Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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Omnibus-Paket zur Nachhaltigkeit: Die geplanten Änderungen

Zusammenfassung Die Europäische Kommission hat mit dem so genannten Omnibus-Paket am 26.2.2025 weitreichende Änderungen insbesondere an der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), der EU-Taxonomie-Verordnung und der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) vorgeschlagen. Die Vorschläge zielen darauf ab, Unternehmen, insbesondere KMU, von bürokrat...mehr

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Jung, SGB VIII § 78d Verein... / 2.2.2 Inkrafttreten und Zeitpunkt kraft Gesetzes nach Satz 2

Rz. 14 Die Wirksamkeit einer Vereinbarung kann nach Abs. 2 Satz 2 frühestens mit dem Tag ihres Abschlusses beginnen (d. h. dem Tag, an dem der letzte Vertragspartner den Vertrag unterschreibt, nicht etwa zu einem davor liegenden Zeitpunkt, der im Vertrag als Datum der Vereinbarung angegeben ist). Damit ist eine Rückdatierung des Geltungszeitraums vor diesen Zeitpunkt ausgesc...mehr

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Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 24c trat durch das Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz – PNG) v. 23.10.2012[1] nach dem Tag seiner Verkündigung im Bundesgesetzblatt am 30.10.2012 in Kraft und löste den bis dahin geltenden § 195 RVO ab. Die Unterschiede im Wortlaut zu § 195 RVO bestehen darin, dass in § 24c unter Nr. 3 bei dem Anspruch auf Entbindung das Wo...mehr

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Jung, SGB VIII § 99 Erhebun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 99 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) v. 2.10.2021 (BGBl. I S. 4602) seit dem 1.1.2023 in Kraft. Die jüngsten zum 1.1.2023 in Kraft getretenen Änderungen gründen allerdings noch in Art. 1 Nr. 62 Buchst. i des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen...mehr

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Jung, SGB VIII § 98 Zweck u... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 98 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) v. 2.10.2021 (BGBl. I S. 4602) seit dem 1.7.2022 in Kraft. Die mit dem Inkrafttreten des SGB VII – Gesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (Kinder- und Jugendhilfegesetz – KJHG) v. 26.6.1990 (BGBl. I S. 116...mehr

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Jung, SGB VIII § 63 Datensp... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 63 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung der Neufassung des Achten Buches Sozialgesetzbuch v. 11.9.2012 (BGBl. I S. 2022) seit 1.1.2012 in Kraft. Mit dem 2. SGB-ÄndG v. 13.6.1994 (BGBl. I S. 1229) war u. a. der Begriff der "personenbezogenen Daten" durch den der "Sozialdaten" ersetzt worden. Diese zum 1.7.1994 in Kraft getretene Fassung galt, da das Gesetz zur Änder...mehr

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Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 41 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) seit 10.6.2021 in Kraft. Durch das 1. SGB VIII-ÄndG i. d. F. v. 16.2.1993, gültig ab 1.4.1993 hat der Gesetzgeber die Beratungsmöglichkeit in Abs. 3 von einer Kann- in eine Sollvorschrift gewandelt u...mehr

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Jung, SGB VIII § 36a Steuer... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 36a ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) seit 10.6.2021 in Kraft. Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz – KICK) passierte zunächst am 8.7.2005 eine umfassende Ände...mehr

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Jung, SGB VIII § 104 Bußgel... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 104 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) seit dem 10.6.2021 in Kraft. Die Vorschrift wurde seit Inkrafttreten des SGB VIII – durch das Gesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (Kinder- und Jugendhilfegesetz – KJHG) v. 26.6.1...mehr

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Jung, SGB VIII § 40 Kranken... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 40 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung v. 11.9.2012 (BGBl. I S. 2022) ab 1.1.2012 in Kraft. § 40 wurde mehrfach geändert. Mit dem Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das SGB v. 27.12.2003; gültig ab 1.1.2005 erfolgte eine Teiländerung von § 40 Satz 1 HS 2. In § 40 i. d. F. v. 1.1.2005 wird nunmehr auf die Neufassung der Regelungen der Krankenhilfe nach ...mehr

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Jung, SGB VIII § 99 Erhebun... / 2.1.7 Erhebungsmerkmale bei Tageseinrichtungen, Kindertagespflege und Pflegestellen i. S. d. § 98 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 nach Abs. 7 bis 7b

Rz. 32 Abs. 7 bis 7b definiert die Erhebungsstruktur für Maßnahmen der Kindertagespflege. Ab dem 1.7.2022 folgt ein neuer Abs. 7c (vgl. Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG v. 2.10.2021, BGBl. I S. 4602), der die Erhebungsmerkmale bei den Erhebungen über Kinder in den Klassenstufen 1 bis 4 konkretisiert. Rz. 33 Nach Abs. 7 Nr. 1 Buchst. e werden ab dem 10.6.2021 (KJSG) auch Schli...mehr

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Jung, SGB VIII § 104 Bußgel... / 2.1.1 Grundsätzliches

Rz. 2 In Abs. 1 ist im Einzelnen aufgeführt, welche Verhaltensweisen als Ordnungswidrigkeiten verfolgt und mit einer Geldbuße geahndet werden können. Die Entscheidung des Gesetzgebers, bestimmte Verstöße gegen einzelne, zum Schutz von Kindern und Jugendlichen erlassene Bestimmungen des SBG VIII Kinder- und Jugendhilfe als Ordnungswidrigkeiten ahnden zu können, ist nicht neu....mehr

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Jung, SGB VIII § 104 Bußgel... / 2.2.1 Mindest- und Höchstmaß

Rz. 13 Nach § 17 Abs. 1 OWiG beträgt eine Geldbuße mindestens 5,00 EUR (Mindestmaß) und höchstens 1.000,00 EUR, wenn das jeweilige Gesetz nichts anderes bestimmt. In Abs. 2 sind derartige abweichende Bestimmungen enthalten. Nach Abs. 2 HS 1 können vorsätzliche Ordnungswidrigkeiten nach Abs. 1 Nr. 1, 3 und 4 mit einer Geldbuße bis zu 500,00 EUR (Höchstmaß) geahndet werden. Wi...mehr

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Jung, SGB VIII § 36b Zusamm... / 2.1.1 Durchführungsvereinbarungen bei Zuständigkeitsübergang nach Satz 1

Rz. 7 Steht ein Zuständigkeitsübergang von der Jugendhilfe auf einen anderen Leistungsträger an, dann sind im Rahmen des Hilfeplans Vereinbarungen zur Durchführung eines solchen Zuständigkeitsübergangs zu treffen. Rz. 8 Satz 1 schreibt den Sinn der Regelung selbst fest und betont die Sicherstellung von Kontinuität und Bedarfsgerechtigkeit der Leistungsgewährung. Durch die Zus...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.1 Arbeitsentgeltgarantie

Rz. 35 Der Arbeitsentgeltschutz in Abs. 4 konkretisiert das in § 78 Satz 2 BetrVG enthaltene Benachteiligungsverbot. Es sichert, dass die Bemessungsgrundlage für das Arbeitsentgelt sich nicht deshalb verschlechtert, weil das Betriebsratsmitglied wegen der Übernahme des Amts nicht oder nicht in dem gleichen Umfang in den Arbeitsprozess eingegliedert ist und daher auch nicht ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 2 Allgemeines

Rz. 7 Nach Art. 6 Abs. 4 GG hat jede Mutter – auch die werdende – Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge durch die Gemeinschaft. Die daraus resultierende Schutzverpflichtung des Staates setzte der Gesetzgeber durch spezifische Regelungen in unterschiedlichen Gesetzen um, und zwar für den arbeitsrechtlichen Schutz (z. B. Beschäftigungsverbote, Kündigungsschutz, wirtschaftlic...mehr

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Jung, SGB VIII § 41a Nachbe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 41a ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) seit 10.6.2021 in Kraft (vgl. zu den Gesetzesmaterialien; BR-Drs. 5/21 S. 93 f. = BT-Drs. 19/26107 S. 95 f.). Durch Art. 1 Nr. 32 des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Ehrenamtliche Tätigkeit (Abs. 1)

Rz. 2 Das Amt des Betriebsratsmitglieds wird als privatrechtliches Ehrenamt unentgeltlich geführt. Die Wahrung der Unabhängigkeit des Betriebsratsmitglieds verlangt eine strenge Auslegung des Begriffs der Unentgeltlichkeit.[1] Das Betriebsratsmitglied darf aus seiner Mitgliedschaft keinen Vorteil ziehen, den nicht das Gesetz mit ihr verbindet. Rz. 3 Die Unentgeltlichkeit der...mehr

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Jung, SGB VIII § 104 Bußgel... / 2.1.4 Verstöße gegen Meldepflichten (Nr. 3)

Rz. 8 Die Einstufung der Verstöße gegen die Meldepflicht als Ordnungswidrigkeit und damit die Bußgeldbewährung wurde erst durch das Erste Gesetz zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch v. 16.2.1993 (BGBl. I S. 239) mit Wirkung zum 1.4.1993 in die Vorschrift eingefügt; bis dahin enthielt die Vorschrift keine Regelung bei Verstoß gegen die Meldepflichten i. S. d. Vorgä...mehr

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Jung, SGB VIII § 106 Einsch... / 1.1 Einführung

Rz. 2 § 42a Abs. 1 Satz 2 regelt – ebenfalls erst durch das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher (VerbaKJUVBG) v. 28.10.2015 (BGBl. I S. 1802) mit Wirkung zum 1.11.2015 in das SGB VIII eingefügt – seitdem freiheitsentziehende Maßnahmen für die vorläufige Inobhutnahme und beinhaltet die materiellen Regeln ei...mehr

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Jung, SGB VIII § 29 Soziale... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 29 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung v. 11.9.2012 (BGBl. I S. 2022) seit 1.1.2012 in Kraft. Eingefügt wurde § 29 durch das Gesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (Kinder- und Jugendhilfegesetz – KJHG) v. 26.6.1990 (BGBl. I S. 1163) und damit begründet, dass nach modellhaften Erprobungen von Erziehungskursen der fördernde Einfluss solcher erziehe...mehr

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Jung, SGB VIII § 104 Bußgel... / 2.1.2 Betreuung oder Aufnahme ohne Pflegeerlaubnis (Nr. 1)

Rz. 5 Nach dem durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (BGBl. I S. 2729) neu gefassten § 43 Abs. 1 bedarf jeder, der Kinder außerhalb ihrer Wohnung in anderen Räumen während des Tages mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als 3 Monate betreuen will (Tagespflegeperson) der Erlaubnis. Ferner bedarf nach dem durch das Gesetz zur Weitere...mehr

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Jung, SGB VIII § 41a Nachbe... / 2.1.2 Leichte Sprache

Rz. 12 Durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) wurde mit Wirkung zum 10.6.2021 bei der Nachbetreuungshilfe auch der Anspruch auf verständliche, nachvollziehbare und wahrnehmbare Beratung und Unterstützung eingefügt. Der Begriff "wahrnehmbar" war bereits im ursprünglichen Text vorgesehen (vgl. Gesetzesentwurf: BR-Drs. 5/21 S. 14 = BT-D...mehr

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Jung, SGB VIII § 106 Einsch... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher (VerbaKJUVBG) v. 28.10.2015 (BGBl. I S. 1802) mit Wirkung zum 1.11.2015 neu in das SGB VIII eingefügt.mehr

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Jung, SGB VIII § 105 Strafv... / 1.2 Vorgängervorschriften

Rz. 1b In dem mit Inkrafttreten des SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe zum 31.12.1990 außer Kraft getretenen Gesetz für Jugendwohlfahrt (JWG) waren ebenfalls bereits in §§ 86, 87 Strafvorschriften enthalten.mehr

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Jung, SGB VIII § 105 Strafv... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 105 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung v. 11.9.2012 (BGBl. I S. 2022) seit 1.1.2012 in Kraft. Die Vorschrift ist seit Inkrafttreten des SGB VIII – durch das Gesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (Kinder- und Jugendhilfegesetz – KJHG) v. 26.6.1990 (BGBl. I S. 1163) – inhaltlich unverändert geblieben. Lediglich durch die Neufassung des Achten Buche...mehr

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Jung, SGB VIII § 78c Inhalt... / 2.1.1.1 Qualitätsmanagement nach Nr. 1

Rz. 9 Nach Nr. 1 erhebt das Gesetz zunächst das Qualitätsmanagement zum Zentralen Leistungsmerkmal; Gegenstand der Leistungsvereinbarung sind danach Art, Ziel und Qualität des Leistungsangebots.mehr

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Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 2.1.1.5 Dauer der Hilfe nach Abs. 1 Satz 1

Rz. 32 Das Gesetz enthält bei der Bewilligung von Hilfen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres keine Vorgaben für die Dauer der Hilfen. Abs. 1 Satz 1 ordnet vielmehr ausdrücklich an, dass die Hilfe solange zu gewähren ist, wie es aufgrund der individuellen Situation des jungen Menschen notwendig ist. Eine prinzipielle Begrenzung des Bewilligungszeitraumes (auf 6 oder 12 Mo...mehr

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Jung, SGB VIII § 36a Steuer... / 1.4 Vorgängervorschriften

Rz. 6 § 36a ist erstmalig durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz-KICK, BGBl. I S. 1229) mit Wirkung zum 1.10.2005 in das SGB VIII eingefügt worden; eine Vorgängervorschrift existiert daher nicht. Das JWG und das bis zum 30.9.2005 geltende SGB VIII kannte eine Regelung über das Recht auf Selbstbescha...mehr

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Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 3.2 Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft

Rz. 10 Die in § 24c aufgeführten Leistungen decken sich inhaltlich mit denen, die § 21 Abs. 1 Nr. 3 SGB I aufführt. Allerdings ist die Betriebshilfe für landwirtschaftliche Unternehmerinnen bei Schwangerschaft und Mutterschaft in § 24c, also im Anwendungsbereich des SGB V, nicht vorgesehen. Diese ist speziell den landwirtschaftlichen Krankenkassen vorbehalten und in § 9 des ...mehr

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Jung, SGB VIII § 38 Zulässi... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 38 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes v. 10.8.2021 (BGBl. I S. 3424) seit 1.8.2022 in Kraft. Durch die pauschale Neuregelung durch Art. 1 Nr. 30 des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) wurde mit Wirkung zum 10.6.2021 auch ein vollständig neuer § 38 in das SGB VIII...mehr

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Jung, SGB VIII § 62 Datener... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 62 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) seit dem 10.6.2021 in Kraft. Änderungen erfuhr die mit dem SGB VIII eingefügte Vorschrift durch das 1. SGB VIII-ÄndG v. 16.2.1993 (BGBl. I S. 239) und das 2. SGBÄndG v. 13.6.1994 (BGBl. I S. 1229). Di...mehr

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Jung, SGB VIII § 104 Bußgel... / 1.1 Überblick und Einführung

Rz. 1a Nach § 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) ist eine Ordnungswidrigkeit eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt. Die Begriffsbestimmungen von § 1 OWiG gelten auch für Bußgeldvorschriften außerhalb des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten. Mit der als Rechtsfolge an...mehr

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Jung, SGB VIII § 78c Inhalt... / 2.2.1 Leistungsgerechte Vergütung nach Satz 1

Rz. 26 Die Höhe der jeweiligen leistungsgerechten Vergütung ist nach der in §§ 78a ff. getroffenen – auf den Erfahrungen der Gesundheitsreform nach dem SGB V sowie der dieser folgenden Pflegeversicherung und der Sozialhilfe aufbauenden – Entscheidung des Gesetzgebers für eine marktorientierte Versorgung mit Leistungen der Jugendhilfe in erster Linie über die Feststellung von...mehr

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Jung, SGB VIII § 98 Zweck u... / 1.2 Einführung

Rz. 2 Die Vorschrift umschreibt als Einweisungsnorm den Regelungsinhalt des Neunten Kapitels – Kinder- und Jugendhilfestatistik. Sie ordnet die regelmäßige Durchführung einer Bundesstatistik an. In der Methodik weist die Vorschrift deutliche Parallelen zur Sozialhilfestatistik (§§ 121 bis 129 SGB XII) auf. Rz. 3 Zur Entwicklung der statistischen Datenerbhebung im Jugendhilfer...mehr

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Jung, SGB VIII § 38 Zulässi... / 2.3.1 Hilfeplanentwicklung vor Ort unter Beteiligung des Kindes nach Satz 1

Rz. 42 Zunächst stellt das Gesetz klar, dass auch bei einer Auslandserbringung die Grundregel zur Überprüfung und Fortschreibung des Hilfeplans nach Maßgabe von § 36 Abs. 2 Satz 2 gilt (auf die Komm. zu § 36 wird insoweit Bezug genommen). Satz 1 ergänzt bzw. konkretisiert daher die Regelungen zur Hilfeplanung nach § 36 Abs. 2 Satz 2 bei Hilfen, die im Ausland erbracht werden...mehr

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Jung, SGB VIII § 98 Zweck u... / 2.5 Datenerhebung zur Entwicklung der gemeinsamen elterlichen Sorge nach Abs. 2

Rz. 45 Mit Urteil v. 29.1.2003 (1 BvL 20/99, 1 BvR 933/01) hat das BVerfG u. a. die Verpflichtung des Gesetzgebers festgestellt, die tatsächliche gesellschaftliche Entwicklung im Bereich der elterlichen Sorge im Hinblick darauf zu beobachten, ob die gesetzlichen Annahmen auch vor der Wirklichkeit Bestand haben. Dem ist der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Umsetzung familienrec...mehr

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Jung, SGB VIII § 34 Heimerz... / 2.3 Beratungsanspruch bei Ausbildung und Beschäftigung nach Satz 3

Rz. 50 Der offene Charakter der Zielsetzung des Satzes 2 Nr. 3 – Vorbereitung auf ein selbständiges Leben – wird flankiert durch Satz 3. Danach sollen Jugendlichen auf ein selbständiges Leben vorbereitet und in Fragen der Lebensführung, der Ausbildung und Beschäftigung beraten und unterstützt werden (der ursprünglich im Gesetzesentwurf des KJHG in Abs. 2 vorgesehene Passus, ...mehr

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Jung, SGB VIII § 35 Intensi... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 35 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung v. 11.9.2012 (BGBl. I S. 2022) seit 1.1.2012 in Kraft. Eingefügt wurde § 35 durch das Gesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (Kinder- und Jugendhilfegesetz – KJHG) v. 26.6.1990 (BGBl. I S. 1163). Einschränkungen im Bereich der intensivpädagogischen Auslandsmaßnahmen brachte zuletzt die Änderung des SGB VIII du...mehr

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Jung, SGB VIII § 38 Zulässi... / 2.1.1 Grundsatz der Inlandserbringung nach Satz 1

Rz. 10 Hilfen nach dem Abschnitt, in dem § 38 steht, sind i. d. R. im Inland zu erbringen; es gilt daher der Grundsatz der Inlandserbringung. Dies entspricht den Vorgaben des bereits bis zum 9.6.2021 geltenden Rechts des § 27 Abs. 2 Satz 3 HS 1 a. F. Rz. 11 Der Grundsatz der Inlandserbringung war durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe KICK in § 27 ...mehr

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Jung, SGB VIII § 78c Inhalt... / 2.1.2 Verhandlungsspielraum und (Privat-)Automomie

Rz. 17 Durch die Beschreibung eines offenen nicht abgeschlossenen Tatbestands möglicher Leistungsmerkmale wird zwar der Inhalt der Leistungsvereinbarung umrissen, letztlich ist die Regelung aber auch Ausdruck der Privatautonomie, da die Vertragspartner auch weitere – namentlich nicht genannte – Vertragsgegenstände vereinbaren können. Damit trägt das Gesetz dem Verhandlungssp...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 7.5 Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts

Rz. 74 Sind die materiellen und formellen Voraussetzungen für die Teilnahme an einer Schulung nach Abs. 6 gegeben, so ist das Betriebsratsmitglied von seiner beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts zu befreien, damit es an der Schulung teilnehmen kann (Abs. 6 Satz 1 i. V. m. Abs. 2). Es gilt insoweit Gleiches wie nach Abs. 2. Durch die zulässige Teilnahme an...mehr

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Jung, SGB VIII § 35 Intensi... / 2.2 Dauer der Hilfe nach Satz 2

Rz. 25 In Satz 2 der Vorschrift ist vorgesehen, dass die Hilfe auf längere Zeit angelegt ist. Diese Notwendigkeit ergibt sich meist bereits aus der Schwere der Gefährdung des Jugendlichen und der meist anfänglich nur gering ausgeprägten Neigung, Hilfe anzunehmen sowie aus der besonderen Zielsetzung, eine soziale Integration und eine eigenverantwortliche Lebensführung zu unte...mehr

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Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 2.3 Beendigung und Zuständigkeitswechsel – Prüfpflicht des Jugendhilfeträgers nach Abs. 3

Rz. 43 Abs. 3 betrifft die sog. Leaving-Care-Situation. "Leaving Care" bezeichnet den Übergang von der Jugendhilfe in ein bestenfalls selbstständiges und eigenverantwortliches Leben. Careleaver sind junge Menschen, die einen Teil ihres Lebens in der stationären Einrichtungen der Jugendhilfe verbracht haben und sich am Übergang in ein eigenständiges Leben befinden. Sofern die...mehr

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Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 2.3.6 Anwendbarkeit von § 36b

Rz. 60 Der thematisch eng verwandte § 36b ist entsprechend anzuwenden; damit stellt das Gesetz gleichzeitig klar, dass für diese Fälle die in § 36b Abs. 1 und 2 getroffenen Regelungen zur Zusammenarbeit beim Zuständigkeitsübergang gelten (BR-Drs. 5/21 S. 92 = BT-Drs. 19/26107 S. 95). Rz. 61 § 36b enthält die allgemeinen Regeln und Anforderungen an die Hilfeplanung bei einem m...mehr

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Jung, SGB VIII § 34 Heimerz... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 34 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung v. 11.9.2012 (BGBl. I S. 2022) seit 1.1.2012 in Kraft. Eingefügt wurde § 34 SGB VIII durch das Gesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (Kinder- und Jugendhilfegesetz – KJHG) v. 26.6.1990 (BGBl. I S. 1163). Im Übrigen gilt die Vorschrift i. d. F. des 1. SGB VIII-ÄndG v. 16.2.1993 in unveränderter Form bis heute ...mehr

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Jung, SGB VIII § 32 Erziehu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 32 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung v. 11.9.2012 (BGBl. I S. 2022) seit 1.1.2012 in Kraft. Eingefügt wurde § 32 durch das Gesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (Kinder- und Jugendhilfegesetz – KJHG) v. 26.6.1990 (BGBl. I S. 1163). Es erfolgten dann diverse Neubekanntmachungen, die die Vorschrift aber unverändert ließen, so durch die Neufassung ...mehr

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Jung, SGB VIII § 62 Datener... / 1.4 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 3 Das soziale Datenschutzrecht ist allgemeinrechtlich im SGB X geregelt. Korrespondierende Regelung ist insoweit § 67a SGB X. Ergänzende Begriffsbestimmungen aus dem Datenschutzrecht finden sich insbesondere in § 67 SGB X. Das Sozialgeheimnis wird durch § 35 SGB I garantiert. Außerdem sind die Regelungen der Verordnung (EU) 2016/679 – die Datenschutz-Grundverordnung – fl...mehr

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Jung, SGB VIII § 31 Sozialp... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 31 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung v. 11.9.2012 (BGBl. I S. 2022) seit 1.1.2012 in Kraft. Eingefügt wurde § 31 durch das Gesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (Kinder- und Jugendhilfegesetz – KJHG) v. 26.6.1990 (BGBl. I S. 1163). Es erfolgten dann diverse Neubekanntmachungen, die die Vorschrift aber unverändert ließen, so durch die Neufassung ...mehr

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Jung, SGB VIII § 28 Erziehu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 28 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung v. 11.9.2012 (BGBl. I S. 2022) seit 1.1.2012 in Kraft. Eingefügt wurde § 28 durch das Gesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (Kinder- und Jugendhilfegesetz – KJHG) v. 26.6.1990 (BGBl. I S. 1163). Es erfolgten dann diverse Neubekanntmachungen, die die Vorschrift aber unverändert ließen, so durch die Neufassung ...mehr