Fachbeiträge & Kommentare zu Gewinn

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.2.1 Wirtschaftsjahr bei Freiberuflern

Rz. 42 Bei der Einkommensteuer handelt es sich nach § 2 Abs. 7 Satz 1 EStG um eine Jahressteuer. Die ihr unterliegenden Einkünfte sind jeweils für ein Kalenderjahr zu ermitteln (§ 2 Abs. 7 Satz 2 EStG). Für Freiberufler bestehen keine Ausnahmeregelungen wie sie für Land- und Forstwirte und Gewerbetreibende gelten (§ 4a EStG, § 7 Abs. 4 KStG).[1] Der Gewinn ist für Freiberufl...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.3.3 Umstellung von einem unzulässigerweise gewählten abweichenden Wirtschaftsjahr auf das Kalenderjahr

Rz. 90 Wird das Wirtschaftsjahr von einem zulässigerweise abweichenden Wirtschaftsjahr auf das Kalenderjahr umgestellt, enden im Veranlagungszeitraum der Umstellung sowohl das letzte abweichende Wirtschaftsjahr als auch das sich anschließende Rumpfwirtschaftsjahr (§ 8b Satz 2 Nr. 2 EStDV). Diese Vorgehensweise muss sinnigerweise auch bei demjenigen angewendet werden, der sei...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.6.3 Verlustverrechnung

Rz. 132 Das Einvernehmen des Finanzamts zur Umstellung des Wirtschaftsjahres kann auch dann zu versagen sein, wenn durch die Umstellung Vorteile bei der Verlustverrechnung entstehen würden, die der Steuerpflichtige ohne die Umstellung nicht in Anspruch nehmen könnte.[1] Beispiel[2] Der Steuerpflichtige ermittelt seinen Gewinn aus Gewerbebetrieb nach einem abweichenden Wirtsch...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.2.2.1 Im Handelsregister eingetragene einkommensteuerpflichtige Gewerbetreibende (§ 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 EStG)

Rz. 46 Bei Gewerbetreibenden, deren Firma im Handelsregister eingetragen ist, umfasst das Wirtschaftsjahr den Zeitraum, für den sie regelmäßig Abschlüsse machen (§ 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 EStG). Damit kommt es z. B. nicht auf die Eröffnungsbilanz, die Schlussbilanz bei Beendigung des Unternehmens sowie Insolvenz-, Liquidations- und Auseinandersetzungsbilanzen an, da es diesen...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 5 Geschäftsjahr und Wirtschaftsjahr als Tatbestandsmerkmal

Rz. 147 Das Geschäftsjahr bzw. Wirtschaftsjahr ist darüber hinaus für eine Vielzahl von steuerlichen Bestimmungen des nationalen und internationalen Steuerrechts ein tatbestandsrelvantes Merkmal, wie die nachfolgende beispielhafte Auflistung solcher Normen deutlich macht: Rz. 148 Einkommensteuergesetz ( EStG) § 6 EStG: Bewertung von Wirtschaftsgütern (je Abschlussstichtag eines...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.2.2.2 Nicht im Handelsregister eingetragene einkommensteuerpflichtige Gewerbetreibende (§ 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 EStG)

Rz. 54 Bei nicht im Handelsregister eingetragenen Gewerbetreibenden (insbesondere Kleingewerbetreibende, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln) stimmt das Wirtschaftsjahr mit dem Kalenderjahr überein (§ 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 EStG).[1] Nur dann, wenn diese Gewerbetreibenden zugleich Buch führende Land- und Forstwirte sind, kann mit Zustimmung des Finanzamts der Zei...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.2.4 Bildung von Rumpfwirtschaftsjahren

Rz. 75 In Ausnahmefällen darf das Wirtschaftsjahr einen Zeitraum von weniger als 12 Monaten umfassen. Dies ist nach § 8b Satz 2 EStDV der Fall, wenn ein Betrieb eröffnet, erworben (s. u.), aufgegeben oder veräußert wird oder ein Steuerpflichtiger von regelmäßigen Abschlüssen auf einen bestimmten Tag zu regelmäßigen Abschlüssen auf einen anderen bestimmten Tag übergeht (Umstellung...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.5 Wirtschaftsjahr im Kontext der organschaftlichen Einkommenszurechnung

Rz. 118 Gem. § 14 Abs. 1 Satz 1 KStG ist im Fall der körperschaftsteuerlichen Organschaft das Einkommen der Organgesellschaft dem Organträger zuzurechnen. Diese Einkommenszurechnung ist die Rechtsfolge bei Vorliegen der Tatsbestandsvoraussetzungen der Organschaft. Tatsächlich spielt die Lage des Wirtschaftsjahrs aber auch bereits bei den Voraussetzungen zur Begründung der Or...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.1 Grundsätzliches

Rz. 35 Das deutsche Ertragsteuerrecht (Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer) folgt dem Prinzip der Jahressteuer (§ 2 Abs. 7 Satz 1 EStG, § 7 Abs. 3 Satz 1 KStG, §§ 7 Satz 1 i. V. m. 14 Satz 1 GewStG).[1] Die Grundlagen für die Festsetzung der Ertragsteuern sind jeweils in Übereinstimmung mit dem Veranlagungszeitraum (Kalenderjahr; § 25 Abs. 1 EStG) für das Kalenderjah...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.2.2.3 Körperschaftsteuerpflichtige Gewerbetreibende

Rz. 56 Gem. § 7 Abs. 3 Satz 2 KStG gilt grundsätzlich das Kalenderjahr als körperschaftsteuerlicher Gewinnermittlungszeitraum.[1] Davon abweichend ist der Gewinn bei Steuerpflichtigen, die nach den handelsrechtlichen Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen, nach dem (abweichenden oder mit dem Kalenderjahr übereinstimmenden) Wirtschaftsjahr zu ermitteln, für das sie ...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.2.3 Wirtschaftsjahr bei Land- und Forstwirten (§ 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, Abs. 2 EStG)

Rz. 59 Nach § 4a Abs. 1 Satz 1 EStG ist der Gewinnermittlungszeitraum ist bei Land- und Forstwirten das Wirtschaftsjahr, das regelmäßig einen Zeitraum von zwölf Monaten umfasst, und zwar unabhängig von der Art der Gewinnermittlung, sodass § 4a Abs. 1 Satz 1 EStG z. B. auch bei Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen gilt.[1] Das Wirtschaftsjahr ist bei Land- und Forstwirte...mehr

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Jahresabschluss-Prompter 2.... / 4 Prozess-Gegenüberstellung: Der Effizienz-Sprung

Um den Gewinn zu verdeutlichen, sollte nicht nur Zeit, sondern auch die kognitive Last bei der Erstellung des Lageberichts, verglichen werden.mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.3.2 Zustimmung der Finanzbehörde

Rz. 82 Bei Gewerbetreibenden, die im Handelsregister eingetragen sind, ist die Umstellung des Wirtschaftsjahres auf einen vom Kalenderjahr abweichenden Zeitraum nur dann wirksam, wenn sie im Einvernehmen mit dem Finanzamt erfolgt (§ 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Satz 2 EStG, § 8b Satz 2 Nr. 2 Satz 2 EStDV und § 7 Abs. 4 Satz 3 KStG). Dies trifft auch bei der Umstellung eines vom Ka...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 1 Einführung

Rz. 1 Die handels- und steuerrechtliche Gewinnermittlung beruht im Wesentlichen auf einem Vergleich des Eigenkapitals bzw. Betriebsvermögens an 2 Stichtagen (§ 242 HGB, § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1 EStG ggf. i. V. m. § 8 Abs. 1 Satz 1 KStG, § 7 Satz 1 GewStG). Weil u. a. aus Gläubigergesichtspunkten, aber auch aus fiskalischen Gründen mit der Gewinnermittlung nicht bis zur – meist...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.6.2 Steuerpause

Rz. 125 Da es bei der Umstellung des Wirtschaftsjahres bei Gewerbetreibenden zu einer Steuerpause und damit einhergehend zu einem Steuerstundungseffekt kommen kann, verlangt der Gesetzgeber – damit die Umstellung nicht allein aus steuerlichen Gründen erfolgt – in § 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 EStG bei der Umstellung des Wirtschaftsjahres die Zustimmung des Finanzamts, sodass dies...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 2.2 Umstellung des Geschäftsjahres

Rz. 13 Ein einmal festgelegtes Geschäftsjahr kann nicht beliebig oder willkürlich geändert werden, da dies den Grundsätzen der Klarheit, Übersichtlichkeit und Vergleichbarkeit zuwiderlaufen würde. Zudem ist die Änderung des Geschäftsjahres mit einem Eingriff in das Gewinnbezugsrecht des Gesellschafters verbunden, da es durch die Bildung eines Rumpfgeschäftsjahres einerseits ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Übernehmende Körperschaft

Tz. 6 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Nach § 19 Abs 1 S 1 iVm § 12 Abs 2 UmwStG bleibt ein Übernahmegewinn/-verlust auch für Zwecke der Ermittlung des Gewerbeertrags außer Ansatz. Das gilt allerdings nicht für den gem § 12 Abs 2 S 2 UmwStG iVm § 8b KStG sich aus der 5 %-Pauschalierung der nabzb Ausgaben sich ergebenden Gewinn im Fall der Aufwärtsverschmelzung (s § 12 UmwStG Tz 59...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.1.4 Qualifizierter Anteilstausch (§ 21 Abs 1 S 2 UmwStG)

Tz. 162 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 § 21 UmwStG betrifft den Tausch von Anteilen an einer inl oder ausl Kap-Ges oder Gen gegen Gewährung neuer Anteile. Ein qualifizierter Anteilstausch iSd § 21 Abs 1 S 2 UmwStG liegt vor, wenn die übernehmende Gesellschaft nach der Einbringung nachweisbar unmittelbar die Mehrheit der Stimmrechte an der erworbenen Gesellschaft hält (mehrheitsv...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Anteilseigner der übertragenden Körperschaft

Tz. 9 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Wegen der Besteuerung der AE der übertragenden Kö weist § 19 auf § 13 UmwStG hin. Bei den AE ist ein gewstpfl Gewinn infolge der Verschmelzung nur denkbar, wenn sie ihre Beteiligung an der übertragenden Kö in einem gew BV halten. Die Veräußerung von Anteilen im PV unterliegt nicht der GewSt (s R 7.1 Abs 3 S 1 Nr 2 GewStR 2009). Wegen der in §...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Übertragende Körperschaft

Tz. 3 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Ein gewstpfl Übertragungsgewinn ergibt sich in den Fällen des § 11 UmwStG insoweit, als höhere Werte als die Bw anzusetzen sind, weil etwa kein Antrag gem § 11 Abs 2 S 1 UmwStG auf Bw- oder Zwischenwertansatz gestellt wird bzw die spätere Besteuerung der übergehenden stillen Reserven nicht sichergestellt ist (s § 11 Abs 2 S 1 Nr 1 und 2 UmwSt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.1 Anwendbare Vorschriften

Tz. 15 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 § 4 UmwStG regelt die Auswirkung der Verschmelzung auf den Gewinn der übernehmenden Pers-Ges. § 5 UmwStG enthält Regelungen zur Besteuerung ihrer AE. § 7 UmwStG schließlich regelt, dass die Gewinnrücklagen der übertragenden Kö als Kap-Ertrag iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG zu versteuern sind. § 8 Abs 1 S 2 UmwStG idF vor dem SEStEG erklärte die §§ ...mehr

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zfs 03/2026, Aktuelles zum ... / 1. OLG Schleswig, Urt. v. 22.7.2025 – 7 U 74/24

Hier ist zunächst auf ein Urteil des OLG Schleswig hinzuweisen, bei welchem es um den Beweis eines Verdienstausfallschadens ging. Die Parteien stritten um Ersatz weiteren Verdienstausfallschadens aufgrund eines Verkehrsunfalls, bei dem der Kläger verletzt wurde. Der Kläger war seit 1997 als Fahrzeugreiniger bei einem Dienstleistungsunternehmen im Auftrag der Deutsche Bahn AG ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1 Wirkungsweise der Vorschrift

Tz. 157 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Der pers Anwendungsbereich des Sechsten bis Achten Teils richtet sich nach § 1 Abs 4 UmwStG . Dabei ist im Zusammenhang mit Pers-Ges eine gesellschafterbezogene Sichtweise anzuwenden (s Tz 54). Bei mehrstöckigen Pers-Ges-Strukturen wird auf die Gesellschafter der obersten Pers-Ges abgestellt (s Graw, in R/H/vL, 3. Aufl, § 1 UmwStG Rn 187). Ke...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Verschmelzung von Unterstützungskassen

Tz. 9 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die nachfolgende Darstellung behandelt hinsichtlich der Verschmelzung auf das Trägerunternehmen, hinsichtlich der Verschmelzung zwischen UK und hinsichtlich der Verschmelzung auf eine gemeinnützige Kö sowohl stfreie UK als auch partiell stpfl UK und voll stpfl UK als übertragende Rechtsträger. Im Einzelnen: Tz. 10 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Bei bis...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3 Übertragender (formwechselnder) Rechtsträger (§ 1 Abs 4 S 1 Nr 2 UmwStG)

Tz. 161 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Beim übertragenden Rechtsträger ist zu differenzieren. Keinen weiteren pers Eingangsvoraussetzungen mit der Folge, dass jeder für die jeweilige Umw-Art zugelassene Rechtsträger aus einem EU-, EWR- oder Drittstaat als Überträgerin in Frage kommt, unterliegen: die Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder MU-Anteils in eine Pers-Ges unter ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.2.1.2 Rechtsfolgen der Sacheinlage (§ 20 Abs 2 bis 6 UmwStG)

Tz. 169 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 § 20 Abs 2 und 3 UmwStG regelt die Bewertung des eingebrachten BV bei der Übernehmerin. Das Bewertungswahlrecht ermöglicht den Ansatz der einzelnen WG mit den Bw, mit gW oder mit Zwischenwerten (s § 20 Abs 1 S 1 und S 6 UmwStG). Im Einzelnen hierzu s die Kommentierung zu § 20 UmwStG. Zu den Auswirkungen des für das eingebrachte BV gewählten ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1 ... nach § 17 EStG steuerverhafteten Anteilen im Privatvermögen

Tz. 25 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Ein AE, der Anteile an der übertragenden Kö in seinem PV hält und der innerhalb der letzten fünf Jahre zu mind 1 % unmittelbar oder mittelbar an der Kö beteiligt war, erzielt bei der Umw der Kö neben Bezügen iSd § 7 UmwStG (= Kap-Erträge gem § 20 Abs 1 Nr 1 EStG) Eink iSd § 17 Abs 1 EStG (s UmwSt-Erl 2025 Rn 00.04; s Martini, in W/M, § 8 Umw...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.3 Kein Ausschluss und keine Beschränkung deutscher Besteuerungsrechte an den erhaltenen Anteilen (Fallgruppe 3)

Tz. 166 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Für die Fallgr 3 (Umw iSd § 1 Abs 3 Nr 1 bis 4 UmwStG) kommt es entsch darauf an, ob das Recht der BRep hinsichtlich der Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung der erhaltenen Anteile ausgeschlossen oder beschr wird (s § 1 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst b UmwStG). Die Beschränkung bzw der Ausschluss des dt Besteuerungsrechts ist als Ausschlusskr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.2 Umwandlungsteuerrechtliche Beurteilung der Einbringung von Betriebsvermögen

Tz. 181 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Für die Einbringung von BV durch gemeinnützige Vereine und Stiftungen in eine Kap-Ges bestehen auch umwandlungsstlich – bis auf die in Tz 182 angesprochenen Fragen – keine Besonderheiten. Daher gelten die Tz 167–177 entspr. Tz. 182 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Zunächst stellt sich die Frage, ob gemeinnützige Vereine und Stiftungen, die bisher ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (3) Vermittelnde Ansicht

Rz. 970 [Autor/Stand] Nach einer vermittelnden Auffassung sollen die Bilanz- und Buchführungsunterlagen zumindest so lange unter das Beschlagnahmeverbot des § 97 Abs. 1 StPO fallen, als sie noch zur Erstellung der Jahresabschlüsse bzw. Steuererklärungen benötigt werden[2]; beschlagnahmefrei sollen z.B. die dem Steuerberater zur Durchführung einer Außenprüfung in dessen Praxi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Entsprechende Anwendung der §§ 3 bis 8 und 10 UmwStG (§ 9 S 1 UmwStG)

Tz. 16 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Nach § 9 S 1 UmwStG sind die §§ 3 bis 8 und 10 UmwStG im Fall des Formwechsels einer Kap-Ges in eine Pers-Ges entspr anzuwenden (s zum Bsp Urt des BFH v 22.10.2015, BStBl II 2016, 919, wonach auch im Fall des Formwechsels einer Kap-Ges in eine Pers-Ges ein Übernahmeverlust nach Maßgabe des § 4 Abs 6 UmwStG außer Ansatz bleibt). Insoweit kann...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.4.2.2 Anwendung des § 12 UmwStG bei der Übernehmerin

Tz. 58 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 § 12 Abs 1 UmwStG regelt den Wertansatz der von der Übertragerin übergehenden WG in der St-Bil der Übernehmerin nach dem Prinzip der Bw-Verknüpfung (generell hierzu s § 12 UmwStG Tz 8). Tz. 59 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Im Einzelnen ist für die Anwendung des § 12 Abs 1 UmwStG bei der stfreien Übernehmerin von den gleichen vier Fallgr auszugeh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.2.2 Anwendung des § 22 UmwStG bei der einbringenden gemeinnützigen GmbH

Tz. 172 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 § 22 Abs 1 S 1 UmwStG regelt die Besteuerung eines VG aus der Veräußerung sperrfristbehafteter Anteile. Sperrfristbehaftete Anteile liegen bei einer Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG immer dann vor, wenn die Anteile von der einbringenden Kö (oder bei unentgeltlichem Erwerb vom Rechtsvorgänger) unter dem gW erworben worden sind. Sind die Ante...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.3.1 Gemeinnützigkeitsrechtliche Problemfelder

Tz. 77 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Verschmelzung von gemeinnützigen eV wirft – in ähnlichem Ausmaß wie die Verschmelzung von gGmbH – gemeinnützigkeitsrechtliche Probleme auf. Problem 1: Vereinbarkeit der Verschmelzung mit der satzungsmäßigen Vermögensbindung des Übertragers Die – sich beim eV bereits aufgr des § 99 Abs 1 UmwG stellende – Frage, ob die Vereinbarkeit gegeben ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.2 Übertragung eines Mitunternehmeranteils an einer Personengesellschaft

Tz. 185 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Im Falle der unentgeltlichen Übertragung eines MU-Anteils auf eine gemeinnützige Stiftung realisiert der übertragende MU keinen Gewinn, da die WG mit dem Bw anzusetzen sind (§ 6 Abs 3 S 1 EStG und BMF-Schr v 20.11.2019, BStBl I 2019, 1291). Das Bw-Privileg kann jedoch beansprucht werden, sofern die Besteuerung der stillen Reserven sicherges...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.2 Qualifizierung der Einkünfte bei den Gesellschaftern

Tz. 21 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Da § 8 UmwStG die §§ 4, 5 und 7 UmwStG für entspr anwendbar erklärt, erscheint es sinnvoll, die aufgr des umw-bedingten Vermögensübergangs entstehenden Eink auf der Ebene einer übernehmenden Pers-Ges ohne BV iRe gesonderten und einheitlichen Feststellung zu ermitteln. Nach Verw-Auff hat diese Feststellung keine Bindungswirkung für die Gesell...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2.4.1 Aufspaltung

Tz. 143 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Aufspaltung von gemeinnützigen eV wirft – in ähnlichem Ausmaß wie die Aufspaltung von gGmbH – gemeinnützigkeitsrechtliche Probleme auf. Gemeinnützigkeitsrechtliche Problemfelder: Problem 1: Vereinbarkeit der Aufspaltung mit der satzungsmäßigen Vermögensbindung des Übertragers Die – sich beim eV bereits aufgr des § 149 Abs 1 UmwG stellende ...mehr

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zfs 03/2026, Haftung eines ... / 2 Aus den Gründen:

II. Die Berufung des Klägers ist zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden. In der Sache hat sie aus den nachfolgenden, im Verhandlungstermin vom 24.9.2025 umfassend erörterten Gründen keinen Erfolg. 1. Das Landgericht hat zu Recht einen Anspruch des Klägers auf materiellen und immateriellen Schadensersatz aus §§ 311 Abs. 2 Nr. 2, 241 Abs. 2...mehr

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Gewerbliche Nutzung von Woh... / 2.2 Nachhilfe/Tagesmutter

Wenn die Tätigkeit mit Parteiverkehr verbunden ist (z. B. Nachhilfeunterricht durch einen Lehrer in der Wohnung, Aufnahme von Kindern durch eine sog. Tagesmutter), ist es von den konkreten Umständen des Einzelfalls abhängig, ob diese Tätigkeit noch unter den vertragsgemäßen Wohngebrauch fällt oder ob eine erlaubnispflichtige gewerbliche Nutzung vorliegt. Achtung Außenwirkung ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Keine Handelsbilanzen

Tz. 23 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Da der Formwechsel nicht zu AK des Rechtsträgers neuer Rechtsform führt, sondern aufgr der Identität des bisherigen und des neuen Rechtsträgers an den bisherigen Bw usw festzuhalten ist, darf der Rechtsträger neuer Rechtsform keine von den Bw des Rechtsträgers bisheriger Rechtsform abw Bil-Ansätze wählen. Deshalb sind, wenn der stliche Übert...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / g) Ausschluss der Öffentlichkeit

Rz. 741 [Autor/Stand] Zu den tragenden Pfeilern der Hauptverhandlung gehört weiterhin, dass diese öffentlich stattzufinden hat (§ 169 GVG). Daraus ist umgekehrt zu schließen, dass die Beratung und das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren sowie das Zwischenverfahren nicht öffentlich sind. Nach § 169 GVG wird auch die sog. mittelbare Öffentlichkeit garantiert. Dies bed...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 § 1 UmwStG regelt den Anwendungsbereich des gesamten UmwStG. Seit der Neuregelung durch das SEStEG ist der Regelungsanspruch der Vorschrift dabei – anders als bei der Vorgängerregelung – ein umfassender (s Tz 4), sodass sie als Grundnorm des UmwStG bezeichnet werden darf (so s Benecke, in Haase/Hruschka, § 1 UmwStG Rn 1). Es wird der Anwendun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2 ... einer nicht wesentlichen Beteiligung im Privatvermögen

Tz. 28 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Ähnlich wie bei einem Vermögensübergang in ein BV, bei dem sich die Rechtsfolgen nach §§ 4 bis 7 UmwStG bestimmen, führt auch der Vermögensübergang in ein PV für einen nicht wes beteiligten AE in erster Linie zu Bezügen iSd § 7 UmwStG . Der auf den AE entfallende Teil der offenen Rücklagen der Kö ist iRd Eink aus KapV zu versteuern. Zum Abzug...mehr

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zfs 03/2026, Aktuelles zum ... / 2. OLG Saarbrücken, Urt. v. 17.1.2025 – 3 U 6/24

Mit dem Problem der Prognose bei Verdienstausfallschäden befasst sich auch das Urteil des OLG Saarbrücken. Die Parteien streiten um Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall. Der 1946 geborene Kläger, ein freiberuflich in eigener Praxis tätiger Zahnarzt, wurde 2014 bei einem Verkehrsunfall u.a. im Bereich beider Handgelenke verletzt. Die alleinige Haftung der Beklagten dem Grun...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 8. Ermittlungen im Internet

Rz. 193 [Autor/Stand] Zunehmend werden mit Waren im Onlinehandel weltweit über Internet-Plattformen, wie z.B. "Amazon", "ebay", "Zalando" u.a. abgewickelt. Dabei ist die Frage von Bedeutung, wie im Internet erzielte Gewinne zu besteuern sind und wann ggf. steuerstrafrechtlich relevante Gestaltungen vorliegen können.[2] Zwecks Verhinderung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.4.4 Gibt es ein Gebot von Mindestausschüttungen bei Unternehmensbeteiligungen im steuerlichen Gemeinnützigkeitsrecht?

Tz. 192 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Von der FinVerw werden im Falle von Unternehmensbeteiligungen gemeinnütziger Stiftungen tw folgende Vorgaben gemacht: Mindestausschüttung in Abhängigkeit vom allgemeinen Zinsniveau bezogen auf den übertragenen Vermögenswert in Geld. Dies müsse grds auch in Jahren erfolgen, in denen das Unternehmen Verluste oder nur geringe Gewinne erzielt. Di...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Verzögerungsrüge und Entschädigungsklage

Rz. 875 [Autor/Stand] Durch das "Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren" vom 24.11.2011[2] wurde ein gesetzlicher Anspruch auf Ausgleich der materiellen und immateriellen Nachteile geschaffen, die ein Betroffener infolge der Überlänge eines gerichtlichen Verfahrens erleidet. Der Gesetzgeber kam damit der Forder...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Entsprechende Geltung der §§ 3–8 UmwStG (§ 16 S 1 UmwStG)

Tz. 11 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die entspr Anwendung des § 3 UmwStG bedeutet, dass die übertragende Kö das übergehende BV in ihrer stlichen Übertragungs-Bil grds mit dem gW anzusetzen hat und bei Vorliegen der in § 3 Abs 2 UmwStG genannten Voraussetzungen mit dem Bw oder mit einem Zwischenwert ansetzen darf. Bei Ansatz des Bw entsteht kein Übertragungsgewinn. Bei Ansatz ei...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. ABC der wichtigen Einzelfälle

Rz. 1070 [Autor/Stand] Die Frage der Annahme und des Umfangs eines BVV ist daher auf den jeweiligen Einzelfall bezogen zu prüfen. Die folgende alphabetische Übersicht zur Rspr.-Kasuistik gibt insoweit lediglich Hinweise auf den Streitstand und verweist auf die vertiefte Darstellung m.w.N. an anderer Stelle. – Abgabenordnung Rz. 1071 [Autor/Stand] Ausdrücklich gesetzlich gerege...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9.1.2 Absolute Freigrenze

Die gesellschafterbezogene absolute Freigrenze ist gewahrt, wenn die bei einem Steuerpflichtigen unter Berücksichtigung der gesellschaftsbezogenen relativen Freigrenze[1] außer Ansatz zu lassenden Beträge insgesamt 80.000 EUR nicht übersteigen. Sie gilt veranlagungszeitraumbezogen und ist für jeden Steuerpflichtigen individuell i. S. d. § 7 Abs. 1 AStG gesondert zu prüfen. D...mehr