Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtsvollzieher

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§ 58 Zwangsvollstreckung / f) Pfändungsschutz und Austauschpfändung

Rz. 57 Zum Schutz des Schuldners aus sozialen Gründen im öffentlichen Interesse listen die 2022 neu strukturierten §§ 811ff. ZPO vom Gesetzgeber für unpfändbar erklärte Sachen auf. In der Praxis sind am wichtigsten die persönlichen Gegenstände des Schuldners, Haushaltsgegenstände, insbesondere Kleider und Wäsche, die zu einer bescheidenen Lebensführung benötigt werden. Weite...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 11 Soweit der Anwalt mit dem Mandanten keine gesonderte Abrede über die zu zahlende Vergütung getroffen hat, ergibt sich die Vergütungspflicht der Tätigkeit des Anwaltes aus § 612 BGB. § 612 Abs. 2 BGB verweist dabei bei Bestehen einer Taxe auf die taxmäßige Vergütung ansonsten auf die übliche Vergütung. Die Höhe der Vergütung von Rechtsanwälten ist in § 49b BRAO sowie i...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 3. Beschluss

Rz. 155 Zuständig für die Entscheidung über den Antrag ist gem. § 887 Abs. 1 ZPO das Prozessgericht erster Instanz. Es entscheidet durch Beschluss. Der Schuldner hat die Vornahme der Handlung zu dulden. Zur Beseitigung etwaigen Widerstandes des Schuldners kann sich der Gläubiger der Hilfe des Gerichtsvollziehers bedienen. Zur Vorauszahlung von Kosten, die voraussichtlich durc...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 2. Muster: Antrag auf Vollstreckungsschutz gem. § 765a ZPO

Rz. 152 Rechtsmittel: sofortige Beschwerde (§ 793 ZPO) bzw. Rechtspflegererinnerung (gem. § 11 Abs. 2 S. 2 RPflG). Rz. 153 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 31.38: Antrag auf Vollstreckungsschutz gem. § 765a ZPO An das Amtsgericht _________________________ – Vollstreckungsgericht – _________________________ In der Vollstreckungssache ______________________...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 6. Schuldnerverzeichnis

Rz. 85 Schuldner, die die eidesstattliche Versicherung auf die Vermögensauskunft abgegeben oder ohne hinreichende Rechtfertigung die Abnahme der Vermögensauskunft verweigert haben, sind nach Maßgabe der §§ 882b und 882c ZPO von Amts wegen in das Schuldnerverzeichnis einzutragen. Grundlage der Eintragung ist eine gesonderte Eintragungsanordnung des Gerichtsvollziehers. Solang...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 3. Muster: Vollstreckungsgegenklage

Rz. 38 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 58.10: Vollstreckungsgegenklage An das Amtsgericht/Landgericht in _________________________ Klage nach § 767 ZPO In dem Rechtsstreit des _________________________ (Schuldner) – Kläger – Prozessbevollmächtigte: RAe _________________________ gegen den _________________________ (vollstreckender Gläubiger) – Beklagter – wegen ...mehr

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§ 8 Bankrecht / b) Anmerkungen zum Muster

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / IV. Formzwang

Rz. 26 Der Abtretungsvertrag – auch die Abtretung des Anspruchs auf Übertragung des Geschäftsanteils – muss vollständig, bestimmt und notariell beurkundet sein (vgl. auch Sicherungs- und Treuhandabtretung – hierzu etwa Noack § 15 Rz. 25, 26, 29; Lutter/Hommelhoff § 15 Rz. 30). Das gilt nach § 15 Abs. 4 auch für Verpflichtung, durch die die Abtretung eines Geschäftsanteils "b...mehr

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Kündigungsschutz – Sozialkl... / 2.6 Räumungsvollstreckung

Die Prüfung, ob die Räumungsvollstreckung bei einem hochbetagten Mieter wegen schwerwiegender gesundheitlicher Risiken eine mit den guten Sitten unvereinbare Härte darstellt im Sinne der Räumungsschutzvorschrift § 765a ZPO, ist nicht auf eine akute Lebensgefahr während des Räumungsvorgangs selbst zu beschränken. In die Beurteilung einzubeziehen sind auch schwerwiegende gesun...mehr

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Garage/Stellplatz im Mietrecht / 2 Selbstständiger Garagenmietvertrag

Die Parteien begründen ein vom Bestand des Wohnraummietvertrags unabhängiges und isoliert kündbares Mietverhältnis über einen Kfz-Stellplatz bzw. eine Garage, wenn sie die Vermietung des Stellplatzes bzw. der Garage in einer gesonderten Mietvertragsurkunde regeln und der Mietvertrag über den Stellplatz an keiner Stelle auf den Wohnungsmietvertrag Bezug nimmt. Dies gilt auch ...mehr

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§ 6 Abrechnung, Gebühren un... / I. Mandanteninformation

Rz. 12 Greifen wir zunächst die Idee einer Handreichung oder eines Informationstextes für unsere Webseite auf. Hierfür brauchen wir einige Begriffe, die wir zusammentragen müssen. Innerhalb der ...mehr

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§ 2 Schriftliche Kommunikation / IV. Justizangehörige

Rz. 15 Richter sind judges, ehrenamtliche Richter und Schöffen können als lay judges bezeichnet werden. Im englischen System gibt es viele verschiedene Arten von Richtern, je nach Gericht und Position, deren unterschiedliche Bezeichnungen uns hier nicht näher interessieren sollen. Ein augenmerklicher Unterschied zum deutschen System besteht jedenfalls darin, dass dem englisch...mehr

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§ 6 Abrechnung, Gebühren un... / II. Fall

Rz. 13 Wir haben ein rechtskräftiges Urteil erstritten, wonach der Gegner einen bestimmten Geldbetrag an unseren Mandanten zu zahlen hat. Dieser meldet sich nach einiger Zeit und teilt uns mit, dass keine Zahlung erfolgt ist. Er möchte wissen, wie er an sein Geld kommen kann. Unsere Aufgabe also: die Vollstreckungsmöglichkeiten darlegen. Wir wollen beispielhaft drei Optionen...mehr

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§ 6 Abrechnung, Gebühren un... / III. Begriffe

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§ 4 Der Zivilprozess / D. Begriffe

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Anhang / A. Lösungen

Rz. 1 § 3 C.: d, i, j, b, g, h, a, e, c, f. Rz. 2 § 4 A. IV.: 1. file a lawsuit | 2. paid | 3. deliver | 4. hear | 5. challenge | 6. accept | 7. statutory | 8. is not more than | 9. will probably not | 10. petition the court for Rz. 3 § 4 B. IV. 2.: Rz...mehr

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FoVo 10/2025, Kein Pfändung... / 2 II. Aus der Entscheidung

Nicht nutzbarer Pkw hat keinen Pfändungsschutz Die GV hat das Fahrzeug der Schuldnerin zu Recht gepfändet. Insbesondere stand der Pfändung kein Pfändungsschutz nach § 811 Abs. 1 Nr. 1b) ZPO entgegen. Dabei kann dahinstehen, ob das streitbefangene Fahrzeug für die Ausübung der Erwerbstätigkeit der Schuldnerin benötigt wird. Denn zum Zeitpunkt der Beschlagnahme lag keine Haftpfl...mehr

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FoVo 10/2025, Arbeitsunfähi... / Leitsatz

1. Ein aussagekräftiges ärztliches Attest über eine ernsthafte Erkrankung, die die Transport- oder Vernehmungsunfähigkeit des Schuldners nachweist, kann sein Nichterscheinen zum Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft i.S.v. § 802g Abs. 1 S. 1 ZPO entschuldigen; die bloße Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ohne konkrete Diagnose reicht für eine Entschu...mehr

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FoVo 10/2025, Kein Pfändung... / 3 Der Praxistipp

Gezielter Zugriff auf Fahrzeuge Die Zwangsvollstreckung in Fahrzeuge des Schuldners erweist sich in der Praxis immer wieder als außerordentlich effektiv. Das Auto ist und bleibt Deutschland liebstes Kind, sodass der Zugriff hierauf – und sei er auch nur zeitweise – einen ganz erheblichen Vollstreckungsdruck auslöst. Der Schlüssel in der Zwangsvollstreckung liegt darin, Kenntni...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 2.4.1 Arbeitsrechtliche Zuordnung

Bei der arbeitsrechtlichen Zuordnung bestimmt der Arbeitgeber aufgrund seines Weisungsrechts, wo der Arbeitnehmer tätig wird. Dieser arbeitsrechtlichen Zuordnung zu einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung schließt sich das Steuerrecht an. Dies gilt unabhängig davon, ob die arbeitsrechtlichen Festlegungen schriftlich oder mündlich erteilt werden.[1] Diese Zuordnung durch d...mehr

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Umsatzsteuer in Rumänien / 8 Elektronische Rechnungsstellung

Ab dem 7.11.2021 gilt nach dem Regierungserlass Nr. 8/2021: Die Möglichkeit der Nutzung des nationalen RO-Systems für elektronische Rechnungen in Beziehungen zwischen einem Wirtschaftsteilnehmer einerseits und öffentlichen Auftraggebern oder Auftraggebern andererseits (Business to Government (B2G)-Beziehungen). Sobald sich ein Betreiber für die Nutzung des Systems entschieden...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 7.3.8 Zustellung durch den Gerichtsvollzieher

Rz. 161 Nach § 132 Abs. 1 Satz 1 BGB gilt die Kündigung als zugegangen, wenn sie durch Vermittlung eines Gerichtsvollziehers zugestellt worden ist. Die Zustellung erfolgt nach Maßgabe der §§ 166 ff. ZPO (vgl. § 132 Abs. 1 Satz 2 BGB). Der Arbeitgeber muss den für den Wohnsitz des Arbeitnehmers zuständigen Gerichtsvollzieher mit der Zustellung des Kündigungsschreibens beauftra...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 5.8.7 Abtretung/Pfändung von Steuererstattungsansprüchen

Eine mögliche Sicherung ist es, sich die Steuererstattungsansprüche des Mandanten abtreten zu lassen (§ 46 Abs. 1 AO). Die Abtretung wird jedoch erst wirksam, wenn sie der Gläubiger in der nach § 46 Abs. 3 AO vorgeschriebenen Form der zuständigen Finanzbehörde nach Entstehung des Anspruchs anzeigt.[1] Achtung Geschäftsmäßige Abtretung an Steuerberater nicht erlaubt Häufig wird...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 2.5 Smart Contracts und ihre Bedeutung in einer dezentralen Tokenökonomie sowie Web3

Über die Blockchain-Technologie können neben dem bloßen Transfer von Kryptowährung auch noch komplexere Transaktionen über spezielle Blockchain-Programme, sog. Smart Contracts[1] abgewickelt werden. Diese führen nach zuvor definierten Bedingungen bestimmte Aktionen aus, i. S. eines klassischen Wenn-Dann-Schemas. Smart Contracts sind im Ergebnis eine Codesequenz, die auf eine...mehr

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Kündigung: Form und Zugang ... / 3.8 Zustellung durch Gerichtsvollzieher

Mit der Vermittlung der Kündigung kann schließlich der Gerichtsvollzieher beauftragt werden, der die Zustellung nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung bewirkt. Dazu muss der Kündigende dem Gerichtsvollzieher das zuzustellende Kündigungsschreiben im Original übergeben oder übersenden mit der Aufforderung, das Schriftstück nach § 132 BGB, §§ 192 ff. ZPO an den Empfänger...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Erlöschungstatbestände

Rz. 2 Nach § 562a reicht es zum Erlöschen des Pfandrechts aus, dass die dem Vermieterpfandrecht unterliegende Sache von der Mietsache weggeschafft wird, wobei nach jetzt herrschender Meinung (BGH, Urteil v. 6.12.2017, XII ZR 95/16, GE 2018, 253; Schmidt-Futterer/Lammel, BGB § 562a Rn. 9) auch die nur vorübergehende Entfernung ausreicht. Dies ist gerade beim Entfernen eines a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Zustellung durch Vermittlung eines Gerichtsvollziehers, § 132 I.

Rn 2 Stets hat der Erklärende das Recht, die Zustellung durch Vermittlung eines Gerichtsvollziehers zu wählen. Ein Anwalt kann bei einer befürchteten Zugangsvereitelung dazu verpflichtet sein (Nürnbg NJW-RR 91, 414). Die Zustellung ggü einem nicht voll Geschäftsfähigen ist an den gesetzlichen Vertreter zu richten (§ 131 Rn 3 ff). Eine Zustellung im Parteiauftrag ohne Vermitt...mehr

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FoVo 09/2025, Neue Formulare in der Zwangsvollstreckung werden zum 1.10.2025 verbindlich

Mit der Zweiten Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (BGBl I v. 21.6.2024, Nr. 203) wurden im Layout neue Formulare mit einer überschaubaren Zahl von inhaltlichen Änderungen eingeführt (nachfolgend 2. ÄndVO ZVFV). Diese Formulare durften ab dem 1.9.2024 eingesetzt werden. Nunmehr wird es aber ernst und ab dem 1.10.2025 müssen diese Formulare ge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsätzliches.

Rn 1 Der Vermieter hat beim besitzlosen Vermieterpfandrecht nur unter den Voraussetzungen des § 562b I 2 iVm §§ 562, 562a 2 bzw – was aus § 562b II 1 nicht hervorgeht – zum Zwecke der Pfandverwertung ein Recht, die Sache selbst in Besitz zu nehmen. Nimmt der Vermieter verfrüht eine Sache des Mieters in Besitz, kann er ggü einer Vindikation nicht § 986 einwenden. Wird die Sac...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Verlustgefahr und Kosten.

Rn 8 Die Verlustgefahr liegt beim Schuldner und geht erst dann auf den Gläubiger über, wenn dieser das Geld in Empfang genommen hat bzw wenn er nach § 300 II in Annahmeverzug gerät (AnwK/Schwab § 270 Rz 4). Im Geltungsbereich des § 815 III ZPO geht hingegen die Verlustgefahr bereits durch die Wegnahme des Geldes durch den Gerichtsvollzieher auf den Gläubiger über. Dies gilt ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Besonderheiten nach Beginn der Zwangsvollstreckung.

Rn 2 Nur für den Fall, dass mit dem Vermieterpfandrecht ein nachträglich von einem Dritten begründetes Pfändungspfandrecht konkurriert, kommt es zu Besonderheiten beim besitzlosen Vermieterpfandrecht. Der Vermieter kann als Nichtbesitzer, nämlich der Pfändung und Inbesitznahme durch den Gerichtsvollzieher nicht widersprechen (vgl §§ 808 f ZPO).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Verkauf im Wege der Zwangsvollstreckung (Abs 1).

Rn 3 (1) Gemeint ist jeder Verkauf iRd Zwangsvollstreckung, unabhängig davon ob über Versteigerung, freihändig, privat- oder öffentlich-rechtlich (Erman/Grunewald Rz 2), insb Verkäufe gem §§ 814 ff, 825, 844, 857, 866 ZPO und Zwangsversteigerungen gem §§ 869 ZPO; 66 ff, 162, 171a ZVG. Rn 4 (2) Ausgeschlossen sind Beauftragte und ihre Hilfspersonen, also zB Richter, Rechtspfle...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Ist die geschuldete bewegliche Sache zur Hinterlegung nicht geeignet, so kann der Schuldner sie im Falle des Verzugs des Gläubigers versteigern lassen und den Erlös hinterlegen. 2Das Gleiche gilt in den Fällen des § 372 Satz 2, wenn der Verderb der Sache zu besorgen oder die Aufbewahrung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. (2) Die Versteigerung hat durch einen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Wahlrecht des Schuldners.

Rn 2 Der Verzug des Schuldners mit der Ausübung des Wahlrechts ist vom Leistungsverzug zu trennen. Es bleibt bis zur Erfüllung beim Schuldner, auch dann, wenn der Gläubiger ihn ergebnislos zur Wahl auffordert oder in Leistungsverzug setzt, und geht anders als nach § 264 II nicht auf den Gläubiger über (MüKoBGB/Krüger § 264 Rz 2). Der Gläubiger kann den Schuldner nur alternat...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Unpfändbare Sachen.

Rn 16 Nach der zwingenden Norm des § 562 I 2 erstreckt sich das Pfandrecht nicht auf die Sachen, die der Pfändung nicht unterliegen (Spieker ZMR 02, 327, 328 f; LG Berlin GE 11, 1310). Das gilt für die nach §§ 811 I, 811c I ZPO unpfändbaren Sachen; nach hM auch für Hausratsgegenstände des § 812 ZPO (LSG NRW ZMR 08, 804; vgl Staud/Emmerich § 562 Rz 22). Austauschpfändung nach...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolge.

Rn 10 Liegen die Voraussetzungen von § 771 I vor, hat der Bürge eine dilatorische Einrede. Diese muss er im Prozess geltend machen (vgl § 214 Rn 1). Ein unbeschränkter Klagantrag des Gläubigers auf sofortige Leistung ist als zur Zeit unbegründet abzuweisen (Staud/Stürner § 771 Rz 10). Um der Einrede der Vorausklage entgegenzutreten, muss der Gläubiger darlegen und beweisen, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / XI. Parteivertretung im Zivilprozess.

Rn 25 Der Parteivertreter im Zivilprozess ist zwar Stellvertreter iSv § 164 (Soergel/Leptien vor § 164 Rz 80; vgl BGH NJW 21, 2360 [BGH 11.05.2021 - II ZB 32/20] Rz 11; aA Erman/Maier-Reimer/Westermann vor § 164 Rz 30), untersteht aber dem Sonderrecht der §§ 78 ff ZPO, neben dem materiell-rechtliche Regelungen über die Stellvertretung und insb über die Vollmacht nur anwendba...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Einstweiliger Rechtsschutz.

Rn 44 Für einstweiligen Rechtsschutz zur Vermeidung einer missbräuchlichen Inanspruchnahme bestehen für den Hauptschuldner folgende zT in Anlehnung an die Rspr zur Bankgarantie entwickelte Ansatzpunkte: (1.) Der Hauptschuldner nimmt den Bürgen aus dem der Bürgschaft zu Grunde liegenden Geschäftsbesorgungsvertrag auf Unterlassung der Zahlung in Anspruch, weil ihm zwangläufig ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Vermögenssorge.

Rn 3 Die tatsächliche Vermögenssorge wird in den §§ 1835–1842 näher ausgestaltet. Ziel ist es, das Vermögen des Mündels bis zu dessen Volljährigkeit zu erhalten und soweit möglich zu mehren, daher wird der Vormund verpflichtet, das vorgefundene Vermögen sicher und möglichst rentabel anzulegen (RG 137, 320), er darf aber auch den Vermögensstamm angreifen, wenn dies für die Fi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Ablehnung der Annahme (1 Fall 1).

Rn 5 Der Gläubiger muss nach § 295 S 1 Fall 1 deutlich machen, dass er die Leistung des Schuldners nicht als Erfüllung einer Schuld annehmen will (Staud/Feldmann § 295 Rz 3; MüKoBGB/Ernst § 295 Rz 7). Auch die Erklärung des Gläubigers ist wie das wörtliche Angebot selbst eine zugangsbedürftige rechtsgeschäftsähnliche Handlung (BGH ZIP 99, 441). In der Erklärung des Gläubiger...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Zwangsvollstreckung, III

Rn 8 III verweist für die Zwangsvollstreckung auf § 274 II. Nach dieser Vorschrift kann der Gläubiger aus einem Zug-um-Zug-Urteil ohne Bewirkung der ihm obliegenden Leistung vollstrecken, wenn der Schuldner sich in Annahmeverzug befindet (§§ 293 ff). Andernfalls wird – außer bei Urteilen nach § 894 ZPO – nach § 726 II ZPO die Vollstreckungsklausel ohne weiteres erteilt. Nach...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Voraussetzungen.

Rn 4 An der nicht unpfändbaren Sache des Mieters muss ein noch nicht erloschenes Vermieterpfandrecht entstanden sein. Es muss eine Entfernung der Sache vom Mietobjekt vorliegen. Entfernung ist ein Realakt und bedeutet das rein tatsächliche Hinausschaffen des Pfandgegenstandes aus dem Mietobjekt. Nach hM (Karlsr WuM 71, 187) reicht auch eine nur vorübergehende Entfernung aus ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Öffentlich-rechtliche Verwahrung.

Rn 10 Neben der Hinterlegung sind zahlreiche andere Fälle der öffentlichen Fürsorge und Obhut in Bezug auf Privatvermögen denkbar, die als öffentlich-rechtliche Verwahrung anzusehen sind (BGHZ 34, 349). Auf das Rechtsverhältnis der öffentlich-rechtlichen Verwahrung finden die Vorschriften der §§ 688–699 und § 280 entspr Anwendung; nicht jedoch § 690 (BGHZ 4, 192). Der Amtsha...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 896 BGB – Vorlegung des Briefes.

Gesetzestext Ist zur Berichtigung des Grundbuchs die Vorlegung eines Hypotheken-, Grundschuld- oder Rentenschuldbriefs erforderlich, so kann derjenige, zu dessen Gunsten die Berichtigung erfolgen soll, von dem Besitzer des Briefes verlangen, dass der Brief dem Grundbuchamt vorgelegt wird. Rn 1 Nur soweit nach §§ 41 f GBO die Vorlage eines Grundpfandrechtsbriefes erforderlich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1235 BGB – Öffentliche Versteigerung.

Gesetzestext (1) Der Verkauf des Pfandes ist im Wege öffentlicher Versteigerung zu bewirken. (2) Hat das Pfand einen Börsen- oder Marktpreis, so findet die Vorschrift des § 1221 Anwendung. Rn 1 Im Normalfall der Pfandverwertung erfolgt die öffentliche Versteigerung (I) durch einen Gerichtsvollzieher (§ 383 II) oder öffentlich bestellten Auktionator als Vertreter des Gläubiger...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Pfandverkauf mit Titel (Abs 2).

Rn 3 Anstelle des privaten Pfandverkaufs kann der Gläubiger nach Erwirken eines Titels auf Duldung der Pfandverwertung gg den Eigentümer, in den die gesicherte Forderung aufzunehmen ist (BGHZ 68, 323, 330), den Pfandverkauf nach seiner Wahl ohne Pfändung der Sache nach §§ 814, 816 I, III u IV, 817 I–III, 821–823, 825 ZPO durch einen Gerichtsvollzieher durchführen lassen (BGH...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Einfache Bestandteile.

Rn 4 Einfache Bestandteile können im Umkehrschluss zu § 93 Gegenstand besonderer Rechte sein, an ihnen ist Sondereigentum und Eigentumsvorbehalt möglich (RGZ 69, 117, 120). Im Allg teilen auch einfache Bestandteile das rechtliche Schicksal der Sache (Frankf NJW 82, 654 [OLG Frankfurt am Main 07.04.1981 - 14 U 80/80]). Verfügungen über die Sache erstrecken sich regelmäßig auc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Einzelfälle von A–Z. Abschleppunternehmer.

Rn 82 Nach der Werkzeugtheorie (Rn 11) handelt es sich bei einem Abschleppunternehmer, der auf polizeilicher Veranlassung ein Fahrzeug abschleppt, um einen ›Beamten‹ iSd § 839 (BGHZ 49, 108; VersR 06, 807). Rn 83 Arzt, Amtshaftung. Unterlaufen einem beamteten Arzt Fehler, sind Amtshaftungsansprüche nur gegeben, wenn das Behandlungsverhältnis mit dem Geschädigten öffentlich-re...mehr