Fachbeiträge & Kommentare zu GmbH

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Sonstige (bewegliche) materielle WG

Rn. 350 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Hierzu bringt Biergans, NWB F 18, 2849 folgendes, mE zutreffendes Bsp für eine unzweifelhaft wesentliche Betriebsgrundlage: Beispiel: "Eine ‚Ein-Mann-GmbH’ betreibt einen Kranverleih. Der einzige Spezialkran im Wert von 2 Mio befindet sich im Eigentum des Gesellschafters und ist von diesem an die Gesellschaft verpachtet worden. Ansonsten ver...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.7.6.5 Rechtsfolgen bei Verstoß gegen § 15 Abs 2 S 2–7 UmwStG

Tz. 323 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Eine schädliche Veräußerung von Anteilen an der Nachfolgegesellschaft führt dazu, dass das gesamte übergegangene Vermögen mit dem gW anzusetzen ist (s UmwSt-Erl 2025 Rn 15.33). Dabei sind auch die stillen Reserven im Firmenwert aufzudecken. Die Anwendung der übrigen Vorschriften des UmwStG (insbes §§ 2, 12 und 13 UmwStG) bleibt davon unberü...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 1. Erster Referentenentwurf v. 10.12.2019

Rz. 76 [Autor/Stand][...] Artikel 5 (Änderung des Außensteuergesetzes) Das Außensteuergesetz vom 8.9.1972 (BGBl. I S. 1713), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 25.3.2019 (BGBl. I S. 357) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: [...] 5. Die §§ 7 bis 12 werden wie folgt gefasst: [...] „§ 8 Einkünfte von Zwischengesellschaften (1) Eine ausländische Gesellschaft ist Zwi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Darlehen

Rn. 385a Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Wegen der Zugehörigkeit der Darlehen an die Betriebs-KapGes zum BV bzw zum Sonder-BV II beim Besitzunternehmen s Rn 363 und FG Hamburg v 28.11.2006, EFG 2007, 761; BFH v 10.11.2005, BStBl II 2006, 618 (EK-Ersatz); BFH v 19.01.2000, BStBl II 2001, 335 zu II.1.a. und b.: bei betrieblicher Veranlassung, gegeben bei fehlender Fremdüblichkeit u...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Irrtum und Kompensationsverbot (§ 370 Abs. 4 Satz 3 AO)

Rz. 673 [Autor/Stand] Wegen des Kompensationsverbots des § 370 Abs. 4 Satz 3 AO war nach inzwischen zu Recht aufgegebener Auffassung des BGH der objektive Tatbestand der Steuerhinterziehung selbst dann erfüllt, wenn der Täter Umsätze nicht anmeldete, obwohl ihm im Ergebnis ein Steuererstattungsanspruch zustand[2] (s. Rz. 528, 529.1). Meinte der Stpfl. in solchen Fällen, wege...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 3. Empfehlungen der Ausschüsse an den Bundesrat v. 28.9.2020 (BR-Drucks. 503/1/20)

Rz. 78 [Autor/Stand] zu Punkt ... der 994. Sitzung des Bundesrates am 9.10.2020 [...] Der federführende Finanzausschuss, der Gesundheitsausschuss, der Wirtschaftsausschuss und der Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung empfehlen dem Bun desrat, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen: [...] Fz. 19 [...]mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Grundformen, zT auch als Vermeidungsstrategie geeignet

Rn. 302 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Das Besitzunternehmen ist idR ein Einzel...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Ley, Nutzung der Gewerbeverluste im Zusammenhang mit PersGes, KÖSDI 2013, 18 366; Neu/Hamacher, Beendigung einer PersGes: (Keine) Betriebsaufgabe iSv § 7 S 2 GewStG?, FR 2013, 843; Uphues, Mitunternehmerschaft und sachliche Gewerbesteuerpflicht für eine juristische Sekunde; GStB 2024, 78 (auch dazu s Rn 23e zu (11)). Rn. 20 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Zu Beginn und Ende eines ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Liquidation/Insolvenz der Betriebs-KapGes

Rn. 417 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die Insolvenz der Betriebs-KapGes führt regelmäßig zur Betriebsaufgabe des Besitzunternehmens: BFH BStBl II 1997, 460. Im Streitfall konnte die Betriebsaufgabe nicht dadurch herausgezögert werden, dass der StPfl die WG für eine gewisse Zeit unentgeltlich dem Insolvenzverwalter zur Nutzung überließ (aber s Rn 422 "ruhender Gewerbebetrieb"). ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Strohleute als gesetzliche Vertreter nach § 34 Abs. 1 AO

Rz. 119 [Autor/Stand] Da die steuerlichen Pflichten nach § 34 Abs. 1 AO die formell bestellten Organpersonen treffen, sind auch Strohleute taugliche Täter [2] , insb. wenn sie unrichtige Steuererklärungen unterzeichnen (s. Rz. 107.3 f.). Zur Haftung nach § 71 AO s. FG Hessen vom 2.6.2021[3]. Ist der Strohmann in die Abgabe falscher Erklärungen nicht involviert[4], kann er täte...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3 Bei Abspaltung Verringerung eines verrechenbaren Verlusts, verbleibenden Verlustvortrags, nicht ausgeglichener negativer Einkünfte, eines Zinsvortrags, eines EBITDA-Vortrags (§ 15 Abs 3 UmwStG) sowie des steuerlichen Einlagekontos (§ 29 Abs 3 KStG)

Tz. 436 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Durch das SEStEG ist der frühere Abs 4 des § 15 UmwStG zu Abs 3 geworden und wurde inhaltlich deutlich verändert. Die aF regelte für den Fall der Auf- und Abspaltung die Aufteilung eines verbleibenden Verlustabzugs nach Maßgabe des sog Spaltungsschlüssels. Die geltende Fassung betrifft nur noch den Fall der Abspaltung und regelt die Kürzung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Verschmelzung

Rn. 401 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Denkbare Anlässe zu einer Verschmelzung weg von der Betriebsaufspaltung können zB sein ein drohendes Ende der personellen Verflechtung und damit der Betriebsaufspaltung, ohne willentliche Entscheidung der Beteiligten infolge Erbgangs dann, wenn keine Einheits-Betriebsaufspaltung vorliegt, sondern die Anteile an Besitz- und Betriebsgesellscha...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Pyszka, Forderungsverzicht des Gesellschafters gegenüber seiner PersGes, BB 1998, 1557; Erhardt/Zeller, Steuerneutraler Forderungsverzicht durch Gesellschafter einer (Familien-) PerGes zur Abwendung einer bilanziellen Überschuldung, DStR 2012, 1636; Herbst/Stegemann, Zur Reichweite der korrespondierenden Bilanzierung bei Mitunternehmerschaften, DStR 2013, 176 (zu 2.3); Herbst/S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Anteile

Rn. 385 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Wegen der Zugehörigkeit der Anteile zum notwendigen BV des Einzel-Besitzunternehmens bzw analog zum notwendigen Sonder-BV II einer Besitz-PersGes zB s BFH v 03.08.2022, BFH/NV 2023, 120 Rz 40 und BFH v 12.06.2013, BStBl II 2013, 907 (dazu s Prinz, DB 2013, 1218) sowie BFH v 04.07.2007, BStBl II 2007, 772. Bei sog Doppel-Betriebsaufspaltung (...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 2. Zweiter Referentenentwurf v. 24.3.2020

Rz. 77 [Autor/Stand][...] Artikel 5 (Änderung des Außensteuergesetzes) Das Außensteuergesetz vom 8.9.1972 (BGBl. I S. 1713), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 25.3.2019 (BGBl. I S. 357) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: [...] „Vierter Teil. Hinzurechnungsbesteuerung [...] § 8...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 1230 [Autor/Stand] Schein- oder missbräuchliche Geschäfte sind nicht als solche strafbar, sondern nur dann, wenn über sie falsche oder unvollständige Angaben gemacht bzw. wenn sie pflichtwidrig verschwiegen werden und dadurch ein Hinterziehungserfolg eintritt.[2] Gemacht werden müssen die tatsächlichen Angaben, die für die rechtliche Beurteilung des Falles zumindest pote...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.2.2 Einbezogene Rechtsträger

Tz. 13 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 § 25 S 1 UmwStG und § 1 Abs 3 Nr 3 UmwStG stellen auf den Formwechsel iSd § 190 UmwG einer Pers-Ges in eine Kap-Ges oder Gen ab. Es handelt sich hierbei um einen gesellschaftsrechtlichen Tatbestand, der bei der Beurteilung der stlichen Voraussetzungen einer Sacheinlage gem § 25 S 1 UmwStG iVm § 20 Abs 1 UmwStG oder § 21 Abs 1 UmwStG erfüllt ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5.7 Umwandlungen

Rz. 99 Bei Umwandlungsvorgängen (Verschmelzung, Formwechsel, Spaltung) wird steuerlich regelmäßig zur Vermeidung von Steuerzahlungen die Fortführung der Buchwerte des übertragenden Rechtsträgers vereinbart (§ 11 Abs. 1 und 2 UmwStG). Handelsrechtlich gelten die allgemeinen Ansatz- und Bewertungsgrundsätze (§ 17 Abs. 2 Satz 2 UmwG), sodass grds. der Ansatz zu Anschaffungskost...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ccb) Aktivische Gesellschafter-Darlehens-/Privatkonten im Drei- oder Vierkontenmodell

Rn. 13d Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Betrifft im Wesentlichen durch Gesellschafterbeschluss vereinbarte Auszahlungen überschüssiger Liquidität (insb bei Publikums-GmbH & Co KG, was – bei mittelfristig fehlender Gewinnerwartung – eine vorläufige Maßnahme in Form einer nach dem Gesellschaftsvertrag zulässigen Darlehensgewährung darstellt: BFH v 16.10.2008, BStBl II 2009, 272 zu I...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Maß der Pflichtwidrigkeit

Rz. 1032 [Autor/Stand] Dieses Zumessungskriterium ist vornehmlich bedeutsam bei Fahrlässigkeitstaten, die im Steuerstrafrecht nicht vorkommen, aber auch bei Vorsatztaten, bei denen der Täter gegen besondere Rechtspflichten verstößt. Strafschärfend ist bspw. zu berücksichtigen, wenn Angehörige der steuerberatenden Berufe oder des Personenkreises gem. § 4 StBerG gegen besondere...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Arbeitgeber

Rz. 1318 [Autor/Stand] Der Arbeitgeber begeht eine Lohnsteuerhinterziehung, wenn er gem. § 41a EStG nicht spätestens am 10. Tag des Lohnsteueranmeldungszeitraums eine Lohnsteueranmeldung abgibt oder wenn er zu niedrige Lohnsteuerbeträge angibt (§ 41a Abs. 1 Satz 1 EStG). Ob im Einzelfall als Anmeldungszeitraum der Kalendermonat, das Kalendervierteljahr oder das Kalenderjahr ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Eilers, Gemeinschaftsrechtliche Anwendungsrestriktionen für § 42 AO, DB 1993, 1156; Centrale-Gutachtendienst, Umw einer GmbH in eine Einzelfirma und Konfusion von Verbindlichkeiten und Forderungen, GmbHR 1998, 826; Pyszka, Forderungsverzicht des Gesellschafters gegenüber seiner Pers-Ges, BB 1998, 1557; Gosch, Pensionszusage bei Umw der Gesellschaftsform, BetrAV 2001, 137: Neuman...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Grunderwerbsteuer

Rn. 413 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Voraussetzung für eine Buchwertübertragung nach § 20 UmwStG ist, dass sämtliche wesentlichen Betriebsgrundlagen eingebracht werden (s Rn 412); liegt das der Betriebs-GmbH überlassene Grundstück im Sonder-BV eines Gesellschafters der Besitz-PersGes, muss es daher mit eingebracht werden. Im Regelfall liegt ein grunderwerbsteuerlicher Übertrag...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Anwendung der sog Fünftelungsregelung (§ 19a Abs 4 S 2 EStG)

Rn. 122 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Nach § 19a Abs 4 S 2 EStG findet die sog Fünftelungsregelung entsprechende Anwendung, wenn seit der Übertragung der Vermögensbeteiligung mindestens drei Jahre vergangen (zur Fristberechnung, s § 108 Abs 1 AO, §§ 187 Abs 1, 188 Abs 2 BGB. 1. Alt; s Rn 113) sind, s BT-Drs 19/27631, 111. Seit dem Wachstumschancengesetz (s Rn 3) verweist die Reg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / be) (Steuerverstrickte) Anteile nach der Sacheinlage: Sperrfrist, Siebtelung

Rn. 415 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Beim neuen Recht gem § 22 Abs 1 UmwStG idF lt SEStEG entsteht eine siebenjährige steuerliche Sperrfrist bei Einbringung zum Buchwert in die Betriebs-KapGes (ohne Folgen bleibt jedoch eine Veräußerung des erworbenen BV durch die KapGes selbst); veräußert ein Gesellschafter der Betriebs-KapGes nach der Einbringung in dieser Frist Anteile, so ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Regniet, Ergänzungsbilanzen bei der PersGes, Köln 1990 (Grundsatzdarstellung); Gchwendtner, Ergänzungsbilanz und Sonderbilanz II in der Rspr des BFH, DStR 1993, 817; Soeffing, Einbringung in eine PersGes mit Zuzahlung ins PV, DStZ 1995, 648; Pfalzgraf/Meyer, Eintritt neuer Gesellschafter in eine PersGes – steueroptimale Gestaltung im Spannungsfeld zwischen Umwandlungssteuerrech...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) UmwStG nF/UmwStErlass 2011

Verwaltungsanweisungen: BMF v 11.11.2011, BStBl I 2011, 1314 (UmwStErlass 2011). Rn. 403 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Das UmwStG idF SEStEG (anzuwenden ab dem 13.12.2006) hat das Regelungskonzept der §§ 3–10 UmwStG in seiner systematischen Struktur nicht verändert, infolge der Europäisierung wurden jedoch technische Änderungen notwendig, die ggf hohe Liquiditätsbelastungen durch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Knobbe-Keuk, Die gesellschaftsvertragliche Gewinnverteilung und die GewSt-Belastung bei PersGes, StuW 1985, 382; Sommer, Ergebnisverteilung in gewerblich tätigen PersGes nach Aufnahme weiterer Gesellschafter während eines Geschäftsjahres, BB 1987, 307; Sommer, Anmerkung zu BFH BStBl II 1987, 558, in: BB 1987, 1446; Crezelius, Wechsel im Gesellschafterbestand von PersGes JbFSt 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kellermann, Neue Entwicklungen und Rechtsfortbildung im Kommanditgesellschaftsrecht, die "moderne" Gestaltung der KG, JbFSt 1980/81, 320; Uelner, Steuerliche Probleme bei kapitalistisch verfassten KG, JbFSt 1980/81, 359; Sauer, Die Publikums-KG, Bielefeld 1982; Gieseke, Besondere Probleme bei der mittelbaren Beteiligung an einer Publikums-KG durch einen Treuhand-Kommanditisten,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cf) Verpachtung funktional wesentlicher Betriebsgrundlagen

Rn. 147 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Die Betriebsverpachtung im Ganzen muss sich zwar nicht auf den Betrieb als geschlossenen Organismus, aber auf die (dh alle) wesentlichen Betriebsgrundlagen erstrecken, die dem bisherigen Betrieb das Gepräge gaben (auch s Rn 141b; BFH v 18.12.2014, BFH/NV 2015, 827, Rn 28 mwN; BFH BFH/NV 1996, 787; BStBl II 1994, 922; 1990, 780; 1988, 257; 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Merkmale einer (nur) typisch stillen Gesellschaft gem §§ 230ff HGB

Rn. 50c Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Hinsichtlich der Rechte des stillen Gesellschafters hat sich, insb unter ertrag- und erbschaftsteuerlichen Gesichtspunkten, die Unterscheidung in typisch und atypisch stille Beteiligungen eingebürgert. Zur Abgrenzung von der atypischen Gestaltung eingangs die Merkmale der v Gesetzgeber im HGB initiierten typischen stillen Gesellschaft. Die t...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schmidt, Der Nießbrauch an PersGes-Anteilen in der Rspr des BFH, FS für von Wallis, 1985, 359; Biergans, Der Nießbrauch an Einzelunternehmen und MU-Anteilen in der ESt, DStR 1985, 327; Balke, Nießbrauch an einem KG-Anteil, FR 1987, 129; Petzoldt, Nießbrauch an Kommanditanteilen und GmbH-Geschäftsanteilen – Zivil- und Steuerrecht, GmbH-Rdsch 1987, 381; Lohr, Der Nießbrauch an Unt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5 Zeitpunkte der Nachweiserbringung (Frist und Nachweisstichtag)

Tz. 91 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Der Nachw ist "in den dem Einbringungszeitpunkt folgenden sieben Jahren jährlich spätestens bis zum 31. Mai" zu erbringen (s § 22 Abs 3 S 1 UmwStG). Da der Inhalt des Nachw die stliche Zurechnung der Anteile zum Ablauf des Tages umfasst, "der dem maßgebenden Einbringungszeitpunkt entspr" (s § 22 Abs 3 S 1 UmwStG), erfolgt der erstmalige Nach...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Aus Sicht der Betriebs-KapGes

Rn. 390 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Das Stichwort führt aus der Sicht der Betriebs-KapGes, die den Pachtzins als BA absetzen will, zur Frage des fremdüblich angemessenen Pachtzinses (s nachfolgend) und den Folgen unangemessen niedrigen bzw unangemessen hohen Pachtzinses, nämlich unter ertragsteuerlichen Aspekten zur Frage des Vorliegens einer verdeckten Einlage bei zu fehlende...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4 Sacheinlagegegenstand umfasst Anteile an Kapitalgesellschaften oder Genossenschaften (§ 22 Abs 1 S 5 UmwStG)

Tz. 53 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Die stlichen Auswirkungen beim AE hinsichtlich der im Wege eines Anteilstauschs erworbenen Anteile enthält § 22 Abs 2 UmwStG. § 22 Abs 2 UmwStG hat einen eigenen pers Anwendungsbereich und Sperrfristverletzungsregeln. § 22 Abs 1 UmwStG hingegen regelt die stlichen Auswirkungen beim AE hinsichtlich der durch Einbringung einer betrieblichen Sa...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.4 Erfolgswirksame und erfolgsneutrale Bildung und Auflösung

Rz. 125 Das Temporary-Konzept erfasst nicht allein die sich in der GuV auswirkenden temporären Differenzen, sondern auch erfolgsneutral zu erfassende Bilanzierungs- und Bewertungsabweichungen zwischen Handelsbilanz und maßgeblichem Steuerwert.[1] In der Praxis existieren nur wenige Anwendungsfälle für die erfolgsneutrale Bildung von Steuerlatenzen im Jahresabschluss.[2] Sie ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 10. Einziehung ersparter Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben

Rz. 1340.5 [Autor/Stand] Wenn der Geschäftsführer einer GmbH, der nicht deren Gesellschafter ist, zugunsten der Gesellschaft Steuern hinterzieht, indem er die Arbeitnehmer in bar entlohnt, keine Lohnsteuer anmeldet und Sozialversicherungsbeiträge vorenthält, erlangt er allein hierdurch nichts "für die Tat" i.S.v. § 73 Abs. 1 Alt. 2 StGB, § 73c Satz 1 StGB und auch nichts "du...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 12. Haftung des Arbeitgebers

Rz. 1342 [Autor/Stand] Die Ermittlung der Hinterziehung lohnabhängiger Abgaben wird durch immer komplexer ausgestaltete Abdeckrechnungsketten für die FinB immer schwieriger. Die haftungsrechtlichen Folgen sind aber dank gefestigter Rspr. voraussehbar. Der Arbeitgeber kann dabei vorrangig in Anspruch genommen werden[2]. Es bestehen keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigke...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Benecke/Schnitger, Neuregelung des UmwStG und der Entstrickungsnormen durch das SEStEG, IStR 2006, 765; Benz/Rosenberg, Einbringungsvorgänge nach dem Reg-Entw des SEStEG, BB-Special 2006, Nr 8, 51; Dörfler/Rautenstrauch/Adrian, Einbringungen in eine Kap-Ges nach dem SEStEG-Entw, BB 2006, 1711; Dötsch/Pung, SEStEG: Die Änderungen des UmwStG (Teil I und II), DB 2006, 2704 und 276...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / e) Beispiele für Tatmehrheit (§ 53 StGB)

Rz. 915 Unternehmer U beschäftigt S in den Jahren 09–11 "schwarz". U führt keine Sozialversicherungsbeiträge für S ab und meldet ihn nicht zur Lohnsteuer an. Der Betrieb des U ist darauf angelegt, S wie auch weitere Personen illegal zu beschäftigen. Es liegt Realkonkurrenz zwischen § 370 AO und § 266a StGB vor. Allein durch den Gewerbebetrieb wird auch keine prozessuale Tate...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ee) Verpflichtete Personen

Rz. 344 [Autor/Stand] Adressaten der Verpflichtung nach § 153 Abs. 1 AO sind der Stpfl. (§ 33 AO), sein Gesamtrechtsnachfolger[2] (§ 153 Abs. 1 Satz 2 AO) und die nach §§ 34, 35 AO für den Stpfl. oder seinen Gesamtrechtsnachfolger handelnden Personen (s. Rz. 292 ff.). Berichtigungspflichtig nach § 153 Abs. 1 AO ist auch der Testamentsvollstrecker sowie der Insolvenzverwalter...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Piltz, Zur Besteuerung der BgA von jur Pers d öff Rechts, FR 1980, 34; Barten, Grenzfälle bei der Betrachtung von BgA als fiktive Kap-Ges, ZKF 1987, 269; Lambertz, Einnahmen aus Bürgschaftszusagen: BgA?, ZKF 1989, 222; Thome, BgA "Bürgschaften" – oder: wie der Fiskus die Gemeinden plagt, ZKF 1990, 79; Seer, Inhalt und Funktion des Begriffs BgA für die Besteuerung der öff Hand, D...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cab) Steuerrecht

Rn. 141b Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Zur Vermeidung einer Zwangsbetriebsaufgabe – heutzutage auch wichtig als Auffangtatbestand bei ungewollter Beendigung einer Betriebsaufspaltung, s Rn 305 zu (1) und (3) und s Rn 421 – wurde durch den BFH (grundlegend s GrS BFH vom 13.11.1963, BStBl III 1964, 124) das Rechtskonstrukt der Betriebsverpachtung im Ganzen als ein Fall der "Betri...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 8. Strafzumessung

Rz. 1465 [Autor/Stand] Anders als das heute geltende Teileinkünfteverfahren, das auch zu einer Vereinfachung der Strafzumessung geführt hat, erforderte das frühere Anrechnungsverfahren eine Berücksichtigung der Ausschüttungsbelastung im Rahmen der Strafzumessung: Die Anrechnung der Ausschüttungsbelastung auf die Einkommensteuer des Anteilseigners (§ 36 Abs. 2 Nr. 3 EStG a.F....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.7.5.1 Begriff der "außenstehende Personen" (ohne Ergänzungen WachstumschancenG)

Tz. 253 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Außenstehende Pers iSd § 15 Abs 2 S 2 UmwStG ist eine Pers, die vor der Spaltung nicht an der übertragenden Kö beteiligt war. Bei der Auf- oder Abspaltung zur Aufnahme auf eine bereits bestehende Übernehmerin, an der (auch) andere AE als an der Übertragerin beteiligt sind, stellt sich die Frage, ob außenstehende Pers a) nur solche sind, die ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.6.1 Ausscheiden aus dem persönlichen Regelungsbereich

Tz. 49b Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Die rückwirkende Besteuerung eines Einbringungsgewinns wird auch ohne Anteilsveräußerung iSd § 22 Abs 1 S 1 UmwStG ausgelöst, wenn nach dem stlichen Übertragungsstichtag (s § 20 Abs 5 und 6 UmwStG) die pers Anwendungsvoraussetzungen des § 1 Abs 4 UmwStG entweder für den Einbringenden (oder dessen Rechtsnachfolger, s Tz 50e, oder bei Dritten...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.3.4 Verhältnis des § 9 Abs 1 Nr 1 KStG zu § 8 Abs 3 KStG

Tz. 34 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Die Vorschrift des § 9 Abs 1 Nr 1 KStG enthält – anders als Nr 2 (s Tz 104 ff) – nicht den "Vorbehalt" des § 8 Abs 3 KStG. Es ist daher umstritten, ob unangemessene Leistungen der KGaA an den phG überhaupt eine vGA darstellen können oder ob der Vorschrift des § 8 Abs 3 KStG im Verhältnis zwischen KGaA und phG keine Bedeutung zukommt. Diese F...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Beweggründe und Ziele des Täters

Rz. 1030 [Autor/Stand] Strafmildernd wirkt sich ein Handeln aus wirtschaftlicher Not oder zur Rettung eines Unternehmens aus[2]; strafschärfend dagegen Gewinnsucht[3]. Hintergrund ist, dass nachvollziehbare, verständliche Motive grundsätzlich strafmil dernd zu berücksichtigen sind. Nicht nachvollziehbare Motive dürfen hingegen nicht strafschärfend herangezogen werden.[4] Die...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Gemeinsame Tatausführung

Rz. 113.6 [Autor/Stand] Erforderlich ist ein objektiver Tatbeitrag eines jeden Mittäters, obwohl die Rspr. hier zum Teil den Tatentschluss mit dem Tatbeitrag gleichsetzt und es ausreichen lässt, dass der Mittäter den die Tat ausführenden Genossen in seinem Tatentschluss bestärkt[2]. Nach h.M. setzt die Beteiligung an der Tatausführung keine Mitwirkung im eigentlichen Ausführ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.2 Nachträgliche Anschaffungskosten auf die erhaltenen Anteile (§ 22 Abs 1 S 4 UmwStG)

Tz. 61 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Einbringungsgewinn I als zusätzliche AK Die Versteuerung eines Einbringungsgewinns I hat eine nachträgliche Erhöhung der AK der erhaltenen Anteile zur Folge (s § 22 Abs 1 S 4 UmwStG: "nachträgliche AK") um so eine Doppelbesteuerung der eingebrachten stillen Reserven zu vermeiden (ebenso s Urt des Nds FG v 05.12.2024, EFG 2025, 752, rkr unter ...mehr