Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.5.2 Die Charakterisierung der Miterben(-gemeinschaft)

Rz. 154 Folgende Stichworte sind am besten geeignet, die Miterbengemeinschaft zu charakterisieren (nachfolgende Paragrafen in der Zusammenstellung sind solche des BGB):mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.14.2.3.2 Verschulden

Tz. 274 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Wegen des für den Eintritt der Veranlasserhaftung notwendigen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verschuldens s Tz 269.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.14.2.4.1 Allgemeines

Tz. 275 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Der Aussteller der Bestätigung bzw der Veranlasser einer Fehlverwendung haftet für die entgangene St. Haftungsschuldner ist daher der Handelnde. Tz. 276 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Die Ausstellerhaftung trifft grds nur Kö, da § 50 Abs 1 EStDV ausdrücklich anordnet, dass Zuwendungsbestätigungen vom Empfänger auszustellen sind. Da als Zuwendung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.9.1 Allgemeines

Tz. 172 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach § 50 Abs 1 EStDV dürfen Zuwendungen iSd § 10b EStG nur abgezogen werden, wenn der Zuwendende eine Zuwendungsbestätigung, die der Empfänger unter Berücksichtigung des § 63 Abs 5 AO nach amtl vorgeschriebenem Vordruck ausgestellt hat, oder eine der in § 50 Abs 4 bis Abs 6 EStDV bezeichneten Unterlagen (hierzu s Tz 185 ff) erhalten hat; f...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer/Vosseler, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, ErbStG § 31 Steuererklärung

Ausgewählte Literaturhinweise: Halaczinsky, Rechte und Pflichten des Gesamtrechtsnachfolgers bei nachträglich aufgedeckten Erbschaft- und Schenkungsteuersachverhalten, DStR 2006, 828; Herbst, Pflichten und Haftung des Testamentsvollstreckers im steuerlichen Verfahren, ZEV 2022, 390; Herbst, Pflichten und Haftung des Testamentsvollstreckers im steuerlichen Verfahren: Ausgewähl...mehr

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zfs 10/2025, Feststellungsi... / 2 Aus den Gründen:

[4] I. Das Berufungsgericht hat dazu ausgeführt, soweit die Beklagte Klageabweisung bezüglich des Feststellungsantrags begehre, habe die Berufung Erfolg. Das Feststellungsinteresse werde damit begründet, dass die Klägerin bei einer Reparatur des Fahrzeugs Anspruch auf Mehrwertsteuer sowie Nutzungsausfall habe und dass das Feststellungsinteresse nicht dadurch verloren gehe, d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.14.2.3.1 Fehlverwendung der Zuwendung

Tz. 271 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Die Veranlasserhaftung erfasst Fehlverhalten des Empfängers in Zusammenhang mit der Verwendung der Zuwendung (s Urt des BFH v 24.04.2002, BStBl II 2003, 128). Eine Fehlverwendung ist nicht gegeben, wenn der Empfänger die Zuwendung zu dem in der Bestätigung angegebenen st-begünstigten Zweck verwendet hat, auch wenn er im KSt-Veranlagungsverf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.14.2.2.2 Verschulden

Tz. 269 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Voraussetzung dafür, dass der Haftungstatbestand der sog Ausstellerhaftung verwirklicht wird, ist ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden des Ausstellenden. Nach der Rspr (s Urt des FG München v 16.06.1996, EFG 1997, 322; Rev zurückgewiesen; s Urt des BFH v 24.04.2002, BStBl II 2003, 128) sind die Verschuldensbegriffe des § 9 A...mehr

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zfs 10/2025, Unerlaubte Nutzung eines Sonderfahrstreifens

Hinweis "Der Verkehrsunfall ist auf einen ausschließlichen Verkehrsverstoß des Beklagten zu 1) zurückzuführen. Der Beklagte zu 1) ist aus seiner Halteposition in zweiter Reihe in den fließenden Verkehr eingefahren. Dabei gilt zu Lasten des Beklagten zu 1) zwar § 10 S. 1 StVO nicht in direkter Anwendung. Wegen der vergleichbaren Gefahrenlage hat er dessen Sorgfaltsanforderung...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 6 Haftungsbeschränkung

Rz. 47 Für Versicherungsunternehmen ist die Haftung der Höhe nach durch den ausgezahlten bzw. zur Verfügung gestellten Betrag begrenzt. Sie umfasst jedoch nicht nur die Steuer für den ausgezahlten oder zur Verfügung gestellten Betrag, sondern gilt für die gesamte Erbschaftsteuer des jeweiligen Erbganges (s. Richter/Fischer in V/S/W, § 20 Rn. 25); d. h. den Vermögensanfall de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.14.2.3 Veranlasserhaftung (§ 9 Abs 3 S 2, 2. Alt KStG)

Tz. 270 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 § 9 Abs 3 S 2 KStG erfasst zum anderen auch die Fälle der unzutr tats Verwendung von Zuwendungen. Nach dieser Vorschrift haftet auch derjenige für die entgangene St des Zuwendenden, der vorsätzlich oder grob fahrlässig veranlasst, dass die Zuwendung nicht zu dem in der Bestätigung angegebenen st-begünstigten Zweck verwendet wird. Die "Veran...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.14.2.7 Besondere Festsetzungsfrist für Haftungsansprüche

Tz. 286 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Nach § 9 Abs 3 S 3 letzter Hs KStG gilt § 10b Abs 4 S 5 EStG entspr. Nach dieser Vorschrift läuft die Festsetzungsfrist für Haftungsansprüche nicht ab, solange die Festsetzungsfrist für von dem Zuwendungsempfänger geschuldete KSt für den VZ nicht abgelaufen ist, in dem die unrichtige Bestätigung ausgestellt worden ist oder veranlasst wurde,...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Ankersen, Neues Arbeitnehmerüberlassungsgesetz seit 1.3.2003 bundesweit in Kraft, NZA 2003, 421; Bauer/Heimann, Leiharbeit und Werkvertrag – Achse des Bösen?, NJW 2013, 3287; Benkert, Änderungen im AÜG durch Hartz III, BB 2004, 998; Boemke/Lembke, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, 2013; Brand, Novellierung des AÜG, ZTR 2013, 59; Feldkamp, Die Arbeitnehmer-Überlassung, NWB Fach...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Mittäterschaft bei gemeinsamen Erklärungen von Ehegatten

Rz. 115 [Autor/Stand] Die zur Mittäterschaft des steuerlichen Beraters entwickelten Grundsätze gelten auch dann, wenn Ehegatten gemeinsam eine unrichtige oder unvollständige Steuererklärung einreichen. Mittäter kann nur derjenige sein, der als Miturheber der falschen Angaben anzusehen ist, der also mitbestimmt, mit welchem Inhalt sie in den Rechtsverkehr gegeben werden, oder...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.1.6 Anzeige- und Erklärungspflichten, Steuerschuldnerschaft

Rz. 24 Bei der fortgesetzten Gütergemeinschaft sind gemäß § 20 Abs. 2 ErbStG die Abkömmlinge im Verhältnis der auf sie entfallenden Anteile und der überlebende Ehegatte für den gesamten Steuerbetrag Steuerschuldner. Das alleinige Verwaltungsrecht am Gesamtgut begründet die erweiterte Steuerschuldnerschaft des überlebenden Ehegatten. Der länger lebende Ehegatte haftet auch im...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.4.2 Veräußerung des Anteils des persönlich haftenden Gesellschafters

Tz. 63 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Obwohl die KGaA eine Kap-Ges ist (s § 1 Abs 1 Nr 1 KStG und s Tz 8), liegt hinsichtlich des Kpl-Anteils des phG keine Beteiligung an einer Kap-Ges vor. Die Veräußerung des (ganzen) Anteils des phG ist ein Fall der Betriebsveräußerung (s § 16 Abs 1 S 1 Nr 3 EStG; s Urt des BFH v 21.06.1989, BStBl II 1989, 881; und s Urt des FG Hbg v 14.11.200...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Haupttat

Rz. 163 [Autor/Stand] Vgl. die Ausführungen zur Anstiftung, die entsprechend gelten (s. Rz. 147 f.). Auch für die Haftung nach § 71 AO muss feststehen, dass eine bestimmte Haupttat begangen wurde[2].mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Vergabe- und gewerberechtliche Maßnahmen, Haftungsregelungen

Rz. 1284 [Autor/Stand] Bewerber um einen Bauauftrag können bis zu einer Dauer von drei Jahren von der Teilnahme an Wettbewerben um öffentliche Aufträge ausgeschlossen werden, wenn sie wegen Schwarzarbeit oder illegaler Beschäftigung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von weni...mehr

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ZErb 10/2025, Gesellschaftsrecht

Vererbung der GmbH-Geschäftsführerhaftung – Ein wenig beachtetes Problem besonders in Familienunternehmen sowie bei Fremdgeschäftsführung Der Tod eines GmbH-Geschäftsführers, insbesondere in der Situation des alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführers, wird vor allem hinsichtlich der Problematik der sich dann stellenden Frage der Vertretung der Gesellschaft und der diesbezügl...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.1.2.5 "Sondererbfolge"

Rz. 27 Hierunter werden zum einen die (Lebens-)Versicherungsansprüche und zum anderen die Vererbung der Gesellschafterstellung an einer Personengesellschaft subsumiert. Bei der Vererbung von Beteiligungen an Personengesellschaften kommt es wegen des besonderen Charakters einer gesellschaftsrechtlichen Beteiligung an einer OHG/KG oder an einer BGB-Gesellschaft nach der Rechtsp...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Steuerliche Grundlagen

Rz. 1348 [Autor/Stand] Die Bauabzugsteuer wurde mit dem Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe (EIBE) vom 30.8.2001[2] mit Wirkung zum 1.1.2002 eingeführt und ist in den §§ 48–48d EStG geregelt. Siehe näher dazu § 380 Rz. 29.1 ff. Rz. 1348.1 [Autor/Stand] Ziel des Gesetzes war es, die Schwarzarbeit zu bekämpfen und Steueransprüche des deutschen Fiskus bei Ba...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VIII. Steuerschuldner

Tz. 20 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Bei Schenkungen, die unter Lebenden vorgenommen werden, ist neben dem Beschenkten (Erwerber) auch der Schenker (Geber) Steuerschuldner (s. § 20 Abs. 1 ErbStG, Anhang 12e). Erwerber und Geber sind Gesamtschuldner i. S. v. § 44 AO (s. Anhang 1b). Der Schenker kann auch die anfallende Erbschaftsteuer übernehmen, § 10 Abs. 2 ErbStG (s. Anhang 12...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer/Vosseler, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, ErbStG § 32 Bekanntgabe des Steuerbescheids an Vertreter

Ausgewählte Literaturhinweise: Herbst, Pflichten und Haftung des Testamentsvollstreckers im steuerlichen Verfahren, ZEV 2022, 390; Holler/Kreisner, Die steuerlichen Haftungsrisiken des Testamentsvollstreckers, ErbR 2022, 120; Kalbfleisch, Praktische Fragen bei der Verwaltung und Abwicklung eines Nachlasses durch den Testamentsvollstrecker, UVR 2012, 268; Siebert, Der Testamen...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.3 Kritik

Rz. 19 Es ist fraglich, ob die Regelung, dass sowohl Schenker als auch Beschenkter als Steuerschuldner haften, noch zeitgemäß ist. So hat das FG Köln mit Urteil vom 10.03.2010 (EFG 2010, 1434) m. E. zu Recht entschieden, dass eine Festsetzung der Schenkungsteuer gegenüber dem Schenker erst dann zu erfolgen habe, wenn die Inanspruchnahme des Beschenkten erfolglos geblieben is...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 4 Zuwiderhandeln gegen die Anzeigepflicht

Rz. 60 Wird gegen die gesetzliche Anzeigepflicht des § 33 ErbStG verstoßen, wird dies – unter Beachtung des Opportunitätsprinzips – als Steuerordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet. Für Ordnungswidrigkeiten gelten entsprechend § 377 Abs. 2 AO die Vorschriften des Ersten Teils des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten, soweit die Bußgeldvorschriften der Steuergesetze nic...mehr

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zfs 10/2025, Kein neues Vor... / Leitsatz

1. Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs ist verletzt, wenn offenkundig unrichtig überhöhte Anforderungen an die Substantiierungspflicht zum Vorliegen einer die Streupflicht auslösenden allgemeinen Glätte gestellt werden. 2. Ein in zweiter Instanz konkretisiertes Vorbringen ist dann nicht neu im Sinne von § 531 Abs. 2 ZPO, wenn ein bereits schlüssiges Vorbringen aus e...mehr

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AGS 10/2025, Überprüfung un... / IV. Unverhältnismäßige Belastung

Da die Belastung des Verurteilten mit den Verfahrenskosten im Rahmen der Strafzumessung nicht dokumentiert gewesen sei, habe die Kammer hier zu prüfen, ob die aus dem Kostenansatz resultierende tatsächliche, d.h. vor allem wirtschaftliche Belastung des Verurteilten außer Verhältnis zu der verhängten Strafe stehe. Im Ergebnis sei dies der Fall, soweit ein Betrag von 2.700,00 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Wallenhorst, Spendenhaftung: Beantwortete und offene Fragen, DStZ 2003, 531; Nacke, Die estlichen Änderungen durch das JStG 2009, DB 2008, 2792; Rathke/Ritter, Die Spendenhaftung, NWB 42/2012, 3373; Fritz, Aktuelle Finanz-Rrspr zum Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht, DStZ 2017, 190; Herkens, Falschbewertung von Sachspenden – Vertrauensschutz und Haftungsgefahr, EStB 2017, 328. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / (3) Weitere anwendbare Vorschriften im Überblick

Rz. 157 [Autor/Stand] Im Übrigen sind insb. die Vorschriften der Abgabenordnung anwendbar, wenn sie für das Verfahren zur Festsetzung des Grundsteuermessbetrags erforderlich sind. Hier sind insb. zu nennen die Vorschriften: über den Datenschutz und das Steuergeheimnis (§§ 29b ff. AO); über das Steuerschuldrecht (§§ 33 ff. AO; zu §§ 39, 43, 44 AO, Rz. 166 ff.); zur Haftung (§§ 6...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Allgemeines

Rz. 1394 [Autor/Stand] Die Öffnung der Grenzen in Europa hat nicht nur Erleichterungen im Reiseverkehr gebracht, sondern auch zu neuen Betrugsmöglichkeiten geführt. Umsatzsteuerhinterziehungen im EU-Binnenmarkt führen zu enormen Steuerausfällen. Die Täter nutzen im Wege sog. Umsatzsteuerkarusselle die Umsatzsteuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen (§ 6a UStG) aus, ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 6.1 Allgemeines

Rz. 141 Im deutschen Erbrecht gilt der Grundsatz der sog. Universalsukzession. Der Erbe setzt die Rechts- und Pflichtverhältnisse des Erblassers grundsätzlich mit demselben rechtlichen Inhalt fort, er tritt voll an die Stelle des Erblassers (s. Marotzke in Staudinger, § 1922 BGB Rn. 45). Insoweit ist die Formulierung in § 1967 Abs. 1 BGB, dass der Erbe (nur) für die Nachlass...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Kelterborn/Breyer, Praxisfall: Ermittlungsverfahren gegen Banken im Zusammenhang mit Kapitaleinkünften, AO-StB 2017, 244; Knauer/Schomburg, Cum/Ex-Geschäfte – kommen Strafrechtsdogmatik und Strafrechtspraxis an ihre Grenzen?, NStZ 2019, 305; Mühlhoff, Lieber der Spatz in der Hand ... oder: Nach der Novelle ist vor der Novelle! Zu den wesentlichen Änderungen des allgemeinen O...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 17 Wachstumschancengesetz, WaChaG (§ 37 Abs. 20 ErbStG)

Rz. 40 In Reaktion auf das Urteil des FG Hamburg vom 11.07.2023 (DStR 2023, 1996) hat der Gesetzgeber eine Besteuerungslücke schließen wollen. Als Schenkung gilt nunmehr auch die Werterhöhung einer Beteiligung eines persönlich haftenden Gesellschafters einer Kommanditgesellschaft auf Aktien, die eine an der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligte natürliche Person...mehr

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zfs 10/2025, Feststellungsi... / 1 Sachverhalt

[1] Die Klägerin nimmt nach einem Verkehrsunfall die Beklagte als Haftpflichtversicherer – soweit im vorliegenden Zusammenhang relevant – auf Feststellung der Verpflichtung zur Erstattung sämtlichen zukünftigen materiellen Schadens in Anspruch. [2] Als das bei der Beklagten haftpflichtversicherte Fahrzeug rückwärts ausgeparkt wurde, fuhr es auf das Fahrzeug der Klägerin auf. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 12. BMF, Schr. 14.5.2004 — IV B 4 - S 1340 - 11/04 BStBl. I 2004, Sondernummer 1(Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes— Auszug § 8 AStG betreffend)

Rz. 12 [Autor/Stand] 8. Einkünfte von Zwischengesellschaften 8.0 Aktive Tätigkeit und passiver Erwerb 8.0.1 Als Einkünfte aus passivem Erwerb unterliegen der Hinzurechnungsbesteuerung solche Einkünfte, die nicht aus aktiven Tätigkeiten im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 AStG stammen und die einer niedrigen Besteuerung unterliegen. Die Frage, welche Tätigkeiten einer ausländis...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.14.1 Vertrauensschutz (§ 9 Abs 3 S 1 KStG)

Tz. 253 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Gem § 9 Abs 3 S 1 KStG darf der Stpfl grds auf die Richtigkeit der Bestätigung über Spenden und Mitgliedsbeiträge vertrauen; dieser Vertrauensschutz besteht nur dann nicht, wenn er die Bestätigung durch unlautere Mittel oder falsche Angaben erwirkt hat oder ihm die Unrichtigkeit der Bestätigung entweder bekannt oder infolge grober Fahrlässi...mehr

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zfs 10/2025, Nachweis der E... / 2 Aus den Gründen:

… Den Kl. steht gegen die Bekl. kein Anspruch auf bedingungsgemäße Leistungen aus Ziffer 2.5.1.6.5, 2.5.1.1 AKB i.V.m. dem zwischen der Bekl. und dem Erblasser bestehenden Versicherungsvertrag zu. Die Kl. haben nicht nachgewiesen, dass ein bedingungsgemäßer Versicherungsfall – der Diebstahl des versicherten Fahrzeugs – in versicherter Zeit eingetreten ist. Der VN bzw. dessen ...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 4.3 Die Stiftung & Co. KG

Rz. 102 Die Literatur diskutiert auch das Modell einer Stiftung & Co. KG, bei der eine Stiftung bürgerlichen Rechts als persönlich haftender Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft auftritt. Für die Zulässigkeit dieses Modells wird vorausgesetzt, dass neben der Übernahme der persönlichen Haftung ein zulässiger Stiftungszweck besteht (Seibt, ZIP 2011, 251). Unter dieser Be...mehr

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Werberecht der Lohnsteuerhi... / 3.4.6 Die Aufnahme einer Datenschutzerklärung und rechtlicher Hinweise in die Internetpräsenz

Zusätzlich empfiehlt es sich, eine Datenschutzerklärung und allgemeine rechtliche Hinweise in die Internetpräsenz aufzunehmen. "Rechtliche Hinweise" könnten wie folgt aussehen:mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 4 Mindestgrenze (Absatz 7)

Rz. 44 Nach § 20 Abs. 7 ErbStG ist die Haftung nach § 20 Abs. 6 ErbStG nicht geltend zu machen, wenn der ins Ausland ausgezahlte oder einem im Ausland wohnhaften Berechtigten zur Verfügung gestellte Betrag 5.000,00 EUR (vormals 600,00 EUR) nicht übersteigt. Hierbei handelt es sich um eine Freigrenze, die für jeden Steuerfall einzeln gilt (s. Esskandari/Winter in Lippross/Sei...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Burkhard, Ehegattenverantwortlichkeit im Steuerstrafrecht, DStZ 1998, 829; Burkhard, Beihilfe des Ehegatten durch bloße Mitunterzeichnung im Rahmen der Zusammenveranlagung?, StB 2001, 47; Dörn, Ermittlungen des Finanzamtes bei dauerndem Getrenntleben von Eheleuten, StB 1997, 197; Kottke, Zum Mitunterzeichnen der Einkommensteuererklärung durch den Ehegatten bei nicht deklarie...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.1.2.2 Schuldenübergang von Todes wegen

Rz. 23 Nach § 1922 BGB geht nicht nur das Aktivvermögen auf den/die Erben über. Vielmehr beinhaltet der ganzheitliche Vermögensübergang auch die Übernahme der Schulden (so ausdrücklich § 1967 BGB). Wegen der Vereinigung des Eigenvermögens und des Erblasservermögens und der damit einhergehenden Gefährdung der jeweiligen Gläubigeransprüche sieht das Erbrecht in den §§ 1975ff. ...mehr

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zfs 10/2025, Wegfall eines ... / 1 Sachverhalt

1 Die Parteien streiten nach einem Verkehrsunfall um restlichen Schadensersatz. Gegenstand der Revision ist ein Feststellungsantrag. 2 Der Pkw des Klägers wurde bei einem Verkehrsunfall am 24.1.2019 durch einen vom Beklagten gesteuerten Pkw beschädigt. Die volle Haftung des Beklagten dem Grunde nach steht außer Streit. Zur Ermittlung des Schadens an seinem Fahrzeug holte der ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer/Vosseler, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, ErbStG § 6 Vor- und Nacherbschaft

Ausgewählte Literaturhinweise: Bork/Hoeren/Pohlmann, Recht und Risiko, FS Kollhosser, Karlsruhe 2004, 65; Brüggemann, Nochmals: Wie und wann Vorerwerbe innerhalb von 10 Jahren zu erfassen sind, ErbBstG 2011, 44; Carlé, Die Vor- und Nacherbschaft, ErbStB 2006, 257; Hartmann, Das Vorvermächtnis mit Vorerbschaftswirkung, ZEV 2007, 458; Höne, Vor- und Nacherbschaft: Besteuerung u...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.1.2.2 Einzelne Vermögenswerte

Rz. 17 Ein Wertpapierdepot, das aufgrund einer Vereinbarung des EL mit der das Depot führenden Bank aufgrund seines Todes außerhalb des Nachlasses von einer bestimmten Person erworben wird (Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall), fällt unter die Anzeigepflicht. Unerheblich ist, ob der EL die Vereinbarung zu Lebzeiten noch widerrufen konnte. Gleiches gilt beispielsweise...mehr

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Anhang 1 Stiftungen / 6.1.4 Gewerbesteuer

Rz. 122 Die Fiktion des § 8 Abs. 2 KStG, dass alle Einkünfte betroffener Rechtsträger als Einkünfte aus Gewerbebetrieb gelten, betrifft nur unbeschränkt Steuerpflichtige i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 KStG, also Kapitalgesellschaften (insbesondere Europäische Gesellschaften, Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mit beschränkter Haftung) e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Hundertmark, Die KGaA, BB 1968, 1285; Menzel, Die Entgelte der Pers-Ges und der KGaA an ihre unmittelbar haftenden Gesellschafter, DStR 1972, 562 u 594; Bacher, Die Stellung des phG einer KGaA im StR, DB 1985, 2117; Jünger, Zur Stellung des phG einer KGaA im StR, DB 1988, 1969; Hesselmann, Die kapitalistische KGaA, BB 1989, 2344; Mathiak, Rspr zum Bil-StR, DStR 1989, 661; Theisen,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Rechtsnatur und Rechtsfolge

Rn. 137 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Die "Bestätigung" eines für die Steuer maßgebenden Umstandes (= den Vermögensvorteil als Besteuerungsgrundlage, § 199 Abs 1 AO) in § 19a Abs 5 EStG – außerhalb einer gesonderten Feststellung nach § 179ff AO – ist neu, betrafen die bisherigen steuerlichen "Bestätigungen" bspw in § 50h EStG lediglich die steuerliche Ansässigkeit eines StPfl o...mehr

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Beihilfen des Arbeitgebers / 4.1 Beihilfen sind bis 600 EUR steuerfrei

Wird der Arbeitnehmer durch eine Notsituation finanziell belastet, kann der Arbeitgeber ihm mit einer steuerfreien Beihilfe unter die Arme greifen. Als solche Notsituationen gelten z. B. Krankheit bzw. Tod eines Familienangehörigen, Vermögensverluste durch höhere Gewalt (z. B. Hochwasser, Brand) oder die Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft bzw. Haftung. Die Steuerbefreiung ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Hinterziehungszinsen (§§ 235, 238 AO)

Rz. 1143 [Autor/Stand] Für hinterzogene Steuerbeträge sind mit dem Zeitpunkt der Vollendung der Steuerhinterziehung Zinsen i.H.v. 6 v.H./Jahr zu zahlen (§§ 235, 238 AO)[2]. Hierbei handelt es sich nicht um eine zusätzliche Strafmaßnahme[3]. Beim Nutznießer der Hinterziehung soll vielmehr der erlangte Zinsvorteil abgeschöpft werden[4]. Die Pflicht zur Verzinsung besteht nur b...mehr