Fachbeiträge & Kommentare zu Hilfsmittel

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Medizinische Vorsorgeleistu... / 3 Ambulante Behandlung am Wohnort

Diese Leistungen können ohne vorherigen Antrag direkt beim Vertragsarzt über die elektronische Gesundheitskarte in Anspruch genommen werden. Im Rahmen der ambulanten Behandlung umfassen die medizinischen Vorsorgeleistungen den Anspruch auf ärztliche Behandlung[1] sowie auf Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln. Hinweis Zuzahlung, Festbeträgen und Ausschluss... mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7.2 Ermäßigter Steuersatz

Rz. 54 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Der ermäßigte Steuersatz von 5 % kommt u. a. bei der Lieferung von bestimmten Waren zur Anwendung: der Lieferung von Brot und Milch; Bücher mit fachlichem, wissenschaftlichem, künstlerischem, kulturellem und Bildungsinhalt, Bücher für die pädagogische Erziehung und Ausbildung sowie Bücher für Grund-, Sekundär- und Hochschulausbildung; rezeptpfli... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1 Pflege- und Betreuungsleistungen an hilfsbedürftige Personen

Rz. 17 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Hilfsbedürftig sind alle Personen, die aufgrund ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands der Betreuung oder Pflege bedürfen. Der Betreuung oder Pflege bedürfen Personen, die krank, behindert oder von einer Behinderung bedroht sind. Dies schließt auch Personen mit ein, bei denen ein Grundpflegebedarf oder eine erhebliche Einschrä... mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6 Steuerbemessungsgrundlage und Steuersätze (§§ 10, 12 ff. dUStG)

Rz. 36 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Grundlage für die Abrechnung der Mehrwertsteuer (nachfolgend: "Steuerbemessungsgrundlage") ist alles, was Entgelt darstellt (in Form von Geld, Sachbezügen oder Dienstleistungen), das der Steuerpflichtige vom Kunden, Auftraggeber oder Dritten für den erfolgten Umsatz von Waren bzw. Dienstleistungen erhält oder erhalten hat, einschließlich der ... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Streck, Gewerbebetrieb, Mitunternehmerschaft, Bilanzbündeltheorie, FR 1973, 297; Schmidt-Liebig, Der Gewerbebetriebsbegriff der §§ 2 Nr 2, 151 EStG, StuW 1977, 302; Schmidt-Liebig, Die Gewinnerzielungsabsicht, ein unabdingbares Gewerbemerkmal, DB 1982, 1738; Zacharias/Rinnewitz, Die Bedeutung der Neufassung des § 15 Abs 2 EStG (StEntlG 1984) für die Grenzziehung zwischen privat... mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7.2 Ermäßigte Steuersätze

Rz. 24 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Das französische Umsatzsteuergesetz sieht drei ermäßigte Steuersätze vor und zwar 2,1 %, 5,5 % und 10 % (vgl. Art. 278-0 bis, Art. 278 bis A, Art. 278 bis, Art. 278 quater, Art. 281 quater, Art. 281 sexies, Art. 281 octies und Art. 281 nonies CGI). In Art. 278 ter CGI war für den Zeitraum vom 15. Oktober 2020 bis zum 31. Dezember 2022 außerde... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4 Begriff und Umfang der Vergütungen

Tz. 78 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Unter die Abzugsbeschränkung fallen gem R 10.3 Abs 1 KStR 2022 Vergütungen jeder Art für die überwachende Tätigkeit wie: Einmalige oder laufende Vergütungen, Sitzungsgelder, Tagegelder, Reisegelder und Aufwandsentschädigungen. Aber auch geldwerte Vorteile gehören hierzu wie: freie Wohnung, freie Kost und Unterbringung, unentgeltliche Pkw-Übe... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Kümpel, Die stliche Behandlung von ZwB, DStR 1999, 93; Brinkmeier, Aus der Gemeinnützigkeit in die GmbH, GmbH-StB 2001, 332; Schröder, Ausgliederungen aus gemeinnützigen Organisationen auf gemeinnützige und stpfl Kap-Ges, DStR 2001, 1415; Brinkmeier, Einsatz von GmbH durch Non-Profit-Organisationen, GmbH-StB 2004, 381; Schröder, Die st-begünstigte und stpfl GmbH bei Non-Profit-O... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / b) Auffassung der Rechtsprechung

Rz. 1050 [Autor/Stand] "Alte" Zinsurteile zur Zinsmargenteilung. Nach den "alten" sog. Zinsurteilen des BFH waren die banküblichen Habenzinsen als Untergrenze und die banküblichen Sollzinsen als Obergrenze für angemessene Zinsen zu beachten, wobei sich "im Zweifel" Darlehensgläubiger und Darlehensschuldner die Spanne zwischen bankenüblichen Haben- und Schuldzinsen teilen soll... mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7.2 Ermäßigte Steuersätze

Rz. 25 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Das belgische Umsatzsteuergesetz sieht zwei ermäßigte Steuersätze vor, und zwar Sätze von 6 % und 12 % (vgl. königlicher Erlass Nr. 20). Rz. 26 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Der ermäßigte Steuersatz von 12 % gilt u. a. für Restaurantumsätze (nicht für Getränke), Sozialer Wohnungsbau, Margarine, Reifen für landwirtschaftliche Zwecke, Kohle und verwandte... mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Beratungseinsatz (Pflegever... / 2 Leistungsinhalt

Beim Beratungseinsatz werden die aktuelle Pflegesituation, der Allgemein- und Ernährungszustand, die Belastung der Pflegeperson, die Versorgungssituation im häuslichen Umfeld sowie mögliche Risiken oder Überforderungssituationen beurteilt. Aufgrund der Pflegesituation können Maßnahmen zur Verbesserung empfohlen werden. Dies können sein Anleitung zu pflegeerleichternden Techniken, akt... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7.2 Ermäßigte Steuersätze

Rz. 25 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Das spanische Umsatzsteuergesetz sieht drei ermäßigte Steuersätze vor, und zwar Sätze von 4 %, 5 % und 10 % (vgl. Art. 91 Mehrwertsteuergesetz). Rz. 26 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Der ermäßigte Steuersatz von 4 % gilt u. a. für die Lieferung von Grundnahrungsmitteln (Brot, Mehl, Milch von Tieren, Käse, Eier, Früchte, Gemüse, Knollen und Getreide ... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.4.4 Einrichtungen zur Durchführung der Fürsorge für Blinde und Körperbehinderte (§ 68 Nr 4 AO)

Tz. 236 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Die in § 68 Nr 4 AO aufgeführten ZwB zählen gleichzeitig zu den Wohlfahrtspflegeeinrichtungen iSd § 66 AO (s AEAO Nr 1 zu § 68). § 68 Nr 4 AO wurde durch das JStG 2020 v 21.12.2020 wie folgt geändert: Die bisherigen Wörter "blinde Menschen und zur Durchführung der Fürsorge für körperbehinderte Menschen" werden durch die Wörter "blinde Mensch... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. ABC der gewerblichen Tätigkeit, Abgrenzung insb zu den Katalog- und diesen ähnlichen Berufen des § 18 EStG

Rn. 127a Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Bei den nachfolgend alphabetisch geordneten Einzelfällen aus der Rspr geht es bei der Prüfung der Frage, ob ein Gewerbebetrieb mit GewStPfl (bei Gewerbeertrag über EUR 24 500) und Kammerzugehörigkeit in einer IHK vorliegt – dazu grundsätzlich s Rn 3 –, insb um die Abgrenzung gegenüber mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsätze

Rn. 153 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Mit dem StBereinG 1986, BStBl I 1985, 2436 wurde die Rspr gesetzlich kodifiziert in § 15 Abs 3 Nr 1 EStG, auch in Reaktion auf den GrS des BFH, der in einem Nebensatz zum Grundsatzurteil betreffend den Wegfall der Gepräge-Rspr (s Rn 166) die Wirkung der Abfärbung auf die GewSt beschränkt hatte (also insbesondere bei vermögensverwaltenden Pe... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Erforderlich: Leitende und eigenverantwortliche Position

Rn. 128e Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Eine steigende Zahl, auch fachlich vorgebildeter Mitarbeiter ist wesentliches Indiz für die Annahme gewerblicher Einkünfte, sowohl bei den Katalog- oder den diesen ähnlichen Berufen als auch bei den selbstständigen vermögensverwaltenden Tätigkeiten; dabei muss die Ausführung jedes einzelnen Auftrags dem StPfl selbst und nicht den qualifizi... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.3.3 Eng verbundene Umsätze

Rz. 96 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Entsprechend Art. 132 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL begünstigt § 4 Nr. 14 Buchst. b S. 1 UStG auch die mit Krankenhausbehandlungen und ärztlichen Heilbehandlungen eng verbundenen Umsätze. Hierunter sind solche Umsätze zu verstehen, die für die betreffenden Einrichtungen nach der Verkehrsauffassung typisch und unerlässlich sind, regelmäßig und a... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.5 ABC der wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe

Tz. 170 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Im nachfolgenden ABC der gemeinnützigen Zwecke werden zur Vereinfachung folgende Abkürzungen verwendet: g = gemeinnützig, G = Gemeinnützigkeit, sb = spendenbegünstigt, Sb = Spendenbegünstigung, ng = nicht gemeinnützig, nsb = nicht spendenbegünstigt. Abfallbeseitigung Abfallbeseitigungsbetrieb ist wG, nsb (s Urt des BFH v 15.12.1993, BStBl II 1... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.1 Begriff der Heilbehandlung im Bereich der Humanmedizin

Rz. 18 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Sowohl im nationalen Recht als auch im Unionsrecht findet sich keine Definition von "Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin". Nach der Rechtsprechung des EuGH fallen unter den Begriff der "ärztlichen Heilbehandlungen" ebenso wie der "Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin" Tätigkeiten, die zum Zwecke der Vorbeugung, Diagnose, Beha... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) / 3.4 Pflegehilfsmittel

Ein Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln besteht, wenn diese zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden beitragen oder eine selbstständige Lebensführung ermöglichen. Hierzu gehören z. B. auch technische Hilfsmittel, wie Hausnotrufanlagen oder Pflegebetten, die vielfach auch leihweise zur Verfügung gestellt werden.[1] Hier ist ggf. eine vorrangi... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Mitarbeiterbeurteilung als ... / 1.1 Dimensionen der Mitarbeiterbeurteilung

Die Mitarbeiterbeurteilung kann sich auf drei unterschiedliche Dimensionen beziehen. Dimensionen der Beurteilung Im Mittelpunkt der Leistungsbeurteilung steht die in einer zurückliegenden Periode erbrachte Leistung eines Mitarbeiters (= Ist-Leistung). Dabei wird neben dem reinen Leistungsergebnis zusätzlich berücksichtigt, auf welche Art und Weise und mit welchem Verhalten die... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Aufgaben an Mitarbeiter ric... / 1 Delegation vorbereiten

Zunächst ist es wichtig, die Anwendung dieses Führungsinstruments gründlich vorzubereiten. Dazu gehört es zu klären, welche Aufgaben in welchem Umfang delegiert werden sollen und welche Mitarbeiter dafür infrage kommen. Aufgaben-Istanalyse durchführen Um einen Überblick über das gesamte Aufgabenspektrum zu gewinnen, sollten die Führungskräfte in einem ersten Schritt alle Aufga... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Aufgaben an Mitarbeiter ric... / 3 Delegation kontrollieren und nachbereiten

Der Erfolg der Aufgabendelegation lässt sich nur dann beurteilen, wenn die Aufgabenerfüllung regelmäßig kontrolliert wird. Wichtig ist, dass die Delegationsempfänger den Sinn von Kontrollen verstehen. Daher sollte der Delegierenden die Kontrollen erklären und begründen. Kontrollen decken nicht nur unrealistische Vorgaben, eine unklare Zielformulierung, eine unzureichende Arb... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / C. Hilfsmittel und ihre Abgrenzung von den Nebenakten

Rz. 8 Je nach Art der Akte wird es Informationen geben, die entweder aufgrund ausdrücklicher gesetzlicher Regelung oder aufgrund des Zwecks der betreffenden Akte und der Bedeutung der Information zwingende Aktenbestandteile sind. Regelmäßig wird eine Akte darüber hinaus weitere Informationen enthalten, die aufgrund ihrer konkreten Bedeutung allgemein oder im Einzelfall, aus ... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / III. Hilfsmittel

1. Dauer und Beginn Rz. 39 Gemäß § 48 S. 1 NotAktVV dürfen Hilfsmittel so lange wie die dazugehörigen Unterlagen aufbewahrt werden. Damit gelten die vorstehenden Ausführungen für die entsprechenden Aufbewahrungs- bzw. Vernichtungspflichten entsprechend. Der Gesetzgeber hat in § 48 S. 2 NotAktVV auch für diese Hilfsmittel mit Blick auf die Ämterkontinuität den wichtigen Ansatz ... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / C. Übergabe elektronischer Hilfsmittel (S. 2)

Rz. 6 Fast alle Notariate sind heute zur Führung ihrer Akten und Verzeichnisse in großem Umfang auf bestimmte elektronische Hilfsmittel angewiesen, insbesondere auf die in einer Notariatsfachsoftware gespeicherten Daten.[6] Die Neuschaffung dieses Hilfsmittel-Datenbestandes oder seine Rückgewinnung aus dem elektronischen Urkundenverzeichnis, der elektronischen Urkundensammlu... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüster/Prof. Dr. Christian Gomille/Prof. Dr. Nicola Preuß/Jan-Herbert Wentzel, BeurkG mit NotAktVV und DONot, NotAktVV § 48 Hilfsmittel

Gesetzestext 1Hilfsmittel dürfen so lange wie die dazugehörigen Unterlagen aufbewahrt werden. 2Für die Übergabe elektronisch geführter Hilfsmittel gilt § 4 Absatz 2 entsprechend. A. Einleitung Rz. 1 Die Vorschrift regelt die Frist zur Aufbewahrung der zur Aktenführung verwendeten Hilfsmittel sowie die Übergabe elektronischer Hilfsmittel. Zum Begriff der Hilfsmittel siehe § 40 ... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 4. Abgrenzung zu Hilfsmitteln

Rz. 36 Zur Abgrenzung des Nebenakteninhalts von den Hilfsmitteln siehe oben Rdn 8 ff. mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 3. Strukturierte Speicherung von Hilfsmitteln (Abs. 2 Nr. 3)

Rz. 10 Hier gelten die Ausführungen in vorausgegangener Randnummer entsprechend. Der Verweis auf § 35 Abs. 2 S. 2 BNotO verdeutlicht, dass auch für Hilfsmittel im täglichen Notariatsbetrieb erhöhte Anforderungen gelten und zu beachten sind,[16] die in den Fokus der fakultativen Funktionalitäten im Angebotsspektrum der Bundesnotarkammer fallen. Hierzu gehören insbesondere auc... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / B. Aufbewahrungsfrist (S. 1)

Rz. 2 § 5 Abs. 4 DONot a.F. regelte lediglich die Aufbewahrungsfrist und eine Vernichtungspflicht für die Bücher und Verzeichnisse des Notars, jedoch – zumindest nicht ausdrücklich – nicht für die zu ihrer Führung verwendeten Hilfsmittel. In der Literatur war zur früheren Rechtslage umstritten,[1] ob und inwieweit eine Aufbewahrungsfrist und eine Vernichtungspflicht für Hilf... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 2. Amtliche Begründung

Rz. 40 Zitat S. 1 verweist für die Aufbewahrungsfrist von Hilfsmitteln im Sinne des § 35 Abs. 2 S. 2 BNotO auf die für die für die betreffenden Unterlagen geltenden Fristen. In der Regel werden Hilfsmittel zu den Nebenakten verwendet, so dass die für diese geltenden Fristen auch für die Hilfsmittel gelten. Die Regelung ist dennoch allgemein gefasst, da auch Hilfsmittel zur Fü... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 1. Dauer und Beginn

Rz. 39 Gemäß § 48 S. 1 NotAktVV dürfen Hilfsmittel so lange wie die dazugehörigen Unterlagen aufbewahrt werden. Damit gelten die vorstehenden Ausführungen für die entsprechenden Aufbewahrungs- bzw. Vernichtungspflichten entsprechend. Der Gesetzgeber hat in § 48 S. 2 NotAktVV auch für diese Hilfsmittel mit Blick auf die Ämterkontinuität den wichtigen Ansatz der Übergabe derart... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / A. Einleitung

Rz. 1 Die Vorschrift regelt die Frist zur Aufbewahrung der zur Aktenführung verwendeten Hilfsmittel sowie die Übergabe elektronischer Hilfsmittel. Zum Begriff der Hilfsmittel siehe § 40 NotAktVV Rdn 8 ff. Bis zur Einfügung des § 35 Abs. 2 S. 3 BNotO und zum Inkrafttreten der NotAktVV enthielten weder das Gesetz noch die DONot a.F. eine Regelung zur Aufbewahrungsfrist von Hilf... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / B. Beschreibung durch strukturierten Datensatz (Abs. 1)

Rz. 9 Da elektronische Nebenakten nicht verkörpert sind, sind sie einer chronologischen oder sonstigen physischen Ordnung nicht in gleicher Weise zugänglich wie Papierakten (§ 42 NotAktVV Rdn 4 ff.), so dass zwischen elektronischen Aktenbestandteilen auf andere Weise ein logischer Zusammenhang hergestellt werden muss, der eine innere Struktur und Ordnung der Akte erkennen lä... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / B. Varianten beim Signieren einer elektronischen Niederschrift durch die Beteiligten (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 enthält die Grundregel, die bestimmt, auf welche Weise die Beteiligten ihre Autorisierung der elektronischen Niederschrift zu dokumentieren haben. Da eine als elektronisches Dokument aufgenommene Niederschrift nicht wie ein Schriftstück im hergebrachten Sinne unterschrieben werden kann, sieht Abs. 1 vor, dass die Beteiligten die elektronische Niederschrift signi... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / Gesetzestext

1Hilfsmittel dürfen so lange wie die dazugehörigen Unterlagen aufbewahrt werden. 2Für die Übergabe elektronisch geführter Hilfsmittel gilt § 4 Absatz 2 entsprechend. mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / III. Exportfunktion, qeS

Rz. 6 Da die Speicherung der Daten im UVZ bei der Urkundenarchivbehörde erfolgt und die NSW insoweit nur ein Hilfsmittel bei der Vorbereitung der erforderlichen Exportdaten darstellt, liegt es nahe, dass diese Exportfunktion auch von der Urkundenarchivbehörde im Programm XNP bereitgestellt wird. Diese Funktion steht für Jahresabschlüsse ab dem Jahr 2025 für das Urkundenverze... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / A. Einleitung

Rz. 1 Die Vorschrift regelt den Fall, dass Nebenakten teils in Papierform, teils elektronisch geführt werden. Das ist gemäß § 35 Abs. 2 S. 2 BNotO grundsätzlich zulässig, und zwar sowohl derart, dass der Notar die Nebenakten zu einigen Amtsgeschäften in Papierform, zu anderen Amtsgeschäften elektronisch führt ("gemischte Aktenführung", diesen Fall regelt Abs. 1 der Vorschrif... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / I. Grundsatz der technischen Bereitstellung

Rz. 7 § 35 Abs. 4 BNotO sieht vor, dass elektronische Akten außerhalb der Geschäftsstelle nur im eNAS geführt werden dürfen.[11] Tatsächlich soll diese Bestimmung sicherstellen, dass jenseits der Verwendung von elektronischen Aufzeichnungen als Hilfsmittel durch die besonderen technischen Anforderungen und Strukturvorgaben die Qualität, Integrität und hohe Verfügbarkeit der ... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / B. Allgemeine Zugangskontrolle (Abs. 1)

Rz. 11 Abs. 1 verpflichtet den Notar, für eine effektive Sicherung des Zugangs zu allen informationstechnischen Systemen zu sorgen, mit denen elektronische Aufzeichnungen verarbeitet werden; das Verarbeiten schließt auch die bloße Speicherung (etwa für Zwecke der Datensicherung oder Archivierung) mit ein. Rz. 12 Die Regelung erfasst zwar nach Wortlaut und Systematik Hilfsmitt... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / A. Allgemeines

Rz. 1 Nach § 55 Abs. 1 BeurkG, § 1 Nr. 1 NotAktVV hat der Notar ein elektronisches Verzeichnis über Beurkundungen und sonstige Amtshandlungen zu führen, das sog. Urkundenverzeichnis. Das Urkundenverzeichnis ist mit Wirkung vom 1.1.2022 [1] als einheitliches Verzeichnis an die Stelle der bislang in Papierform geführten Urkundenrolle, des dazu gehörenden Namensverzeichnisses un... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / B. Gemischte Aktenführung (Abs. 1)

Rz. 5 Abs. 1 betrifft den Fall, dass der Notar sich bezüglich einiger Nebenakten für die Papierform, bezüglich anderer Nebenakten für die elektronische Form entscheidet. Es ist in diesem Fall durch geeignete Vorkehrungen sicherzustellen, dass die jeweiligen Nebenakten problemlos auffindbar und zugänglich sind. Gefordert ist, dass die Nebenakten zu den Amtsgeschäften gleichwoh... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / II. Besondere Anforderungen an Transparenz, Vollständigkeit und Verfügbarkeit

Rz. 8 Dass der Notar bei der Führung von Nebenakten die Transparenz, die Vollständigkeit und die Verfügbarkeit sicherstellen muss, ergibt sich bereits unmittelbar aus § 35 Abs. 1 S. 1 BNotO. Dass der Verordnungsgeber mit Abs. 2 lediglich den Gesetzeswortlaut in anderer Formulierung wiedergeben wollte, liegt fern; der Regelungsgehalt der Vorschrift liegt vielmehr in der Bedeu... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / III. Der zu verpflichtende Personenkreis

Rz. 4 "Beschäftigte Personen" sind grundsätzlich alle für den Notar tätigen und in die Büroorganisation eingegliederten Personen.[5] Die Pflicht ist allgemein weit zu verstehen, denn § 26 S. 1 BNotO stellt nicht auf die "von (dem Notar) beschäftigten", sondern auf die "bei ihm beschäftigten Personen" ab. Auf die Dauer und den Umfang des Beschäftigungsverhältnisses kommt es n... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüster/Prof. Dr. Christian Gomille/Prof. Dr. Nicola Preuß/Jan-Herbert Wentzel, BeurkG mit NotAktVV und DONot, BeurkG § 40b Beglaubigung einer elektronischen Unterschrift

Gesetzestext (1) Eine elektronische Unterschrift soll nur beglaubigt werden, wenn sie in Gegenwart des Notars auf einem zur elektronischen Erfassung der Unterschrift geeigneten Hilfsmittel vollzogen und in einem elektronischen Dokument bildlich wiedergegeben wird. (2) Die §§ 13b und 40 Absatz 2 bis 5 gelten entsprechend. (3) Die Absätze 1 und 2 gelten für die Beglaubigung von... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / B. Zugang durch zuständige Stelle (Abs. 1)

Rz. 2 Bezüglich der Akten und Verzeichnisse sowie der Hilfsmittel im Sinne des § 35 Abs. 2 S. 2 BNotO gibt es immer eine für die Verwahrung nach der BNotO zuständige Stelle. Nur dieser ist der Zugang zu gewähren. Mit Blick auf die in § 78k Abs. 1 BNotO vorgesehenen Möglichkeiten zur Speicherung von (sonstigen) Dokumenten im eNAS, die keinen Aufbewahrungspflichten und/oder be... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüster/Prof. Dr. Christian Gomille/Prof. Dr. Nicola Preuß/Jan-Herbert Wentzel, BeurkG mit NotAktVV und DONot, BeurkG § 13b Technische Rahmenbedingungen für elektronische Niederschriften

Gesetzestext (1) Elektronische Niederschriften sollen mittels eines Signatursystems signiert werden, das durch oder im Auftrag einer staatlichen Stelle oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts bereitgestellt wird. (2) 1Die in Absatz 1 genannte Stelle oder Person hat die Vertraulichkeit der durch das Signatursystem verarbeiteten elektronischen Niederschrift zu g... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / I. Ersatzaufzeichnung (Abs. 1)

Rz. 9 Liegen die Voraussetzungen des Abs. 1 vor, ist als vorläufiger Ersatz für die dem Zugriff entzogenen Akten bzw. Verzeichnisse eine anderweitige Aufzeichnung zu führen. Diese kann auf Papier oder elektronisch geführt werden.[11] Auch Daten, die bislang als Hilfsmittel dienten, können als anderweitige Aufzeichnung gewidmet werden (z.B. wenn die Notarsoftware – wie üblich... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 2. Speicherort für elektronische Nebenakten (§ 35 Abs. 4 BNotO)

Rz. 5 Wie für alle elektronisch geführten Akten und Verzeichnisse (mit Ausnahme des Urkundenverzeichnisses und des Verwahrungsverzeichnisses, die Gegenstand der besonderen Regelungen der §§ 55 Abs. 1 und 2, 59 BeurkG sind) gilt, dass elektronisch geführte Nebenakten ausschließlich in der Geschäftsstelle oder in dem von der Bundesnotarkammer gemäß § 78k BNotO zur Verfügung ge... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / I. Normhistorie, Regelungsziel

Rz. 1 Die Führung der Akten und Verzeichnisse ermöglicht dem Notar und seinen Mitarbeitenden sowie nachfolgenden Verwahrstellen (vgl. § 51 Abs. 1 BNotO) die geordnete und für sie selbst und die Aufsichtsbehörden (Dienstaufsicht, Datenschutzaufsicht, Aufsicht nach § 50 GwG) nachvollziehbare und überprüfbare Amtsführung. Die Akten- und Verzeichnisführung ist demnach ein zentra... mehr