Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.1 Haftung nach § 25 HGB

Der allgemeine Hinweis des Steuerberaters an den Mandanten bez. der Haftung nach § 25 HGB [1] ist zulässig. Die handelsrechtlichen Vorschriften muss der Steuerberater wegen der steuerlichen Relevanz kennen und darf insoweit auf diese verweisen: Der Käufer eines angesehenen Unternehmens ist oft daran interessiert, die den Kunden und den Geschäftspartnern bekannte Firma fortzufü...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gesellschafter / 1.3.3 Haftung

Neben dem zu erbringenden Beitrag durch den Gesellschafter ist dessen persönliche Haftung ein sehr bedeutender Punkt. Während die Haftung bei einer GbR oder OHG bei jedem Gesellschafter auch dessen Privatvermögen einschließt, ist die Haftung bei anderen Rechtsformen teilweise oder völlig eingeschränkt. So ist eine Haftung für den Kommanditisten auf dessen geleistete Einlage ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 4 Haftung des Käufers für Altverbindlichkeiten

4.1 Haftung nach § 25 HGB Der allgemeine Hinweis des Steuerberaters an den Mandanten bez. der Haftung nach § 25 HGB [1] ist zulässig. Die handelsrechtlichen Vorschriften muss der Steuerberater wegen der steuerlichen Relevanz kennen und darf insoweit auf diese verweisen: Der Käufer eines angesehenen Unternehmens ist oft daran interessiert, die den Kunden und den Geschäftspartner...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 11 Besonderheiten bei Kauf vor/aus der Insolvenz

Krise und Insolvenz sind oft Anlass für den Verkauf eines Unternehmens und können eine günstige Gelegenheit für einen Käufer darstellen, sind aber besonders kritisch zu sehen. Neben den Gefahren wie Haftung für Altverbindlichkeiten, kommen für Unternehmenskäufer vor einem eigentlich vernünftigerweise vom Verkäufer zu stellenden Insolvenzantrag weitere, dem Steuerberater bekan...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 8.2 BGB-Anteil

Der Käufer tritt in die Rechtsstellung des Verkäufers mit allen Rechten und Pflichten nach den §§ 705 ff. BGB und dem Gesellschaftsvertrag ein. Dies bedeutet die persönliche und gesamtschuldnerische Haftung des neuen Gesellschafters für alle bestehenden rechtsgeschäftlich begründeten und gesetzlichen Verbindlichkeiten mit dem Betriebs- und Privatvermögen,[1] unabhängig von d...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Sexuelle Belästigung im Arb... / 2 Präventive Pflichten des Arbeitgebers

Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, ihre Arbeitnehmer vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz zu schützen. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass sexuelle Belästigung sich auf die Arbeitnehmer nicht nur physisch, sondern auch psychisch auswirken kann. Sexuelle Belästigung kann daher unter Umständen negativen Einfluss auf die Arbeitsmotivation, den Krankenst...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 13 Weitere Urteile

OLG Brandenburg, Beschluss v. 16.6.2025, 4 U 82/24: Einseitige Erwartungen einer Vertragspartei, die für ihre Willensbildung maßgeblich waren, gehören nur dann zur Geschäftsgrundlage, wenn sie in den dem Vertrag zugrunde liegenden gemeinschaftlichen Willen beider Parteien aufgenommen worden sind. Dazu genügt nicht, dass die eine Partei ihre Erwartungen bei den Vertragsverhan...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberbewertungsportale / 2.1.1 Anspruch auf Entfernung von negativen Bewertungen

Zunächst werden Arbeitgeber und Unternehmen dafür sorgen wollen, dass die negativen Bewertungen von der Plattform entfernt werden. Dies kann ggf. in Form eines Unterlassungsanspruchs gegen den Plattformbetreiber geltend gemacht werden. Allerdings ist die Rechtsprechung hierzu noch recht unklar und stellt die erfolgreiche Geltendmachung des Anspruchs vor vergleichsweise hohe ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Restrukturierungen aus arbe... / 2.7 Sonderfall: Sanierung durch Insolvenzplan

Der Insolvenzplan ermöglicht eine flexible, schnelle und effiziente Umsetzung der Restrukturierung eines insolventen Unternehmens. Als besonderes Instrument des Insolvenzverfahrens erlaubt er es, von den allgemeinen Regelungen der Insolvenzordnung (InsO) abzuweichen. So können die Gläubigerbefriedigung, die Verwertung und Verteilung der Insolvenzmasse, die Verfahrensabwicklu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Offene Handelsgesellschaft:... / Zusammenfassung

Überblick Von der Gründung einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG), den Rechten und Pflichten der Gesellschafter sowie deren Haftung, über Veränderungen im Gesellschafterbestand bis hin zur Auflösung der OHG, deren Auseinandersetzung und Beendigung behandelt der Beitrag alle wesentlichen gesellschaftsrechtlichen Grundlagen der OHG. Von der Gründung bis zur Auflösung einer OHG...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 6 Gewährleistungsansprüche des Käufers und Verjährung

Der sehr komplizierte Bereich des Kaufrechts des BGB, unter welchen Voraussetzungen der Verkäufer für Mängel am Unternehmen haftet bzw. welche Rechte der Käufer dann hat, ist ein rein rechtlicher und daher darf der Steuerberater hier auch nicht ansatzweise tätig werden. Dieser Komplex ist auch für Rechtsanwälte haftungsträchtig. Der Käufer muss sich Gewährleistungsrechte vorb...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 8 Besonderheiten bei Kauf einer Gesellschaftsbeteiligung

Dem Steuerberater ist es erlaubt, Gesellschaftsverträge nebst Gesellschafterbeschlüssen z. B. unter dem Gesichtspunkt der Gewinnverteilungsregelungen (steuerliche Auswirkungen beim Mandanten) zu sichten. Im Zusammenhang mit Bilanzen, Abschlüssen, Gewinn- und Verlustrechnungen kann und muss er den Käufer-Mandanten über offensichtliche wirtschaftliche Risiken aufklären, z. B. ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Offene Handelsgesellschaft:... / 5.1 Neuer Gesellschafter

Im Gesellschaftsvertrag, dessen späterer Änderung oder durch eine anderweitige ergänzende Vereinbarung kann geregelt werden, dass ein weiterer Gesellschafter in eine bereits bestehende OHG aufgenommen wird. Solch ein "Aufnahmevertrag" regelt die Art und Weise des Eintritts, die zu erbringende Einlage und die Integration des Neugesellschafters in die Organisation bzw. das Gef...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / Zusammenfassung

Die Übernahme eines bereits bestehenden Betriebs ist für viele Unternehmer eine solide Basis für den Aufbau einer selbstständigen Tätigkeit im Verhältnis zur Existenzgründung. Die Vorteile des Unternehmenskaufs sind u. a., dass der Käufer neben dem Betrieb auch Kunden, Lieferanten und Mitarbeiterstamm übernehmen und von dessen Erfahrungen profitieren kann. Diesen Vorteilen kön...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Offene Handelsgesellschaft:... / 1.1 Gesellschaftsvertrag

Die Gründung einer OHG erfolgt durch Abschluss eines Gesellschaftsvertrags. Der Inhalt des Gesellschaftsvertrags ist nur in seinen Grundlagen festgeschrieben. Entscheidend ist, dass die Haftung für keinen Gesellschafter begrenzt werden kann (§ 105 Abs. 1 HGB). In weiten Teilen besteht hingegen Vertragsfreiheit. Damit können insbesondere die Rechtsverhältnisse der Gesellschaf...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gesellschafter / 3 Sozialversicherungsrecht

Auch wenn ein Gesellschafter bei der Gesellschaft mitarbeitet, ist dieser sozialversicherungsrechtlich nicht immer als Arbeitnehmer anzusehen. Abzustellen ist auf den Beschäftigungsbegriff im Sinne der Sozialversicherung (§ 7 SGB IV). Danach erfordert ein Arbeitsverhältnis ein entsprechendes Abhängigkeitsverhältnis von der Gesellschaft als Arbeitgeber. Wesentlich dafür ist e...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.3 Steuer- und Sozialversicherungs-/Betriebsprüfungsklausel

Seitens des Steuerberaters muss der Hinweis an den Mandanten erfolgen, dass Steuern zum Übernahmestichtag entstanden sein können, die aber erst nach der Übergabe zur Zahlung fällig sind und infolge von Betriebsprüfungen, Steuerfahndungen und weiterer Veranlagungstätigkeit seitens des Finanzamts es zu auch vom Verkäufer nicht erkannten und erwarteten Steuernachforderungen kom...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 5 Arbeitsrechtliche Folgen des Betriebsübergangs für den Käufer

Der Steuerberater kann im Zusammenhang mit den künftig erforderlichen lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Abrechnungsarbeiten seinen Mandanten bitten, die entsprechenden Unterlagen des Verkäufers wie Arbeitsverträge, Lohnkonten etc. anzufordern, um z. B. ein Angebot für die kommende Lohnbuchhaltung abgeben zu können und damit mittelbar auf die Brisanz aufmerksam m...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Offene Handelsgesellschaft:... / 5.3 Ausscheidender Gesellschafter

Sofern der Gesellschaftsvertrag keine abweichende Regelung enthält, führt das Ausscheiden eines Gesellschafters nicht zur Auflösung der OHG. Die Gesellschaft wird mit den verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt. Das Gesetz sieht u. a. folgende Tatbestände vor, die ein Ausscheiden eines Gesellschafters aus der OHG bewirken (§ 130 HGB): Der Tod eines Gesellschafters, die Kündig...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 1 Rechtsdienstleistungsgesetz

In der Praxis wird ein (künftiger) Unternehmer regelmäßig zuerst zu seinem Steuerberater gehen, um dessen betriebswirtschaftliches Know-how in Anspruch zu nehmen und um für sich möglichst günstige steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten zu erfragen. Die Erwartungshaltung des Mandanten an seinen Steuerberater, der dann i. d. R. auch nach einem Kauf des Unternehmens die weitere st...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2 Kaufgegenstand und Übernahmestichtag

Im Hinblick auf die unmittelbar damit verbundenen steuerlichen Folgen des Kaufs – der Käufer hat ein Interesse daran, die Anschaffungskosten auf erworbene Vermögensgegenstände optimal zu verteilen – muss es dem Steuerberater erlaubt sein, dem Mandanten die Unterschiede zwischen einem Asset Deal und einem Share Deal zu erläutern und darauf hinzuweisen, unter welchen Vorausset...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.4 Haftung der Versicherungsunternehmen, Vermögensverwahrer und Banken (Absatz 6)

3.4.1 Haftung der Versicherungsunternehmen Rz. 30 Versicherungsunternehmen haften nach § 20 Abs. 6 Satz 1 ErbStG, wenn sie von ihnen zu leistende Versicherungssummen oder Rentenbeträge in das Ausland auszahlen oder einem im Ausland wohnenden Berechtigten zur Verfügung stellen, bevor die für den Vorgang – gemeint ist der gesamte Erbfall – entstandene Steuer entrichtet oder sic...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.4.1 Haftung der Versicherungsunternehmen

Rz. 30 Versicherungsunternehmen haften nach § 20 Abs. 6 Satz 1 ErbStG, wenn sie von ihnen zu leistende Versicherungssummen oder Rentenbeträge in das Ausland auszahlen oder einem im Ausland wohnenden Berechtigten zur Verfügung stellen, bevor die für den Vorgang – gemeint ist der gesamte Erbfall – entstandene Steuer entrichtet oder sichergestellt ist. Die Haftung besteht zusätz...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 5 Haftung nach Zivilrecht und nach allgemeinen Vorschriften

Rz. 45 Hier ist insbesondere auf die Haftungsvorschriften nach §§ 34, 35 AO für die Haftung der gesetzlichen Vertreter und Vermögensverwalter hinzuweisen. Ebenso kann eine Haftung nach den §§ 69ff. AO in Betracht kommen. Für eine Haftung nach § 69 AO ist eine Pflichtverletzung – z. B. des Testamentsvollstreckers – erforderlich, die zur Folge hat, dass Ansprüche aus dem Steuer...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3 Haftung für die Steuer

Rz. 26 In § 20 Abs. 3 ErbStG wird die Haftungsschuldnerschaft geregelt. Haftung bedeutet das Einstehen für eine fremde Schuld. 3.1 Nachlasshaftung (Absatz 3) Rz. 27 Grds. haftet jeder Miterbe nur für seine eigene Erbschaftsteuer, d. h. die Miterben haften grds. nicht für die jeweilige Erbschaftsteuer der anderen Miterben. Sie sind untereinander keine Gesamtschuldner. Daher wir...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.14.2 Haftung (§ 9 Abs 3 S 2 und 3 KStG)

3.14.2.1 Allgemeines Tz. 260 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Mit dem Vertrauensschutz korrespondiert die Haftungsregel in § 9 Abs 3 S 2 und 3 KStG. Danach haftet für die entgangene St, wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Bestätigung ausstellt (1. Alt) oder veranlasst, dass Zuwendungen nicht zu den in der Bestätigung angegebenen st-begünstigten Zwecken verwendet we...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Haftung für hinterzogene Steuerbeträge nach § 71 AO

Rz. 1135 [Autor/Stand] Ist der Täter oder Teilnehmer [2] nicht zugleich Stpfl., so haftet er gem. § 71 AO für die durch ihn verkürzten Steuerbeträge, die zu Unrecht gewährten Steuervorteile und die Hinterziehungszinsen[3]. Die Steuerschuld und die Haftungsschuld schließen sich nach h.M. gegenseitig aus.[4] Insoweit ist zu beachten, dass das FG Hamburg[5] erst kürzlich in eine...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.14.2.6 Geltendmachung der Haftung

Tz. 284 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Der Erl eines Haftungsbescheides ist eine Ermessensentsch. Liegen die ges Voraussetzungen für eine Haftungsinanspruchnahme nach § 9 Abs 3 S 2 KStG vor, wozu auch gehört, dass der Zuwendende wegen des insoweit bestehenden Vertrauensschutzes nicht in Anspruch genommen werden kann, so reduziert sich das Ermessen der Verw, einen Haftungsbeschei...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.1 Definitionen Schuldner, Haftung, Gesamtschuldner

Rz. 2 Allgemein ist ein Schuldner jemand, der einem anderen eine Leistung schuldet, insbesondere Geld (Wahrig, Dt. Wörterbuch, 1994 "Schuldner"). Im Zivilrecht ist u. a. in § 241 Abs. 1 BGB statuiert, dass der Gläubiger kraft des Schuldverhältnisses berechtigt ist, von dem Schuldner eine Leistung zu fordern. Allerdings werden hier lediglich Verhaltenspflichten benannt (s. Gr...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.3 Haftung bei Weiterverschenkung (Absatz 5)

Rz. 29 In § 20 Abs. 5 ErbStG wird die Haftung bei unentgeltlicher Weitergabe von steuerbar erworbenem Vermögen geregelt. Dabei handelt es sich nicht um Fälle einer weiteren Schenkung desselben Vermögens, die ihrerseits zu einem neuen Steueranspruch führen würde. Gemeint sind vielmehr die Fälle, in denen nach der unentgeltlichen Weitergabe des erworbenen Vermögens an einen Dr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.14.2.5 Umfang der Haftung

Tz. 280 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Die durch die unrichtige Zuwendungsbestätigung bzw die unzutr tats Verwendung der Zuwendung entgangene St ist gem § 9 Abs 3 S 2 KStG pauschal mit 30 % des zugewendeten Betrags anzusetzen. Hüttemann (s DB 2007, 127, 129) und Schauhoff/Kirchhain (s DStR 2007, 1985, 1988) beanstanden – uE zu Recht –, dass der Haftungssatz über dem Regelsteuers...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.14 Vertrauensschutz und Haftung (§ 9 Abs 3 KStG)

Ausgewählte Literaturhinweise: Wallenhorst, Spendenhaftung: Beantwortete und offene Fragen, DStZ 2003, 531; Nacke, Die estlichen Änderungen durch das JStG 2009, DB 2008, 2792; Rathke/Ritter, Die Spendenhaftung, NWB 42/2012, 3373; Fritz, Aktuelle Finanz-Rrspr zum Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht, DStZ 2017, 190; Herkens, Falschbewertung von Sachspenden – Vertrauensschutz und Ha...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.4.2 Haftung weiterer Gewahrsamsinhaber

Rz. 34 Nach § 20 Abs. 6 Satz 2 ErbStG haften andere Gewahrsamsinhaber wie Banken, Testamentsvollstrecker oder Nachlasspfleger oder -verwalter entsprechend. Zu den anderen Gewahrsamsinhabern können auch Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare oder sonstige Treuhänder gehören, sofern sie einen haftungsbegründenden Gewahrsam am Nachlassvermögen oder eines Teils daran haben. System...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2 Haftung

Rz. 26 Wird vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen die Pflicht zur Zahlung der Steuerschuld verstoßen, kann der Vertreter persönlich mit Haftungsbescheid in Anspruch genommen werden (§§ 69, 191 AO). Dies gilt allerdings nur, soweit seine zivilrechtlichen Pflichten reichen. So ist die Haftung eines Abwesenheitspflegers (§ 1911 BGB a. F.) für ausländische Erben auf den sich au...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2 Haftung des Vorerben (Absatz 4)

Rz. 28 Nach § 6 Abs. 1 i. V. m. § 3 Abs. 1 ErbStG gilt der Vorerbe als Vollerbe (s. § 6 Rn. 28 ff.) und ist als Erwerber auch Steuerschuldner i. S. d. § 20 Abs. 1 Satz 1 ErbStG. Die Regelung des § 20 Abs. 4 ErbStG ist für das Verhältnis vom Vorerben zum Nacherben bedeutsam, nicht jedoch für das Steuerrechtsverhältnis (s. Gottschalk in T/G/J/G, § 20 Rn. 55). Die Regelung ergä...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 12. Haftung des Arbeitgebers

Rz. 1342 [Autor/Stand] Die Ermittlung der Hinterziehung lohnabhängiger Abgaben wird durch immer komplexer ausgestaltete Abdeckrechnungsketten für die FinB immer schwieriger. Die haftungsrechtlichen Folgen sind aber dank gefestigter Rspr. voraussehbar. Der Arbeitgeber kann dabei vorrangig in Anspruch genommen werden[2]. Es bestehen keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigke...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Bilsdorfer, Folgen einer steuerlichen Verfehlung, NWB Fach 13, 678 (1985); Bruschke, Die Haftung des Steuerhinterziehers nach § 71 AO, BB 2018, 2780; Büß, Die Haftung des Steuerhinterziehers nach § 71 AO, Diss. 1991; Dißars, Verfahrensrechtliche Folgen einer Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit, StB 2001, 169; Ehrig, Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Umsatzsteuer...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.1 Nachlasshaftung (Absatz 3)

Rz. 27 Grds. haftet jeder Miterbe nur für seine eigene Erbschaftsteuer, d. h. die Miterben haften grds. nicht für die jeweilige Erbschaftsteuer der anderen Miterben. Sie sind untereinander keine Gesamtschuldner. Daher wird durch § 20 Abs. 3 ErbStG eine besondere Sachhaftung des – noch ungeteilten – Nachlasses begründet. Der Nachlass darf nur so lange für die Haftung der Steu...mehr

Lexikonbeitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer/Vosseler, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.14.2.1 Allgemeines

Tz. 260 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Mit dem Vertrauensschutz korrespondiert die Haftungsregel in § 9 Abs 3 S 2 und 3 KStG. Danach haftet für die entgangene St, wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Bestätigung ausstellt (1. Alt) oder veranlasst, dass Zuwendungen nicht zu den in der Bestätigung angegebenen st-begünstigten Zwecken verwendet werden (2. Alt). Damit...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.14.2.4.2 Juristische Personen des öffentlichen Rechts als Haftende

Tz. 278 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Jur Pers d öff Rechts waren bis zum 31.12.1999 tw als Durchlaufstelle und Aussteller der Zuwendungsbestätigungen zwingend einzuschalten. Ab dem 01.01.2000 können sie aber weiterhin zwischengeschaltet werden (s R 10b.1 Abs 2 EStR 2012; s H 10b.1 "Durchlaufspendenverfahren" EStH 2019). Stellt die jur Pers d öff Rechts die Zuwendungsbestätigung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Lohnsteuerhinterziehung

Rz. 1302 [Autor/Stand] Für die Strafbarkeit wegen Lohnsteuerhinterziehung stellt sich die Frage, wer Arbeitgeber der eingesetzten Leiharbeitnehmer ist und insoweit gem. § 38 Abs. 1, § 41a EStG die jeweilige Lohnsteuer einzubehalten und abzuführen hat. Rz. 1302.1 [Autor/Stand] Die Lohnsteuerhaftung bei (legaler und illegaler) Arbeitnehmerüberlassung für (auch ausländische) Ver...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer/Vosseler, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, ErbStG § 20 Steuerschuldner

Ausgewählte Literaturhinweise: Bruschke, Erbschaft- und Schenkungsteuer: Haftungs- und Steuerschuld bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer, StB 2016, 342; Crezelius, Aktuelle Steuerrechtsfragen in Krise und Insolvenz, NZI 2016, 440; Eisele, Entwurf eines Erbschaftsteuerreformgesetzes, NWB 2007, 4701; Halaczinsky, Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.14.2.2.1 Unrichtigkeit der Zuwendungsbestätigung

Tz. 263 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Unrichtig ist eine Zuwendungsbestätigung, deren Inhalt nicht der objektiven Sach- und Rechtslage entspr. Die Unrichtigkeit bezieht sich auf die Angaben, die für den Abzug wes sind, insbes also auf die Höhe des zugewendeten Betrags, den beabsichtigten Verwendungszweck und den st-begünstigten Status der empfangenden Kö. Eine Zuwendungsbestätig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 10/2025, Schäden über Schäden oder Der ist doch versichert

Nun freut sich der Schadensrechtler natürlich, wenn ihm ein Schadensfall angetragen wird und er gegenüber der Gegenseite – meist ein finanzstarker Versicherer – Ansprüche formulieren kann und dieser in die Regulierung eintritt. Das gilt vor allem für die "Blech-Fälle". Nun gibt es Mandanten, die Schadensfälle antragen, für die aber keiner haftet bzw. eine Haftung nur aus Ver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 10/2025, Kein neues Vor... / 1 Aus den Gründen:

[1] I. Die Klägerin macht gegen den Beklagten Schadensersatzansprüche wegen behaupteter Verletzung der Streupflicht geltend. [2] 1. Der Beklagte ist Eigentümer eines Grundstücks in H. Am 8.2.2021 lag die Außentemperatur in H. um 0 °C. Die Klägerin, die damals 80 Jahre alt war, hat behauptet, sie sei an diesem Tag gegen 15:15 Uhr auf dem vereisten und deshalb durchweg spiegelg...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.1 Steuerzahlung

Rz. 25 Sowohl Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter und Nachlasspfleger sind neben der Bekanntgabevertretung auch zur Tilgung der Erbschaftsteuer – als Teil der zivilrechtlichen Nachlassverbindlichkeit – verpflichtet (§ 32 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 2 ErbStG, s. Kalbfleisch, UVR 2012, 268) Dies erklärt sich durch deren Verfügungsberechtigung über den zu betreuenden Na...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.14.2.2 Ausstellerhaftung (§ 9 Abs 3 S 2, 1. Alt KStG)

Tz. 262 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach § 9 Abs 3 S 2 KStG haftet zum einen derjenige, der vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Bestätigung ausstellt (Ausstellerhaftung), für die entgangene St des Spenders. Erforderlich ist hierbei eine objektive Unrichtigkeit. Diese kann sich sowohl auf die Zahlung als solche (dh den ausgewiesenen Betrag) als auch auf die Bestät...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Steuerschuldnerschaft

Rz. 1532 [Autor/Stand] An den zollschuldrechtlichen Folgen, nämlich der Zollschuldentstehung nach Art. 79 Abs. 1 Buchst. a UZK wegen vorschriftswidrigen Verbringens, ändert sich deswegen nichts[2]. Ein Schmuggler muss nicht nur mit seiner Bestrafung und dem Verlust der geschmuggelten Waren rechnen, sondern außerdem auch die darauf entfallenden Einfuhrabgaben entrichten (Art....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.14.2.4 Haftungsschuldner

3.14.2.4.1 Allgemeines Tz. 275 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Der Aussteller der Bestätigung bzw der Veranlasser einer Fehlverwendung haftet für die entgangene St. Haftungsschuldner ist daher der Handelnde. Tz. 276 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Die Ausstellerhaftung trifft grds nur Kö, da § 50 Abs 1 EStDV ausdrücklich anordnet, dass Zuwendungsbestätigungen vom Empfänger auszustellen ...mehr