Fachbeiträge & Kommentare zu GmbH

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.3.4.2 Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz

Rz. 867 Ausgleichsposten sind in der Bilanz des Organträgers auch zu bilden, wenn das Vermögen nach der Steuerbilanz von dem nach der Handelsbilanz abweicht. In diesen Fällen wird handelsrechtlich, je nach Lage des Falls, mehr oder weniger Vermögen an den Organträger abgeführt, als ihm steuerlich als Einkommen zugerechnet wird. Rz. 868 Die Fälle der Abweichung der Steuerbilan...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.1.4.1 Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 120 Nach § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 KStG kann eine Personengesellschaft i. S. d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG Organträger sein, wenn sie eine Tätigkeit i. S. d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG ausübt.[1] Die Verweisung auf § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG stellt klar, dass alle Mitunternehmerschaften Organträger sein können. Es handelt sich insbesondere um OHG, KG, GmbH & Co. KG, GbR,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.1.3.2.2 Beteiligung über eine Personengesellschaft

Rz. 249 Ist der Organträger mit 50 % oder weniger der Stimmrechte direkt an der Organgesellschaft beteiligt und wird eine weitere Beteiligung an der Organgesellschaft von einer Personengesellschaft im Gesamthandsvermögen gehalten, an der der Organträger beteiligt ist, stellt sich die Frage, ob hierdurch eine für die Organschaft ausreichende finanzielle Eingliederung von mehr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.1.5.4 Zuordnung bei zwischengeschalteten Personengesellschaften (S. 5)

Rz. 141r § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 5 KStG enthält eine dem S. 4 entsprechende Regelung, wenn der Organträger mittelbar über eine oder mehrere Personengesellschaften an der Organgesellschaft beteiligt ist. Gemeint ist, dass die Personengesellschaft eine Mitunternehmerschaft ist, weil nur dann eine mittelbare Beteiligung an der Organgesellschaft besteht. Ist die zwischengescha...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.2.1 Rechtsform der Organgesellschaft (Grundlagen)

Rz. 178 Nach § 14 Abs. 1 S. 1 KStG muss die Organgesellschaft eine Europäische Gesellschaft, eine AG oder KGaA sein. Die "Europäische Gesellschaft" wurde durch Gesetz v. 7.12.2006[1] in diese Aufzählung eingefügt. Dieser Begriff ist insoweit mehrdeutig, als auch die SCE eine Europäische Gesellschaft ist, als Genossenschaft aber nicht Organgesellschaft sein kann. Aus der Verw...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.4.5 Vorzeitige Beendigung des Ergebnisabführungsvertrags

Rz. 679 Der Ergebnisabführungsvertrag muss nach § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 KStG für mindestens 5 Jahre (60 Monate) abgeschlossen und in dieser Zeit auch tatsächlich durchgeführt werden. Die Organschaft muss also mindestens 5 Jahre bestehen. Endet die Organschaft vor Ablauf dieses Zeitraums, kann der Ergebnisabführungsvertrag nicht mehr durchgeführt werden; die Wirkungen der Orga...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.4.3 Sachlicher Regelungsbereich

Rz. 500 Der sachliche Regelungsbereich der Vorschrift hat sich durch das Gesetz v. 20.2.2013[1] geändert. Die bis dahin geltende Fassung der Vorschrift erfasste das negative Einkommen des Organträgers, dem Wortlaut nach also nur den Fall, dass der Organträger ein negatives Einkommen auswies. Das Gesetz enthielt keine besonderen Voraussetzungen zur Einkommensquelle. Der Geset...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.2.2 Zustandekommen und Änderung des Gewinnabführungsvertrags

Rz. 303 Der BGH[1] hat grundsätzlich zu den Voraussetzungen der zivilrechtlichen Wirksamkeit eines Gewinnabführungsvertrags Stellung genommen. Steuerlich bedeutet dies, dass der Ergebnisabführungsvertrag nur anerkannt werden kann, wenn er diesen Voraussetzungen entspricht.[2] Zusätzlich müssen die Voraussetzungen des § 14 KStG erfüllt sein, um einem zivilrechtlich wirksamen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.4.6.2 Vereinbarkeit mit Art. 3 GG

Rz. 529a Die Vorschrift ruft aus mehreren Gründen Bedenken gegen ihre Vereinbarkeit mit dem Gleichheitsgebot nach Art. 3 GG hervor. Sie enthält ein Sonderrecht für die Organschaft, obwohl die gleiche Problematik des doppelten Abzugs von Verlusten auch bei nicht organschaftlich gebundenen Unternehmen auftreten kann. Praxis-Beispiel Die inl. A-AG unterhält eine Betriebsstätte i...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.1.5.3 Zuordnung bei mittelbarer Beteiligung über eine Körperschaft (S. 4)

Rz. 141m Besteht eine Organschaft aufgrund mittelbarer Beteiligung über Körperschaften, muss die Beteiligung an der vermittelnden Körperschaft nach § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 4 Halbs. 2 KStG der inl. Betriebsstätte zuzuordnen sein. Die Vorschrift betrifft nur die mittelbare Beteiligung über eine Körperschaft, obwohl dies der Wortlaut nicht ausdrücklich sagt. Für eine über ein...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.1.4.2 Gewerbliches Unternehmen

Rz. 125 Die Personengesellschaft muss, wie jeder andere Organträger auch, ein gewerbliches Unternehmen betreiben.[1] Seit Vz 2003 müssen Personengesellschaften als Organträger nach § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 KStG originär gewerblich tätig sein.[2] Nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG liegt bei Personengesellschaften nur dann ein Gewerbebetrieb vor, wenn die Gesellschaft gewerblich i. S. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.4.5 Zeitpunkt der Minder- und Mehrabführungen (Abs. 4 S. 4)

Rz. 916 § 14 Abs. 4 S. 4 KStG regelt, in welchem Zeitpunkt die Minder- oder Mehrabführungen erfolgt sind. Diese Regelung ist notwendig, um zu bestimmen, in welchem Zeitpunkt der Buchwertansatz um die Minder- und Mehrabführungen zu korrigieren ist. Minder- und Mehrabführungen gelten danach in dem Zeitpunkt als erfolgt, in dem das Wirtschaftsjahr der Organgesellschaft endet. F...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.4.5.7 Fiktion der Durchführung des Ergebnisabführungsvertrags (Nr. 3 S. 4, 5)

Rz. 445 Die tatsächliche Durchführung des Ergebnisabführungsvertrags hat in der Vergangenheit immer wieder zu Problemen geführt, da schon kleine Fehler bei der Ermittlung des abzuführenden Gewinns dazu geführt hatten, dass der Ergebnisabführungsvertrag nicht durchgeführt worden war. Folge war, dass die Organschaft für das Wirtschaftsjahr, in dem der Fehler aufgetreten war, n...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.2.1 Begriff und Wesen des Gewinnabführungsvertrags

Rz. 290 Ein Gewinnabführungsvertrag ist nach § 291 Abs. 1 AktG ein Unternehmensvertrag, durch den sich eine AG oder eine KGaA dazu verpflichtet, ihren ganzen Gewinn an ein anderes Unternehmen, dessen Rechtsform nicht maßgeblich ist, abzuführen. Danach kann auch eine KGaA, trotz ihres "hybriden Charakters"[1], einen Gewinnabführungsvertrag abschließen und sich dazu verpflicht...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.3.3 Anteilige Bildung der Ausgleichsposten

Rz. 854 Entsprechend dem Ziel, die richtige Besteuerung der dem Organträger zuzurechnenden Beträge auch im Fall der Veräußerung der Beteiligung sicherzustellen, sind die Ausgleichsposten nach § 14 Abs. 4 S. 1 KStG anteilig zu bilden, d. h. nur in der Höhe, die der Beteiligung des Organträgers an der Organgesellschaft entspricht. Dies entspricht der h. M., die schon bisher vo...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.1.1 Mehrheit der Stimmrechte

Rz. 208 Finanzielle Eingliederung liegt nach § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 1 KStG vor, wenn der Organträger an der Organgesellschaft in einem solchen Umfang beteiligt ist, dass ihm die Mehrheit der Stimmrechte zusteht. Die finanzielle Eingliederung soll gewährleisten, dass der Organträger in den im regelmäßigen Geschäftsverkehr auftretenden Fragen seinen Willen durchsetzen kann....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.1.6.4 Stille Gesellschaft

Rz. 169 Die typische stille Gesellschaft ist keine Gesellschaft in dem Sinn, dass sie Träger steuerrechtlicher Beziehungen sein kann. Sie wird steuerlich als darlehensähnlich behandelt[1] und kann daher nicht Organträger sein. Rz. 170 Die atypische stille Gesellschaft ist steuerlich eine Mitunternehmerschaft und wird daher weitgehend wie eine Personengesellschaft, d. h. als M...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.4.7.2 Aufstockung und Umbuchung der Ausgleichsposten

Rz. 919a In § 34 Abs. 6e S. 7-20 KStG ist die Übergangslösung für die nach bisherigem Recht gebildeten aktiven und passiven Ausgleichsposten enthalten. Diese sind, wenn sie nicht zu 100 % gebildet worden waren, aufzustocken. Die Ausgleichsposten sind danach aufzulösen und auf das Beteiligungskonto umzubuchen. Dies hat in dem Wirtschaftsjahr zu erfolgen, das nach dem 31.12.20...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verkehrssicherung im Wohnun... / 2 Objektbegehung

Haftungsrisiken wegen einer Verletzung von Verkehrssicherungspflichten sollte der Verwalter von Beginn seiner Tätigkeit an vorbeugen. Objektbegehung: Was Verwalter tun sollten Erstbegehung: Der Verwalter sollte zeitnah nach Übernahme einer neuen Verwaltung eine Objektbegehung durchführen, um den Zustand der Anlage und etwaige Gefahrenquellen zu ermitteln. Unabhängig von der F...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 1.1 Zweck der Organschaft

Rz. 1 Das Institut der Organschaft ist das Herzstück des deutschen "Konzernsteuerrechts".[1] Allerdings kann man nicht von einem echten Konzernsteuerrecht sprechen. Bei den zu diesem Bereich zählenden Rechtsinstituten, insbes. der verdeckten Gewinnausschüttung, der verdeckten Einlage und der Organschaft, handelt es sich mehr um vereinzelte Sonderregelungen für die Besteuerun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.4.4 Mehrfachberücksichtigung der negativen Einkünfte

Rz. 511 Weitere Voraussetzung ist, dass die negativen Einkünfte des Organträgers oder der Organgesellschaft in einem ausl. Staat bei der Besteuerung des Organträgers, der Organgesellschaft oder einer anderen Person berücksichtigt werden. Nach der Fassung der Vorschrift vor der Änderung durch das Gesetz v. 20.2.2013[1] war Voraussetzung, dass das negative Einkommen in einem a...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.5 Abführung des Gewinns, Übernahme des Verlusts

Rz. 446 Der Ergebnisabführungsvertrag wird nur dann tatsächlich durchgeführt, wenn der Gewinn auch tatsächlich an den Organträger abgeführt und der Verlust auch tatsächlich von ihm übernommen wird.[1] Dies kann in der Weise geschehen, dass der Gewinn durch eine tatsächliche Zahlung der Organgesellschaft an den Organträger abgeführt oder der Verlust durch eine tatsächliche Za...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.8 Zeitliche Voraussetzungen

Rz. 464 Nach § 14 Abs. 1 S. 2 KStG i. d. F. des Gesetzes v. 16.5.2003[1] muss der Ergebnisabführungsvertrag bis zum Ende des Wirtschaftsjahrs wirksam geworden, d. h. in das Handelsregister eingetragen worden sein, dessen Ergebnis erstmals dem Organträger zugerechnet werden soll. Europarechtlich ist diese Voraussetzung, die wie eine Ausschlussfrist wirkt, nicht zu beanstanden...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Geschäftsführer: Aufgaben / 1 Pflichten im Gründungsstadium der GmbH

Die Gründung einer GmbH erfolgt durch die notarielle Gründungsurkunde, welche auch den Gesellschaftsvertrag enthält, die Einzahlung des Stammkapitals und Anmeldung zum Handelsregister. Aufgabe des Geschäftsführers ist dabei die Anmeldung zum Handelsregister nach § 7 Abs. 1 GmbHG bei dem Registergericht, in dessen Bezirk die GmbH ihren Sitz hat. Diese Anmeldungen zum Handelsre...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Ressortaufteilung - Haftung und Überwachungspflichten

Einführung Hat eine GmbH mehrere Geschäftsführer, ist es grundsätzlich zulässig – und meist auch sinnvoll – die Aufgaben zu verteilen. Mit einer Ressortaufteilung wird der Tatsache Rechnung getragen, dass auch bei einem GmbH-Geschäftsführer die zeitlichen Ressourcen beschränkt sind. Je nach Art und Größe des Unternehmens kann eine Ressortverteilung sogar zwingend sein. Die Ge...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Geschäftsführer: Aufgaben / 2 Vertretung der GmbH

Geschäftsführer sind sowohl intern das Geschäftsführungsorgan der Gesellschaft als auch extern das Vertretungsorgan, durch das die Gesellschaft nach außen handeln kann. Sie vertreten die GmbH gem. § 35 GmbHG gerichtlich und außergerichtlich. Ein einzelvertretungsberechtigter Gesellschafter-Geschäftsführer kann die GmbH sogar bei einer Klage gegen den zweiten Gesellschafter-G...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Ausfallhaftung – So v... / 1 Grundregeln der Ausfallhaftung

Die Haftung der GmbH ist grundsätzlich beschränkt auf die Höhe des Stammkapitals, das mindestens 25.000,00 EUR betragen muss. Die Haftung des einzelnen Gesellschafters ist grundsätzlich beschränkt auf die von ihm übernommene Stammeinlage mit der Folge, dass er üblicherweise nicht mehr haftet, wenn er seinen Anteil voll einbezahlt hat. Aber § 24 GmbHG bestimmt eine weitergehe...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Ressortaufteilung - H... / Einführung

Hat eine GmbH mehrere Geschäftsführer, ist es grundsätzlich zulässig – und meist auch sinnvoll – die Aufgaben zu verteilen. Mit einer Ressortaufteilung wird der Tatsache Rechnung getragen, dass auch bei einem GmbH-Geschäftsführer die zeitlichen Ressourcen beschränkt sind. Je nach Art und Größe des Unternehmens kann eine Ressortverteilung sogar zwingend sein. Die Geschäftsfüh...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Ausfallhaftung – So vermeiden Sie Zahlungen für Mitgesellschafter

Einführung Dass ein GmbH-Gesellschafter nicht mit seinem Privatvermögen haftet, gilt nur, wenn er seine Einlage in voller Höhe eingezahlt hat. Aber er muss auch für die anderen Gesellschafter persönlich haften, welche die von Ihnen übernommene Einlage nicht erbracht haben – gleichgültig, ob sie es nicht konnten oder nicht wollten. Hat also einer der Gesellschafter dies nicht g...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Geschäftsführer: Aufgaben

Zusammenfassung Überblick Dem Geschäftsführer obliegen die laufende Geschäftsführung und die Verwaltung der GmbH. Dazu gehören alle Handlungen im Rahmen des gewöhnlichen Betriebs der GmbH. Davon abzugrenzen sind ungewöhnliche Geschäfte, für deren Durchführung der Geschäftsführer regelmäßig die Zustimmung der Gesellschafterversammlung benötigt. Auf jeden Fall ist der Geschäfts...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Ausfallhaftung – So v... / 3 Ausfallhaftung bei Kapitalerhöhung

Da bei einer Kapitalerhöhung das Stammkapital, das den Gläubigern haftet, aufgestockt wird, gelten exakt dieselben Regeln wie bei der erstmaligen Ausstattung der GmbH mit haftendem Kapital bei der Gründung. Auch hier droht eine Ausfallhaftung. Dabei haftet ein Gesellschafter für den Ausfall der übrigen Gesellschafter so lange, wie er GmbH-Gesellschafter ist. Das bedeutet also...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Ausfallhaftung – So v... / 5.3 Genehmigtes Kapital als Alternative zu kurzen Zahlungsfristen

Am besten ist es, wenn übernommene Stammeinlagen, ob bei Gründung oder bei Kapitalerhöhung, sofort eingezahlt werden. Nicht immer ist das aber machbar. Es ist auch nicht immer möglich, kurze Zahlungsfristen zu vereinbaren. Denn auch bei sonst zuverlässigen Gesellschaftern kann ein Zahlungsengpass entstehen. Oder bei einer Kapitalerhöhung ist einer der bisherigen Gesellschaft...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Ausfallhaftung – So v... / 2 Ausfallhaftung bei ausgezahltem Stammkapital

Wenn Stammkapital verbotenerweise – offen oder verdeckt – an den oder die Gesellschafter zurückgezahlt wird, dann muss der Betrag wieder erstattet werden. Wenn der betreffende Gesellschafter aber nichts mehr zurückzahlen kann, müssen die übrigen Gesellschafter für den Fehlbetrag einstehen. Es mag hier ein (wenn auch geringer) Trost sein, dass die Ausfallhaftung nicht den ges...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Ausfallhaftung – So v... / Einführung

Dass ein GmbH-Gesellschafter nicht mit seinem Privatvermögen haftet, gilt nur, wenn er seine Einlage in voller Höhe eingezahlt hat. Aber er muss auch für die anderen Gesellschafter persönlich haften, welche die von Ihnen übernommene Einlage nicht erbracht haben – gleichgültig, ob sie es nicht konnten oder nicht wollten. Hat also einer der Gesellschafter dies nicht getan und k...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Ressortaufteilung - H... / 3 So greift die Haftungsbegrenzung durch Ressortaufteilung

3.1 Einzelvertretung – Gesamtvertretung Hat eine GmbH nur einen Geschäftsführer, vertritt dieser die GmbH alleine. Auch bei mehreren Geschäftsführern kann jeder von ihnen einzelvertretungsberechtigt sein, sofern ihm von der Gesellschafterversammlung Einzelvertretungsbefugnis erteilt wird. Schließt ein einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer Verträge für die Gesellschaft...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Ausfallhaftung – So v... / 5 So schützen Sie sich vor bzw. bei Ausfallhaftung

5.1 Bei Gründung: Vermögenslage von Mitgesellschaftern prüfen Wer eine GmbH gründen will, sollte sich seine potenziellen Mit-Gesellschafter nicht nur bezüglich ihrer fachlichen und charakterlichen Eigenschaften, sondern auch bezüglich ihrer Vermögensverhältnisse genau ansehen. Natürlich wird der Mitgesellschafter nicht unbedingt willens sein, seine Vermögensverhältnisse zu of...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Ressortaufteilung - H... / 3.3 Nicht alle Aufgaben sind teilbar

Einige Aufgaben der Geschäftsführer sind nicht aufteilbar, hier besteht sogar ein Geschäftsverteilungsverbot: Bei Aufgaben, die für die Gesellschaft von grundlegender Bedeutung sind, das heißt die Gestaltung der Ge­schäftspolitik oder der Organisationsstruktur betreffen. Diese Fragen müssen stets mit allen Geschäftsführern abgestimmt werden. Dies gilt umso mehr, wenn mit dem ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Ausfallhaftung – So v... / 4 Ausfallhaftung bei verdeckten Einlagen und Hin- und Herzahlen

Eine verdeckte Sacheinlage liegt vor, wenn formell eine Bareinlage vereinbart und geleistet wird, die Gesellschaft bei wirtschaftlicher Betrachtung aber einen Sachwert erhalten soll. Praxis-Beispiel Verdeckte Sacheinlage Es wird in bar eine Einlage in Höhe von 7.000,00 EUR geleistet. Dieser Betrag wird von der GmbH umgehend dazu verwendet, vom betreffenden Gesellschafter ein W...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Ressortaufteilung - H... / 2 Anforderungen an eine Ressortaufteilung

Für die Geschäftsführer, gleichgültig, ob Gesellschafter-Geschäftsführer oder Fremd-Geschäftsführer, ist es wichtig, dass eine Ressortaufteilung im Falle eines Falles auch straf- und zivilrechtlich Bestand hat. Die GmbH ist verpflichtet, jedem einzelnen Geschäftsführer die ordnungsgemäße Ausübung seines Amts zu ermöglichen. Ein Geschäftsführer hat Anspruch darauf, über alle A...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Ressortaufteilung - H... / 5 Vereinbarung der Geschäftsverteilung

Für die Geschäftsverteilung und Zuordnung sind in erster Linie die Gesellschafter der GmbH verantwortlich. Den Gesellschaftern steht es frei, ob und wie sie eine Geschäftsverteilung der Geschäftsführer festlegen wollen. Den Gesellschaftern steht es auch frei, bestehende Geschäftsordnungen zu ändern. Hinweis Eine wirksame Ressortverteilung knüpft der 2. Zivilsenat des BGH an 4...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Geschäftsführer: Aufgaben / 6.4 Insolvenzantragspflicht

Nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der GmbH müssen Geschäftsführer gem. § 15a Abs. 1 InsO ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber nach 3 Wochen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragen. Das gilt auch dann, wenn ein Gläubiger der GmbH bereits einen solchen Antrag gestellt hat; die Antragspflicht des Geschäftsführers entfällt erst, wenn das Inso...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Ressortaufteilung - H... / 3.4 Risiken bei Ressortaufteilung

Kontrolle und Überwachung: Die interne Aufteilung der Leitungsbefugnis führt dazu, dass der einzelne Geschäftsführer lediglich den eigenen Geschäftsbereich umfassend kontrollieren kann. Für die anderen Geschäftsbereiche ist er auf die Informationsverpflichtung der Mitgeschäftsführer angewiesen. Da die Geschäftsführer solidarisch haften, liegt hierin ein großes Risiko für die...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Ausfallhaftung – So v... / 5.2 Sichere Zahlungsmodalitäten und Fristen vereinbaren

Prüfen Sie den Gesellschaftsvertrag auf die Zahlungsmodalitäten bei den Einlagen. Falls die Einlagen nicht unmittelbar nach der Zeichnung erbracht werden müssen, sollten Sie sich einen persönlichen Fristenkalender anlegen, wann die Einlagen fällig sind, und den Geschäftsführer ggf. daran erinnern, diese einzufordern. Häufig legt der Gesellschaftsvertrag fest, dass bei Gründu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Ausfallhaftung – So v... / 6 Gesetze, Richtlinien und Urteile

mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Ausfallhaftung – So v... / 5.1 Bei Gründung: Vermögenslage von Mitgesellschaftern prüfen

Wer eine GmbH gründen will, sollte sich seine potenziellen Mit-Gesellschafter nicht nur bezüglich ihrer fachlichen und charakterlichen Eigenschaften, sondern auch bezüglich ihrer Vermögensverhältnisse genau ansehen. Natürlich wird der Mitgesellschafter nicht unbedingt willens sein, seine Vermögensverhältnisse zu offenbaren, indem er z. B. seine Kontoauszüge vorweist. Und wen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Ressortaufteilung - H... / 3.1 Einzelvertretung – Gesamtvertretung

Hat eine GmbH nur einen Geschäftsführer, vertritt dieser die GmbH alleine. Auch bei mehreren Geschäftsführern kann jeder von ihnen einzelvertretungsberechtigt sein, sofern ihm von der Gesellschafterversammlung Einzelvertretungsbefugnis erteilt wird. Schließt ein einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer Verträge für die Gesellschaft, ist diese daran gebunden, auch wenn d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Ressortaufteilung - H... / 1 Wirtschaftliche und organisatorische Vorteile der Ressortaufteilung

Eine Aufteilung in Ressorts ist nur dann sinnvoll, wenn Ihre GmbH mehrere Geschäftsführer hat oder bald haben soll und diese Geschäftsführer Kenntnisse in unterschiedlichen Sachgebieten haben, z. B. Vertrieb und Controlling. Vor allem bei kleinen und mittelgroßen GmbHs ist die Einteilung in "kaufmännische" und "technische" Geschäftsführung eine klassische, aber nicht immer di...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Ressortaufteilung - H... / 4 Verantwortung für Gefahrsteuerung

Fragen der Produktsicherheit können für ein Unternehmen von entscheidender Bedeutung sein (z. B. Vertriebsstopp, Warnung vor weiterer Benutzung, Rückruf, Kompetenzen der Abteilung, Qualitätskontrolle). Zunächst trägt der jeweilige Geschäftsführer, der das Ressort leitet, die Verantwortung. Allerdings sollte bei Kenntnis von Schadensfällen eine Entscheidung aller Geschäftsfüh...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Geschäftsführer: Aufgaben / 4 Einberufung von Gesellschafterversammlungen

Zu den Aufgaben als Geschäftsführer gehört nach § 49 Abs. 1 GmbHG auch die Einberufung der Gesellschafterversammlung. Diese kann durch jeden Geschäftsführer entweder aus gesetzlich vorgeschriebenen Gründen oder auf Wunsch der Gesellschafter erforderlich werden. So können Gesellschafter ab einer Minderheitsbeteiligung von mindestens 10 % nach § 50 Abs. 1 GmbHG den Geschäftsfü...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Geschäftsführer: Aufgaben / 5 Auskunfts- und Informationspflichten

Gegenüber den Gesellschaftern sind Geschäftsführer nach § 51a GmbHG auf Aufforderung auskunfts- und informationspflichtig. Sie haben Auskunft über die Angelegenheiten der GmbH zu geben und die Einsicht in Bücher und Schriften zu gestatten. Wie ein Gesellschafter seine Informationsrechte wahrnehmen kann, kann zwar zwischen ihm und der GmbH geregelt werden; dies darf aber nich...mehr