Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetzliche Krankenversicherung

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Sommer, SGB V § 338 Kompone... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 8 Hauner, Die Einführung von neuen digitalen Anwendungen in der gesetzlichen Krankenversicherung, Die Leistungen 2021, 241. IGES Institut (Herausg.), Wissenschaftliche Evaluation des Produktivbetriebs der Anwendungen der Telematikinfrastruktur 2022, Studienbericht, www.gematik.de/media/gematik/Medien/Telematikinfrastruktur/TI-Atlas/IGES-Studie_Wissenschaftliche_Evaluation...mehr

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Klose, SGB I § 28a Leistung... / 2.7 Vertragsrecht

Rz. 22 Das Vertragsrecht für den Bereich der Eingliederungshilfe, d. h. die Rechtsbeziehungen zwischen Leistungsberechtigtem, Leistungserbringern und Leistungsträger wurde mit den ab 1.1.2020 geltenden Regelungen des BTHG grundlegend überarbeitet. Damit verbunden ist eine Neuausrichtung der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen im Vergleich zu den zuvor geltenden Regel...mehr

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Sommer, SGB XI § 64 Rücklage / 2.5 Anlage und Verwaltung der Rücklage (Abs. 5)

Rz. 8 Nach Abs. 5 Satz 1 ist die Rücklage getrennt von den sonstigen Mitteln so anzulegen, dass sie für den nach Abs. 1 bestimmten Zweck verfügbar ist. Damit sind langfristige Anlagemöglichkeiten grundsätzlich ausgeschlossen, denn die Rücklage muss zum Ausgleich von Einnahme- und Ausgabeschwankungen zur Verfügung stehen können, um die Leistungsfähigkeit der Pflegekasse sicher...mehr

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Sommer, SGB V § 334 Anwendu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift stellt die Ziele, die innerhalb der Telematikinfrastruktur zur Verfügung stehenden Anwendungen, deren Verknüpfung mit anderen Komponenten der Telematikinfrastruktur und ihre Entwicklungsoffenheit fest. Es handelt sich um die zentrale Vorschrift für die Schaffung der Anwendungsinfrastruktur (Hecheltjen, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, 4. Aufl., § 334...mehr

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Sommer, SGB V § 374a Integr... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Versicherte erhalten die Möglichkeit, Daten aus den von ihnen genutzten Hilfsmitteln und Implantaten, die von den Herstellern oder Dritten verarbeitet werden, in eine digitale Gesundheitsanwendung (§ 33a) zu übertragen, damit sie für ihre Versorgung genutzt werden können. Um dies zu erreichen, müssen künftig die von der gesetzlichen Krankenversicherung finanzierten Hil...mehr

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Sommer, SGB V § 374a Integr... / 2.1 Datenübertragung an digitale Gesundheitsanwendungen (Abs. 1)

Rz. 3 Hilfsmittel oder Implantate, die zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung an Versicherte abgegeben werden und die Daten über den Versicherten elektronisch über öffentlich zugängliche Netze an den Hersteller oder Dritte übertragen, müssen ab dem 1.7.2027 über eine Schnittstelle (Interface) verfügen, über die Daten an digitale Gesundheitsanwendungen (§ 33a) übermitt...mehr

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Sommer, SGB V § 305 Auskünf... / 2.3 Informationspflicht der Krankenkassen (Abs. 3)

Rz. 13 Krankenkassen haben ihre Versicherten auf Verlangen umfassend über die in der gesetzlichen Krankenversicherung zugelassenen Leistungserbringer, über die verordnungsfähigen Leistungen (insbesondere Arznei- und Hilfsmittel) und Bezugsquellen zu informieren (Satz 1). Dabei sind Krankenkassen verpflichtet, auch Informationen nach § 73 Abs. 8, § 127 Abs. 3, 5 zu erteilen. ...mehr

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Sommer, SGB XI § 65 Ausglei... / 2.1 Einnahmen des Ausgleichsfonds (Abs. 1 und 2)

Rz. 4 Nach Abs. 1 verwaltet das Bundesamt für Soziale Sicherung als Sondervermögen (Ausgleichsfonds) die eingehenden Beiträge aus: den Beiträgen aus den Rentenzahlungen, den von den Pflegekassen überwiesenen Überschüssen aus Betriebsmitteln und Rücklage (§ 64 Abs. 4), den vom Gesundheitsfonds überwiesenen Beiträgen der Versicherten. Die Pflicht der Deutschen Rentenversicherung B...mehr

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Sommer, SGB XI § 65 Ausglei... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Der Ausgleichsfonds wurde als Sondervermögen zur Durchführung des Finanzausgleichs (vgl. §§ 66 ff.) errichtet (vgl. BT-Drs. 12/5262 S. 130 zu § 74). Er hat den Charakter einer kassenübergreifenden Schwankungsreserve und Finanzierungsstelle der sozialen Pflegeversicherung. Seine Mittel stehen der sozialen Pflegeversicherung als Vermögensträger gemeinschaftlich zu. Verwa...mehr

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Sommer, SGB V § 365 Vereinb... / 2.1 Vereinbarung (Abs. 1)

Rz. 3 KVB und GKV-Spitzenverband vereinbaren in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag (koordinationsrechtlicher Vertrag) die Anforderungen an die technischen Verfahren zur telemedizinischen Videosprechstunde in der vertragsärztlichen Versorgung (Satz 1). Sie setzen sich dazu mit der gematik und der DGUV ins Benehmen (Vereinbarung über die Anforderungen an die technischen Verf...mehr

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Sommer, SGB V § 305 Auskünf... / 2.2 Auskunftspflicht der Ärzte und Krankenhäuser (Abs. 2)

Rz. 10 Versicherte haben einen eigenständigen Auskunftsanspruch unmittelbar gegenüber den an der vertragsärztlichen oder vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzten, Einrichtungen und Versorgungszentren über die erbrachten Leistungen und deren vorläufige Kosten (Patientenquittung; Satz 1, 2). Die Leistungsaufstellung erfolgt in verständlicher Form auf der Grundlag...mehr

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Sommer, SGB V § 85 Gesamtve... / 2.8 Verteilung der vertragszahnärztlichen Gesamtvergütung (Abs. 4)

Rz. 80 Die Verteilung der vertragsärztlichen Gesamtvergütung ist mit Wirkung zum 1.1.2012 in § 87b geregelt, so dass Abs. 4 der Vorschrift sich auf die Verteilung der vertragszahnärztlichen Gesamtvergütung beschränkt. Die Verteilung der vertragszahnärztlichen Gesamtvergütung stellt die zweite Stufe im System der Gesamtvergütung dar und ist Teil der zahnärztlichen Selbstverwal...mehr

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Sommer, SGB XI § 69 Sichers... / 2.2 Durchführung des Sicherstellungsauftrags (Satz 2)

Rz. 6 Zur Durchführung des Sicherstellungsauftrags schließen die Pflegekassen bzw. deren Verbände mit den Trägern der Pflegeeinrichtungen und sonstigen Leistungserbringern Versorgungsverträge und Vergütungsvereinbarungen (Satz 2). Diese Regelung ist Folge des aus dem Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung weitgehend übernommenen Sachleistungsprinzips (vgl. § 2 Abs. 2 S...mehr

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Sommer, SGB XI § 55b Meldun... / 2.2 Rechtslage für selbstzahlende Bestandsmitglieder ab dem 1.7.2025 (Abs. 2)

Rz. 7 Nach Abs. 2 müssen die Pflegekassen ab dem 1.7.2025 für Selbstzahler, die bereits vor diesem Zeitpunkt in diesem Status Mitglied der sozialen Pflegeversicherung waren, eine Meldung entsprechend Abs. 1 erstatten. Die Meldung hat spätestens bis zum 31.12.2025 zu erfolgen. Bei Pflegekassen, die sich im Zeitraum vom 1.7.2023 bis zum 30.6.2025 weder die Elterneigenschaft so...mehr

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Sommer, SGB XI § 69 Sichers... / 2.1 Träger und Inhalt des Sicherstellungsauftrags (Satz 1)

Rz. 3 Träger und Adressat des Sicherstellungsauftrags sind ausschließlich die Pflegekassen. Demgegenüber sind die Pflegeeinrichtungen nach dem Willen des Gesetzgebers von der unmittelbaren gesetzlichen Verantwortung für die Sicherstellung einer bedarfsgerechten Versorgung ausgenommen. Dies unterscheidet die Regelung des Satzes 1 von der im Übrigen aus dem Bereich der gesetzl...mehr

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Sommer, SGB XI § 55b Meldun... / 2.1 Rechtslage für selbstzahlende Neumitglieder ab dem 1.7.2025 (Abs. 1)

Rz. 5 Nach Abs. 1 hat die Pflegekasse ab dem 1.7.2025 für Selbstzahler bei Beginn einer Mitgliedschaft eine Meldung i. S. d. § 55a Abs. 3 über die zentrale Stelle nach § 81 EStG an das BZSt zu richten. Bei Ende der Mitgliedschaft hat sie eine Meldung nach § 55a Abs. 6 zu erstatten. Bei Beginn der Mitgliedschaft hat die Meldung innerhalb von 7 Tagen zu erfolgen; die Abmeldung...mehr

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Sommer, SGB V § 85 Gesamtve... / 2.3.1 Individuelle Gesundheitsleistungen (IGEL-Leistungen)

Rz. 44 Vergütungen für Leistungen außerhalb der vertragsärztlichen/-zahnärztlichen Versorgung sind vom Ausgabenvolumen des Abs. 2 Satz 2 ausgenommen, ebenso ärztliche/zahnärztliche Leistungen oberhalb der ausreichenden, notwendigen, zweckmäßigen, in fachlich gebotener Qualität geleisteten und wirtschaftlich erbrachten vertrags(zahn)ärztlichen Leistungen. Diese Mehrleistungen...mehr

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Literaturverzeichnis

Baumgärtel/Laumen/Prütting (Hrsg.), Handbuch der Beweislast, 5. Auflage 2023 Becker/Kingreen, SGB V – Gesetzliche Krankenversicherung, Kommentar, 8. Auflage 2022 Bengel/Reimann/Holtz/Röhl, Handbuch der Testamentsvollstreckung, 8. Auflage 2023 Bienwald/Sonnenfeld/Harm/Felix/Reh/Reinfarth, Betreuungsrecht, Kommentar, 7. Auflage 2023 Bormann/Diehn/Sommerfeldt, GNotKG, Kommentar, 4....mehr

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Jansen, SGG § 29 Zuständigk... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und des Arbeitsgerichtsgesetzes v. 26.3.2008 (BGBl. I S. 444) sind mit Wirkung zum 1.4.2008 die Abs. 2 bis 4 angefügt worden, mit denen die erstinstanzliche Zuständigkeit der Landessozialgerichte insgesamt und der Landessozialgerichte Berlin-Brandenburg und Nordrhein-Westfalen im Besonderen geschaffen worden ist....mehr

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Jansen, SGG § 29 Zuständigk... / 3 Literatur

Rz. 12 Luthe, Der Pharmarabatt nach § 130 a Abs. 5 SGB V, SGb 2011, 372. Mutschler, Kosten der Unterkunft - Kommunale Satzung - eine Alternative zum schlüssigen Konzept?, NZS 2011, 481. Pfeiffer/Altmiks, Die Erwartungen an die Rechtsprechung - aktueller Handlungsbedarf aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes, ZMGR 2010, 235. Tabbara, Die achte Novelle zum Sozialgerichtsgesetz – Entl...mehr

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Jansen, SGG § 10 Kammern de... / 2.3 Vertragsarztkammern

Rz. 6 Für Angelegenheiten aus dem Vertragsarztrecht (§§ 69 bis 106 SGB V) sind immer sog. Vertragsarztkammern beim Sozialgericht zu bilden. Die Vertragsarztangelegenheiten umfassen die Beziehungen der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und Krankenkassen sowie ihrer Vereinigungen, Verbände und gemeinsamen Gremien. Dazu gehören neben sog. Statusangelegenheiten (Zulassung, Erm...mehr

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Jansen, SGG § 29 Zuständigk... / 2.3 Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen

Rz. 6 Abs. 3 begründet eine spezielle örtliche Zuständigkeit des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen für die im Einzelnen aufgeführten Angelegenheiten. Dabei wird z. T. auf eine historisch gewachsene Zuständigkeit abgestellt. Rz. 7 Die Prüfung des Risikostrukturausgleichs fand nach früherem Recht (§ 57a Abs. 2) durch das Sozialgericht Köln statt. Sie wird nun erstinstanz...mehr

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Jansen, SGG § 29 Zuständigk... / 2.4 Landessozialgericht Berlin-Brandenburg

Rz. 9 Eine spezielle erstinstanzliche und örtliche Zuständigkeit wird in Abs. 4 für das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg begründet. Die örtliche Zuständigkeit dieses Landessozialgerichts ist primär aufgrund des Sitzes der entsprechenden Spitzenverbände zurückzuführen. In der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist geklärt, dass die Partner der jeweiligen Verträge d...mehr

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Jansen, SGG § 12 Zusammense... / 2.3 Kammern für Vertrags(zahn)arztangelegenheiten

Rz. 5 Durch das 6. SGGÄndG ist § 12 Abs. 3 in terminologischer Hinsicht angepasst worden, denn durch das Gesundheitsstrukturgesetz v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) sind die Begriffe Kassen(zahn)arzt/Kassen(zahn)arztrecht durch Vertrags(zahn)arzt/Vertrags(zahn)arztrecht ersetzt worden. Durch die Ergänzung des Abs. 3 Satz 3 aufgrund des 7. SGB IV-ÄndG zum 1.7.2020 können auch a...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Wahlrecht zwischen Gesamt- (GKV) und Umsatzkostenverfahren (UKV)

Rn. 161 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Wie in IAS 1.88 bzw. ED/2019/7.44 gefordert, sind standardseitig alle Ertrags- und Aufwandskomponenten erfolgswirksam in der GuV zu erfassen, sofern nicht ein anderer Standard eine Erfassung im OCI vorschreibt. Dabei kann das UN, wie zuvor erwähnt (vgl. HdR-E, HGB § 275, Rn. 159a), entweder eine Gesamtergebnisrechnung oder eine GuV einschlie...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Kritische Würdigung

Rn. 18 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Um das GKV und UKV gegeneinander abzuwägen, sind diese in der Literatur genannten Argumente einer kritischen Würdigung zu unterziehen: Ad (1): Wie bereits unter HdR-E, HGB § 275, Rn. 5ff., ausgeführt, ist im Hinblick auf die Aussagefähigkeit der GuV eine eindeutige Rangordnung in der Weise, dass Aufwendungen besser nach Arten oder Funktionsber...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Wesentliche Argumente

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Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Gliederungsschema

Rn. 108 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die vorgeschriebene Reihenfolge der Posten im Gliederungsschema nach Abs. 3 ist auch beim UKV einzuhalten (vgl. § 275 Abs. 1; indes auch HdR-E, HGB § 275, Rn. 6). Wie bereits zur Konzeption des UKV nach § 275 Abs. 3 erläutert (vgl. HdR-E, HGB § 275, Rn. 4ff., 12), werden hierbei – in stärkerem Umfang als beim GKV – unterschiedliche Gliederun...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Abweichungen in Ausnahmefällen

Rn. 116 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Grds. ist davon auszugehen, dass auf Produktion, Vertrieb und Verwaltung entfallende "operative Zinsen" (abgegrenzt von den Finanzierungszinsen) und "Kosten- bzw. Betriebsteuern" (abgegrenzt von den "Steuern vom Einkommen und vom Ertrag") auch in einer funktionsorientierten GuV aufgrund der diesbezüglichen Identität der GuV-Schemata des § 27...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Vergleich der Posteninhalte nach § 275 Abs. 2f.

Rn. 111 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Zum inhaltlichen Vergleich der Posten nach den beiden zugelassenen Verfahren nach § 275 bzw. zur Hilfestellung für ggf. erforderliche Überleitungen von einem zum anderen Verfahren wird hier zusammenfassend dargestellt, wie die einzelnen Posten nach den beiden Gliederungsschemata zueinander stehen. Dabei wird vom GKV ausgegangen, dessen einze...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Gesamtkostenverfahren

Rn. 13 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Beim GKV werden die Aufwendungen nach den wesentlichen Arten gegliedert ausgewiesen. Ferner werden sämtliche in der Periode angefallenen Aufwendungen und Erträge erfasst. Die Aufwendungen werden also zunächst produktions- oder leistungsbezogen ermittelt und stellen somit den "Produktionsaufwand" der Periode dar. Dagegen bezieht sich der größt...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Identische Posten

Rn. 113 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die im Folgenden aufgeführten Posten nach § 275 Abs. 3 stimmen sprachlich und inhaltlich mit den entsprechenden Posten des GKV überein. Eine Zuordnung dieser gesondert auszuweisenden Posten zu den verbleibenden Posten Nr. 2, Nr. 4, Nr. 5 und Nr. 7 nach § 275 Abs. 3 ist unzulässig (vgl. zu Ausnahmefällen HdR-E, HGB § 275, Rn. 116ff.). Bei jed...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren: Annahmen

Rn. 145 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Zur Illustration der beiden Gliederungsschemata des HGB wird hier, ausgehend von der Gliederung nach § 275 Abs. 2 und unter verschiedenen Annahmen, ein Überleitungsbeispiel dargestellt. Es handelt sich hierbei um ein Produktions-UN in der Rechtsform einer GmbH, das neben seinen Erzeugnissen allerdings auch in erheblichem Umfang bezogene Hand...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Handelsrechtliche Vorschriften

Rn. 1 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 § 276 Satz 1 gewährt kleinen und mittelgroßen KapG sowie diesen qua § 264a gleichgestellten PersG bei der Aufstellung das Wahlrecht, weniger Angaben zur GuV zu machen als in den Gliederungsschemata nach § 275 vorgeschrieben. Bestimmte Posten nach § 275 Abs. 2 (GKV) bzw. 3 (UKV) brauchen danach nicht ausgewiesen zu werden; sie werden vielmehr i...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Eingliederungshilfe für Men... / 4.1 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation

Leistungen zur medizinischen Rehabilitation werden erbracht, um Behinderungen einschließlich chronischer Erkrankungen abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, auszugleichen, eine Verschlimmerung zu verhüten oder Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit und Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, zu überwinden, zu mindern, eine Verschlimmerung zu verhindern sowie den vorzeitigen Bezug vo...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Umsatzkostenverfahren ("function of expense or cost of sales method")

Rn. 166 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Neben dem GKV ist als zweite Darstellungsform das UKV zugelassen. Es ordnet die Aufwendungen den jeweiligen Funktionsbereichen zu. In IAS 1.103 (ED/2019/7.70) findet sich eine beispielhafte Gliederung (vgl. auch IAS 1.IG6 (Part I)):mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Zwischenergebnis

Rn. 167 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Als Zwischenergebnis ist festzuhalten: Die Mindestgliederungsschemata von GKV und UKV im Normengefüge der IFRS entsprechen nicht den handelsrechtlichen Schemata nach § 275 Abs. 2 und Abs. 3. Grund hierfür ist eine nach IFRS weniger starre Gliederungssystematik/-vorgabe. Während die GuV-Gliederung in IAS 1 bzw. ED/2019/7 lediglich beispielhaf...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Kriterien für die Wahl des Verfahrens

Rn. 28 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Grds. bleiben UN an ihre ursprüngliche Wahl bezüglich der Anwendung von UKV oder GKV aufgrund des Stetigkeitsgrundsatzes gebunden, soweit nicht in Ausnahmefällen wegen besonderer Umstände Abweichungen erforderlich sind, die im Anhang anzugeben und zu begründen sind (vgl. § 265 Abs. 1). Akzeptable Gründe für einen späteren – einmaligen, nicht ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Inhalt des Postens

Rn. 34 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Auch dieser Posten ist durch die Ausweistechnik des GKV bedingt, nach der alle Aufwendungen der Periode in voller Höhe und unsaldiert auszuweisen sind. Diese Aufwendungen führen z. T. aber zu Leistungen bzw. VG. Soweit diese in der Bilanz aktiviert werden, müssen die dafür entstandenen Aufwendungen in der GuV neutralisiert werden. Dies wieder...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / f) Sonstige betriebliche Aufwendungen (§ 275 Abs. 3 Nr. 7)

Rn. 141 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Der "Restposten" Nr. 7 für bisher noch nicht zugeordnete Aufwendungen ist ebenfalls periodenbezogen (vgl. HdR-E, HGB § 275, Rn. 108, 126ff.) und kann sämtliche Arten betrieblicher Aufwendungen (Posten Nr. 5 bis Nr. 8 nach § 275 Abs. 2) enthalten. Trotz identischer Bezeichnung ist der Posten Nr. 7 nach dem UKV inhaltlich anders definiert und ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Allgemeine Grundsätze sowie gesetzliche Regelungen zur Gestaltung einer aussagefähigen Gewinn- und Verlustrechnung

Rn. 3 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Dem externen Leser der GuV stehen – neben der Bilanz sowie (ggf.) dem Anhang, der KFR, dem EK-Spiegel und dem Lagebericht (vgl. § 264 Abs. 1 Satz 1f.) – keine weiteren Informationen zur Verfügung (dass der JA auf fakultativer Grundlage noch um eine Segmentberichterstattung erweitert werden kann, sei an dieser Stelle lediglich angemerkt). Umso ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften gemäß § 267a (§ 275 Abs. 5)

Rn. 154c Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Im Zuge der Verabschiedung des sog. Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetzes (MicroBilG) vom 28.12.2012 (BGBl. I 2012, S. 2751ff.) wurden in § 275 Abs. 5 Erleichterungen bei der Aufstellung der GuV für Kleinst-KapG (vgl. dazu HdR-E, HGB § 267a) implementiert (die dort gewährten Erleichterungen gelten nach § 264a Abs. 1 ana...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Konzeptionsunterschiede

Rn. 12 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 GKV und UKV unterscheiden sich grds. in zweierlei Hinsicht:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Abgrenzungsprobleme und Lösungen

Rn. 122 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Bei der Abgrenzung dieser vier Posten voneinander treten Probleme und Zweifelsfragen in zweifacher Hinsicht auf, die in Literatur und Praxis unterschiedlich gelöst werden:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Bruttoergebnis vom Umsatz (§ 275 Abs. 3 Nr. 3)

Rn. 135 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Hier wird als erste Zwischensumme des UKV der Saldo der Posten Nr. 1 und Nr. 2 ("UE" abzgl. der für diesen Umsatz angefallenen Herstellungsaufwendungen) ausgewiesen. Der Saldo wird als "Bruttoergebnis vom Umsatz" bezeichnet und entspricht der international gebräuchlichen Zwischensumme "gross margin" bzw. "gross profit" (vgl. zur Bedeutung un...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Vor- und Nachteile der beiden Verfahren

Rn. 16 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Bedingt durch die alternative Zulassung beider Gliederungsverfahren in der Bilanz-R (zuvor: 4. EG-R) sowie durch die verschiedenen Gesetzesentwürfe ihre Umsetzung in deutsches Recht betreffend, in denen das UKV als Alternative zum früher allein vorgeschriebenen GKV teils zugelassen, teils nicht vorgesehen war, kam es in der Literatur zu einer...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Gesamtkostenverfahren ("nature of expense method")

Rn. 162 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Als erste Darstellungsform der GuV wird das GKV im Standard angesprochen. Dabei werden die Aufwendungen wie nach HGB nach ihrer Art und nicht (wie im UKV) nach Funktionsbereichen gegliedert. In IAS 1.102 (ED/2019/7.69) ist eine beispielhafte Gliederung nach dem GKV angegeben (vgl. auch IAS 1.IG6 (Part I)):mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Inhaltlich erheblich abweichende und näher zu erläuternde Posten

Rn. 121 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Einer genaueren Erläuterung zu Posteninhalt, Abgrenzung etc. bedürfen die bisher noch nicht im Einzelnen beschriebenen Aufwendungen der Funktionsbereiche – die Posten Nr. 2, Nr. 4, Nr. 5 und Nr. 7 (sowie die Zwischensumme Nr. 3) nach § 275 Abs. 3. Im GKV entsprechen ihnen insgesamt (vgl. zu Ausnahmen HdR-E, HGB § 275, Rn. 116ff.) – allerding...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen (§ 275 Abs. 3 Nr. 2)

Rn. 131 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 In die betrieblichen Aufwendungen der drei Funktionsbereiche "Herstellung" (bzw. "Anschaffung von Handelswaren"), "Vertrieb" und "Allg. Verwaltung" sowie in den Restposten "Sonstiges" gehen – aus der Sicht des GKV – folgende Aufwandsarten ein: "Materialaufwand", "Personalaufwand", "AfA" (außer auf Finanzanlagen und Wertpapiere des UV – vgl. ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Eingliederungshilfe für Men... / 2 Grundsätze für die Leistungserbringung

Für die steuerfinanzierte Eingliederungshilfe gilt weiterhin grundsätzlich das Nachrangprinzip, d. h. Eingliederungshilfe erhält nicht, wer die erforderlichen Leistungen von anderen, insbesondere von Rehabilitationsträgern erhält. Dementsprechend gilt, dass andere Träger von Sozialleistungen ihre Leistungen nicht unter Verweis auf die Eingliederungshilfe versagen dürfen.[1] ...mehr