Fachbeiträge & Kommentare zu GHS

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Brandschutz beim Umgang mit... / 2.2 Rechtliche Regelungen zum Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten

Brennbare Flüssigkeiten werden nach GHS eingestuft, wie in Tab. 1 gezeigt:mehr

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Brandschutz beim Umgang mit... / 2.3.2 Lagerräume

Werden die "Kleinmengen" überschritten, geht die TRGS 510 von einem "Lagerbetrieb" aus, für den eine Gefährdungsbeurteilung und eine Reihe allgemeiner Sicherheitsmaßnahmen gefordert sind, z. B.: geeignete Gebäudebeschaffenheit, sichere Lagerorganisation, z. B. sichere Aufbewahrung, Kennzeichnung, Zutrittsregelungen, Notfallorganisation (Feuerlöscheinrichtungen, Fluchtwege, Alar...mehr

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Gefahrstoffe in Betrieben –... / 1 Auswahl/Beschaffung

Im Rahmen der Auswahl und Beschaffung von Gefahrstoffen müssen Aufgaben und Zuständigkeiten definiert werden. Abb. 1 zeigt mögliche Aufgaben sowie mögliche Verantwortlichkeiten. Abb. 1: Übersicht Aufgaben und Verantwortlichkeiten bei der Auswahl und Beschaffung von Gefahrstoffen Vor der Einführung eines neuen Stoffes ist zunächst zu prüfen, ob es sich um einen Gefahrstoff hand...mehr

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Gefahrstoffe in Betrieben –... / Zusammenfassung

Überblick In vielen Unternehmen werden heute Stoffe und Zubereitungen eingesetzt, die die Gesundheit des Menschen und die Umwelt schädigen können. Diese sog. Gefahrstoffe dürfen daher nicht unsachgemäß eingesetzt werden. Es müssen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die die innerbetriebliche Einführung, Anwendung und Entsorgung dieser Stoffe regeln. Der Arbeitgeber hat eine...mehr

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§ 23 Technischer Arbeitsschutz / C. Gefährliche Arbeitsstoffe

Rz. 52 Der Umgang mit Gefahrstoffen wird im Wesentlichen durch zwei europäische Verordnungen geregelt, die Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH, 1907/2006/EG), sowie die Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP, 1272/2008/EG). Diese Verordnungen mit unmittelbarer Rechts...mehr

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§ 23 Technischer Arbeitsschutz / 3. Technische Regeln für Gefahrstoffe

Rz. 70 Die Sammlung der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) hat erhebliche Bedeutung für den Umgang mit Gefahrstoffen im Betrieb. Diese Technischen Regeln verkörpern im Wesentlichen die Erkenntnisse des Ausschusses für Gefahrstoffe (AGS). Dieses Gremium hat gemäß der GefStoffV u.a. die Aufgabe, Regeln und Erkenntnisse für den Umgang mit Gefahrstoffen und zur Erfüllung...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
KMR-Stoffe / 3 KMR-Liste

Die Liste der krebserzeugenden, keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen Stoffe (KMR-Liste, https://www.dguv.de/ifa/fachinfos/kmr-liste/index.jsp) wird regelmäßig aktualisiert und enthält Stoffe, die gem. Tabelle 3 des Anhang VI 1272/2008/EG (CLP) sowie der Anpassungen durch Verordnungen zur Änderung der CLP- bzw. GHS-Verordnung als karzinogen (krebserzeugend, carzinogen...mehr

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Ersatzstoffe / 2 Modell für die Substitutionsprüfung

Liegen keine Empfehlungen für Ersatzstoffe bzw. -verfahren vor, müssen Unternehmen im Rahmen der Substitutionsprüfung selbst ermitteln, welcher Ersatzstoff insgesamt die geringste Gefährdung darstellt. Anhang 2 TRGS 600 liefert dafür ein Modell: Das Spaltenmodell (s. GHS-Spaltenmodell des IFA) ermöglicht einen schnellen Vergleich von Stoffen und Gemischen anhand weniger Fakto...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Ersatzstoffe / 4 Informationsquellen zu Substitutionsmöglichkeiten

BG/BGIA-Empfehlungen mit Aussagen zur Substitution Produktcodes, z. B. GISCODE ist eine Typenkennzeichnung und fasst Produkte mit vergleichbarer Gesundheitsgefährdung und identischen Schutzmaßnahmen zu Gruppen zusammen. Das Gefahrstoffinformationssystem der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (GISBAU) bietet Informationen über die GISCODE-Gruppen mit Hinweisen zu Inhaltsst...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Sicherheitshinweise / Zusammenfassung

Begriff Mit der Einführung des Global Harmonisierten Systems zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) müssen gefährliche Stoffe bzw. Gemische u. a. mit sog. Sicherheitshinweisen (Precautionary Statements) gekennzeichnet werden. Sicherheitshinweise beschreiben empfohlene Maßnahmen, um schädliche Wirkungen zu vermeiden bzw. zu begrenzen. Sicherheitshinweise beste...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Gefahrenhinweise / Zusammenfassung

Begriff Mit der Einführung des Global Harmonisierten Systems zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) müssen gefährliche Stoffe und Gemische u. a. mit sog. Gefahrenhinweisen (Hazard Statements) gekennzeichnet werden. Gefahrenhinweise beschreiben Art und Schweregrad der Gefahr und setzen sich zusammen aus dem Kürzel H (Hazard Statements) und einer dreistelligen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Gefahrenpiktogramme / Zusammenfassung

Begriff Ein Gefahrenpiktogramm ist eine Abbildung, die zusammen mit einer Gefahrenbezeichnung einen ersten Hinweis gibt, welche Gefahren von einem Gefahrstoff ausgehen. Allerdings ist nicht für jeden Gefahrstoff grundsätzlich ein Piktogramm vorgesehen. Gefahrenpiktogramme sind EU-weit festgelegte Warnzeichen zur Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen. Grundlage ist die CLP-Ve...mehr

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Warum werden Sicherheitsdat... / 1.1 Definition und Hintergrund

Der Lieferant gefährlicher Stoffe oder Gemische muss Sicherheitsdatenblätter erstellen bzw. den Anwendern zur Verfügung stellen. Die Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter sind EU-weit gleich und in Art. 31 und Anhang II 1907/2006/EG (REACH-Verordnung) festgelegt. Demnach werden mit den Sicherheitsdatenblättern die "sicherheitsbezogenen Informationen über eingestufte Stoff...mehr

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Sicherheitsdatenblatt / 5 Umsetzung der CLP-Verordnung

Die CLP-Verordnung 1272/2008/EG setzt das Global Harmonisierte System (GHS) um und trat am 20.1.2009 in Kraft. Sie hat auch Auswirkungen auf Inhalte des Sicherheitsdatenblattes. Ziel des GHS ist, ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu erreichen und den weltweiten Warenverkehr zu erleichtern. Wichtige Elemente der CLP-Verordnung sind: Gefahrenp...mehr

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Betriebsanweisungen für Gef... / 3.2.3 Gefahren für Mensch und Umwelt

Die Gefahren bei der Tätigkeit mit dem Gefahrstoff, die sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergeben haben, müssen beschrieben werden, mind. jedoch die Hinweise auf die besonderen Gefahren (H-Sätze und EUH-Sätze nach GHS/CLP). Diese sollen im Wortlaut, nicht nur als Zahlenkombination angegeben werden. Der Inhalt der H- bzw. EUH-Sätze kann auch sinnvoll umschrieben werden. Pra...mehr

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Kühlschmierstoffe: Grundlag... / 3.1 Informationsermittlung: Inhaltsstoffe und deren Funktion, Tätigkeiten

Was müssen Sie nun alles an Information zusammentragen? Grundsätzlich alles, was der Beantwortung der Frage nach der Gefährdungshöhe dient. Der Umfang ist zu Beginn der Informationsermittlung oft schlecht zu überblicken. Deshalb sind Sie auf der sicheren Seite, wenn systematisch alle im Arbeitsbereich vorhandenen Produkte (= Stoffe und Zubereitungen, auch Werkstoffe!) in For...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Signalwörter

Begriff Mit der Einführung des Global Harmonisierten Systems zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) werden gefährliche Stoffe u. a. mit sog. Signalwörtern gekennzeichnet. Die Signalwörter beschreiben den relativen Gefährdungsgrad und weisen auf die potenzielle Gefahr beim Umgang mit Stoffen bzw. Gemischen hin. Das Signalwort "Gefahr" ist für "schwerwiegende ...mehr

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Warum muss eine Betriebsanw... / 2 FAQ

1) Wo gibt es Hilfestellungen für die Erstellung von Betriebsanweisungen? Eine gute Quelle ist die TRGS 555 "Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten", die die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung konkretisiert und praktische Tipps gibt. Wie alle Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) gibt sie den Stand der sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen, hygie...mehr

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GHS: Umsetzung durch die CL... / 2 Die Grundzüge von GHS

2.1 Baukastenprinzip Die Einführung eines global harmonisierten Systems zu Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien bedeutet allerdings nicht, dass die Vorschriften über den Transport und den Umgang mit Chemikalien in allen Ländern und in allen Anwendungsbereichen zukünftig vollständig übereinstimmen werden. Die Vorgehensweise folgt vielmehr dem sogenannten Baukastenprinzi...mehr

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GHS: Umsetzung durch die CL... / 3 Auswirkungen von GHS auf andere Rechtsvorschriften

Die Umsetzung von GHS betrifft nicht nur die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien, sondern hat auch Rückwirkungen auf zahlreiche andere Rechtsvorschriften, z. B. im Arbeitsschutz, Immissionsschutz oder im Wasserrecht. Grund: Diese Regelungen greifen häufig auf die Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen aus den früheren EG-Richtlinien zurück – sowohl auf europäische...mehr

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GHS: Umsetzung durch die CL... / 2.2 Unterschiede Transportrecht – Arbeitsschutz

So gehen z. B. die Regelungen für den Transport gefährlicher Güter und die Vorschriften über die Kennzeichnung beim Umgang (z. B. die früheren europäischen Regelungen in der Stoffrichtlinie) von unterschiedlichen Randbedingungen aus. Das führte zu unterschiedlichen "Philosophien" bei der Schaffung der jeweiligen Kennzeichnungssysteme: Im Transportrecht betrachtet man v. a. di...mehr

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GHS: Umsetzung durch die CL... / 4.2.5 Anhang V: Gefahrenpiktogramme

Anhang V enthält die Gefahrenpiktogramme mit Angabe der jeweiligen Gefahrenklasse und ggf. der Gefahrenkategorien, für die das jeweilige Piktogramm auf dem Kennzeichnungsschild angegeben werden muss. Eine etwas gekürzte Fassung dieser Tabelle, ergänzt um die korrespondierenden früheren EG-Symbole enthält Abschn. 2.1 des Beitrags "GHS: Elemente der CLP-Verordnung".mehr

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GHS: Elemente der CLP-Verordnung

Zusammenfassung Überblick Das "Global Harmonisierte System" (GHS) regelt die Kriterien für eine weltweit einheitliche Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen. GHS wurde in Europa mit der CLP-Verordnung umgesetzt. Danach müssen in Europa Stoffe seit dem 1.12.2010 und Gemische seit dem 1.6.2015nach dem neuen System eingestuft und gekennzeichnet werden. Der Beitrag erläut...mehr

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GHS: Umsetzung durch die CL... / 1.2 Internationale Aktivitäten

Die Bestrebungen zur internationalen Vereinheitlichung der verschiedenen Einstufungs- und Kennzeichnungssysteme zeigten auf der internationalen Umweltkonferenz in Rio de Janeiro 1992 erste Ergebnisse: Im Rahmen der berühmten "Agenda (Tagesordnungspunkt) 21" wurde beschlossen, ein Global Harmonisiertes System zur Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) ...mehr

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GHS: Elemente der CLP-Veror... / 1.3 Umweltgefahren

Bei den Umweltgefahren kennt das UN-GHS derzeit nur die Gefahrenklasse "Gewässergefährdung". Die CLP-Verordnung differenziert die Gefährdung der aquatischen Umwelt hingegen nach akuten und chronischen Wirkungen. Auch dies ist ein neues Element, da das frühere EG-Recht beides unter dem Gefährlichkeitsmerkmal "umweltgefährdend" (N) subsummierte und die chronischen Eigenschafte...mehr

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GHS: Elemente der CLP-Veror... / 1.1 Physikalisch-chemische Gefahren

Die CLP-Verordnung definiert insgesamt 17 Kategorien von physikalischen Gefahren, im Vergleich zu 5 Gefährlichkeitsmerkmalen (E, O, F+, F und R10) nach der früheren EG-Stoffrichtlinie: Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff, Entzündbare Gase (einschließlich chemisch instabile Gase), Aerosole, Oxidierende Gase, Gase unter Druck, Entzündbare Flüssigkeiten, Entzün...mehr

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GHS: Elemente der CLP-Veror... / Zusammenfassung

Überblick Das "Global Harmonisierte System" (GHS) regelt die Kriterien für eine weltweit einheitliche Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen. GHS wurde in Europa mit der CLP-Verordnung umgesetzt. Danach müssen in Europa Stoffe seit dem 1.12.2010 und Gemische seit dem 1.6.2015nach dem neuen System eingestuft und gekennzeichnet werden. Der Beitrag erläutert die Kriteri...mehr

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GHS: Elemente der CLP-Veror... / 1.4 Sonstige Gefahren

Im früheren EG-Recht gab es die Gefahreneigenschaft "Gefährlich für die Ozonschicht" (R59). Aus diesem Grund wurde in die CLP-Verordnung vom 16.12.2008 zusätzlich die Gefahrenklasse "Die Ozonschicht schädigend" eingefügt. Damit wandte die EG das Baukastenprinzip an, nach dem es erlaubt ist, zusätzliche Gefahreneigenschaften in die eigenen gesetzlichen Regelungen zu übernehmen...mehr

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GHS: Elemente der CLP-Veror... / 2.3 Gefahrenhinweise

Gefahrenhinweise (H-Sätze) ersetzen die bisherigen "Hinweise auf die besonderen Gefahren" (R-Sätze) nach Anhang III der EG-Stoffrichtlinie. Sie bestehen aus systematisch geordneten Texten, die hinsichtlich ihrer inhaltlichen Aussagen in vielen Fällen identisch oder zumindest ähnlich mit den bisherigen R-Sätzen sind. Sie sind mit entsprechenden Codes (Buchstabe H für "Hazard-...mehr

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GHS: Umsetzung durch die CL... / 4.2.1 Anhang I: Vorschriften für die Einstufung und Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen und Gemischen

Anhang I – neben den Stofftabellen der umfangreichste und wohl wichtigste Teil der Verordnung – enthält die Kriterien für die Einstufung von Stoffen und Gemischen in die verschiedenen Gefahrenklassen und ihre jeweiligen Differenzierungen in Gefahrenkategorien. In einem sehr empfehlenswerten Leitfaden "Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem nach GHS – kurz erklärt"[1]...mehr

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GHS: Umsetzung durch die CL... / 2.1 Baukastenprinzip

Die Einführung eines global harmonisierten Systems zu Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien bedeutet allerdings nicht, dass die Vorschriften über den Transport und den Umgang mit Chemikalien in allen Ländern und in allen Anwendungsbereichen zukünftig vollständig übereinstimmen werden. Die Vorgehensweise folgt vielmehr dem sogenannten Baukastenprinzip ("Building Block A...mehr

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GHS: Elemente der CLP-Veror... / 1.2 Toxische Gefahren

Die CLP-Verordnung teilt die toxischen Gefahren in die folgenden Gefahrenklassen ein: Akute Toxizität, Ätzwirkung auf die Haut/Hautreizung Schwere Augenschädigung/Augenreizung, Sensibilisierung der Atemwege, Sensibilisierung der Haut, Keimzellmutagenität, Karzinogenität, Reproduktionstoxizität, Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition), Spezifische Zielorgan-Toxizität (wi...mehr

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GHS: Umsetzung durch die CL... / 4.2.6 Anhang VI: Harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung für bestimmte gefährliche Stoffe

Anhang VI umfasst 3 Teile: Teil 1: Einführung zur Liste der harmonisierten Einstufungen und Kennzeichnungen, Teil 2: Dossiers für harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung, Teil 3: Harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung – Tabellen. Erläuterungen zu den Tabellen Teil 1 dieses Anhangs erläutert die Einträge bei den einzelnen Stoffen sowie die Kürzel (Codes), die bei den Einträ...mehr

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GHS: Umsetzung durch die CL... / 2.3 Sonderregelungen

Die CLP-Verordnung enthält darüber hinaus zahlreiche Sonderregelungen für die Kennzeichnung bestimmter Produkte. Sie waren früher z. B. in Anhang IX der EG-Stoffrichtlinie oder in den Anhängen IV und V der EG-Zubereitungsrichtlinie geregelt und wurden nun ebenfalls in die CLP-Verordnung übernommen. Neben den inhaltlichen Fragen zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien...mehr

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GHS: Elemente der CLP-Veror... / 2.1 Gefahrenpiktogramme

Der auffälligste Unterschied zwischen "alten" und "neuen" Kennzeichnungsschildern sind die neuen GHS-Gefahrenpiktogramme, die die früheren Gefahrensymbole nach EG-Recht ersetzen. In Tab. 5 sind die neuen Piktogramme den früheren Symbolen gegenübergestellt. Außerdem ist angegeben, für welche Gefahrenklassen oder -kategorien die neuen Symbole verwendet werden. Dabei ist zu bea...mehr

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GHS: Umsetzung durch die CL... / 4.1 Der Verordnungstext

4.1.1 Titel I: Allgemeines Titel I "Allgemeines" (Art. 1 bis 4) enthält neben Angaben zum Zweck und Geltungsbereich der Verordnung die Begriffsbestimmungen sowie allgemeine Bestimmungen zu den Einstufungs-, Kennzeichnungs- und Verpackungspflichten. Der Geltungsbereich der CLP-Verordnung ist nahezu identisch mit dem der früheren Stoff- und Zubereitungsrichtlinie. Die Verordnung...mehr

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GHS: Umsetzung durch die CL... / 4 Aufbau und Inhalt der CLP-Verordnung

4.1 Der Verordnungstext 4.1.1 Titel I: Allgemeines Titel I "Allgemeines" (Art. 1 bis 4) enthält neben Angaben zum Zweck und Geltungsbereich der Verordnung die Begriffsbestimmungen sowie allgemeine Bestimmungen zu den Einstufungs-, Kennzeichnungs- und Verpackungspflichten. Der Geltungsbereich der CLP-Verordnung ist nahezu identisch mit dem der früheren Stoff- und Zubereitungsric...mehr

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GHS: Elemente der CLP-Veror... / 2 Kennzeichnung von Gefahrstoffen

Wie bisher enthalten die Kennzeichnungsschilder unter GHS verschiedene Kennzeichnungselemente. Die Elemente, die auf dem Kennzeichnungsschild angegeben werden müssen, entsprechen weitgehend dem früheren EG-Recht. Tab. 4 stellt die bisherigen den neuen Inhalten der Kennzeichnungsschilder gegenüber.mehr

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GHS: Elemente der CLP-Veror... / 2.2 Signalwörter

Als neuartiges Element der Kennzeichnung gibt es in GHS "Signalwörter", die das Ausmaß der Gefahr kompakt darstellen sollen und in der früheren EG-Kennzeichnung keine Entsprechung haben. Nach der CLP-Verordnung gibt es die beiden Signalwörter: Gefahr und Achtung. Dabei steht das Signalwort "Gefahr" für schwerwiegendere und "Achtung" für geringere Gefahren. Wenn sich bei der Ein...mehr

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GHS: Umsetzung durch die CLP-Verordnung

Zusammenfassung Überblick Die CLP-Verordnung regelt die einheitliche Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen auf der Grundlage des weltweiten "Global Harmonisierten Systems" (GHS) der Vereinten Nationen. Seit dem 1.12.2010 müssen Stoffe in Europa nach dem neuen System eingestuft und gekennzeichnet werden. Entsprechende Pflichten für Gemische gelten seit dem 1.6.2015. D...mehr

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GHS: Umsetzung durch die CL... / 4.1.3 Titel III: Gefahrenkommunikation durch Kennzeichnung

Kap. 1 des Titels III (Art. 17 bis 30) regelt den Inhalt des Kennzeichnungsetiketts und beschreibt die Elemente, die auf dem Kennzeichnungsschild enthalten sein müssen[1] und Ausnahmen für die Kennzeichnung. Auch die Verwendung von alternativen Bezeichnungen zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen ist hier geregelt. Kap. 2 (Art. 31 bis 34) enthält die Vorschriften ...mehr

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GHS: Elemente der CLP-Veror... / 2.4 Sicherheitshinweise

Die Sicherheitshinweise (P-Sätze) entsprechen den früheren Sicherheitsratschlägen (S-Sätze). Sie bestehen ebenfalls aus systematisch geordneten Texten, die mit entsprechenden Codes (Buchstabe P für "Precautionary Statements" [engl.: Vorsorgesätze] sowie einer Ziffer) gekennzeichnet sind. Die Kriterien für die Wahl der insgesamt 98 Sicherheitshinweise und 32 Kombinationssätze...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
GHS: Umsetzung durch die CL... / Zusammenfassung

Überblick Die CLP-Verordnung regelt die einheitliche Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen auf der Grundlage des weltweiten "Global Harmonisierten Systems" (GHS) der Vereinten Nationen. Seit dem 1.12.2010 müssen Stoffe in Europa nach dem neuen System eingestuft und gekennzeichnet werden. Entsprechende Pflichten für Gemische gelten seit dem 1.6.2015. Der Beitrag fass...mehr

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GHS: Elemente der CLP-Veror... / 1 Einstufung in Gefahrenklassen und Gefahrenkategorien

Die Einstufung erfolgt nach GHS/CLP in Gefahrenklassen, die meist wieder in mehrere Gefahrenkategorien unterteilt werden. Die Gefahrenklassen entsprechen den früheren Gefahrenmerkmalen. Die Unterteilung in Gefahrenkategorien kann man mit den früheren Abstufungen, wie etwa "hoch entzündlich – leicht entzündlich – entzündlich" oder "sehr giftig – giftig – gesundheitsschädlich"...mehr

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GHS: Elemente der CLP-Veror... / 2.5 Stoffverzeichnisse

Das frühere EG-Recht kannte 2 Arten der Einstufung und Kennzeichnung: Legaleinstufung nach Anhang I RL 67/548/EWG, Einstufung und Kennzeichnung nach dem Definitionsprinzip (Anhang VI RL 67/548/EWG). Auch die CLP-Verordnung enthält in Anhang VI ein Verzeichnis mit Legaleinstufungen, die jetzt als "harmonisierte Einstufung" bezeichnet werden. Darüber hinaus gibt es ein Einstufung...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
GHS: Elemente der CLP-Veror... / 1.2.2 Keimzellmutagenität, Karzinogenität und Reproduktionstoxizität

Die Kriterien für die Zuordnung zu den Kategorien der Keimzellmutagenität, Karzinogenität und Reproduktionstoxizität sind praktisch identisch mit denen im früheren EG-Recht. Allerdings ändert sich die "Nummerierung" der Kategorien: Achtung Neue Nummerierung der CMR-Kategorienmehr

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GHS: Umsetzung durch die CL... / 4.2.3 Anhang III: Liste der Gefahrenhinweise

Anhang III der Verordnung enthält die Liste der Gefahrenhinweise (H-Sätze und EUH-Sätze) in allen EU-Amtssprachen. Die Liste wird dadurch sehr unübersichtlich, sodass es für den Anwender der Verordnung schwierig ist, bestimmte Sätze zu finden. Eine anwenderfreundliche Zusammenstellung in deutscher Sprache finden Sie im Lexikon.mehr

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GHS: Umsetzung durch die CL... / 4.1.4 Titel IV: Verpackung

Die Vorschriften von Titel IV "Verpackung" (Art. 35) waren früher in Art. 22 der EG-Stoffrichtlinie und in Art. 9 der EG-Zubereitungsrichtlinie enthalten und wurden inhaltlich praktisch unverändert in die CLP-Verordnung übernommen.mehr

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GHS: Umsetzung durch die CL... / 4.2 Die Anhänge

Wie bei EG-Richtlinien und Verordnungen üblich, enthalten die Anhänge zahlreiche Detailregelungen zur Ausfüllung der Vorgaben im Artikelteil. Die CLP-Verordnung enthält insgesamt 8 Anhänge. 4.2.1 Anhang I: Vorschriften für die Einstufung und Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen und Gemischen Anhang I – neben den Stofftabellen der umfangreichste und wohl wichtigste Teil der V...mehr

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GHS: Umsetzung durch die CL... / 4.2.4 Anhang IV: Liste der Sicherheitshinweise

Anhang IV enthält die Liste der Sicherheitshinweise (P-Sätze) in 2 Tabellen: Die Tabelle in Teil 1 führt die Kriterien für die Wahl der Sicherheitshinweise in deutscher Sprache und in laufender Reihenfolge im Einzelnen auf. Daher ist es hier leicht möglich, die gesuchten Sicherheitshinweise zu finden. Die Tabelle in Teil 2 führt die Sicherheitshinweise ebenfalls in allen EU-Am...mehr