Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

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Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 2.1 Verletzung der Einbehaltungs- und Abführungspflicht

Der Arbeitgeber haftet für die zutreffende Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer. Dies bedeutet insbesondere, dass der Arbeitgeber für sämtliche steuerpflichtigen Leistungen den Lohnsteuerabzug durchzuführen, die Lohnsteuer vorschriftsmäßig zu berechnen und sie fristgemäß einzubehalten, anzumelden und abzuführen hat. Der Arbeitgeber hat die Lohnsteuer dann vorschriftsmäß...mehr

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Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 2.2.2 Abrechnung nach falscher Steuerklasse

Führt der Arbeitgeber trotz fehlender Kenntnis der individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmale des Arbeitnehmers den Lohnsteuerabzug nicht nach der Steuerklasse VI, sondern nach den Steuerklassen I-V durch, kann der Arbeitgeber nach Ablauf des Kalenderjahres grundsätzlich für die sich nach der Steuerklasse VI ergebende Lohnsteuer in Haftung genommen werden.mehr

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Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 3 Arbeitgeber haftet als Gesamtschuldner

Soweit eine Haftung des Arbeitgebers in Betracht kommt, besteht eine Gesamtschuldnerschaft von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Im Rahmen der Gesamtschuldnerschaft kann das Finanzamt die Schuld sowohl gegenüber dem Arbeitgeber als auch gegenüber dem Arbeitnehmer geltend machen. Das Finanzamt muss die Wahl, an welchen Gesamtschuldner es sich halten will, nach pflichtgemäßem Erme...mehr

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Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 3 Strafvorschriften bei Vorenthalten der Arbeitnehmeranteile

Wer als Arbeitgeber Beiträge des Arbeitnehmers zur Sozialversicherung der Einzugsstelle vorenthält[1], wird für die Nichtabführung der Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Das Gericht kann von einer Bestrafung nach § 266a Abs. 6 StGB absehen, wenn der Arbeitgeber spätestens im Zeitpunkt der Fälligk...mehr

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Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 9.6 Mindestlohn und Mindestausbildungsvergütung

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Mindestlohn zu zahlen. Tut er das nicht, ändert das nichts am Entstehen der darauf entfallenden Sozialversicherungsbeiträge. Auch die beiden besonderen Haftungstatbestände nach dem SGB IV, Generalunternehmerhaftung im Baugewerbe und Haftung des Entleihers bei Arbeitnehmerüberlassung, kommen ggf. auch in Fällen in Betracht, in denen zu ge...mehr

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Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 2 Haftungsfälle

2.1 Verletzung der Einbehaltungs- und Abführungspflicht Der Arbeitgeber haftet für die zutreffende Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer. Dies bedeutet insbesondere, dass der Arbeitgeber für sämtliche steuerpflichtigen Leistungen den Lohnsteuerabzug durchzuführen, die Lohnsteuer vorschriftsmäßig zu berechnen und sie fristgemäß einzubehalten, anzumelden und abzuführen hat....mehr

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Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 3.5 Nachforderungsverfahren für zu gering erhobene Lohnsteuer

3.5.1 Erlass eines Haftungsbescheids Wird der Arbeitgeber für zu wenig erhobene Lohnsteuer haftungsweise in Anspruch genommen, erteilt ihm das Finanzamt einen Haftungsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung und Erläuterung der Steuerfestsetzung. Auf einen schriftlichen Haftungsbescheid verzichtet das Finanzamt, soweit der Arbeitgeber die einzubehaltende Lohnsteuer angemeldet hat ...mehr

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Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 3.3 Haftungsausschluss in weiteren Fällen

Von der Geltendmachung der Steuernachforderung oder Haftungsforderung ist abzusehen, wenn sie den Mindestbetrag von 10 EUR nicht übersteigt. 3.3.1 Arbeitnehmer verletzt Anzeigepflicht Der Arbeitgeber haftet in keinem Fall für Lohnsteuer, die deshalb zu niedrig einbehalten wurde, weil der Arbeitnehmer seiner Anzeigepflicht zur Änderung der individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmale...mehr

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Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 9 Weitere Haftungstatbestände

9.1 Haftung des Arbeitgebers für Wertguthaben Kommt es wegen eines nicht geeigneten oder nicht ausreichenden Insolvenzschutzes zu einer Verringerung oder einem Verlust des Wertguthabens, haftet der Arbeitgeber für den entstandenen Schaden. Ist der Arbeitgeber eine juristische Person oder eine Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit, haften auch die organschaftlichen Vertreter ...mehr

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Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 2.2 Weitere Haftungsfälle

2.2.1 Vorangegangene Anrufungsauskunft Verfährt der Arbeitgeber anders, als es das Finanzamt in einer Anrufungsauskunft beschrieben hat, kann er nicht dadurch einen Haftungsausschluss bewirken, indem er die Abweichung dem Betriebsstättenfinanzamt anzeigt.[1] Ein Haftungsausschluss scheidet ebenso aus, wenn der Arbeitgeber eine Lohnsteuer-Anmeldung vorsätzlich fehlerhaft abgeg...mehr

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Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 3.3.2 Anrufungsauskunft

Ebenso scheidet die Haftung aus, wenn der Arbeitgeber eine Anrufungsauskunft eingeholt hat und er danach verfahren ist. Das Betriebsstättenfinanzamt ist im Lohnsteuer-Abzugsverfahren an seine Auskunft gebunden, soweit der Arbeitgeber den zu beurteilenden Sachverhalt zutreffend dargestellt hat. Eine Nacherhebung der Lohnsteuer ist in diesem Fall auch dann nicht zulässig, wenn ...mehr

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Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 6 Vertretungsberechtigte Organe und GmbH Geschäftsführer

6.1 Straftatbestand "Beitragsvorenthaltung" Der Straftatbestand "Beitragsvorenthaltung" erstreckt sich gemäß § 14 Abs. 1 StGB auf vertretungsberechtigte Organe einer juristischen Person, in der Regel also den Geschäftsführer einer GmbH und auf denjenigen, der vom Betriebsinhaber oder einem sonst dazu Befugten beauftragt war, den Betrieb ganz oder zum Teil zu leiten und aufgrund...mehr

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Arbeitgeberhaftung für Lohn... / Sozialversicherung

1 Haftung des Arbeitgebers gegenüber der Einzugsstelle Der Arbeitgeber haftet gegenüber der Einzugsstelle (Krankenkasse, Minijob-Zentrale) für die ordnungsgemäße Abführung der Gesamtsozialversicherungsbeiträge. Die Haftung umfasst die Beiträge und ggf. zu zahlenden Säumniszuschläge sowie Zinsen für gestundete Beiträge.[1] Der Arbeitgeber haftet mit seinem gesamten Vermögen für...mehr

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Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 2.2.3 Fehlerhafte Angaben im Lohnkonto

Weiter haftet der Arbeitgeber auch für die Lohnsteuer, die er im Wege des Lohnsteuer-Jahresausgleichs etwa zu viel erstattet hat, sowie für die Einkommensteuer, die aufgrund fehlerhafter Angaben im Lohnkonto oder in der Lohnsteuerbescheinigung zu gering festgesetzt bzw. tatsächlich verkürzt wird. Der Arbeitgeber haftet also auch für Steuerausfälle, wenn er in der Lohnsteuerb...mehr

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Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 3.4.1 Nachträgliche Berücksichtigung von Werbungskosten nur in Ausnahmefällen

Irrten Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Zugehörigkeit von Bezügen zum Arbeitslohn und damit auch über die Notwendigkeit der Beantragung und Berücksichtigung der mit diesen Bezügen zusammenhängenden Werbungskosten als individuelle Lohnsteuerabzugsmerkmale beim Lohnsteuerabzug – mit der Folge eines geringeren Lohnsteuerabzugs –, können insoweit bei der Ermittlung des für ...mehr

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Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 3.4.3 Voraussetzungen der Berechnung der Haftungsschuld mit einem durchschnittlichen Steuersatz

Einen durchschnittlichen Steuersatz aufgrund einer Schätzung kann der Außenprüfer nur dann anwenden, wenn entweder die Voraussetzungen für eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen vorliegen oder der Arbeitgeber mit der Steuerberechnung nach einem durchschnittlichen Steuersatz einverstanden ist. Ohne Einverständnis des Arbeitgebers sind die Voraussetzungen für eine Schätzung ...mehr

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Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 3.5.2 Aufteilung der Haftungsschuld bei mehreren Arbeitnehmern

Wird der Arbeitgeber für die Lohnsteuer mehrerer Arbeitnehmer in Anspruch genommen, muss im Haftungsbescheid oder in einer Anlage hierzu (z. B. im Prüfungsbericht), die auf den einzelnen Arbeitnehmer entfallende Steuerschuld angegeben werden, damit der Arbeitgeber die Höhe der nachgeforderten Lohnsteuer überprüfen und von den Arbeitnehmern Ersatz der verauslagten Lohnsteuern...mehr

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Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 9.4 EU-Entsenderichtlinie

Jeder in das EU-Ausland entsandte Arbeitnehmer hat Anspruch auf die im Zielstaat geltenden zwingenden gesetzlichen und u. U. tarifvertraglichen Ansprüche der einheimischen Arbeitnehmer (z. B. Mindestlohn, Urlaubsansprüche, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall etc.). Damit gelten die entsprechenden Regelungen des Beschäftigungsstaates, insbesondere zum Mindestlohn, auch für A...mehr

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Arbeitgeberhaftung für Lohn... / Lohnsteuer

1 Verschuldensunabhängige Haftung Der Arbeitgeber haftet gegenüber dem Finanzamt für zu gering einbehaltene und abgeführte Lohnsteuer, Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag. Für die lohnsteuerliche Haftung ist ein Verschulden des Arbeitgebers grundsätzlich nicht Voraussetzung; es genügt eine objektive Pflichtverletzung.[1] Er haftet jedoch nur, soweit einer der gesetzlich...mehr

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Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 3.2 Haftungsausschluss wegen Unbilligkeit

Wegen Unbilligkeit kann die Inanspruchnahme des Arbeitgebers gänzlich ausgeschlossen sein. Das gilt z. B. in folgenden Fällen: Der Arbeitgeber hat eine bestimmte Methode der Steuerberechnung angewendet und das Finanzamt hat hiervon Kenntnis erlangt und sie nicht beanstandet.[1] Der Arbeitgeber ist durch die Prüfung und Erörterung einer Rechtsfrage durch das Finanzamt in einer ...mehr

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Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 2 Vorenthalten der Arbeitnehmeranteile bei Zahlung nach Fälligkeit

Vorenthalten i. S. d. § 266a Abs. 1 StGB sind Arbeitnehmerbeitragsanteile bereits dann, wenn sie bei Fälligkeit nicht an die Einzugsstelle abgeführt worden sind; auf den Zeitpunkt der Lohn- bzw. Gehaltszahlung kommt es nicht an.[1] Vorsätzliche Beitragsvorenthaltung i. S. d. § 266a Abs. 1 StGB liegt jedoch nicht vor, wenn der Beitragsschuldner zur Bezahlung der Beiträge rech...mehr

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Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 5 Vorenthalten der Arbeitnehmeranteile wegen Zahlungsunfähigkeit

Nach § 266a Abs. 1 StGB macht sich auch strafbar, wer zwar zum Fälligkeitszeitpunkt nicht leistungsfähig war, es aber bei Anzeichen von Liquiditätsproblemen unterlassen hat, Sicherungsvorkehrungen für die Zahlung der Arbeitnehmerbeiträge zu treffen, und dabei billigend in Kauf genommen hat, dass diese später nicht mehr erbracht werden können. Das Vorenthalten von Arbeitnehmerbei...mehr

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Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 5.2 Durchführung eines Strafverfahrens bis zur Rücknahme einer Entsendebescheinigung A1

Die Durchführung eines Strafverfahrens wegen Vorenthaltens von Arbeitnehmerbeitragsanteilen zur Sozialversicherung[1] kommt nicht in Betracht, solange die erteilte Entsendebescheinigung (A1) von dem ausstellenden Mitgliedsstaat der Europäischen Union nicht zurückgenommen worden ist; dies gilt selbst für den Fall, dass die Bescheinigung durch Manipulation oder Täuschung ersch...mehr

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Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 3.7 Rückgriffsanspruch des Arbeitgebers

Ist der Arbeitgeber für Lohnsteuer im Haftungswege in Anspruch genommen worden, so hat er gegenüber dem Arbeitnehmer als dem Steuerschuldner regelmäßig einen Rückgriffsanspruch, sofern dieser nicht im Einzelfall (z. B. bei einer Nettolohnvereinbarung) ausgeschlossen ist. Dieser Anspruch ist ein arbeitsrechtlicher und kein öffentlich-rechtlicher Anspruch. Steuerpflichtiger gel...mehr

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Unfallversicherung / Zusammenfassung

Begriff Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Versicherungszweig der Sozialversicherung. Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind nach Wirtschaftszweigen gegliedert. Grundsätzlich ist jeder Arbeitnehmer in Deutschland gesetzlich unfallversichert. Die Beitragszahlung erfolgt ausschließlich durch den Arbeitgeber, der hierdurch Versicherungsschutz seiner Beschäf...mehr

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Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 6.1 Straftatbestand "Beitragsvorenthaltung"

Der Straftatbestand "Beitragsvorenthaltung" erstreckt sich gemäß § 14 Abs. 1 StGB auf vertretungsberechtigte Organe einer juristischen Person, in der Regel also den Geschäftsführer einer GmbH und auf denjenigen, der vom Betriebsinhaber oder einem sonst dazu Befugten beauftragt war, den Betrieb ganz oder zum Teil zu leiten und aufgrund dieses Auftrags gehandelt hatte.[1] Es beda...mehr

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Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 7 Vorenthalten von Arbeitgeberanteilen

Die Regelung des § 266a Abs. 2 StGB unterstellt auch das Vorenthalten der Arbeitgeberanteile von Beiträgen zur Sozialversicherung der Strafdrohung. Erfasst sind von dieser Regelung auch die Sachverhalte, in denen der Arbeitgeber alleiniger Beitragsschuldner ist (z. B. bei Beiträgen zur gesetzlichen Unfallversicherung). Der Strafbestand liegt bereits dann vor, wenn eine Zahlu...mehr

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Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 2.2.4 Fehlende Angaben bei Schwarzlohnzahlungen

Sind keine Angaben im Lohnkonto vorhanden, z. B. bei Schwarzlohnzahlungen, ist die Feststellung der Höhe der nachzuversteuernden Beträge und ihre individuelle Zuordnung auf die einzelnen Arbeitnehmer nicht möglich. In diesen Fällen wird die nachzuerhebende Lohnsteuer nach § 162 AO geschätzt. Eine solche Schätzung kommt insbesondere in Betracht, wenn die Höhe und die Empfänge...mehr

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Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 3.4.2 Individuelle Ermittlung der Lohnsteuer für jeden Arbeitnehmer

Die vom Arbeitgeber haftungsweise nachzufordernde Lohnsteuer muss das Finanzamt grundsätzlich für jeden einzelnen Arbeitnehmer individuell ermitteln. Dabei ist die Lohnsteuertabelle des Jahres anzuwenden, in dem der bisher unversteuerte oder zu niedrig besteuerte Arbeitslohn zugeflossen ist. Die individuelle Ermittlung der nachzufordernden Lohnsteuer ist auch dann erforderlic...mehr

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Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 3.4.4 Steuerpflichtiger geldwerter Vorteil bei Forderungsverzicht

Verzichtet der Arbeitgeber hingegen von vornherein auf eine mögliche Rückforderung vom Arbeitnehmer, so liegt in der Übernahme der nachgeforderten Lohnsteuer ein geldwerter Vorteil, der im Zeitpunkt der Lohnsteuerzahlung an das Finanzamt lohnsteuerpflichtig ist. Der nachgezahlte Steuerbetrag ist entweder als netto gezahlter sonstiger Bezug zu versteuern oder es ist für die üb...mehr

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Arbeitgeberhaftung für Lohnsteuer und Beiträge

Zusammenfassung Überblick Für den Bereich der Lohnsteuer wird erläutert, wie die Haftungsschuld zu ermitteln ist, welche Verfahrensvorschriften anzuwenden und welche Ausnahmen zu beachten sind. In der Sozialversicherung haftet der Arbeitgeber gegenüber der Einzugsstelle für die ordnungsgemäße Abführung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags. Für bestimmte Arbeitgeber besteht je...mehr

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Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 3.5.4 Zusammengefasster Nachforderungs- und Haftungsbescheid

Das Finanzamt kann den Nachforderungs- mit dem Haftungsbescheid zusammenfassen, wenn der Arbeitgeber gleichzeitig als Haftungsschuldner in Anspruch genommen wird. Dabei muss die pauschale Lohnsteuer gesondert ausgewiesen werden. Für den Nachforderungsbescheid tritt wie beim Haftungsbescheid eine Änderungssperre ein.[1] Das bedeutet, dass für denselben Zeitraum wegen eines and...mehr

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Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 2.2.5 Pflichtverletzung des Geschäftsführers

Der BFH hat entschieden, dass der Geschäftsführer grob fahrlässig handelt, wenn er die zu seiner Pflichterfüllung herangezogenen Personen mangelhaft überwacht. Dies gilt auch, wenn der Geschäftsführer mangelnde Fähigkeiten auf dem Gebiet (im Urteilsfall auf dem Gebiet der Digitalisierung) anführt. Kann ein Geschäftsführer den Anforderungen eines gewissenhaften Geschäftsführe...mehr

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Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 3.4 Grundsätze zur Berechnung der Haftungsschuld

Will das Finanzamt vom Arbeitgeber für abgelaufene Kalenderjahre zu wenig einbehaltene Lohnsteuer nachfordern, ist eine Inanspruchnahme aufgrund des Vergleichs der Jahreslohnsteuer zu prüfen, wenn der Arbeitnehmer während des gesamten Kalenderjahres beim Arbeitgeber beschäftigt war. Die Lohnsteuer kann nur insoweit nachgefordert werden, als sich unter Berücksichtigung der in...mehr

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Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 3.5.1 Erlass eines Haftungsbescheids

Wird der Arbeitgeber für zu wenig erhobene Lohnsteuer haftungsweise in Anspruch genommen, erteilt ihm das Finanzamt einen Haftungsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung und Erläuterung der Steuerfestsetzung. Auf einen schriftlichen Haftungsbescheid verzichtet das Finanzamt, soweit der Arbeitgeber die einzubehaltende Lohnsteuer angemeldet hat oder nach Abschluss einer Lohnsteuer...mehr

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Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 5.1 Ausschöpfung eines Kreditrahmens

In einem Streitfall wurde festgestellt, dass einer GmbH im Zeitpunkt der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge als Saldo ihrer Kontokorrentkonten bei einer Bank ein Guthaben von beinahe 65.000 DM zur Verfügung stand und sie darüber hinaus die Möglichkeit hatte, bis zur Ausschöpfung eines Kreditrahmens bei einer Sparkasse noch etwa 130.000 DM genehmigten Kredits in Anspr...mehr

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Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 3.6 Kein Bescheid bei schriftlicher Zahlungsanerkenntnis

Ein Haftungsbescheid oder ein Nachforderungsbescheid ergeht nicht, wenn der Arbeitgeber seine Zahlungsverpflichtung für die aufgrund einer Lohnsteuer-Außenprüfung nachzufordernden Beträge schriftlich anerkennt.[1] Ein solches Anerkenntnis steht einer Steueranmeldung und damit einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gleich.[2] Allerdings muss das Finanzamt...mehr

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Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 2.2.1 Vorangegangene Anrufungsauskunft

Verfährt der Arbeitgeber anders, als es das Finanzamt in einer Anrufungsauskunft beschrieben hat, kann er nicht dadurch einen Haftungsausschluss bewirken, indem er die Abweichung dem Betriebsstättenfinanzamt anzeigt.[1] Ein Haftungsausschluss scheidet ebenso aus, wenn der Arbeitgeber eine Lohnsteuer-Anmeldung vorsätzlich fehlerhaft abgegeben hat und dies ihm zuzurechnen ist.[2]mehr

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Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 3.3.1 Arbeitnehmer verletzt Anzeigepflicht

Der Arbeitgeber haftet in keinem Fall für Lohnsteuer, die deshalb zu niedrig einbehalten wurde, weil der Arbeitnehmer seiner Anzeigepflicht zur Änderung der individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmale nicht nachgekommen ist. Dies ist z. B. der Fall, wenn der Arbeitnehmer die unzutreffend gewordene Einreihung in die Steuerklasse II nicht pflichtgemäß ändern ließ. Dasselbe gilt, so...mehr

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Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 3.5.3 Nachforderungs- statt Haftungsbescheid

Steuerübernahme nach betriebsindividuellem Pauschsteuersatz Die in einer größeren Zahl von Fällen nachzuerhebende Lohnsteuer kann auch mit einem betriebsindividuellen Pauschsteuersatz berechnet werden.[1] Voraussetzung hierfür ist, dass der Arbeitgeber dies beantragt. In diesem Fall ergeht kein Haftungsbescheid, sondern ein Nachforderungsbescheid (= Steuerbescheid gemäß § 155...mehr

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Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 4 Vorsätzliches Vorenthalten der Arbeitsnehmeranteile und bedingter Vorsatz

Unter Vorenthalten ist die schlichte Nichtzahlung von Beiträgen bei Fälligkeit zu verstehen. Die strafbewährte Zahlungspflicht des Arbeitgebers besteht unabhängig davon, ob Arbeitsentgelt gezahlt wird. Es kommt alleine darauf an, ob im Bemessungszeitraum eine Entgeltzahlungspflicht besteht. Für die vorsätzliche Vorenthaltung der Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung, w...mehr

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Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 3.1 Auswahlermessen des Finanzamts

Verbindliche Grundsätze, wer im Einzelfall vom Finanzamt in Anspruch zu nehmen ist, ob eine Rangfolge bei der Inanspruchnahme einzuhalten ist oder ob die Inanspruchnahme des einen oder des anderen Beteiligten gänzlich ausgeschlossen sein kann, lassen sich nicht festlegen. Die Frage, ob der Arbeitgeber vor dem Arbeitnehmer in Anspruch genommen werden darf, hängt wesentlich vo...mehr

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Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 6.2 Schadensersatzanspruch: Unterscheidung nach Anspruchsgrundlage

Bei den Schadensersatzansprüchen gegen GmbH-Geschäftsführer ist je nach Anspruchsgrundlage (Delikt) zu unterscheiden. Ansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 266a StGB beinhalten die Arbeitnehmerbeitragsanteile sowie die Arbeitgeberanteile, bei Betrugsdelikten [1] kann allenfalls der Gesamtsozialversicherungsbeitrag gefordert werden. Der Geschäftsführer haftet und hat der E...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 8 Einreichung des Beitragsnachweises als Leistungsnachweis für die Vollstreckung

Der Arbeitgeber hat der Einzugsstelle einen Beitragsnachweis 2 Arbeitstage vor Fälligkeit der Beiträge durch Datenübertragung zu übermitteln. In dem Beitragsnachweis hat der Arbeitgeber den zu zahlenden Gesamtsozialversicherungsbeitrag nach Beitragsgruppen aufgegliedert anzugeben. Der Beitragsnachweis gilt für die Vollstreckung als Leistungsbescheid der Einzugsstelle. Im Beit...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.1 Steuerschuldner und Haftung

Rz. 184 Der Organträger und seine Organgesellschaften sind im Inland als ein einheitliches Unternehmen im Sinne eines "Steuerpflichtigen" als Ansprechpartner der FinVerw anzusehen. Damit ist nicht nur die Rechtsfolge verbunden, dass für den gesamten Organkreis eine einheitliche Umsatzsteuer-Voranmeldung und eine gemeinsame Umsatzsteuererklärung abzugeben sind. Unternehmer – ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 4.1.2.6 Verlustzuweisungen bei beschränkter Haftung nach § 15a EStG

Rz. 207 Die Regelung des § 15a EStG betrifft die Fälle, in denen der steuerlich zugewiesene Verlust die zivilrechtliche Haftung übersteigt. Soweit die Verlustzuweisung die Außenhaftung übersteigt, kommt es zu einem nur verrechenbaren Verlust, der erst in der Zukunft mit Gewinnen aus der Mitunternehmerschaft ausgeglichen werden kann. Die Vorschrift des § 15a EStG ist keine Gew...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.2 Haftungsvergütungen bei einer Personengesellschaft

Rz. 150 Wenn die gesondert gezahlte Geschäftsführungsvergütung unter bestimmten Voraussetzungen als sonstige Leistung gegen Entgelt angesehen wird, ergibt sich die Frage, ob eine an einen Dritten gezahlte Haftungsvergütung (z. B. bei einer GmbH & Co. KG) ebenfalls als Entgelt für eine wirtschaftliche Leistung anzusehen ist, die zu einer Unternehmereigenschaft des Haftenden u...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Checkliste Jahresabschluss ... / 7.1 Allgemeine Bilanzierungsvorschriften

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2 Leistungen des Gesellschafters an die Gesellschaft

Rz. 46 Ein Gesellschafter/Mitglied eines unternehmerischen Zusammenschlusses erlangt grundsätzlich nicht aufgrund seiner Gesellschafter- oder Mitgliederstellung die Unternehmereigenschaft. Der Gesellschafter bzw. das Mitglied muss durch eigene wirtschaftliche Tätigkeit (selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht) die Unternehmereigenschaft erlangen. Leistung...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Checkliste Jahresabschluss ... / 10.1.4 Bewertungswahlrechte

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