Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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Grundbesitz und Insolvenz: ... / Zusammenfassung

Überblick Das Insolvenzrecht sieht einige Sonderverfahren vor: Zur Abwicklung der Insolvenz einer natürlichen Person ist das Verbraucherinsolvenzverfahren als vereinfachtes Insolvenzverfahren geschaffen worden. Diese "Privatinsolvenz" bietet dem redlichen Schuldner die Möglichkeit der Restschuldbefreiung nach Ablauf einer nur noch 3-jährigen Wohlverhaltensphase. Von den beso...mehr

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Sauer, SGB IX § 125 Inhalt ... / 2.3.2 Exkurs – Besonderheiten wegen existenzsichernden Leistungen

Rz. 20 Die Grundpauschale für existenzsichernde Leistungen im bisherigen Recht (§ 75 Abs. 2 Satz 1 SGB XII i. d. F. bis 31.12.2019) fehlt in Abs. 3. Da nach der neuen Systematik des SGB IX i. d. F. des BTHG 2020 – mit Ausnahme des von § 134 erfassten Personenkreises – grundsätzlich keine existenzsichernden Leistungen durch Träger der Eingliederungshilfe mehr gewährt werden, ...mehr

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Sommer, SGB V § 20d Nationa... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 20d verpflichtet die Krankenkassen zusammen mit den anderen aufgeführten Sozialversicherungsträgern, die ebenfalls präventive Ziele verfolgen, eine nationale Präventionsstrategie zu entwickeln. Der Gesetzgeber greift damit ein Vorhaben auf, dessen Ansätze sich bis zu dem damals gescheiterten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der gesundheitlichen Prävention (vgl. BT...mehr

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Sauer, SGB IX § 125 Inhalt ... / 0.1 Bisheriges Recht

Rz. 1 Die Abs. 1 bis 3 übernehmen weitgehend inhaltsgleich die Bestimmungen in § 75 Abs. 3 SGB XII (i. d. F. bis 31.12.2019) und § 76 Abs. 1 und 2 SGB XII (i. d. F. bis 31.12.2019), soweit nicht die Besonderheiten des Eingliederungshilferechts adressiert werden. Nachdem das Recht der Wirtschaftlichkeits- und Prüfvereinbarung erstmals in § 128 SGB IX gesetzlich geregelt wurde...mehr

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Sauer, SGB IX § 153a Sachve... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 des Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts v. 6.6.2023 (BGBl. Nr. 146) mit Wirkung zum 14.6.2023 in das SGB IX eingefügt. Ziel dieses Änderungsgesetzes ist die weitere Förderung von Menschen mit Behinderung im Hinblick auf eine angemessene Teilhabe am Arbeitsleben und damit auch die Stärkung eines inklusiven ("ersten") Ar...mehr

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Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 2.17 Beschäftigte in privaten Haushalten (§ 28p Abs. 10)

Rz. 110 Die Vorschrift hat Art. 2 Nr. 18 b) des Zweiten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (BGBl. I S. 4621) v. 23.12.2002 in § 28p eingefügt (dazu Rz. 4). Hiernach werden Arbeitgeber wegen der Beschäftigten in privaten Haushalten nicht geprüft. Unerheblich ist angesichts des eindeutigen Wortlauts, ob es sich dabei um eine geringfügige Beschäftigung i. S. ...mehr

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Sauer, SGB IX § 153a Sachve... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 Um Betroffene als Expertinnen und Experten in eigener Sache besser bei der Arbeit des "Ärztlichen Sachverständigenbeirates Versorgungsmedizin" zu berücksichtigen, wird dieser zu einem "Sachverständigenbeirat Versorgungsmedizinische Begutachtung" weiterentwickelt und in der neuen Vorschrift des SGB IX geregelt. Die bisherige Regelung war in § 3 der Versorgungsmedizin-Ve...mehr

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Jansen, SGB IV § 94 Bundesa... / 2.1.3 Sonstige (ausgewählte) Aufgaben

Rz. 4 Mindestens alle 5 Jahre hat das Bundesamt für Soziale Sicherung die Geschäfts-, Rechnungs- und Betriebsführung der bundesunmittelbaren Krankenkassen und Pflegekassen zu prüfen (§ 274 SGB V). Das Bundesamt für Soziale Sicherung ist zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Es ist Prüfungsamt für den gehobenen nichttechnischen Dienst in der Sozialversicherun...mehr

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Grundbesitz und Insolvenz: ... / 2.7.1 Gesetzliche Regelung

Was kostet die Verwaltung? Der Insolvenzverwalter hat Anspruch auf (vom Gericht festzusetzende) Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§ 63 InsO). Die Höhe dieser Beträge ist von erheblicher Bedeutung, weil von ihr die Durchführbarkeit des Insolvenzverfahrens überhaupt abhängen kann (Einstellung mangels Masse, §§ 207, 54 InsO). Grundlage...mehr

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Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.2.2 Anrechnung während der Entgeltfortzahlung

Rz. 8 Arbeitnehmer haben während ihrer Arbeitsunfähigkeit regelmäßig Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach den §§ 3 und 9 EFZG. Die Höhe der Entgeltfortzahlung richtet sich nach gegenwartsbezogenen Werten. Wenn sich also während der Arbeitsunfähigkeit ein Wechsel von einer Vollzeit- in eine Teilzeitbeschäftigung vollzieht, hat der Arbeitgeber ab diesem Zeitpunkt nur noch Entg...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 1.2 Normzweck

Rz. 3 Normzweck ist die Einbeziehung weiter Teile der Bevölkerung in den Schutz der gesetzlichen Rentenversicherung kraft Gesetzes und willensunabhängig. Die Vorschrift erfüllt damit eine soziale Schutzfunktion. Der Gesetzgeber geht daher zu Recht insbesondere von der besonderen Schutzbedürftigkeit der Zielgruppe der weisungsabhängigen Beschäftigten aus. Zugleich stärkt der ...mehr

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Sommer, SGB V § 20b Betrieb... / 1 Allgemeines

Rz. 2 In zahlreichen Gesetzen und Vorschriften normiert der Gesetzgeber verschiedene Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit. Ergänzend hierzu gab § 20 Abs. 2 in der bis zum 31.3.2007 geltenden Fassung den Krankenkassen die Möglichkeit, weitere Maßnahmen in der betrieblichen Gesundheitsförderu...mehr

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Jansen, SGB VI § 143 Bundes... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Rechtsstellung der Träger der Deutschen Rentenversicherung als rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung ergibt sich aus § 29 Abs. 1 SGB IV. Die Rentenversicherungsträger haben dabei ihre Aufgaben im Rahmen der für sie einschlägigen Gesetze bzw. sonstigen Rechtsgrundlagen zu erfüllen (§ 29 Abs. 3 SGB IV). Die Selbstverwaltung wird dur...mehr

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Jansen, SGB IV § 28q Prüfun... / 2.5 Prüfung an anderer Stelle (§ 28q Abs. 4)

Rz. 45 Die Vorschrift wurde durch Art. 2 Nr. 12 des Zweiten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Sozialgesetzbuchs über den Schutz der Sozialdaten sowie zur Änderung anderer Vorschriften (2. SGBÄndG) eingefügt. Hiernach erstreckt sich die Prüfung auf alle Stellen, die Aufgaben der in Abs. 1 genannten Art für die Einzugsstelle wahrnehmen (Abs. 4 Satz 1). Abs. 4 will Zwe...mehr

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Jansen, SGB VI § 144 Landes... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 144 a. F. ist durch das Rentenreformgesetz 1992 (RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) in den alten Bundesländern mit Wirkung zum 1.1.1992 und im Beitrittsgebiet mit Wirkung zum 1.1.1991 in Kraft getreten. Durch Art. 2 Nr. 3 des Gesetzes zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung (RVOrgG) v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3242) wurde § 144 mit Wirkung z...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 26 W... / 2.1.1 Anspruch auf Wohngeld

Rz. 11 § 26 und § 1 WoGG beschreiben lediglich, dass nach dem WoGG ein Zuschuss zur Miete oder ein Zuschuss zu den Aufwendungen für den eigengenutzten Wohnraum als Wohngeld in Anspruch genommen werden kann. Wer das Wohngeld als Sozialleistung beantragen und verlangen kann, ergibt sich aus § 3 Abs. 1 WoGG, wonach wohngeldberechtigte Person für den Mietzuschuss jede natürliche...mehr

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Jansen, SGB IV § 28q Prüfun... / 2.7 Dateisystem der DRV Bund (§ 28q Abs. 6)

Rz. 54 Die Vorschrift hat Art. 2c Nr. 5 des Gesetzes v. 16.7.2021 (BGBl. I S. 2970) dem § 28q als Abs. 6 angefügt (dazu Rz. 7). Hiernach führt die DRV Bund ein Dateisystem, in dem die Träger der Rentenversicherung ihre elektronischen Akten führen, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Prüfungen nach den Abs. 1 und 1a stehen. Ergänzend bestimmt Abs. 6 Satz 2, dass die ...mehr

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Honoraroptimierung für Steu... / Zusammenfassung

Überblick Eine aktive und zielorientierte Honorarpolitik ist unerlässlich, um einen erfolgreichen Weg zur Honoraroptimierung einzuschlagen. Denn die Gebühren für die vom Steuerberater erbrachten Leistungen sichern seine berufliche und private Existenz, die seiner Familie und der in der Kanzlei tätigen Mitarbeiter. Damit kommt der Gebührenerhebung eine grundlegende Bedeutung ...mehr

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Jansen, SGB VI § 144 Landes... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält für Beamte landesunmittelbarer Rentenversicherungsträger ergänzende Regelungen zur Anwendung der jeweiligen Landesbeamtengesetze. Abs. 1 bestimmt, dass landesunmittelbare Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung "Dienstherrnfähigkeit" i. S. v. § 2 des Beamtenstatusgesetzes besitzen. Nach Abs. 2 der Vorschrift sind die bei landesunmittelbaren...mehr

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Sauer, SGB IX § 41 Teilhabe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wurde § 41 zum 1.1.2018 erstmals in das SGB IX aufgenommen. Eine Vorgängervorschrift mit demselben oder einem vergleichbaren Inhalt gab es nicht; bis zum 31.12.2017 waren in § 41 a. F. Teilh...mehr

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Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 2.13 Unabhängigkeit der Gutachter des MD (Abs. 5)

Rz. 56 Die Gutachter des MD sind bei der Wahrnehmung ihrer fachlichen Aufgaben nur ihrem Gewissen unterworfen (Satz 1). Damit hat der Gesetzgeber die im ärztlichen Berufsrecht manifestierte Unabhängigkeit der ärztlichen Gutachter auch auf die Ärzte und qualifizierten Pflegefachkräfte des MD übertragen. Die Unabhängigkeit wird durch Gesetze und Richtlinien begrenzt. Zu den Gu...mehr

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Jansen, SGB VI § 145 Aufgab... / 2.6 Datenstelle als Vermittlungsstelle für andere öffentlich-rechtliche Versorgungsträger

Rz. 9 Bei Scheidung, Nichtigkeit oder Aufhebung einer Ehe findet nach dem Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) v. 3.4.2099 (BGBl. I S. 700) i. d. R. ein Versorgungsausgleich statt, durch den die in der Ehezeit (§ 3 Abs. 1 VersAusglG) erworbenen Anrechte auf Versorgung nach dem sog. Halbteilungsgrundsatz jeweils zur Hälfte zwischen den Ehegatten zu teilen sind (§ 1 Abs. 1...mehr

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Sommer, SGB V § 61 Zuzahlungen / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des GKV-Modernisierungsgesetzes (GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) zum 1.1.2004 vollständig neu gefasst worden und hat die durch das GRG seit 1.1.1989 geltende Fassung, die mehrere gesetzliche Änderungen erfahren hatte, abgelöst. Rz. 1a Art 2. Nr. 4 des Gesetzes zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur ...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 21a ... / 2.1 Kreis der Versicherten

Rz. 2 In die soziale Pflegeversicherung sind alle Personen einbezogen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Der Versicherungsschutz ist nach dem Grundsatz geregelt "Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung". Ebenso wie in der Krankenversicherung (§ 10 SGB V) sind die Familienangehörigen auch in der sozialen Pflegeversicherung beitragsfrei versiche...mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 50 trat mit der Einführung des SGB V zum 1.1.1989 in Kraft (Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen – Gesundheits-Reformgesetz – v. 20.12.1988, BGBl. I S. 2477). In den letzten 20 Jahren hat die Vorschrift lediglich eine Änderung erfahren – und zwar zum 11.5.2019: Durch Art. 1 des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) v. 6.5.2019 (BGBl. I S....mehr

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Umzugskosten / 13 Auslandsumzüge

Bei dienstlich veranlassten Umzügen ins Ausland, im Ausland und vom Ausland ins Inland stehen Ansprüche nach der Verordnung über die Umzugskostenvergütung bei Auslandsumzügen (Auslandsumzugskostenverordnung – AUV) i. d. F. der Bekanntmachung vom 25.11.2003 (BGBl I S. 2360), zuletzt geändert durch Art. 15 Abs. 43 des Gesetzes vom 5.2.2009 (BGBl I S. 160) zu. In Bereichen, für ...mehr

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Sommer, SGB V § 20i Leistun... / 2.1 Rechtsanspruch (Abs. 1)

Rz. 6 Versicherte haben ab 1.4.2007 Anspruch auf Leistungen für Schutzimpfungen i. S. d. § 2 Nr. 9 Infektionsschutzgesetz. Danach ist die Schutzimpfung die Gabe eines Impfstoffes mit dem Ziel, vor einer übertragbaren Krankheit zu schützen. Die Ergänzung von Abs. 1 Satz 1 durch das TSVG (Rz. 2c) stellt klar, dass Ansprüche gegen andere Kostenträger auf Leistungen von Schutzim...mehr

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Sauer, SGB IX § 134 Sonderr... / 2.1.3 Volljährige Leistungsberechtigte, die zusammen mit minderjährigen Leistungsberechtigten Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten (Abs. 4 Satz 2)

Rz. 9a Durch Art. 2 Angehörigen-Entlastungsgesetz (AEntlG) v. 10.12.2019 (BGBl. I S. 2135) erfolgte mit Wirkung zum 1.1.2020 (also vor Inkrafttreten des wesentlichen Reformschritts des BTHG) die Erweiterung der Anwendung des § 142 Abs. 4 (privilegierte Einkommensheranziehung in Fällen der Leistungen der Eingliederungshilfe), eingefügt durch Art. 1 Nr. 11 d) des Gesetzes zur ...mehr

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Jansen, SGB IV § 50 Wahlrecht / 2.1 Persönliche Voraussetzungen (Abs. 1)

Rz. 3 Die nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 zur Voraussetzung des aktiven Wahlrechts gemachten persönlichen Voraussetzungen müssen an dem in der Wahlausschreibung bestimmten Tag vorliegen. Dieser als Stichtag für das Wahlrecht definierte Zeitpunkt lässt eine flexiblere Festlegung zu, als das vor dem Inkrafttreten des Ersten Wahlrechtsverbesserungsgesetzes am 3.8.1984 möglich wa...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 21a ... / 2.2 Allgemeine Leistungsvoraussetzungen

Rz. 3 Nach Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a bis d können als Leistungen der sozialen Pflegeversicherung Leistungen der häuslichen Pflege in Anspruch genommen werden. Diese werden als Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI), Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen (§ 37 SGB XI), häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson (§ 39 SGB XI) sowie Pflegehilfsmittel und technische Hilfe...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 119 Altmann, Versicherungsrechtliche Beurteilung von beruflichen Bildungsmaßnahmen, B+P 2018, 425. Beyme, Sozialversicherungspflicht von Gesellschafter-Geschäftsführern einer RA-GmbH – Sozialversicherungsrecht sticht Berufsrecht – Anm. zu: BSG, Urteil v. 28.6.2022, B 12 R 4/20 R, AnwBl BE 2023, 93. Cranshaw, Sozialversicherungspflicht von Mitgliedern der Vertretungsorgane ...mehr

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Sauer, SGB IX § 129 Kürzung... / 2.1 Nichterfüllung der gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen des Leistungserbringers

Rz. 6 Eine Kürzung der Vergütung dem Grunde nach setzt zunächst voraus, dass dem Leistungserbringer die Nichterfüllung der gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen nachzuweisen sind. Die Kriterien sind mit den Voraussetzungen der außerordentlichen Kündigung gemäß § 130 SGB IX i. d. F. des Art. 1 BTHG identisch (vgl. Komm. zu § 130 Rz. 11). Im Sinne des § 129 relevante ...mehr

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Grundbesitz und Insolvenz: Kleines Insolvenz-ABC

Überblick Dieses kleine Lexikon erläutert Ihnen kurz und prägnant die wichtigsten Begriffe des Insolvenzrechts.[1] Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Das Verfahren ist in der Insolvenzordnung (InsO) geregelt. Absonderung Recht auf bevorzugte ("abgesonderte") Befriedigung einer durch Pfandrecht gesicherten Insolvenzforderung. Aussonderung Gegenstände, die im Insolvenzverfah...mehr

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Grundbesitz und Insolvenz: ... / 2.3.1 Rechte des Verwalters

Auskunftsansprüche Um seiner Tätigkeit gerecht zu werden, benötigt der Insolvenzverwalter vielfältige Informationen, die jedoch oft nur mit Mühe zu erlangen sind. Wichtigste Quelle ist meist der Schuldner, der indes seiner Auskunftspflicht oft nicht oder nur unzureichend nachkommt. Zwar räumt § 97 InsO dem Insolvenzverwalter einen insolvenzverfahrensrechtlichen Auskunftsanspr...mehr

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Trennungsgeld / 2.3 Entsprechende Anwendungen der Bundesvorschriften und länderspezifische Regelungen

Rechtsquelle auf Bundesebene ist die Verordnung über das Trennungsgeld bei Versetzungen und Abordnungen im Inland (Trennungsgeldverordnung – TGV –) i. d. F. der Bekanntmachung vom 29.6.1999 (BGBl. I S. 1533). Die TGV behandelt verschiedene Sachverhalte sowohl unter reisekostenrechtlichen als auch unter umzugskostenrechtlichen Aspekten. Die Gewährung von Auslandstrennungsgeld...mehr

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Jansen, SGB IV § 45 Sozialv... / 2.2 Grundsätze des Wahlverfahrens (Abs. 2)

Rz. 3 Die Wahlen zu den Selbstverwaltungsorganen sind, den allgemeinen Grundsätzen demokratischer Wahlen entsprechend, frei, geheim und öffentlich (Satz 1). Die übrigen im Grundgesetz genannten Wahlrechtsgrundsätze gelten für die Sozialversicherungswahlen (BVerfG, Beschluss v. 24.2.1971, 1 BvR 438/68 u. a.). Die Wahlen werden, wie das auch bei den Bundestagswahlen im Ergebnis...mehr

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Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.2.1 Grundsätzliches

Rz. 5 Der Anspruch auf Krankengeld ruht gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 1, soweit und solange der Arbeitnehmer (beitragspflichtiges) Arbeitsentgelt (Rz. 6 ff.) oder der selbstständig Tätige (beitragspflichtiges) Arbeitseinkommen (Rz. 18 ff.) erhält. Rz. 6 Arbeitsentgelt sind alle Bar- oder Sachbezüge, die der Versicherte im Zusammenhang mit geleisteter oder noch zu leistender Arbeit aus ...mehr

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Sauer, SGB IX § 125 Inhalt ... / 2.4 Ergänzende Bestimmungen zu Vergütungsvereinbarungen mit Werkstätten (Abs. 4)

Rz. 24 Abs. 4 enthält eine ergänzende Sonderregelung für Vergütungsvereinbarungen über Leistungen, die der zuständige Träger der Eingliederungshilfe im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen an den Leistungserbringer (Zuständigkeit der Träger der Eingliederungshilfe: § 111 Abs. 1 Nr. 1) erbringt. Die Vorschrift richtet sich also an den Träger der Eing...mehr

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Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 2.1.3 Prüfgegenstand

Rz. 29 Sind solchermaßen die Beteiligten der Prüfung identifiziert (Träger der Rentenversicherung und Arbeitgeber), ist der Prüfgegenstand zu fixieren. Die Aufgabe übernimmt Abs. 1 Satz 1 Unterhalbs. 2. Die Prüfung erstreckt sich hiernach darauf, ob die Arbeitgeber ihre Meldepflichten und ihre sonstigen Pflichten nach diesem Gesetzbuch, die im Zusammenhang mit dem Gesamtsozi...mehr

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Sauer, SGB IX § 112 Leistun... / 2.5 Gemeinsame Leistungserbringung (Abs. 4)

Rz. 43 Abs. 4 eröffnet den Leistungserbringern das sog. "Pooling", also die Leistungserbringung in bzw. an einen Pool von leistungsberechtigten Personen (gleichzeitig). Das Interesse daran kann vom Leistungserbringer ausgehen, weil er dieselbe Leistung gleichzeitig an mehrere leistungsberechtigte Menschen mit Behinderungen erbringen kann. Abs. 4 schafft andererseits auch die...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 26 W... / 2.1 Wohngeld

Rz. 7 Entsprechend dem Einweisungscharakter der Regelung wird in der Vorschrift nur allgemein darauf verwiesen, dass es Wohngeld als Sozialleistung gibt. Ob und wer letztlich materiell-rechtlich einen Anspruch auf eine solche Leistung hat, wird erst durch die Vorschriften des Wohngeldgesetzes (WoGG) konkretisiert. Die Vorschrift beinhaltet damit keine materiell-rechtliche Re...mehr

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Jansen, SGB IV § 28q Prüfun... / 2.6 Prüfung bei den Rentenversicherungsträgern (§ 28q Abs. 5)

Rz. 48 Hiernach prüfen die Einzugsstellen und die BA gemeinsam bei den Trägern der Rentenversicherung deren Aufgaben nach § 28p mindestens alle 4 Jahre (Abs. 5 Satz 1). Rz. 49 Damit wird den berechtigten Interessen der Einzugsstellen und der BA entsprochen, auch die Rentenversicherungsträger dahin zu prüfen, ob diese ihren Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommen. Die Prüfung...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 5 Wichtige Rechtsprechung

OLG Braunschweig, Beschluss v. 11.2.2025, 10 W 2/25 : Geschäftswert für das Verfahren über die Ernennung oder Entlassung eines Testamentsvollstreckers beträgt jeweils 10 % des Werts des Nachlasses im Zeitpunkt des Erbfalls, wobei Nachlassverbindlichkeiten nicht abgezogen werden. BGH, Beschluss v. 15.1.2025, IV ZR 166/24 : Die Auskunftspflicht gegenüber dem Pflichtteilsberechtig...mehr

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Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1.1.5 Gläubigerbenachteiligung

Nachteil für Gläubiger? Weitere Voraussetzung jeder Insolvenzanfechtung ist, dass durch die Rechtshandlung Gläubiger – auch nur mittelbar – benachteiligt werden. Erfüllt der Schuldner mit darlehensweise in Anspruch genommenen Mitteln die Forderung eines späteren Insolvenzgläubigers, so bewirkt dies regelmäßig eine Gläubigerbenachteiligung, wenn das Schuldnervermögen nach der ...mehr

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Grundbesitz und Insolvenz: ... / Zusammenfassung

Überblick Gegen "Massearmut" hat der Insolvenzverwalter ein probates Mittel: Er kann Rechtshandlungen, die vor Insolvenzeröffnung vorgenommen wurden und die Insolvenzgläubiger benachteiligen, anfechten und damit ungerechtfertigte Vermögensverschiebungen zugunsten der Insolvenzmasse rückgängig machen. Dies dient der gleichmäßigen Verteilung auf alle Gläubiger. Doch einige Glä...mehr

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Grundbesitz und Insolvenz: ... / 4.2 Voraussetzungen

BGB-Regeln Zunächst müssen die allgemeinen zivilrechtlichen Voraussetzungen der Aufrechnung erfüllt sein: Es müssen sich gleichartige Forderungen gegenüberstehen.[1] Die Forderung des Gläubigers muss fällig sein. Die Forderung des Schuldners muss zumindest erfüllbar sein. Der Aufrechnung darf ein zivilrechtlicher Aufrechnungsausschluss (§§ 390, 393, 394 BGB) nicht entgegenstehen....mehr

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Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1.1.1 Rückgewähranspruch des Verwalters

Zurück zur Masse Erfahrungsgemäß neigen Schuldner dazu, einzelne besonders hartnäckige oder ihnen nahestehende Gläubiger vorab zu befriedigen oder aber wertvolle Sachen auf Verwandte oder Ehegatten zu übertragen, um sie dem Zugriff der Gläubiger zu entziehen. Unter den Voraussetzungen der §§ 129 ff. InsO kann der Insolvenzverwalter solche Rechtsgeschäfte anfechten und hierdurc...mehr

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Grunderwerbsteuer bei erneuter Überschreitung der 95 %-Grenze; Steuerbefreiung nach § 16 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG bei fehlender Steuerbarkeit des vorausgegangenen Erwerbs

Leitsatz 1. Werden die Anteile an einer grundbesitzenden Gesellschaft aufgrund eines nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) steuerbaren Rechtsgeschäfts in der Hand eines Erwerbers vereinigt und sinkt dessen Beteiligung zu einem späteren Zeitpunkt unter die nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG erforderliche Beteiligungsquote ab, unterliegt ein Anteilserwerb, der zu einer erneuten Anteilsvereinigung in der Hand des Erwerbers führt, wieder nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG der Grunderwerbs...mehr

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Mutterschutz: Beendigung de... / Zusammenfassung

Überblick Eine zentrale Bestimmung zur Umsetzung des Schutzes von Mutter und Kind beinhaltet den Kündigungsschutz. § 17 MuSchG sichert zugleich die wirtschaftliche Grundlage durch Erhalt des Arbeitsplatzes. Der Schutz beinhaltet ein absolutes Kündigungsverbot mit Erlaubnisvorbehalt (behördliche Zulassung) für den Arbeitgeber. Andere Beendigungstatbestände werden nicht erfass...mehr

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Mutterschutz: Beendigung de... / 1.1 Inhalt des Kündigungsverbots

§ 17 Abs. 1 MuSchG erklärt eine Kündigung für unzulässig, wenn sie gegenüber einer Arbeitnehmerin während der Schwangerschaft oder bis zum Ablauf von 4 Monaten nach der Entbindung[1] oder nach einer Fehlgeburt nach der 12. Schwangerschaftswoche ausgesprochen wird. Ausschlaggebend ist der Zeitpunkt, zu dem die Kündigungserklärung zugeht, nicht der Beendigungszeitpunkt. Praxis...mehr