Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtsvollzieher

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Mahnantrag, online / 2.8 Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheids

Nach Ablauf von 2 Wochen seit dem Tage der Zustellung des Mahnbescheids muss der Antragsteller überprüfen, ob der Antragsgegner die Hauptforderung, Kosten und Zinsen etc. gezahlt hat. Ist keine oder nur eine anteilige Zahlung erfolgt, kann jetzt der Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids hinsichtlich des noch offenen Betrags auf dem dafür vorgesehenen Vordruck (wird...mehr

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Pfändung von Lohn / 1.3.3 Die Neuregelung der Vermögensauskunft

Die Regelbefugnisse bei der weiteren Vollstreckung sind: eine gütliche Erledigung der Sache (§ 802b ZPO n. F.) zu versuchen; eine Vermögensauskunft des Schuldners (§ 802c ZPO n. F.) einzuholen; Auskünfte Dritter über das Vermögen des Schuldners (§ 802n ZPO n. F.) einzuholen; die Pfändung und Verwertung körperlicher Sachen zu betreiben; eine Vorpfändung gem. § 845 ZPO durchzuführe...mehr

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Pfändung von Lohn / 3.2 Vollstreckungsvoraussetzungen

Vollstreckungsvoraussetzungen sind Vollstreckungstitel Vollstreckungsklausel Zustellung Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wird wirksam mit Zustellung an den Arbeitgeber als Drittschuldner. Die Zustellung erfolgt im Parteibetrieb durch den Gerichtsvollzieher oder aber auch durch die Post. In aller Regel erfolgt sie jedoch durch den Gerichtsvollzieher, weil der Arbeitgeber ...mehr

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Pfändung von Lohn / 1.3.2 Verbesserung der Aufenthaltsermittlung

Ist der Aufenthaltsort des Schuldners nicht bekannt, ist gem. § 755 ZPO die Aufenthaltsermittlung durch den Gerichtsvollzieher wie folgt möglich: Anfrage beim Einwohnermeldeamt. Führt dies nicht zum Erfolg, kann der Gerichtsvollzieher anfragen beim Ausländerzentralregister, bei den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherungen, beim Kraftfahrt-Bundesamt, sofern die Hauptforderung ...mehr

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Pfändung von Lohn / 1.3.4 Das Schuldnerverzeichnis

In den §§ 882b–882h ist das Schuldnerverzeichnis geregelt. Es wird beim zentralen Vollstreckungsgericht geführt. Im Verzeichnis sind diejenigen Personen aufgeführt, deren Eintragung der Gerichtsvollzieher nach Maßgabe des § 882c ZPO n. F. angeordnet hat; deren Eintragung die Vollstreckungsbehörde nach Maßgabe des § 284 Abs. 9 der Abgabenordnung angeordnet hat; einer Eintragung...mehr

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Pfändung von Lohn / 5 Was ist eine Vorpfändung?

Die Vorpfändung ist eine private schriftliche Erklärung des Gläubigers an Arbeitgeber wie Arbeitnehmer, dass eine Pfändung unmittelbar bevorsteht (§ 845 ZPO). Sie ist verbunden mit der Aufforderung an den Drittschuldner, nicht an den Schuldner zu zahlen und an den Schuldner, sich jeder Verfügung über die Forderung zu enthalten. Die Vorpfändung kann vom Gläubiger selbst angefert...mehr

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Pfändung von Lohn / 1.3.1 Ziel der Reform

Des Weiteren ist zum 1.1.2013 das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung in Kraft getreten.[1] Ziel der Reform ist eine effektive Zwangsvollstreckung. Die Gerichtsvollzieher erhalten Befugnisse, sich umfassend Auskunft über den Schuldner zu holen, und sind nunmehr zuständig für Vermögensauskunft des Schuldners. Hat ein Gläubiger einen vollstreckbaren ...mehr

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Pfändung von Lohn / 6 Welche Auskünfte hat der Arbeitgeber zu geben?

Der Gläubiger kann den Arbeitgeber zur Auskunft über die gepfändete Forderung auffordern (§ 840 ZPO). Das Auskunftsverlangen ist in die Zustellungsurkunde aufzunehmen und muss durch den Gerichtsvollzieher persönlich zugestellt werden. Bei einer Zustellung durch die Post besteht keine Auskunftspflicht. Die Erklärungsfrist beginnt mit der Zustellung des Pfändungsbeschlusses un...mehr

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Pfändung von Lohn / 3.1 Geltendmachung von privat-rechtlichen und öffentlich-rechtlichen Forderungen

Die Lohnpfändung erfolgt bei privat-rechtlichen Forderungen auf Gläubigerantrag durch das Amtsgericht als Vollstreckungsgericht. Dies ist i. d. R. das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Arbeitnehmer zu Beginn der Zwangsvollstreckung seinen allgemeinen Wohnsitz hat (§§ 13–18 ZPO, 828 Abs. 2 ZPO, hilfsweise gilt § 23 ZPO für Arbeitnehmer, die im Inland keinen Wohnsitz haben; hi...mehr

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Insolvenz: So läuft das Ver... / 2.4 Wenn der Gläubiger Insolvenzantrag stellt

Für den Insolvenzantrag eines Gläubigers (§ 14 InsO) ist erforderlich, dass ein rechtliches Interesse (eine Forderung) an der Eröffnung des Insolvenzverfahrens dargelegt wird, dass eine (nicht völlig unbedeutende) fällige Forderung sowie der Eröffnungsgrund (Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) glaubhaft gemacht werden. Der antragstellende Gläubiger muss Unterlagen zum Nachwe...mehr

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Arbeitgeber im Pfändungsver... / 6.1 Erklärungsfrist nach § 840 Abs. 1 ZPO

Die Erklärungsfrist beginnt mit der Zustellung durch den Gerichtsvollzieher (persönlich); er hat die Aufforderung in die Zustellungsurkunde aufzunehmen[1], kann in diesem Fall mit der Ausführung der Zustellung daher nicht die Post beauftragen (anders bei Verwaltungsvollstreckung[2]). Die Frist kann vom Gläubiger, nicht aber vom Vollstreckungsgericht oder vom Gerichtsvollzieh...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeber im Pfändungsver... / 7 Wirksamwerden der Einkommenspfändung

Die Einkommenspfändung wird mit der Zustellung des Pfändungsbeschlusses an den Arbeitgeber als Drittschuldner wirksam. Hinweis Zustellung dokumentieren Die Zustellung sollte der Arbeitgeber stets nach Tag, Stunde, am besten auch Minute, durch einen entsprechenden Vermerk auf dem Pfändungsbeschluss festhalten. Der Zeitpunkt hat u. a. für den Rang mehrfacher Pfändungen des gleic...mehr

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Arbeitgeber im Pfändungsver... / 5 Vorpfändung

Die Durchführung des Lohnpfändungsverfahrens beansprucht häufig nicht unerhebliche Zeit. Der Gläubiger läuft Gefahr, seine Forderung wegen zwischenzeitlich erfolgter Lohnabtretung des Arbeitnehmers oder Pfändungen anderer Gläubiger nicht realisieren zu können. Dies kann er durch eine Vorpfändung (vorläufiges Zahlungsverbot) verhindern. Diese private Zwangsvollstreckungsmaßna...mehr

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Arbeitgeber im Pfändungsver... / 6.3 Auskunftspflicht des Schuldners

Zu unterscheiden von dieser Erklärungspflicht des Arbeitgebers[1] ist die Auskunftsverpflichtung des Schuldners [2] (Arbeitnehmers). Der Schuldner ist danach verpflichtet, nach der Überweisung zur Einziehung dem Gläubiger die zur gerichtlichen und außergerichtlichen Geltendmachung des gepfändeten Arbeitseinkommens nötige Auskunft zu erteilen. Das gebietet insbesondere eine Mi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Klagen der Prozessbevollmächtigten, Beistände, Zustellungsbevollmächtigten und Gerichtsvollzieher.

Rn 2 Taugliche Kl im Gerichtsstand des § 34 sind Prozessbevollmächtigte – einschließlich der Unterbevollmächtigten, deren Auftraggeber je nach Vertragsgestaltung die Prozesspartei oder der Hauptbevollmächtigte sein kann – Beistände (§ 90) und Zustellungsbevollmächtigte (§ 184). Die Erwähnung der Gerichtsvollzieher in § 34 ist überholt, da zwischen dem Vollstreckungsgläubiger...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Abgabe an den zuständigen Gerichtsvollzieher (Abs 2).

Rn 5 Die Zuständigkeit ist vAw zu prüfen. Die Abgabe im Falle der Unzuständigkeit erfolgt unmittelbar durch bzw an den Gerichtsvollzieher und nicht etwa über den Rechtspfleger am Amtsgericht. Die Abgabe erfordert einen eigenen Antrag des Gläubigers (Modul Q Formular nach Anl 1 zu § 1 I ZVFV, s § 802a Rn 4). Andernfalls wird der Antrag auf Abnahme der Auskunft bzw Versicherun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 154 GVG – [Gerichtsvollzieher].

Gesetzestext Die Dienst- und Geschäftsverhältnisse der mit den Zustellungen, Ladungen und Vollstreckungen zu betrauenden Beamten (Gerichtsvollzieher) werden bei dem Bundesgerichtshof durch den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, bei den Landesgerichten durch die Landesjustizverwaltung bestimmt. A. Allgemeines. Rn 1 Die Bestimmung ordnet an, dass Gerichtsvollzi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 806a ZPO – Mitteilungen und Befragung durch den Gerichtsvollzieher.

Gesetzestext (1) Erhält der Gerichtsvollzieher anlässlich der Zwangsvollstreckung durch Befragung des Schuldners oder durch Einsicht in Dokumente Kenntnis von Geldforderungen des Schuldners gegen Dritte und konnte eine Pfändung nicht bewirkt werden oder wird eine bewirkte Pfändung voraussichtlich nicht zur vollständigen Befriedigung des Gläubigers führen, so teilt er Namen u...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 192 ZPO – Zustellung durch Gerichtsvollzieher.

Gesetzestext (1) 1Die von den Parteien zu betreibenden Zustellungen erfolgen unbeschadet der Zustellung im Ausland (§ 183) durch den Gerichtsvollzieher. 2Im Verfahren vor dem Amtsgericht kann die Partei den Gerichtsvollzieher durch Vermittlung durch die Geschäftsstelle des Prozessgerichts mit der Zustellung beauftragen. 3Insoweit hat diese den Gerichtsvollzieher mit der Zust...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 753 ZPO – Vollstreckung durch Gerichtsvollzieher; Verordnungsermächtigung.

Gesetzestext (1) Die Zwangsvollstreckung wird, soweit sie nicht den Gerichten zugewiesen ist, durch Gerichtsvollzieher durchgeführt, die sie im Auftrag des Gläubigers zu bewirken haben. (2) 1Der Gläubiger kann wegen Erteilung des Auftrags zur Zwangsvollstreckung die Mitwirkung der Geschäftsstelle in Anspruch nehmen. 2Der von der Geschäftsstelle beauftragte Gerichtsvollzieher ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 161 GVG – [Auftrag an einen Gerichtsvollzieher].

Gesetzestext 1Gerichte, Staatsanwaltschaften und Geschäftsstellen der Gerichte können wegen Erteilung eines Auftrags an einen Gerichtsvollzieher die Mitwirkung der Geschäftsstelle des Amtsgerichts in Anspruch nehmen, in dessen Bezirk der Auftrag ausgeführt werden soll. 2Der von der Geschäftsstelle beauftragte Gerichtsvollzieher gilt als unmittelbar beauftragt. Rn 1 Die Vorsc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Gerichtsvollzieher.

Rn 4 Er kann nur gem § 155 GVG ausgeschlossen sein, aber nicht wg Befangenheit abgelehnt werden (BVerfG NJW-RR 05, 365 [BVerfG 07.12.2004 - 1 BvR 2526/04]; BGH NJW-RR 05, 149 [BGH 24.09.2004 - IXa ZB 10/04]). Die Gegenmeinung (MüKoGVG/Wolf § 155 Rz 6) übersieht, dass durch die Sonderregelung des § 155 GVG die Hinderung eines Gerichtsvollziehers abschließend geregelt ist.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Gerichtsvollzieher.

Rn 4 Die Schätzung nimmt grds der GV bei der Pfändung vor. Erforderlichenfalls muss er hierzu Erkundigungen einholen. Das Ergebnis seiner Schätzung nimmt er in das Pfändungsprotokoll auf (§ 86 I 1 Nr 1 GVGA). Hält er sich für nicht ausreichend kompetent, darf er, wenn § 813 dies nicht vorsieht (s Rn 5), nicht von sich aus einen Sachverständigen zuziehen (AG Augsburg DGVZ 13,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Bestimmung des Gerichtsvollziehers.

Rn 10 Beabsichtigt der Gläubiger, die Zwangsvollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher zu betreiben, so bestimmt das Vollstreckungsgericht (funktionell zuständig ist der Rechtspfleger, § 20 Nr 17 RPflG) auf Antrag des Gläubigers den zuständigen Gerichtsvollzieher. Der Gläubiger ist nicht verpflichtet, den zuständigen Gerichtsvollzieher gem Gerichtsvollzieherverteilungsplan...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Regelbefugnisse des Gerichtsvollziehers (Abs 2).

Rn 6 Die Norm bezeichnet in Abs 2 S 1 die vollstreckungsrechtlichen Standardbefugnisse, die dem Gerichtsvollzieher bei der Geldvollstreckung aufgrund des Vollstreckungsauftrags des Gläubigers zustehen (Schilken Rpfleger 06, 629, 631). Zumeist werden die Maßnahmen in der Reihenfolge, in der die Norm sie aufzählt, beantragt und durchgeführt. Der Gläubiger kann aber auch nur ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Befugnisse des Gerichtsvollziehers (Abs 3).

Rn 7 Ist für die Vollstreckung einer Entscheidung der Gerichtsvollzieher funktional zuständig, werden seine Befugnisse im Rahmen der Zwangsvollstreckung durch Abs 3 genauer bestimmt. Der neue § 757a ZPO, der in Abs 3 S 1 in Bezug genommen wird, erweitert die Möglichkeiten von Gerichtsvollziehern, bereits im Vorfeld ihrer Tätigkeit polizeiliche Hilfe und Auskünfte zu erlangen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Zustellung durch Vermittlung eines Gerichtsvollziehers, § 132 I.

Rn 2 Stets hat der Erklärende das Recht, die Zustellung durch Vermittlung eines Gerichtsvollziehers zu wählen. Ein Anwalt kann bei einer befürchteten Zugangsvereitelung dazu verpflichtet sein (Nürnbg NJW-RR 91, 414). Die Zustellung ggü einem nicht voll Geschäftsfähigen ist an den gesetzlichen Vertreter zu richten (§ 131 Rn 3 ff). Eine Zustellung im Parteiauftrag ohne Vermitt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 155 GVG – [Ausschließung des Gerichtsvollziehers].

Gesetzestext Der Gerichtsvollzieher ist von der Ausübung seines Amts kraft Gesetzes ausgeschlossen:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 802l ZPO – Auskunftsrechte des Gerichtsvollziehers.

Gesetzestext (1) Der Gerichtsvollzieher darf vorbehaltlich der Sätze 2 und 3 folgende Maßnahmen durchführen, soweit sie zur Vollstreckung erforderlich sind:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 802a ZPO – Grundsätze der Vollstreckung; Regelbefugnisse des Gerichtsvollziehers.

Gesetzestext (1) Der Gerichtsvollzieher wirkt auf eine zügige, vollständige und Kosten sparende Beitreibung von Geldforderungen hin. (2) Auf Grund eines entsprechenden Vollstreckungsauftrags und der Übergabe der vollstreckbaren Ausfertigung ist der Gerichtsvollzieher unbeschadet weiterer Zuständigkeiten befugt,mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Grundsätze der Vollstreckung und Regelbefugnisse des Gerichtsvollziehers.

Rn 4 Die neue Bestimmung statuiert in Abs 1 den Grundsatz der effektiven Vollstreckung, in ihrem Abs 2 legt sie die Regelbefugnisse des Gerichtsvollziehers fest. Für den Vollstreckungsauftrag gilt gem § 753 III Formularzwang, soweit das BMJV entspr Formulare eingeführt hat. Am 1.10.15 ist die Gerichtsvollzieherformular-Verordnung (GVFV) in Kraft getreten (BGBl I 2015, 1586),...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Hinweispflicht des Gerichtsvollziehers.

Rn 14 Der GV muss Gläubiger und Schuldner gem § 885a VI mit der Mitteilung des Räumungstermins auf die Durchführungsvorschriften zum beschränkten Vollstreckungsauftrag, Abs 2–5, hinweisen, insb auf die Verwahrungspflichten und Verwertungsmöglichkeiten. Dies dient sowohl der Information des Gläubigers als auch zur Warnung für den Schuldner (BTDrs 17/10485, 33). Eine öffentlic...mehr

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FoVo 06/2023, Die Anlagen zum Gerichtsvollzieherauftrag nach der neuen Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung

Der Gerichtsvollzieherauftrag ist in Anlage 1 zur Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV; hierzu Goebel, Neue Formulare in der Zwangsvollstreckung – Ein erster Überblick, FoVo 2023, 1) vorgegeben. Er umfasst insgesamt sieben Seiten in den Modulen A bis Q. Nach den zuständigkeitsbezogenen Grunddaten zum Schuldner, zu den Kontaktdaten des Ansprechpartners – in der Regel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verfahren des Gerichtsvollziehers (Abs 2).

Rn 8 Das Verfahren zur Eintragung in das Schuldnerverzeichnis ist keine Vollstreckungsmaßnahme, sondern ein amtliches Folgeverfahren aufgrund einer begonnenen oder durchgeführten Zwangsvollstreckungsmaßnahme (LG Stuttgart DGVZ 20, 98 Rz 20). Der GV hat nach § 882c II 1 die Eintragungsanordnung kurz zu begründen. Dies vereinfacht die Überprüfbarkeit seiner Entscheidung iRd Wi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Wirkungen der Pfändung.

Rn 9 Gepfändet wird der Anspruch auf Herausgabe oder Leistung einer Sache, also das Recht auf die Sache, nicht die Sache selbst. Dessen Pfändung begründet noch kein Pfandrecht des Gläubigers an der Sache. Sie bewirkt vielmehr die Verstrickung des angeblichen Anspruchs auf Herausgabe oder Leistung der Sache und begründet an diesem Anspruch ein Pfändungspfandrecht. Anschließen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Erhält der Gerichtsvollzieher anlässlich der Zwangsvollstreckung durch Befragung des Schuldners oder durch Einsicht in Dokumente Kenntnis von Geldforderungen des Schuldners gegen Dritte und konnte eine Pfändung nicht bewirkt werden oder wird eine bewirkte Pfändung voraussichtlich nicht zur vollständigen Befriedigung des Gläubigers führen, so teilt er Namen und Anschrift...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Soll ein Dokument als Schriftstück zugestellt werden, so übermittelt die Partei dem Gerichtsvollzieher das zuzustellende Dokument 2Im Falle des Satzes 1 Nummer 1 beglaubigt der Gerichtsvollzieher die Abschriften; er kann fehlende Abschriften ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort des Schuldners nicht bekannt, darf der Gerichtsvollzieher auf Grund des Vollstreckungsauftrags und der Übergabe der vollstreckbaren Ausfertigung zur Ermittlung des Aufenthaltsorts des Schuldners bei der Meldebehörde die gegenwärtigen Anschriften sowie Angaben zur Haupt- und Nebenwohnung des Schuldners erheben. Der Gericht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Zusammenfassung

vom 16.12.22 (BGBl I, 2368) Gesetzestext Formular für den Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung Für den Antrag nach § 758a Absatz 1 der Zivilprozessordnung wird das in der Anlage 1 bestimmte Formular eingeführt. Einführung von Formularen (1) Für Vollstreckungsaufträge an Gerichtsvollzieher nach § 753 Absatz 1 der Zivilprozessordnung wird das Formular der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Hat der Schuldner eine unbewegliche Sache oder ein eingetragenes Schiff oder Schiffsbauwerk herauszugeben, zu überlassen oder zu räumen, so hat der Gerichtsvollzieher den Schuldner aus dem Besitz zu setzen und den Gläubiger in den Besitz einzuweisen. 2Der Gerichtsvollzieher hat den Schuldner aufzufordern, eine Anschrift zum Zweck von Zustellungen oder einen Zustellungs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Der zuständige Gerichtsvollzieher ordnet von Amts wegen die Eintragung des Schuldners in das Schuldnerverzeichnis an, wennmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Andere Verwertung.

Rn 9 Das Vollstreckungsgericht entscheidet im Rahmen seines Ermessens über die Verwertungsart, doch darf es keine andere als die beantragte Verwertungsart anordnen (Gottwald/Mock § 844 Rz 5). Für die Anordnung müssen besondere Gründe vorliegen, etwa weil eine Verwertung durch Überweisung nicht zweckmäßig oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist. Die andere Verwertung muss vo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Pfändung.

Rn 5 Die Pfändung erfolgt nicht durch einen Pfändungsbeschluss des Vollstreckungsgerichts, sondern durch Zugriff auf das Papier, indem der Gerichtsvollzieher das Papier dem Schuldner wegnimmt (Hilger KTS 88, 630). Papier und Recht werden also nicht nach § 829, sondern nach den §§ 808, 809 gepfändet. Der Schuldner muss dabei der nach den Papieren legitimierte, etwa durch eine...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Gerichtsvollzieher kann die zuständige Polizeidienststelle um Auskunft ersuchen, ob nach polizeilicher Einschätzung bei einer durchzuführenden Vollstreckungshandlung eine Gefahr für Leib oder Leben des Gerichtsvollziehers oder einer weiteren an der Vollstreckungshandlung beteiligten Person besteht. (2) In dem Auskunftsersuchen nach Absatz 1 ist Folgendes anzugeben:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Funktionelle Zuständigkeit (Abs 1).

Rn 2 Der Gerichtsvollzieher ist das für die Abnahme sowohl der Vermögensauskunft als auch der eidesstattlichen Versicherung berufene Organ in der Zwangsvollstreckung. Amtssitz des Gerichtsvollziehers ist der Gerichtsvollzieherbezirk innerhalb des Amtsgerichtsbezirks, so dass Abs 1 S 1 auf den Gerichtsvollzieher ›bei dem Amtsgericht‹ verweist. Bei Amtsgerichten mit mehreren G...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Die Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung.

Rn 1 Die Sachaufklärung hat in den letzten Jahrzehnten praktisch an Bedeutung gewonnen; Gläubiger sind insb aufgrund des Rückgangs der Mobiliarvollstreckung mehr und mehr auf die Beschaffung von Informationen über das Vermögen des Schuldners angewiesen (Brunner DGVZ 22, 1). Durch Art 1 Nr 7 des Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung vom 29.7.09 (BGBl I 2009, 2258) wurden die...mehr

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Anhang zu § 802a: – Verordnung zur Ablösung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung und zur Änderung der Beratungshilfeformularverordnung und der Verbraucherinsolvenzformularverordnung sowie zur Aufhebung der Gerichtsvollzieherformular-Verordnung

v 16.12.22 (BGBl I, 2368) Gesetzestext (1) Für Vollstreckungsaufträge an Gerichtsvollzieher nach § 753 Absatz 1 der Zivilprozessordnung wird das Formular der Anlage 1 eingeführt. (2) Für Anträge auf Erlass richterlicher Anordnungen nach § 758a der Zivilprozessordnung werden die Formulare der Anlagen 2 und 3 eingeführt. (3) Für Anträge auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses nach ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Benachrichtigung.

Rn 7 Drittschuldner und Schuldner sind durch eine schriftliche Erklärung des Gläubigers über die bevorstehende Pfändung zu benachrichtigen. Auf diese Erklärung ist § 130 nicht entspr anwendbar. Auch § 130d ist wegen des speziellen Gehalts unanwendbar. Es genügt, wenn der Gläubiger die zuzustellende (Rn 11 f) Benachrichtigung dem Gerichtsvollzieher per Fax (ThoPu/Seiler § 845...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verlangen des Schuldners und Verfahren (Abs 1).

Rn 2 Sobald der Schuldner es verlangt, ist ihm unverzüglich die Vermögensauskunft abzunehmen, selbst wenn er dies anlässlich seiner Verhaftung verlangt. In letztem Fall ist die Verhaftung nicht mehr erforderlich. In der Regel wird die Vermögensauskunft ansonsten sogleich vor Ort in der Haft abgenommen. Von einem schuldhaften Zögern ist aber noch nicht auszugehen, wenn der Ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Zur Abnahme der Vermögensauskunft setzt der Gerichtsvollzieher dem Schuldner für die Begleichung der Forderung eine Frist von zwei Wochen. Zugleich bestimmt er für den Fall, dass die Forderung nach Fristablauf nicht vollständig beglichen ist, einen Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft alsbald nach Fristablauf und lädt den Schuldner zu diesem Termin in seine Geschäfts...mehr