Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetzliche Krankenversicherung

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Zeitschriften-/Fundstellenverzeichnis

Zu den Abkürzungen siehe auch das Verzeichnis der ausgewerteten juristischen Periodika für die juris-Datenbank (https://www.juris.de/jportal/portal/page/fshelp.psml?cmsuri=/hilfe/de/r2/o_listen/listeaufsaetze.jsp).mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (c) Allgemeine / Berufs-Haftpflicht

Rz. 91 Soweit der Arzthaftungssenat des OLG Hamm [86] die Ansicht vertrat, dass allgemeine Haftpflichtversicherer – anders als Kfz-Haftpflichtversicherer – grenzenlos zahlen wollen/müssen, wenn sie in der (auch außergerichtlichen) Regulierung nicht verdeutlichen, dass sie nur eine konkrete Versicherungssumme zwecks Deckung (Ablösung der finanziellen Verantwortlichkeit der ver...mehr

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§ 5 Verjährung / bb) Drittleistungsträger

Rz. 408 Grob fahrlässige Unkenntnis schadet auch Drittleistungsträgern (z.B. Sozialversicherungsträger, Sozialhilfeträger, beamtenrechtlicher Dienstherr). Nachdem in der Gesetzesbegründung auch das Vertrauen in das Nichtverfolgen von Ansprüchen (u.a. auch mit Blick auf die stark verkürzte Verjährung eines möglichen Gesamtschuldnerausgleiches) und die Dispositionsfreiheit des...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / cc) Opfergrenze und Missverhältnis

Rz. 1434 Tritt infolge nicht vorhergesehener Spätfolgen ein krasses Missverhältnis zwischen Abfindungssumme und Schaden auf, verstößt der Schadenersatzpflichtige gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB), wenn er am Vergleich festhält und damit für den Geschädigten eine die zumutbare Opfergrenze überschreitende Härte eintritt. Im Rahmen der Prüfung einer erheblichen Äquivalenzstöru...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / Literaturtipps

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Lohn- und Einkommensteuerre... / Warum steigt bei gesetzlicher Krankenversicherung nach dem Wechsel zu einer Krankenkasse mit niedrigerem Zusatzbeitragssatz die Lohnsteuer?

Die Beiträge zur Krankenversicherung werden über die Vorsorgepauschale bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Lohnsteuer berücksichtigt. Der kassenindividuelle Zusatzbeitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung hat Auswirkungen auf die Höhe dieser Beiträge. Ein niedrigerer Zusatzbeitragssatz führt somit folgerichtig zu geringeren Vorsorgeaufwendungen und dami...mehr

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Lohn- und Einkommensteuerre... / Der Programmablaufplan berücksichtigt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen vom allgemeinen Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung abweichenden Beitragssatz. Handelt es sich hierbei um einen Fehler?

Nein. Der Gesetzgeber hat für die Ermittlung der Lohnsteuer im Bereich der Vorsorgepauschale zu einer pauschalierenden Regelung gegriffen. Diesbezüglich ist der Teilbetrag der Vorsorgepauschale für die Krankenversicherung bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, immer unter Berücksichtigung des ermäßigten Beitragssat...mehr

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Arbeitskampf / 2.14.14 Sozialversicherung

Die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung besteht während eines rechtmäßigen Arbeitskampfs fort (§ 192 Abs. 1 Nr. 1 SGB V), während eines rechtswidrigen Arbeitskampfs entfällt hingegen die Versicherungspflicht. Bei Beschäftigten, die freiwillig in einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenversicherung versichert sind, besteht die Mitgliedschaft unverän...mehr

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Arbeitskampf / 2.14.9 Entgelt im Krankheitsfall

Ein arbeitsunfähig erkrankter Arbeitnehmer, der sich nicht am Streik beteiligt, hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung, sofern seine Beschäftigung trotz des Streiks möglich wäre.[1] Erkrankte Beschäftigte haben keine Ansprüche auf Entgelt im Krankheitsfall, wenn in der Verwaltung bzw. dem Betrieb, dem der Beschäftigte angehört, aufgrund des Arbeitskampfs nicht gearbeitet wird u...mehr

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Arbeitskampf / 2.14.12 Mitteilungspflichten

Im Fall eines Streiks ist der Arbeitgeberverband, dem der Arbeitgeber angehört, zu unterrichten. Ebenso besteht eine Anzeigepflicht des Arbeitgebers gemäß § 320 Abs. 5 SGB III gegenüber der Agentur für Arbeit. Damit beginnt die Neutralitätspflicht der Agentur für Arbeit, d. h. sie hat grundsätzlich die Vermittlungsbemühungen in dem durch den Arbeitskampf betroffenen Bereich e...mehr

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Sommer, SGB XI § 61 Beitragszuschüsse für freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung und Privatversicherte

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Pflege-Versicherungsgesetzes (PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) zum 1.1.1995 in Kraft getreten. Zum 25.6.1996 wurde Abs. 8 Satz 1 durch Art. 1 Nr. 24 des Ersten SGB XI-Änderungsgesetzes (1. SGB XI-ÄndG) v. 14.6.1996 (BGBl. I S. 830) neu gefasst. Zum 1.1.1998 wurden Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 Satz 3 durch Art. 10 N...mehr

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Sommer, SGB XI § 61 Beitrag... / 2.1 Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Beschäftigte (Abs. 1)

2.1.1 Personenkreis Rz. 4 Nach Abs. 1 Satz 1 erhalten Beschäftigte, die in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert sind, unter den Voraussetzungen des § 58 von ihrem Arbeitgeber einen Beitragszuschuss, der in der Höhe begrenzt ist auf den Betrag, der als Arbeitgeberanteil nach § 58 zu zahlen wäre. Grundsätzlich haben Beschäftigte, die in der gesetzlichen Kra...mehr

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Sommer, SGB V § 336 Zugriff... / 2.7 Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes (Abs. 6 i. d. F. ab 26.3.2024)

Rz. 9 Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) kann über die Voraussetzungen nach Abs. 4 hinaus weitere Maßnahmen festlegen, wenn dies aufgrund des Gefährdungspotenzials erforderlich ist. Die weiteren Maßnahmen sind in die Richtlinien nach § 217f Abs. 4b Satz 1 aufzunehmen (GKV-Spitzenverband, Schutz der Sozialdaten, www.gkv-spitzenverband.de/krankenver...mehr

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Sommer, SGB V § 85 Gesamtve... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) eingeführt worden und mit dem SGB V zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Sie hat § 368f RVO ersetzt und zugleich die Überschrift "Gesamtvergütung" übernommen. Mit dem Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen ...mehr

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Sommer, SGB V § 302 Abrechn... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 302 ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt worden. Das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung im Gesundheitswesen (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) hat mit Wirkung vom 1.1.1993 die Überschrift geändert sowie Abs. 1 inhalt...mehr

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Sommer, SGB V § 305 Auskünf... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 305 ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt worden. Neu gefasst wurde die Vorschrift durch das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung im Gesundheitswesen (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) mit Wirkung zum 1.1.1996. Das Zwei...mehr

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Sommer, SGB V § 85 Gesamtve... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält sowohl Regeln der Gesamtvergütung für die vertragsärztliche Versorgung als auch für die vertragszahnärztliche Versorgung von Patienten. Die Abs. 3 und 3a zeigen, dass die eigentliche Bedeutung der Vorschrift in der vertragszahnärztlichen Gesamtvergütung besteht. Die bisherigen vielfältigen Änderungen der Vorschrift sind ein Indiz für den Einfluss...mehr

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Sommer, SGB V § 336 Zugriff... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 12 Beyer, Neuregelungen zur Telematikinfrastruktur und ihrer Anwendungen, WzS 2021, 263. Cornelius/Spitz, Auskunfts- und Einsichtnahmerechte von Patienten im digitalisierten Gesundheitswesen, GesR 2019, 69. Hauner, Die Einführung von neuen digitalen Anwendungen in der gesetzlichen Krankenversicherung, Die Leistungen 2021, 241. GKV-Spitzenverband (Herausg.), Richtlinie des G...mehr

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Sommer, SGB V § 358 Elektro... / 2.11 Unterstützung der Informationspflicht (Abs. 10)

Rz. 12 Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) unterstützt die Krankenkassen dabei, ihre Informationspflichten (Abs. 9) zu erfüllen. Der GKV-Spitzenverband stellt das Informationsmaterial so rechtzeitig bereit, dass dieses den Versicherten durch die Krankenkassen zur Einführung der Anwendungen zur Verfügung gestellt werden kann. Über die Inhalte setzt ...mehr

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Sommer, SGB V § 343 Informa... / 2.3 Unterstützung der Informationspflicht (Abs. 2; aufgehoben zum 15.1.2025)

Rz. 7 Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) unterstützt die Krankenkassen dabei, ihre Informationspflichten (Abs. 1) zu erfüllen. Der GKV-Spitzenverband stellt das Informationsmaterial spätestens bis zum 30.11.2020 bereit. Über die Inhalte stellt der GKV-Spitzenverband Einvernehmen mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfr...mehr

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Sommer, SGB V § 263a Anlage... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde ursprünglich durch Art. 1 Nr. 72b des Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstrukturgesetz – GKV-VStG) v. 22.12.2011 (BGBl. I S. 2983) mit Wirkung zum 1.1.2012 aufgehoben. Rz. 2 Das Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz...mehr

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Sommer, SGB XI § 61 Beitrag... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Pflege-Versicherungsgesetzes (PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) zum 1.1.1995 in Kraft getreten. Zum 25.6.1996 wurde Abs. 8 Satz 1 durch Art. 1 Nr. 24 des Ersten SGB XI-Änderungsgesetzes (1. SGB XI-ÄndG) v. 14.6.1996 (BGBl. I S. 830) neu gefasst. Zum 1.1.1998 wurden Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 Satz 3 durch Art. 10 Nr. 9 des Arbeitsför...mehr

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Sommer, SGB V § 85 Gesamtve... / 2.7.3 Punktwerte (Abs. 2d)

Rz. 67 Mit Abs. 2d hatte der Gesetzgeber in die Entwicklung der vertragszahnärztlichen Gesamtvergütung für die Jahre 2011 und 2012 eingegriffen und den Gesamtvertragsparteien eine Punktwertvorgabe gemacht, nach der sich die am 31.12.2010 geltenden Punktwerte ohne Zahnersatz im Jahr 2011 höchstens um die um 0,25 Prozentpunkte, im Jahr 2012 höchstens um die um 0,5 Prozentpunkt...mehr

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Sommer, SGB V § 380 Finanzi... / 2.4 Vereinbarungen für weitere erstattungsberechtigte Leistungserbringer (Abs. 4)

Rz. 6 Das Abrechnungsverfahren nach Abs. 2 wird von folgenden Vertragspartnern vereinbart: für die Heilmittelerbringer nach Abs. 2 Nr. 1 der GKV-Spitzenverband mit den für die Wahrnehmung der Interessen der Heilmittelerbringer maßgeblichen Spitzenorganisationen auf Bundesebene (bis zum 1.1.2024), für die Leistungserbringer nach Abs. 2 Nr. 1, die Hilfsmittel oder die weiteren i...mehr

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Sommer, SGB V § 312 Aufträg... / 2.10 Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit für den Arbeitgeber (Abs. 10)

Rz. 16 Der GKV-Spitzenverband prüft, ob und unter welchen Voraussetzungen die ärztliche Bescheinigung über eine Arbeitsunfähigkeit einschließlich der Ausfertigung für den Arbeitgeber durch ein elektronisches Äquivalent dazu mit gleich hohem Beweiswert in der elektronischen Patientenakte abgelöst werden kann (Satz 1). Der GKV-Spitzenverband beteiligt das Bundesministerium für...mehr

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Sommer, SGB V § 367a Verein... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Der Begriff Telemonitoring ist eine übergeordnete Bezeichnung, die die verschiedensten Anwendungen zur elektronischen Übermittlung von biologischen Daten oder Selbstberichten des Patienten zum Arzt zusammenfasst. Es ist als Methode in der vertragsärztlichen Versorgung zulasten der Krankenkassen einsetzbar, wenn es in der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-...mehr

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Sommer, SGB V § 346 Unterst... / 2.6 Vergütung der Leistung für die Erstbefüllung (Abs. 5 i. d. F. ab 15.1.2025)

Rz. 12a Die Leistungen für die Erstbefüllung (Abs. 3) dürfen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung je Versichertem und elektronischer Patientenakte insgesamt nur einmal erbracht und nur einmal von Leistungserbringern abgerechnet werden (Satz 1). Das Nähere zu den Abrechnungsvoraussetzungen und -verfahren (z. B. Beratung des Versicherten, Demonstration der Funktionsw...mehr

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Sommer, SGB XI § 61 Beitrag... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Der Gesetzentwurf sah zunächst als § 68 nur einen Beitragszuschuss für Privatversicherte vor (vgl. BT-Drs. 12/5262 S. 29). In der Ausschussberatung wurde die Vorschrift dann zu § 57 und um den Personenkreis der freiwilligen Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung erweitert (vgl. BT-Drs. 12/5920 S. 55), bevor sie als § 61 schließlich am 1.1.1995 in Kraft trat. D...mehr

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Sommer, SGB XI § 61 Beitrag... / 2.1.1 Personenkreis

Rz. 4 Nach Abs. 1 Satz 1 erhalten Beschäftigte, die in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert sind, unter den Voraussetzungen des § 58 von ihrem Arbeitgeber einen Beitragszuschuss, der in der Höhe begrenzt ist auf den Betrag, der als Arbeitgeberanteil nach § 58 zu zahlen wäre. Grundsätzlich haben Beschäftigte, die in der gesetzlichen Krankenversicherung fr...mehr

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Sommer, SGB XI § 61 Beitrag... / 2.1.3 Bezug von Kurzarbeitergeld und Beschäftigung nach dem Jugendfreiwilligendienste- bzw. Bundesfreiwilligendienstgesetz

Rz. 9 Nach Abs. 1 Satz 3 ist für Beschäftigte, die Kurzarbeitergeld oder Qualifizierungsgeld nach dem SGB III beziehen, zusätzlich zu dem Beitragszuschuss nach Satz 1 die Hälfte des Betrages zu zahlen, den der Arbeitgeber bei Versicherungspflicht des Beschäftigten nach § 58 Abs. 1 Satz 2 als Beitrag zu tragen hätte. Für die Krankenversicherung sieht § 257 Abs. 1 Satz 3 SGB V ...mehr

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Sommer, SGB V § 343 Informa... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 in das SGB V eingefügt. Das PDSG hat mit den neuen Kapiteln 11 und 12 die bisherigen Regelungen zur Telematikinfrastruktur übernommen und umfassend n...mehr

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Sommer, SGB V § 302 Abrechn... / 2.2.1 Richtlinien (Satz 1)

Rz. 6e Das Nähere über Form und Inhalt des Abrechnungsverfahrens bestimmt der GKV-Spitzenverband in Richtlinien, die in den Leistungs- oder Lieferverträgen zu beachten sind. Die Verbände oder Interessenorganisationen der sonstigen Leistungserbringer sind an der Beschlussfassung über die Richtlinien nicht beteiligt. Maßgeblich sind weiterhin die Richtlinien der Spitzenverbänd...mehr

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Sommer, SGB V § 378 Finanzi... / 2.2 Vereinbarung (Abs. 2)

Rz. 4 Der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen (KBV, KZBV) vereinbaren bis zum 30.4.2023 die Höhe und die Abrechnungen der TI-Pauschale im jeweiligen Bundesmantelvertrag (Satz 1; Anlage 32 zum BMV-Ä, Anlage 11 bis 11d zum BMV-Z). Rz. 4a Das Gesetz macht den Vertragspartnern nur wenige inhaltliche Vorgaben. Die Regelungsbefugnis ist auf die Ausstattu...mehr

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Sommer, SGB V § 302 Abrechn... / 2.5 Bericht über Mehrkostenvereinbarungen (Abs. 5)

Rz. 10 Der GKV-Spitzenverband veröffentlicht jährlich einen nach Produktgruppen differenzierten Bericht über die Entwicklung der Mehrkostenvereinbarungen für Versorgungen mit Hilfsmittelleistungen (Satz 1). Der Bericht enthält insbesondere nach Produktgruppen differenzierte quantitative Daten, wie die Zahl der abgeschlossenen Mehrkostenvereinbarungen und die durchschnittlich...mehr

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Sommer, SGB V § 312 Aufträg... / 2.1 Elektronische Verordnungen (Abs. 1)

Rz. 3 Die gematik hatte bis zum 30.6.2020 die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit vertragsärztliche elektronische Verordnungen für apothekenpflichtige Arzneimittel elektronisch nach § 360 Abs. 1 übermittelt werden können (Satz 1 Nr. 1). Für die flächendeckende Einführung elektronischer ärztlicher Verordnungen sind funktional abgestimmte, interoperable und sichere Ve...mehr

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Sommer, SGB XI § 66 Finanza... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Pflege-Versicherungsgesetzes (PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) zum 1.1.1995 in Kraft getreten. Änderungen erfolgten nur hinsichtlich der Namensbezeichnungen der in der Norm benannten Behörden: Zum 1.1.2005 wurde Abs. 2 durch Art. 10 Nr. 5 des Gesetzes zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung (RVOrgG) v. 9.1...mehr

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Sommer, SGB V § 314 Informa... / 2.2 Informationsmaterial (Satz 2)

Rz. 4 Für Informationen über die elektronische Patientenakte hat die gematik das hierzu durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) im Benehmen mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) nach § 343 erstellte Informationsmaterial zu nutzen. Ebenso wie die gematik haben die Krankenkassen ihre Versicherten über di...mehr

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Sommer, SGB V § 380 Finanzi... / 2.3 Vereinbarungen (Abs. 3)

Rz. 4 Das Abrechnungsverfahren nach Abs. 1 für Hebammen und Physiotherapeuten wird in Vereinbarungen geregelt (Satz 1). Vertragspartner ist jeweils der GKV-Spitzenverband. Vertragspartner aufseiten der Hebammen sind deren Verbände auf Bundesebene (z. B. Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands e. V.). Für die Physiotherapeuten sind deren Spitzenorganisationen auf Bundesebe...mehr

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Sommer, SGB V § 305 Auskünf... / 2.1 Auskunftspflicht der Krankenkasse (Abs. 1)

Rz. 6 Satz 1 begründet einen Auskunftsanspruch der Versicherten gegenüber Krankenkassen auf Antrag (schriftlich, mündlich oder auf sonstige Weise). Inhalt des Auskunftsanspruchs sind die im letzten Geschäftsjahr in Anspruch genommenen Leistungen aller Leistungserbringer (Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser, Apotheken, Rehabilitationseinrichtungen, Heil- und Hilfsmittelerbringer ...mehr

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Sommer, SGB V § 85 Gesamtve... / 2.7.2 Gesetzliche Eingriffe bei der vertragszahnärztlichen Gesamtvergütung (Abs. 2 Satz 6)

Rz. 62 Abs. 2 Satz 6 enthält für die vertragszahnärztliche Gesamtvergütung einen Vergütungsausschluss, obwohl die vertragszahnärztliche Leistung "Aufstellung eines Heil- und Kostenplans beim Zahnersatz" unbedingte Voraussetzung für die Versorgung mit Zahnersatz in der gesetzlichen Krankenversicherung ist (vgl. Siebter Abschnitt, §§ 55 ff.). So hatte der Gesetzgeber bereits im...mehr

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Sommer, SGB V § 85 Gesamtve... / 2.7 Allgemeine Vergütungsgrundsätze

Rz. 54 Die Vorschrift enthält in den verschiedenen Absätzen allgemeine Vergütungsgrundsätze, die sowohl für die vertragsärztliche Gesamtvergütung als auch für die vertragszahnärztliche Gesamtvergütung gelten und aus der Zeit stammen, als auch die vertragsärztliche Gesamtvergütung über die Vorschrift und noch nicht in §§ 87a ff. geregelt war. Die Vereinbarungen der Gesamtvergü...mehr

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Sommer, SGB XI § 61 Beitrag... / 2.1.2 Mehrfachbeschäftigte

Rz. 7 Nach Abs. 1 Satz 2 sind beim Bestehen mehrere Beschäftigungsverhältnisse innerhalb desselben Zeitraums die beteiligten Arbeitgeber anteilmäßig nach dem Verhältnis der Höhe der jeweiligen Arbeitsentgelte zur Zahlung des Beitragszuschusses verpflichtet. Praxis-Beispiel Ein Arbeitnehmer übt 2 Beschäftigungen aus, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze zur...mehr

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Klose, SGB I § 28 Leistunge... / 2.3 Hilfen zur Gesundheit

Rz. 10 Die Hilfen zur Gesundheit sind im Fünften Kapitel des SGB XII geregelt. Sie umfassen die vorbeugende Gesundheitshilfe (§ 47 SGB XII), die Hilfe bei Krankheit (§ 48 SGB XII), die Hilfe zur Familienplanung (§ 49 SGB XII), die Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft (§ 50 SGB XII) und die Hilfe bei Sterilisation (§ 51 SGB XII). Die Hilfen entsprechen den Leistungen de...mehr

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Sommer, SGB V § 366 Vereinb... / 2.2 Schlichtungsverfahren (Abs. 2)

Rz. 8 Kommt die Vereinbarung nach Abs. 1 nicht zustande, ist auf Antrag eines der Vereinbarungspartner ein Schlichtungsverfahren nach § 370 bei der Schlichtungsstelle nach § 319 einzuleiten. Antragsberechtigt sind sowohl die KZBV als auch der GKV-Spitzenverband. Fristen sind in der Vorschrift nicht genannt. Eine wirksame Vereinbarung existiert seit dem 1.7.2020.mehr

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Sommer, SGB V § 85 Gesamtve... / 2.10 Besonderheiten der vertragszahnärztlichen Gesamtvergütung

Rz. 91 Bereits in der Begründung zum Gesundheitsstrukturgesetz war zum Ausdruck gekommen, dass es bisher nicht gelungen sei, der Zahnerhaltung und der Prävention Vorrang vor den Zahnersatzleistungen einzuräumen. Der Grund dafür wurde damals schon in der vorhandenen Überbewertung der Vergütung der Zahnersatzleistungen gesehen. Betriebswirtschaftliche Gutachten, welche die Reg...mehr

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Sommer, SGB XI § 63 Betrieb... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 8 Vereinbarung zwischen dem Spitzenverband Bund der Pflegekassen – handelnd durch den GKV-Spitzenverband – und dem Bundesamt für Soziale Sicherung zur Durchführung des Finanzausgleichs nach § 66 Abs. 1 Satz 4 und 5 in der aktuell gültigen Fassung v. 1.9.2020.mehr

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Sommer, SGB V § 306 Telemat... / 2.1 Zuständigkeit und Definition (Abs. 1)

Rz. 3 Zuständig, die Telematikinfrastruktur zu schaffen, sind die Bundesrepublik Deutschland (BRD), vertreten durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KVB), die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZVB), die Bundesärztekammer, die Bundeszahnärztekammer, die Deutsche Kr...mehr

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Sommer, SGB XI § 64 Rücklage / 3 Literatur und Materialien

Rz. 10 Vereinbarung zwischen dem Spitzenverband Bund der Pflegekassen – handelnd durch den GKV-Spitzenverband – und dem Bundesamt für Soziale Sicherung zur Durchführung des Finanzausgleichs nach § 66 Abs. 1 Satz 4 und 5 in der aktuell gültigen Fassung v. 1.9.2020.mehr

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Sommer, SGB V § 380 Finanzi... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 7 Digitales Gesundheitswesen (Herausg.), Telematikinfrastruktur für Heilmittelerbringer – Ausschluss statt Anschluss, https://digitales-gesundheitswesen.de/hebammen-telematikinfrastruktur-ausschluss-statt-anschluss; abgerufen: 1.5.2021. GKV-Spitzenverband, Aktuell gültige Finanzierungsvereinbarungen, https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/digitalisierung/te...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 366 Vereinb... / 2.1 Vereinbarung (Abs. 1)

Rz. 3 KZVB und GKV-Spitzenverband vereinbaren in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag (koordinationsrechtlicher Vertrag) die Anforderungen an die technischen Verfahren zur telemedizinischen Videosprechstunde in der vertragszahnärztlichen Versorgung (Satz 1). Sie setzen sich dazu mit der gematik und der DGUV ins Benehmen (Vereinbarung über die Anforderungen an die technischen...mehr