Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtsvollzieher

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 2. Voraussetzungen/Antrag

Rz. 81 Es bestehen keine besonderen Voraussetzungen, um die Abnahme der Vermögensauskunft beantragen zu können. Vielmehr handelt es sich um eine der fünf alternativ zur Verfügung stehenden Regelbefugnisse des Gerichtsvollziehers nach § 802a ZPO. Das Verfahren auf Abnahme der Vermögensauskunft wird auf Antrag des Gläubigers durch den zuständigen Gerichtsvollzieher eingeleitet...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 70 Eine Beschlussverfügung muss gemäß den §§ 922 Abs. 2, 170 ZPO im Wege der Parteizustellung dem Antragsgegner bzw. seinem Prozessbevollmächtigten übermittelt werden. Ergeht eine Entscheidung aufgrund mündlicher Verhandlung durch Endurteil, wird diese von Amts wegen beiden Parteien zugestellt, §§ 317, 166 Abs. 2 ZPO. Die Amtszustellung stellt jedoch keinen Vollzug i.S.d...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / XIII. Isolierter Verhaftungsauftrag

Rz. 98 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 58.26: Isolierter Verhaftungsauftrag An das Amtsgericht in _________________________ Antrag auf Erlass eines Haftbefehls nach § 802g ZPO In der Zwangsvollstreckungssache des _________________________ – Gläubiger und Antragsteller – Verfahrensbevollmächtigte: RAe _________________________ gegen den _______________________...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 71 Bei den unpfändbaren Sachgruppen des § 811 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a und b, Nr. 2 ZPO, bei denen der Schutzzweck auch durch Bereitstellung geringwertiger Ersatzsachen erfüllt werden kann, kann dem Gläubiger auf Antrag eine Austauschpfändung durch Beschluss des Vollstreckungsgerichtes gestattet werden (vgl. § 811a ZPO). Der Schuldner erhält also für den wertvollen Gegen...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / a) Durchsuchungsanordnung und Vollstreckung zur Unzeit

Rz. 61 Für die Vollstreckung in den Räumen des Schuldners gegen dessen Willen verlangt das BVerfG zusätzlich zum Titel eine ausdrückliche richterliche Durchsuchungsanordnung.[52] Der Gesetzgeber ist diesem Verlangen durch § 758a ZPO nachgekommen. Das Gericht nimmt dabei teilweise in Kauf, dass der Schuldner zunächst den Gerichtsvollzieher abweist und bis zu dessen Rückkehr m...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / c) Rechtsbehelfe

Rz. 54 Gegen das vom Gerichtsvollzieher zu beobachtende Verfahren sowie gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung stehen sowohl dem Gläubiger als auch dem Schuldner das Rechtsmittel der Erinnerung gem. § 766 ZPO zu (vgl. hierzu Rdn 23 ff.). Gleiches gilt, wenn die vom Gerichtsvollzieher angesetzten Kosten zu beanstanden sind. Materiell-rechtliche Einwände des Schuldners...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 5. Muster: Antrag auf Vollstreckung zur Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen

Rz. 68 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 58.17: Antrag auf Vollstreckung zur Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen An das Amtsgericht in _________________________ Antrag auf eine richterliche Anordnung nach § 758a Abs. 4 ZPO In der Zwangsvollstreckungssache des _________________________ – Gläubiger – Verfahrensbevollmächtigte: RAe _________________________ geg...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 1. Zweck

Rz. 80 Durch die Abnahme der Vermögensauskunft[76] kann der Gläubiger Einblick in die Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Schuldners erhalten, der in diesem Verfahren ein Vermögensverzeichnis zu erstellen und dessen Vollständigkeit und Richtigkeit an Eides statt zu versichern hat. Dabei ist vom Schuldner sein Einkommen und Vermögen in zugriffsfähiger Form anzugeben, in...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 23 Der Gläubiger hat dem Schuldner aufgrund eines zwischen den Parteien geschlossenen Kaufvertrages Waren unter Eigentumsvorbehalt geliefert. Die entsprechende Rechnung ist seitens des Schuldners nicht ausgeglichen worden. Der Gläubiger hat daraufhin einen entsprechenden Titel erwirkt. Aus diesem Titel betreibt er nunmehr die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner. Im A...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / c) Zug-um-Zug-Vollstreckung – §§ 726 Abs. 2, 756 ZPO

Rz. 8 Hängt die Zwangsvollstreckung von einer Zug-um-Zug zu erbringenden Leistung des Gläubigers ab, wird die Vollstreckungsklausel ohne den Nachweis erteilt, dass die Leistung tatsächlich erbracht ist (vgl. § 726 Abs. 2 ZPO). Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die dem Schuldner obliegende Leistung in der Abgabe einer Willenserklärung Zug-um-Zug gegen eine Leistung des Gläubi...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 76 Auf Antrag des Gläubigers oder des Schuldners kann der Gerichtsvollzieher gem. § 825 Abs. 1 ZPO eine anderweitige Verwertung anordnen als die, die nach den §§ 814 ff. ZPO gesetzlich bestimmt ist, d.h. statt der öffentlichen Versteigerung oder der Internet-Versteigerung.[74] Dabei kann zur Erzielung eines höheren Erlöses an einem anderen Ort oder durch eine andere Pers...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 101 Die Vorpfändung gem. § 845 ZPO [100] beinhaltet die formgebundene Benachrichtigung des Drittschuldners von der unmittelbar bevorstehenden Zwangsvollstreckung in Form einer Forderungspfändung. Entsprechend § 802a Abs. 2 Nr. 5 Hs. 2 ZPO kann sie bereits vor Klauselerteilung und Zustellung erfolgen. Der Gerichtsvollzieher kann – formgebunden nach Anlage 1 der ZVFV – mit ...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / e) Mitteilung an Gläubiger

Rz. 56 Nach § 806a Abs. 1 ZPO teilt der Gerichtsvollzieher dem Gläubiger Erkenntnisse über Geldforderungen des Schuldners gegen Dritte, die er während der Vollstreckung durch Befragung des Schuldners oder durch Einsicht in Schriftstücke erhält, mit, wenn eine Pfändung nicht bewirkt werden konnte oder eine bewirkte Pfändung voraussichtlich nicht zur vollständigen Befriedigung...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / d) Durchführung der Pfändung

Rz. 55 Gegenstand der Pfändung sind vor allem bewegliche Sachen, insbesondere Fahrzeuge oder wertvolle Elektrogeräte einschließlich Schiffe, Luftfahrzeuge (vgl. §§ 870a, 931 ZPO) und Wertpapiere im Sinne von reellen Papieren, wo das Recht aus dem Papier dem Recht am Papier folgt (vgl. §§ 821, 831 ZPO). Geld, Kostbarkeiten wie Schmuck oder wertvolle Sammlungen sowie Wertpapie...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / d) Vorsorglicher Durchsuchungsantrag

Rz. 64 Ein vorsorglicher Durchsuchungsbeschluss, der bereits vor Vollstreckungsbeginn beantragt und erlassen wird, ist im Regelfall – zu den Ausnahmen vorstehend – unzulässig, da dem Schuldner zunächst Gelegenheit gegeben werden muss, die Durchsuchung seiner Wohnung zu gestatten.[66] Zulässig ist dagegen ein vom Gläubiger mit überreichter Durchsuchungsantrag für den Fall, da...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 3. Muster: Drittwiderspruchsklage

Rz. 42 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 58.11: Drittwiderspruchsklage An das Amtsgericht/Landgericht in _________________________ Klage nach § 771 ZPO In dem Rechtsstreit des _________________________ (Dritter) – Kläger – Prozessbevollmächtigte: RAe _________________________ gegen den _________________________ (vollstreckender Gläubiger) – Beklagter – wegen Unzu...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 8. Vermögensverzeichnis

Rz. 87 Das Vermögensverzeichnis muss vom Gläubiger dahin ausgewertet werden, ob es Eine Ergänzung des Vermögensverzeichnisses (Nachbesserung) kann von einem Gläubiger bei dem Gerichtsvollzieher, der die Vermögensau...mehr

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§ 15 Familienrecht / cc) Muster: Einstweilige Anordnung auf Kindesherausgabe

Rz. 701 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.77: Einstweilige Anordnung auf Kindesherausgabe An das Amtsgericht – Familiengericht – _________________________ Bitte sofort vorlegen! Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung des Herrn _________________________ – Antragstellers – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ gegen Frau ___...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 40 Der D lieh dem Schuldner, der in einer Musikband mitspielte, eine wertvolle Gitarre. Im Zuge weiterer Verbindlichkeiten des Schuldners gegenüber dritten Gläubigern wurde eine Sachpfändung durch einen Gerichtsvollzieher bei dem Schuldner durchgeführt. Bei dieser Gelegenheit pfändete der Gerichtsvollzieher – nach § 808 ZPO rechtmäßig – auch die Gitarre des D und versah ...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 41 Der Gerichtsvollzieher hat bei der Pfändung allein auf den Gewahrsam des Schuldners abzustellen, § 808 ZPO und deshalb nicht zu prüfen, ob der Schuldner auch Eigentümer der Sache ist, § 71 GVGA. Anderes ist nur dann zulässig, wenn sich "offensichtlich" aus den tatsächlichen Umständen ergibt, dass die Sache einem Dritten gehört oder der Dritte bei der Pfändung anwesend...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 4. Anmerkungen zum Muster

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 24 Die Vollstreckungserinnerung gem. § 766 ZPO ist ein Rechtsbehelf, der für das Verfahren der Zwangsvollstreckung vorgesehen ist. Rz. 25 Mit der Erinnerung nach § 766 ZPO kann nur die Art und Weise der Zwangsvollstreckung oder das vom Gerichtsvollzieher bei ihr zu beobachtende Verfahren angegriffen werden. Insoweit ist sie abzugrenzen von der Vollstreckungsentscheidung, ...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / c) Zustellung

Rz. 5 Der Vollstreckungstitel muss vor Beginn der Zwangsvollstreckung zugestellt sein oder zumindest gleichzeitig mit der Vollstreckung zugestellt werden (§ 750 Abs. 1 ZPO). Hiervon ausgenommen sind lediglich die einstweilige Verfügung (§ 936 i.V.m. § 929 Abs. 3 ZPO) und der Arrestbefehl (§ 929 Abs. 3 ZPO); hierbei ist allerdings unbedingt die Vollziehungsfrist des § 929 Abs...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 79 Herr Gläubig hat gegen Herrn Schusselig einen Zahlungstitel erwirkt. Auf eine weitere Zahlungsaufforderung wird der Anspruch aber nicht erfüllt. Die Frage seines Bevollmächtigten, wo ggf. erfolgreich vollstreckt werden könnte, muss Herr Gläubig unbeantwortet lassen. Hierzu liegen ihm keinerlei Erkenntnisse vor. Der Bevollmächtigte erwägt deshalb unmittelbar die Abnahm...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / 4. Muster: Gläubigerantrag auf Insolvenzeröffnung

Rz. 54 Hinweis: Eine allgemeine Prozessvollmacht berechtigt nicht zur Stellung eines Insolvenzantrags. Ggf. ist eine ergänzende Bevollmächtigung einzuholen. Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 21.11: Gläubigerantrag auf Insolvenzeröffnung An das Amtsgericht Frankfurt am Main – Insolvenzgericht – Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens Hiermit wird beant...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / XI. Anmerkungen zum Muster

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 70 Bei der Zwangsvollstreckung hat der Gerichtsvollzieher bei Herrn Schusselig eine äußerst wertvolle Musik-Anlage mit einem aufwändigen Boxensystem gepfändet, deren allgemeinen Verkaufserlös er in seinem Protokoll mit ca. 3.000 EUR angibt. Herr Gläubig möchte nunmehr gerne dem Schuldner ein einfaches Soundsystem zur Verfügung stellen, damit er diese wertvolle Anlage bes...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 3. Muster: Vorzugsklage

Rz. 45 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 58.12: Vorzugsklage An das Amtsgericht/Landgericht in _________________________ Klage nach § 805 ZPO In dem Rechtsstreit des _________________________ (Inhaber des Pfand- oder Vorzugsrechtes) – Kläger – Prozessbevollmächtigte: RAe _________________________ gegen 1.) den _________________________ (vollstreckender Gläubige...mehr

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§ 47 Urheberrecht / IV. Muster: Klage wegen Urheberrechtsverletzung

Rz. 26 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 47.1: Klage wegen Urheberrechtsverletzung An das Landgericht _________________________ _________________________ Zivilkammer (Urheberrechtskammer) Klage der A, _________________________ (Anschrift) – Klägerin – Prozessbevollmächtigte: RAe _________________________ gegen Herrn B, _________________________ (Anschrift) – B...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 4. Ratenzahlung

Rz. 83 Der Schuldner kann der Abnahme der Vermögensauskunft und der hieraus folgenden Eintragung im Schuldnerverzeichnis (§ 882b ZPO) dadurch entgehen, dass er eine gütliche Erledigung nach den Bestimmungen des § 802b ZPO mit dem Gerichtsvollzieher vereinbart, die die Billigung des Gläubigers findet. Die letzte Entscheidung liegt damit (anders noch als nach § 900 Abs. 3 ZPO ...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 3. Checkliste: Zustellungsauftrag

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 3. Muster: Erinnerung nach § 732 ZPO

Rz. 21 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 58.6: Erinnerung nach § 732 ZPO An das Amtsgericht/Landgericht in _________________________ Erinnerung nach § 732 ZPO Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung In der Zwangsvollstreckungssache des _________________________ – Gläubiger und Erinnerungsführer – Verfahrensbevollmächtigte: RAe _________________________...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 4. Anmerkungen zum Muster

Rz. 138 Da der Vermieter den Zugang beweisen muss, empfiehlt sich Zustellung durch Gerichtsvollzieher (§ 132 BGB) oder Boten.mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 60 Zunächst wie oben Rdn 51. Dann weiter: Herr Schusselig verweigert dem Gerichtsvollzieher jedoch den Zugang zur Wohnung. Die von ihm betriebene Gaststätte ist nur abends geöffnet und verspricht einen Vollstreckungserfolg erst nach 21.00 Uhr, wenn die ersten Gäste bezahlt haben.mehr

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§ 36 Schiedsgerichtsbarkeit / 3. Anmerkungen zum Muster

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§ 58 Zwangsvollstreckung / IX. Muster: Nachbesserungsantrag zur Vermögensauskunft

Rz. 94 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 58.24: Nachbesserungsantrag zur Vermögensauskunft Herrn/Frau (Ober-)Gerichtsvollzieher _________________________ _________________________ (Straße) _________________________ (PLZ, Ort) (Alternativ:) Amtsgericht _________________________ – Verteilerstelle für Gerichtsvollzieheraufträge – _________________________ (Straß...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / X. Anmerkungen zum Muster

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 43 Der V hat dem Schuldner eine Werkhalle vermietet. In dieser führte der Schuldner einen metallverarbeitenden Betrieb. Die Arbeiten wurden mit entsprechenden Maschinen, unter anderem einem Stanzautomaten der Marke XY, durchgeführt, der im Eigentum des Schuldners steht. Der Gläubiger G, der einen Zahlungstitel gegen den Schuldner erwirkt hatte, pfändete durch den Gericht...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / a) Außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren gem. § 305 InsO

Rz. 200 Die Einleitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens beginnt zwingend mit der Durchführung eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens auf der Grundlage eines Schuldenbereinigungsplans. Ist eine Einigung mit sämtlichen Gläubigern möglich, so erübrigt sich die Durchführung eines Insolvenzverfahrens. Kommt ein solcher außergerichtlicher Vergleich jedoch nich...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 51 Herr Gläubig hat vor dem Amtsgericht Musterstadt ein Urteil gegen Herrn Schusselig erwirkt, in dem dieser verurteilt wird, an Herrn Gläubig 2.000 EUR nebst 8 % Zinsen, mindestens jedoch 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 2.5.2025 sowie 10 EUR vorgerichtliche Kosten zu zahlen. Herr Gläubig möchte nunmehr, nachdem Herr Schusselig auf mehrmaliges ...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 5. Erzwingungshaft

Rz. 84 Erscheint der Schuldner im Termin nicht oder verweigert er grundlos die Abgabe der Vermögensauskunft, ordnet das Gericht auf Antrag des Gläubigers Haft zur Erzwingung der Abgabe der Vermögensauskunft an (vgl. § 802g ZPO). Zuständig für den Erlass dieses Haftbefehls ist der Richter gem. § 4 Abs. 3 RPflG. Zur Vollstreckung eines solchen Haftbefehls zur Nachtzeit oder an...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 2 Die Durchsetzung eines titulierten Anspruchs unterliegt dem staatlichen Gewaltmonopol. Die maßgeblichen Regelungen finden sich im 8. Buch der ZPO, §§ 704 ff. ZPO, sowie im Gesetz über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung (ZVG). Das Zwangsvollstreckungsverfahren wird vom Gerichtsvollzieher und dem mit Ausnahme der Rechtsmittelverfahren das Vollstreckungsgericht ...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / IV. Anmerkungen zum Muster

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§ 15 Familienrecht / dd) Anmerkungen zum Muster

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§ 21 Insolvenzrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 197 Mandant M war bis 2019 mit einer Malerfirma selbstständig, die er aufgrund schlechter Auftragslage und Zahlungsmoral seiner Kunden aufgeben musste. Die Sozialversicherungsbeiträge für die Arbeitnehmer hat M bezahlt. M lebt seit Aufgabe seines Geschäftsbetriebes im Wesentlichen von Sozialleistungen und geht einer Tätigkeit nach, für die er monatlich ein Nettoentgelt i...mehr

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§ 27 Kaufrecht / 23. Anmerkungen zum Muster

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§ 31 Miete und Pacht / 6. Anmerkungen zum Muster

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / XX. Muster: Vollstreckungsabwehrklage

Rz. 103 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 56.31: Vollstreckungsabwehrklage An das Amtsgericht Zivilabt. für Wohnungseigentumssachen _________________________ Vollstreckungsabwehrklage gemäß § 767 ZPO und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung des Wohnungseigentümers _________________________, _________________________-Straße, _____________________...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / a) Muster: Klage auf Schadensersatz wegen vorläufiger Vollstreckung (Zwischenantrag im schwebenden Verfahren)

Rz. 48 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 58.13: Klage auf Schadensersatz wegen vorläufiger Vollstreckung (Zwischenantrag im schwebenden Verfahren) An das Landgericht in _________________________ Antrag nach § 717 Abs. 2 ZPO In Sachen Gläubiger ./. Schuldner Az.: _________________________ beantrage ich, in Ergänzung des bisherigen Berufungsantrages, im Namen u...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / d) Rechtsanwaltsgebühren

Rz. 9 Die Kosten der Zwangsvollstreckung fallen, soweit sie notwendig waren, dem Schuldner zur Last, § 788 Abs. 1 S. 1 ZPO. Hierzu gehört die Vergütung des Rechtsanwaltes ebenso wie die Gebühren und Auslagen des Vollstreckungsorgans. Sie sind mit dem zur Zwangsvollstreckung stehenden Anspruch beizutreiben. Eines besonderen Vollstreckungstitels bedarf es nicht. Beachtet werde...mehr