Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtsvollzieher

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / VI. Vollstreckungshindernisse

Rz. 84 In § 775 ZPO ist geregelt, unter welchen Voraussetzungen ein Vollstreckungsorgan eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme einstellen oder beschränken muss.[23] Dies ist z.B. dann der Fall, wenn das zu vollstreckende Urteil oder seine vorläufige Vollstreckbarkeit aufgehoben oder die Zwangsvollstreckung für unzulässig erklärt wurde, ihre Einstellung angeordnet wurde, die Siche...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / d) Durchführung einer normalen Räumungsvollstreckung

Rz. 507 Bei der Räumungsvollstreckung wird der Schuldner aus dem Besitz gesetzt und der Gläubiger wird durch den Gerichtsvollzieher in den Besitz eingewiesen. Rz. 508 Der Gerichtsvollzieher hat die Räumung rechtzeitig dem Schuldner anzukündigen, damit dieser ggf. die 2-Wochenfrist des § 765a Abs. 3 ZPO für einen Räumungsschutzantrag (vgl. Rdn 578) nutzen kann. Rz. 509 Da die W...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 2. Aufbau des Formulars

Rz. 136 Der Auftrag ist an das zuständige Amtsgericht zu übermitteln, das den Auftrag sodann an den zuständigen Gerichtsvollzieher weiterleitet. Sollte dem Gläubiger(-vertreter) bekannt sein, welcher Gerichtsvollzieher zuständig ist, kann der Auftrag auch an diesen direkt übermittelt werden. Rz. 137 Die örtliche Zuständigkeit der Gerichtsvollzieher richtet sich i.d.R. nach de...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / e) Räumungsvollstreckung nach dem "Berliner Modell"

Rz. 515 Bei einen normalen Räumungsantrag können schnell mehrere tausend Euro als Kostenvorschuss auf den Gläubiger zukommen, da dieser vorschusspflichtig ist. Im ungünstigsten Fall kann die Forderung nicht bei dem Schuldner eingezogen werden und der Gläubiger bleibt auf den Kosten sitzen. Rz. 516 Um diese Kosten zu senken, wurde die Räumung nach dem "Berliner Modell" als bes...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / b) Haftbefehl

Rz. 178 Es kann zum einem gem. § 802g ZPO ein Haftbefehl gegen den Schuldner erlassen werden, wenn dieser unentschuldigt zum Termin zur Abgabe der VA fehlt oder er sich weigert die VA freiwillig abzugeben. Zuständig ist hierfür das Amtsgericht am Wohnsitz des Schuldners. Häufig wird bereits im Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher der Hinweis aufgenommen, der Gerich...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / ff) Verwertung der gepfändeten Sache

Rz. 162 Die Verwertung der gepfändeten Sachen erfolgt in Form einer Versteigerung durch den Gerichtsvollzieher. Die Versteigerung ist dabei in den §§ 814–825 ZPO geregelt. Nähere Einzelheiten zum Ablauf enthält auch noch die Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher (GVGA). Bei der Versteigerung handelt es sich um einen hoheitlichen Akt. Rz. 163 Der Gerichtsvollzieher kann die...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / e) Gewahrsam

Rz. 133 Der Gerichtsvollzieher darf bewegliche Sachen, die sich im Besitz des Schuldners befinden, pfänden. Hierbei muss bzw. darf der Gerichtsvollzieher nicht prüfen, ob der Schuldner Eigentümer dieser Sachen ist. Er hat ausschließlich zu prüfen, ob sich die Sachen im Gewahrsam des Schuldners befinden. Lediglich wenn nach außen eindeutig ersichtlich ist, dass der zu pfänden...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / f) Versuch einer gütlichen Erledigung

Rz. 152 Unabhängig davon, welche Aufträge der Gläubiger erteilt, muss der Gerichtsvollzieher zunächst gem. § 802a ZPO versuchen, eine gütliche Einigung mit dem Schuldner herbeizuführen. Kann der Schuldner glaubhaft machen, dass er die Forderung innerhalb von 12 Monaten begleichen kann, so kann der Gerichtsvollzieher dem Schuldner zunächst einen Vollstreckungsaufschub gewähren...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 2. Zug-um-Zug-Leistung

Rz. 72 Bei Zug-um-Zug-Leistungen hängt die zu vollstreckende Leistung von einer zu erbringenden Gegenleistung des Gläubigers gegenüber dem Schuldner ab. Dies gestaltet die Zwangsvollstreckung in der Praxis mitunter recht schwierig. Bei einer Zug-um-Zug-Leistung muss nämlich entweder die Befriedigung des Schuldners oder der Annahmeverzug des Schuldners in Form einer öffentlic...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 7. Zustellung an Drittschuldner und Drittschuldnererklärung

Rz. 324 Gem. § 829 Abs. 3 ZPO ist die Pfändung wirksam mit Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an den Drittschuldner. Rz. 325 Die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher erfolgt i.d.R. mit der Aufforderung an den Drittschuldner, sich gem. § 840 ZPO zu erklären. Wird der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss durch den Gerichtsvollzieher persönlich zugestellt u...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / a) Das Antrags-Formular

Rz. 249 Unter das Adressfeld wird ein Texteingabefeld für Antragsteller aufgenommen, in das die Referenznummer für die elektronische Kostenmarke eingetragen werden kann. Allerdings gibt es bislang nicht in allen Bundesländern die Möglichkeit, Gerichtskostenmarken zu nutzen. Beispiel: Zudem kann dort ein Kontrollkästchen markiert werden, mit dem die Erteilung eines SEPA-Lastsc...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / c) Zur rechten Zeit und am rechten Ort

Rz. 131 Die Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher im Rahmen einer Sachpfändung muss zur rechten Zeit und am rechten Ort erfolgen. Zur rechten Zeit: Grundsätzlich ist die Zwangsvollstreckung nur zu bestimmten Zeiten, nämlich werktags von 6–21 Uhr (§ 758a Abs. 4 ZPO) zulässig. Um außerhalb dieser Zeiten vollstrecken zu können, benötigt der Gläubiger eine gerichtliche Genehm...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / gg) Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft ohne Sachpfändungsauftrag

Rz. 173 Geht beim Gerichtsvollzieher ein Auftrag zur Abnahme der Vermögensauskunft (VA) gem. §§ 802a, 802c ZPO ein, so überprüft der Gerichtsvollzieher zunächst, ob der Schuldner innerhalb der letzten zwei Jahre bereits für einen anderen Gläubiger die Vermögensauskunft abgegeben hat. Ist dies der Fall, übersendet der Gerichtsvollzieher dem Gläubiger dieses bereits hinterlegt...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / a) Verwaltung der Vermögensverzeichnisse

Rz. 196 Das Vermögensverzeichnis wird durch den Gerichtsvollzieher als elektronisches Dokument erstellt und sodann an das Zentrale Vollstreckungsgericht des jeweiligen Bundeslandes übermittelt. Die Vermögensverzeichnisse werden dort gespeichert und können ausschließlich von Gerichtsvollzieher, von Insolvenzgerichten, Vollstreckungsgerichten, Registergerichten und Strafverfol...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / a) Formularzwang

Rz. 129 Der Gerichtsvollzieher wird nur auf konkreten Auftrag hin tätig, wobei für die Auftragserteilung Formularzwang besteht.mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 1. Erinnerung

Rz. 568 Beispiel: Erinnerung gegen Art und Weise der Zwangsvollstreckung Gegen Mandant M (wohnhaft in Berlin-Charlottenburg) soll eine Geldforderung i.H.v. 2.000,00 EUR im Wege der Sachpfändung vollstreckt werden. Das der Zwangsvollstreckung zugrunde liegende Urteil wurde jedoch dem Mandanten noch nicht zugestellt, nach telefonischer Auskunft des Prozessgerichts wurde bislan...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / f) Reihenfolge der Aufträge und Hinweise

Rz. 193 Es folgen die Module P und Q. In Modul P kann der Gläubiger Angaben zur Reihenfolge der einzelnen Aufträge machen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die gesetzlich vorgeschriebene Reihenfolge dabei fortbestehen muss. Es ist also nicht möglich, den Gerichtsvollzieher anzuweisen z.B. zuerst die Drittauskünfte einzuholen und dann die VA abzunehmen. In Modul Q kann der...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / b) Schuldnerverzeichnis

Rz. 197 In jedem Bundesland wird ein Zentrales Schuldnerregister geführt. Die zu dem Schuldner gespeicherten Daten können gem. § 882h ZPO über eine Internetabfrage unter www.vollstreckungsportal.de abgefragt werden. Die Abfrage ist kostenpflichtig. Die Gerichtskosten betragen derzeit 4,50 EUR (Stand Januar 2025). Rz. 198 Zur Eintragung kommen insbesondere folgende Daten des S...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / c) Einholung von Drittauskünften

Rz. 182 Daneben kann der Gläubiger den Gerichtsvollzieher beauftragen, sog. Drittauskünfte gem. § 802l ZPO einzuholen, und zwar bei Rz. 183 Die Beantragung erfolgt unter Modul N: Rz. 184 Die Drittauskünfte holt der Gerichtsvollzieher unter fol...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / b) Vollstreckungsorgan und Vollstreckungshandlung

Rz. 496 Für die Herausgabevollstreckung ist nach § 883 Abs. 1 ZPO der örtlich zuständige Gerichtsvollzieher zuständig, wobei sich die örtliche Zuständigkeit dabei nach dem Ort der Vollstreckungshandlung richtet. Rz. 497 Bei der Herausgabevollstreckung von beweglichen Sachen nimmt der Gerichtsvollzieher dem Schuldner die im Titel konkret bezeichnete Sache ab und übergibt sie d...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 2. Vollstreckung aus Vollstreckungsbescheiden über 5.000 EUR und anderen Titeln

Rz. 122 Auch bei Vollstreckungsaufträgen aus Vollstreckungsbescheiden mit Forderungen über 5.000 EUR, Vollstreckungsbescheiden, die mit einer Urkunde verbunden sind, sowie bei Aufträgen/Anträgen aus anderen Titeln (z.B. Urteilen, Versäumnis- und Anerkenntnisurteilen, Vergleichen, Kostenfestsetzungsbeschlüssen etc.) muss der Auftrag an den Gerichtsvollzieher oder der Antrag a...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / b) Gerichtsvollzieherschutzgesetz

Rz. 130 Zum 1.1.2022 ist das Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften und zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes (GvSchuG) in Kraft getreten. Vor dem Hintergrund, dass Gerichtsvollzieher in der Vergangenheit bei der Durchführung von Vollstreckungshandlungen wiederholt vo...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 1. Allgemeines

Rz. 128 Hat der Gläubiger keine Informationen über die Vermögensverhältnisse des Schuldners, empfiehlt es sich, zunächst den Gerichtsvollzieher zu beauftragten. Die Regelbefugnisse des Gerichtsvollziehers sind in § 802a ZPO bestimmt: Diese lauten wie folgt:mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / e) Weitere Aufträge

Rz. 190 Unter Modul O kann der Gläubiger dem Gerichtsvollzieher weitere Aufträge, die nicht unter die Module F–N fallen erteilen. Rz. 191 Das neue Vollstreckungsformulare kann auch für die Vollstreckung von Herausgabeansprüchen genutzt werden. Hierunter fällt u.a. auch der Räumungsauftrag. Musterformulierung (Kurzform) Räumungsauftrag Rz. 192 Die Beauftragung des Gerichtsvollz...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 1. Art der Zustellung

Rz. 63 Gem. § 750 Abs. 1 ZPO muss der Titel grds. vor oder spätestens bei der ersten Zwangsvollstreckungsmaßnahme zugestellt werden. Die Zustellung von Vollstreckungstiteln erfolgt je nach Art des Titels unterschiedlich. Rz. 64 Urteile werden gem. § 317 Abs. 1 ZPO von den Gerichten grundsätzlich von Amts wegen zugestellt, um die entsprechende Rechtsmittelfrist in Gang zu setz...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / a) Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft mit/ohne Sachpfändungsauftrag

Rz. 153 Verlangt der Gläubiger die Abnahme der Vermögensauskunft, so hat er bei Auftragserteilung die Wahl, ob er den Gerichtsvollzieher Beispiel: odermehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / b) Vollstreckungsvoraussetzungen

Rz. 504 Wie bei jeder Vollstreckungsart muss ein Antrag des Gläubigers vorliegen und es müssen die allgemeinen und besonderen Vollstreckungsvoraussetzungen vorliegen. Räumungstitel können z.B. sein:mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 6. Forderungsaufstellung

Rz. 214 In welcher Höhe Ansprüche vollstreckt werden sollen, ergibt sich ausschließlich aus der Forderungsaufstellung, die gem. § 2 Abs. 2 ZVFV jedem Gerichtsvollzieherauftrag zwingend beizufügen ist. In die Forderungsaufstellung sind sämtliche Forderungen einzutragen, die der Gläubiger geltend macht. Sofern die Eintragungsmöglichkeiten nicht ausreichen, sind die Forderungsau...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / d) Vollstreckungsverbote

Rz. 132 Weiterhin hat der Gerichtsvollzieher Vollstreckungsverbote zu beachten: In §§ 811, 812 ZPO ist geregelt, welche Gegenstände unpfändbar sind. Das Sozialstaatsprinzip gebietet es verfassungsrechtlich, dass jedem Menschen das Minimum dessen, was er zur eigenverantwortlichen Führung eines menschenwürdigen Lebens benötigt, zu verbleiben hat.mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / d) Eidesstattliche Versicherung nach § 883 Abs. 2 ZPO

Rz. 501 Wird die herauszugebende Sache vom Gerichtsvollzieher nicht vorgefunden, so muss der Schuldner angeben, dass Der Schuldner muss diese Angaben an Eides statt erklären. Die Abnahme dieser eidesstaatlichen Versicherung erfolgt auch durch den örtlich zuständigen Gerichtsvollzieher.mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / dd) Vorpfändungsbenachrichtigung

Rz. 148 Um den Gerichtsvollzieher mit einer vom Antragsteller selbst erstellten Vorpfändung zu beauftragen, kann hier ein Kreuzchen gesetzt werden. Es macht jedoch wesentlich mehr Sinn, den Zustellungsauftrag formlos zu erteilen, vergl. Rdn 386.mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 4. Drittwiderspruchsklage nach § 771 ZPO

Rz. 584 In der Praxis wohl am häufigsten vorkommend sind die Fälle, in denen bewegliche Gegenstände gepfändet werden, die sich im Gewahrsam des Schuldners befinden, aber im Eigentum eines Dritten stehen. Rz. 585 Beispiel: Der Gerichtsvollzieher pfändet wegen einer Forderung in Höhe von 10.000,00 EUR den Pkw VW Golf, der sich im Gewahrsam des Schuldners in Düsseldorf befindet....mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 5. Weitere Vermögensauskunft nach § 802d ZPO

Rz. 207 Die weitere Vermögensauskunft ist in § 802d ZPO geregelt. Rz. 208 § 802d ZPO beinhaltet einen Schuldnerschutz dahin gehend, dass der Schuldner innerhalb von zwei Jahren ab Abgabe der Vermögensauskunft (VA) nicht erneut eine VA abgeben muss, es sei denn, der Gläubiger kann glaubhaft machen, dass sich die Vermögensverhältnisse des Schuldners in der Zwischenzeit wesentli...mehr

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§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / 2. Vollstreckung einer Geldforderung

Rz. 45 Hat der RA den Auftrag, wegen einer Geldforderung zu vollstrecken, bestimmt sich der Wert für die Anwaltsgebühren nach dem Betrag der zu vollstreckenden Geldforderung einschließlich Nebenforderungen (§ 25 Abs. 1 Nr. 1 Hs. 1 RVG). Der RA muss nicht wegen der gesamten titulierten Forderung beauftragt sein, er kann auch nur wegen einer Teilforderung gegen den Schuldner v...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 7. Kosten

Rz. 220 Je nach Auftrag des Gläubigers können bei dem Gerichtsvollzieher z.B. folgende Gebühren anfallen:mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 3. Eintritt eines Kalendertages

Rz. 80 Ist die Geltendmachung des Anspruchs von dem Eintritt eines Kalendertages abhängig, so darf die Zwangsvollstreckung nur beginnen, wenn der Kalendertag abgelaufen ist, § 751 Abs. 1 ZPO. Das Vollstreckungsorgan hat vor Beginn der Zwangsvollstreckung zu prüfen, ob die Bedingung (Eintritt des Kalendertages) eingetreten ist. Nur bei Fälligkeit darf die Vollstreckungsmaßnahme...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / bb) Austauschpfändung

Rz. 156 Neuwertige und besonders wertvolle der oben genannten Sachen können jedoch im Wege der sogenannten Austauschpfändung gem. § 811a ZPO durch einfachere preiswertere Gegenstände ersetzt werden. Beispiel: Der Schuldner besitzt einen neuwertigen großen Fernseher im Wert von 9.000,00 EUR. Ein Fernseher ist grds. unpfändbar, kann jedoch durch einen kleineren – preiswerteren ...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / d) Zustellung

Rz. 393 Die Zustellung des vorläufigen Zahlungsverbotes ist immer durch den Gerichtsvollzieher durchzuführen, eine Zustellung durch einen Boten oder durch die Post ist unwirksam. Rz. 394 Hinweis: Seit der Änderung des § 16 GVO zum 1.6.2023 ist für Zustellungen der Gerichtsvollzieher zuständig, in dessen Bezirk der Schuldner seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Dies hat zu ei...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / B. Vollstreckungsarten

Rz. 6 Die Zwangsvollstreckung ist nur möglich hinsichtlich von Leistungsansprüchen, also Ansprüchen, die auf einmehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / III. Pfändungs- und Überweisungsantrag

Rz. 224 Hat der Gläubiger Kenntnis über pfändbare Forderungen des Schuldners (insbesondere z.B. aus Arbeitslohn, Bankverbindung) sollte umgehend die Forderungspfändung eingeleitet werden. Alternativ setzt hier die Vollstreckung ein, wenn der Gläubiger durch die über den Gerichtsvollzieher eingeholte Vermögensauskunft entsprechende Informationen über den Schuldner erlangt hat...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Höhe der Einigungsgebühr

Rz. 210 Für die Höhe des Gebührensatzes der Einigungsgebühr Nr. 1000 Nr. 1 VV RVG ist es entscheidend, wo der Gegenstand, über den die Einigung getroffen wird, gerichtlich anhängig ist. In I. Instanz beträgt der Gebührensatz (mit Ausnahme eines selbstständigen Beweisverfahrens) 1,0, während er in II. Instanz oder höher 1,3 beträgt. Fehlt es an einem gerichtlichen Verfahren, ...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / a) Pfändungsumfang

Rz. 365 Der Umfang der Kontopfändung ist in § 833a ZPO geregelt. Unter den Begriff "Konto" fallen alle Arten von Konten bei einem Kreditinstitut, insbesondere Kontonummern bzw. die IBAN müssen im Pfändungs- und Überweisungsbeschluss nicht angegeben werden, da Konten in Deutschland als Namenskonten und nicht als Nummernko...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / aa) Aufstellung über bisherige Vollstreckungskosten

Rz. 145 Bisherige Vollstreckungskosten sind sämtliche Kosten der Zwangsvollstreckung, die nicht in einem gesonderten Beschluss festgesetzt worden sind und die nicht aus der hier beauftragten Vollstreckung herrühren (beispielsweise Kosten aus einem vorhergehenden Vollstreckungsauftrag an Gerichtsvollzieher oder einen früheren Pfüb). Werden bisherige Vollstreckungskosten gelte...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / aa) Sachpfändung

Rz. 154 Ein sog. Kombi-Auftrag oder aber ein separater Antrag auf Sachpfändung in der Wohnung des Schuldners ist – wie die Praxis immer wieder zeigt – nur dann sinnvoll, wenn der Gläubiger von pfändbaren Werten des Schuldners Kenntnis hat und den Gerichtsvollzieher daher konkret mit der Pfändung bestimmter Gegenstände beauftragen kann. Rz. 155 Denn nicht alle im Gewahrsam des...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / a) Terminsgebühr für die Teilnahme an einem gerichtlichen Termin

Rz. 602 Die Terminsgebühr entsteht daher, wenn der RA z.B. in den Vollstreckungsverfahren vor dem Prozessgericht erster Instanz wegen der Ersatzvornahme (§ 887 ZPO), der Zwangsgeldfestsetzung (§ 888 ZPO) oder Duldung bzw. Unterlassung (§ 890 ZPO) einen Termin wahrnimmt. Sie entsteht also z.B. nicht für die Teilnahme des RA am Räumungstermin des Gerichtsvollziehers oder bei G...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 1. Vollstreckung aus Vollstreckungsbescheiden bis 5.000 EUR

Rz. 118 Gem. § 754a ZPO können Aufträge an den Gerichtsvollzieher und gem. § 829a ZPO Anträge auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses unter bestimmten Voraussetzungen als "vereinfachte Vollstreckungsaufträge" auf elektronischem Weg erteilt werden, wobei die Vorlage des Vollstreckungsbescheides in Papierform nicht erforderlich ist. Der Vollstreckungsbescheid m...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / c) Anlagen

Rz. 144 Modul D gibt einige eventuelle Anlagen zum Auftrag vor, wie z.B. einen Beschluss über bereits bewilligte PKH, Vollmachten oder die Negativauskunft des Einwohnermeldeamtes für Anträge nach § 755 ZPO. Weitere Anlagen können (bzw. müssen) in die Freizeilen eingetragen werden. aa) Aufstellung über bisherige Vollstreckungskosten Rz. 145 Bisherige Vollstreckungskosten sind s...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / bb) Aufstellung über geleistete Zahlungen

Rz. 146 Bisherige Zahlungen des Schuldners / Drittschuldners müssen in einer gesonderten Aufstellung nachvollziehbar dargestellt werden. Diese Aufstellung ist dem Auftrag als Anlage beizufügen.mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 4. Drittwiderspruchsklage nach § 771 ZPO

Rz. 567 Ist ein Dritter von der Zwangsvollstreckung betroffen, weil er eine materiell-rechtliche Berechtigung am Vollstreckungsobjekt hat, kann er Drittwiderspruchsklage erheben. Die Klage ist darauf gerichtet, die Zwangsvollstreckung in einen bestimmten Gegenstand für unzulässig zu erklären (z.B.: Schuldner behauptet, das Auto, das auf ihn selbst zugelassen ist, sei das Fah...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / d) Versicherungen

Rz. 150 Unter Modul E folgen die Pflichtangaben nach §§ 753a, 754a ZPO.mehr