Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetzliche Krankenversicherung

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Sommer, SGB V § 4 Krankenka... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Durch Art. 1 Nr. 1, Art. 22 Abs. 5 des Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem Jahr 2000 (GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000) v. 22.12.1999 (BG...mehr

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Sommer, SGB V § 4 Krankenka... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift beschrieb und beschreibt die gesetzlichen Grundzüge der Organisation der gesetzlichen Krankenversicherung. Dabei wurde und wird in Abs. 1 und 2 die bei Inkrafttreten des SGB V aufgrund der Vorschriften der RVO vorhandenen rechtlichen und organisatorischen Strukturen der gesetzlichen Krankenversicherung als gegliedertes Krankenversicherungssystem mit vers...mehr

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Sommer, SGB V § 10 Familien... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Durch Art. 1 Nr. 3 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (2. SGB V-ÄndG) v. 20.12.1991 (BGBl. I S. 2325) wurde Abs. 1 Satz 1 mit Wirkung zum 1.1....mehr

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Sommer, SGB V § 4 Krankenka... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 38 Axer, Selbstverwaltung in der gesetzlichen Krankenversicherung, Verw 2002, 377. Becker/Kingreen, Der Krankenkassenwettbewerb zwischen Sozial- und Wettbewerbsrecht – Zur geplanten Anwendung des GWB auf das Handeln der Krankenkassen, NZS 2010, 417. Becker, Wettbewerb zwischen öffentlichen Versicherungen in der gesetzlichen Krankenversicherung, ZSR 2000, 329. Bloch/Hansen, ...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.18 Institut des Bewertungsausschusses für ärztliche Leistungen

Rz. 167 Weil der Bewertungsausschuss für die ärztlichen Leistungen umfangreiche und zeitraubende Gesetzesaufträge durchzuführen hat, ist nach Abs. 3b zu seiner Unterstützung ein neutrales Institut eingerichtet, welches gemeinsam von der KBV und dem GKV-Spitzenverband getragen wird. Das Institut führt nach der Geschäftsordnung des Bewertungsausschusses den Namen "Institut des...mehr

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Sommer, SGB V § 4 Krankenka... / 2.4.4 Kürzung der Verwaltungskosten bei unzureichender Ausstattung mit der Gesundheitskarte (Abs. 6) (aufgehoben)

Rz. 36 Der Abs. 6 war durch Art. 1 Nr. 1, Art. 15 Abs. 1 des Gesetzes zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzierungsgesetz – GKV-FinG) v. 22.12.2010 (BGBl. I S. 2309) mit Wirkung zum 1.1.2011 angefügt und durch Art. 1 Nr. 1a, Art. 15 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlich...mehr

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Sommer, SGB V § 4b Sonderre... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 1a, Art. 46 Abs. 1 des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) v. 26.3.2007 (BGBl. I S. 378) mit Wirkung zum 1.4.2007 als § 4a eingefügt. Durch Art. 5 des Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetzes (GKV-FKG) v. 22.3.2020 (BGBl. I S. 604) wurde die Vorschrift inh...mehr

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Sommer, SGB V § 25a Organis... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die demografisch bedingte Zunahme der Neuerkrankungen an Krebs initiierte den Nationalen Krebsplan (veröffentlicht im Internet auf der Homepage des Bundesgesundheitsministeriums unter http://www.bundesgesundheitsministerium.de), durch den die Krebsfrüherkennung, die onkologischen Versorgungsstrukturen und die Qualitätssicherung sowie die Patientenorientierung gestärkt ...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.5 Zahnzusatzversorgung

Rz. 83 Abs. 1a enthält inhaltliche Festlegungen zur Durchführung der Zahnersatzversorgung, welche die KZBV und der GKV-Spitzenverband im BMV-Z zu vereinbaren haben. Die ab 2005 geltenden Änderungen beim Zahnersatz (vgl. Siebter Abschnitt mit den §§ 55 bis 59) führten zu Abs. 1a, der u. a. regelt, dass die Kosten für Zahnersatz, Zahnkronen und Suprakonstruktionen gegenüber de...mehr

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Sommer, SGB V § 10 Familien... / 2.2.4 Keine Versicherungsfreiheit oder Befreiung (Satz 1 Nr. 3)

Rz. 32 Von der Familienversicherung ausgeschlossen sind auch Ehegatten, Lebenspartner und Kinder, die krankenversicherungsfrei (§ 6) oder von der Versicherungspflicht befreit (§ 8) sind. Lediglich bei Versicherungsfreiheit wegen Geringfügigkeit einer Beschäftigung (§ 7 Abs. 1) ist eine Familienversicherung nicht ausgeschlossen. Rz. 33 Diese krankenversicherungsfreien oder bef...mehr

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Sommer, SGB V § 4 Krankenka... / 2.4.3 Verbuchung von Werbungskosten (Abs. 5 a. F. bis zum 31.3.2020)

Rz. 32 Der ehemalige Abs. 5 wurde mit Art. 1 Nr. 1, Art. 15 Abs. 1 des Gesetzes zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzierungsgesetz – GKV-FinG) v. 22.12.2010 (BGBl. I S. 2309) mit Wirkung zum 1.1.2011 angefügt. Rz. 33 Nach dieser Regelung war sicherzustellen, dass Verwaltungsausgaben, die der Werbung neuer Mitgli...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 1.9 Bewertungsausschuss (Abs. 3)

Rz. 43 Der Bewertungsausschuss besteht aus 3 von der KBV bestellten Vertretern sowie 3 vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen bestellten Vertretern (Satz 1). Dem Bewertungsausschuss ist ein spezieller Aufgabenbereich übertragen worden (BSG, Beschluss v. 10.12.2008, B6 KA 37/08 B). Dem Bundesmantelvertrag ist insoweit die Zuständigkeit entzogen. Da der Sicherstellung kolle...mehr

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Sommer, SGB V § 4 Krankenka... / 2.4.2 Begrenzung des Verwaltungskostenanstiegs (Abs. 4 Satz 2 bis 6 a. F. bis zum 31.3.2020; Abs. 5 mit Wirkung zum 12.11.2022)

Rz. 27 Mit Art. 1 Nr. 1, Art. 15 Abs. 1 des Gesetzes zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzierungsgesetz – GKV-FinG) v. 22.12.2010 (BGBl. I S. 2309) wurde mit Wirkung zum 1.1.2011 in Abs. 4 Satz 2 eine neue Sonderregelung für die Verwaltungsausgaben für die Jahre 2011 und 2012 getroffen, der durch das GKV-FKG v....mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.15 Bewertungsausschüsse

Rz. 156 Neu- und Weiterentwicklung der Bewertungsmaßstäbe für ärztliche bzw. zahnärztliche Leistungen obliegen den Bewertungsausschüssen nach Abs. 3. Sie werden von den Kassenärztlichen Bundesvereinigungen (KBV und KZBV) und dem GKV-Spitzenverband gebildet. Zwar vermittelt der Text den Eindruck, als würde es nur um den Bewertungsausschuss für die ärztlichen Leistungen gehen,...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.3 Videosprechstunde in der vertragsärztlichen Versorgung (§ 365)

Rz. 78 Eine Videosprechstunde in der vertragsärztlichen Versorgung kann z. B. hilfreich sein bei langen Anfahrtwegen oder nach einer Operation des Patienten, wenn das Aufsuchen der Praxis unmöglich ist. Die organisatorischen Voraussetzungen der Videosprechstunde regelt die Anlage 31b zum BMV-Ä i.F.v. 13.11.2023. Eine Videosprechstunde stellt eine Online-Sprechstunde zwischen...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 1.1 Funktion des Bewertungsmaßstabs

Rz. 19 Mit dem GKV-WSG hat der Gesetzgeber einen organisatorischen Schwenk vollzogen, indem alle zentralen Vorgaben zum Vergütungssystem für ärztliche bzw. zahnärztliche Leistungen auf Bundesebene durch die Bewertungsausschüsse getroffen werden und erst dann von der KBV und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen vereinbart werden können. In der Überschrift sind die Sachve...mehr

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Sommer, SGB V § 4 Krankenka... / 2.3.3 Wettbewerb (Abs. 3 Satz 2 a. F. bis zum 31.3.2020)

Rz. 18 Die Rechtspflicht zur Zusammenarbeit war auch nach Einführung der Wahlfreiheit der Mitglieder und der Möglichkeit der Öffnung von Betriebs- und Innungskrankenkassen (ab 1996) beibehalten worden, obwohl die Wahl- und Wechselmöglichkeiten zwischen den einzelnen Krankenkassen zu weiterem notwendigen Wettbewerb um Mitglieder zwischen den Krankenkassen führte, der über ges...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 31 V... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 16 Brackmann, Der Vorbehalt des Gesetzes i. S. d. Art. I § 31 SGB I, DOK 1977, 470. Engelmann, Untergesetzliche Normsetzung im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung durch Verträge und Richtlinien, NZS 2000, 1. Francke, Richtlinien, Normsetzungsverträge und neue Behandlungsmethoden, SGb 1999, 5. Hauck, Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) – ein unbequemes Kind unserer ...mehr

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Sommer, SGB V § 10 Familien... / 2.8 Meldeverfahren und Vordrucke (Abs. 6 Satz 2)

Rz. 94 Den Spitzenverbänden der Krankenkassen war durch Art. 1 Nr. 3 GSG mit Wirkung ab 1.1.1993 die Verpflichtung auferlegt worden, sowohl für die Meldungen des Mitgliedes als auch für das Meldeverfahren untereinander ein einheitliches Verfahren und einheitliche Vordrucke zu verwenden. Rz. 94a Mit dem GKV-WSG ist Satz 2 mit Wirkung zum 1.7.2008 neu gefasst worden. Danach hat...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.12 Leistungsbewertung nach dem EBM

Rz. 111 Der EBM (Stand 1.1.2016) ist in folgende Abschnitte gegliedert: I Allgemeine Bestimmungen II Arztgruppenübergreifende allgemeine Gebührenordnungspositionen III Arztgruppenspezifische Gebührenordnungspositionen IV Arztgruppenübergreifende spezielle Gebührenordnungspositionen V Kostenpauschalen VI Anhänge VII Ausschließlich im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Verso...mehr

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Sommer, SGB V § 106 Wirtsch... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Bei der Leistungsgewährung innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung steht der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit im Vordergrund. § 106 bildet die gesetzliche Grundlage für die Überprüfung der vertrags- und zahnärztlichen Versorgung auf ihre Wirtschaftlichkeit. Auch in der Wirtschaftlichkeitsprüfung verwirklicht sich in § 106 das dem SGB V immanente Prinzip gemeinsa...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.13 Verbesserung und Förderung des Zugangs zur vertragsärztlichen Versorgung

Rz. 137 Die mit Wirkung zum 11.5.2019 eingeführte Neufassung des Abs. 2b Satz 3 soll der Verbesserung und Förderung des Zugangs zur vertragsärztlichen Versorgung dienen. Damit wird ein Ziel des TSVG verfolgt, dass allen Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung ein gleichwertiger Zugang zur ambulanten ärztlichen Versorgung ermöglicht wird, indem Wartezeiten auf Arztt...mehr

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Sommer, SGB V § 10 Familien... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 95 Barkow von Creytz, Familienversicherung aufgrund einer Behinderung, NZS 2023, 309. Baumeister, Gleichheitssatz und Saldierung von Vor- und Nachteilen, SGb 2004, 398. Felix, Die Familienversicherung auf dem Prüfstand – verfassungsrechtliche Überlegungen zu § 10 Abs. 3 SGB V, NZS 2003, 624. ders., Menschen mit Behinderungen in der Familienversicherung der Gesetzlichen Kran...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 1.4 Zahnärztliche Leistungen

Rz. 31 Der einheitliche Bewertungsmaßstab für die zahnärztlichen Leistungen (BEMA) ist maßgebend für die Leistungsabrechnung der Vertragszahnärzte. Er wird entwickelt vom Bewertungsausschuss für die zahnärztlichen Leistungen (vgl. Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Abs. 3 und Abs. 3g), dem Vertreter der KZBV und des GKV-Spitzenverbandes angehören. Rz. 32 Inwieweit die beiden Bewertungsma...mehr

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Sommer, SGB V § 115d Statio... / 2.4 Evaluation (Abs. 4)

Rz. 10 Der nach Abs. 4 Satz 1 zu erstellende gemeinsame Bericht über die Auswirkungen der stationsäquivalenten psychiatrischen Behandlung im häuslichen Umfeld auf die Versorgung der Patientinnen und Patienten einschließlich der finanziellen Auswirkungen ist vom GKV-Spitzenverband, Verband der Privaten Krankenversicherung und Deutscher Krankenhausgesellschaft am 23.12.2021 vo...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.20 Ergänzter erweiterter Bewertungsausschuss

Rz. 179 Mit Abs. 5a sind mit Wirkung zum 1.1.2012 der Bewertungsausschuss und der erweiterte Bewertungsausschuss für ärztliche Leistungen bei Beschlüssen über die Anpassung des EBM zur Vergütung der Leistungen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung nach § 116b jeweils um 3 Vertreter der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG e. V.) zu ergänzen (Ergänzter erweiterter...mehr

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Sommer, SGB V § 10 Familien... / 2.2.6 Gesamteinkommensgrenze (Satz 1 Nr. 5)

Rz. 47 Die Familienversicherung der Angehörigen hängt von Einkommensgrenzen ab. Diese Einkommensgrenze ist dynamisch ausgestaltet und beträgt für die Familienversicherung 1/7 der Bezugsgröße des § 18 SGB IV. Ursprünglich stand dieser Wert im engen Zusammenhang mit der Geringfügigkeitsgrenze für Arbeitsentgelt und war damit begründet worden, dass bei einem Gesamteinkommen, da...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.9 Gutachterwesen in der vertragszahnärztlichen Versorgung

Rz. 107 Durch den mit Wirkung zum 11.5.2019 eingefügten Abs. 1c ist eine von den §§ 275 ff. abweichende Aufgabenregelung geschaffen worden. Nach § 275 Abs. 1 Satz 1 sind die Krankenkassen grundsätzlich verpflichtet, vor der Erbringung von Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, insbesondere zur Prüfung von Voraussetzungen, Art und Umfang der Leistung, eine gutachtli...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.1 Bundesmantelverträge

Rz. 59 Die Bundesmantelverträge dienen im Wesentlichen der Sicherung einer gleichmäßigen (zahn-)medizinischen Versorgung der Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung (zum Begriff "gleichmäßig" vgl. § 72 Abs. 1), indem diese Verträge einen bundeseinheitlich verbindlich geltenden allgemeinen Vertragsinhalt für alle auf Landesebene bzw. in Nordrhein-Westfalen auf den L...mehr

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Sommer, SGB V § 4 Krankenka... / 2.4.1 Begrenzung der Verwaltungsausgaben (Abs. 4 Satz 2 ff. a. F. bis zum 31.3.2020)

Rz. 24 Beginnend mit dem 12. SGB V-ÄndG ab 1.1.2003 wurde das Gebot der Sparsamkeit dahingehend konkretisiert, dass dies die Verwaltungsausgaben betrifft, indem die Verwaltungsausgaben für das Kalenderjahr 2003 auf dem Niveau der Verwaltungsausgaben des Jahres 2002 festgeschrieben wurden. Nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 15/27 S. 4) war die Regelung notwendig, da die Ver...mehr

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Sommer, SGB V § 106 Wirtsch... / 2.1 Zweck der Vorschrift

Rz. 8 Die Vorschrift i. d. F. ab 1.1.2017 stellt die Einführungsnorm in die Wirtschaftlichkeitsprüfung der vertragsärztlichen Versorgung dar. In Kombination mit den §§ 106a bis 106d bildet sie jetzt den Neunten Titel "Wirtschaftlichkeits- und Abrechnungsprüfung" des Vierten Kapitels SGB V. Als Einführungsnorm stellt sie die Ermächtigungsgrundlage für den Erlass regionaler ge...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.21 Vorlagepflicht und Ersatzvornahme

Rz. 180 Abs. 6 regelt die Pflicht zur Vorlage der Beschlüsse der Bewertungsausschüsse einschließlich der Beratungsunterlagen beim BMG und ggf. dessen Ersatzvornahme. Damit ist die gemeinsame Selbstverwaltung noch stärker unter den Einfluss des Staates geraten. Nach der Gesetzesbegründung soll dies der zügigen und vollständigen Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zur Ausgesta...mehr

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Sommer, SGB V § 10 Familien... / 2.3.5 Ausschlusstatbestand Ehegatten-/Lebenspartnereinkommen (Abs. 3)

Rz. 73 Für Kinder gibt es, unabhängig von den Altersgrenzen, den zusätzlichen Ausschlusstatbestand des Ehegatten-/Lebenspartnereinkommens. Danach ist eine Familienversicherung ausgeschlossen, wenn der mit dem Kind verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitgliedes nicht Mitglied einer Krankenkasse ist, sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat 1/12 der Jahresarbeitsentgeltgre...mehr

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Sommer, SGB V § 4 Krankenka... / 2.4 Grundsatz der Sparsamkeit (Abs. 4)

Rz. 20 Mit Abs. 4 war ursprünglich die schon nach § 69 Abs. 2 SGB IV bestehende Verpflichtung zur Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit wiederholt worden, was auf die Verwendung der Beitrags- und sonstigen Einnahmen zu beziehen ist. Diese Verpflichtung wird dabei sowohl für die Durchführung der Aufgaben der Krankenversicherung als auch für die eigenen Verwaltungsangelegenheiten...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.4 Verbindlichkeit der Bewertungsmaßstäbe

Rz. 80 Als Bestandteil der Bundesmantelverträge gibt Abs. 1 Satz 1 je einen einheitlichen Bewertungsmaßstab für die ärztlichen und einen für die zahnärztlichen Leistungen (EBM bzw. BEMA) vor, welche die KBV bzw. die KZBV mit dem GKV-Spitzenverband durch Bewertungsausschüsse, getrennt nach ärztlichen bzw. zahnärztlichen Leistungen, zu vereinbaren haben. Diese rechtliche Einbi...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.8 Besonders qualifizierte und koordinierte palliativ-medizinische Versorgung im BMV-Ä

Rz. 106 Mit Abs. 1b Satz 1 der Vorschrift waren die KBV und der GKV-Spitzenverband mit Wirkung zum 8.12.2015 beauftragt worden, im BMV-Ä erstmals bis spätestens 30.6.2016 die Voraussetzungen für eine besonders qualifizierte und koordinierte palliativ-medizinische Versorgung im BMV-Ä zu vereinbaren. Diese Versorgung wird Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung und liegt...mehr

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Sommer, SGB V § 4 Krankenka... / 2.1 Rechtscharakter der Krankenkassen (Abs. 1)

Rz. 5 Eine ausdrückliche Regelung über den Rechtsstatus der Krankenkassen enthielt die RVO nicht. In ihrer Eigenschaft als Sozialversicherungsträger folgt ihre körperschaftliche Struktur auch aus Art. 87 Abs. 2 GG. Den Krankenkassen als Trägern der Sozialversicherung war allerdings bereits durch § 29 SGB IV die Rechtsstellung als rechtsfähige Körperschaften mit Selbstverwalt...mehr

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Sommer, SGB V § 4 Krankenka... / 2.3.1 Zusammenarbeit der Krankenkassen (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 16 Abs. 3 verpflichtet die Krankenkassen und deren Verbände zu einer engen, auch kassenartübergreifenden Zusammenarbeit im Interesse der gesetzlichen Krankenversicherung, was in § 86 SGB X nochmals für die verwaltungsverfahrensmäßige Zusammenarbeit wiederholt wird. Diese Pflicht zur Zusammenarbeit geht über die Amtshilfe (vgl. §§ 3 ff. SGB X) hinaus. Rz. 17 Die Gesetzesbe...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 31 V... / 2.3 Gesetzliche Grundlage

Rz. 11 Der Vorbehalt des Gesetzes fordert, dass Rechte und Pflichten durch Gesetz vorgeschrieben oder zugelassen sind. Darunter zu verstehen sind nicht nur Gesetze im formellen Sinne, sondern – jedenfalls durch die Formulierung "oder zulässt" klargestellt – auch Gesetze im materiellen Sinn, z. B. Rechtsverordnungen oder Satzungen. Letztgenannte untergesetzliche Regelungen mü...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.6 Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen

Rz. 86 Die mit Wirkung zum 1.1.2019 erfolgte Anfügung des Abs. 2k bezieht sich auf den einheitlichen Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA), in dem Videosprechstundenleistungen für die Untersuchung und Behandlung von den in Abs. 2i genannten Versicherten (Aufsuchen von pflegebedürftigen Versicherten) und von Versicherten vorzusehen sind, an denen zahnärztliche...mehr

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Sommer, SGB V § 4 Krankenka... / 2.2.6 Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

Rz. 15d Ursprünglich war die Bundesknappschaft als eine besondere Kassenart benannt, die in der Nachfolge zum Reichsknappschaftsgesetz die knappschaftliche Krankenversicherung für die Versicherten des Bergbaus durchführte. Nach der Neustrukturierung der Rentenversicherungsträger hatte die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Knappschaft die Nachfolge der Bund...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.17 Ergänzter Bewertungsausschuss

Rz. 166 Nach Abs. 5a ist bei Beschlüssen zur Anpassung des EBM zur Vergütung der Leistungen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) nach § 116b der Bewertungsausschuss für ärztliche Leistungen um 3 Vertreter der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG e. V.) zu ergänzen (ergänzter Bewertungsausschuss). Damit sind auch die Interessen der Krankenhäuser gewahrt, di...mehr

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Sommer, SGB V § 4 Krankenka... / 2.2.1 Ortskrankenkassen

Rz. 11 Die an erster Stelle genannten Ortskrankenkassen waren bei Inkrafttreten des SGB V die Primärkassen nach der RVO und bundesweit flächendeckend vorhanden. Sie waren auch nach Inkrafttreten des SGB V die Krankenkassen, die für alle die Versicherungspflichten zuständig waren, die nicht bei einer anderen Krankenkasse zu versichern waren und hatten insoweit eine Auffangzus...mehr

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Sommer, SGB XI § 75 Rahmenv... / 2.1.1 Vertragszweck

Rz. 3 Nach Abs. 1 Satz 1 schließen die Landesverbände der Pflegekassen unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes sowie des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V. mit den Vereinigungen der Träger der ambulanten oder stationären Pflegeeinrichtungen zu Zwecken der Sicherstellung einer wirksamen und wirtschaftlichen pflegerischen Versorgung der Versicherten Rahmenve...mehr

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Sommer, SGB V § 106 Wirtsch... / 2.7 Sanktionen bei unterbliebenen Wirtschaftlichkeitsprüfungen

Rz. 25 Abs. 4 entspricht dem bisherigen Abs. 4b der bis 31.12.2016 geltenden Vorschrift. Nach der Gesetzesbegründung trägt Abs. 4 der Bedeutung der Wirtschaftlichkeitsprüfungen für die Ausgabenregulierung in der gesetzlichen Krankenversicherung Rechnung. Werden also Wirtschaftlichkeitsprüfungen nicht in dem vorgesehenen Umfang oder nicht entsprechend den für ihre Durchführun...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.2 Pflichtinhalt der Bundesmantelverträge

Rz. 65 Zu den Grundnormen, die im BMV-Ä oder BMV-Z geregelt werden müssen, zählen die Vorschriften über den Umfang der vertragsärztlichen/vertragszahnärztlichen Versorgung sowie ihre Abgrenzung voneinander; außerdem gehören die Regelungen zur Organisation der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung (z. B. Vordrucke und Nachweise) ebenso dazu, wie die Rechte und Pflichten der Ver...mehr

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Sommer, SGB V § 10 Familien... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Voraussetzungen der beitragsfreien (§ 3 Satz 3) Mitversicherung von Ehegatten, Lebenspartnern und Kindern der Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung als Familienversicherung. Diese stellt eine eigenständige Form der Versicherung dar. Sie ist zwar von der Mitgliedschaft eines Stammversicherten abhängig, besteht aber kraft Gesetzes, wen...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 1.6 Unterteilung in Leistungen der hausärztlichen und fachärztlichen Versorgung (Abs. 2a)

Rz. 37 Die Vorschrift macht Vorgaben für die Gliederung des EBM im hausärztlichen und fachärztlichen Bereich. Im Leistungsrecht der fachärztlichen Versorgung wird nach den einzelnen Facharztgruppen gegliedert und damit die Autonomie der Selbstverwaltungsgremien eingeschränkt. Die Vorschrift sorgt aber auch für Klarheit bei den abzurechnenden Leistungen. Entsprechend der in §...mehr

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Sommer, SGB XI § 123 Gemein... / 2.3 Beschlussempfehlungen nach Abs. 3

Rz. 8 Die Förderung von Modellvorhaben durch den Spitzenverband Bund setzt nach Abs. 1 Satz 5 voraus, dass diese den Empfehlungen nach Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 7 entsprechen (vgl. Rz. 6). Verantwortlich für den Beschluss der nach dieser Vorschrift einvernehmlich festzulegenden Empfehlungen ist der Spitzenverband Bund der Pflegekassen gemeinsam mit dem Verband der privaten Kra...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.7 Terminvermittlung durch die Terminservicestelle

Rz. 88 Mit der Änderung des Abs. 2b Satz 3 ist durch Beschluss des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss des Bundestages) zum TSVG geregelt worden, dass die Hausärzte und die ihnen gleichgestellten Kinder- und Jugendmediziner mit Wirkung zum 1.9.2019 bei einer schnellen Behandlungsübernahme nach Terminvermittlung durch die Terminservicestelle (vgl. § 75 Abs. 1a Satz 3 Nr...mehr