Fachbeiträge & Kommentare zu Gewinn

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Hinzurechnung nach § 2a Abs 3 S 3 EStG aF

Rn. 257 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Soweit die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 2a Abs 3 S 3 EStG aF erfüllt sind, wird der in vorhergehenden VZ durchgeführte Verlustausgleich korrigiert. Dabei werden nicht Gewinne der ausländischen Betriebsstätte in nachfolgenden VZ in Deutschland als Einkünfte steuerlich erfasst. Vielmehr wird der abgezogene Verlust bei Vorliegen von ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Verluste in Bezug auf zwischengeschaltete Inlandsbeteiligungen (§ 2a Abs 1 S 1 Nr 7 EStG)

Rn. 136 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 § 2a Abs 1 S 1 Nr 7 EStG stellt eine Verlustverrechnungsbeschränkung für diejenigen Fälle auf, in denen durch die Zwischenschaltung einer KapGes mit Sitz oder Geschäftsleitung im Inland oder in einem EU- oder EWR-Mitgliedstaat die Regelungen des § 2a Abs 1 S 1 Nr 1–6 EStG umgangen werden sollen. Ohne die Verlustverrechnungsbeschränkung könn...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, GmbH & Co. KG

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die GmbH & Co. KG ist steuerlich als Kommanditgesellschaft anerkannt (> Gewohnheitsrecht). Alleiniger persönlich haftender Gesellschafter dieser Personengesellschaft (Komplementär) ist eine Kapitalgesellschaft (> GmbH); Kommanditisten sind idR die Gesellschafter der GmbH. Als alleiniger Geschäftsführer der KG wird meist die GmbH bestellt. Die...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VIII. Abgeltungswirkung des Steuerabzugs (§ 43 Abs 5 EStG)

Rn. 300 Stand: Das Gesetz regelt zusammengefasst die grundsätzliche abgeltende Wirkung für die Einkünfte aus KapVerm, die dem Steuerabzug unterlegen haben. Es führt dann die Ausnahmen nochmals ausdrücklich an, die an anderer Stelle zu Gunsten und zu Ungunsten des StPfl geregelt sind. Leider ist jedoch die Frage ausgesprochen strittig, unter welchen engeren Voraussetzungen die ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rn. 220 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Vorgängervorschrift zu § 2a Abs 3 und 4 EStG aF war der 1969 in Kraft getretene § 2 AIG. § 2 AIG wurde mit Wirkung ab 1990 durch § 2a Abs 3 und 4 EStG aF abgelöst. § 2a Abs 3 und 4 EStG sind in ihrer bisherigen Fassung entfallen. § 2a Abs 3 S 3, 5 und 6, Abs 4 EStG gelten für die VZ ab 1999 unbefristet fort (§ 52 Abs 3 S 2–5 EStG idF JStG 2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Erträge aus inländischen Aktien ua Gesellschaftsbeteiligungen (§ 43 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG)

Rn. 60 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Wie bisher ist von den inländischen Einnahmen aus Beteiligungen an KapGes und Genossenschaften KapSt zu entrichten, also für Einnahmen aus Aktien sowie GmbH- und Genossenschaftsanteilen. Dies gilt jedoch nicht für Aktien und Genussscheine, die sich in Sammelverwahrung befinden (s Rn 70 f). Aktien gleichgestellt sind die aktienähnlichen Genus...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ad) Beratungshinweise

Rn. 35f Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Höhe und Endgültigkeit der Verluste im Betriebsstättenstaat müssen dokumentiert werden. Darzulegen ist, dass die zukünftige Nutzung von Verlusten im Betriebsstättenstaat zwar rechtlich noch möglich, tatsächlich jedoch ausgeschlossen ist (vgl Eisendle, Grenzüberschreitende Verlustverrechnung im Jahre 11 nach Marks & Spencer, ISR 2016, 37). Gg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Laufende Erträge aus inländischen Wandelanleihen, inländischen Gewinnobligationen und bestimmten inländischen Genussrechten (§ 43 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG)

Rn. 80 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Wie bisher unterliegen die laufenden Erträge aus bestimmten Kapitalforderungen gegen inländische Schuldner einem Steuerabzug in Höhe von 25 % durch den Schuldner der KapErtr. Bei den Wandelanleihen und Gewinnobligationen muss es sich zudem noch um Teilschuldverschreibungen handeln. Dafür ist die Ausgabe einer Mehrzahl von effektiven Stücken ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Vermeidung der Doppelbesteuerung durch DBA und nationale Vorschriften

Rn. 14 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Hat eine juristische Person Sitz oder Geschäftsleitung in Deutschland oder hat eine natürliche Person in Deutschland ihren gewöhnlichen Aufenthalt, so besteht unbeschränkte StPfl in Deutschland (§ 1 KStG, § 1 EStG). Grundsätzlich unterliegen diese inländischen StPfl nach dem Welteinkommensprinzip mit ihren sämtlichen Gewinnen und Verlusten, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Rechte und Pflichten der einzelnen Beteiligten

Rn. 20 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Der Gläubiger der KapErtr als der Steuerschuldner muss bei dieser besonderen Erhebungsform idR nicht selbst an das FA leisten, sondern nur den Einbehalt dulden und dadurch an der Entrichtung seiner KapSt durch den dazu Verpflichteten mitwirken. Zu einer normalen Schuld im Sinne eines persönlichen Leistenmüssens verdichtet sich seine Duldungsp...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Auswirkungen des § 2a Abs 1 EStG im Zusammenhang mit DBA

Rn. 18 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Vor diesem Hintergrund erfordert eine Verlustverrechnung nach § 2a Abs 1 EStG , dass Verluste grundsätzlich überhaupt im Inland steuerlich berücksichtigt werden. Ausgeschlossen ist die Berücksichtigung ausländischer Betriebsstättenverluste im Inland somit in DBA-Fällen mit Freistellungsklausel ohne Besteuerungsvorbehalt für die Bundesrepubli...mehr

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ZErb 02/2026, Vorbehaltener... / 1 Gründe

I. Die Kläger verfolgen im Wege der Stufenklage Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche. Die Kläger sind zu jeweils 1/12 pflichtteilsberechtigt nach der am 8.10.2022 verstorbenen Erblasserin, deren Alleinerbe der Beklagte ist. Der Ehemann der Erblasserin ist am 12.1.2019 vorverstorben. Mit Teil-Anerkenntnisurteil vom 6.2.2024 hat das Landgericht den Beklagten zur Ausk...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Nachversteuerung

Rn. 201 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Nach § 2a Abs 3 S 3 EStG aF findet (aufgrund der Änderung durch das JStG 2008 v 20.12.2007, BGBl I 2007, 3150 unbefristet) von Amts wegen eine Nachversteuerung zuvor nach den Sätzen 1 und 2 dieser Vorschrift bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte abgezogener ausländischer Betriebsstättenverluste statt, soweit sich in einem der n...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) § 51a Abs 2c S 1 Nr 3 EStG (Anlass- und Regelabfrage)

Rn. 160 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 § 51a Abs 2c S 1 Nr 3 S 1 Hs 1 EStG regelt die Verpflichtung des KiSt-Abzugsverpflichteten zur Abfrage der KiSt-Pflicht des Schuldners der KapSt (des Gläubigers der KapErtr). Die Abfrage erfolgt durch Anlass- und Regelabfrage beim BZSt durch Abruf des KiStAM des Schuldners der KapSt. Der KiSt-Abzugsverpflichtete hat ab dem VZ 2022 bereits be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Sinn und Zweck der Vorschrift

Rn. 203 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Einkünfte einer Betriebsstätte in einem ausländischen Staat sind für den Fall, dass zwischen Deutschland und diesem Staat ein DBA mit Freistellungsklausel besteht, in Deutschland steuerfrei. Dies gilt sowohl für positive als auch negative Einkünfte (st Rspr des BFH, vgl BFH BFH/NV 2002, 91 mwN). § 2a Abs 3 EStG aF bewirkte, dass Verluste den...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Rechtsprechung des EuGH

Rn. 35d Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Der EuGH hatte mehrfach Gelegenheit, Regelungen zur Beschränkung der Verlustverrechnung zwischen Betriebsstätte und Stammhaus bei Vorliegen eines DBA mit Freistellungsmethode – entweder aufgrund einzelstaatlicher Vorschriften oder der Verteilungsmechanismen von DBA – auf ihre Vereinbarkeit mit EU-Recht zu prüfen (s Rehm/Nagler, IStR 2008, ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Großbritannien und Nordirland

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland (Hauptstadt: London; Amtssprache: hauptsächlich Englisch), ist ein westeuropäischer Staat und der größte Inselstaat Europas, westlich des europäischen Kontinents. Es grenzt im Westen und Norden an den Atlantik, im Osten an die Nordsee und im Süden an den Ärmelkanal. Das Vereinigte Königr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Verfassungsmäßigkeit und Vereinbarkeit mit EU-Recht

Rn. 226 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Die Abschaffung der Verlustverrechnung nach § 2a Abs 3 und 4 EStG aF stellt einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz dar und beeinträchtigt die europarechtliche Niederlassungsfreiheit (Art 49 AEUV; auch s Rn 56 f). Eine Ungleichbehandlung der StPfl ergibt sich daraus, dass negative Betriebsstätteneinkünfte aus DBA-Staaten mit Anrec...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Inhalt und Bedeutung

Rn. 1 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Die Vorschrift ist die Grundnorm für den Steuerabzug vom KapErtr, weil sie den Kreis der abzugspflichtigen KapErtr festlegt und einige andere wesentliche Regeln enthält. Die nähere Ausgestaltung erfolgt dann durch die nachfolgenden §§ 43a–45d EStG. Zweck der KapSt ist es, durch einen Abzug an der Quelle oder jedenfalls vor der Auszahlung an d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Interbankengeschäfte (§ 43 Abs 2 S 2 EStG)

Rn. 260 Stand: Ist Gläubiger der KapErtr aus der Forderung gegen das inländische Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut oder die inländische Zweigstelle eines entsprechenden ausländischen Instituts seinerseits ein inländisches Kredit-, Finanzdienstleistungs- oder Wertpapierinstitut einschließlich der Deutschen Bundesbank, der Kreditanstalt für Wiederaufbau, der Postbank A...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Fernsehen

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Für > Künstler und Angehörige verwandter Berufe ist oft nicht eindeutig, ob sie selbständig oder nichtselbständig tätig sind. Es kommt im Einzelnen auf die persönliche Weisungsgebundenheit und die Eingliederung in den Organismus des Unternehmens/Senders an (> Arbeitnehmer Rz 15 ff). Zur Abgrenzung zwischen selbständiger und nichtselbständiger...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ac) Bewertung

Rn. 35e Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Die rechtlichen Vorgaben für die steuerliche Berücksichtigung von Auslandsverlusten sind zu großen Teilen nicht eindeutig. Die Aussagen in einzelnen EuGH-Entscheidungen werden zum Teil in nachfolgenden Entscheidungen revidiert oder widersprechen sich:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Vorliegen eines DBA mit Freistellungsmethode

Rn. 25 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Ausländische Verluste sind nach den DBA-Regeln im Inland steuerfrei und dürfen bei der Ermittlung der einkommensteuerlichen Bemessungsgrundlage nicht zum Ausgleich gebracht werden. § 2a Abs 1 und 2 EStG wirken sich bei Verlusten aus Drittstaaten (Nicht-EU-/EWR-Staaten) iRd Progressionsvorbehaltes auf den Steuersatz aus: Rn. 26 Stand: EL 187 – ...mehr

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ZErb 02/2026, Vorbehaltener... / 2 Anmerkung

Das OLG München greift in seiner Entscheidung zwei praxisrelevante Streitfelder des Pflichtteilsergänzungsrechts auf, indem es sich einerseits zum Fristbeginn nach § 2325 Abs. 3 BGB unter Vorbehalt eines (nur) Quotennießbrauchs positioniert, andererseits die Reichweite des Wertermittlungsanspruchs, insbesondere die Bewertung zu zwei Stichtagen zur Umsetzung des Niederstwertp...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Gewinneinkünfte und Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 43 Abs 2 S 3 ff EStG)

Rn. 265 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Die Ausdehnung der Abzugstatbestände auf ausländische Dividenden, Stillhalterprämien, Veräußerungsvorgänge und Termingeschäfte zielt darauf ab, die Erträge aus Kapitalanlagen der natürlichen Person als Privatanleger durch den Steuerabzug zu erledigen. Bei der Zugehörigkeit der Kapitalanlage und damit auch ihrer Erträge zu den Gewinneinkünf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Regelungsbereich der Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 § 2a EStG trifft in Bezug auf ausländische negative Einkünfte (Verluste) zwei voneinander unabhängige Regelungen: Rn. 2 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Beschränkung der Verrechnung von Verlusten aus Drittstaaten § 2a Abs 1 EStG beschränkt die Verrechnung (Ausgleich oder Abzug) der dort abschließend aufgeführten negativen Einkünfte, die aus in einem ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Gewinnausschüttungen/Verlust des Bezugsrechts

Rn. 63 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Der BFH v 12.11.2009, BStBl II 2010, 845 beendete die lange schwelende Diskussion um die steuerliche Behandlung der Ausschüttungen aus Versorgungskassen. Werden danach von einer Versorgungskasse Gewinne an den ArbG als Träger ausgeschüttet, mindert dies nicht die pauschale LSt des ArbG. Der BFH geht zutreffend davon aus, dass Arbeitslohnrückz...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.4.5.5 Gewinn- und Verlustvortrag

Rz. 438 Die steuerrechtliche Behandlung der Gewinn- und Verlustvorträge folgt dem Handelsrecht.[1] Ein vorvertraglicher Gewinnvortrag ist wie eine vorvertragliche freie Rücklage zu behandeln, darf also nicht abgeführt werden. Ein vorvertraglicher Verlustvortrag braucht steuerrechtlich nicht – muss aber handelsrechtlich – ausgeglichen zu werden. Wird er vom Organträger durch ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.4.1 Abführung des ganzen Gewinns

Rz. 359 Der Ergebnisabführungsvertrag muss tatsächlich durchgeführt, d. h. der ganze Gewinn der Organgesellschaft an den Organträger abgeführt und der ganze Verlust der Organgesellschaft vom Organträger übernommen werden.[1] Damit stellt sich die Frage, was unter dem "ganzen Gewinn" zu verstehen ist. Nach § 14 Abs. 1 S. 1 KStG muss sich die Organgesellschaft verpflichten, du...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.4.2 Abführung des "ganzen Gewinns" bei Leistung von Ausgleichszahlungen (Abs. 2).

Rz. 365a Werden an außenstehende Gesellschafter Ausgleichszahlungen geleistet, stellt sich die Frage, ob dann noch der "ganze Gewinn" an den Organträger abgeführt wird, da durch die Ausgleichszahlungen ein Teil des Gewinns (vor Ergebnisabführung) an die außenstehenden Gesellschafter übertragen wird.[1] Unschädlich ist dabei jedenfalls eine Ausgleichszahlung, die dem Mindestb...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.5 Abführung des Gewinns, Übernahme des Verlusts

Rz. 446 Der Ergebnisabführungsvertrag wird nur dann tatsächlich durchgeführt, wenn der Gewinn auch tatsächlich an den Organträger abgeführt und der Verlust auch tatsächlich von ihm übernommen wird.[1] Dies kann in der Weise geschehen, dass der Gewinn durch eine tatsächliche Zahlung der Organgesellschaft an den Organträger abgeführt oder der Verlust durch eine tatsächliche Za...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.4.4 Umfang der Ergebnisabführung nach Handelsrecht

Rz. 372 Das AktG geht davon aus, dass auch bei Ergebnisabführungsverträgen der Grundsatz der Vertragsfreiheit gilt. Das bedeutet, dass die Parteien des Ergebnisabführungsvertrags grds. die Möglichkeit haben, den Umfang der Gewinnabführung selbst zu bestimmen. Aus aktienrechtlichen Grundsätzen, insbes. wegen der Erhaltung des Grundkapitals und des Gläubigerschutzes bestimmt §...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.2.3.2 Stille Gesellschaft sowie GmbH & Still

Rz. 197 Eine stille Gesellschaft kann nicht Organgesellschaft sein. Sowohl typische als auch atypische stille Gesellschaft sind reine Innengesellschaften, die selbst keinen Gewerbebetrieb unterhalten. Die Organschaft als Außenbeziehung kann aber nicht zu einer reinen Innengesellschaft bestehen. Hinzu kommt, dass die atypische stille Gesellschaft, soweit sie überhaupt als sol...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.4.5.7 Fiktion der Durchführung des Ergebnisabführungsvertrags (Nr. 3 S. 4, 5)

Rz. 445 Die tatsächliche Durchführung des Ergebnisabführungsvertrags hat in der Vergangenheit immer wieder zu Problemen geführt, da schon kleine Fehler bei der Ermittlung des abzuführenden Gewinns dazu geführt hatten, dass der Ergebnisabführungsvertrag nicht durchgeführt worden war. Folge war, dass die Organschaft für das Wirtschaftsjahr, in dem der Fehler aufgetreten war, n...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.3.4.2 Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz

Rz. 867 Ausgleichsposten sind in der Bilanz des Organträgers auch zu bilden, wenn das Vermögen nach der Steuerbilanz von dem nach der Handelsbilanz abweicht. In diesen Fällen wird handelsrechtlich, je nach Lage des Falls, mehr oder weniger Vermögen an den Organträger abgeführt, als ihm steuerlich als Einkommen zugerechnet wird. Rz. 868 Die Fälle der Abweichung der Steuerbilan...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.2.6 Zurechnung des Einkommens bei Personengesellschaften und natürlichen Personen als Organträger

Rz. 650 Ist der Organträger eine Personengesellschaft, ergeben sich im Grundsatz keine Änderungen gegenüber den bisherigen Ausführungen. Das Handelsbilanzergebnis der Organgesellschaft ist an die Personengesellschaft als Organträger abgeführt worden und damit im Handelsbilanzergebnis der Personengesellschaft enthalten. Es ist daher zu eliminieren, um eine Doppelerfassung zu ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.2.4.1 Grundsatz

Rz. 639 Ist das eigene Einkommen des Organträgers errechnet, wird ihm das Einkommen der Organgesellschaft zugerechnet. Das Einkommen der Organgesellschaft bildet für den Organträger "fremdes" Einkommen, da es nicht unmittelbar von ihm erzielt worden ist.[1] Die Zurechnung des Organeinkommens erfolgt also nach der Ermittlung des eigenen Einkommens des Organträgers und der Org...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.1.2 Begriff der Minder- und Mehrabführungen

Rz. 713 Das Gesetz enthält keine Legaldefinition des Begriffs der Minder- oder Mehrabführungen. § 14 Abs. 4 S. 6 KStG kann nicht als Legaldefinition für § 14 Abs. 3 KStG herangezogen werden, da Abs. 4 S. 6 eindeutig nur auf Abs. 4 S. 1 verweist, nicht aber auf Abs. 3.[1] Jedoch ist der Begriff "Mehrabführung" bzw. "Minderabführung", der außer in § 14 Abs. 3 und 4 KStG auch in...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.2.1 Begriff und Wesen des Gewinnabführungsvertrags

Rz. 290 Ein Gewinnabführungsvertrag ist nach § 291 Abs. 1 AktG ein Unternehmensvertrag, durch den sich eine AG oder eine KGaA dazu verpflichtet, ihren ganzen Gewinn an ein anderes Unternehmen, dessen Rechtsform nicht maßgeblich ist, abzuführen. Danach kann auch eine KGaA, trotz ihres "hybriden Charakters"[1], einen Gewinnabführungsvertrag abschließen und sich dazu verpflicht...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.2.3 Rechtsfolgen

Rz. 764 Für Wirtschaftsjahre der Organgesellschaft, die ab 1.1.2004 enden, also deren Ergebnisse steuerlich im Vz 2004 oder später zu erfassen sind, sind Mehrabführungen, die Folgewirkungen aus der vororganschaftlichen Zeit sind, nach dem durch Gesetz v. 9.12.2004[1] in § 14 KStG eingefügten Abs. 3 als (fiktive) Gewinnausschüttungen der Organgesellschaft an den Organträger z...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.2.1 Allgemeines und Systematik

Rz. 739 § 14 Abs. 3 KStG enthält eine besondere Regelung, falls Mehr- oder Minderabführungen aus Geschäftsvorfällen aus vororganschaftlicher Zeit resultieren. Die Vorschrift soll verhindern, dass die steuerlichen Auswirkungen der vor Anwendbarkeit der Organschaftsregeln realisierten Geschäftsvorfälle in die organschaftliche Zeit verlagert werden.[1] Dabei ist auf den einzelne...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.1.1 Die Organgesellschaft als Körperschaftsteuersubjekt

Rz. 538 Die Organgesellschaft bleibt zivilrechtlich Rechtssubjekt. Sie ist ein von dem Organträger getrennter Rechtsträger, der lediglich aufgrund des Ergebnisabführungsvertrags bestimmte Vermögenswerte auf den Organträger überträgt. Organträger und Organgesellschaft bilden nicht in dem Sinn ein einheitliches Unternehmen, dass die gleichen Wirkungen wie bei der Besteuerung e...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.4.3 Sachlicher Regelungsbereich

Rz. 500 Der sachliche Regelungsbereich der Vorschrift hat sich durch das Gesetz v. 20.2.2013[1] geändert. Die bis dahin geltende Fassung der Vorschrift erfasste das negative Einkommen des Organträgers, dem Wortlaut nach also nur den Fall, dass der Organträger ein negatives Einkommen auswies. Das Gesetz enthielt keine besonderen Voraussetzungen zur Einkommensquelle. Der Geset...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.3.1.1 Problemstellung

Rz. 789 Minder- und Mehrabführungen mit Verursachung in organschaftlicher Zeit wurden für Vorgänge vor dem 1.1.2022 durch passive oder aktive Ausgleichsposten in der Steuerbilanz des Organträgers abgebildet. Durch Gesetz v. 25.6.2021[1] wurden die Ausgleichsposten für Minder- und Mehrabführungen, die nach dem 31.12.2021 erfolgten, durch die Einlagelösung ersetzt. Minderabfü...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.1.2 Ergebnisabführung und Gewinnausschüttung

Rz. 553 Die handelsrechtliche Ergebnisabführung aufgrund des Gewinnabführungsvertrags ist keine Gewinnausschüttung. Es handelt sich weder um Leistungen nach § 27 Abs. 3 KStG noch um Gewinnausschüttungen nach § 37 Abs. 2 KStG, § 38 Abs. 2 KStG. Das gilt auch, wenn handelsrechtlich Gewinne aus der Zeit des Bestehens des Ergebnisabführungsvertrags nach dessen Beendigung abgefüh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.3.2 Technik der Bildung und Auflösung der Ausgleichsposten

Rz. 850 Der Grundfall, der zu einer Minderabführung mit Ursache in organschaftlicher Zeit führt, ist die Bildung einer Rücklage in der Bilanz der Organgesellschaft. Entsprechend kommt es zu einer Mehrabführung, wenn während der Laufzeit des Gewinnabführungsvertrags die Rücklage aufgelöst wird, da dann der Auflösungsbetrag von der Gewinnabführung erfasst wird. Die Technik der...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.1 Funktion des Gewinnabführungsvertrags im Rahmen der Organschaft

Rz. 286 Weitere Voraussetzung für die Organschaft ist nach § 14 Abs. 1 S. 1 KStG der Abschluss eines handelsrechtlich wirksamen Gewinnabführungsvertrags i. S. d. § 291 Abs. 1 S. 1 AktG. Ein handelsrechtlich nicht wirksamer Gewinnabführungsvertrag genügt nicht.[1] Der Gewinnabführungsvertrag muss den gesamten Gewinn erfassen, da nach § 14 Abs. 1 S. 1 KStG der "ganze" Gewinn a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.2.2 Tatbestand der Mehr- und Minderabführungen mit Ursache in vororganschaftlicher Zeit

Rz. 748 § 14 Abs. 3 KStG enthält keine Definition, was unter einer Mehrabführung zu verstehen ist, die "ihre Ursache in vororganschaftlicher Zeit" hat.[1] Für Minderabführungen gilt Entsprechendes. Zweifelhaft kann der Begriff der Verursachung in vororganschaftlicher Zeit sein, weil der BFH[2] entschieden hatte, bei einer Gewinnabführung könne nicht danach unterschieden werd...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 7.6.2 Organschaftliche oder vororganschaftliche Verursachung

Rz. 1001 Ist die Organgesellschaft übernehmender Rechtsträger einer Umwandlung und fällt der Umwandlungsstichtag auf den Schluss des Wirtschaftsjahrs der Organgesellschaft, kann die Auffassung vertreten werden , dass der Übernahmegewinn steuerlich in dem Wirtschaftsjahr entsteht, in das der steuerliche Übertragungsstichtag fällt, während er sich in der Handelsbilanz erst in ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 1.1 Zweck der Organschaft

Rz. 1 Das Institut der Organschaft ist das Herzstück des deutschen "Konzernsteuerrechts".[1] Allerdings kann man nicht von einem echten Konzernsteuerrecht sprechen. Bei den zu diesem Bereich zählenden Rechtsinstituten, insbes. der verdeckten Gewinnausschüttung, der verdeckten Einlage und der Organschaft, handelt es sich mehr um vereinzelte Sonderregelungen für die Besteuerun...mehr