Fachbeiträge & Kommentare zu Handelsrecht

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 8 [Autor/Zitation] Die Vorläufernorm des heutigen § 274 wurde im Jahr 1986 im Rahmen der Internationalisierung des Handelsrechts durch das Bilanzrichtliniengesetz (BiRiLiG) in die deutschen Rechnungslegungsvorschriften aufgenommen (Gesetz v. 19.12.1985, BGBl. I 1985, 2355). Ausgehend vom Grundsatz der Vollständigkeit wurden aber bereits nach früherem Recht in Einzelfällen... mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Grundsatz

Rz. 75 [Autor/Zitation] Nach der in Abs. 8 verankerten Ausschüttungssperre dürfen Gewinne, die aus Bilanzposten (Aktiva) resultieren, deren Bewertung objektiv nur schwer möglich und mit einer gewissen Unsicherheit behaftet ist, nicht an die Anteilseigner ausgeschüttet werden. Dem Wortlaut der Norm zufolge gilt das für selbst geschaffene immaterielle VG des Anlagevermögens (Ab... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Handelsrecht

Rn. 92 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Die Frist beträgt zehn Jahre für Unterlagen i. S. d. § 257 Abs. 1 Nr. 1, acht Jahre für Unterlagen i. S. d. § 257 Abs. 1 Nr. 4 sowie sechs Jahre für Unterlagen i. S. d. § 257 Abs. 1 Nr. 2f. Diese Fristen sind Mindestfristen. Sie gelten mit der Maßgabe, dass durch ihre Ausnutzung die Aufbewahrung von Unterlagen, deren Frist noch nicht abgelauf... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Handelsrecht

Rn. 88 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Das HGB bestimmt keinen Aufbewahrungsort. Er lässt sich nur mittelbar aus den §§ 238 Abs. 1 Satz 2, 239 Abs. 4 Satz 2 und 257 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 ableiten, wonach die Unterlagen innerhalb angemessener Frist verfügbar sein müssen. Inländische Zweigniederlassungen ausländischer UN sind handelsrechtlich nicht verpflichtet, ihre Unterlagen im Inl... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Handelsrecht

Rn. 99 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Es existiert keine Hemmung der Frist (vgl. NWB HGB-Komm. (2025), § 257, Rn. 18). Der handelsrechtliche Fristablauf kann unproblematisch kalendermäßig aus der Tabelle (vgl. HdR-E, HGB § 257, Rn. 97) abgelesen bzw. berechnet werden. Nach (handelsrechtlichem) Fristablauf kann eine steuerrechtliche Aufbewahrung gleichwohl weiterhin erforderlich s... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Handelsrecht

Rn. 103 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Vor Fristablauf dürfen Unterlagen im Original vernichtet werden, soweit ihre Aufbewahrung im Surrogat zulässig ist und dieses existiert. Nach Fristablauf dürfen die Unterlagen vernichtet werden, es sei denn, eine Aufbewahrung ist nach anderen (steuerrechtlichen) Vorschriften oder aus anderen Gründen weiterhin erforderlich oder ratsam (vgl. H... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Handelsrecht

Rn. 37 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Eine Legaldefinition für Handelsbücher existiert nicht (vgl. auch MünchKomm. HGB (2024), § 257, Rn. 3); Begriff und Umfang ergeben sich aus den GoB. Nach dem allg. Sprachgebrauch können als Handelsbücher i. w. S. alle urkundlichen und nicht urkundlichen Informationsträger verstanden werden, die dazu bestimmt und geeignet sind, die Handelsgesc... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Handelsrecht

Rn. 57 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Diese Regelung behandelt empfangene Handelsbriefe und Wiedergaben der abgesandten Handelsbriefe. Handelsbriefe sind Schriftstücke, die ein Handelsgeschäft i. S. d. § 343 Abs. 1 ("alle Geschäfte eines Kaufmanns, die zum Betriebe seines Handelsgewerbes gehören") betreffen. Schriftstücke betreffen ein Handelsgeschäft, wenn sie seine Vorbereitung,... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Handelsrecht

Rn. 105 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Wird gegen die Aufbewahrungspflichten verstoßen, kann der Nachweis einer ordnungsmäßigen Buchführung nicht (mehr) erbracht werden. Zeugenaussagen entlasten nicht, und zwar gemäß BFH – bei fehlendem Inventar – selbst dann nicht, wenn diese Zeugen an der Aufstellung der entsprechenden Unterlagen mitgewirkt haben (vgl. BFH, Urteil vom 25.03.196... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / VII. Steuerrechtliche Besonderheiten

Rn. 35 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 § 147 AO geht über das Handelsrecht bzw. § 257 i. V. m. § 140 AO hinaus, indem eine Aufbewahrungspflicht nicht nur für Kaufleute, sondern für alle Steuerpflichtigen, die steuerrechtlich buchführungs- oder aufzeichnungspflichtig sind, begründet wird. Kontrastierend zum Handelsrecht sind daher auch z. B. Nichtkaufleute, Handwerker, Ärzte oder R... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Geringwertige Wirtschaftsgüter

Rn. 182 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 GWG sind gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG abnutzbare bewegliche WG des AV, die selbständig nutzungsfähig (vgl. zur Fähigkeit der selbständigen Nutzung § 6 Abs. 2 Satz ;2f. EStG) sind und deren AHK, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag (vgl. § 9b Abs. 1 EStG), für das einzelne WG i. H. v. 800 EUR nicht übersteigen. Für solche WG ... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Progressive Methode

Rn. 159 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Bei der progressiven Methode wird ein Wertminderungsverlauf abgebildet, der sich umgekehrt zur degressiven Methode verhält. Dementsprechend werden in den Anfangsjahren geringe und gegen Ende der ND hohe AfA-Beträge als Aufwand erfasst. Verfahrenstechnisch werden zunächst die Beträge nach der geometrisch- oder arithmetisch-degressiven AfA-Met... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Steuerrecht

Rn. 89 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Gemäß § 146 Abs. 2 Satz 1 AO sind die Bücher und sonstigen erforderlichen Aufzeichnungen im Geltungsbereich der AO zu führen und aufzubewahren. I.d.R. wird die handelsrechtliche Aufbewahrung zugleich steuerrechtlichen Pflichten dienen und daher gemäß § 146 Abs. 2 Satz 1 AO stattfinden. Innerhalb dieses Geltungsbereichs kann der Ort frei gewäh... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / f) Kombinationsformen

Rn. 164 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Im Handelsrecht sind grds. die o. g. AfA-Verfahren für alle VG zulässig, wenn sie den Nutzungs- und Wertminderungsverlauf möglichst genau widerspiegeln und damit den GoB entsprechen. Allein bei immateriellen VG wird die Leistungs-AfA regelmäßig unzulässig sein, da sich der gesamte Leistungsvorrat kaum ermitteln lässt. Auch die tatsächlich ve... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Steuerliche Erweiterung: § 147 Abs. 1 Nr. 5 AO

Rn. 59 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Steuerrechtlich sind auch alle "sonstige[n] Unterlagen, soweit sie [...] von Bedeutung sind", aufzubewahren. Dies sind alle Unterlagen, die im UN anfallen, ohne Buchungsbelege zu sein, aber Aussagen über steuerlich relevante Vorgänge enthalten und nicht der Privatsphäre zuzurechnen sind (vgl. Tipke/Kruse (2023), § 147 AO, Rn. 22ff., mit Beisp... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / J. Literaturverzeichnis

Rn. 483 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Baetge/Kirsch/Thiele (2024), Bilanzen, 17. Aufl., Düsseldorf. Bieg/Kussmaul/Waschbusch (2023), Finanzierung, 4. Aufl., München. Bieg/Kussmaul/Waschbusch (2025), Investition, 4. Aufl., München. Biergans (1992), Einkommensteuer und Steuerbilanz, 6. Aufl., München/Wien. Breithecker/Klapdor/Haberstock (2016), Einführung in die Betriebswirtschaftlich... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Strafrecht

Rn. 106 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Folgende Straftaten können in Betracht kommen: Eine Urkundenfälschung gemäß § 267 StGB ist möglich, indem z. B. bei Handelsbüchern – in strafrechtlichem Sinne u. U. Gesamturkunden – nur Teile aufbewahrt werden und dadurch der Erklärungswert des Ganzen bzw. der aufbewahrten restlichen Teile verändert wird. Fälschung technischer Aufzeichnungen i... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte

Rn. 444 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Die Erstbewertung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten erfolgt nach IFRS mit den AHK (vgl. IAS 16.15; IAS 38.24), die in weiten Bereichen wie im Handelsrecht ermittelt werden (vgl. zu den Unterschieden HdR-E, HGB § 253, Rn. 417ff.). Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte (vgl. zu Beispielen von akquirierten sowie selbst er... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Steuerrecht

Rn. 100 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Gemäß § 147 Abs. 3 Satz 5 AO kann die Aufbewahrungsfrist in ihrem Ablauf gehemmt werden. Danach läuft die Aufbewahrungsfrist nicht ab, soweit und solange die Unterlagen für Steuern von Bedeutung sind, für welche die Festsetzungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Die fünf- bzw. zehnjährige Festsetzungsfrist gemäß § 169 Abs. 2 Satz 2 AO gilt ins... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / K. Literaturverzeichnis

Rn. 474 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 AFRAC (2023), Stellungnahme Nr. 15: Derivate und Sicherungsbeziehungen (UGB), URL: https://tinyurl.com/3eja488n (Stand: 17.01.2025). BaFin (2024), Rundschreiben 06/2024 (BA) – Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk), URL: https://tinyurl.com/yxws66zd (Stand: 17.01.2025). Berger/Wildner/Merz (2023), § 55. Rechnungslegung von Deriv... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Sachanlagen

Rn. 14 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 In der Bilanz werden unter der Position A. II. gemäß § 266 Abs. 2 als Sachanlagen Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken, technische Anlagen und Maschinen, andere Anlagen, BGA sowie geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau ausgewiesen. Rn. 15 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Grundstücke u... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Voraussichtlich dauernde Wertminderung

Rn. 204 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Besteht zum BilSt bei einem VG des AV ein Wertminderungsbedarf (beizulegender Wert < Buchwert), ist eine außerplanmäßige AfA zwingend durchzuführen, wenn die Wertminderung voraussichtlich dauernd ist (vgl. § 253 Abs. 3 Satz 5). Allein für VG des Finanz-AV besteht bei voraussichtlich nicht dauernder Wertminderung ein AfA-Wahlrecht (vgl. § 253... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

Rn. 448 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Im Handelsrecht sind Immobilien im AV als Sachanlagen auszuweisen, wenn sie dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen (vgl. § 247 Abs. 2 sowie § 266 Abs. 2). Nach IFRS wird bei Immobilien zusätzlich zwischen (in die Betriebsprozesse integriertem) Sach-AV (Immobilien zur betrieblichen Nutzung) und als Finanzinvestition gehalt... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Erwartete Transaktionen (antizipative Bewertungseinheiten)

Rn. 66 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Mit § 254 wurden als zulässige Grundgeschäfte "mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartete Transaktionen" in das Handelsrecht eingeführt. Die Zulässigkeit einer Absicherung erwarteter Transaktionen ist unter dem Begriff der antizipativen Hedges bzw. antizipativen Bewertungseinheiten bislang im Schrifttum umstritten gewesen (vgl. ausführlich Pfitze... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / VII. Andere Aufbewahrungsvorschriften

Rn. 9 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Die handelsrechtliche Regelung des § 257 ist weitgehend wortgleich mit der steuerrechtlichen Vorschrift des § 147 AO (vgl. auch AEAO zu § 147). Der Wortlaut des § 147 AO geht ebenfalls – wie § 257 – auf das BiRiLiG zurück (vgl. BT-Drs. 10/317, S. 58, 133). Für Kaufleute hat § 147 AO indes, soweit Wortgleichheit mit § 257 besteht, nur deklarato... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Stellung im Gesetz

Rn. 3 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 § 257 ist Gegenstand des Dritten Unterabschn. (Aufbewahrung und Vorlage (§§ 257 bis 261)) des Ersten Abschn. (Vorschriften für alle Kaufleute (§§ 238 bis 263)) des Dritten Buchs des HGB (Handelsbücher (§§ 238 bis 342r)). Daraus wird die Stellung als zentrale Ordnungsvorschrift des Handelsrechts ersichtlich. mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Wesentliche Abbildungsunterschiede

Rn. 471 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Es ergeben sich mehrere Unterschiede zur Bilanzierung einer Sicherungsbeziehung nach HGB, das zur bilanziellen Abbildung sowohl die Durchbuchungs- als auch Einfrierungsmethode (vgl. IDW RS HFA 35 (2011), Rn. 75ff.) vorsieht. Die Durchbuchungsmethode ähnelt hierbei einem Fair Value- Hedge, allerdings ergeben sich auch hier im Detail Abweichun... mehr

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Stiftungen: Besonderheiten ... / 3 Handelsrecht

3.1 Handelsgesetzbuch Rz. 17 Das 3. Buch des HGB regelt die Rechnungslegungspflicht von Kaufleuten. Diese Rechnungslegung dient vorrangig den Zwecken Information, Dokumentation und Ausschüttungsbemessung.[1] Von diesen Zwecken werden die Information und die Dokumentation bereits in Teilen durch das Stiftungsrecht abgedeckt, die Ausschüttungsbemessung spielt bei einer Stiftung... mehr

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Geschäfts- oder Firmenwert ... / 2.1.1 Handelsrecht

Rz. 7 § 248 Abs. 2 HGB bestimmt: "Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens können als Aktivposten in die Bilanz aufgenommen werden." § 248 Abs. 2 HGB stellt nur auf selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände ab und deckt nicht einen originären Geschäfts- oder Firmenwert ab. Dieser ist kein Vermögensgegenstand und mangels gesetzlicher... mehr

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Geschäfts- oder Firmenwert ... / 2.3.1 Handelsrecht

Rz. 25 Ein nicht die Buchwerte deckender Kaufpreis bedeutet eine Überbewertung der Aktiva mit der Folge, dass aufgrund des Anschaffungskostenprinzips der Differenzbetrag anteilig auf die Vermögensgegenstände verteilt werden muss (Abstockung); der Saldo der übernommenen Vermögensgegenstände und Schulden muss der Höhe des gezahlten Kaufpreises entsprechen. In Betracht kommt zun... mehr

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Geschäfts- oder Firmenwert ... / 2.2.1 Handelsrecht

Rz. 13 vorläufig frei Rz. 14 Ein derivativer Geschäftswert kann nur bei einem Unternehmenserwerb entstehen. Der Begriff "Unternehmen" ist gesetzlich nicht definiert. Unternehmen sind Einzelunternehmen, Personen- oder Kapitalgesellschaften, aber auch einzelne Betriebe oder Teilbetriebe, die am Wirtschaftsverkehr als selbstständige Einheit teilnehmen, auch wenn ihnen die rechtl... mehr

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Stiftungen: Besonderheiten ... / 3.3 Branchenspezifische Vorschriften

Rz. 25 Neben dem HGB und dem PublG bestehen kraft Rechtsverordnung (entsprechend § 330 HGB) für bestimmte Geschäftszweige spezielle Buchführungs- und Aufzeichnungsvorschriften, die möglicherweise auch auf Stiftungen anzuwenden sind.[1] Hierunter fällt bspw. die Verordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten der Pflegeeinrichtungen.[2] Diese schreibt für Pflegeeinri... mehr

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Stiftungen: Besonderheiten ... / 3.1 Handelsgesetzbuch

Rz. 17 Das 3. Buch des HGB regelt die Rechnungslegungspflicht von Kaufleuten. Diese Rechnungslegung dient vorrangig den Zwecken Information, Dokumentation und Ausschüttungsbemessung.[1] Von diesen Zwecken werden die Information und die Dokumentation bereits in Teilen durch das Stiftungsrecht abgedeckt, die Ausschüttungsbemessung spielt bei einer Stiftung im Regelfall keine R... mehr

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Stiftungen: Besonderheiten ... / 5.4 Jahresabschluss und Lagebericht

Rz. 39 Das IDW empfindet es als "sachgerecht"[1], dass alle Stiftungen, die in wesentlichem Umfang[2] Forderungen, Verbindlichkeiten, Rückstellungen, Abgrenzungsposten und abnutzbares Anlagevermögen zu erfassen haben, ihre Rechnungslegung auf freiwilliger Basis gemäß den Grundsätzen kaufmännischer Bilanzierung ausgestalten – unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buc... mehr

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Stiftungen: Besonderheiten ... / 1 Überblick

Rz. 1 Auf dem Gebiet der Rechnungslegung von Stiftungen bestehen keine allgemeinen Regelungen.[1] Einzelne Regelungen zur Rechnungslegung von Stiftungen finden sich in 3 Rechtsbereichen: im Stiftungsrecht[2] (hier vornehmlich in den Landesstiftungsgesetzen), im Handelsrecht und im Steuerrecht. Vor diesem Hintergrund könnte die zuletzt im August 2024 aktualisierte Stellungnah... mehr

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Stiftungen: Besonderheiten ... / 3.2 Publizitätsgesetz

Rz. 24 Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 PublG sind die Offenlegungsvorschriften des Publizitätsgesetzes auch für Stiftungen des bürgerlichen Rechts gültig,[1] sofern diese ein Gewerbe betreiben und die Größenmerkmale des § 1 Abs. 1 PublG überschreiten.[2] Dann sind die für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des 2. Abschnitts im 3. Buch des HGB (§§ 264–335c HGB) ausnahmsweise... mehr

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Stiftungen: Besonderheiten ... / 2.2 Bürgerliches Gesetzbuch

Rz. 3 Für rechtsfähige Stiftungen enthält das BGB in den §§ 80–88 eine ganze Reihe von Normen. Bezüglich der Rechnungslegung verweist § 84a Abs. 1 Satz 1 BGB auf die Vorschriften zur Rechenschaft im Auftragsrecht (§§ 259, 260, 666 BGB). Übertragen auf die Stiftung ergibt sich aus § 666 BGB die Pflicht, die erforderlichen Nachrichten zu geben, auf Verlangen über die wirtschaf... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Pflichten des GmbH-Geschäft... / 2 Rechte und Pflichten nach Handelsrecht und Steuerrecht

Der Geschäftsführer ist verantwortlich dafür, dass die Buchführungspflichten (§ 41 GmbHG) erfüllt und dass der Jahresabschluss der GmbH erstellt (§ 42 GmbHG) und den Gesellschaftern zur Feststellung vorgelegt wird. Er ist dazu verpflichtet, den Jahresabschluss unverzüglich nach der Aufstellung den Gesellschaftern zur Feststellung vorzulegen (§ 42a GmbHG). Zusätzlich trägt er... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Pflichten des GmbH-Geschäft... / Zusammenfassung

Begriff Mit der Bestellung zum Geschäftsführer übernimmt der GmbH-Geschäftsführer Rechte und Pflichten. Diese ergeben sich aus dem Handelsrecht für Kaufleute, aus den speziellen Vorschriften des GmbH-Gesetzes, aus dem Gesellschafts- und dem Anstellungsvertrag, aber auch aus anderen gesetzlichen Vorschriften wie dem Arbeitsrecht, der Abgabenordnung oder aus Datenschutzbestimm... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Anlagenverzeichnis und Anla... / Zusammenfassung

Begriff In einem Anlagenverzeichnis wird die Anschaffung, die Wertentwicklung (Zu- und Abschreibungen einschließlich Sonderabschreibungen) und der Abgang eines jeden einzelnen Anlageguts (Anlagevermögen) aufgezeichnet. Unternehmer sind verpflichtet, ein solches zu führen. Nicht verwechselt werden darf das Anlagenverzeichnis mit dem Anlagespiegel/Anlagegitter. Dieser verschaff... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Anlagenverzeichnis und Anla... / 3.2 Ausführlicher Anlagespiegel

Im als Anlage zum Anhang zu erstellenden Anlagespiegel ist die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens in einer gesonderten Aufgliederung darzustellen. Man spricht hierbei davon, dass der Anlagespiegel nach dem Brutto-Prinzip zu erstellen ist oder auch vom Brutto-Anlagenspiegel.[1] Dabei sind, ausgehend von den gesamten Anschaffungs- und Herstellungskosten, die ... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Anschaffungskosten, Aktivie... / 3 Definition der Anschaffungskosten in Handelsrecht und Steuerrecht

Von einer Anschaffung (bzw. einem Anschaffungsvorgang) ist auszugehen, wenn ein Wirtschaftsgut von einer fremden in die eigene Verfügungsmacht des bilanzierenden Kaufmanns übergeht. Welche der Aufwendungen, die mit einem bestimmten Anschaffungsvorgang in Zusammenhang stehen, zu den Anschaffungskosten gehören, ergibt sich im Handelsrecht aus § 255 Abs. 1 HGB der gem. § 5 Abs. ... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Aufbauorganisation von Klei... / 2 Vor allem die Unternehmensgröße bestimmt die Aufbauorganisation

Die Unternehmensgröße bestimmt die Spezialisierung Je größer ein Unternehmen, desto detaillierter müssen Aufgaben und Tätigkeitsbereiche beschrieben und die Mitarbeiterqualifikation auf die Aufgaben abgestimmt sein. Großunternehmen sind meist so organisiert, dass einzelne Aufgaben von spezialisierten Abteilungen wahrgenommen werden; es herrscht eine weit gehende Arbeitsteilun... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Gewinnermittlung nach EStG / 1.1 Gewinnbegriff des Handelsrechts

Rz. 1 Jeder Kaufmann i. S. d. § 1 Abs. 1 HGB (Ausnahme: Einzelkaufleute i. S. d. § 241a HGB i. V. m. § 242 Abs. 4 Satz 1 HGB) ist gemäß § 242 Abs. 1 und 2 HGB verpflichtet, eine Eröffnungsbilanz, (Jahresabschluss-)Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) aufzustellen. Die GuV bildet zusammen mit der Bilanz den Jahresabschluss.[1] Der Jahresabschluss hat gemäß § 246 Abs... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Personengesellschaft / 2.6 Buchführungspflichten

Die Buchführungspflichten von Personengesellschaften (insbesondere GbR, OHG, KG, Partnerschaftsgesellschaft) hängen in erster Linie davon ab, ob und in welchem Umfang sie ein Handelsgewerbe betreiben und/oder bestimmte Größen- bzw. Umsatzgrenzen überschreiten. Im Wesentlichen lassen sich folgende Punkte unterscheiden: Handelsrechtliche Buchführungspflichten (HGB) OHG und KG Aut... mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 2.2.3.2 Persönlicher Anwendungsbereich des § 5 EStG

Rz. 25 Nach § 5 EStG ist der Gewinn von allen bilanzierenden Gewerbetreibenden zu ermitteln. Darunter sind alle Gewerbetreibenden zu verstehen, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen, oder die dies ohne eine solche Verpflichtung freiwillig tun.[1] Rz. 26 Erste Tatbestandsvoraussetzung § 5 EStG knüpft an die ... mehr

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Eigenkapital im Abschluss n... / 2.3.1 OHG, KG

Rz. 23 Abgesehen von speziellen Gliederungsvorschriften (wie Formblatt für die Jahresbilanz der Kreditinstitute in der Rechtsform der OHG und der KG) sind die Personengesellschaften im Allgemeinen nicht an Formvorschriften über einen aufgespaltenen Bilanzausweis des Eigenkapitals gebunden. § 247 Abs. 1 HGB verlangt lediglich, dass in der Bilanz das Anlage- und Umlaufvermögen... mehr

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Eigenkapital im Abschluss n... / 3.4 Mezzanine-Kapital, stille Beteiligung

Rz. 40 Das Steuerrecht folgt grundsätzlich dem Handelsrecht bezüglich der Einordnung in Eigen- und Fremdkapital. Das Steuerrecht hat jedoch für bestimmte Finanzierungsformen Sonderbestimmungen. [1] Liegt "Equity-Mezzanine-Kapital" vor, überwiegt also der Eigenkapitalcharakter, so erhält der Kapitalgeber, sofern er eine Kapitalgesellschaft ist, der Steuerfreiheit des § 8b Abs. ... mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 2.2.3.1 Persönlicher Anwendungsbereich des § 4 Abs. 1 EStG

Rz. 20 Da § 4 Abs. 1 EStG keine Aussage über den persönlichen Anwendungsbereich enthält, ist der Kreis der Steuerpflichtigen, die den Gewinn nach dieser Vorschrift festzustellen haben, mittelbar anhand einer Negativabgrenzung zu den Anwendungsbereichen des § 5 Abs. 1 EStG und § 4 Abs. 3 Satz 1 EStG abzuleiten. Klammert man diejenigen Personen aus, die den Gewinn nach § 5 ESt... mehr

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Eigenkapital im Abschluss n... / 2.1 Kapitalgesellschaften, Genossenschaften

Rz. 5 Die AG, KGaA, GmbH und die eingetragene Genossenschaft sind nach dem Handelsrecht (§§ 266, 272 HGB für alle Kapitalgesellschaften, ergänzende Vorschriften in § 42 GmbH und § 152 AktG) und – infolge der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz (§ 5 EStG) – auch für das Steuerrecht gehalten, die Jahresbilanz in Kontoform aufzustellen und dabei das Eigenkapit... mehr