Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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B / 33 Beweisantrag, Allgemeines [Rdn 1091]

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FF 11/2024, Familienrechtliche Reformvorhaben und Digitalisierung der Justiz

Gabriele Ey Eigentlich wollte Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann spätestens zum Ende der Sommerpause drei große familienrechtliche Gesetzentwürfe vorlegen, wie er noch im August 2024 angekündigt hat. Nachdem er zunächst für das Unterhaltsrecht im August 2023 und dann für Abstammungs- und Kindschaftsrecht im Januar 2024 sog. Eckpunktepapiere vorgestellt hatte, herrschte ...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / 1. VGB

Rz. 10 Wie bei nahezu allen Versicherungsverträgen werden auch in der Wohngebäudeversicherung der Versicherungsumfang und die wechselseitigen Vertragspflichten weitgehend durch die AVB bestimmt. Maßgebend ist die bei Vertragsabschluss oder ggf. einer etwaigen nachträglichen Änderung des Vertrages zugrunde gelegte Bedingungsfassung. Insoweit ist zu beachten, dass der Versiche...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / III. Pflichtversicherungsgesetz (PflVG)

Rz. 3 Für die Kfz-Haftpflichtversicherung enthält, trotz Übernahme einiger wichtiger Regelungen in das VVG durch die VVG-Reform, das zuletzt am 6.2.2017 geänderte Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter vom 5.4.1965 wichtige Spezialvorschriften. Das Pflichtversicherungsgesetz wird ergänzt durch das Gesetz über die Haftpflichtversicherung für ausländische ...mehr

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U / 4 Urkundenbeweis, Allgemeines [Rdn 3253]

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§ 17 Gebühren des Anwalts / a) Innenverhältnis und Außenverhältnis

Rz. 35 § 15a Abs. 1 RVG stellt klar, dass der Rechtsanwalt frei wählen kann, ob er vom Auftraggeber die volle Geschäfts- oder die volle Verfahrensgebühr oder beide anteilig vermindert oder beide in voller Höhe fordern kann. Insgesamt kann jedoch nicht mehr gefordert werden als der um die Anrechnung verminderte Gesamtbetrag der beiden Gebühren. Hierauf sollte für den Fall der...mehr

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V / 29 Verletzter, Begriff [Rdn 3730]

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V / 28 Verletztenbeistand/Opferanwalt [Rdn 3714]

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / I. Gesetzliche Rechtsgrundlagen

Rz. 6 Neben den allgemeinen Vorschriften (z.B. BGB) liegt der Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung in erster Linie das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) zugrunde. Das VVG 2008 hat mit seinem Inkrafttreten das bisherige Versicherungsvertragsrecht abgelöst. Es sind dadurch wesentliche Änderungen eingetreten. Die Regelungen zum Vertragsabschluss sind geändert. Das neue VVG l...mehr

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A / 43 Ausschluss eines Richters [Rdn 559]

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H / 4 Hinweis auf veränderte Sach-/Rechtslage [Rdn 2172]

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§ 17 Krankenversicherung / 1. Versicherungsvertragsgesetz (VVG)

Rz. 13 Bis 1994 waren die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien des Krankenversicherungsverhältnisses neben den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) insbesondere durch die Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG a.F.) geregelt, ohne dass diesen ein besonderer Abschnitt oder Titel der privaten Krankenversicherung gewidmet war. Durch Gesetz vom 21.7.1994, ...mehr

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B / 54 Blutalkoholfragen/Atemalkoholmessung [Rdn 1483]

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T / 2 Telekommunikationsüberwachung (TKÜ), Allgemeines [Rdn 3112]

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Z / 21 Zuständigkeit des Gerichts [Rdn 4392]

Rdn 4393 Literaturhinweise: Böttcher/Mayer, Änderungen des Strafverfahrensrechts durch das Entlastungsgesetz, NStZ 1993, 153 Brause, Die Zuständigkeit der allgemeinen und besonderen Strafkammern nach dem Strafverfahrensänderungsgesetz, NJW 1979, 802 Eisenberg, Referentenentwurf des BMJ "Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG)" 2010, HRRS 2011, ...mehr

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Vorwort

Nachdem ich in der vorigen Auflage vorab darauf hingewiesen hatte/hinweisen musste, dass ich die Arbeiten an diesem Handbuch nicht mehr alleine "stemme" (dazu unten zur 10. Auflage), kann ich in dieser Auflage zu Beginn im Wesentlichen das wiederholen, was ich seit der 1. Auflage an dieser Stelle formuliere: Das Strafverfahren ist immer im Fluss. Zunächst ging es um die Versu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Begriffsbestimmung

Rz. 172 [Autor/Stand] Nach Auffassung der Finanzverwaltung zählen zu den Zahlungsmitteln, Geschäftsguthaben, Geldforderungen und anderen Forderungen (ZGGF) u.a.:[2] Geld, Sichteinlagen, Sparanlagen, Festgeldkonten, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen an verbundene Unternehmen (wegen der Behandlung im Rahmen der Verbundvermögensaufstellung, Ansprüche aus Rückdeck...mehr

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V / 32 Vernehmung des Zeugen zur Person [Rdn 3766]

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§ 41 Gebühren des Anwalts i... / V. Zusätzliche Gebühr nach Nr. 4142 VV RVG

Rz. 18 Bei einer (zusätzlich zur Verteidigung vorgenommenen) Tätigkeit des Anwalts mit Blick auf eine Einziehung oder eine hierzu verwandte Maßnahme, entsteht in jedem Rechtszug die zusätzliche Verfahrensgebühr gemäß Nr. 4142 VV RVG. Die Gebühr fällt sowohl für den Wahl- als auch für den Pflichtverteidiger an, wobei für Letzteren die Beschränkung aus § 49 RVG greift. Rz. 19 D...mehr

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B / 43 Beweisantrag, Inhalt [Rdn 1198]

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F / 1 Fesselung des Angeklagten [Rdn 1912]

Rdn 1913 Literaturhinweise: Esser, Fesselung in der Hauptverhandlung Zugleich Anmerkung zu OLG Naumburg, Beschl. v. 24.6.2019 – 1 Ws (s) 213/19, StraFo 2020, 188 D. Herrmann, Zur Reform des Rechts der Untersuchungshaft, StRR 2010, 4 Hoffmann/Wißmann, Zur Fesselung von Untersuchungsgefangenen oder: Wann dürfen die Handschellen tatsächlich klicken, StV 2001, 706 König, Zur Neureg...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / b) Rechtslage zur Überschussbeteiligung bis zum 31.12.2007

Rz. 251 Vor Inkrafttreten des Dritten Durchführungsgesetzes/EWG zum VAG am 29.7.1994 bedurften die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Genehmigung der Versicherungsaufsicht. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens hat die Versicherungsaufsicht auf eine sehr vorsichtige Beitragskalkulation der Versicherer geachtet, um eine langfristige Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus ...mehr

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A / 22 Absprachen/Verständigung, Inhalt [Rdn 232]

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§ 17 Krankenversicherung / 1. Tarif mit Tarifbedingungen (§ 4 Abs. 1 MB/KK)

Rz. 375 Art und Höhe der Versicherungsleistungen ergeben sich nach § 4 Abs. 1 MB/KK aus dem Tarif des Versicherers mit den entsprechenden Tarifbedingungen. In Tarifen und Tarifbedingungen beschreiben die Krankenversicherer wesentliche Teile ihrer Produkte. Sie unterliegen infolge der ständigen Änderung des Bedarfs in der medizinischen Versorgung sowie des Fortschritts in der...mehr

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E / 3 Einstellung des Verfahrens nach § 153a nach Erfüllung von Auflagen und Weisungen [Rdn 1657]

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§ 22 Umwelthaftpflicht-Vers... / B. Entwicklung der UHV

Rz. 6 Während früher weitestgehend Risiken durch Schäden aus Umwelteinwirkungen in den Bereich der allgemeinen Betriebshaftpflicht fielen, gab es ab Mitte der 60er-Jahre des 20. Jahrhunderts bereits erste Deckungsklarstellungen innerhalb der Grundpolicen.[1] Hintergrund war die Einführung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) im Jahr 1957. Nachdem dann am 1.1.1991 das Gesetz übe...mehr

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B / 42 Beweisantrag, Fristsetzung [Rdn 1175]

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J

Jugendgerichtsverfahren, Besonderheiten der Hauptverhandlung [Rdn 2208][Autor] Das Wichtigste in Kürze:mehr

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B / 44 Beweisantragsrecht, Allgemeines [Rdn 1224]

Rdn 1225 Literaturhinweise: Abdallah, Die Problematik des Rechtsmissbrauchs im Strafverfahren, 2002 Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozess, 8. Aufl. 2021 Artkämper, Abwehr dysfunktionalen Verteidigerverhaltens durch den Gedanken des Rechtsmissbrauchs – Einzelfallentscheidung oder zukünftiges System?, StRR 2009, 408 Bachler, Der nur zum Schein gestellte Beweisantra...mehr

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B / 19 Berufung, Verwerfung, Ausbleiben des Angeklagten, Vertretung des Angeklagten [Rdn 863]

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / a) Leistungen

Rz. 49 Nach § 100 VVG bzw. A 1 Ziff. 4.1 Abs. 1 AVB/Ziff. 5.1 Abs. 1 AHB hat der Versicherer seinem Versicherungsnehmer gegenüber im Rahmen eines einheitlichen Deckungsanspruches folgende Leistungen zu erbringen – und zwar Erst nach Prüfung der Haftpflichtfrage steht fest, ob die gegen den Versicherun...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 4. Fahrlässigkeit

Rz. 139 Die Berufshaftpflichtversicherung deckt jeden fahrlässig begangenen Verstoß (Pflichtverletzung). Schäden, die der Versicherungsnehmer vorsätzlich herbeigeführt hat, sind nicht versichert, § 103 VVG.[369] Gleichfalls nicht versichert sind grundsätzlich auch Schäden, die durch wissentliches Abweichen von Gesetz, Vorschrift, Anweisung oder Bedingung des Mandanten sowie ...mehr

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R / 19 Revision, Rücknahme [Rdn 2918]

Rdn 2919 Literaturhinweise: Burhoff, Die Erstattung/Festsetzung der Verfahrensgebühr für das strafverfahrensrechtliche Rechtsmittelverfahren im Fall der Rechtsmittelrücknahme der Staatsanwaltschaft, RVGreport 2014, 410 ders, Die anwaltliche Vergütung im strafverfahrensrechtlichen Revisionsverfahren, AGS 2023, 532 ders., Regierungsentwurf zu einem "Gesetz zur weiteren Digitalis...mehr

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B / 12 Berufung, Berufungsrücknahme [Rdn 783]

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A / 15 Ablehnungszeitpunkt [Rdn 173]

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R / 13 Revision, Begründung, Verfahrensrüge [Rdn 2836]

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A / 2 Ablehnung eines Richters, Allgemeines [Rdn 8]

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§ 23 Umweltschadensversiche... / B. Hintergründe für die Einführung der USV

Rz. 4 Die USV ist ein unmittelbarer Reflex der Versicherungswirtschaft auf die geänderte Gesetzgebung. Mit Wirkung vom 14.11.2007 ist in Deutschland – in Umsetzung der Europäischen Richtlinie 2004/35/EG[4] – das sog. Umweltschadensgesetz (USchadG) [5] in Kraft getreten.[6] Rz. 5 Mit dem USchadG wird die Umwelthaftung zweispurig.[7] Das UmweltHG ist dabei weiterhin das klassisc...mehr

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P / 4 Pflichtverteidiger, Entpflichtung während laufender Hauptverhandlung [Rdn 2491]

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B / 49 Beweisverwertungsverbote [Rdn 1273]

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S / 3 Schriftliche Antragstellung [Rdn 3006]

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Anwendungsbereich und Zweck der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Nach der grundlegenden Neufassung der Begünstigungsvorschriften für Unternehmensvermögen durch das Gesetz vom 4.11.2016 zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des BVerfG ("ErbStAnpG 2016")[2] regeln nunmehr die §§ 13a, 13b, 13c, 19a, 28 und § 28a ErbStG aktuell die zu gewährenden Verschonungen beim Erwerb von ...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / a) Voraussetzungen

Rz. 331 Nach § 168 Abs. 1 VVG kann der Versicherungsnehmer den Lebensversicherungsvertrag jederzeit für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode kündigen, wenn es sich um einen Vertrag gegen laufende Prämienzahlung handelt. Ist eine Kapitalversicherung für den Todesfall in der Art genommen, dass der Eintritt der Verpflichtung des Versicherers zur Zahlung des vereinbart...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / II. Beratungspflichten (§ 6 VVG)

Rz. 49 § 6 VVG verpflichtet den Versicherer kraft Gesetzes, den Versicherungsnehmer vor Vertragsschluss und während der Vertragslaufzeit zu beraten, wenn hierfür aufgrund der konkreten Umstände ein Anlass besteht. Nach § 6 Abs. 2 VVG hat der Versicherer den erteilten Rat und die Gründe hierfür zu dokumentieren und dem Versicherungsnehmer vor Abschluss des Vertrages in Textfo...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 5. Nachschieben von Gründen

Rz. 511 Das Gesetz geht in § 21 Abs. 1 S. 3 VVG davon aus, dass der Versicherer nachträglich weitere Umstände zur Begründung der Erklärung bezüglich seiner Rechte nach § 19 Abs. 2–4 VVG angeben darf, wenn für diese weiteren Umstände die Monatsfrist ab Kenntnis noch nicht verstrichen ist. § 6 Abs. 15 der MB BUV gibt diese Regelung nahezu wörtlich wieder. Rz. 512 Die Einzelheit...mehr

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ZErb 11/2024, Zur Frage der... / 1 Gründe

I. Die Beteiligten begehren jeweils ihre Eintragung als Eigentümer von Grundbesitz unter Löschung von Belastungen im Wege der Teilerbauseinandersetzung. Als Eigentümer der verfahrensgegenständlichen Grundstücke Fl. Nrn. 8X/4 und 7XX/11 waren im Grundbuch ursprünglich Ha.G. und He. G. als Miteigentümer zu je ½ eingetragen. Durch notarielles gemeinschaftliches Testament vom 19.4....mehr

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S / 7 Strafbefehlsverfahren [Rdn 3070]

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N / 5 Nebenklage, gemeinschaftlicher Beistand [Rdn 2376]

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V / 57 Vorführung von Bild-Ton-Aufzeichnungen [Rdn 4074]

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ZErb 11/2024, Die Familiens... / 2. Urteil

Der BFH stellte sich auf die Seite der Finanzverwaltung. Der Begriff des Berechtigten i.S.d. § 15 Abs. 2 S. 1 ErbStG entspreche dem nach der Stiftungssatzung potenziell Begünstigten, der durch den Erwerb von Vermögensvorteilen begünstigt sein kann. Eine Unterscheidung dahingehend, dass mit dem Begriff des Berechtigten der sofort Anspruchsberechtigte gemeint sei und sich dies...mehr