Fachbeiträge & Kommentare zu Handelsvertreter

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Auslegung

Rn. 11 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Im Gesetz ist der Begriff der Entschädigung iSv § 24 Nr 1 EStG nicht definiert. Sein Inhalt muss deshalb durch Auslegung bestimmt werden. Der Begriff der Entschädigung in seiner allg, für alle Fallgruppen (§ 24 Nr 1 Buchst a–c EStG) maßgeblichen Bedeutung meint Zahlungen, die eine finanzielle Einbuße (einen Schaden) ausgleichen, die ein StPf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Entstehungsgeschichte

Rn. 4 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Die Vorschrift hat ihren Ursprung in § 44 EStG 1925 und galt als § 24 EStG 1934 im Wesentlichen unverändert bis 1960 weiter. Durch das StÄndG 1961 wurden erstmals Ausgleichszahlungen an Handelsvertreter nach § 89b HGB in den Entschädigungskatalog aufgenommen. Damit sollte als Reaktion auf ein Urt des BFH vom 22.10.1959, IV 118/59 S, BStBl III...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Art und Höhe der Entschädigung

Rn. 16 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Die Entschädigung wird im Regelfall in einer Geldleistung bestehen. Sie kann aber auch in geldwerten Sachleistungen (s § 8 Abs 1 EStG) liegen, etwa der unentgeltlichen Nutzung eines Einfamilienhauses (BFH vom 22.01.1988, VI R 135/84, BStBl II 1988, 525), einer Grundstücksübertragung (BFH vom 22.01.2009, IV R 12/06, BFH/NV 2009, 933) oder der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Anwendungsbereich

Rn. 4a Stand: EL 171 – ET: 02/2024 § 24 EStG gilt sowohl für die Einkünfte von unbeschränkt (§ 1 Abs 1–3, § 1a EStG) als auch von beschränkt (§ 1 Abs 4, §§ 49, 50 EStG) StPfl, über § 8 Abs 1 S 1 KStG ist die Vorschrift auch für das Einkommen von Körperschaften anzuwenden. Bei Sachverhalten mit Auslandsbezug ist Voraussetzung, dass das inländische Besteuerungsrecht besteht (s F...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Entschädigungs-ABC für Gewinneinkünfte

Rn. 33 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Alleinvertriebsrecht Zahlungen für den Wegfall eines Alleinvertriebsrechts sind keine Entschädigung, weil sie im Rahmen einer üblichen und normalen Geschäftsbeziehung erfolgen (BFH vom 02.12.1965, IV 55/64, BStBl III 1966, 91). Ausgleichsbetrag Ein nach § 58a Abs. 4 BranntwMonG gezahlter Ausgleichsbetrag ist keine Entschädigung, weil er für den...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Finanzierung: Der richtige ... / 2.4 Planung, das Zusammenspiel zwischen Unwissenheit und Irrtum?

Immer wieder fragen sich Unternehmer, ob Planung überhaupt notwendig sei und wie man die Zukunft vorhersehen kann? Ist Planung nur der Tausch von Unwissenheit gegen Irrtum? Sollen Planzahlen als Ruhekissen für den Banker dienen? Die klare Antwort ist: Nein! Das Anvisieren eines Ziels beginnt immer mit einem Plan. Auch dies ist nichts Ungewöhnliches, denn auch das tun wir pers...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 6.3 Den beratenden Berufen ähnliche/nicht ähnliche Berufe

Rz. 79 Die Tätigkeit eines Apotheken-Inventurbüros ist der eines Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten nicht ähnlich. Die steuerberatenden Berufe haben die Aufgabe, ihre Auftraggeber in Steuersachen zu beraten, Hilfe zu leisten und sie zu vertreten. Diese für die Steuerberatung wesentlichen Aufgaben obliegen jedoch nicht dem Inventurbüro. Dessen Tätigkeit beschränkt sic...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 15 ABC der Einkünfte aus selbstständiger Arbeit

Rz. 135 Abfallwirtschaftsberater Die Tätigkeit eines Abfallwirtschaftsberaters kann der eines Ingenieurs ähnlich sein, wenn sie eine nach den Ingenieurgesetzen erforderliche, nach Breite und Tiefe vergleichbare Ausbildung erfordert.[1] Altenpfleger Die Tätigkeit eines Altenpflegers ist den Heilberufen nicht ähnlich, daher nicht freiberuflich (Rz. 77; BFH v. 17.10.1996, XI B 214...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Mitbestimmung: Mobile Ar... / 2 Begriff "Mobiles Arbeiten"

Eine Definition von "mobiler Arbeit" enthält das Gesetz nicht; auch in anderen Gesetzen ist diese Form der Arbeitsleistung bisher nicht definiert. Der umgangssprachliche Begriff des "Homeoffice" wird mit unterschiedlichen Bedeutungen verwendet und führt deshalb nicht weiter. Das mobile Arbeiten im Sinne der Nr. 14 muss gerade nicht von zu Hause aus erfolgen, sondern kann auc...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsrat / 18.1 Einbeziehung neuer Beschäftigungsformen

Nach § 5 BetrVG werden im Außendienst, mit Telearbeit beschäftigte Arbeitnehmer und Heimarbeiter in die Betriebsratswahl einbezogen. Voraussetzung ist aber weiterhin, dass es sich bei den genannten Gruppen um weisungsgebundene Arbeitnehmer handelt. Nicht betroffen ist also der selbstständige Handelsvertreter sowie der in freier Mitarbeit beschäftigte Telearbeiter. Nach § 7 Ab...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Nachbetreuung... / 3.1 Voraussetzungen für eine Nachbetreuungsrückstellung

Mit Urteil vom 27.2.2014[1] hat der BFH in Fortsetzung seiner bisherigen Rechtsprechung die Voraussetzungen für die Bildung einer Rückstellung zur Nachbetreuung von Versicherungsverträgen herausgestellt. Danach entspricht es gefestigter BFH-Rechtsprechung, dass eine Rückstellung wegen Erfüllungsrückstands zu bilden ist, wenn ein Versicherungsvertreter die Abschlussprovision n...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1 Begriff des Arbeitseinkommens (§ 850 Abs. 2, 3, 4 ZPO)

Rz. 3 § 850 Abs. 2, 3, 4 ZPO definiert, was unter dem Begriff des Arbeitseinkommens zu verstehen ist. Dies sind nach § 850 Abs. 2 ZPO alle Bezüge in Geld aus einem jetzigen, früheren oder zukünftigen Arbeits- oder Dienstverhältnis im weitesten Sinn.[1] Ohne Bedeutung ist, ob die Einkünfte aus einem privaten oder öffentlichen Dienstverhältnis hervorgehen, ob sie geistige oder...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kundenportfolio-Analyse: We... / 2 Kundenportfolio-Analyse mit Vierfelder-Matrix umsetzen

Die Bewertung und Klassifizierung Ihrer Kunden können Sie am besten mit Hilfe einer klassischen Vierfelder-Matrix, wie sie auch bei der Beurteilung des Produkt-Portfolios zum Einsatz kommt, umsetzen. Aus der Zuordnung Ihrer Kunden in einzelne Matrizenfelder können Sie in Zusammenarbeit mit Ihrem Vertrieb anschließend relativ leicht grundlegende Strategien und Maßnahmen zur B...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vollmachten in der GmbH: Re... / 4 Die Abschlussvollmacht

Als Abschlussvollmacht bezeichnet man die Handlungsvollmacht von selbstständigen Handelsvertretern (Handlungsreisenden), die im Namen des Unternehmens Geschäftsabschlüsse außerhalb der Geschäftsräume tätigen. Die Abschlussvollmacht unterscheidet sich von der Handlungsvollmacht (wie auch die Ladenvollmacht) nur durch ihren Umfang. Sie berechtigt nicht, abgeschlossene Verträge...mehr

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Vollmachten in der GmbH: Re... / 2.3.1 Anzeige des Handelns in fremden Namen

Der Bevollmächtigte muss erkennbar im Namen eines anderen handeln. Dies muss er entweder ausdrücklich erklären oder es muss sich unmissverständlich aus den Umständen ergeben. Möglich ist auch die Vorlage einer Vollmachtsurkunde. Auch der Vertretene (Unternehmen/Geschäftsführer/Prokurist) selbst kann die Erklärung gegenüber dem Vertragspartner vornehmen, eine bestimmte Person...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 25 Beschäf... / 2.1 Versicherungspflicht bei Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt

Rz. 3 Die Versicherungspflicht als Beschäftigter ist eine Kernfrage der gesamten Sozialversicherung und damit auch im Recht der Arbeitslosenversicherung. Versicherungspflichtig ist nach Abs. 1 Satz 1, wer gegen Arbeitsentgelt beschäftigt ist. Das auf Versäumnisurteilen beruhende Fortbestehen eines ungekündigten Arbeitsverhältnisses im Annahmeverzug ist kein Versicherungspfli...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / 3. Anwendbarkeit von Normen für Handelsvertreter

Rz. 239 Aufgrund der Ähnlichkeit mit der rechtlichen Lage von Handelsvertretern wendet die Rspr. folgende Regelungen des Rechts der Handelsvertreter analog an: Das Wettbewerbsverbot,[335] den Auskunftsanspruch wegen unzulässigen Wettbewerbs des Herstellers,[336] § 86a HGB hinsichtlich der Pflichten des Herstellers,[337] § 87d HGB zum Aufwendungsersatz, die Kündigungsfristen ...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / I. Muster: Handelsvertretervertrag

Rz. 327 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 5.1: Handelsvertretervertrag Handelsvertretervertrag Zwischen der Firma in: _________________________ (nachfolgend: "Unternehmer") und _________________________ (nachfolgend: "Handelsvertreter") in: _________________________ wird folgender Vertrag geschlossen: § 1 Rechtliche Stellung des Handelsvertreters (1) Der Unternehme...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / 1. Pflichten für den Handelsvertreter

Rz. 38 § 86 HGB normiert allgemein die Pflichten des HV, die in der Praxis i.d.R. vertraglich ausgefüllt werden. Hierbei sind die Grenzen der Vertragsgestaltung im Hinblick auf die Vorschriften der §§ 134, 138 BGB, im Hinblick auf das Kartellrecht sowie auf die Regelungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen zu überprüfen. a) Vermittlungs- und Abschlusspflicht (§ 86 Abs. 1 Ha...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / I. Begriff des Handelsvertreters

1. Legaldefinition des Handelsvertreters (§ 84 Abs. 1 HGB) Rz. 1 § 84 Abs. 1 HGB definiert, was unter dem Begriff des Handelsvertreters (künftig: HV) zu verstehen ist. Er ist eine Vertriebsperson, die "als selbstständiger Gewerbetreibender ständig damit betraut ist, für einen anderen Unternehmer (Unternehmer) Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen". Entsch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerähnliche Selbst... / 3 Selbstständig tätige Handelsvertreter

Handelsvertreter ist, wer als selbstständiger Vermittlungsvertreter ständig damit betraut ist, für ein anderes Unternehmen Geschäfte zu vermitteln oder als Abschlussvertreter im Namen des anderen Unternehmens Geschäfte abzuschließen.[1] Selbstständig tätige Handelsvertreter sind als arbeitnehmerähnliche Selbstständige nicht generell von der Rentenversicherungspflicht ausgesc...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / 1. Legaldefinition des Handelsvertreters (§ 84 Abs. 1 HGB)

Rz. 1 § 84 Abs. 1 HGB definiert, was unter dem Begriff des Handelsvertreters (künftig: HV) zu verstehen ist. Er ist eine Vertriebsperson, die "als selbstständiger Gewerbetreibender ständig damit betraut ist, für einen anderen Unternehmer (Unternehmer) Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen". Entscheidend für die Anwendbarkeit der Vorschriften der §§ 84 ff...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / 2. Checkliste: Aufbau eines typischen Handelsvertretervertrages

Rz. 36 Ein Handelsvertretervertrag (vgl. dazu auch den Mustervertrag unten unter Rdn 327) sollte typischerweise folgende Regelungsinhalte vorsehen, die im Folgenden näher erläutert werden: Checkliste: Aufbau eines typischen Handelsvertretervertragesmehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / Literaturtipps

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / VII. Ausgleichsanspruch gem. § 89b HGB

Rz. 145 Der Ausgleichsanspruch des HV nach § 89b HGB existiert seit nunmehr über 60 Jahren, wurde aber erst ca. 50 Jahre nach Inkrafttreten des ersten HGB in das Gesetz eingefügt. Der Anspruch dient der Vergütung des vom HV erworbenen Kundenstamms, den der Unternehmer auch nach Vertragsbeendigung weiter nutzen kann. Denn diese Tätigkeit des HV ist nicht von der Provisionszah...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / b) Kündigungsgründe des Handelsvertreters

Rz. 138 Auch der HV ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit dem Unternehmer aufgrund schwerwiegender Vertragsverletzungen des Unternehmers außerordentlich zu kündigen. Anerkannte Kündigungsgründe des HV sind u.a.:[174]mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / aa) Eigenkündigung des Handelsvertreters (§ 89b Abs. 3 Nr. 1 HGB)

Rz. 197 Der Ausgleichsanspruch besteht nach § 89b Abs. 3 Nr. 1 HGB nicht, wenn der HV das Vertragsverhältnis selbst gekündigt hat. Ausnahmsweise schadet eine Eigenkündigung nicht, wenn ein Verhalten des Unternehmers zu ihr geführt hat oder wenn dem HV eine Fortsetzung seiner Tätigkeit aufgrund seines Alters oder wegen Krankheit nicht mehr zugemutet werden kann. (1) Begründete...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / 3. Abgrenzung zu anderen Vertriebsformen

Rz. 19 Die Abgrenzung des HV zu anderen selbstständigen Vertriebsformen ist in der Praxis nicht selten problematisch. Dies gilt insb. im Hinblick auf den Vertragshändler und den Franchisenehmer. Diese Vertriebspersonen sind gesetzlich nicht geregelt. a) Vertragshändler Rz. 20 Ein Vertragshändler (s. ausführlich Rdn 223 ff.; früher vom BGH auch "Eigenhändler" genannt) handelt i...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / 1. Pflichten für den Vertragshändler

a) Absatzförderungspflicht von Vertragswaren Rz. 241 Hauptinhalt jedes Vertragshändlervertrages ist die Pflicht des VH, den Absatz der Vertragswaren des Herstellers zu fördern.[345] Der VH muss sich aktiv um möglichst zahlreichen Absatz der Vertragsware bemühen. Der Hersteller kann auf Grundlage der ständigen Absatzförderung durch seine Händler seine Produktion längerfristig ...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / b) Prognosezeitraum

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / A. Handelsvertreterrecht

I. Begriff des Handelsvertreters 1. Legaldefinition des Handelsvertreters (§ 84 Abs. 1 HGB) Rz. 1 § 84 Abs. 1 HGB definiert, was unter dem Begriff des Handelsvertreters (künftig: HV) zu verstehen ist. Er ist eine Vertriebsperson, die "als selbstständiger Gewerbetreibender ständig damit betraut ist, für einen anderen Unternehmer (Unternehmer) Geschäfte zu vermitteln oder in des...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / d) Abzinsung, USt

Rz. 309 Bzgl. der Abzinsung wird auf Rdn 214 f., und hinsichtlich der USt auf Rdn 216 verwiesen.mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / 2. Pflichten für den Unternehmer

a) Gesteigerte Treue- und Rücksichtnahmepflicht Rz. 252 Den Hersteller trifft eine gesteigerte Treue- und Rücksichtnahmepflicht ggü. seinem VH.[363] Sie stellt das Gegenstück zur Interessenwahrungs- und Absatzförderungspflicht des VH dar. Der Hersteller muss alles unterlassen, was die Marktposition und die Gewinnaussichten des VH beeinträchtigen könnte.[364] b) Belieferungspfl...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / f) Höchstbetrag

Rz. 311 Wie beim Handelsvertreterausgleich – s.o. Rdn 193 f. – gilt auch hier die Kappungsgrenze des § 89b Abs. 2 HGB, und zwar analog.mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / e) Billigkeitsabschlag/Umsatzsteuer

Rz. 216 Abschließend wird der abgezinste Betrag ggf. mittels eines Billigkeitsabschlags korrigiert sowie die USt auf den Ausgleichsanspruch aufgeschlagen.mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / I. Begriffe/Abgrenzung

1. Kommissionär Rz. 317 Zur Begriffsbestimmung wird auf die Ausführungen oben unter Rdn 23 verwiesen. 2. Kommissionsagent Rz. 318 Der Kommissionsagent hat in den letzten Monaten verstärkt an Bedeutung gewonnen; im Kfz-Bereich bestehen Tendenzen, Vertragshändlersysteme zukünftig in Kommissionsagentursysteme umzuwandeln. Teilweise werden letztere als attraktive Alternative zum kl...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / 2. Außerordentliche Kündigung

Rz. 269 Die außerordentliche Kündigung ist bei allen Dauerschuldverhältnissen anerkannt, so auch beim Vertragshändlervertrag. a) Wichtiger Grund Rz. 270 Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn aufgrund objektiver Tatsachen die Fortsetzung des Vertrages mit der anderen Vertragspartei nicht mehr zuzumuten ist.[397] Dazu sind alle Umstände des Einzelfalls heranzuziehen und gegeneinan...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / I. Begriff des Vertragshändlers

1. Begriffsbestimmung[Autor] Rz. 223 Der Begriff des Vertragshändlers (künftig: VH) – auch Eigenhändler genannt[313] – ist ebenso wie das Vertragshändlerrecht gesetzlich nicht geregelt. Er ist von Rspr. und Lit. entwickelt worden. Rz. 224 VH ist danach ein Kaufmann, dessen Unternehmen in die Vertriebsorganisation eines Herstellers von Waren – nicht notwendig Markenwaren[314] –...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / 3. Ausführungsgeschäft

a) Gegenstand Rz. 321 Gegenstand des Kommissionsvertrages ist gem. § 383 Abs. 1 HGB der Kauf oder Verkauf von Waren oder Wertpapieren. Er kann aber auch andere Gegenstände zum Inhalt haben (§ 406 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 HGB). Dem Kaufvertrag stehen Tauschvertrag (§ 480 BGB) und Werklieferungsvertrag (§ 406 Abs. 2 HGB) gleich. b) Abtretung Rz. 322 Das Ausführungsgeschäft schlie...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / III. Pflichten der Vertragsparteien

1. Pflichten für den Handelsvertreter Rz. 38 § 86 HGB normiert allgemein die Pflichten des HV, die in der Praxis i.d.R. vertraglich ausgefüllt werden. Hierbei sind die Grenzen der Vertragsgestaltung im Hinblick auf die Vorschriften der §§ 134, 138 BGB, im Hinblick auf das Kartellrecht sowie auf die Regelungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen zu überprüfen. a) Vermittlungs-...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / 2. Einzelne Merkmale

a) Handeln im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Rz. 225 Der VH wird beim Abschluss von Rechtsgeschäften selbst Vertragspartner des Kunden. Er verpflichtet somit anders als der Handelsvertreter (künftig: HV) den Hersteller oder Zwischenhändler nicht. Rechtlich wie auch wirtschaftlich trägt er das volle unternehmerische Absatzrisiko der Vertragsware des Herstellers, obwohl ...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / 1. Voraussetzungen des Ausgleichsanspruchs

a) Anspruchsberechtigter Rz. 147 Nach § 89b Abs. 1 Satz 1 HGB ist der HV, also insb. der Abschluss- und Vermittlungsvertreter, bzw. bei Tod dessen Erben[186] anspruchsberechtigt. Dies gilt auch für arbeitnehmerähnliche HV i.S.d. § 92a HGB. Dies sind v.a. Einfirmenvertreter, die während der letzten 6 Monate des Vertragsverhältnisses und bei kürzerer Vertragsdauer während jener...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / III. Rechte und Pflichten der Vertragsparteien

1. Pflichten des Kommissionärs – Rechte des Kommittenten Rz. 325 Die Pflichten des Kommissionärs sind spiegelbildlich die Rechte des Kommittenten. Im Einzelnen: Der Kommissionär hatmehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / a) Vertragsbeendigung

Rz. 282 Der Vertragshändlervertrag muss beendet sein.mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / c) Erhebliche Unternehmervorteile

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / III. Pflichten der Vertragsparteien

1. Pflichten für den Vertragshändler a) Absatzförderungspflicht von Vertragswaren Rz. 241 Hauptinhalt jedes Vertragshändlervertrages ist die Pflicht des VH, den Absatz der Vertragswaren des Herstellers zu fördern.[345] Der VH muss sich aktiv um möglichst zahlreichen Absatz der Vertragsware bemühen. Der Hersteller kann auf Grundlage der ständigen Absatzförderung durch seine Hän...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / IV. Provisionsanspruch nach §§ 87 ff. HGB

1. Provisionspflichtige Geschäfte (§ 87 HGB) Rz. 76 § 87 Abs. 1 Satz 1 HGB ist dispositiv.[90] Nach § 87 Abs. 1 Satz 1 HGB hat der HV Anspruch auf Provision für alle während des Vertragsverhältnisses abgeschlossenen Geschäfte, die auf seine Tätigkeit zurückzuführen sind oder mit Dritten abgeschlossen werden, die er als Kunden für Geschäfte der gleichen Art geworben hat. Dabei...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / 3. Berechnung

a) Rohausgleich/Unternehmervorteile Rz. 303 Bei der Berechnung des Ausgleichsanspruchs wird neben dem Rohertrag insbesondere auch der Umsatz mit Stammkunden ermittelt. In der Vergangenheit wurde regelmäßig der Umsatz der letzten 12 Monate vor Vertragsende bzw. für den Fall eines atypischen Vertragsjahres[446] auch ein anderer Zeitraum zur Ermittlung des Referenzzeitraumes zug...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / c) Abwanderungsquote

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / V. Anspruch auf Provisionsabrechnung, Buchauszug und -einsicht (§ 87c HGB)

1. Abrechnung über die Provision Rz. 94 Der Unternehmer hat über die Provision, auf die der HV Anspruch hat, monatlich abzurechnen; der Abrechnungszeitraum kann auf höchstens 3 Monate erstreckt werden. Die Abrechnung hat unverzüglich, spätestens bis zum Ende des nächsten Monats, zu erfolgen. Rz. 95 Die Rechte des HV aus § 87c HGB sind nach dessen Abs. 5 zwingend und unabdingba...mehr