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Blockchain-Technologie und Steuerrecht: Besteuerung von ... / 2.10 Assoziierte Rechtsfragen bei Decentralized Autonomous Organizations (DAOs)

Dr. iur. Robert Müller
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Neben Einsatzmöglichkeiten der Blockchain-Technologie im Finanzsektor und Kryptowährungen eröffnen sich auch Potenziale die Koordinierung von Personen und Organisationen in einer globalisierten Welt. Die Blockchain-Technologie kann für die Governance eingesetzt werden. Konkret erfolgt dies technisch durch Smart Contracts, die Stimmabgabe und anschließende Exekution von Entscheidungen. Diese Organisationen bezeichnet man als Decentralized Autonomous Organizations (DAOs). In ihrer theoretischen Grundkonzeption handelt es sich bei einer DAO um eine ausschließlich digital existierende Organisation. In einer DAO sind Tokenhalter stimmberechtigt und können abhängig von ihren vorhandenen Tokenanteilen die operativen Geschäfte steuern. Die Einsatzmöglichkeiten von DAO sind inzwischen stark verzweigt. Zahlreiche Anwendungsbeispiele existieren im Bereich der Finanzindustrie.

Das Konzept einer DAO geht auf TheDAO aus dem Jahr 2016 zurück. Bei TheDAO handelte es sich um einen Programmcode – einen Smart Contract – der einen digitalen Rahmen für die Interaktion und Exekution von Entscheidungen bildet. TheDAO verwaltete eine eigene Wallet mit Kryptowährungen (sog. Treasury) und kann mit den vereinnahmten Mitteln bestimmte Projekte nach der Entscheidung der Tokenhalter finanzieren. Mit diesem Vehikel sollte das Crowdfunding und die anschließende Mitbestimmung in dem Projekt gewährleistet werden können.[1] TheDAO verwendete als technische Infrastruktur Ethereum. Das Projekt scheiterte, weil ein Hacker sich eines Teils der eingesammelten Kryptowährungen bemächtigen wollte. Dies führte zur ersten Hard Fork von Ethereum Classic und Ethereum (s. o.).

Seitdem ist das DAO-Ökosystem deutlich gewachsen, z. B. handelt es sich um die DEX Uniswap um eine DAO. DAO müssen inzwischen nicht mehr selbst ...

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