Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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Landesgrundsteuergesetz Nor... / 1. Gesetzestext

Rz. 94 [Autor/Stand] Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.mehr

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FF 05/2025, Erhöhung der Re... / Einführung

Das Gesetz zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern sowie zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 – KostBRÄG 2025) ist am 10.4.2025 im Bundesgesetzblatt verkündet worden (BGBl 2025 I Nr. 109 v. 10.4.2025). Der Bund...mehr

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FoVo 05/2025, Geschäftsgeheimnisse

Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) Kommentar, 1. Aufl. 2025 666 Seiten, 119 EUR, Nomos Verlag ISBN 978-3-8487-5462-5 Wirtschaftlicher Erfolg gründet auf dem unternehmerischen Know-how. Dieses bildet sich in Informationen vor allem innerhalb bestehender Softwaresysteme ab, aber auch im Wissen der eigenen Mitarbeiter und aller Kooperationspartner. Mangelnde...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 4.3 Haushaltsgemeinschaft im Rahmen von Vaterschaftsfeststellungsverfahren (Nr. 3)

Rz. 84 Schließlich ermöglicht das Gesetz in § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 Männern die Inanspruchnahme von Elterngeld, die sich um die Anerkennung bzw. Feststellung der Vaterschaft bemühen, wenn das hierzu einschlägige Verfahren aber noch keinen Abschluss gefunden hat. Dies bewerkstelligt das Gesetz, indem es einen Anspruch für denjenigen vorsieht, der mit einem Kind in einem Haush...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Berlin / 2. Landesgesetzliche Abweichung

Rz. 14 [Autor/Stand] In seinem Gesetzentwurf[2] führt der Berliner Senat aus, dass nachdem 99 Prozent der Bescheide zur Feststellung des Grundsteuerwertes ergangen waren, Auswer tungen im Hinblick auf mögliche Belastungsverschiebungen erfolgt seien. Diese hätten bei Anwendung der bundesgesetzlichen Steuermesszahlen – unter der Annahme eines aufkommensneutralen Hebesatzes – f...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / 1. Gesetzestext

Rz. 140 [Autor/Stand] § 2 Steuergegenstand, Berechnungsformel (1) [1]Steuergegenstand der Grundsteuer B nach diesem Gesetz sind vorbehaltlich des Absatzes 4 Satz 2 die Grundstücke im Sinne des § 2 Nr. 2 GrStG als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens. [2]Die Grundsteuer B ergibt sich durch eine Multiplikation des Grundsteuermessbetrags des Grundstücks nach Absatz 2 mit...mehr

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FF 05/2025, Angemessener Se... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsteller macht als Sozialhilfeträger gegen den Antragsgegner Elternunterhalt aus übergegangenem Recht geltend. [2] Der Antragsteller erbrachte der Mutter des Antragsgegners (im Folgenden: Hilfeempfängerin), die psychisch erkrankt ist, für die Zeit von August 2020 bis Dezember 2021 Sozialhilfeleistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) ...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / 3. Übersicht zur Ermäßigung der Steuermesszahl

Rz. 360 [Autor/Stand] Die nachfolgende Übersicht ermöglicht einen zügigen Überblick über die ab Rz. 365 aufgeführten Ermäßigungstatbestände des NGrStG.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Bogenschütz/Striegel, Gewstliche Behandlung der Veräußerung von Anteilen an Kap-Ges durch Pers-Ges, DB 2000, 2547; Crezelius, StSenkG: § 8b Abs 3 S 2 KStG 2001 – ein stges Verwirrspiel, DB 2000, 1631; Dieterlen/Schaden, Einige Bemerkungen zu den Regelungen des StSenkG zur Besteuerung von Anteilsveräußerungen, BB 2000, 2492; Dötsch/Pung, StSenkG: Die Änderungen bei der KSt und b...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.1 Allgemeines

Tz. 403 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Der durch das URefG 2008 eingefügte § 8b Abs 10 KStG soll folgende, dem System des § 8b KStG immanente Gestaltung in Form der Wertpapierleihe bzw des Wertpapierpensionsgeschäfts verhindern: Eine Kö (Verleiher) überlässt Anteile iSd § 8b Abs 7 oder 8 KStG an eine andere Kö (Entleiher), bei der auf die geliehenen Anteile § 8b Abs 1 KStG anzuw...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nor... / I. Regelungsinhalt

Rz. 1 [Autor/Stand] Für in Nordrhein-Westfalen belegene wirtschaftliche Einheiten kommt ab dem Jahr 2025 grundsätzlich das Bundesgrundsteuermodell zu Anwendung. Das heißt, es gilt grundsätzlich das Grundsteuergesetz des Bundes mitsamt den dazugehörigen bewertungsrechtlichen Vorschriften – mithin der Normen des siebenten Abschnitts des BewG (§§ 218 bis 263 BewG). Die unter Nu...mehr

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zfs 05/2025, Anregungen für... / 1. Versicherungsbegriff

Der Begriff der Versicherung ist nicht abschließend legaldefiniert. § 1 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) definiert den Versicherungsvertrag als Verpflichtung eines Versicherers ein bestimmtes Risiko des Versicherungsnehmers oder eines Dritten durch eine Leistung abzusichern, die der Versicherer bei Eintritt des vereinbarten Versicherungsfalls zu erbringen hat und für den de...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / 1. Gesetzestext

Rz. 678 [Autor/Stand] § 14 Evaluation Nach Abschluss der Hauptfeststellung evaluiert das für Finanzen zuständige Ministerium die Belastungsverteilung der Grundsteuer nach diesem Gesetz zum 31.12.2027.mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / 3. Veröffentlichung (Abs. 2)

Rz. 414 [Autor/Stand] Durch § 7 Abs. 2 NGrStG wird die Gemeinde verpflichtet, den aufkommensneutralen Hebesatz und die Abweichung des von der Gemeinde bei der Hauptveranlagung bestimmten Hebesatzes von dem aufkommensneutralen Hebesatz in geeigneter Art und Weise zu veröffentlichen. Rz. 415 [Autor/Stand] Die Veröffentlichung des aufkommensneutralen Hebesatzes dürfte für zusätz...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / 1. Gesetzestext

Rz. 687 [Autor/Stand] § 15 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. (2) § 13 tritt am 31.12.2029 außer Kraft.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Ermittlung des Gebäudenormalherstellungswerts (Abs. 2)

Rz. 41 [Autor/Stand] Die Gesetzesbegründung hierzu lautet:[2] "... Der Gebäudenormalherstellungswert entspricht dem Produkt aus der Brutto-Grundfläche und den am Hauptfeststellungszeitpunkt maßgebenden Normalherstellungskosten ..." Rz. 42 [Autor/Stand] Der Gebäudenormalherstellungswert ergibt sich gemäß § 259 Abs. 2 BewG durch Multiplikation der jeweiligen nach § 259 Abs. 3 Be...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nor... / 1. Gesetzestext

Rz. 90 [Autor/Stand] Dieses Gesetz ist für die in Nordrhein-Westfalen belegenen wirtschaftlichen Einheiten erstmals auf den 1. Januar 2025 anzuwenden.mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1.2 Zweck und Systematik

Rz. 4 § 1 Abs. 1 legt die elementaren Voraussetzungen für einen Anspruch auf Elterngeld fest und definiert somit den Kreis der Anspruchsberechtigten dem Grunde nach. Die Gruppe der Anspruchsberechtigten wird ausgehend von Abs. 1 in den folgenden Absätzen erweitert (Abs. 2 bis 4) und präzisiert (Abs. 5 bis 7). § 1 Abs. 8 enthält einen Anspruchsausschluss für Personen mit hohe...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Berlin / I. Regelungsinhalt

Rz. 1 [Autor/Stand] Für in Berlin belegene wirtschaftliche Einheiten kommt ab dem Jahr 2025 grundsätzlich das Bundesgrundsteuermodell zu Anwendung. Das heißt, es gilt grundsätzlich das Grundsteuergesetz des Bundes mitsamt den dazugehörigen bewertungsrechtlichen Vorschriften – mithin der Normen des siebenten Abschnitts des BewG (§§ 218 bis 263 BewG). Die unter Nutzung der gru...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / 2. Bundesrecht bis 31.12.2024 (Abs. 1)

Rz. 641 [Autor/Stand] Die Grundsteuer der Kalenderjahre bis einschließlich 2024 hat sich in Niedersachsen – abweichend von § 1 Satz 2 NGrStG – ausschließlich nach den bundesgesetzlichen Regelungen des BewG und des GrStG bemessen, § 12 Abs. 1 NGrStG. Das gilt sowohl für die Ermittlung, Festsetzung als auch Erhebung der Grundsteuer. Somit war für die Bewertung des inländischen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.6 Ausnahme: Keine Anwendung des § 8b Abs 10 S 1 bis 4 KStG, wenn die andere Körperschaft aus den überlassenen Anteilen Einnahmen oder Bezüge nicht erzielt (§ 8b Abs 10 S 5 und 6 KStG)

Tz. 427 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Nach § 8b Abs 10 S 5 KStG, der durch den Fin-Aussch in das URefG 2008 eingefügt worden ist, sind die S 1 bis 4 des § 8b Abs 10 KStG nicht anzuwenden, wenn die andere Kö (Entleiher) aus den überlassenen Anteilen Einnahmen oder Bezüge nicht erzielt. Nach der Ges-Begr (s BT-Drs 16/5491, 22) soll damit verhindert werden, dass die Entgelte für d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Klingberg/van Lishaut, Die Internationalisierung des UmwSt-Rechts, DK, 2005, 698; Benecke/Schnitger, Neuregelung des UmwStG und der Entstrickungsnormen durch das SEStEG, IStR 2006, 765; Dötsch/Pung, SEStEG: Die Änderungen des UmwStG (Teil I), DB 2006, 2704; Förster/Felchner, Umw von Kap-Ges in Personenunternehmen nach dem Ref-Entw zum SEStEG, DB 2006, 1072; Klingebiel, SEStEG (S...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.16 Strafrechtliche Aspekte der verdeckten Gewinnausschüttung

Tz. 688 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Eine vGA kann den Tatbestand einer St-Hinterziehung (s § 370 AO), oder einer leichtfertigen St-Verkürzung (s § 378 AO) erfüllen. Allerdings ist dies nicht automatisch und zwingend bei allen Arten von vGA der Fall. Beide Tatbestände setzen eine Verkürzung von St und damit eine Verminderung des Einkommens voraus. Das Strafrecht greift also bei vG...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / 2. Grundsätzliches

Rz. 266 [Autor/Stand] Durch § 5 NGrStG wird der Lage-Faktor normiert. Dieser sorgt für eine Differenzierung der gleich großen und gleich genutzten Grundstücke innerhalb einer Kommune anhand ihrer Lage. Rz. 266.1 [Autor/Stand] § 5 NGrStG wurde durch Artikel 5 des Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Spielbankengesetzes, der Allgemeinen Gebührenordnung und des Niedersäch...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Entstehung der Vorschrift

Rz. 7 [Autor/Stand] Die Vorschrift ist durch das Erbschaftsteuerreformgesetz v. 24.12.2008[2] in das Bewertungsgesetz eingefügt worden. Rz. 8 [Autor/Stand] Die Finanzverwaltung hat die Bewertung des Grundvermögens zunächst mit gleich lautenden Erlassen vom 5.5.2009[4] – GV-Erlass vom 5.5.2009 – näher erläu tert und dabei auch Erläuterungen zu den Liegenschaftszinssätzen aufge...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / I. Überblick

Rz. 60 [Autor/Stand] Das NGrStG weicht vom Bewertungsgesetz und Grundsteuergesetz im Bereich der Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) weitreichend ab; entsprechend hoch war an dieser Stelle der gesetzliche Regelungsbedarf. Von dem insgesamt 15 Paragraphen umfassenden niedersächsischen Grundsteuergesetz entfallen allein zehn Paragraphen auf diesen (Ersten) Teil. In ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.5 Zur Anwendung des § 8b Abs 3 S 3 KStG auf Anteile an Investmentfonds (§ 40a Abs 1 KAGG, § 8 Abs 2 InvStG aF)

Tz. 234 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Wegen der Rechtslage nach Inkrafttreten des InvStRefG ab dem VZ 2018 s Tz 38. Eine dem § 40a Abs 1 S 2 KAGG entspr Regelung (s Tz 235) findet sich bis zum VZ 2017 in § 8 Abs 2 InvStG aF, das grds mit Wirkung ab dem VZ 2004 das bis dahin gültige KAGG und das AuslInvStG ersetzt hat. Hiervon werden Anteile an inl und ausl Investmentanteilen erf...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2 Die Anspruchsberechtigten nach § 1 Abs. 1

Rz. 21 § 1 Abs. 1 Satz 1 legt die Personengruppe fest, die einen Anspruch auf Elterngeld hat. Erste Voraussetzung für die Gewährung von Elterngeld ist dabei ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Bundesgebiet (Nr. 1). Als weitere Voraussetzung sieht § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 das Bestehen einer Haushaltsgemeinschaft mit dem Kind vor, für das Elterngeld in Anspruch genomme...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.4.5 Nachträgliche Nichterfüllung der Voraussetzungen des § 8c Abs 1a S 3 KStG

Tz. 349 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Ein Risiko bei der Anwendung des § 8c Abs 1a S 3 KStG besteht für die Kö darin, dass das Ges vd "nachlaufende Prüfungskriterien" enthält, deren Nichterfüllung sogar noch fünf Jahre nach dem schädlichen Beteiligungserwerb dazu führen kann, dass ein "gerettet" geglaubter Verlustabzug im Nachhinein doch noch entfällt. Die Nichterfüllung dieser...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.4 Kreditinstitute

Kreditinstitute haben – unabhängig von ihrer Rechtsform – grds. die Regelungen für große Kapitalgesellschaften anzuwenden.[1] Davon ausdrücklich ausgenommen sind die Regelungen über die Darstellung der GuV in Staffelform. Stattdessen gelten durch Rechtsverordnung erlassene Formblätter und andere Vorschriften.[2] Unter den Posten "außerordentliche Erträge" und "außerordentlic...mehr

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AGS 05/2025, Anders/Gehle, ZPO-Kommentar

Herausgegeben von Dr. Monika Anders und Dr. Burkhard Gehle. 83. Aufl., 2025. C.H. Beck, München. XXVIII, 3.346 S., 189,00 EUR Der ZPO-Kommentar von Frau Dr. Monika Anders und Herrn Dr. Burkhard Gehle in der 83. Aufl. des C.H. Beck Verlags stellt eine unverzichtbare Referenz für Praktiker und Wissenschaftler im Bereich des Zivilprozessrechts dar. Als Nachfolger des Baumbach-Ko...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.6 Publizitätspflichtige Unternehmen und Konzerne

Publizitätspflichtige Unternehmen und Konzerne i. S. des Publizitätsgesetzes (Gesetz über die Rechnungslegung von bestimmten Unternehmen und Konzernen) sind verpflichtet, den Jahresabschluss nach Maßgabe des § 242 HGB aufzustellen. Demgemäß gehört dazu auch eine GuV nach § 242 Abs. 2 HGB. Handelt es sich bei dem Unternehmen um eine Personenhandelsgesellschaft oder ist es ein ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nie... / 2. In- und Außerkrafttreten

Rz. 688 [Autor/Stand] Durch § 15 Abs. 1 NGrStG wird der Zeitpunkt des Inkrafttretens des Niedersächsischen Grundsteuergesetzes geregelt. Danach ist das Gesetz aufgrund der für die Systemumstellung zum Jahr 2025 nötigen vorbereitenden Tätigkeiten bereits zum 14.7.2021 in Kraft getreten. Rz. 689 [Autor/Stand] Die Übergangsregelungen nach § 13 NGrStG (vgl. Rz. 666) werden nur vo...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Berlin / 3. Landesgesetzliche Änderung

Rz. 38 [Autor/Stand] Das BlnGrStMG vermeidet die Risiken der in der Luft hängenden Steuermesszahlendifferenzierung des Bundesmodells (Rz. 36). Im Hinblick auf die landeseigenen Steuermesszahlen (§ 1 Abs. 1 BlnGrStMG) zeichnen sowohl Steuertatbestand als auch Gesetzbegründung ein einheitliches Bild des Gewollten. Wohngrundstücke sollen im Vergleich zu den anderen Grundstücksg...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

Bruschke, Die Bewertung des LuF-Vermögens für die Erbschaft- und Schenkungsteuer, ErbStB 2009, 320; Eisele, Abgrenzungs- und Einzelfragen zur Bedarfsbewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, StW 1998, 20; Eisele, Neubewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, NWB 2008, 895; Eisele, Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, NWB 2009,...mehr

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AGS 05/2025, KostBRÄG 2025:... / I. Allgemeines

Die Vergütung des Rechtsanwaltes bemisst sich nach den Vorschriften des RVG und ist dort in § 44 RVG sowie den Nrn. 2500–2508 VV geregelt. Es handelt sich bei den Beratungshilfegebühren – entgegen den für die gleiche Tätigkeit außerhalb der Beratungshilfe geltenden Regeln – um streitwertunabhängige Pauschgebühren.[1] Damit soll das Abrechnungsverfahren erleichtert[2] und – o...mehr

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FF 05/2025, Erhöhung der Re... / 1 Wichtige Änderungen zur Rechtsanwaltsvergütung

Neben der linearen Erhöhung der Gebühren sieht das Gesetz auch strukturelle Veränderungen vor. Die Wertgebühren werden um 6 %, die Betragsrahmen- und Festgebühren um 9 % angehoben. § 49 RVG regelt eine weitere Angleichung der PHK-/VHK-Vergütung an die Wahlanwaltsvergütung. Die Kappungsgrenze wird von über 50.000 EUR auf über 80.000 EUR erhöht. In Kindschaftssachen wird der Reg...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 4.2 Aufnahme von Kindern des/der Ehegatten/-in (Nr. 2)

Rz. 82 Daneben wird Elterngeld nach § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 demjenigen gewährt, der ein Kind des Ehegatten oder der Ehegattin in seinen Haushalt aufgenommen hat.[1] Achtung Eheähnliche Gemeinschaft wird von § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 nicht erfasst § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 nimmt explizit auf Ehe Bezug. Demzufolge wird die eheähnliche Gemeinschaft von § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 nicht e...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.2.2 Missionarinnen und Missionare

Rz. 66 Die Missionswerke und -gesellschaften, für die Missionarinnen und Missionare unter gleichzeitiger Wahrung eines möglichen Elterngeldanspruchs tätig werden können, sind in § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 abschließend aufgezählt. Gleichwohl verfügen die im Gesetz genannten Organisationen über eine große Zahl von Mitgliedern und Vereinbarungspartnern. Rz. 67 Mitglieder des Evange...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Berlin / 1. Steuermesszahlen im Bundesmodell

Rz. 10 [Autor/Stand] Mit dem Gesetz zur Änderung des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz)[2] legte der Bundesgesetzgeber die Steuermesszahlen in § 15 Abs. 1 GrStG einheitlich wie folgt fest: 0,34 Promille für unbebaute Grundstücke i.S.d. § 246 BewG (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 GrStG). 0,34 Promille für bebaute Grundstücke i.S.d. 249 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BewG – sog....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Maßgeblicher Grundstücksmarktbericht

Rz. 53 [Autor/Stand] Die zunächst mit dem Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz[2] vorgenommene Ergänzung des § 177 BewG stand im Zusammenhang der Reaktion des Gesetzgebers auf die Rechtsprechung des BFH zu den Liegenschaftszinssätzen. Der BFH[3] hatte in einem Rechtsstreit über den anzusetzenden Liegenschaftszinssatz entschieden, dass durch den Gutachterausschuss ermittelte ör...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nor... / 3. Spätere Bundesregelung überschreibt Landesrecht

Rz. 34 [Autor/Stand] Die spätere Bundesregelung in § 220 Abs. 2 BewG überschreibt die landesgesetzliche Nachweismöglichkeit nach § 2 NWGrStHsG. Denn nach Art. 72 Abs. 2 Satz 3 GG geht das jeweils spätere Gesetz vor (Rz. 41). Ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens von § 220 Abs. 2 BewG, mithin ab dem 6.12.2024 (Rz. 30), findet § 2 NWGrStHsG keine Anwendung mehr. Auch alle offene...mehr

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FoVo 05/2025, Neue Pfändungsfreigrenzen zum 1.7.2025: neue Hürden für eine erfolgreiche Pfändung von Arbeitseinkommen und Kontoguthaben

Die Pfändungsfreigrenzen werden nach § 850c Abs. 4 ZPO jährlich neu bestimmt. Grundlage ist nach der gesetzlichen Neuregelung die jährlich neu zu verkündende Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung. Für 2025 ist diese nun am 11.4.2025 im Bundesgesetzblatt verkündet worden (Bekanntmachung vom 2.4.2025, BGBl I, 11.4.2025, Nr. 110). Sie regelt die Pfändungsfreigrenzen für den Schuld...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.1.1 Anrechnung von Mutterschaftsgeld (§ 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 a))

Rz. 7 § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 a) bezieht sich auf das Mutterschaftsgeld, das nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch (§ 24i SGB V) oder nach dem Zweiten Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG) gewährt wird. Erfasst wird auch das für den Tag der Entbindung zustehende Mutterschaftsgeld nach § 24i Abs. 3 Satz 1 SGB V bzw. § 14 Abs. 2 KVLG i. V. m. § 24i Abs. 3 S...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / 1.3 Aufbewahrungspflicht

Die GuV ist als Teil der Jahresabschlussunterlagen 10 Jahre aufzubewahren.[1] Die Aufbewahrungspflicht läuft jedoch nicht ab, soweit und solange die Unterlagen für Steuern von Bedeutung sind, für welche die Festsetzungsfrist noch nicht abgelaufen ist.[2] An dieser Regelung zu den Aufbewahrungsfristen hat sich durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz[3] nichts geändert.mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nor... / 2. Ausgangslage Bundesmodell

Rz. 46 [Autor/Stand] Mit dem Gesetz zur Änderung des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz)[2] legte der Bundesgesetzgeber die Steuermesszahlen in § 15 Abs. 1 GrStG einheitlich wie folgt fest: 0,34 Promille für unbebaute Grundstücke i.S.d. § 246 BewG (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 GrStG). 0,34 Promille für bebaute Grundstücke i.S.d. 249 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BewG – sog....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Rechtsentwicklung

Rz. 1 [Autor/Stand] Der Begriff "bebautes Grundstück" wurde zwar schon im BewG 1934 verwendet (vgl. § 52), war jedoch im Gesetz selbst nicht näher bestimmt. Aus den §§ 33a und 45 BewDV a.F. ergab sich aber, dass nach früherem Bewertungsrecht als bebaute Grundstücke solche Grundstücke anzusehen waren, auf denen sich am Bewertungsstichtag "bezugsfertige Gebäude" befanden. Rz. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.5 Versicherungsunternehmen

Versicherungsunternehmen haben grds. die Regelungen für große Kapitalgesellschaften anzuwenden. Auch für diese gelten nicht die Regelungen über die Darstellung der GuV in Staffelform. Stattdessen gelten durch Rechtsverordnung erlassene Formblätter und andere Vorschriften.[1] Unter den Posten "außerordentliche Erträge" und "außerordentliche Aufwendungen" sind Erträge und Aufw...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nie... / 6. Grenzüberschreitende Grundstücke (Abs. 5)

Rz. 178 [Autor/Stand] Durch § 2 Abs. 5 Satz 1 NGrStG wird die Behandlung der Fälle geregelt, in denen sich der Steuergegenstand auch auf ein anderes Bundesland oder das Ausland erstreckt. Die Norm ist letztendlich Ausfluss des räumlichen Anwendungsbereichs des NGrStG. Da das vorbezeichnete Gesetz auf Basis der Abweichungsmöglichkeit nach Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG erlass...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nie... / 1. Gesetzestext

Rz. 188 [Autor/Stand] § 3 Maßgebliche Fläche (1) 1Maßgebliche Gebäudefläche bei Wohnnutzung ist, soweit sich aus den Absätzen 2 und 3 nichts anderes ergibt, die Wohnfläche. 2Als Wohnnutzung gilt auch ein häusliches Arbeitszimmer. 3Im Übrigen ist die Nutzfläche des Gebäudes maßgeblich. 4Nicht genutzte Gebäudeflächen, die zuvor Wohnzwecken gedient haben, gelten bis zu einer Nut...mehr