Fachbeiträge & Kommentare zu Handelsrecht

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Eigenkapital im Abschluss n... / 1 Begriffsabgrenzung

Rz. 1 Nach § 247 Abs. 1 HGB ist in der Bilanz einer Gesellschaft das Eigenkapital gesondert von den Vermögenswerten, den Schulden und den Rechnungsabgrenzungsposten auszuweisen. Eine Definition des Begriffs "Eigenkapital" findet sich jedoch weder im HGB noch in anderen Wirtschaftsgesetzen (z. B. GmbHG, AktG); für Kapitalgesellschaften und AGs bzw. GmbH & Co KGs finden sich i... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 1.3.2 Handelsrecht

Rz. 16 Die Entstehung der GmbH & Co. geht in erster Linie zurück auf die ertragsteuerliche Doppelbelastung von Gewinnen im KSt-Recht bis 1976. Die Besteuerung eines im Grunde identischen Gewinns, einmal durch die KSt bei der Kapitalgesellschaft und nach einer Ausschüttung zusätzlich durch die ESt beim jeweiligen Gesellschafter, wurde als unangemessen und ungerecht empfunden.... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2 Grundregeln des Handelsrechts

2.1 Gesetzliche Grundlagen Rz. 29 In Rz. 8 wurde bereits erwähnt und erläutert, dass die GmbH & Co. eine Personengesellschaft, genauer eine KG darstellt. Für sie gelten daher zunächst und in erster Linie die §§ 161–179 HGB. Diese sind durch das Gesetz v. 4.7.1980[1] mit Wirkung ab 1981 z. T. erheblich erweitert worden, insbesondere im Hinblick auf die Offenlegung der Rechtsve... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.10.3.1 Grundlagen

Rz. 193 Das Bild einer Mischform aus Kapital- und Personengesellschaft wird besonders bei der GmbH & atypisch Still deutlich. Sie ist im Handels- wie im Steuerrecht gleichermaßen anerkannt; beide Rechtsgebiete gehen bei ihrer Wertung indessen völlig unterschiedliche Wege. Während das Handelsrecht der außergewöhnlichen Stärkung der Rechte des stillen Gesellschafters keine Bed... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.10.5.2 Mitunternehmerschaft der Komplementär-Personengesellschaft

Rz. 223 Die doppelstöckige GmbH & Co. weist mindestens vier Beteiligte auf: die – regelmäßig unternehmerisch tätige – KG (operative Gesellschaft oder Untergesellschaft), die – regelmäßig nicht unternehmerisch tätige – Komplementär-Personengesellschaft (Beteiligungsgesellschaft oder Obergesellschaft), die Komplementär-GmbH der Komplementär-Personengesellschaft, den oder die Komm... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.2.1 Grundlagen

Rz. 64 Das Steuerrecht betrachtet und behandelt die GmbH & Co. – dem Handelsrecht folgend – als KG und damit als Personengesellschaft. Die Besonderheit, dass ein oder der einzige Komplementär eine GmbH ist, ändert hieran nichts. Es bleibt auch ohne Bedeutung, ob eine GmbH & Co. im weiteren oder i. e. S. vorliegt (Rz. 10-12). An dieser Behandlung hat sich durch das MoPeG nich... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.2.4 Kommanditisten als Mitunternehmer

Rz. 73 Die Frage, ob der gesellschaftsvertragliche Kommanditist ertragsteuerlich auch als Mitunternehmer anzusehen ist, hat für ihn selbst – und die KG – eine ungleich größere Bedeutung. Das gilt uneingeschränkt allerdings nur für eine natürliche Person, die nicht bereits über ein anderes Betriebsvermögen an der KG beteiligt ist. Rz. 73a Wie in Rz. 68–70 herausgestellt, könne... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.2 Rechnungslegung und Publizität

Rz. 34 Im Hinblick auf Rechnungslegung, Prüfungspflicht und Publizität der GmbH & Co. KG ist zwischen der KG und der Komplementär-GmbH als rechtlich selbstständige Unternehmen zu unterscheiden.[1] Die KG – und somit auch die GmbH & Co. KG – ist als Personenhandelsgesellschaft Kaufmann i. S. v. § 6 Abs. 1 HGB.[2] Als Handelsgesellschaft unterliegt die KG den Vorschriften des ... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 1.2.2 Grundwertung durch die Rechtsordnung

Rz. 8 Die GmbH & Co. KG ist vom Ansatz her eine echte Personengesellschaft des Handelsrechts, und zwar eine KG i. S. v. § 161 Abs. 1 HGB. Sie weist jedoch eine Reihe von Besonderheiten auf, die vom äußeren Erscheinungsbild und der inneren Organisationsstruktur Wesensmerkmale der Kapitalgesellschaft bilden. Dies beginnt mit den Beziehungen der Gesellschafter zueinander, die v... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.2.7 Fiktion eines Gewerbebetriebs

Rz. 79 Eine GmbH & Co. unterhält oftmals ein Gewerbe i. S. d. HGB und zugleich auch ein gewerbliches Unternehmen i. S. v. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG i. V. m. § 15 Abs. 2 EStG. Aus diesem Grund erzielen ihre Gesellschafter, soweit sie zugleich als Mitunternehmer anzusehen sind, Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Rz. 79a Nach ständiger Rspr. besteht bei einer Personengesellschaft d... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.1 Gesetzliche Grundlagen

Rz. 29 In Rz. 8 wurde bereits erwähnt und erläutert, dass die GmbH & Co. eine Personengesellschaft, genauer eine KG darstellt. Für sie gelten daher zunächst und in erster Linie die §§ 161–179 HGB. Diese sind durch das Gesetz v. 4.7.1980[1] mit Wirkung ab 1981 z. T. erheblich erweitert worden, insbesondere im Hinblick auf die Offenlegung der Rechtsverhältnisse und die Haftung... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.2.2 Mitunternehmerschaft i. S. v. § 15 Abs. 3 EStG

Rz. 65 In der Literatur wurde früher z. T. die Auffassung vertreten, die GmbH & Co. sei wegen der Vermischung der beiden Grundtypen des deutschen Handelsrechts, nämlich der Personen- und Kapitalgesellschaft, insgesamt als Körperschaft einzustufen. Die höchstrichterliche Rspr. ist dieser Auffassung nicht gefolgt. Der Große Senat[1] hat vielmehr klar herausgestellt, dass eine ... mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / Zusammenfassung

Begriff Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ist neben der Bilanz notwendiger Bestandteil des handelsrechtlichen Jahresabschlusses. Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkte Personengesellschaften erstellen zusätzlich einen Anhang. Im Anhang sind die Posten der Bilanz und der GuV weiter zu untergliedern und die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zu erläutern. Die GuV ... mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
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Jahresabschluss / 1.2.1 Handelsrecht

Einzelkaufleute, die an den Abschlussstichtagen von 2 aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren oder bei einer Neugründung am ersten Abschlussstichtag nach der Neugründung nicht mehr als jeweils 800.000 EUR (bis 31.12.2023 600.000 EUR) Umsatzerlöse und jeweils 80.000 EUR (bis 31.12.2023 60.000 EUR) Jahresüberschuss aufweisen, brauchen keinen Jahresabschluss aufzustellen.[1] Sie k... mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
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Jahresabschluss / 1.2.2 Steuerrecht

Einzelunternehmen, welche die Schwellenwerte nicht überschreiten und handelsrechtlich keinen Jahresabschluss aufstellen, sind hierdurch nicht auch steuerrechtlich von der Verpflichtung zur Buchführung und Aufstellung von Jahresabschlüssen befreit. Wer nach außersteuerlichen Gesetzen, hier also nach dem Handelsrecht, zur Buchführung und damit zur Aufstellung von Jahresabschlü... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Frotscher/Drüen, KStG § 28 ... / 3.1.6 Kapitalherabsetzung bei nicht unbeschränkt stpfl. Körperschaften

Rz. 56 Für im Inland nicht unbeschränkt stpfl. Körperschaften ist hinsichtlich der ertragsteuerlichen Behandlung zu differenzieren, ob die Körperschaft in einem EU-/EWR-Staat oder einem Drittstaat der unbeschränkten Stpfl. unterliegen. Für Körperschaften, die in einem EU-Staat der unbeschränkten Stpfl. unterliegen, gilt § 28 KStG grds. gem. § 27 Abs. 8 S. 1 u. 2 KStG uneinge... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Frotscher/Drüen, KStG § 28 ... / 1.1 Systematische Stellung

Rz. 1 § 28 KStG ist neben § 27 KStG die zentrale Vorschrift zur ertragsteuerlichen Behandlung von Kapitalmaßnahmen. Beide Vorschriften können als Einheit gesehen werden, da § 28 KStG auf § 27 KStG aufbaut und an diversen Stellen an der Vorschrift anknüpft. Darüber hinaus fungiert § 28 KStG als "Gegenstück" zu § 27 KStG, da dieser Nennkapital gesondert festschreibt, welches n... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Büroeinrichtung / 3 Wie Büroeinrichtungsgegenstände abgeschrieben werden können

Die Abschreibung für Wirtschaftsgüter ist regelmäßig über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer linear durchzuführen[1] und auch für Büroeinrichtungsgegenstände anzuwenden. Das Steuerrecht folgt hierbei den Regelungen des Handelsrechtes. Die regelmäßige Nutzungsdauer von Wirtschaftsgütern kann der amtlichen AfA-Tabelle für die allgemeinen Wirtschaftsgüter entnommen werden. N... mehr

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Segmentberichterstattung na... / 3.2.1 Konzernabschluss nach HGB

Rz. 31 Nach § 315e Abs. 1, 2 HGB besteht eine Konzernrechnungslegungspflicht für kapitalmarktorientierte Unternehmen (d. h. Inanspruchnahme eines organisierten Marktes i. S. d. § 2 Abs. 11 WpHG durch das zur Konzernrechnungslegung verpflichtete Mutterunternehmen[1]) oder solche Unternehmen, die bis zum Abschlussstichtag die Zulassung eines Wertpapiers zum Handel an einem org... mehr

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Segmentberichterstattung na... / 3.1 Jahresabschluss und Einzelabschluss

Rz. 27 § 285 Nr. 4 HGB verlangt im Anhang zum Jahresabschluss Angaben über die Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen sowie nach geographisch bestimmten Märkten, soweit sich, unter Berücksichtigung der Organisation des Verkaufs, der Vermietung oder Verpachtung von Produkten und der Erbringung von Dienstleistungen der Kapitalgesellschaft die Tätigkeitsbereich... mehr

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Verschmelzung von Kapitalge... / 5.1 Kein Bewertungswahlrecht im Handelsrecht

Handelsrechtlich ist bei der Verschmelzung für die übertragende Gesellschaft nach § 17 Abs. 2 Satz 2 UmwG nur ein Wertansatz zu Buchwerten möglich. Eine Bewertung zu Zeitwerten ist nicht zulässig. Lediglich vorangegangene außerplanmäßige Abschreibungen sind bei Werterholungen durch Zuschreibungen nach § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB rückgängig zu machen. mehr

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Eigenbelege: Der richtige U... / 1 Für die Buchführung geltende Grundsätze sind im Handelsrecht geregelt

Die allgemeinen Grundsätze, die für buchführungspflichtige Unternehmer gelten, ergeben sich aus §§ 238–263 HGB (Handelsgesetzbuch). Danach muss die Buchführung kaufmännisch ausgestaltet sein. Ein bestimmtes System ist nicht erforderlich und wird auch nicht vorgeschrieben. Der Kaufmann ist verpflichtet, in den Büchern seine Handelsgeschäfte und die Lage des Vermögens ersichtli... mehr

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Inventur: Wie die Bestandsa... / 1.4 Aufbewahrungspflichten bestehen nur für das Inventar

Nein, auch die Aufnahmebelege, Protokolle, Inventuranweisungen und Inventurkalender sind 10 Jahre lang aufzubewahren. Dies gilt sowohl nach Steuerrecht[1] als auch nach Handelsrecht.[2] mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1.1 Allgemeines

Rz. 236 Die nach den Grundsätzen des § 15 Abs. 1 Nrn. 1 bis 5 UStG als Vorsteuer abziehbaren Beträge können – auch wenn sämtliche Voraussetzungen der einzelnen Rechtsnorm erfüllt sind – ganz oder teilweise vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen sein. Rz. 237 Der Ausschluss vom Vorsteuerabzug ergibt sich aus § 15 Abs. 2 i. V. m. Abs. 3 UStG. Vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen ist da... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Vorbemerkungen

Rz. 1 Einerseits ist § 22 UStG eine sehr umfangreiche Vorschrift, andererseits weitestgehend unbekannt. Zwar wird vorgeschrieben, dass jeder Unternehmer nach § 22 Abs. 1 UStG verpflichtet ist, zur Feststellung der Steuer und der Grundlagen ihrer Berechnung Aufzeichnungen zu machen, jedoch erfüllen die meisten Unternehmer diese Vorgabe bereits aufgrund anderer Rechtsvorschrif... mehr

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Bestellung des Verwalters / 10 Rechtsprechungsübersicht

Anfechtung des Bestellungsbeschlusses Der Bestellungsbeschluss ist für ungültig zu erklären, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der gegen die Bestellung dieses Verwalters spricht. Ein solcher Grund ist zu bejahen, wenn unter Berücksichtigung aller, nicht notwendig vom Verwalter verschuldeter Umstände nach Treu und Glauben eine Zusammenarbeit mit dem gewählten Verwalter unzumu... mehr

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Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 1.1 Begriffe, Rechtsgrundlagen und Bestandteile

Rz. 1 Der Jahresabschluss gehört zur Rechnungslegung des Kaufmanns und stellt den buchmäßigen Abschluss (der Buchführung mit Inventar) einer Geschäftsperiode[1] dar. Zu unterscheiden sind Einzel-Jahresabschluss und Konzernabschluss. Dieser Beitrag befasst sich mit dem Einzel-Jahresabschluss und verweist auf vertiefende Beiträge im Handbuch der Bilanzierung. Rz. 2 Bei Kaufleut... mehr

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Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 9 Weiterführende Literatur

Baetge/Kirsch/Thiele, Bilanzen, 17. Aufl. 2024. Böcking/Gros/Oser/Scheffler/Thormann, Beck’sches Handbuch der Rechnungslegung, HGB und IFRS, LBW, Stand: 2024. Coenenberg/Haller/Schultze, Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse. Betriebswirtschaftliche, handelsrechtliche, steuerrechtliche und internationale Grundlagen. HGB, IFRS, US-GAAP, DRS, CSRD/ESRS, 27. Aufl. 2024. Dusem... mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 4.1.1 Selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte

Rz. 72 Für die Aktivierung der aus der Entwicklung entstehenden immateriellen Vermögenswerte müssen die in IAS 38.57 genannten Bedingungen kumulativ erfüllt sein. Diese Aktivierungsvoraussetzungen enthalten die in Abbildung 9 wiedergegebenen Schätzungen: Abb. 9: Dimensionen der Schätzung beim Ansatz selbst geschaffener immaterieller Vermögenswerte Neben den in Abb. 9 aufgefüh... mehr

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Anhang nach HGB / 1.4.1 Allgemeine Grundsätze

Rz. 24 Die allgemeinen Grundsätze einer gewissenhaften und getreuen Rechnungslegung für die Aufstellung des Jahresabschlusses gelten auch für den Anhang unvermindert.[1] Nach der Kommentierung erlangen insbesondere die folgenden Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung[2] für die Aufstellung des Anhangs eine besondere Bedeutung:[3] Grundsatz der Wahrheit bzw. W... mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 4.1.2 Aktive latente Steuern

Rz. 75 Aktive latente Steuern resultieren bei IFRS entweder aus abzugsfähigen temporären Differenzen zwischen dem IFRS-Buchwert und dem steuerlichen Buchwert von Vermögenswerten und Schulden, z. B. höherer Wert für Pensionsrückstellungen nach IAS 19 im Vergleich zu § 6a EStG, die sich spätestens bis zur Liquidation des Unternehmens ausgleichen, oder aus dem ökonomischen Vort... mehr

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Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 3.2 Bilanzansätze dem Grunde nach

Rz. 37 Zum Ansatz dem Grunde nach in der Bilanz ist abstrakte Bilanzierungsfähigkeit Voraussetzung: Die handelsrechtlichen Kriterien sind Vermögensgegenstand , Eigenkapital , Schulden [1] , Rückstellungen und Verbindlichkeiten sowie Rechnungsabgrenzungsposten. Rz. 38 Bilanzierungshilfen und Sonderposten sind inzwischen wesentlich eingeschränkt worden. Allenfalls lassen sich no... mehr

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Anhang nach HGB / 4.11 Angaben zu nach dem Schluss des Geschäftsjahrs eingetretenen Vorgängen von besonderer Bedeutung nach § 285 Nr. 33 HGB

Rz. 247c Im Zuge der Novellierung des Handelsrechts durch das BilRUG wurde die vormals im Lagebericht verortete sog. Nachtragsberichterstattung (vgl. § 289 Abs. 2 Nr. 1 HGB a. F.) in den Anhang verlagert. Grundlage hierfür bildet die Umsetzung von Art. 17 Abs. 1 Buchstabe q der Richtlinie 2013/34/EU. Von der Angabepflicht des § 285 Nr. 33 HGB sind nur mittelgroße und große K... mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
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Vorratsvermögen / 3.1 Ermittlung der Herstellungskosten der Erzeugnisse

Sowohl im Handelsrecht[1] wie auch im Steuerrecht[2] zählen folgende Kosten zwingend zu den Herstellungskosten: Materialeinzelkosten Fertigungseinzelkosten Sondereinzelkosten der Fertigung Materialgemeinkosten Fertigungsgemeinkosten Wertverzehr des der Fertigung dienenden Anlagevermögens Für folgende Kosten gilt im Handelsrecht ein Aktivierungswahlrecht und im Steuerrecht ebenfalls... mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
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Vorratsvermögen / Zusammenfassung

Begriff Das Vorratsvermögen als Teil des Umlaufvermögens ist grundsätzlich zum Verbrauch, zur Verarbeitung oder zur Veräußerung bestimmt. Die Vorräte werden unterteilt in Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige und fertige Erzeugnisse (z. B. Waren) und geleistete Anzahlungen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Wirtschaftsgüter des Vorratsvermögens werden in der Hande... mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
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Vorratsvermögen / 3.3 Bewertung zum Bilanzstichtag

Vorratsvermögen muss grundsätzlich einzeln bewertet werden. Die Herstellungskosten[1] sind die Obergrenze. Im Handelsrecht sind nach § 256 HGB zulässig: die Lifo-Methode, "last in – first out" und die Fifo-Methode, "first in – first out". 3.3.1 Steuerrechtlich ist die Lifo-Methode zulässig Die steuerliche Bewertung des Vorratsvermögens unter Anwendung der Lifo-Methode setzt vora... mehr

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GmbH / Handelsrecht

Die GmbH ist gem. § 13 Abs. 3 GmHG Handelsgesellschaft, als solche ist sie Formkaufmann gem. § 6 Abs. 2 HGB und damit gelten für die GmbH die Vorschriften des HGB. Daraus resultiert u. a. die Verpflichtung einen Jahresabschluss nach Handelsrecht zu erstellen – die Handelsbilanz. Hierzu wird vom HGB in weiten Teilen deren Form und Inhalt vorgegeben, §§ 242, 264 ff. HGB. Dabei ... mehr

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Kapitalgesellschaft / Handelsrecht

1 Rechtsformen Zu den Kapitalgesellschaften gehören insbesondere folgende Rechtsformen: Aktiengesellschaften (AG), Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Unternehmergesellschaften (haftungsbeschränkt) sowie Europäische Aktiengesellschaften (SE). Alle Kapitalgesellschaften sind juristische Personen mit eigener Rechtsfähigkeit. Sie ... mehr

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Kapitalgesellschaft / 1.2.2 Gesetzliche Grundlagen

Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) SE-Ausführungsgesetz (SEAG) Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) mehr

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Kapitalgesellschaft / 1.5.4 Besteuerung

•Die KGaA ist steuerlich wie eine Kapitalgesellschaft zu behandeln, d. h., sie unterliegt der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer. •Die Komplementäre werden steuerlich wie Einzelunternehmer oder Personengesellschafter behandelt (Einkommensteuer). mehr

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Kapitalgesellschaft / 3.2 Mittelgroße Kapitalgesellschaften

Hierunter fallen Unternehmen, die mindestens 2 der obigen Merkmale überschreiten und jeweils mindestens 2 der 3 nachstehenden Kriterien unterschreiten: Bilanzsumme bis 20.000.000 EUR (nach Abzug eines auf der Aktivseite ausgewiesenen Fehlbetrags). Umsatz bis 40.000.000 EUR (in den 12 Monaten vor dem Abschlussstichtag). Maximal 250 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt. mehr

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Kapitalgesellschaft / 1.5.1 Gesellschaftsstruktur

Komplementär: Mindestens ein persönlich haftender Gesellschafter, der mit seinem gesamten Vermögen haftet. Oft ist dies eine GmbH (z. B. GmbH & Co. KGaA), um die Haftung zu begrenzen. Kommanditaktionäre: Diese sind vergleichbar mit Aktionären einer AG, haften aber nur mit ihrer Einlage. mehr

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Kapitalgesellschaft / 1.5.3 Geschäftsführung & Kontrolle

Die Leitung der KGaA übernimmt der persönlich haftende Gesellschafter (Komplementär). •Es gibt keinen klassischen Vorstand wie in einer AG. •Die Hauptversammlung der Aktionäre hat weniger Einfluss als bei einer AG, da der Komplementär viele Entscheidungen eigenständig trifft. •Ein Aufsichtsrat ist vorgeschrieben, hat aber weniger Einfluss als in einer AG. mehr

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Kapitalgesellschaft / 1.5.5 Beispiele für KGaA

Henkel KGaA Merck KGaA Fresenius SE & Co. KGaA Metro AG (früher als KGaA) mehr

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Kapitalgesellschaft / 3.1 Kleine Kapitalgesellschaft

Eine kleine Kapitalgesellschaft liegt vor bei Bilanzsumme bis 6.000.000 EUR (nach Abzug eines auf der Aktivseite ausgewiesenen Fehlbetrags). Umsatzerlöse bis 12.000.000 EUR (in den 12 Monaten vor dem Abschlussstichtag). Maximal 50 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt. mehr

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Kapitalgesellschaft / 1.5.2 Kapitalbeschaffung

•Die KGaA kann über die Börse Aktien ausgeben, ähnlich wie eine AG. •Die persönliche Haftung des Komplementärs stärkt das Vertrauen von Investoren. mehr

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Kapitalgesellschaft / 1.5.6 Vor- und Nachteile einer KGaA

mehr

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Kapitalgesellschaft / 1 Rechtsformen

Zu den Kapitalgesellschaften gehören insbesondere folgende Rechtsformen: Aktiengesellschaften (AG), Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Unternehmergesellschaften (haftungsbeschränkt) sowie Europäische Aktiengesellschaften (SE). Alle Kapitalgesellschaften sind juristische Personen mit eigener Rechtsfähigkeit. Sie sind daher in ... mehr

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Kapitalgesellschaft / 3 Größenmerkmale

Die Offenlegung des Jahresabschlusses sowie das Erfordernis eines Lageberichts und eines Abschlussprüfers sind abhängig von der Größe der Gesellschaft. Es wird unterschieden zwischen kleinen, mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften. Die Größenklassen sind wie folgt umschrieben (§ 267 HGB), wobei jeweils mindestens 2 der 3 nachfolgenden Schwellenwerte maßgebend für die... mehr

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Kapitalgesellschaft / 1.1 Aktiengesellschaft

Zur Gründung einer AG wird grundsätzlich nur noch eine Person benötigt. Diese stellt die Satzung des Unternehmens durch notarielle Beurkundung fest. Die Satzung einer AG muss folgende Grundangaben zwingend enthalten (§ 23 Abs. 3 AktG): Firma (Name der Gesellschaft); deren Sitz; Gegenstand des Unternehmens; Höhe des Grundkapitals (mindestens 50.000 EUR); die Zerlegung des Grundkap... mehr