Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 32 Erlaß f... / 1.1 Erlassvorschriften nach §§ 32 bis 35 GrStG

Rz. 1 Billigkeitsmaßnahmen im Festsetzungsverfahren normiert § 163 AO. Billigkeitsmaßnahmen im Erhebungsverfahren werden in § 227 AO geregelt. Billigkeitsmaßnahmen können grundsätzlich wegen Unbilligkeit aus persönlichen oder sachlichen Gründen in Betracht kommen. Bei den besonderen grundsteuerrechtlichen Erlassvorschriften nach §§ 32 bis 34 GrStG i. V. m. § 35 GrStG handelt ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teilungserklärung/Teilungsv... / 2.1 Gemeinschaftsordnung

In Teil B (oder Teil II) der Teilungserklärung wird das Verhältnis der Eigentümer untereinander geregelt, wobei dies nicht erforderlich ist. Manche Teilungserklärungen begnügen sich mit dem Hinweis auf die Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes. Teilweise sind Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung auch in getrennten Urkunden enthalten. Überwiegend enthalten die Geme...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Einigungsstellenverfahren / 1.1 Erzwingbares Einigungsstellenverfahren

Die Bildung einer Einigungsstelle ist erzwingbar, soweit dies gesetzlich geregelt ist. Das Gesetz ordnet in diesen Fällen an, dass der Spruch der Einigungsstelle die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ersetzt.[1] Eine Einigungsstelle hat immer die Aufgabe, Regelungsfragen zu klären, nicht hingegen reine Rechtsfragen. Ist eine betriebliche Angelegenheit schon umfass...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 28 Fälligkeit / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 5 Die Fälligkeit der Grundsteuer war vormals in § 22 des Grundsteuergesetzes vom 10.8.1951[1], geregelt. Diese Regelungen wurden nur teilweise in die Neufassung des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973[2] überführt.[3] Abweichend von der bisherigen Rechtslage wurde insbesondere nur die Zahlung des Jahresbetrags der Grundsteuer in Vierteljahresraten, aber nicht in Monatsraten ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Buchführung / 5.6 Strenge Anforderungen an digitale Kassenführung beachten

Am 16.12.2016 hat der Bundesrat das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen angenommen. Die gesetzlichen Neuregelungen gelten größtenteils ab dem 1.1.2020, teilweise aber schon seit der Verkündung des Gesetzes.[1] Die neuen gesetzlichen Regelungen gelten für alle Steuerpflichtige, die eine digitale Kasse führen. Zur steuerlichen Behandlung der Kos...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 27 Festset... / 2.1 Steuerfestsetzung für ein Kalenderjahr (Abs. 1 S. 1)

Rz. 11 In § 27 Abs. 1 S. 1 GrStG wird zunächst der Grundsatz normiert, dass die Grundsteuer für das Kj. festgesetzt wird. Mithin hat die Gemeinde die Grundsteuer jeweils für ein Kj., d. h. vom 1.1. bis 31.12., in einem Jahresbetrag festzusetzen. Entsprechend dem in § 9 Abs. 1 GrStG verankerten Stichtagsprinzip (§ 9 GrStG Rz. 10ff.) sind hierfür die Verhältnisse zu Beginn des...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 22 Zerlegu... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 5 Die Vorschriften über die Zerlegung gehen auf §§ 17 und 19 des Grundsteuergesetzes vom 10.8.1951[1], §§ 35 und 36 der Grundsteuer-Durchführungsverordnung (GrStDV) vom 29.1.1952[2] sowie §§ 77 bis 86 der Durchführungsverordnung zum Bewertungsgesetz v. 2.2.1935[3] zurück. Während bis 1973 der Einheitswert des Grundbesitzes zerlegt wurde, wird nach § 22 GrStG in der Neufa...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 23 Zerlegu... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 5 Im Rahmen der Neufassung des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973 [1] hat die Vorschrift den Regelungsinhalt aus § 18 des Grundsteuergesetzes vom 10.8.1951[2] und § 35 der Grundsteuer-Durchführungsverordnung (GrStDV) vom 29.1.1952 in sich aufgenommen. Nach Ansicht des Gesetzgebers kann die Zerlegung des Steuermessbetrags jeweils nur auf den Zeitpunkt durchgeführt werden kann...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 14 Steuerm... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 5 Nach § 12 des Grundsteuergesetzes v. 10.8.1951[1] galt eine allgemeine Steuermesszahl von 10 vom Tausend, die in §§ 28 bis 33 der Grundsteuer-Durchführungsverordnung (GrStDV) v. 29.1.1952[2] weiter abgestuft wurde. Für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft war insoweit § 28 GrStDV einschlägig. Mit der Neufassung des Grundsteuergesetzes v. 7.8.1973 [3] wurde die Steu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 28 Fälligkeit / 3 Fälligkeit bei Kleinbeträgen (Abs. 2)

Rz. 12 Abweichend von § 28 Abs. 1 GrStG können die Gemeinden nach § 28 Abs. 2 GrStG bestimmen, dass bei Kleinbeträgen der Jahresbetrag der Grundsteuer nicht in Vierteljahresbeträgen, sondern in Halbjahresbeträgen oder in einem Jahresbetrag zu entrichten ist. Die Gemeinde ist zur Ausübung dieses Wahlrechts nicht verpflichtet. Macht sie jedoch von dieser Möglichkeit Gebrauch, m...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG Kommentar , ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Mit Rücksicht auf die Zersplitterung des landwirtschaftlichen Grundbesitzes war vor der Neufassung des Grundsteuergesetzes v. 7.8.1973[1] in verschiedenen Ländern anstelle der Zerlegung (§ 22 GrStG) bereits ein sog. Steuerausgleich vorgesehen. Der historische Gesetzgeber hat daher die Möglichkeit zum Steuerausgleich erhalten und es dabei als zweckmäßig erachtet, die La...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 31 Nachent... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 5 Die Vorschrift in der Neufassung des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973 [1] entspricht im Wesentlichen § 25 des Grundsteuergesetzes vom 10.8.1951.[2] Wird, ohne dass Vorauszahlungen zu entrichten waren, erstmals eine Grundsteuer angefordert, so sind laut Gesetzesbegründung die Raten, deren Fälligkeitstage bereits abgelaufen sind, übereinstimmend mit der Regelung in § 30 Gr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 27 Festset... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 5 Bereits nach § 21 Abs. 1 S. 1 des Grundsteuergesetzes vom 10.8.1951[1] war die Grundsteuer für das Rechnungsjahr festzusetzen. Nach der Neufassung des Grundsteuergesetzes v. 7.8.1973[2] sollte das Kj. weiterhin Erhebungszeitraum für die Grundsteuer sein. Da für die Gemeinden im Rahmen der Neufassung des Grundsteuergesetz v. 7.8.1973 aus Gründen der Verwaltungsvereinfac...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praktikanten: Arbeitsrechtl... / 3.1 Definition und Voraussetzungen

Pflichtpraktikanten, auch "echte Praktikanten" genannt, absolvieren ein Praktikum, das von einer Prüfungsordnung zwingend vorgesehen ist und meist Teil studien- oder ausbildungsbegleitender Programme ist. Das Tätigwerden dieser Praktikanten erfolgt ausschließlich im Rahmen der Prüfungsordnung, wobei das Studium oder die Ausbildung im Vordergrund steht. Kennzeichnend für Pfli...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Gewerkschaften im Betrieb / 2 Rechtsstellung außerhalb der Betriebsverfassung

Die Rechte der Gewerkschaften außerhalb der Betriebsverfassung sind gesetzlich nicht geregelt und im Wesentlichen von den Gerichten aus der verfassungsrechtlichen gewährleisteten Koalitionsfreiheit des Art. 9 Abs. 3 GG entwickelt worden. Die wichtigsten Rechte stellen ihre Möglichkeit zur Werbung im Betrieb sowie die Tätigkeit der gewerkschaftlichen Vertrauensleute dar. Nachd...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praktikanten: Arbeitsrechtl... / 4.5 Besondere Pflichten des Arbeitgebers bei der Beschäftigung minderjähriger Praktikanten

Bei minderjährigen Praktikanten werden die Arbeitszeitbedingungen durch das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) modifiziert, welches auch auf Schulpraktika Anwendung findet. Dieses Gesetz reguliert die maximale Arbeitszeit für Praktikanten und dient dem Schutz der jungen Menschen. Spezifische Regelungen gelten für: Schüler unter 15 Jahren, die maximal 35 Stunden pro Woche ar...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 9 Stichtag... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 5 Mit der Vorschrift wurde sowohl das bisher geltende Stichtagsprinzip für die Grundsteuer als auch die bisherige Regelung zum Entstehungszeitpunkt für die Steuerschuld unverändert in die Neufassung des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973[1] übernommen[2]. Rz. 6 Nach der Neufassung des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973 (Rz. 5) wurde die Vorschrift nicht geändert. Sie blieb au...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalkonto: Besonderheite... / 2.4 Abgrenzung der Kapitalkonten

Die Abgrenzung der Kapitalkonten richtet sich nicht nach ihrer Bezeichnung.[1] Führt bspw. eine KG für die Kommanditisten mehrere Konten mit verschiedenen Bezeichnungen, ist anhand des Gesellschaftsvertrags zu ermitteln, welche zivilrechtliche Rechtsnatur diese Konten haben, d. h. ob sie Eigenkapital oder Forderungen und Schulden ausweisen.[2] Ein Kapitalkonto liegt in der Re...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 8 Teilweis... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 5 Im Rahmen der Neufassung des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973[1] wurde mit der Vorschrift übereinstimmend zum bis dahin geltenden Recht nach § 6 Abs. 2 und 3 des Grundsteuergesetzes vom 10.8.1951[2] geregelt, wie die Befreiungsvorschriften der §§ 3, 4 GrStG anzuwenden sind, wenn bei einem Grundstück steuerbegünstigte und nichtbegünstigte Zwecke zusammentreffen.[3] Rz. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 3 Steuerbe... / 3.3.1 Inländische juristische Person des öffentlichen Rechts

Rz. 24 Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind Rechtssubjekte, denen in der Regel aufgrund öffentlich-rechtlicher Hoheitsakte (Gesetz, Verordnung oder Verwaltungsakt) oder öffentlich-rechtlicher Anerkennung eine eigene Rechtspersönlichkeit bzw. Rechtsfähigkeit zukommt. Ihre öffentlich-rechtliche Eigenschaft leitet sich mithin aus Bundes- oder Landesrecht ab. Liegt ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 18 Nachver... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 5 Die Vorschrift in der Neufassung des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973 [1] hat den Regelungsinhalt aus § 15 des Grundsteuergesetzes vom 10.8.1951[2] und § 34 der Grundsteuer-Durchführungsverordnung (GrStDV) vom 29.1.1952[3] in sich aufgenommen. Während die Regelung in § 18 Abs. 1 GrStG eng mit der Institution der Nachfeststellung des Einheitswerts[4] korrespondiert, werde...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 30 Abrechn... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 5 Die Vorschrift in der Neufassung des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973 [1] hat in Übereinstimmung mit der vormaligen Rechtslage nach § 24 des Grundsteuergesetzes vom 10.8.1951[2] und mit der Regelung bei anderen Veranlagungssteuern bestimmt, dass ein Mehrbetrag, der sich nach dem Ergebnis der endgültigen Festsetzung gegenüber den geleisteten Vorauszahlungen ergibt, inner...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 26 Koppelu... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 26 GrStG ergänzt § 25 GrStG um weitere grundsteuerrechtliche Regelungen, die von den Gemeinden bei der Festsetzung des Hebesatzes für die Grundsteuer zu beachten sind. Im Spannungsfeld zwischen dem kommunalen Selbstverwaltungsrecht i. S. d. Art. 28 Abs. 2 GG und der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz des Bundes i. S. d. Art. 105 Abs. 2 GG hat es der historische Bu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 27 Festset... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Zur Verwirklichung des nach § 9 Abs. 2 GrStG abstrakt entstandenen Steueranspruchs ist die Grundsteuer festzusetzen. Die Festsetzung der Grundsteuer erfolgt grundsätzlich durch einen besonderen Verwaltungsakt, den Grundsteuerbescheid i. S. d. §§ 155, 157 AO. In bestimmten Fällen kann die Festsetzung der Grundsteuer durch öffentliche Bekanntmachung i. S. d. § 122 Abs. 4...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 1 Heberecht / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 Ihren Ursprung hat die Vorschrift bereits in § 1 der Grundsteuergesetze vom 1.12.1936[1] und vom 10.8.1951[2]. Im Rahmen der Neufassung des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973[3] erhielt die Vorschrift ihre jetzige Fassung. Sie wurde insbesondere im verfassungsrechtlichen Kontext zu Art. 106 Abs. 6 GG und Art. 28 Abs. 2 GG begründet.[4] dargestellt. Nach der Neufassung des...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 12 Dinglic... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 5 Die Vorschrift in der Neufassung des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973 [1] entspricht § 9 des Grundsteuergesetzes vom 10.8.1951.[2] Neben dem Hinweis, dass die dingliche Haftung des Grundbesitzes für die Grundsteuer beibehalten wird, wurde in der Gesetzesbegründung dargelegt, dass die dingliche Haftung gem. § 77 Abs. 2 AO gegen den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks g...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG , GrStG § 6 ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 5 Land- und forstwirtschaftlich genutzter Grundbesitz war bereits nach dem Grundsteuergesetz 1936 grundsätzlich steuerpflichtig. Nur ausnahmsweise konnte land- und forstwirtschaftlich genutzter Grundbesitz, der zugleich steuerbegünstigten Zwecken diente, nach Maßgabe des § 25 der Grundsteuerdurchführungsverordnung (GrStDV) vom 29.1.1952[1] von der Grundsteuer befreit wer...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 9 Stichtag... / 3 Entstehung der Steuerschuld (Abs. 2)

Rz. 14 Die Grundsteuer entsteht nach § 9 Abs. 2 GrStG mit Beginn des Kj., für das die Steuer festzusetzen ist. Das Kj. beginnt jeweils am 1. Januar, 0.00 Uhr. Nach § 38 AO entstehen die Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis, soweit der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft. Die Grundsteuer knüpft als Realsteuer an den Grundbesitz als St...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 3 Steuerbe... / 2.3 Regelungszusammenhänge

Rz. 16 Das Grundsteuergesetz kennt Steuerbefreiungen von unbegrenzter Dauer und Steuervergünstigen von zeitlich begrenzter Dauer. Die Steuerbefreiungen sind in den §§ 3, 4 i. V. m. §§ 5-8 GrStG abschließend normiert (Rz. 3). Steuervergünstigungen enthält § 15 Abs. 2 bis 4 GrStG (Ermäßigung der Steuermesszahlen für Zwecke der Wohnraumförderung) und § 15 Abs. 5 GrStG (ermäßigte ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 3 Steuerbe... / 5 Steuerbefreiungen außerhalb des GrStG

Rz. 92 Für inländischen Grundbesitz von fremden Staaten sowie von zwischenstaatlichen Organisationen und internationale Einrichtungen bestehen teilweise auch außerhalb des GrStG Steuerbefreiungsvorschriften. Das Grundsteuergesetz v. 10.8.1951 (GrStG 1951)[1] enthielt teilweise noch diesbezügliche Befreiungstatbestände. Die Übernahme der bisherigen Befreiungsvorschriften in § ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 32 Erlaß f... / 1.2.2 Rechtsentwicklung

Rz. 6 Mit der Vorschrift wurde im Rahmen der Neufassung des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973[1] im Wesentlichen der Regelungsinhalt aus § 26a Ziff. 2 bis 4 GrStG 1951[2] sowie §§ 8, 9 der Grundsteuererlassverordnung vom 26.3.1952[3] übernommen. Der Wortlaut des § 32 Abs. 1 Nr. 1 GrStG wurde in Anlehnung an die seinerzeitige Parallelvorschrift in § 115 BewG neu gefasst. Dabei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 3 Steuerbe... / 3.3 Grundbesitz für einen öffentlichen Dienst oder Gebrauch (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 22 Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GrStG ist der Grundbesitz (§ 2 GrStG), der von einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts (Rz. 24) für einen öffentlichen Dienst oder Gebrauch i. S. d. § 3 Abs. 2 und 3 GrStG (Rz. 36ff.) benutzt wird. Ausgenommen von der Steuerbefreiung ist Grundbesitz, der von Berufsvertretungen und Berufsverbänden (Rz. 30) sowie von K...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalkonto: Besonderheite... / 1 Welche Gesellschaftsformen als Personengesellschaften beurteilt werden

Zur Gruppe der Personengesellschaften zählen die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) OHG (offene Handelsgesellschaft), auch als GmbH & Co. OHG KG (Kommanditgesellschaft), auch als GmbH & Co. KG Partnerschaftsgesellschaft und Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung. Daneben sind als Personengesellschaft noch folgende Gesellschaftsformen möglich: stille Gesellsch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 11 Persönl... / 4 Haftungsinanspruchnahme

Rz. 16 Liegen die materiell-rechtlichen Voraussetzungen der haftungsbegründenden Vorschrift nach § 11 GrStG vor, kann die Gemeinde als Steuergläubiger gegenüber dem persönlich Haftenden die Haftungsschuld mit Haftungsbescheid nach § 191 AO festsetzen und ggf. durch Zahlungsaufforderung nach § 219 AO einfordern. Die Vorschriften zur Durchführung des Haftungsverfahrens in § 19...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG, GrSTG § 38 Bekanntmachung

Bekanntmachung Rz. 1 Analog zu anderen Gesetzen wird das für das Grundsteuergesetz fachlich zuständige Bundesministerium der Finanzen durch die Vorschrift ermächtigt, das Grundsteuergesetz in der jeweils gültigen Fassung neu bekannt zu machen. Teilweise sind die Ermächtigungen in anderen Gesetzen noch umfassender. Die Vorschrift wurde mit dem Grundsteuer-Reformgesetz (GrStRefG...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 3 Steuerbe... / 3.3.5 Öffentlich private Partnerschaften (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 49 Die Befreiungsvorschrift nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GrStG setzt i. S. d. Grundsatzes der Rechtsträgeridentität zwischen dem begünstigten Rechtsträger und dem Nutzer des Grundstücks voraus, dass der Grundbesitz ausschließlich derjenigen juristischen Person des öffentlichen Rechts als begünstigtem Rechtsträger zuzurechnen ist, die ihn für einen öffentlichen Dienst ode...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Buchführung / 5.6.3 Ordnungsvorschriften für die Buchführung und Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme

Anforderungen an Registrierkassen Wer aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle oder andere Vorgänge mithilfe eines elektronischen Aufzeichnungssystems erfasst, muss gem. § 146 a Abs. 1 Satz 1 AO ein elektronisches Aufzeichnungssystem verwenden, das jeden aufzeichnungspflichtigen Geschäftsvorfall und anderen Vorgang einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet aufz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG Kommentar , ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 5 Die Vorschrift in der Neufassung des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973 [1] basiert auf § 20 des Grundsteuergesetzes vom 10.8.1951[2] und §§ 37 bis 48 der Grundsteuer-Durchführungsverordnung (GrStDV) vom 29.1.1952.[3] Eingedenk der Tatsache, dass seinerzeit in verschiedenen Ländern – mit Rücksicht auf die Zersplitterung des landwirtschaftlichen Grundbesitzes – anstelle der...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Transfer erbschaftsteuerlic... / 3. Betriebsvermögen

Die Rspr. des BFH zum Begünstigungstransfer nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c Satz 4 ErbStG lässt sich auf den Begünstigungstransfer nach § 13a Abs. 5 Satz 3 ErbStG bzw. §§ 13a Abs. 3, 13b Abs. 3 ErbStG a.F. übertragen. Denn diese Regelungen entsprächen in Zielsetzung und Regelungstechnik dem Begünstigungstransfer bei zu Wohnzwecken vermietetem Grundvermögen, so dass eine einheitliche...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 10 Steuers... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 5 Althergebracht ist bei der Grundsteuer grundsätzlich derjenige Steuerschuldner, dem der Steuergegenstand bewertungsrechtlich zugerechnet worden ist. Im Rahmen der Neufassung des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973[1] hat die Vorschrift im Wesentlichen die bisherige Rechtslage aus § 7 des Grundsteuergesetzes vom 10.8.1951[2] in sich aufgenommen.[3] Rz. 6 Nach der Neufassung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 3 Steuerbe... / 3.5.1.2 Inländische Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3b)

Rz. 61 Die Befreiungsvorschrift nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3b GrStG befreit Grundbesitz von der Grundsteuer, der von einer inländischen Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, die nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung und nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen oder mildtätigen Zwe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 3 Steuerbe... / 3.7 Dienstwohnungen der Geistlichen und Kirchendiener (Abs. 1 Satz 1 Nr. 5)

Rz. 81 Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 GrStG sind Dienstwohnungen der Geistlichen und Kirchendiener der Religionsgesellschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, und der jüdischen Kultusgemeinden (Rz. 74, 76) von der Grundsteuer befreit. § 5 GrStG, nach dessen Absatz 2 Wohnungen stets steuerpflichtig sind, ist insoweit nicht anzuwenden. Die derzeit bestehenden Pr...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Einigungsstellenverfahren / 2 Zusammensetzung der Einigungsstelle

Nach § 76 Abs. 2 Satz 1 BetrVG besteht die Einigungsstelle aus einer gleichen Anzahl von Beisitzern, die je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Betriebsrat bestellt werden. Die Anzahl der Beisitzer bestimmt das Gesetz hingegen nicht. Bei der Beurteilung der erforderlichen Anzahl sind Größe und Art des Betriebs sowie die Schwierigkeit der von der Einigungsstelle zu behandelnde...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 8 Teilweis... / 2 Räumliche Abgrenzung der steuerbegünstigten Benutzung (Abs. 1)

Rz. 10 Lässt sich von einem Steuergegenstand (§ 2 GrStG), der sowohl nach §§ 3,4 GrStG steuerbegünstigten Zwecken als auch anderen (nicht steuerbegünstigten) Zwecken dient, der Teil des Steuergegenstandes, der für steuerbegünstigte Zwecke benutzt wird, räumlich abgrenzen, ist nach § 8 Abs. 1 GrStG nur dieser Teil des Steuergegenstandes steuerfrei. Die räumliche Abgrenzung bzw...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 20 Aufhebu... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 5 § 20 GrStG in der Neufassung des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973[1] beruht teilweise auf dem Regelungsinhalt aus § 16 des Grundsteuergesetzes vom 10.8.1951[2] und § 226 Abs. 1 und 2 AO a. F.. Im historischen Kontext hat der Gesetzgeber in der Gesetzesbegründung dargestellt, dass sich die Vorschrift an die seinerzeit geschaffene bewertungsrechtliche Regelung in § 24 Bew...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 2 Steuerge... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 Im Rahmen der Neufassung des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973[1] hat die Vorschrift sachlich unverändert den Regelungsinhalt aus den §§ 2 und 3 des Grundsteuergesetzes vom 10.8.1951[2] in sich aufgenommen. In der Gesetzesbegründung wurde insbesondere darauf verwiesen, dass sich bereits aus § 1 des Grundsteuergesetzes ergebe, dass nur von dem in einer Gemeinde der Bunde...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG , GrStG § 19... / 3 Anzeigepflicht aufgrund gewährter Grundsteuervergünstigungen (Abs. 2)

Rz. 13 Nach § 19 Abs. 2 S. 1 GrStG hat der Steuerschuldner außerdem den Wegfall der Voraussetzungen für die ermäßigte Steuermesszahl nach § 15 Abs. 2 bis 5 GrStG anzuzeigen. Die Grundsteuervergünstigungen nach § 15 Abs. 2 bis 5 GrStG wurden im Wege des Grundsteuer-Reformgesetzes vom 26.11.2019[1] in das Grundsteuergesetz eingefügt (§ 15 GrStG Rz. 7). Mit den in diesem Zusamme...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GRStG, GrStG § 29 ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 5 Im Rahmen der Neufassung des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973 [1] hat die Vorschrift den Regelungsinhalt aus § 23 des Grundsteuergesetzes vom 10.8.1951[2] in sich aufgenommen. Sie hat damit den Grundsatz übernommen, dass bis zur Bekanntgabe eines neuen Grundsteuerbescheides Vorauszahlungen nach der zuletzt festgesetzten Jahressteuerschuld zu entrichten sind. Mit Blick au...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praktikanten: Arbeitsrechtl... / 2.2 Praktikumsvertrag mit Hinweisen/Tipps zur Vertragsgestaltung

Schriftform Bei der Erstellung eines Praktikumsvertrags, der unter § 22 Abs. 1 Satz 2 MiLoG fällt (und somit die Praktikanten nicht mindestlohnpflichtig sind), müssen die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich festgehalten und dem Praktikanten vor Beginn der Tätigkeit ausgehändigt werden.[1] Zu diesen Bedingungen gehören insbesondere: Name und Anschrift des Arbeitgebers,...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Buchführung / 5.6.2 Kassen-Nachschau: Zeitnah und ohne Ankündigung

Seit dem 1.1.2018 gilt die Kassen-Nachschau gem. § 146b AO. Dies ist ein eigenständiges Verfahren zur zeitnahen Aufklärung steuererheblicher Sachverhalte unter anderem im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Erfassung von Geschäftsvorfällen. Zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen und Buchungen von Kasseneinnahmen und Kassenausgaben können die damit betrauten Amt...mehr