisten. Sie haben Wirtschaftlichkeitsreserven auszuschöpfen, sollen einen wirksamen Preiswettbewerb auslös...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Hilfsmittel / 10 Festbeträge

Das Thema Festbeträge wird hier nicht behandelt.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Hilfsmittel / 3 Brillen/andere Sehhilfen

Brillen und andere Sehhilfen sind nicht Inhalt der hier beschriebenen Hilfsmittel.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Hilfsmittel / Zusammenfassung

Begriff Hilfsmittel sind sächliche Mittel oder technische Produkte, die individuell gefertigt oder als serienmäßig hergestellte Ware in unverändertem Zustand oder als Basisprodukt mit entsprechender handwerklicher Zurichtung, Ergänzung bzw. Abänderung von den Leistungserbringern abgegeben werden. Zu den Hilfsmitteln gehören auch Produkte, die dazu dienen, Arzneimittel oder an...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Hilfsmittel / 1.3 Ausbildung im Gebrauch/Anpassung

Zum Leistungsanspruch des Versicherten gehört auch die ggf. notwendige Ausbildung im Gebrauch des Hilfsmittels. Die Krankenkasse kann die Bewilligung von Hilfsmitteln davon abhängig machen, dass der Versicherte sich das Hilfsmittel anpassen oder sich in seinem Gebrauch ausbilden lässt. Der Anspruch auf Ausstattung mit Hilfsmitteln schließt deshalb die Anpassung und/oder die A...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Hilfsmittel / 14 Leistungsabgrenzung zu Pflegehilfsmitteln

Neben den Krankenkassen können auch Pflegekassen zur Erleichterung der Pflege, Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen oder Ermöglichung einer selbstständigeren Lebensführung Pflegehilfsmittel zur Verfügung stellen. Die Leistungen der Pflegeversicherung kommen allerdings nur in Betracht, wenn die Krankenversicherung nicht leistungspflichtig ist.[1] Bei Hilfsmitteln, die s...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Hilfsmittel / 1 Anspruch auf Versorgung

Versicherte haben Anspruch auf Versorgung mit Hilfsmitteln, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen. Die Hilfsmittel müssen im Einzelfall, d. h. nach den individuellen (körperlichen und geistigen) Verhältnissen des Versicherten, erforderlich sein. 1.1 Verordnung Der Vertragsarzt verordnet das Hilfs...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Hilfsmittel / 1.2 Änderung/Instandsetzung/Ersatzbeschaffung

Der Anspruch auf Versorgung mit Hilfsmitteln umfasst auch die notwendige Änderung, Instandsetzung und Ersatzbeschaffung von Hilfsmitteln. Zu den notwendigen Änderungen gehören insbesondere Erweiterungen und Ergänzungen, die ihre Ursache in der Person des Versicherten haben (z. B. Wachstum) oder in der fortschreitenden technischen Entwicklung begründet sind. Die Instandsetzung u...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Hilfsmittel / 1.4 Wartung/technische Kontrolle

Der Anspruch auf Versorgung mit Hilfsmitteln umfasst auch die notwendigen Wartungen und technischen Kontrollen der Hilfsmittel. Diese sollen die Funktionsfähigkeit und die technische Sicherheit gewährleisten. Wartungen und Kontrollen sind zum Schutz der Versicherten vor unvertretbaren gesundheitlichen Risiken nötig.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Hilfsmittel / 7 Gebrauchsgegenständen des täglichen Lebens

Hilfsmittel, die zum allgemeinen Lebensbedarf oder zu den Kosten der normalen Lebenshaltung gehören, werden als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens bezeichnet. Sie fallen nicht in die Leistungspflicht der Krankenkassen, sondern sind dem Eigenverantwortungsbereich der Versicherten zuzuordnen. Anders verhält es sich, wenn der Gegenstand seinem Wesen nach ein Hi...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Hilfsmittel / 1.6 Leihweise Überlassung

Die Kranken- oder Pflegekassen sollten Hilfsmittel möglichst leihweise zur Verfügung stellen. Eine leihweise Überlassung sollte dann in Betracht gezogen werden, wenn das Produkt vom Versicherten nicht auf Dauer benötigt wird und wieder verwendet werden kann. Lehnen Versicherte die leihweise Überlassung eines Hilfsmittels ohne zwingenden Grund ab, haben sie die Kosten in volle...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Hilfsmittel / 9 Hilfsmittelverzeichnis

Das Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 SGB V ist eine Auflistung aller am Markt vorhandenen und von der Leistungspflicht der Krankenkassen umfassten Hilfsmittel. Voraussetzung für die Aufnahme von Produkten in das Verzeichnis ist, dass der Hersteller die Funktionstauglichkeit, die Sicherheit, bestimmte Qualitätsanforderungen und soweit erforderlich, den medizinischen Nutzen (i. d...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Hilfsmittel / 11 Zuzahlung

Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, leisten zu jedem Hilfsmittel, das zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgegeben wird, eine Zuzahlung in Höhe von 10 %.[1] Die Zuzahlung beträgt mindestens 5 EUR und höchstens 10 EUR. Grundlage für die Berechnung der Zuzahlung ist der Betrag, der von der Krankenkasse übernommen wird ( z. B. der Festbetrag gem. § 3...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Hilfsmittel / 1.5 Grund-/Mehrfachausstattung/Zubehör/Nebenkosten

Die Kranken- bzw. Pflegekassen haben Hilfsmittel oder Pflegehilfsmittel grundsätzlich in einfacher Stückzahl zu gewähren. Eine Mehrfachausstattung kann notwendig werden, wenn das Hilfsmittel oder Pflegehilfsmittel aus hygienischen Gründen ständig oder häufiger gewechselt werden muss. Zubehörteile, ohne die das Hilfsmittel nicht zweckentsprechend betrieben werden kann, fallen ...mehr