Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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Jansen, SGB IV § 28q Prüfun... / 2.2 Prüfungen der DRV Bund und der BA für das BAS (§ 28q Abs. 1a)

Rz. 33 Abs. 1a hat das 3. SGB IV-ÄndG vom 5.8.2010 (dazu Rz. 2) eingefügt. Nach Abs. 1a Satz 1 prüfen die Träger der Rentenversicherung und die BA bei den Einzugsstellen für das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) als Verwalter des Gesundheitsfonds im Hinblick auf die Krankenversicherungsbeiträge i. S. d. § 28d Abs. 1 Satz 1 SGB IV die Geltendmachung der Beitragsansprüche,...mehr

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Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 2.13.1 Einführung und Historie

Rz. 97 Auch diese Vorschrift hat eine wechselhafte Historie. Art. 1 Nr. 5 des Gesetzes v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2330) hat diese Vorschrift zusammen mit dem kompletten Dritten Abschnitt (Meldepflichten des Arbeitgebers, Gesamtsozialversicherungsbeitrag) in das SGB IV eingefügt (dazu Rz. 1). Der damalige Abs. 8 war die Ermächtigungsgrundlage für die seinerzeitige Beitragsverf...mehr

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Sommer, SGB V § 95c Vorauss... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Im Gegensatz zu den Ärzten (§ 95a) sind für die Eintragung eines Psychotherapeuten in das Arztregister die Approbation als Psychotherapeut und der Fachkundenachweis erforderlich. Das Verfahren der Eintragung in das Ärzteregister ist in der Ärzte-ZV geregelt (§ 18 Ärzte-ZV). Die Approbation nach § 2 Psychotherapeutengesetz (PsychThG) wird erteilt, wenn der Antragsteller...mehr

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Jansen, SGB VI § 145 Aufgab... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 145 a. F. ist durch Art. 1 des Rentenreformgesetzes 1992 (RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten und hatte ursprünglich beamtenrechtliche Regelungen für die bei den landesunmittelbaren Rentenversicherungsträgern beschäftigten Beamten zum Inhalt. Durch Art. 2 Nr. 3 des Gesetzes zur Organisationsreform in der gesetzlichen Re...mehr

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Trennungsgeld / 2.1 Trennungsgeldrechtliche Bestimmungen für Beschäftigte des Bundes

Für die Gewährung von Trennungsgeld an Beschäftigte des Bundes sind folgende Rechtsgrundlagen einschlägig: Verordnung über das Trennungsgeld bei Versetzung und Abordnung im Inland (Trennungsgeldverordnung – TVG) i. d. F. der Bekanntmachung vom 29.6.1999 (BGBl I S. 1533), zuletzt geändert durch Art. 1 der 9. Verordnung zur Änderung der Trennungsgeldverordnung vom 18.9.2024 (BG...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.1.3 Arbeitsentgelt

Rz. 57 Eine weitere notwendige Voraussetzung für die Versicherungspflicht einer Beschäftigung ist die Gewährung (Zahlung) eines Arbeitsentgeltes ( § 14 SGB IV ; auf die Bedeutung als eigenständige zweite Tatbestandsvoraussetzung verweist auch die DRV; vgl. GRA der DRV zu § 1 SGB VI, Stand 28.11.2023, Abschn. 2.1); also der freie wirtschaftliche Austausch (grundlegend BSG, Urte...mehr

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Jansen, SGB VI § 143 Bundes... / 2.2 Dienstherrnfähigkeit

Rz. 7 Der Begriff der "Dienstherrnfähigkeit" ist in § 2 Bundesbeamtengesetz definiert. Danach besitzen der Bund und die bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts, das Recht, Beamte zu haben, wenn sie dieses Recht bereits zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bundesbeamtengesetzes besaßen oder es ihnen zu einem späteren Zeitpunkt dur...mehr

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Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 2.10 Datenübermittlung (§28p Abs. 6a)

Rz. 85 Die Vorschrift betrifft die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP). Art. 1 Nr. 8 des 4. SGB IV-ÄndG und anderer Gesetze v. 22.12.2011 (BGBl. I S. 3057) hat sie mit Wirkung zum 1.1.2012 eingefügt (dazu Rz. 11). Der Gesetzgeber verfolgte hiermit das Ziel, mittels elektronischer Betriebsprüfung insbesondere Kleinst- und Kleinunternehmen bei der Betriebsprüfung ...mehr

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Sauer, SGB IX § 138 Besonde... / 2.1 Leistungen, bei denen ein Beitrag nicht aufzubringen ist (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 bestimmt in einer abschließenden Aufzählung, bei welchen Fachleistungen der Eingliederungshilfe ein Beitrag aus dem Einkommen oder dem Vermögen nicht aufzubringen ist. Abs. 1 überträgt im Wesentlichen inhaltsgleich die Hilfen, die bis zum 31.12.2019 in § 92 Abs. 2 SGB XII aufgeführt waren. § 92 SGB XII ist durch Art. 13 des BTHG zum 1.1.2020 neu gefasst worden. N...mehr

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Sommer, SGB V § 26 Gesundhe... / 2.4 Inhalt der Leistung – Richtlinien (Abs. 2)

Rz. 12 Nach Abs. 2 Satz 1 gilt § 25 Abs. 3 entsprechend. Das bedeutet, dass auch für die Kinder- und Jugenduntersuchungen Voraussetzung ist, dass es sich um Krankheiten handelt, die wirksam behandelt werden können, das Vor- und das Frühstadium dieser Krankheiten durch diagnostische Maßnahmen erfassbar sind, die Krankheitszeichen medizinisch-technisch genügend eindeutig zu erfas...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.6.3 Praxisintegrierte Ausbildung

Rz. 105 Durch das Siebte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 12.6.2020 (BGBl. I 2020 S. 1248) wurde die Personengruppe, die versicherungspflichtig wie im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses sind, erweitert. Nunmehr stehen auch Teilnehmer einer praxisintegrierten Ausbildung den Beschäftigten zur Berufsausbildung gleich und unte...mehr

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Jansen, SGB IV § 48b Festst... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift betrifft – ebenso wie die dem Gesetz gleichzeitig eingefügten §§ 48a und 48c – die Arbeitnehmervereinigungen, die nach § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 berechtigt sind, Vorschlagslisten zu den Sozialversicherungswahlen einzureichen. § 48a konkretisiert dabei die begrifflichen Voraussetzungen der Arbeitnehmervereinigung, während die §§ 48b und 48c verfahrenstechn...mehr

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Jansen, SGB IV § 58 Amtsdauer / 2.1 Beginn der Mitgliedschaft (Abs. 1)

Rz. 3 Die Mitgliedschaft der gewählten Bewerber beginnt an dem Tage, an dem die erste Sitzung der Vertreterversammlung/des Verwaltungsrates stattfindet (Satz 1 i. V. m. § 33 Abs. 3 Satz 2). Dies muss spätestens 5 Monate nach der Wahl geschehen (Satz 2). Die erste Sitzung kann aber auch bereits unmittelbar nach der Wahl erfolgen. Beginnt eine Mitgliedschaft erst während der A...mehr

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Sommer, SGB V § 22a Verhütu... / 2.2 Anspruchsinhalt (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 5 Abs. 1 Satz 2 beschreibt nicht abschließend ("insbesondere") den anspruchserfüllenden Leistungsbereich. Dazu gehört (vgl. die amtliche Begründung in BT-Drs. 18/4095 S. 72) zunächst die Erhebung eines Mundgesundheitsstatus, der es ermöglicht, den Grad der Mundhygiene, den Zustand der Zähne, des Zahnfleisches, der Mundschleimhäute und des Zahnersatzes zu beurteilen, die ...mehr

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Sommer, SGB V § 221 Beteili... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Der Bund ist an der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung beteiligt. Er leistet die entsprechenden Zahlungen an den Gesundheitsfonds. Damit werden die versicherungsfremden Leistungen der Krankenkassen (z. B. für die Familienversicherung, § 10) pauschal aus Steuermitteln abgegolten (BT-Drs. 16/3100 S. 170). Die Höhe der Leistungen sind gesetzlich geregelt. E...mehr

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Jansen, SGB IV § 45 Sozialv... / 2.1 Unterscheidung zwischen allgemeinen Wahlen und Wahlen in besonderen Fällen (Abs. 1)

Rz. 2 Nach der Regelung des Abs. 1 ist bei den Sozialversicherungswahlen zwischen allgemeinen Wahlen und Wahlen in besonderen Fällen zu unterscheiden (Satz 1). Allgemeine Wahlen sind nach Satz 2 die Wahlen, die im gesamten Wahlgebiet regelmäßig und einheitlich stattfinden, also die unter der Bezeichnung "Sozialversicherungswahlen" in einem 6-jährigen Turnus stattfindenden Wah...mehr

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Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 2.10 Beratung durch den MD (Abs. 4)

Rz. 53 Der MD soll den Krankenkassen und ihren Verbänden auch in anderen Fällen als den im Gesetz genannten beratend zur Verfügung stehen (Satz 1). Statt des MD können auch andere Gutachterdienste beauftragt werden (BT-Drs. 16/3100). Rz. 54 Die Beratung soll insbesondere für allgemeine medizinische Fragen der gesundheitlichen Versorgung und Beratung der Versicherten, für Fra...mehr

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Sommer, SGB V § 20i Leistun... / 2.7 Verordnungsermächtigung nach Abs. 3 (Fassung ab 17.9.2022)

Rz. 30 Das Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19 (vgl. Rz. 4j) hat Abs. 3 Satz 2 insofern geändert, als die Verordnungsermächtigung von der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite entkoppelt worden ist. Die Verordnungsermächtigung des Bundesministeriums für Gesundheit ist bis zum 7.4.2...mehr

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Jansen, SGB IV § 61 Wahl de... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.7.1977 in Kraft getreten und hat die bis dahin geltenden Regelungen nach § 1 Abs. 6 sowie § 6 Abs. 7 und §§ 7, 8 und 11 des Selbstverwaltungsgesetzes (SVwG) übernommen. Wie die früheren Vorschriften betrifft sie die Wahl der Versichertenältesten und der Vertrauenspersonen (bis 1997 "Vertrauensmänner"). Das Gesetz zur Organisationsreform in der ge...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 20k... / 3 Literatur

Rz. 7 Bittlingmayer/Dadaczynski/Sahrai/Broucke /Okan, Digitale Gesundheitskompetenz – Konzeptionelle Verortung, Erfassung und Förderung mit Fokus auf Kinder und Jugendliche, Bundesgesundheitsblatt, https://doi.org/10.1007/s00103-019-03087-6. Deiters, Digitale Gesundheitskompetenz, https://magazin.hs-gesundheit.de/wissen-austauschen/digitale-gesundheitskompetenz/. Kluckert, Die...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 1.6 Gemeinsame rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 11 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 1 erfassen. Die GRA zu § 1: Beschäftigte hat den Stand 28.11.2023, berücksichtigt die Änderungen durch das Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung v. 17.7.2023 (BGBl. I Nr. 191), in Kraft getreten am 1.4.2024,...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.1.8 Bezug von Kurzarbeitergeld oder von Qualifizierungsgeld

Rz. 78 Darüber hinaus begründen auch der Bezug von Kurzarbeitergeld (§ 95 SGB III) und von Qualifizierungsgeld (§ 82a SGB III) Versicherungspflicht nach Nr. 1. Rz. 79 Die Versicherungspflicht besteht gemäß § 1 Satz 1 Nr. 1 letzter HS auch während des Bezuges von Kurzarbeitergeld nach den Bestimmungen des SGB III fort (§§ 95 ff. SGB III). Zwingende Voraussetzung dafür ist aber...mehr

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Jansen, SGB IV § 47 Gruppen... / 2.1 Gruppe der Versicherten (Abs. 1)

Rz. 4 In der Krankenversicherung gehören zur Gruppe der Versicherten die Mitglieder der Krankenkassen (Nr. 1). Mitglieder sind gemäß § 173 Abs. 1 Satz 1 SGB V lediglich die Pflichtversicherten und die freiwillig Versicherten (§§ 5 bzw. 9 SGB V), nicht aber die nach § 10 familienversicherten Personen (BSG, Urteil v. 8.9.2015, B 1 KR 28/14 R). Diese sind lediglich Versicherte ...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.4.2 Verjährungsfragen

Für den Anspruch aus § 2219 Abs. 1 BGB ist eine besondere Verjährungsfrist im Gesetz nicht vorgesehen. Für alle Schäden während der Amtszeit des Testamentsvollstreckers gelten die allgemeinen Vorschriften des BGB. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt gem. § 195 BGB nur 3 Jahre. Der Anspruch der Erben gegen den Testamentsvollstrecker aus § 2219 Abs. 1 BGB ist ein erbrechtl...mehr

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Jansen, SGB IV § 28q Prüfun... / 2.1.3 Datenspeicherung (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 27 Durch Art. 4 Nr. 19 Buchst. a des 4. Euro-Einführungsgesetzes wurde dem Abs. 1 Satz 1 und Satz 4 angefügt (BGBl. I. S. 1983). Die Vorschrift berechtigt die DRV Bund, in dem in § 28p Abs. 8 Satz 1 genannten Dateisystem Daten aus dem Bescheid des Trägers der Rentenversicherung nach § 28p Abs. 1 Satz 5 zu speichern, soweit dies für die Prüfung bei den Einzugsstellen nach...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.3.3.2 Komplementäranteil an der KG bzw. OHG

Wird die Gesellschaft laut Gesellschaftsvertrag/Gesetz nur unter den verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt, hat dies zur Folge, dass der gegen die Gesellschaft gerichtete Abfindungsanspruch durch den Testamentsvollstrecker zum Nachlass geltend gemacht wird. Wird die Gesellschaft aufgrund des Todes des Erblassers aufgelöst, wird der Erbe Mitglied der Abwicklungsgesellschaf...mehr

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Sommer, SGB V § 20b Betrieb... / 2.4 Ausgaben (Abs. 4)

Rz. 9 Mit dem durch das Präventionsgesetz eingefügten Abs. 4 schafft der Gesetzgeber einen klaren Anreiz zur Ausübung vorhandener Mittel. Geben die Krankenkassen nicht den sich jährlich dynamisierenden Betrag nach § 20 Abs. 6 Satz 2 für die Leistungen der betrieblichen Gesundheitsförderung aus, hat die Krankenkasse die nicht verausgabten Mittel dem Spitzenverband Bund der Kr...mehr

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Sommer, SGB V § 29 Kieferor... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Das Gesundheitsstrukturgesetz (GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) hatte die Vorschrift umgestaltet und insbesondere den Zahlungsmodus neu geregelt. Die Neufassung des Abs. 1 Satz 1 und des Abs. 2 durch das 2. GKV-NOG v. 23.6.1997 (BGBl. I S. 1520) machte deutlich, dass bei kieferorthopädischer Behandlung uneingeschränkt das Kostenerstattungsprinzip gilt. Rz. 2 Das GKV...mehr

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Jansen, SGB IV § 91 Arten / 1 Allgemeines

Rz. 1a Das Gesetz bestimmt in § 91 Abs. 1 Satz 1, dass die Versicherungsämter und das Bundesamt für Soziale Sicherung Versicherungsbehörden sind. Satz 2 enthält die Ermächtigung für den Landesgesetzgeber, weitere Versicherungsbehörden zu schaffen. Die Versicherungsbehörden sind gemäß § 1 Abs. 1 nur für die Sozialversicherungsträger zuständig, somit nicht für die Arbeitsförde...mehr

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Jansen, SGB IV § 48 Vorschl... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.7.1977 in Kraft getreten. Sie hat die bis dahin geltenden Vorschriften in § 3 Abs. 4, § 7 Abs. 2 und 3 sowie § 5 des Selbstverwaltungsgesetzes (SVwG) ersetzt. Nach einigen – teilweise redaktionellen – Änderungen wurde die Vorschrift durch das MDK-Reformgesetz v. 14.12.2019 (BGBl. I S. 2789) sowie durch das Gesetz Digitale Rentenübersicht v. 11.2...mehr

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Sommer, SGB V § 95d Pflicht... / 2.8 Festlegung der Verfahrensweisen

Rz. 23 Die KBV und die KZBV legen im Einvernehmen mit der für die Wahrung der Einheitlichkeit des Berufsrechts jeweils zuständigen Arbeitsgemeinschaft der Kammern auf Bundesebene sowohl den zeitlichen Umfang der notwendigen Fortbildung innerhalb des 5-Jahres-Zeitraums fest als auch das Verfahren des Fortbildungsnachweises und der Honorarkürzung. Einvernehmen bedeutet, dass d...mehr

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Jansen, SGB VI § 143 Bundes... / 2.6.1 Gesetzesvorbehalt für Entscheidungen nach § 187 Abs. 1 Bundesbeamtengesetz

Rz. 26 Nach § 143 Abs. 8 Satz 3 bleibt von den in Abs. 8 Satz 1 und 2 getroffenen Regelungen § 187 Abs. 1 BBG unberührt. § 187 Abs. 1 Bundesbeamtengesetz hat folgenden Wortlaut: Zitat Ist Dienstherr eines Beamten eine bundesunmittelbare Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts, so kann die für die Aufsicht zuständige oberste Bundesbehörde in den Fällen, in d...mehr

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Jansen, SGB IV § 56 Wahlord... / 2.1 Rechtsnatur der Verordnung

Rz. 3 Bei der Verordnung handelt es sich nach ausdrücklicher Bestimmung (vgl. Satz 1) um eine Rechtsverordnung, die als solche den Bestimmtheitsanforderungen des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG genügen muss. Das ermächtigende Gesetz muss also Inhalt, Zweck und Ausmaß der Ermächtigung eindeutig festlegen. Das ist durch § 56 in ausreichendem Maße geschehen, wenn auch Satz 2 durch die...mehr

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Sauer, SGB IX § 127 Verbind... / 2.4 Weitergeltung der Vergütungsvereinbarung nach Ablauf der Bindung (Abs. 4)

Rz. 12 Abs. 4 legt fest, dass eine vereinbarte oder durch die Schiedsstelle festgesetzte Vergütung bis zum Inkrafttreten einer neuen Vergütungsvereinbarung weiter gilt. Für die Leistungsvereinbarung ist keine Fortbestandsregelung vorgesehen, da diese auch mit Rückwirkung in Kraft gesetzt werden kann. Hintergrund ist das Verbot rückwirkender Inkraftsetzung neuer Vergütungsvere...mehr

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Sommer, SGB V § 20i Leistun... / 2.4 Verordnungsermächtigung nach Abs. 3 (Fassung ab 19.11.2020)

Rz. 15 Der Deutsche Bundestag hat am 25.3.2020 die epidemische Lage von nationaler Tragweite nach einer Pandemiefeststellung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und im Hinblick auf die konkret drohende Einschätzung des neuartigen Coronavirus festgestellt (BT-PlPr. 19/154 S. 19169C). Mit Beschluss v. 18.11.2020 hat er dem Antrag der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD a...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.2.1 Wesentliche Grundsätze

Das Steuerberatungsgesetz selbst enthält keine bestimmte eindeutige Regelung zur Testamentsvollstreckung. Am ehesten kann die Testamentsvollstreckung in diesem Gesetz mit der Treuhandtätigkeit nach § 57 Abs. 3 Nr. 3 StBerG verglichen werden. Die Berufsordnung erlaubt dem Steuerberater ausdrücklich die Übernahme des Amts als Testamentsvollstrecker (vgl. hierzu auch § 15 Nr. 8 ...mehr

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Sauer, SGB IX § 136 Beitrag... / 2.3 Zuschläge (Abs. 3)

Rz. 8 Abs. 3 bestimmt, dass für Familienangehörige Zuschläge zu den "Freibeträgen"" nach Abs. 2 hinzukommen. Für den nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartner, den Partner einer eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft gilt ein Zuschlag von 15 %, für jedes unterhaltsberechtigte Kind von 10 % der jährlichen Bezugsgröße. Mit dem Gesetz zur Änderu...mehr

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Jansen, SGB IV § 53 Wahlorgane / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.7.1977 in Kraft getreten und hat die bis dahin geltenden §§ 24 und 25 des Selbstverwaltungsgesetzes (SVwG) ersetzt. Mit der 7. ZuständigkeitsanpassungsVO v. 29.10. 2001 (BGBl. I S. 2785), der 8. ZuständigkeitsanpassungsVO v. 25.11.2003 (BGBl. I S. 2304) und der 9. Zuständigkeitsanpassungsverordnung v. 30.10.2006 (BGBl. I S. 2407) ist Abs. 2 jewe...mehr

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Jansen, SGB IV § 58 Amtsdauer / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.7.1977 in Kraft getreten. Sie hat die Funktion des bis dahin geltenden § 6 des Selbstverwaltungsgesetzes (SVwG) ersetzt und wurde mit Wirkung ab 3.8.1984 durch das Gesetz zur Verbesserung des Wahlrechts für die Sozialversicherungswahlen v. 27.7.1984 (BGBl. I S. 1029) in dem Sinne neu gefasst, dass die neu gewählten Selbstverwaltungsorgane bereit...mehr

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Sauer, SGB IX § 136 Beitrag... / 2.1 Erbringung eines Beitrages zu den Aufwendungen (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 bestimmt, dass die leistungsberechtigte Person einen Beitrag zu den Aufwendungen zu leisten hat, wenn sein Einkommen die in Abs. 2 bestimmten Beträge übersteigt. Ist die antragstellende Person minderjährig, gilt die Heranziehung auch für im Haushalt lebende Eltern oder Elternteile. Mit dem Gesetz zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch ...mehr

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Sommer, SGB V § 28 Ärztlich... / 2.3 Psychotherapeutische Behandlung (Abs. 3)

Rz. 16 Durch das Gesetz über die Berufe des Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichentherapeuten sind die Konsequenzen aus der Schaffung dieser neuen Heilberufe gezogen worden. Diese Berufsgruppen sind nunmehr wie bisher schon Ärzte zur psychotherapeutischen Behandlung der Versicherten zugelassen. Die Psychotherapeuten sind nunmehr nicht mehr lediglich Hilfspersonen...mehr

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Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1.1.1 Vereinfachtes Verfahren

Auch für Selbstständige möglich Für Privatpersonen und Kleingewerbetreibende sieht das Gesetz ein vereinfachtes Verbraucherinsolvenzverfahren vor (§§ 304 ff. InsO).[1] Dies gilt ferner für Schuldner, die eine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, wenn ihre Vermögensverhältnisse überschaubar sind (bei weniger als 20 Gläubigern)[2] und gegen den Schuldner keine For...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 25 K... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit der Einführung des SGB – Allgemeiner Teil – am 1.1.1976 in Kraft getreten. Die letzte Änderung erfuhr die Vorschrift einschließlich der Überschrift durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes v. 15.2.2021 (BGBl. I S. 239) mit Wirkung zum 1.9.2021. Dabei wurden im Anschluss an die Entscheidung des BVerfG v. 21...mehr

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Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1.2.2 Wohlverhaltensphase

Pflichten des Schuldners Die Restschuldbefreiung wird zunächst nur angekündigt. Es folgt eine 3-jährige "Wohlverhaltensperiode" [1], in der der Schuldner den pfändbaren Teil seines Einkommens über einen Treuhänder den Gläubigern zukommen lassen muss; ferner muss er sich um angemessene Arbeit bemühen und einige weitere Verpflichtungen erfüllen (vgl. § 295 InsO). Bezüglich des E...mehr

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Jansen, SGB IV § 64a Hybrid... / 2.2 Hybride Sitzungen

Rz. 4 Abs. 1 sieht die Möglichkeit der digitalen Zuschaltung einzelner Organmitglieder vor (hybride Sitzung). Damit soll eine Möglichkeit der Teilnahme an Sitzungen der Selbstverwaltungsorgane ohne körperliche Anwesenheit im Sitzungsraum ermöglicht werden. Die Regelung erleichtert die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Selbstverwaltungsmandat. Die unterschiedlichen Lebenss...mehr

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Sommer, SGB V § 61 Zuzahlungen / 2.3 Heilmittel, häusliche Krankenpflege, außerklinische Intensivpflege (Satz 3)

Rz. 4 Die erhöhte Zuzahlung der Versicherten beträgt nach Satz 3 bei Heilmitteln (§ 32) 10 % der Kosten je Anwendung/Leistungstag zuzüglich 10,00 EUR pro Verordnung. Werden auf einem Rezept verschiedene Heilmittel (z. B. Massage und Fangopackung) verordnet, hat der Versicherte als Zuzahlung 10,00 EUR für jede Verordnung sowie 10 % der Heilmittelkosten zu leisten. Bei Heilmit...mehr

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Sommer, SGB V § 20i Leistun... / 2.8 Impfdokumentation (Abs. 4)

Rz. 32 Der durch das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Rz. 2e) neu angefügte Abs. 4 enthält in Satz 1 nunmehr den Anspruch auf Bereitstellung eines Impfausweises, der zuvor schon aus Abs. 1 Satz 7 folgte. Voraussetzung dafür ist, dass ein Anspruch der Versicherten auf Leistungen für Maßnahmen nach Abs. 1 bis 3 besteht. § 22 IfSG verpflicht...mehr

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Grundbesitz und Insolvenz: ... / 2.1 Haftungsbegrenzung

Nachlass als Sondervermögen Von den im Gesetz geregelten besonderen Verfahrensarten ist vor allem das Nachlassinsolvenzverfahren (§§ 315 ff. InsO) zu erwähnen. Es wird über den Nachlass als abgegrenztes Sondervermögen eröffnet.[1] Auf diese Weise können die Erben ihre Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken (§ 1975 BGB); ihr Eigenvermögen wird nich...mehr

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Jansen, SGB IV § 57 Rechtsb... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.7.1977 in Kraft getreten. Sie hat die bis dahin geltenden §§ 29 und 30 Abs. 1 und 2 des Selbstverwaltungsgesetzes (SVwG) ersetzt. Wie folgt wurde die Vorschrift geändert: Das Gesetz zur Verbesserung des Wahlrechts für die Sozialversicherungswahlen v. 27.7.1984 (BGBl. I S. 1029) hat mit Wirkung ab 3.8.1984 Abs. 1 bis 3 geändert und Abs. 4 bis 6 an...mehr

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Umzugskosten / 2.2 Umzugsgeldrechtliche Bestimmungen für Beschäftigte im kommunalen Bereich – Entsprechende Anwendung der Bundesvorschriften

Für die Beschäftigten im kommunalen Bereich gelten die jeweiligen Bundesvorschriften oder die umzugskostenrechtlichen Regelungen für Beamtinnen und Beamte der Länder, soweit vorhanden, entsprechend. Mangels landesrechtlicher Regelungen finden in den folgenden Bundesländern die Bundesvorschriften zum Umzugskostenrecht entsprechende Anwendung: Berlin Gemäß § 77 des Landesbeamteng...mehr