Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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Sauer, SGB III § 177 Fachku... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 neu in das SGB III eingefügt. Abs. 1 wurde mit Wirkung zum 1.1.2013 durch das Gesetz zur Neuordnung der Altersversorgung der Bezirksschornsteinfegermeister und zur Änderung anderer Gesetze (SchfAVNOG) v. 5.12.2012 (BGB...mehr

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Jansen, SGB VI § 264a Zusch... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die durch das RÜG v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) mit Wirkung v. 1.1.1992 in das Gesetz eingefügte Vorschrift (vgl. auch BT-Drs. 12/405 S. 129) ist wie folgt geändert worden: ab 1.1.2005 durch das Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts v. 15.12.2004 (BGBl. I S. 3396): In Abs. 2 wurden aufgrund der Einbeziehung von eingetragenen Lebenspartnerschaften u. a...mehr

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Sauer, SGB III § 133 Saison... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 133 enthält eine Fortschreibung von Übergangsregelungen zur Einführung des Saison-Kurzarbeitergeldes (Saison-Kug) in Bezug auf das Gerüstbauerhandwerk. Die bis zum 31.3.2012 in § 434n Abs. 2 bis 5 enthaltenen Sonderregelungen für den Gerüstbau waren zunächst zeitlich befristet fortgeschrieben worden. Dabei ist es geblieben. Rz. 2a § 434n Abs. 2 stellte ursprünglich kl...mehr

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Jansen, SGB VI § 254c Anpas... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 Nr. 67 des RÜG v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) mit Wirkung zum 1.1.1992 in das Gesetz eingefügt worden. Sie wurde mit Wirkung zum 1.1.2012 durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 22.12.2011 (BGBl. I S. 3057) durch Anfügung eines Satzes erweitert (Folgeänderung zu § 118 a). Durch Art. ...mehr

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Sauer, SGB III § 181 Zulass... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält die vom Gesetzgeber für erforderlich gehaltenen Regelungen zum Verfahren der Zulassung von Trägern und Maßnahmen zur Arbeitsförderung nach dem SGB III. Zum Zulassungsverfahren von Trägern und Maßnahmen sind wesentliche Bestimmungen von der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV) in das SGB III überführt und damit für alle Träg...mehr

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Jansen, SGB IV § 28n Verord... / 1 Allgemeines

Rz. 5 Die Vorschrift räumt dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) eine umfassende Ermächtigung ein. Mit Zustimmung des Bundesrates kann das BMAS zu vielen Punkten, die mit der Beitragsabrechnung und der Abrechnung und Weiterleitung der Beiträge zusammenhängen, Rechtsverordnungen erlassen. Der Umfang der Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen ist in den ...mehr

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Jansen, SGB VI § 210 Beitra... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Rentenreformgesetz 1992 (RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Der ursprüngliche Regelungsinhalt entsprach im Wesentlichen dem bis zum 31.12.1991 geltenden Recht zur Erstattung zu Recht gezahlter Beiträge. Noch vor ihrem Inkrafttreten wurde § 210 – insbesondere wegen der Wiedervereinigung Deuts...mehr

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Sauer, SGB III § 182 Beirat / 2.1 Grundsatz (Abs. 1)

Rz. 6 Abs. 1 verpflichtet zur Einrichtung eines Beirates bei der Bundesagentur für Arbeit. Daraus wird deutlich, dass es sich um ein übergeordnetes, für das gesamte Bundesgebiet zuständiges Gremium handelt, das in Bezug auf die Zulassung von Trägern und Maßnahmen insgesamt seiner Aufgabenstellung nachgehen soll. In der Zeit bis zum 31.3.2012 war der Beirat bereits als Anerke...mehr

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Jansen, SGB VI § 255a Besti... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die am 1.1.1992 in Kraft getretene Vorschrift wurde mehrfach geändert, seit 2004 wie folgt: Die Vorschrift wurde ab 1.8.2004 durch das RV-Nachhaltigkeitsgesetz v. 21.7.2004 (BGBl. I S. 1791) neu gefasst und an die Ermittlung des aktuellen Rentenwerts unter Berücksichtigung eines Nachhaltigkeitsfaktors (vgl. § 68) und unter Beachtung der Einkommensentwicklung in den neue...mehr

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Sauer, SGB III § 177 Fachku... / 2.1 Fachkundige Stelle

Rz. 8 Abs. 1 definiert die fachkundigen Stellen als die akkreditierten Zertifizierungsstellen, die Träger und Maßnahmen für die Arbeitsförderung zulassen dürfen. Schon mit den Gesetzen für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt wurde das Verfahren zur Prüfung der Qualität von Weiterbildungsanbietern und ihrem Lehrgangsangebot neu geregelt. Neben der Einführung von Bildungs...mehr

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Sauer, SGB III § 180 Ergänz... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt ergänzend, unter welchen zusätzlichen Voraussetzungen Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung zugelassen werden können. Sie wurde früher insbesondere durch § 9 der aufgrund der Ermächtigung des § 87 a. F. (in geänderter Fassung seit 1.4.2012 § 184) erlassenen Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung v. 16.6.2004 (BGBl. I ...mehr

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Jansen, SGB VI § 269b Rente... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die durch Art. 1 des Altersvermögensergänzungsgesetzes (AVmEG) v. 21.3.2002 (BGBl. I S. 403) als § 269a eingefügte Vorschrift ist am 1.1.2002 in Kraft getreten. Sie regelt, in welchen Fällen bei einer Rentenabfindung anlässlich der Wiederheirat aus Gründen des Vertrauensschutzes — abweichend von § 107 Abs. 1 i.d. Neuf. v. 1.1.2002 — eine zuvor gezahlte kleine Witwen- bz...mehr

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Jansen, SGB VI § 269 Steige... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die am 1.1.1992 durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1992 – RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) in Kraft gesetzte Vorschrift (vgl. BT-Drs. 11/4124 S. 77, 202; Abs. 2 bis 4 wurden ergänzt durch die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung – 11. Ausschuss, vgl. BT-Drs. 11/5490 S. 163 f.) ist ber...mehr

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Jansen, SGB VI § 255b Veror... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 Nr. 69 des RÜG v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) mit Wirkung zum 1.1.1992 in das Gesetz eingefügt und wie folgt modifiziert worden: Abs. 1 wurde durch das 2. SGB VI-ÄndG v. 2.5.1996 (BGBl. I S. 659) dahingehend geändert, dass seit dem 1.7.1996 auch im Beitrittsgebiet nur einmal jährlich eine Rentenanpassung – jeweils zum 1. Juli – durchzufüh...mehr

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Jansen, SGB VI § 270b Rente... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 Nr. 51 des Gesetzes zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit v. 20.12.2000 (BGBl. I S. 1827) mit Wirkung zum 1.1.2001 (Art. 24 Abs. 1) in das Gesetz eingefügt worden. Gültig ist die Vorschrift i. d. F. v. 19.2.2002 ab 1.1.2002.mehr

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Jansen, SGB VI § 118a Anpas... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 22.12.2011 (Art. 4 Nr. 1a) mit Wirkung zum 1.1.2012 (Art. 23 Nr. 1) in Kraft getreten.mehr

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Jansen, SGB IV § 28m Sonder... / 2.1 Zahlung der Beiträge für Beschäftigte exterritorialer Arbeitgeber (Abs. 1)

Rz. 5 Die Vorschrift erfasst Arbeitgeber, die nach den §§ 18 bis 20 GVG nicht der inländischen Gerichtsbarkeit unterliegen. Beschäftigte haben den Gesamtsozialversicherungsbeitrag nach § 28m Abs. 1 in den Fällen zu zahlen, in denen eine internationale Zuständigkeit der Gerichte in der Bundesrepublik Deutschland für Aktivklagen gegen den Arbeitgeber fehlt. Rz. 6 Auch für Besch...mehr

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Jansen, SGB VI § 255a Besti... / 2.1.3 Gesetzlich festgesetzter Vorjahres-Vergleichswert (Abs. 3)

Rz. 25 Durch das Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz v. 28.6.2022 (BGBl. I S. 975) wurde mit Wirkung zum 1.7.2022 dem § 255a ein neuer Abs. 3 angefügt, der gesetzlich vorgibt, dass für die Ermittlung des Vergleichswerts zum 1.7.2022 der Wert 33,41 EUR als Vorjahreswert gilt (vgl. auch Gesetzesmaterialien: BT-Drs. 20/1680 S. 26 f. = BR-Dr...mehr

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Jansen, SGB VI § 76b Zuschl... / 3 Literatur

Rz. 32 Deinert, Mini- und Midijobs – Geringfügige Beschäftigung und Gleitzone, AiB 2012, 643. Irion, Grundrente demütigt Rentenbeiträge aus Minijobs – Übersehene Anreizumkehr-Schwelle der Grundrente bei 1.352 EUR schafft Gestaltungsmöglichkeiten bei Minijobs, BAV, Versorgungsausgleich, Pflegepersonen und mehr, rv 2020, 173. Lorenz-Schmidt, Das Instrumentarium der Rentenversich...mehr

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Jansen, SGB VI § 270b Rente... / 1.2 Vorgängervorschriften

Rz. 5 Vorgängervorschriften finden sich in § 100 Abs. 1 Satz 2 AVG, § 1321 Abs. 1 Satz 2 RVO und § 108c Abs. 1 Satz 2 RKG, die einen Anspruch auf Mitnahme von Renten wegen Berufsunfähigkeit ins Ausland daran knüpften, dass auf sie bereits beim Wegzug aus dem Bundesgebiet ein Anspruch bestanden hat. Die Regelungen wurden durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenvers...mehr

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Jansen, SGB VI § 269b Rente... / 2.4 Eingetragene Lebenspartnerschaft

Rz. 17 Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts v. 15.12.2004 (BGBl. I S. 3396) die zum 1.8.2001 gesetzlich eingeführte Eingetragene Lebenspartnerschaft – nach dem Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz) v. 16.2.2001 (BGBl. I S. 266) – auch umfassend in die Hinterbliebenenversorgung der gesetzli...mehr

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Sauer, SGB III § 178 Träger... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 von § 84 nach § 178 überführt. § 84 war mit Wirkung zum 1.1.2003 durch das Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2002 (BGBl. I S. 4607) neu gefasst worden. Die Vorschrift ist zum 1.4.2012 al...mehr

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Sauer, SGB III § 178 Träger... / 2.2.1 Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Trägers (Nr. 1)

Rz. 12 Die erforderliche Leistungsfähigkeit des Trägers bezieht sich auf die Fähigkeit, die zugelassenen Maßnahmen qualitativ hochwertig und zuverlässig durchzuführen. Nur ein leistungsfähiger Bildungsträger kann die Leistungs- und Qualitätsstandards für die zugelassenen Maßnahmen erfüllen. Erforderlichkeit ist dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entnommen und bringt zum A...mehr

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Jansen, SGB X § 67a Erhebun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 67a wurde durch das Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer Gesetze v. 18.5.2001 (BGBl. I S. 904), mit dem die Vorgaben der EU-Richtlinie (Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. 24.10.1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr, ABl. EG L 281 v. 23.11.199...mehr

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Jansen, SGB VI § 255a Besti... / 2.2 Alte Rechtslage bis 31.12.2017

Rz. 32 Der aktuelle Rentenwert (Ost) beträgt gemäß § 255 a Abs. 1 Satz 1 am 30.6.2005 22,97 EUR. Er blieb damit seit Juli 2003 – nach Aussetzung der Rentenanpassung zum 1.7.2004 (vgl. Gesetz v. 27.12.2003, BGBl. I S. 3014) – unverändert. Dieser Betrag galt aufgrund der Rentenwertbestimmungsverordnung 2005 v. 6.6.2005 (BGBl. I S. 1578) i. V. m. §§ 255 e, 255f (ab 1.7.2008 ges...mehr

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Jansen, SGB VI § 254d Umben... / 2.2.1.1 Beitragszeiten im Beitrittsgebiet (HS 1 Nr. 1 bis 4b)

Rz. 20 Abs. 1 nimmt für Beitrittsgebietszeiten nur eine gebietsbezogene – jedoch keine zeitliche – Zuordnung vor. Das bedeutet, dass es allein darauf ankommt, dass die Beitragszeiten im Beitrittsgebiet zurückgelegt sind, ob nach früherem Reichsrecht (Zeiten bis Juni 1945), nach DDR-Recht oder nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland (Zeiten ab 3.10.1990, ausgenommen "no...mehr

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Jansen, SGB VI § 65 Anpassu... / 1.1.2 Nullrunden

Rz. 3 Der aktuelle Rentenwert (West/Ost) ist zum 30.6.2005 mit 26,13 EUR bzw. 22,97 EUR festgesetzt worden und blieb damit seit Juli 2003 – nach erneuter Aussetzung der Rentenanpassung zum 1.7.2004 (vgl. Gesetz v. 27.12.2003, BGBl. I S. 3014) – unverändert. Dieser Betrag galt aufgrund der Rentenwertbestimmungsverordnung 2005 v. 6.6.2005 (BGBl. I S. 1578) i. V. m. §§ 255 e, 2...mehr

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Jansen, SGB VI § 256c Entge... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 256c ist mit Wirkung vom 1.1.1996 durch das Gesetz zur Änderung des SGB VI und anderer Gesetze vom 15.12.1995 (BGBl. I S. 1824) in das SGB VI eingefügt und durch Art. 7 des 4. Euro-Einführungsgesetzes vom 21.12.2000 (BGBl. I S. 1983) ab 1.1.2002 aus redaktionellen Gründen geändert worden: In Abs. 3 Satz 2 wurde der Verweis "Satz 3 bis 7" durch "Satz 4 bis 8" ersetzt ...mehr

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Jansen, SGB VI § 76e Zuschl... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 76e wurde durch das Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetz v. 5.12.2011 (BGBl. I S. 2458) mit Wirkung zum 13.12.2011 neu in das Gesetz eingefügt (zu den Gesetzesmaterialien vgl. BR-Drs. 526/11, BT-Drs. 17/7143 und BT-Drs. 17/7389; wobei die Gesetzesbegründungen in BR-Drs. 526/11 S. 28 und in BT-Drs. 17/7143 S. 21 wortgleich sind). In der Rentenversicherung werden nunm...mehr

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Jansen, SGB VI § 262 Mindes... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in das Gesetz eingefügt und durch das Rentenüberleitungsgesetz (RÜG) v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) ebenfalls zum 1.1.1992 in Abs. 2 um den letzten Halbsatz ergänzt. Mit der Bekanntmachung der Neufassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (BGBl. I 2002 S. 754) blieb § 262...mehr

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Jansen, SGB VI § 264b Zusch... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 4 Nr. 24 des Gesetzes zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung v. 5.12.2012 (BGBl. I S. 3474) mit Wirkung zum 1.1.2013 neu in das Gesetz eingefügt und regelt die Zuschläge an Entgeltpunkten für Arbeitsentgelt aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung (BT-Drs. 17/10773 S. 14 f.). Die ursprünglich in § 264b enthal...mehr

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Jansen, SGB VI § 39 Altersrente für Frauen (außer Kraft)

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Rentenreformgesetz 1992 (RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten und regelte die Voraussetzungen für einen abschlagsfreien vorzeitigen Anspruch auf Altersrente für Frauen nach Vollendung ihres 60. Lebensjahres; nach dem bis zum 31.12.1991 geltenden Recht ergaben sich diese Anspruchsvoraussetzunge...mehr

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Jansen, SGB VI § 263a Gesam... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das RÜG v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) mit Wirkung zum 1.1.1992 in das Gesetz eingefügt worden (vgl. auch BT-Drs. 12/405 S. 129). Mit der Bekanntmachung der Neufassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (BGBl. I 2002 S. 754) blieb § 263a unverändert. Gültig ist die Vorschrift i. d. F. v. 19.2.2002 ab 1.1.2002 bis zum 30.6.2024. Durch Art. 1 Nr....mehr

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Sauer, SGB III § 184 Verord... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält eine Ermächtigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Erlass einer Rechtsverordnung über die Voraussetzungen der Akkreditierung von fachkundigen Stellen und der Zulassung von Trägern und Maßnahmen, etwa im Rahmen der beruflichen Weiterbildung sowie damit im Zusammenhang stehender Verfahren. Die Regelung betrifft alle Träger der Arb...mehr

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Jansen, SGB IV § 28k Weiter... / 2.1 Weiterleitung der Fremdbeiträge

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 bestimmt, dass die an die Einzugsstellen gezahlten bzw. von diesen eingezogenen Beiträge einschließlich Zinsen auf Beiträge und Säumniszuschläge arbeitstäglich an den zuständigen Rentenversicherungsträger, an den jeweiligen Träger der Pflegeversicherung, an die Bundesagentur für Arbeit sowie an den Gesundheitsfonds weiterzuleiten sind (vgl. auch § 28n Nr....mehr

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Sauer, SGB III § 176 Grundsatz / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 neu in das SGB III eingefügt.mehr

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Sauer, SGB III § 178 Träger... / 2.2.5 Teilnahmebedingungen (Nr. 5)

Rz. 32a Nr. 5 fordert, dass die vertraglichen Vereinbarungen des Trägers mit dem Teilnehmenden angemessene Teilnahmebedingungen für den Teilnehmenden enthalten. Das Gesetz benennt Kündigungs- und Rücktrittsrechte ausdrücklich. Diese sind insbesondere auf den Fall auszurichten, in dem der Teilnehmende eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen kann und deshalb...mehr

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Sauer, SGB III § 178 Träger... / 2.2.2 Eigene Vermittlungsbemühungen (Nr. 2)

Rz. 21 Nr. 2 verlangt vom Träger die Fähigkeit, durch eigene Vermittlungsbemühungen die Eingliederung von Teilnehmern unterstützen zu können. Dies unterstreicht den Paradigmenwechsel bei der Förderung der beruflichen Weiterbildung, der durch die Bundesagentur für Arbeit vollzogen worden ist. Gegenüber früher werden eben nicht mehr von Trägern angebotene Bildungsmaßnahmen dur...mehr

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Jansen, SGB VI § 76b Zuschl... / 2.1.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 10 Für die Zuschlagsregelung muss daher zunächst der persönliche Anwendungsbereich der Vorschrift eröffnet sein. Rz. 11 Dauerhaft geringfügig entlohnte Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV sind ab dem 1.1.2013 in die Versicherungspflicht der gesetzlichen Rentenversicherung einbezogen. Dafür darf das Arbeitsentgelt aus geringfügiger Beschäftigung die in § 8 Abs. 1 Nr....mehr

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Sauer, SGB III § 182 Beirat / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 neu in das SGB III eingefügt.mehr

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Jansen, SGB VI § 264b Zusch... / 3 Literatur

Rz. 21 Schlegel, Gesetz zur Änderung der geringfügigen Beschäftigung, jurisPR-SozR 1/2013 Anm. 1.mehr

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Jansen, SGB VI § 76e Zuschl... / 2.1.1 Begriff der besonderen Auslandsverwendung

Rz. 7 Eine besondere Auslandsverwendung liegt vor, wenn es sich um eine Verwendung aufgrund eines Übereinkommens oder einer Vereinbarung mit einer über- oder zwischenstaatlichen Einrichtung oder mit einem auswärtigen Staat auf Beschluss der Bundesregierung im Ausland oder außerhalb des deutschen Hoheitsgebietes auf Schiffen oder in Luftfahrzeugen handelt. Dem steht eine sons...mehr

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Jansen, SGB VI § 255b Veror... / 2.2.2 Letztmalige Bestimmung 2018 (Satz 2)

Rz. 11 Die Werte nach Abs. 2 Satz 1 sind letztmals für das Jahr 2018 zu bestimmen. Dies gilt aufgrund der Änderung der Vorschrift zum 1.1.2018 mit dem Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz. Rz. 12 Für die Zeit von 2019 bis 2024 ergeben sich die maßgebenden Werte der Hochbewertung der Anl. 10 zum SGB VI unmittelbar aus Art. 1 Nr. 45 des Rentenüberleitungs-Abschlussgesetzes – also...mehr

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Jansen, SGB VI § 65 Anpassu... / 2.4 Rentenanpassungen im Überblick

Rz. 14 Der aktuelle Rentenwert (West/Ost) beträgt nach der jeweiligen Rentenwertbestimmungsverordnung in den laufenden Jahren ab 2008: ab 1.7.2008 26,56 EUR bzw. 23,34 EUR (Art. 2 des Rentenanpassungsgesetzes 2008 v. 26.6.2008, BGBl. I S. 1076), ab 1.7.2009 27,20 EUR bzw. 24,13 EUR (Rentenwertbestimmungsverordnung 2009 v. 17.6.2009, BGBl. I S. 1335), ab 1.7.2010 unverändert (Re...mehr

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Jansen, SGB VI § 256 Entgel... / 2.3.1 Mindestentgeltpunkte (Satz 1 und Satz 3)

Rz. 18 § 256a Abs. 4 ist lex specialis und verdrängt die Bewertung von in den alten Bundesländern zurückgelegter Wehr- oder Zivildienstes nach § 256 Abs. 3. Die Bewertung von im Beitrittsgebiet zurückgelegten Zeiten des Wehrdienstes mit 1,0 Entgeltpunkten gemäß § 256 Abs. 3 Satz 1 Alt. 2 kommt daher nicht in Betracht. Bei der Ableistung eines Wehrdienstes im Beitrittsgebiet ...mehr

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Jansen, SGB VI § 255f Veror... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 255f (i. d. F. vom 2.12.2006, gültig bis 30.6.2008) bestimmte zunächst die aktuellen Rentenwerte zum 1.7.2001, zum 1.7.2005 (nach Änderung aufgrund des RV-Nachhaltigkeitsgesetzes v. 21.7.2004, BGBl. I S. 1791) und zum 1.7.2007 (nach Änderung aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und anderer Gesetze v. 2.12.2006, BGBl. I S. 2742). In der zuletz...mehr

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Jansen, SGB VI § 254c Anpas... / 2.1.4 Rentenanpassungen durch Verordnung seit 2009 im Überblick

Rz. 9 Der aktuelle Rentenwert (West/Ost) wird jeweils durch die aktuelle Rentenwertbestimmungsverordnung, die auf der Grundlage der Verordnungsermächtigungen der §§ 69, 255b zu erlassen wird, festgesetzt und ist in den Jahren 2009 ff. wie folgt erhöht worden: ab 1.7.2009 auf 27,20 EUR bzw. 24,13 EUR (Rentenwertbestimmungsverordnung 2009 v. 17.6.2009, BGBl. I S. 1335), ab 1.7.2...mehr

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Jansen, SGB VI § 270 Kinder... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die am 1.1.1992 in Kraft getretene Vorschrift ist wie folgt geändert worden: ab 1.1.2002 durch Art. 7 des 4. Euro-Einführungsgesetzes v. 21.12.2000 (BGBl. I S. 1983) in Abs. 1 Satz 2 (DM- in Euro-Beträge) und ab 1.1.2005 durch Art. 5 des Dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848); in Abs. 1 Nr. 2 wurde das Wort "Unterhal...mehr

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Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 2.1.2.4 Fünf-Sechstel-Regel – Berechnung der Entgeltpunkte (HS 2)

Rz. 89 Satz 1 HS 2 sieht die Begrenzung der Bewertung der ermittelten Entgeltpunkte für glaubhaft gemachte Pflichtbeitragszeiten durch die Fünf-Sechstel-Regel vor. Für lediglich glaubhaft gemachte Pflichtbeitragszeiten werden nur höchstens 5/6 der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze bei der Bewertung berücksichtigt. Rz. 90 Die Bewertung nur glaubhaft gemachter Zeiten ist ein ...mehr

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Jansen, SGB VI § 259b Beson... / 2.1.2.3 Rechtslage seit 1.7.2004

Rz. 23 Wegen der neu gefassten Begrenzungsregelungen aufgrund des 2. AAÜG-ÄndG ist das BVerfG erneut angerufen worden. Es stellte am 23.6.2004 (BVerfG, Beschlüsse v. 23.6.2004, 1 BvL 3/98, 1 BvL 9/02, 1 BvL 2/03) fest, dass § 6 Abs. 2 und Abs. 3 Nr. 8 AAÜG nicht mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz gemäß Art. 3 GG vereinbar sei, hatte jedoch keine Bedenken bezüglich der neuen ...mehr