Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

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§ 17 GmbH-Recht / 5. Differenzhaftung bei Sacheinlagen

Rz. 327 Bei Überbewertung einer Sacheinlage haftet gem. § 9 GmbHG zunächst derjenige, der die Sacheinlage einbringt; gem. § 24 GmbHG trifft die übrigen Gesellschafter eine subsidiäre Ausfallhaftung (vgl. Rdn 328).[1298] Der BGH verneint bei erheblicher Kritik in der Lit. die Differenzhaftung der Gesellschafter der beteiligten Rechtsträger bei der Verschmelzung von GmbHs im W...mehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht / VIII. Muster: Erschließungsvertrag nach § 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BauGB

Rz. 59 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.9: Erschließungsvertrag Zwischen der Stadt _________________________, vertreten durch _________________________, nachstehend "Stadt" genannt, und _________________________-GmbH, nachstehend "Investor" genannt, wird folgender Erschließungsvertrag geschlossen: Vorbemerkung Die Vertragsparteien haben für das Gebiet ___...mehr

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§ 35 Reiserecht / (1) Grundsatz

Rz. 61 Der Reisende kann aus einer Vielzahl von Gründen vom Reisevertrag zurücktreten. Dieser Rücktritt kann für den Reisenden kostenfrei sein oder ihn zur Zahlung einer Entschädigung an den Reiseveranstalter gem. § 651h Abs. 1 S. 3 BGB verpflichten. Ohne Entschädigungsleistung kann der Reisende in folgenden Fällen zurücktreten:mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 3. Schuldhafte Zuwiderhandlung

Rz. 153 Weitere Voraussetzung für die Festsetzung eines Ordnungsmittels ist eine schuldhafte Zuwiderhandlung gegen den tenorierten Verbotsumfang. Zwar reicht nach der herrschenden Meinung das Verschulden von Hilfspersonen i.S.d. §§ 278, 831 BGB, § 8 Abs. 2 UWG nicht aus,[177] jedoch werden an die Exkulpation des Schuldners sehr hohe Maßstäbe angesetzt. So genügt es bspw. nic...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / g) Verschuldensmaßstab

Rz. 24 Beliebt ist auch die Variante, nach der der Schuldner eine Vertragsstrafe lediglich für den Fall einer i.S.v. § 890 ZPO schuldhaften Zuwiderhandlung verspricht. Diese Variante hat für den Abgemahnten den Vorteil, dass die Haftung für Erfüllungsgehilfen entfällt. Diese Einschränkung war lange umstritten. Mittlerweile mehren sich aber die Stimmen, die eine solche Eingre...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / a) Allgemeines

Rz. 51 Nach den Grundsätzen des Haftungsrechts hat der Patient gegen den behandelnden Arzt, der einen Behandlungsfehler begangen hat oder sofern die Aufklärung bzw. Einwilligung unterblieben ist, einen Schadensersatzanspruch aus dem hieraus resultierenden Schaden.[194] Dies gilt sowohl für die vertragliche als auch die außervertragliche Haftung und umfasst materielle wie imm...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / (1) Zahlungsverbote

Rz. 35 Die bisher in § 64 GmbHG angeordnete Haftung des Geschäftsführers für Vermögensabflüsse in der Krise der Gesellschaft ist nunmehr rechtsformübergreifend in den Vorschriften des am 1.1.2021 in Kraft getretenen § 15b InsO geregelt. Auf die obigen Erläuterungen (siehe Rdn 29 ff.) wird verwiesen.mehr

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§ 17 GmbH-Recht / XI. Muster: Musterprotokoll – Gründung mit einem Gesellschafter

Rz. 60 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 17.7: MoMiGMusterprotokoll – Gründung mit einem Gesellschafter UR. Nr. _________________________ Heute, den _________________________, erschien vor mir, _________________________, Notar/in mit dem Amtssitz in _________________________, Herr/Frau1 _________________________ _________________________ ___________________...mehr

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§ 19 Handelsrecht / 3. Ausländische Kapitalgesellschaften, § 13e HGB

Rz. 58 § 13e HGB gilt neben § 13d HGB für ausländische Kapitalgesellschaften. Diesen ergänzen § 13f HGB mit speziellen Anforderungen für die ausländische Aktiengesellschaft und § 13g HGB für Gesellschaften mit beschränkter Haftung.[228] Gemeinsame Anforderungen für die Eintragung der Errichtung einer Zweigniederlassung durch eine ausländische Kapitalgesellschaft sind: a) Anme...mehr

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§ 3 Anwaltshaftungsrecht / 5. Inhalt, Haupt- und Nebenpflichten des Anwaltsvertrags

Rz. 7 Der Inhalt des Anwaltsvertrages ergibt sich aus der konkret getroffenen inhaltlichen Vereinbarung, was gemäß §§ 133, 157 BGB durch Auslegung zu ermitteln ist. Ist der Mandant rechtsschutzversichert, kommt der Anwaltsvertrag unter der aufschiebenden Bedingung einer Deckungszusage zustande.[22] Mandate haben regelmäßig durch Zielsetzung bestimmte Grenzen. Eine Prozessvol...mehr

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§ 1 Aktienrecht / 1. Bedeutung der Rechtsform

Rz. 142 Die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) hat in der Vergangenheit ein Schattendasein geführt.[161] Dies hatte seinen Grund vor allen Dingen in der unverzichtbaren Notwendigkeit, als persönlich haftenden Gesellschafter eine natürliche Person zu beteiligen, in der sich der Wille und die Kompetenz zur Unternehmensführung mit der Bereitschaft zur Übernahme der unbesch...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / IV. Muster: Gründung mit Musterprotokoll zu § 2 Abs. 1a GmbHG mit zwei Gesellschaftern

Rz. 96 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 17.14: Gründung mit Musterprotokoll zu § 2 Abs. 1a GmbHG mit zwei Gesellschaftern UR. Nr. _________________________ Heute, den _________________________, erschienen vor mir, _________________________, Notar/in mit dem Amtssitz in _________________________, Herr/Frau1 _________________________ 2, Herr/Frau1 __________...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / j) Vertraglicher Haftungsausschluss/Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rz. 12 Grundsätzlich ist festzuhalten, dass AGB, die einen Haftungsausschluss oder eine Haftungsbeschränkung der Behandlungsseite in Bezug auf die medizinische Behandlung betreffen, als unzulässig gelten, vgl. § 309 Nr. 7 BGB.[72] Dies rechtfertigt sich aus dem dem Arzt oder Krankenhaus obliegenden Schutz der gefährdeten hohen Rechtsgüter des Patienten wie Leben, Gesundheit ...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / c) Immaterieller Schaden gem. § 253 BGB

Rz. 290 In § 253 Abs. 2 BGB ist der Anspruch auf Ersatz des Personenschadens – auch bei Gefährdungshaftung – geregelt. Voraussetzung für den Ersatz immateriellen Schadens ist die Verletzung eines der in § 253 Abs. 2 BGB genannten Rechtsgüter. Auszugleichen sind alle nachteiligen Folgen für die körperliche und seelische Verfassung des Verletzten wie Schmerzen, Unbehagen, Bedr...mehr

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§ 39 Steuerrecht / f) Wirkung

Rz. 170 Die Entscheidung über die Aussetzung der Vollziehung wirkt nach h.M. ex nunc.[255] Bis zur Entscheidung sind daher Säumniszuschläge verwirkt worden, die das Gericht nur durch die Aufhebung der Vollziehung beseitigen kann.[256] Diese Folge muss man speziell beantragen. Rz. 171 Mit der Anordnung der Aussetzung der Vollziehung entfällt mit Wirkung für die Zukunft die Vol...mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / IX. Rechtsmängelhaftung

Rz. 27 Die Regelung folgender Punkte ist sicherzustellen:mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / (1) Zahlungsverbote

Rz. 40 Die bisher in §§ 92 Abs. 2, 93 Abs. 2 und Abs. 3 Nr. 6 AktG angeordnete Haftung der Organmitglieder für Vermögensabflüsse in der Krise der Gesellschaft ist nunmehr rechtsformübergreifend in den Vorschriften des am 1.1.2021 in Kraft getretenen § 15b InsO geregelt. Auf die obigen Erläuterungen (siehe Rdn 29 ff.) wird verwiesen.mehr

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§ 35 Reiserecht / 7. Gewährleistungsrechte

Rz. 76 Einer der Schwerpunkte reiserechtlicher anwaltlicher Beratung auf Verbraucherseite ist die Haftung des Reiseveranstalters für Mängel. Das Reiserecht bietet ein in sich abgeschlossenes Gewährleistungssystem, das dem Reisenden die in § 651i Abs. 3 Nr. 1 bis 7 BGB benannten Rechte zur Verfügung stellt. Die Gewährleistungsrechte sind, mit Ausnahme der Schadensersatzansprü...mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / 1. Zusicherungen

Rz. 25 Im Hinblick auf weitgehende Haftungsausschlüsse versichern die Verkäufer üblicherweise zumindest, dass ihnen von schwerwiegenden Mängeln des Objektes (Schimmelbefall, Holzbock, Hausschwamm etc.) nichts bekannt ist. Zwar trägt der Käufer die Beweislast dafür, dass entsprechende Zusicherungen falsch waren; erbringt er aber den Beweis, so liegt eine arglistige Täuschung ...mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / 2. Altlasten, Bodenverunreinigungen

Rz. 26 Im Hinblick auf die besonderen Risiken, die insbesondere aufgrund der gesetzlichen Regelung im BBodSchG bestehen, ist es erforderlich, Regelungen über Altlasten in Grundstücksverträge aufzunehmen. Bestehen keine Anhaltspunkte für eine Bodenverunreinigung (Altlastenkataster), so kann ein Ausschluss der Haftung nach der im Vertragsmuster vorgesehenen Kurzformel vereinba...mehr

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§ 1 Aktienrecht / a) Erscheinungsformen

Rz. 144 Der historische Gesetzgeber ist davon ausgegangen, dass die Komplementär-Stellung in der KGaA von natürlichen Personen übernommen wird. In der gesetzestypischen KGaA, die als Leitbild den aktienrechtlichen Regelungen der §§ 278 ff. AktG zugrunde liegt, wird die Komplementär-Rolle von natürlichen Personen übernommen. Als solche begegnet sie einerseits in der Ausprägun...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / a) Persönliche Voraussetzungen für Geschäftsführer, Notgeschäftsführer

Rz. 100 Geschäftsführer kann gem. § 6 Abs. 3 S. 1, Abs. 2 S. 1 GmbHG grundsätzlich jede natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Person sein. Er braucht kein Gesellschafter zu sein, es gibt anders als (nach h.M. in der Personengesellschaft) keine verpflichtende Selbstorganschaft. Diese ist aber möglich. Man spricht dann von Gesellschafter-Geschäftsführern, sonst von Dritt- b...mehr

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§ 42 Transportrecht / 2. Abschluss des Vertrags, Einbeziehung der ADSp

Rz. 49 Der Abschluss eines Speditionsvertrags ist formlos möglich. Die meisten Speditionsverträge werden dabei unter Einbeziehung der ADSp, aktuell der ADSp 2017, abgewickelt. Bei den ADSp handelt es sich grundsätzlich um Allgemeine Geschäftsbedingungen, für deren Einbeziehung in einen Vertrag grundsätzlich die Bestimmungen der §§ 305 ff. BGB gelten. Allerdings ist zu berück...mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / II. Muster: Unternehmenskaufvertrag

Rz. 53 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 44.4: Unternehmenskaufvertrag Unternehmenskaufvertrag zwischen _________________________ (nachfolgend auch "Verkäufer" genannt) und _________________________ (nachfolgend auch "Käufer" genannt) bezüglich _________________________ (Unternehmen) Vorbemerkung (1) Der Verkäufer, eine GmbH mit Sitz in ____________________...mehr

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§ 24 IT-Recht / 4. Muster: Softwarelizenzvertrag für Unternehmen

Rz. 44 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 24.6: Softwarelizenzvertrag für Unternehmen Softwarelizenzvertrag zwischen _________________________ (Firma, Anschrift) – Lizenzgeberin – und _________________________ (Firma, Anschrift) – Lizenznehmer – § 1 Vertragsgegenstand (1) Vertragsgegenstand sind die Einräumung von Nutzungsrechten und die dauerhafte Überlassung ...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / 7. Insolvenzstrafrechtliche Besonderheiten für den Schuldner

Rz. 42 In der wirtschaftlichen Krise bestehen neben der Strafandrohung bei Verletzung der Insolvenzantragspflicht in § 15a InsO für den Schuldner bzw. dessen geschäftsführenden Organe sowie für den faktischen Geschäftsführer (§ 14 StGB) weitere, typische strafrechtliche Risiken. Beschäftigt der Schuldner Arbeitnehmer, macht er sich ggf. dann strafbar, wenn er fällige Arbeitne...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / 2. Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung

Rz. 39 Hinsichtlich der Frage, ob und inwieweit diese Käuferrechte im Bauträgervertrag zur Disposition gestellt und eingeschränkt werden dürfen, erscheint das gesetzliche Gewährleistungssystem im Lichte der umfassenden Rechtsprechung bei generalisierender Betrachtung als weitgehend unverrückbar. Was zunächst das Grundstück betrifft, so kann eine Haftung für Vorsatz (§ 276 Abs...mehr

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§ 1 Aktienrecht / d) Vorratsgründung

Rz. 14 Die Gründung einer Aktiengesellschaft auf Vorrat, die als bloßer Mantel zur Eintragung gelangt und nach dem Willen der Gründer erst zu einem späteren Zeitpunkt einen Geschäftsbetrieb aufnehmen soll, hat der BGH[11] anerkannt. Zulässig ist die Vorratsgründung aber nur dann, wenn sie offen erfolgt, indem der Unternehmensgegenstand etwa lautet: "Gegenstand des Unternehmen...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 35 Im Zusammenhang mit der Absicherung der Ansprüche durch Bürgschaften sind, auch ohne dass Bürgschaften auf erstes Anfordern vereinbart werden, eine ganze Reihe von Besonderheiten zu beachten. Die Rechtsprechung hat sich verstärkt mit Bürgschaften beschäftigt. Die große Anzahl von Insolvenzen im Bausektor hat die Bürgen auf den Plan gerufen. Sie haben die Einwände, die...mehr

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§ 8 Bankrecht / a) Sicherungszweckerklärung (insb. die weite Zweckerklärung)

Rz. 23 Die Parteien vereinbaren entweder einen engen oder einen weiten Sicherungszweck. Die enge Zweckerklärung nennt die konkret besicherten Forderungen bzw. Verträge. Entsteht z.B. zugunsten der Bank später eine neue Forderung und möchten die Parteien, dass die bereits bestellte Sicherheit auch diese Forderung absichert, müssen sie die Sicherungsabrede anpassen. Geschieht ...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / III. Muster: Klage Konzernhaftung – Existenzvernichtender Eingriff

Rz. 344 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 17.40: Klage Konzernhaftung – Existenzvernichtender Eingriff Landgericht Bonn – Kammer für Handelssachen – Klage der Kleefuß Bauunternehmung GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Kleefuß, Baustraße 5, 53000 Bonn Prozessbevollmächtigter: _________________________ – Kläger – gegen Herrn Bernd Baumeister, Kaufmann, S...mehr

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§ 35 Reiserecht / (2) Verschulden des Reiseveranstalters

Rz. 130 Das Verschulden des Reiseveranstalters wird vermutet. Ausgeschlossen ist die Haftung nach § 651n Abs. 1 BGB nur in den drei dort benannten Fällen:mehr

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§ 45 Unternehmenskooperation / IV. Muster: Vertraulichkeitsvereinbarung

Rz. 10 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 45.2: Vertraulichkeitsvereinbarung Vertraulichkeitsvereinbarung Zwischen _________________________ – nachstehend X genannt – und _________________________ – nachstehend Firma genannt – X, eine Tochtergesellschaft der _________________________ ("Gesellschaft") und die Firma sind in Geschäftsbeziehungen zueinander getret...mehr

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§ 12 Datenschutzrecht / 2. Abgrenzung der Auftragsverarbeitung zur eigenverantwortlichen Datenverarbeitung

Rz. 49 Die Auftragsverarbeitung durch den Dienstleister ist abzugrenzen von einer eigenverantwortlichen Datenverarbeitung. Damit stellt sich die Frage, wann ein Unternehmen noch als Verantwortlicher i.S.v. Art. 4 Nr. 7 DSGVO handelt und wann er weisungsgebundener Dienstleister ist. Rz. 50 Nach der DSGVO wird ein Unternehmen als Verantwortlicher für eine Datenverarbeitung ange...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / d) Nach MoMiG: Darlehenscharakter entscheidend – ggf. Kündigungsbeschränkung

Rz. 302 §§ 39 Abs. 1 Nr. 5, 135 InsO, §§ 6, 6a AnfG (vgl. Rdn 296) gelten für alle Arten von Darlehen von Gesellschaftern, auch z.B. Sachdarlehen, kurz- und langfristige oder stehengelassene Darlehen sowie grundsätzlich auch Sanierungskredite, für die gem. § 39 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 4 S. 2 InsO Sonderregeln bestehen (vgl. Rdn 307, zur Haftung Dritter vgl. Rdn 307 f., 309). Ents...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 48 Durch das seit dem 1.1.1995 geltende Umwandlungsrecht (Umwandlungsgesetz 1995 und Umwandlungssteuergesetz 1995) ist die Möglichkeit geschaffen worden, im Wege des eleganten Formwechsels den unmittelbaren Wechsel von einer Kapitalgesellschaft in eine Personenhandelsgesellschaft (oder Partnerschaftsgesellschaft oder – seit dem 1.1.2024 – auch eine eGbR) zu vollziehen.[4...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / 1. Allgemeines

Rz. 2 Ein Grundstück kann nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) vom 15.3.1951 – i.d.F. des WEMoG[1] – in Wohnungs- und Teileigentum aufgeteilt werden. Die Begründung kann durch vertragliche Einräumung von Sondereigentum nach § 3 WEG (siehe Rdn 4) oder durch einseitige Teilungserklärung (TE) nach § 8 WEG (siehe Rdn 6) erfolgen (§ 2 WEG) und sich u.a. auch auf noch zu erricht...mehr

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§ 1 Aktienrecht / c) Höhe des Grundkapitals, Nennbeträge, Zahl und Gattung der Aktien, § 23 Abs. 3 Nr. 3, 4 und 5 AktG

Rz. 24 Mit dem Grundkapital bestimmen die Gründer, ausgedrückt in einem festen Euro-Betrag, das Anfangsvermögen der Aktiengesellschaft. Es bildet als vorrangig zugunsten der Gläubiger reserviertes haftendes Vermögen die Grundlage für den Ausschluss der persönlichen Haftung der Gesellschafter. Die gesicherte Ausstattung der Gesellschaft mit diesem Mindestaktivvermögen vollzie...mehr

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§ 40 Stiftungsrecht / 1. Stiftung & Co. KG

Rz. 134 Bei der an die GmbH & Co. (KG) angelehnten Stiftung & Co. (KG)[159] übernimmt die Stiftung die Rolle der Komplementärin. Über ihre Führungsrolle als Komplementärin der Gesellschaft ist die Stiftung bei der Stiftung & Co. KG in der Lage, nach dem Tod des Stifters eine Art Garantie für die Durchsetzung dessen Willens zu übernehmen. Die Stiftung dient hier, ggf. in Zusa...mehr

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§ 24 IT-Recht / V. Anmerkungen zum Muster

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§ 17 GmbH-Recht / IV. Muster: Gründungsprotokoll

Rz. 49 Für den Fall eignet sich auch das Musterprotokoll (vgl. Rdn 60). Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 17.1: Gründungsprotokoll UR-Nr.: _________________________/_________________________ Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _________________________ mit dem Amtssitz in _________________...mehr

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§ 8 Bankrecht / 8. Sicherheitenverwertung

Rz. 44 Bei der Sicherheitenverwertung kommt es im konkreten Fall auf die Besonderheiten der jeweils einschlägigen Kreditsicherheit an.[86] Die Verwertung einer Sicherheit setzt grds. die Fälligkeit der gesicherten Forderungen voraus. Wird die Forderung aus einem (Bank-)Kontokorrent gesichert, wird sie infolge des Erlöschens des zugrunde liegenden Geschäftsbesorgungsvertrags g...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / XII. Muster: Formwechselbeschluss mit aufschiebend bedingtem Beitritt der künftigen Komplementär-GmbH und Verzicht auf die Erstellung eines Umwandlungsberichts

Rz. 65 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 43.18: Formwechselbeschluss mit aufschiebend bedingtem Beitritt der künftigen Komplementär-GmbH und Verzicht auf die Erstellung eines Umwandlungsberichts UVZ-Nr. _________________________/_________________________ Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, dem unterzeichnenden No...mehr

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§ 24 IT-Recht / IV. Muster: Softwarepflegevertrag

Rz. 60 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 24.8: Softwarepflegevertrag Softwarepflegevertrag zwischen _________________________ (Firma, Anschrift) – Auftraggeber – und _________________________ (Firma, Anschrift) – Auftragnehmer – § 1 Vertragsgegenstand (1) Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber die Pflege der Software _________________________ (nachfol...mehr

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§ 35 Reiserecht / V. Anmerkungen zum Muster

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§ 5 Arzthaftungsrecht / a) Schadensersatz aus § 280 Abs. 1 BGB

Rz. 3 Ein Schadensersatzanspruch nach § 280 Abs. 1 S. 1 BGB setzt ein bestehendes Schuldverhältnis voraus. Das ist im Arzthaftungsrecht regelmäßig der Behandlungsvertrag nach § 630a BGB , der zwischen Arzt und Patient geschlossen wird. Der Behandlungsvertrag war schon immer Dienstvertrag und kein Werkvertrag.[2] So sieht es auch das BGB vor, indem in § 630b BGB auf die Vorsch...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / XIV. Muster: Anmeldung des Formwechsels (ohne Sitzverlegung) nur zum Register der formwechselnden GmbH nach der Beitrittstheorie

Rz. 67 Folgt man der h.M., dann ist im Fall des Formwechsels einer GmbH in eine KG eine Doppelanmeldung nur bei einer Sitzverlegung gem. § 198 Abs. 2 UmwG erforderlich. Handelsregister A und Handelsregister B sind nur Abteilungen desselben Registers (Handelsregister), so dass kein "kreuzender Formwechsel" zwischen verschiedenen Registern vorliegt. Muster in Ihr Textverarbeitu...mehr

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§ 15 Familienrecht / hh) Berücksichtigung und Verteilung von Verbindlichkeiten/Gesamtschuldnerausgleich

Rz. 81 Das Vermögen bei Eheschließung, privilegierter Erwerb und das Endvermögen sind jeweils nach Abzug der Verbindlichkeiten zu berücksichtigen, §§ 1374, 1375 BGB. Zu den Verbindlichkeiten können – je nach Bewertungsmethode – auch latente Steuerlasten[151] gehören.[152] Rz. 82 Zu den im Endvermögen zu berücksichtigenden Verbindlichkeiten gehören auch Verbindlichkeiten gegen...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / III. Rechtliche Grundlagen

Rz. 58 Die GdWE hat keine gesetzlich vorgeschriebene Mindesthaftungsmasse. Bei ihr haften im Außenverhältnis zu den Gläubigern jetzt abweichend von BGH ZMR 2005, 547 wegen § 9a Abs. 4 WEG sämtliche Wohnungseigentümer, die im Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs der GdWE angehören, unmittelbar persönlich, aber nur pro rata in Höhe der Größe ihres Miteigentumsanteils mit ihr...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / II. Muster: Wohnraummietvertrag

Rz. 38 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 31.1: Wohnraummietvertrag Mietvertrag zwischen _________________________, – Vermieter – und _________________________, – Mieter – § 1 Mieträume Der Vermieter vermietet dem Mieter zu Wohnzwecken die im Hause _________________________ in _________________________-Geschoss (rechts/links/Mitte) belegene Wohnung, bestehend ...mehr