Fachbeiträge & Kommentare zu Hilfsmittel

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Tötungsfälle sind in der Praxis bei der Bearbeitung von Personenschäden äußerst "unbeliebt", da sie sehr kompliziert zu rechnen sind, viel Zeitaufwand in der Bearbeitung bedeuten und für den Anwalt vergütungsrechtlich wenig lukrativ sind. Rz. 2 Bis dato gab es keine umfangreichen Berechnungsmuster, in denen die einzelnen Tötungsfälle mit ihren verschiedenen Konstell... mehr

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§ 6 Kapitalisierung von Sch... / I. Anwendungshilfen für die Rechtspraxis

Rz. 21 Anwälte sind im Rahmen der Schadensregulierung verpflichtet, der Festlegung des Zinssatzes mit höchster Sorgfalt und Präzision zu begegnen. Während bei einzelnen Schadenspositionen in Absprache mit dem Mandanten gegebenenfalls Kompromisse möglich sind, sollte hinsichtlich des Zinssatzes eine möglichst niedrige Festsetzung angestrebt werden, da dieser Faktor die größte... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / b) Bewertung unbebauter Grundstücke

Rz. 119 Unbebaute Grundstücke sind grundsätzlich anhand der Vergleichswertmethode zu bewerten.[456] Der Vergleich kann entweder anhand konkreter Verkaufsfälle[457] durchgeführt werden (§ 24 Abs. 2 Nr. 1 ImmoWertV) oder auch nach § 24 Abs. 2 Nr. 2 ImmoWertV mit Hilfe der nach § 196 BauGB ermittelten Bodenrichtwerte (§§ 15 ff. ImmoWertV)[458] oder (anderen) Vergleichsfaktoren ... mehr

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Jugendarbeitsschutz: Besond... / 4.4 Beschäftigungsverbote für Jugendliche

Zum Schutz der Gesundheit und des Lebens der Jugendlichen dürfen diese nicht mit gefährlichen Arbeiten beschäftigt werden.[1] Die Regelung stellt ein zwingendes Beschäftigungsverbot dar, Einwilligungen von Jugendlichen (bzw. ihrer Personensorgeberechtigten) in gefährliche Tätigkeiten sind unwirksam. Nicht anwendbar ist das Verbot auf erwachsene Auszubildende. Verboten sind i... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / b) Aneignungsrecht

Rz. 44 Neben dem Recht zur Totenfürsorge spielt das mit dem Leichnam in Verbindung stehende Aneignungsrecht eine besondere Rolle. Das Aneignungsrecht betrifft den Leichnam des Erblassers, der grundsätzlich als herrenlose Sache i.S.v. § 90 BGB angesehen wird. Der Leichnam geht nicht in das Eigentum der Erben über. Soweit der Erblasser auch hier keine anderweitigen Verfügungen... mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / bb) Vermehrte Nutzung technischer Haushaltsgeräte

Rz. 231 Im Zuge des technischen Fortschritts wird vereinzelt vorgebracht, der vermehrt mögliche Einsatz von innovativer Haushaltstechnik erleichtere eine Umorganisation der Haushaltsarbeit nach dem Schadensereignis (vgl. Bachmor, NZV 2024, 298, 298; Quaisser, NJW-Spezial 2024, 329, 329 f.). Der darin anklingende pauschale Gedanke, technischer Fortschritt könne sich im Haushal... mehr

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§ 10 Personenversicherungen / h) Inhalt des Gutachtens

Rz. 98 Liegen die Voraussetzungen für die Leistungspflicht vor, lässt der Versicherer in der Regel ein Gutachten zum Grad der Invalidität erstellen. Spätestens mit dessen Zugang wird oftmals erst richtig in die Auseinandersetzung mit dem Versicherer eingestiegen. Dabei geraten die medizinischen Gutachter ins Kreuzfeuer der Kritik. Denn ihre Einschätzung zum Invaliditätsgrad ... mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / 5. Kongruente Leistungen

Rz. 327 Bei der Regulierung vermehrter Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung oder pflegebedürftigen Geschädigten muss im Einzelfall immer geprüft werden, ob kongruente Leistungen gewährt worden sind, weil dann ein Anspruchsübergang gem. § 116 SGB X zum Unfallzeitpunkt auf den Sozialversicherungsträger stattgefunden hat und der Geschädigte im Rahmen der zivilrechtlichen Re... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. Persönliche Kundgabe

Rz. 5 Die persönliche Errichtung erfordert grundsätzlich eine mündliche Erklärung des Erblassers gegenüber dem Notar als Verhandlungsführer. Nicht ausreichend ist daher eine mündliche Erklärung des Erblassers gegenüber anderen Verfahrensbeteiligten wie etwa Zeugen oder einem zweiten Notar.[2] Rz. 6 Entsprechendes muss auch bei der Einschaltung technischer Hilfsmittel gelten. ... mehr

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Wohnumfeldverbessernde Maßn... / 8.1 Antragstellung

Der Zuschuss zu Maßnahmen der Wohnumfeldverbesserung sollte vor Beginn der Maßnahme mit einem Kostenvoranschlag bei der Pflegekasse beantragt werden. Der MD hat bei der Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit auch die notwendige Versorgung mit technischen Hilfsmitteln und baulichen Maßnahmen zur Anpassung des Wohnumfeldes auszusprechen. Die MD-Empfehlung gilt al... mehr

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Krankenhausbehandlung / 3 Leistungsumfang

Die Krankenhausbehandlung umfasst im Rahmen des Versorgungsauftrags des Krankenhauses alle Leistungen, die im Einzelfall nach Art und Schwere der Krankheit für die medizinische Versorgung des Versicherten im Krankenhaus notwendig sind. Hierzu zählen insbesondere die ärztliche Behandlung, die Krankenpflege, die Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln sowie Unterkunft und V... mehr

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Unfallversicherung: Freiwil... / 8.3.2 Heilbehandlungs- und Rehabilitationsleistungen

Die Heilbehandlungs- und Rehabilitationsleistungen für freiwillig Versicherte unterscheiden sich von denen Pflichtversicherter nicht. Sie werden unabhängig von der gewählten Versicherungssumme erbracht. Zu diesen Leistungen zählen: Anspruch auf Heilbehandlung einschließlich Leistungen der medizinischen Rehabilitation. Hierzu gehören die Erstversorgung, die ärztliche und zahnär... mehr

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Krankenhausbehandlung / 5.2 Aufnahme-/Entlassungstag/Verlegung/Jahreswechsel

Bei der Zuzahlung gibt es einige Besonderheiten zu beachten: Für den Aufnahme- und den Entlassungstag sind jeweils 10 EUR an Zuzahlung zu entrichten. Bei Verlegung in ein anderes Krankenhaus ist die Zuzahlung für diesen Tag nur einmal zu leisten und vom aufnehmenden Krankenhaus einzuziehen. Bei Verlegung in eine stationäre Rehabilitationseinrichtung ist für diesen Tag ebenfalls... mehr

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Krankenhausbehandlung / 5 Zuzahlung

Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und sich in vollstationärer Krankenhausbehandlung zulasten der Krankenversicherung befinden, haben vom Beginn der Krankenhausbehandlung an innerhalb eines Kalenderjahres für jeden Kalendertag für längstens 28 Tage eine Zuzahlung von 10 EUR an das Krankenhaus zu zahlen.[1] Auch bei mehrfachem Krankenhausaufenthalt in einem K... mehr

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Krankenkassenwahl: Vor- und... / 1.1.4 Zuzahlungen

Bei einigen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung fallen für die Versicherten Zuzahlungen an. Zu nennen sind hier u. a. Zuzahlungen zu Medikamenten, Heil- und Hilfsmitteln, häuslicher Krankenpflege, Haushaltshilfen, Soziotherapien, stationären Maßnahmen (Krankenhausbehandlung, Kuren) und Fahrtkosten. Eine Befreiung von den Zuzahlungen ist unter bestimmten Vorausset... mehr

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§ 2 Kanzleiorganisation / I. Allgemeines

Rz. 131 Jede Kanzlei für sich ist verschieden – bedingt durch die Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen und ihre Mitarbeiter, die der Kanzlei eine persönliche und individuelle Note geben, durch die Größe der Kanzlei und nicht zuletzt durch die vielen verschiedenen Rechtsgebiete. Einige Kanzleien spezialisieren sich auf bestimmte Rechtsgebiete und andere Kanzleien sind "Wald- und W... mehr

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Heilbehandlung (Unfallversi... / 3 Umfang

Die Heilbehandlung in der gesetzlichen Unfallversicherung umfasst insbesondere folgende Leistungen: Erstversorgung, ärztliche Behandlung, zahnärztliche Behandlung einschließlich der Versorgung mit Zahnersatz, Versorgung mit Arznei, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln, häusliche Krankenpflege, Behandlung in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen, Leistungen zur medizinischen R... mehr

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Krankenhausbehandlung / 3.4 Übergangspflege

Die Krankenkasse erbringt Übergangspflege, wenn im unmittelbaren Anschluss an eine Krankenhausbehandlung eine erforderliche Leistung der häuslichen Krankenpflege, Kurzzeitpflege, medizinischen Rehabilitation oder Pflegeleistungen nicht oder nur unter erheblichem Aufwand erbracht werden kann. Die Übergangspflege umfasst die Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, Aktivierun... mehr

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Leistungen der gesetzlichen... / 1.1 Heilbehandlung und medizinische Rehabilitation

Der Bereich der Heilbehandlung umfasst Leistungen, die die Folgen des Versicherungsfalls vor allem durch medizinische Versorgung beheben sollen. Dazu zählen insbesondere die Erstversorgung, ärztliche Behandlung, zahnärztliche Behandlung einschließlich der Versorgung mit Zahnersatz, Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln, häusliche Krankenpflege, Behandlung in Kra... mehr

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Heilbehandlung (Unfallversi... / 4 Gesundheitsschäden/Tod bei Heilbehandlung

Treten durch die Heilbehandlung Gesundheitsschäden oder der Tod des Versicherten ein, gelten diese Schäden als Folge des ursprünglichen Versicherungsfalls.[1] Dies bedeutet, dass sie wie die "eigentlichen" Folgen des Arbeitsunfalls zu entschädigen sind. Das gilt auch bei der Wiederherstellung oder Erneuerung eines Hilfsmittels. Die Ausführungen gelten auch, wenn sich bei der ... mehr

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§ 9 Abfindungsvergleich bei... / C. Tipps für die optimale Gestaltung des Regulierungsgespräches

Rz. 85 Die im Nachfolgenden zusammengestellten Tipps für die Durchführung des Regulierungsgespräches basieren ausschließlich auf jahrelanger Erfahrung und Auswertung von mehreren Hunderten Regulierungsgesprächen der Verfasser beim Personenschaden. Literatur zu diesem Thema ist – soweit ersichtlich – bislang in dieser Form nicht vorhanden. Rz. 86 Wenn im Folgenden der Begriff ... mehr

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§ 11 Unfallmedizin für Anwälte / VIII. Allgemeine Tipps zur Prüfung von medizinischen Gutachten

Rz. 222 In der Praxis ist es immer wieder zu beobachten, dass Anwälte lediglich das Fazit des Gutachters zur Kenntnis nehmen und dies zur Grundlage der weiteren Regulierung und ihrer Beurteilung machen. Dies ist zu kurz gegriffen. Es ist selbstverständlich die Pflicht des Anwalts, der Personenschäden bearbeitet, das Gutachten vollständig zu lesen und vollständig zur Kenntnis... mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / c) Form

Rz. 392 Nach § 623 BGB bedarf die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.[678] Das Schriftformerfordernis des § 623 BGB soll den Kündigungsempfänger hinsichtlich der Aufklärung der Identität des Ausstellers, der Echtheit der Urkunde und der Frage, wer die Erklärung abgegeben hat, schützen.[679] Dies bed... mehr

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Soldatenversorgung / 2 Leistungsarten

Wer welche Leistungen beanspruchen kann, richtet sich nach dem jeweiligen Lebenssachverhalt und Personenkreis. So ist zunächst zwischen Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten zu unterscheiden. Die Versorgungsansprüche der SaZ (Dienstzeitversorgung der Soldaten auf Zeit) ist in den §§ 16 ff. SVG geregelt und beinhaltet beispielsweise die Übergangsbeihilfe.[1] Die Dienstzeitversorg... mehr

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§ 3 Personenschadensmanagement / E. Fallerkennung: Welcher Sachverhalt ist für das Reha-Management geeignet?

Rz. 30 Aspekte, die einen Sachverhalt als geeignet für das Personenschadensmanagement erscheinen lassen, sind trotz des Unfallereignisses neben der beruflichen Qualifikation die physische und psychische Leistungsfähigkeit, Selbstvertrauen und Dynamik. Rz. 31 Im Bereich der medizinischen Rehabilitation ist die Erkennung des geeigneten Falls recht einfach: Bei schweren und schw... mehr

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§ 3 Personenschadensmanagement / G. Aufgaben des Rechtsanwalts und seine Vergütung

Rz. 45 Häufig ist es der Rechtsanwalt des Geschädigten, der den dringenden Handlungsbedarf für ein professionelles Schadensmanagement aufgrund der Schwere der Ausgangsverletzungen feststellt. Der Anwalt, der ein Schadensmanagement initiiert, bürdet sich ein gutes Stück an Mehrarbeit gegenüber dem "Normalfall" der bloßen Schadensregulierung aus einem Verkehrsunfall auf. Aktiv... mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Muster: Unterrichtung und Anhörung einer Schwerbehindertenvertretung

Rz. 540 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.36: Unterrichtung und Anhörung der Schwerbehindertenvertretung An die Schwerbehindertenvertretung z.Hd. des/der Vorsitzenden – im Hause – Wir beabsichtigen, den/die Beschäftigte _________________________ (Name, Vorname, Geburtsdatum, Familienstand, Kinder, Adresse, Stellenbezeichnung, Sonderkündigungsschutz unte... mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 2.1 Offene Ladenkasse nach wie vor zulässig

Auch nach Inkrafttreten aller gesetzlichen Verschärfungen ist es in Deutschland nach wie vor zulässig, eine offene Ladenkasse im Unternehmen einzusetzen. Darunter versteht man eine Kasse, die über keine technischen Hilfsmittel verfügt. Das kann eine einfache Schubladenkasse, aber auch eine Schuhschachtel oder im Extremfall theoretisch sogar der umgedrehte Hut sein. Eine Pfli... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3.3.4 Gestellung der Hilfsmittel und Ausdruck

Rz. 34 Für die Lesbarmachung hat nach § 147 Abs. 5 Hs. 1 AO der Aufbewahrungspflichtige auf seine Kosten die erforderlichen Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen. Der Aufbewahrungspflichtige hat bei der üblichen DV-gestützten Buchführung die erforderlichen Darstellungsprogramme und Maschinenzeiten, erforderliches Personal, Bildschirme und Lesegeräte bereitzustellen.[1] Der Vo... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 2.1.3 Pfändungsschutz aus gesundheitlichen Gründen (§ 811 Abs. 1 Nr. 1c ZPO)

Rz. 8 § 811 Abs. 1 Nr. 1c ZPO gewährt Pfändungsschutz aus gesundheitlichen Gründen. Diese Regelung ersetzt den bisherigen Schutz für künstliche Gliedmaßen, Brillen und andere wegen körperlicher Gebrechen notwendige Hilfsmittel, soweit diese Gegenstände zum Gebrauch des Schuldners und seiner Familie bestimmt sind, in § 811 Abs. 1 Nr. 12 ZPO a. F.[1] Damit wird man auch Rollst... mehr

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Sommer, SGB V § 126 Versorg... / 2.2 Voraussetzungen für die Lieferberechtigung von Hilfsmitteln (Abs. 1 Satz 1)

2.2.1 Lieferberechtigung Rz. 11 Die Lieferberechtigung aufgrund des Vertrages nach § 127 erstreckt sich auf den Leistungserbringer, der Hilfsmittel an die Versicherten abgeben will, nicht aber auf einen Hersteller, Lieferanten, Großhändler, deren Hilfsmittel z. B. durch Gesundheitshandwerker (wie Augenoptiker, Hörgeräteakustiker, Orthopädietechniker u. a.) an Versicherte abge... mehr

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Sommer, SGB V § 126 Versorg... / 2.1 Allgemeines zur Hilfsmittelversorgung

Rz. 9 Die Vorschrift ist Teil des 6. Abschnitts des 3. Kapitels SGB V, der mit "Beziehungen zu den Leistungserbringern von Hilfsmitteln" getitelt ist. Zum 6. Abschnitt gehören neben der Vorschrift noch die §§ 127 (Verträge) und 128 (Unzulässige Zusammenarbeit zwischen Leistungserbringern und Vertragsärzten). Die Überschrift stellt klar, dass es um die Beziehungen zu Leistungs... mehr

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Sommer, SGB V § 126 Versorg... / 2.2.2 Liefervertrag

Rz. 12 Als Voraussetzungen für den Abschluss eines Liefervertrages nach § 127 bestimmt Abs. 1 Satz 2 der Vorschrift die Gewährleistung einer ausreichenden, zweckmäßigen und funktionsgerechten Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel, was in der Person des Leistungserbringers von Hilfsmitteln erfüllt sein muss. "Funktionsgerecht" bezieht sich auf den einzelnen Versor... mehr

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Sommer, SGB V § 126 Versorg... / 2.2.1 Lieferberechtigung

Rz. 11 Die Lieferberechtigung aufgrund des Vertrages nach § 127 erstreckt sich auf den Leistungserbringer, der Hilfsmittel an die Versicherten abgeben will, nicht aber auf einen Hersteller, Lieferanten, Großhändler, deren Hilfsmittel z. B. durch Gesundheitshandwerker (wie Augenoptiker, Hörgeräteakustiker, Orthopädietechniker u. a.) an Versicherte abgegeben werden. Natürlich k... mehr

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Sommer, SGB V § 126 Versorg... / 1.2 Systematik

Rz. 2 Die Leistungserbringer von Hilfsmitteln müssen zur ordnungsgemäßen, fachgerechten Ausübung ihres Berufes befähigt sein und die Anforderungen an die technische und persönliche Eignung bzw. Leistungsfähigkeit erfüllen. Dazu sind auch die ggf. erforderlichen berufsrechtlichen Voraussetzungen (z. B. nach Gewerbe- oder Handwerksrecht) einzuhalten. Diese Bedingungen sind gru... mehr

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Sommer, SGB V § 126 Versorg... / 2.2.5 Eignungskriterien (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 15 Nach der Präambel der vorgenannten Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes werden die im Gesetz allgemein beschriebenen Anforderungen an die technische und persönliche Eignung bzw. Leistungsfähigkeit der Leistungserbringer konkretisiert, d. h., es werden Eignungskriterien für die einzelnen Versorgungsbereiche festgelegt. Diese sind von den Krankenkassen vor einem Vertra... mehr

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Sommer, SGB V § 126 Versorg... / 2.2.6 Präqualifizierung (Abs. 1a)

Rz. 16 Nach Abs. 1a haben die Krankenkassen die Pflicht, im Zusammenhang mit jedem Vertragsabschluss nach § 127 sicherzustellen, dass der Leistungserbringer die Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel erfüllt. Um den bürokratischen und überflüssigen Aufwand bei den Krankenkassen und den Leistu... mehr

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Sommer, SGB V § 126 Versorg... / 1.1 Regelungsinhalt

Rz. 1 Die Kommentierung berücksichtigt die bis zum 31.12.2025 erfolgten gesetzlichen Änderungen, zuletzt durch das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) v. 19.7.2023 (BGBl. I Nr. 197) mit Wirkung zum 27.7.2023. Damit wurde Abs. 1b eingefügt. Die Neufassung der Vorschrift zum 1.4.2007 hatte das bis dahin auch für die Leistungserbrin... mehr

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Sommer, SGB V § 126 Versorg... / 2.2.4 Empfehlungen

Rz. 14 Die Empfehlungen sind Teil der dem GKV-Spitzenverband zugewiesenen gesetzlichen Aufgaben (vgl. § 217f). Sie dienen nach Abs. 1 Satz 3 dazu, die Anforderungen der Krankenkassen an die Leistungserbringer von Hilfsmitteln zentral vorzugeben und damit eine bundeseinheitliche Anwendung der Anforderungen an die Leistungserbringer durch die Krankenkassen zu gewährleisten. De... mehr

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Sommer, SGB V § 126 Versorg... / 2.2.3 Ziel der Vertragsregelung

Rz. 13 Das mit den allgemeinen Rechtsbegriffen, ausreichend, zweckmäßig und funktionsgerecht, angestrebte Ziel ist die fachgerechte, qualitativ einwandfreie Versorgung mit Hilfsmitteln zu angemessenen Preisen. Die krankenversicherungsrechtlichen Voraussetzungen einer Lieferberechtigung nach Abs. 1 Satz 2 stehen neben den Zulassungsregelungen nach dem Gewerbe- oder Handwerksr... mehr

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Sommer, SGB V § 126 Versorg... / 2.2.6.1 Verfahren

Rz. 17 Bei der Bestimmung der Rechtsnatur des Präqualifizierungsverfahrens wird die Entscheidung im Präqualifizierungsverfahren als Verwaltungsakt angesehen. Die Stellen, die über die Qualifizierung entscheiden, gelten dann als Beliehene (vgl. dazu Schneider, in: jurisPK-SGB V, § 126 Rz. 29). Ein gewichtiges Gegenargument gegen die Qualifizierung als Verwaltungsakt ist, dass... mehr

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Sommer, SGB V § 126 Versorg... / 2.2.6.2 Ausnahmen nach Abs. 1b

Rz. 18 Abweichend von Abs. 1a Satz 2 haben öffentliche Apotheken keinen Nachweis über die Erfüllung der Voraussetzungen des Abs. 1 Satz 2 zu führen. Der Gesetzgeber hat den Spitzenverbänden aufgegeben, entsprechende Vereinbarungen zu treffen (Satz 2). Der Begriff der öffentlichen Apotheke entspricht dem des § 129. Die Apotheken werden nur insoweit von der Nachweispflicht bef... mehr

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Geltungsbereich des TV-L (§... / 5 Persönlicher Geltungsbereich des TV-L

Der TV-L gilt nach § 1 Abs. 1 TV-L für alle Beschäftigten, die in einem Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber stehen, der Mitglied der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) oder eines Mitgliedverbands der TdL ist. Die frühere Unterscheidung im BAT nach Angestellten und Arbeitern ist entfallen. Die Geltung des TV-L setzt ein Arbeitsverhältnis voraus, dem ein Arbeitsvertra... mehr

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Haftung des Arbeitnehmers / 2.5.2 Sachschäden

Für Sachschäden gilt der gesetzliche Haftungsausschluss grundsätzlich nicht. Von der gesetzlichen Unfallversicherung mitversichert sind jedoch Schäden an Hilfsmitteln wie z. B. Brillen oder Hörgeräte (§ 31 SGB VII). Diese werden daher von dem Haftungsausschluss für Gesundheitsschäden mit umfasst (§ 8 Abs. 3 SGB VII). mehr

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Facility Management: 5 Schr... / 1.4 Schritt 4: Operative Umsetzung und Integration

Der vierte Schritt bedeutet die konsequente Verankerung von Strategie, Zielen und Governance im Tagesgeschäft. Für das Facility Management bedeutet dies eine grundlegende Rollenveränderung, und zwar vom reinen Dienstleister hin zum aktiven Change Maker und Gestalter nachhaltiger Betriebsprozesse. Stakeholder-Einbindung erschöpft sich dabei nicht in klassischer Kommunikations... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.5.1.2 Zeitpunkt der abschließenden sachlichen Entscheidung

Rz. 98 Der entscheidende Zeitpunkt für die Frage, ob eine Tatsache bekannt ist, ist der der abschließenden Zeichnung der Veranlagung oder des Eingabewertbogens durch den für die Entscheidung zuständigen Beamten. Dies ist der Zeitpunkt, in dem die Willensbildung des Beamten abgeschlossen ist.[1] Nicht maßgebend ist der Zeitpunkt der Absendung des Steuerbescheids, da zwischen... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5.2.2 Irrige Beurteilung eines bestimmten Sachverhalts

Rz. 148 Die Anwendung des Abs. 4 setzt voraus, dass die steuerliche Beurteilung eines bestimmten Sachverhalts in dem angefochtenen Steuerbescheid "irrig" war, d. h., dass die Steuerfestsetzung unabhängig von dem anhängigen Rechtsbehelfsverfahren unrichtig ist.[1] "Bestimmter Sachverhalt" ist der maßgebliche Lebensvorgang, an den das Gesetz steuerliche Folgen knüpft.Das Merkma... mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Hilfsmittel

Zusammenfassung Begriff Hilfsmittel sind sächliche Mittel oder technische Produkte, die individuell gefertigt oder als serienmäßig hergestellte Ware in unverändertem Zustand oder als Basisprodukt mit entsprechender handwerklicher Zurichtung, Ergänzung bzw. Abänderung von den Leistungserbringern abgegeben werden. Zu den Hilfsmitteln gehören auch Produkte, die dazu dienen, Arzne... mehr

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Hilfsmittel / 5 Orthopädische Hilfsmittel

Orthopädische Hilfsmittel sollen die orthopädische Behandlung unterstützen. Sie sollen die Behandlung fördern, den Behandlungserfolg sichern oder den Behandlungserfolg stabilisieren. Orthopädische Hilfsmittel helfen, noch vorhandene, aber fehlgebildete Körperteile in ihre natürliche Lage oder Form zu bringen oder ihrer Funktion zu stützen oder unterstützen. Als orthopädische Hilfsm... mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Hilfsmittel / 6 Andere Hilfsmittel

Zu den anderen Hilfsmitteln gehören: Rollstühle, Hilfsmittel zum An- und Auskleiden, Hilfen für den hygienischen Bereich (Toilettenstuhl), Hilfen zum Lesen (Fernsehlesegerät), zum Sprechen (Servox-Sprechhilfe für Kehlkopflose) oder zur Verständigung (Klingelleuchte), Orientierungshilfen für Blinde, Blindenführhunde[1]. Außerdem besteht Anspruch auf Hilfsmittel, die eine 3. Person d... mehr