Die Liste der krebserzeugenden, keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen Stoffe (KMR-Liste, https://www.dguv.de/ifa/fachinfos/kmr-liste/index.jsp) wird regelmäßig aktualisiert und enthält Stoffe, die

  • gem. Tabelle 3 des Anhang VI 1272/2008/EG (CLP) sowie der Anpassungen durch Verordnungen zur Änderung der CLP- bzw. GHS-Verordnung als karzinogen (krebserzeugend, carzinogen), keimzellmutagen (erbgutverändernd) oder reproduktionstoxisch (fortpflanzungsgefährdend) eingestuft sind,
  • in der TRGS 905 "Verzeichnis krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe" aufgeführt werden oder
  • in der TRGS 906 "Verzeichnis krebserzeugender Tätigkeiten oder Verfahren nach § 2 Abs. 3 Nr. 4 GefStoffV" verzeichnet sind.

Die Liste enthält nicht die komplexen Mineralöl-, Kohle- und Erdgasderivate aus Anhang VI 1272/2008/EG.

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