Fachbeiträge & Kommentare zu GmbH

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
HeizKV: Anwendung auf das W... / 4 Die Heizkostenabrechnung der GdWE

Der BGH hat erläutert, dass die Bestimmungen der HeizKV für die Wohnungseigentümergemeinschaft unmittelbar Geltung haben und es eines Beschlusses für deren Anwendung nicht bedarf.[1] Im Hinblick auf die Erstellung der Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung ergibt sich jedoch folgende Problematik: Der Verwalter hat gemäß § 28 Abs. 2 WEG nach Ablauf des Kalenderjahres eine Wohng...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Scheinselbstständigkeit / 3.2 Personengesellschaft

Bei Personengesellschaften, insbesondere sofern die Geschäftsanteile vollständig in der Hand eines einzigen Gesellschafters liegen (Alleingesellschafter), kann hingegen ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer entstehen. Der Auftragnehmer wird dann in seiner eigenen Person zum Arbeitnehmer. Bei Personengesellschaften, bei denen die Geschäftsanteil...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung / 2.7 Haftungsbescheid

Eine Haftungsinanspruchnahme[1] als Arbeitgeber setzt voraus, dass die Lohnsteuer entstanden, nicht aber, dass sie auch festgesetzt worden ist.[2] Wird der Arbeitgeber vom Finanzamt als Haftungsschuldner in Anspruch genommen, so ist ein Haftungsbescheid zu erlassen.[3] Im Haftungsbescheid sind die für das Entschließungs- und Auswahlermessen[4] maßgebenden Gründe des Finanzamt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Scheinselbstständigkeit / 6 Vertrauensschutz aufgrund beanstandungsfreier Betriebsprüfung

Wurden in der Vergangenheit abgeschlossene beanstandungsfreie Betriebsprüfungen nicht durch einen entsprechenden Bescheid beendet, konnte für den sozialversicherungsrechtlichen Status kein Bestands- und Vertrauensschutz für die Vergangenheit begründet werden. Die Rechtsfolgen einer irrtümlich angenommenen Sozialversicherungspflicht bzw. von Versicherungsfreiheit traten somit...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Umsetzung der Anforde... / 2 Hintergrund: Nachhaltigkeitsmanagement bei der Adolf Würth GmbH & Co. KG

Die Adolf Würth GmbH & Co. KG hat sich zur Aufgabe gemacht, heute und in der Zukunft einen noch größeren Fokus auf ein umweltbewusstes und sozial-gerechteres Wirtschaften zu legen. Der Weg dahin steht für die Adolf Würth GmbH & Co. KG fest: Circular Economy. Für das Unternehmen liegt der Schlüssel im Übergang von einer linearen zu einer zirkulären Wirtschaftsweise, in der we...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss, Ergebnisve... / 3 Ergebnisverwendung: Was das GmbH-Gesetz regelt

Die Ergebnisverwendung der GmbH ist in § 29 GmbHG geregelt. Danach haben die Gesellschafter Anspruch auf den Jahresüberschuss zuzüglich eines Gewinnvortrags und abzüglich eines Verlustvortrags, soweit der sich ergebende Betrag nicht nach Gesetz oder Gesellschaftsvertrag oder aufgrund des Beschlusses über die Verwendung des Ergebnisses von der Verteilung unter die Gesellschaf...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4.6.2 Keine Anwendung des Vorwegabschlags

In den folgenden Fällen findet der Vorwegabschlag keine Anwendung:[1] bei einem Einzelunternehmen bei Anteilen an einer Aktiengesellschaft. Dies begründet sich aus der Tatsache, dass das Aktiengesetz keine entsprechenden Einschränkungen in der Satzung zulässt.[2] In den Fällen des § 3 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 ErbStG . Hiernach gilt Folgendes: Wird aufgrund einer Regelung im Gesellsch...mehr

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LkSG: Umsetzung der Anforderungen bei der Adolf Würth GmbH & Co. KG (Best Practice)

Zusammenfassung Überblick Um der Einhaltung der unternehmerischen Sorgfaltspflichten auf globaler Ebene seitens der Adolf Würth GmbH & Co. KG gerecht zu werden, hat das Unternehmen interdisziplinär und gemeinschaftlich ein unternehmensweites Nachhaltiges Lieferkettenmanagementsystem etabliert, welches dem Unternehmen ermöglicht, den Status und die Prozesse in dem Lieferantenn...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss, Ergebnisverwendung GmbH

Wo die Probleme sind: Das richtige Konto Zeitpunkt der Bilanzaufstellung Vorabausschüttung Einstellung in Rücklagen 1 So kontieren Sie richtig!mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss, Ergebnisve... / 7.2 Teilweise Ergebnisverwendung

Auch ohne die Verpflichtung zur Bildung gesetzlicher Rücklagen, können die Gesellschafter der GmbH sowie die Geschäftsführung gleichwohl bereits durch in der Satzung (Gesellschaftsvertrag) oder einem Gesellschafterbeschluss der GmbH verbindlich zu einer Ergebnisverwendung verpflichtet werden. Dies kann dazu führen, dass auch eine GmbH bereits im Rahmen der Jahresabschlussfes...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss, Ergebnisve... / 7.1 Vollständige Ergebnisverwendung

Im Rahmen der vollständigen Gewinnverwendung erfolgt aufgrund gesetzlicher, satzungsmäßiger und/oder vertraglicher Vereinbarung die Verwendung des gesamten sich für das Vorjahr ergebenden Ergebnisses durch die Gesellschaft und ihre Gesellschafter. Dies kann z. B. durch die Einstellung in Rücklagen oder aber die Ausschüttung von Gewinnanteilen an die Gesellschafter erfolgen. E...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss, Ergebnisve... / 9 Sonderfall: haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG)

Wurde bei der GmbH noch festgestellt, dass diese nicht zur Bildung gesetzlicher Rücklagen verpflichtet ist, verhält es sich bei ihrer "kleinen Schwester" der haftungsbeschränkten UG anders. Die UG kann regelmäßig bereits mit einem Stammkapital von 1 Euro gegründet werden. Um den Vertragspartner der Gesellschaft aber zumindest eine gewisse Sicherheit zu bieten, ist die UG – a...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss, Ergebnisve... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Ausweis des Jahresüberschusses vor Ergebnisverwendung

Der Jahresabschluss der Hieronymus GmbH für das Wirtschaftsjahr 01 ist aufgestellt und weist einen Jahresüberschuss i. H. v. 30.000 EUR aus. Die GmbH ist nicht zur Bildung gesetzlicher oder satzungsgemäßer Rücklagen verpflichtet und auch sonst haben die Gesellschafter noch keinen Beschluss über die Ergebnisverwendung getroffen. Der erzielte Jahresüberschuss ist daher als ges...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss, Ergebnisve... / 8.1 Vorabausschüttung vor dem Bilanzstichtag

Das Jahresergebnis ist im Rahmen der Abschlusserstellung um die im abgelaufenen Wirtschaftsjahr beschlossenen und gezahlte Vorabausschüttung zu mindern und als "Bilanzgewinn" im Eigenkapital zu bilanzieren. Die GmbH muss ihre Bilanz im Falle einer bereits vor dem Bilanzstichtag erfolgten Vorabausschüttung zwingend unter Berücksichtigung der (teilweisen) Ergebnisverwendung au...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss, Ergebnisve... / 8 Vorabausschüttungen an Gesellschafter zählen zu den Ergebnisverwendungen

Ergebnisverwendungen, die in der Bilanz berücksichtigt werden müssen, sind auch Vorabausschüttungen und sonstige offene oder verdeckte Ausschüttungen während des Geschäftsjahres, welche bereits vor Feststellung des Jahresergebnisses gewährt werden. Vorabausschüttungen sind gesetzlich für eine GmbH nicht geregelt, aber in der Praxis dennoch üblich und auch anerkannt. Mangels K...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss, Ergebnisve... / 5 Ausgangsgröße der Ergebnisverwendung ist das Ergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung

Der Jahresüberschuss bildet bei dem im Gesetz angenommenen Normalfall die Ausgangsgröße für die Ergebnisverwendung. Er ergibt sich aus der Gewinn- und Verlustrechnung. Ein etwa vorhandener Gewinnvortrag ist hinzuzurechnen, ein Verlustvortrag ist abzuziehen. Der so errechnete Betrag ist der Berechnung des Ausschüttungsanspruchs der Gesellschafter und dem Ergebnisverwendungsbe...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss, Ergebnisve... / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Zeitpunkt der Bilanzaufstellung Vorabausschüttung Einstellung in Rücklagenmehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss, Ergebnisve... / 8.2 Vorabausschüttung nach dem Bilanzstichtag

Etwas anders verhält es sich hingegen bei Vorabausschüttung die erst nach dem Bilanzstichtag aber noch vor Aufstellung des Jahresabschlusses beschlossen und durchgeführt werden. Hier besteht ein Bilanzierungswahlrecht, wonach entweder der gesamte Jahresüberschuss in der Bilanz auszuweisen ist und die erfolgte Vorabausschüttung kenntlich gemacht werden muss[1] oder eine Bilanzau...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss, Ergebnisve... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Soll in der Bilanz der Jahresüberschuss dargestellt w...mehr

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Jahresabschluss, Ergebnisve... / 7 Darstellung der Ergebnisverwendung in der Bilanz

Aufgrund einer gesetzlichen oder satzungsmäßigen Pflicht zur Bildung von Rücklagen oder eines vor der Feststellung des Jahresüberschusses gefassten Ergebnisverwendungsbeschlusses können bei der Aufstellung des Jahresabschlusses Beträge in die Gewinnrücklagen einzustellen sein. Die Bilanz muss dann nach § 268 Abs. 1 Satz 1 HGB unter Berücksichtigung einer solchen teilweisen od...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss, Ergebnisve... / 4 Grundlage für die Entscheidung über die Ergebnisverwendung ist der festgestellte Jahresabschluss

Notwendige Voraussetzung für die Entscheidung über die Ergebnisverwendung ist regelmäßig ein rechtswirksam und damit bindend für die Gesellschaft und Gesellschafter festgestellter Jahresabschluss (Ausnahme Vorabausschüttung). Die Feststellung erfolgt durch Beschluss der Gesellschafterversammlung. Der Feststellungsbeschluss muss den ganzen Jahresabschluss, also die Bilanz, die...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss, Ergebnisve... / 6 Im Ergebnisverwendungsbeschluss wird der Umfang der Gewinnverteilung festgelegt

Der Umfang der Ergebnisverwendung wird im Ergebnisverwendungsbeschluss festgesetzt. Eine sonstige Ergebnisverwendung kann kraft Satzung vorgesehen sein, auch in der Weise, dass die Gesellschafterversammlung zu einer näheren Bestimmung im Gewinnverwendungsbeschluss ermächtigt wird. In Betracht kommt beispielsweise eine Verwendung für karitative Zwecke, zur Förderung von Kunst ...mehr

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LkSG: Umsetzung der Anforde... / 1.4.2 Lösung: Definition von Präventions- und Abhilfemaßnahmen

Als Lösungsansatz entschied sich das Unternehmen für den ersten besten pragmatischsten Schritt: Einfach mal starten. Für den Einstieg hat die Adolf Würth GmbH & Co. KG drei Ansätze ausgearbeitet. Präventionsmaßnahmen In der Adolf Würth GmbH & Co. KG befolgt man den allgemeinen Grundsatz der Risikovermeidung vor der Risikominderung. Dies bedeutet, dass das Unternehmen so gut wi...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 9.4.2 Beteiligungen an Kapitalgesellschaften

Auch bei Beteiligungen an Kapitalgesellschaften gibt es noch die Besonderheit der Verbundvermögensaufstellung. Gehören demnach zum begünstigungsfähigen Vermögen im Sinne des § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG (z. B. Betriebsvermögen oder Mitunternehmeranteile) oder des § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG (Anteile an einer Kapitalgesellschaft mit Beteiligung von mehr als 25 %), Beteiligungen an Per...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 10.3 Plan des Erblassers

Der Plan des Erblassers muss so konkret sein, dass dieser und die entsprechend vom Erwerber umgesetzte Investition nachvollzogen werden können. Der Plan muss die zu erwerbenden oder herzustellenden Gegenstände beinhalten.[1] Eine zusätzliche Finanzierung der Investition aus dem Privatvermögen wird als unschädlich angesehen.[2] Praxis-Beispiel Plan des Erblassers A ist Gesellsc...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 9.2.2 Anteile an Kapitalgesellschaften, wenn die unmittelbare Beteiligung am Nennkapital dieser Gesellschaften 25 % oder weniger beträgt.

Auch wenn zum Betriebsvermögen der Betriebe oder Gesellschaften Anteile an Kapitalgesellschaften gehören und wenn die unmittelbare Beteiligung am Nennkapital dieser Gesellschaften 25 % oder weniger beträgt, sind die Anteile dem Verwaltungsvermögen zuzurechnen (siehe auch R E 13b.20 ErbStR 2019). Bei der sogenannte Poolregelung ist Folgendes zu beachten: Ob die Grenze von 25 %...mehr

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LkSG: Umsetzung der Anforde... / 1 Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) in der Praxis

Im folgenden Abschnitt werden die 4 Schritte zur Umsetzung der "Sozialen Standards"[1] am Beispiel der Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) bei der Adolf Würth GmbH & Co. KG, einer Konzerngesellschaft der Würth-Gruppe, detailliert erläutert. Diese Schritte sind: Organisieren Kommunizieren Analysieren und Initiieren (oder Organisation, Verpflichtung, Be...mehr

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LkSG: Umsetzung der Anforde... / 1.2.1 Grundsatzerklärung und Supplier Code of Conduct

Die Auseinandersetzung mit menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten gründet in der Formulierung von Unternehmensgrundsätzen, die intern als auch in der Außenkommunikation mittels einer Grundsatzerklärung verankert werden sollten. Die Grundsatzerklärung stellt nicht nur ein wichtiges Instrument zur Integration der menschenrechtlichen Sorgfalt im Unternehmen ...mehr

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LkSG: Umsetzung der Anforde... / 1.3.1 Durchführung der Risikoanalyse

Um angemessene Maßnahmen zur Risikominderung und Risikoprävention zu ergreifen, ist für das Unternehmen Adolf Würth GmbH & Co. KG eine fundierte Kenntnis über die eigenen sowie die Menschenrechts- und Umweltrisiken bei den unmittelbaren Lieferanten von entscheidender Bedeutung. Diese Risiken können sich auf verschiedene Bereiche erstrecken, wie bspw. Arbeitsbedingungen, Umwe...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4.8.3 Beispiel zur Berechnung auf begünstigtes Vermögen entfallende Steuer

Praxis-Beispiel Berechnung der auf begünstigtes Vermögen entfallenden Steuer Erblasser E verstirbt. E hat seinen Sohn S zum Alleinerben bestimmt. Im Nachlass befindet sich eine 100 %ige Beteiligung an der E-GmbH und Kapitalvermögen mit einem Wert in Höhe von 750.000 EUR. Die GmbH-Beteiligung hat einen Steuerwert von 1.400.000 EUR. Hiervon sind begünstigtes Vermögen 1.300.000 ...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 7.1 Begünstigungsfähiges Vermögen

In § 13b Abs. 1 ErbStG wird das begünstigungsfähige Vermögen definiert, für das grundsätzlich eine Verschonung nach § 13a ErbStG und § 13c ErbStG oder im Rahmen einer individuellen Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG in Betracht kommt. Die Bestimmung von Vermögensgegenständen zu einer wirtschaftlichen Einheit erfolgt im Rahmen der Bewertung dieser wirtschaftlichen E...mehr

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LkSG: Umsetzung der Anforde... / 1.5 Ausblick: Nachhaltiges Lieferkettenmanagement

Für die Adolf Würth GmbH & Co. KG ist es von essenzieller Bedeutung, eine interdisziplinäre und gemeinschaftliche Herangehensweise zu verfolgen, um eine robuste Grundlage für ein global ausgerichtetes und nachhaltiges Lieferkettenmanagement zu schaffen. Dieses Management zielt nicht nur darauf ab, die Effizienz und Qualität der Lieferketten zu verbessern, sondern auch eine a...mehr

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LkSG: Umsetzung der Anforde... / Zusammenfassung

Überblick Um der Einhaltung der unternehmerischen Sorgfaltspflichten auf globaler Ebene seitens der Adolf Würth GmbH & Co. KG gerecht zu werden, hat das Unternehmen interdisziplinär und gemeinschaftlich ein unternehmensweites Nachhaltiges Lieferkettenmanagementsystem etabliert, welches dem Unternehmen ermöglicht, den Status und die Prozesse in dem Lieferantennetzwerk zu defi...mehr

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LkSG: Umsetzung der Anforde... / 1.2.3 Lösung: in direkten Austausch mit Lieferanten gehen

Wenn ein Lieferant den Verhaltenskodex ablehnt, ist es wichtig umgehend zu reagieren, um deutlich zu signalisieren und sicherzustellen, dass die Geschäftspraktiken weiterhin den gewünschten Standards entsprechen sollen. Hier sind einige Schritte, die die Adolf Würth GmbH & Co. KG hierbei in Betracht zieht: Kommunikation. Zunächst ist es wichtig, die Gründe für die Ablehnung d...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4.2.2 Grenze von 26.000.000 EUR

Der Verschonungsabschlag von 85 % gilt aber nur bis zu einem Wert des Erwerbs von 26.000.000 EUR.[1] Es wird also eine Prüfschwelle von 26.000.000 EUR für die Verschonung des insgesamt erworbenen begünstigten Vermögens i. S. d. § 13b ErbStG eingeführt. Diese Grenze stellt eine Freigrenze dar, denn bei ihrem Überschreiten findet keine Verschonung nach § 13a Abs. 1 ErbStG statt...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4.3.2 Grenze von 26.000.000 EUR

Auch hier ist die Grenze von 26.000.000 EUR zu beachten.[1] Praxis-Beispiel Auswirkungen beim Überschreiten der Prüfschwelle (nur neues Recht) Schenker S überträgt lebzeitig seiner Tochter T einen Mitunternehmeranteil (im Dezember 2017). Für diesen wurde ein Steuerwert von 12.500.000 EUR festgestellt. Die Voraussetzungen des Vorababschlags gem. § 13 Abs. 9 ErbStG sollen nicht ...mehr

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LkSG: Umsetzung der Anforde... / 1.1.1 Nachhaltiges Lieferkettenmanagement und Benennung einer Menschenrechtsbeauftragten

Die Umsetzung der "Sozialen Standards"[1] erfordert in erster Linie eine Entwicklung des Bewusstseins für Nachhaltigkeitsthemen innerhalb des Unternehmens sowie in jedem seiner Kernbereiche. Ein ganzheitliches Denken und Handeln in lokalen und globalen Kontexten sowie in ökonomischen, ökologischen und sozialen Dimensionen ist unerlässlich. Um die "Sozialen Standards" effekti...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 12.3.2 Rechtslage ab Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2020

Das Jahressteuergesetz 2020 sieht – um einen ungerechtfertigten steuerlichen Vorteil durch den unbegrenzten Abzug von Schulden und Lasten zu vermeiden – folgende Änderungen für den Schuldenabzug vor. Es werden Schulden und Lasten anteilig gekürzt, die nicht in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit einzelnen Vermögensgegenständen stehen. Dies sind z. B. Pflichtteilsverbindlic...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 6.3 Ausnahmen

Die Lohnsummenregelung findet in den folgenden Fällen keine Anwendung: Der Betrieb hat eine Ausgangslohnsumme von 0 EUR oder Der Betrieb hat nicht mehr als 5 Beschäftigte.[1] Hierbei sind die in § 13a Abs. 3 Sätze 11 bis 13 ErbStG genannten Beteiligungen und Gesellschaften einzubeziehen. Dabei wird berücksichtigt, dass bei bis zu fünf Beschäftigten das Bedürfnis einer Freistel...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Umsetzung der Anforde... / 1.2.2 Herausforderungen hinsichtlich der Kommunikation

Unternehmen wie die Adolf Würth GmbH & Co. KG, die von dem LkSG betroffen sind, können bei ihren unmittelbaren Lieferanten vertragliche Zusicherungen zur Prävention einholen. Diese Zusicherungen sollen sicherstellen, dass die Zulieferer die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Erwartungen ihrer Kunden erfüllen und diese Anforderungen entlang der gesamten Lieferkette angem...mehr

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LkSG: Umsetzung der Anforde... / 1.4 Initiierung und Umsetzung gezielter Maßnahmen

Für die Adolf Würth GmbH & Co. KG stand zu Beginn des Prozesses die entscheidende Frage im Mittelpunkt, welche Akteure und Wertschöpfungsstufen primär in den Fokus gerückt werden sollten und welche Maßnahmen am effektivsten dazu beitragen können, die (potenziell) negativen Auswirkungen zu adressieren. Diese strategische Herangehensweise verlangte eine gründliche Analyse der ...mehr

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LkSG: Umsetzung der Anforde... / 1.3.2 Herausforderungen hinsichtlich der Analyse

Die Herausforderung dabei war allerdings, dass die Adolf Würth GmbH & Co. KG ein komplexes und breites Produkt- und Lieferantenportfolio hat sowie eine komplexe Lieferanten- und Produkt-Datenstruktur. Diese Vielschichtigkeit und Komplexität erschwerte dem Unternehmen sowohl einen umfassenden Überblick über die Risiken in der Lieferkette zu erhalten als auch eine adäquate Tra...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 2.1 Allgemeines zu den begünstigten Erwerben

Die begünstigten Erwerbe sind in R E 13b.1 ErbStR 2019 (für begünstigte Erwerbe von Todes wegen) und in R E 13b.2 ErbStR 2019 (für begünstigte Erwerbe durch Schenkung unter Lebenden) aufgeführt. Weiteres dazu findet sich in den H E 13b.1 ErbStH 2019 und in den H E 13b.2 ErbStH 2019.[1] Darüber hinaus gilt es bei Erwerben im Zusammenhang mit Zuwendungen im Verhältnis zu Kapita...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Umsetzung der Anforde... / 1.3.3 Lösung: Unterstützung durch Software

Anfangs hat die Adolf Würth GmbH & Co. KG den Sorgfalts-Kompass sowie verschiedene Tools des Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte[1] als Unterstützung im Bereich der Risikobewertung und des Managements zur Hilfe gezogen. Diese kostenlosen Tools boten dem Unternehmen eine strukturierte Methode, um potenzielle Risiken in den Bereichen Menschenrechte, Umwelt und Geschäftsethik...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Umsetzung der Anforde... / 1.4.1 Herausforderungen hinsichtlich der Iniitierung

Zu Beginn stellte dies allerdings für die Adolf Würth GmbH & Co. KG eine große Herausforderung dar, da das LkSG zunächst auf eine Bemühungspflicht abzielt und ganz konkrete Vorgaben hinsichtlich der Abhilfemaßnahmen seitens der Gesetzgebung fehlen. Es galt daher festzulegen, welche Maßnahmen für welche Lieferanten unter welchen Umständen einzuleiten sind, welches Entwicklung...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4.6.5 Teilweises Vorliegen der Voraussetzungen den Vorwegabschlag

Gelten die in § 13a Abs. 9 Satz 1 ErbStG genannten Bestimmungen nur für einen Teil des begünstigten Vermögens i. S. d. § 13b Abs. 2 ErbStG, ist der Abschlag nur für diesen Teil des begünstigten Vermögens zu gewähren.[1] Anwendungsfälle sind hier insbesondere:[2] das Besitzeinzelunternehmen einer Betriebsaufspaltung und das Sonderbetriebsvermögen.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.3 Arbeitnehmer-ABC

Rz. 24 Die Arbeitnehmereigenschaft wurde bejaht für: Ärztlicher Direktor [1], wenn er zwar in der Ausübung seines ärztlichen Berufs eigenverantwortlich, im Übrigen aber bei seiner Tätigkeit im Wesentlichen vom Krankenhausträger persönlich abhängig und an dessen Weisungen gebunden ist; Außendienstmitarbeiter [2]; Außenrequisiteur [3]; Büffetier [4]; Co-Piloten von Verkehrsflugzeu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.2 Arbeitnehmerbegriff

Rz. 18 Es gilt grds. der allgemeine Arbeitnehmerbegriff. D.h.: Freie Mitarbeiter, Heimarbeiter und andere arbeitnehmerähnliche Beschäftigte zählen mangels Arbeitnehmereigenschaften nicht mit. Erforderlich ist jedoch, dass die Arbeitnehmer tatsächlich in den Betrieb eingegliedert sind, sodass es nicht ausreicht, wenn Arbeitnehmer die bereits in einem anderen Betrieb eingeglie...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4.6.4 Voraussetzungen für den Vorwegabschlag

Damit der Abschlag zur Anwendung kommt, müssen der Gesellschaftsvertrag oder die Satzungen Bestimmungen enthalten, die zudem den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen müssen: a) Die Entnahme oder Ausschüttung ist auf höchstens 37,5 % des um die auf den Gewinnanteil oder die Ausschüttungen aus der Gesellschaft entfallenden Steuern vom Einkommen gekürzten Betrages des steuerr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 8.1 Nachversteuerungsfälle

Auch nach der Erbschaftsteuerreform sind die Behaltensregelungen zu beachten. Diese finden sich in § 13a Abs. 6 ErbStG. Demnach fallen der Verschonungsabschlag und der Abzugsbetrag mit Wirkung für die Vergangenheit weg, soweit der Erwerber innerhalb einer Behaltensfrist gegen bestimmte Tatbestände verstößt. Dabei gilt für den 85 %igen Verschonungsabschlag eine fünfjährige Beh...mehr