Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtsvollzieher

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 6. Weitere vollstreckbare Ausfertigungen

Rz. 55 Eine weitere vollstreckbare Ausfertigung wird gem. § 733 ZPO dem Gläubiger erteilt, wenn er ein Rechtsschutzbedürfnis hierfür nachweist. Die Gründe für eine weitere vollstreckbare Ausfertigung muss der Gläubiger darlegen und zumindest glaubhaft machen. Rz. 56 Ein Rechtschutzbedürfnis kann bestehen, wenn:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 3. Geplante Gesetzesänderung

Rz. 127 Um dem Chaos ein Ende zu bereiten, hat das BMJ am 28.8.2023 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung vorgelegt. Neben weiteren Regelungen sollen danach zukünftig Titel aller Art, die auf eine Geldforderung gerichtet sind, ohne Begrenzung der Forderungshöhe als elektronisches Dokument eingereicht werden können. Das Ende ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 4. Zentrale Vollstreckungsgerichte nach § 802k ZPO

Rz. 195 Die Zentralen Vollstreckungsgerichte haben zwei Aufgaben: a) Verwaltung der Vermögensverzeichnisse Rz. 196 Das Vermögensverzeichnis wird durch den Gerichtsvollzieher als elektronisches Dokument erstellt und sodann an das Zentrale Vollstreckungsgericht des jew...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abkürzungsverzeichnis

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / b) Vollstreckungstitel

Rz. 143 Der Vollstreckungsauftrag sieht unter Modul C separate Eingabemöglichkeiten für zwei Vollstreckungstitel vor. Weitere Titel können bei Bedarf eingegeben werden durch Mehrfachverwendung des Feldes bei Nutzung einer Branchensoftware oder durch Angabe in einer Anlage. Sind mehrere Titel Grundlage des Vollstreckungsauftrages sind diese durchzunummerieren.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / cc) Aufstellung der Inkassokosten

Rz. 147 Werden Inkassokosten geltend gemacht, ist der Gesamtbetrag in die Forderungsaufstellungen einzutragen. Zusätzlich müssen diese Kosten in einer gesonderten Aufstellung nachvollziehbar dargestellt werden. Diese Aufstellung ist dem Auftrag als Anlage beizufügen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 3. Abnahme der Vermögensauskunft und Sachpfändungsauftrag

a) Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft mit/ohne Sachpfändungsauftrag Rz. 153 Verlangt der Gläubiger die Abnahme der Vermögensauskunft, so hat er bei Auftragserteilung die Wahl, ob er den Gerichtsvollzieher Beispiel: odermehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / D. Informationsbeschaffung

Rz. 90 Je mehr Informationen über den Schuldner vorliegen, desto effektiver und erfolgreicher kann die Zwangsvollstreckung gegen ihn betrieben werden. Es ist ratsam, Informationen über pfändbares Vermögen des Schuldners zu erlangen, weil allgemeine Sachpfändungsversuche durch den Gerichtsvollzieher in der Regel erfolglos verlaufen. Besonders Pfändungen von Bankguthaben und L...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / cc) Kombi-Auftrag

Rz. 159 Sind dem Gläubiger verwertbare Vermögensgegenstände des Schuldners bekannt, sollte der Gläubiger daher im Rahmen eines Kombi-Antrags den Auftrag unter Modul H mit einem Auftrag in Modul L verbinden: Beispiel:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / g) Unterschrift / Signatur

Rz. 194 Zuletzt folgt die Unterschrift bzw. die Signatur des Antragstellers. In das linke Feld ist der vollständig ausgeschriebene Name des Antragstellers einzutragen. Bei Antragstellung durch einen Rechtsanwalt ist hier der Name des Rechtsanwalts einzutragen – nicht der Name der Kanzlei.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / b) Der Beschluss-Entwurf

Rz. 265 Der Beschluss (-Entwurf) ist nach Modulen aufgeteilt. Rz. 266 Module A + B – Gläubiger und Schuldner Das Formular enthält Eingabefelder für einen Gläubiger und einen Schuldner. Diese Angaben sind verpflichtend. Zusätzliche Gläubiger und Schuldner können durch mehrfaches Ausfüllen dieser Felder (§ 3 Abs. 2 Nr. 5 ZVFV n.F.) – sofern die genutzte Branchensoftware dies mög...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kanzleiorganisation / d) Checkliste der einzelnen Arbeitsabläufe

Rz. 100 Checkliste Arbeitsabläufe Postausgangmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 7. Entscheidung des Gerichts

Rz. 461 Das Gericht entscheidet über den Antrag im Beschlussweg (der Schuldner ist vor einer Entscheidung zu hören, § 891 ZPO). Der Beschluss muss die Vornahme der Handlung, zu der der Schuldner verpflichtet ist, beinhalten sowie das Zwangsmittel (Zwangsgeld oder Zwangshaft). Der gem. § 888 ZPO erlassene Beschluss ist ein Vollstreckungstitel gem. § 794 Abs. 1 Nr. 3 ZPO. Rz. 4...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / a) Gläubiger und Schuldner

Rz. 139 Die nachfolgenden Seiten des Auftrags sind in Module aufgeteilt. Modul A und B betreffen die Angaben zum Gläubiger bzw. Schuldner und sind inhaltlich überwiegend identisch. Der Vollstreckungsauftrag enthält Eingabefelder für einen Gläubiger bzw. einen Schuldner. Zusätzliche Gläubiger und Schuldner können durch mehrfaches Ausfüllen dieser Felder – sofern die genutzte B...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / f) Kosten

Rz. 531 Für den Räumungsauftrag erhält der Rechtsanwalt des Gläubigers eine 0,3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG. Der Gegenstandswert für die anwaltliche Vergütungsberechnung richtet sich dabei nach § 23 Abs. 1 S. 1 RVG, § 41 Abs. 2 GKG. I.d.R. ist die einjährige Nettokaltmiete anzusetzen. Rz. 532 Die beim Gerichtsvollzieher entstehenden Räumungs- und Einlagerungskosten s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / I. Titel

Rz. 12 Ein Vollstreckungstitel ist eine Anordnung zur Zahlung (eines bestimmten Geldbetrages) bzw. zur Handlung (Herausgabe einer Sache), Duldung oder Unterlassung. Der klassische Vollstreckungstitel ist das gerichtliche Urteil (Leistungstitel). Rz. 13 Die (uneingeschränkte) Zwangsvollstreckung aus einem Urteil (oder einem anderen Titel) kann nur erfolgen, wenn dieses Urteil ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / I. Vorüberlegungen vor Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen

Rz. 590 Wenn die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung vorliegen, hat der RA oftmals den Auftraggeber bereits im gerichtlichen Verfahren zuvor vertreten, um den zur Zwangsvollstreckung notwendigen Titel zu schaffen. Der Auftraggeber musste dafür meistens bereits erhebliche Vergütungsforderungen begleichen. Auch wenn die Tätigkeit in der Zwangsvollstreckung für den RA selbs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / c) Schuldnerschutzvorschriften

Rz. 499 Die Schutzvorschriften der § 811 ZPO gelten nur in der Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung (Sachpfändung), nicht jedoch in der Herausgabevollstreckung. Bei der Herausgabevollstreckung gibt es nämlich bereits einen titulierten Rechtsanspruch hinsichtlich eines konkreten Gegenstandes, so dass evtl. soziale Aspekte bereits im Erkenntnisverfahren berücksichtigt ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / 3. Pfändung eines bestimmten Gegenstandes/Forderungspfändung

Rz. 49 Wird der Gerichtsvollzieher durch den RA mit der Pfändung eines bestimmten Gegenstandes (Sache, Forderung, sonstiges Recht) beauftragt, so bestimmt der Wert dieses Gegenstandes den Gegenstandswert. Problematisch ist in vielen Fällen die Bestimmung des Wertes des Gegenstandes. Generell (h.M.) wird hierbei der Wert angenommen, der sich nach der Durchführung der Zwangsvo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 10. Beitreibung des Zwangsgeldes

Rz. 470 Nach herrschender Meinung in Literatur und Rechtsprechung (vgl. BGH, NJW 1983, 1859) wird das Zwangsgeld auf Antrag des Gläubigers und nicht von Amts wegen beigetrieben. Im Vollstreckungsantrag ist jedoch darauf hinzuweisen, dass vom entsprechenden Vollstreckungserlös das Zwangsgeld an die Staatskasse abgeführt wird, die bisherigen mit vollstreckten Kosten stehen dem...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / b) Terminsgebühr für die Teilnahme am Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft

Rz. 603 Nimmt der RA an einem Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft (§§ 802c, 802f ZPO) teil, verdient er ebenfalls die Terminsgebühr. Der RA des Gläubigers wird ggf. dann daran teilnehmen, wenn er dem Schuldner im Termin Fragen stellen möchte, die der RA oder der Gläubiger nicht zuvor schriftlich dem Gerichtsvollzieher zur Befragung des Schuldners eingereicht hat oder ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / ee) Vollmacht bzw. Geldempfangsvollmacht

Rz. 149 Wird der Auftrag durch einen Rechtsanwalt oder ein Inkassounternehmen eingereicht, sind diese verpflichtet, ihre ordnungsgemäße Bevollmächtigung gem. § 753a ZPO zu versichern, vergl. Modul E. Der BGH hat entschieden, dass § 753a ZPO dahingehend auszulegen ist, dass Inkassounternehmen ihre ordnungsgemäße Bevollmächtigung versichern können. Des Nachweises einer Geldemp...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / e) Zustellung

Rz. 151 Handelt es sich um einen isolierten Zustellungsauftrag, kann das Formular genutzt werden, muss aber nicht – denn die Zustellung selbst ist keine Zwangsvollstreckungsmaßnahme. Das Formular kann sowohl für den Auftrag mit der Zustellung von Schriftstücken als auch von elektronischen Dokumenten genutzt werden, vergl. §§ 193, 193a ZPO. Werden Zustellungen in Auftrag gegeb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / ee) Wirkung der Pfändung

Rz. 161 Die Pfändung hat zwei wichtige Rechtsfolgen:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / VI. Angeforderter Vorschuss wird nicht gezahlt

Rz. 154 Zahlt der Auftraggeber die Vorschussforderung nicht, so hat der Verstoß gegen diese Zahlungsverpflichtung verschiedene Rechtsfolgen. Der RA ist nicht verpflichtet, ohne eine Vorschusszahlung tätig zu werden. Er ist auch nicht verpflichtet, die Vorschusszahlung in Raten anzunehmen. Der Vorschuss kann als Ganzes gefordert werden. Der RA kann sich mit der Ratenzahlung e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 5. Antrag

Rz. 240 Wie jede Vollstreckungsmaßnahme bedarf auch der Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (Pfüb) eines entsprechenden Antrags. Die im Dezember 2022 neu eingeführten Formulare bestehen aus zwei Teilen: Dem Antrag und dem Beschluss-Entwurf. Der Beschluss-Entwurf ist der von dem Gläubiger bzw. Gläubigervertreter vorbereitete Pfüb. Ferner muss dem Antrag nebst ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Reisekostenerstattung durch... / 2.9.4 Grenzen arbeitsrechtlicher Gestaltungsspielräume

Die arbeitsrechtliche Zuordnung findet dort ihre Grenze, wo der Arbeitnehmer in der festgelegten Einrichtung des Arbeitgebers keine Arbeiten verrichtet. Die erste Tätigkeitsstätte muss zumindest einen Bezug zu der tatsächlichen Tätigkeit aufweisen. Sofern der Arbeitnehmer in einer vom Arbeitgeber festgelegten Tätigkeitsstätte wenigstens in geringem Umfang seine Arbeitsleistu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kanzleiorganisation / 4. Empfangsbekenntnis

Rz. 68 Vom Gericht oder Behörden übermittelte Empfangsbekenntnisse sind nicht mit einem Posteingangsstempel zu versehen. Die Zustellung eines Schriftstücks per Empfangsbekenntnis gilt dann als zugestellt, wenn der RA Kenntnis von dem Schriftstück erlangt hat. Dies ist für die Praxis – gerade im Hinblick auf die Berechnung von Fristen – von erheblicher Bedeutung, denn der Zeit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / a) Titelergänzende Klausel, § 726 ZPO

Rz. 46 Eine titelergänzende Klausel ist erforderlich, wenn nach dem Titelinhalt der materielle Anspruch oder seine Vollstreckung bedingt oder befristet sind, § 726 ZPO. Beispiel: A hat sich in einem Prozessvergleich verpflichtet, nach dem Tod des Vaters an ihre Schwester B 20.000 EUR zu zahlen. Nach dem Tod des Vaters legt B den Titel vor und beantragt die Erteilung einer Vol...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Reisekosten, Inland / 2.4.2 Vorrang der arbeitsrechtlichen Zuordnung

Vorrang hat nach dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes die arbeitsrechtliche Zuordnung. Die zeitliche Abgrenzung ist als subsidiäre Alternative festgelegt, die nur dann zur Anwendung kommt, wenn der Arbeitgeber keine dienst- bzw. arbeitsrechtliche Festlegung auf eine Tätigkeitsstätte getroffen hat oder diese nicht eindeutig ist. Steuerrecht folgt Arbeitsrecht Bei der arbeitsre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / 7. Umfang der Bewilligung und Zwangsvollstreckung

Rz. 513 Eine PKH-Bewilligung gilt nur für den jeweiligen Rechtszug. Ist Folge des gerichtlichen Verfahrens, dass ein zur Zwangsvollstreckung geeigneter Titel vorliegt, so muss für die Zwangsvollstreckung gesondert PKH beantragt werden (§ 48 Abs. 5 S. 2 Nr. 1 RVG). Nur wenn lediglich die Vollziehung eines Arrests, einer einstweiligen Verfügung oder einer einstweiligen oder vo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 3. Räumungsschutzantrag gem. § 765a ZPO

Rz. 578 Beispiel: § 765a ZPO Aufgrund eines ordnungsgemäßen Räumungsurteils soll die Wohnung der 80-jährigen Mandantin M in 2,5 Wochen geräumt werden. Die Mandantin ist jedoch unglücklich gestürzt und erlitt einen komplizierten Oberschenkelhalsbruch. Da sie Sozialhilfeempfängerin ist und auch sonst keine Freunde und Verwandten mehr hat, beauftragt sie einen Rechtsanwalt, ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 1. Die Vollstreckungserinnerung nach § 766 ZPO

Rz. 551 Die Erinnerung nach § 766 ZPO ist der grundlegende Rechtsbehelf des Zwangsvollstreckungsrechts. Gläubiger, Schuldner und von einer Vollstreckungsmaßnahme betroffene Dritte können auf diesem Wege das Vollstreckungsgericht anrufen und Verfahrensfehler des Vollstreckungsorgans rügen. Voraussetzung für die Statthaftigkeit der Erinnerung ist, dass der Antragsteller beschw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / g) Kosten

Rz. 400 Bei der Vorpfändung muss zunächst unterschieden werden, ob diese isoliert betrieben wurde oder ob später eine entsprechende Pfändung bewirkt worden ist. Wurde eine Pfändung bewirkt, so stellt das vorläufige Zahlungsverbot zusammen mit der Pfändung eine einheitliche Tätigkeit i.S.v. § 15 RVG dar. Wurde hingegen die Vorpfändung isoliert betrieben, weil z.B. noch keine vo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / I. Übersicht

Rz. 549 Es stellt sich die Frage: Maßnahme oder Entscheidung? Die konkrete Maßnahme eines Vollstreckungsorgans ist mit der Erinnerung anzufechten (Begründung: die zu beachtenden Verfahrensvorschriften wurden nicht eingehalten). Dies betrifft z.B. Maßnahmen des Gerichtsvollziehers. Eine Vollstreckungsmaßnahme eines Richters oder Rechtspflegers (Vollstreckungsgericht) liegt dann...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / 13. Muster einer Vergütungsberechnung

Rz. 130 Da der Auftraggeber nicht selten die Rechnung zur Geltendmachung des Vorsteuerabzugs benutzt, haben nach meiner Auffassung Erläuterungen zur Ermittlung des Gegenstandswerts, der Höhe des Rahmens einer Gebühr, zum Gegenstandswert etc. nichts in der Rechnung selbst zu suchen. Diese Ausführungen haben das FA nicht zu interessieren. Der Auftraggeber erhält bei Rechnungss...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Besondere Verfahren / III. Urkunden

Rz. 60 Bei der Beweiskraft von Urkunden unterscheidet die ZPO zwischen den öffentlichen (§ 415, 417, 418 ZPO) und privaten Urkunden (416 ZPO). Rz. 61 § 415 ZPO Beweiskraft öffentlicher Urkunden über Erklärungen (1) Urkunden, die von einer öffentlichen Behörde innerhalb der Grenzen ihrer Amtsbefugnisse oder von einer mit öffentlichem Glauben versehenen Person innerhalb des ihr...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsverhältnisse im Inso... / 1.2 Insolvenzantrag

Der Insolvenzantrag kann gemäß §§ 13, 14 InsO von dem Schuldner und jedem Gläubiger gestellt werden. Ein Gläubiger muss seine Forderung und den Eröffnungsgrund glaubhaft machen. Dies geschieht z.B. durch Vorlage von Vollstreckungstiteln und Bescheinigungen des Gerichtsvollziehers über fruchtlose Vollstreckungsmaßnahmen. Mit dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ka...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 12/2025, Das Wegegeld ... / 3 Der Praxistipp

Fallkonstellation muss beachtet werden Wer den Eindruck hat, dass das (Gerichtsvollzieher-)Kostenrecht manchmal komplizierter sein kann als die Hauptsache, irrt wohl nicht. Die vorliegende Entscheidung betrifft nur den Fall, dass nur eine Vorpfändungsbenachrichtigung an Schuldner und Drittschuldner im gleichen GV-Bezirk zugestellt wird. Bedarf es schon zweier Gerichtsvollzieh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 12/2025, Das Wegegeld ... / Leitsatz

1. Die Wegegeldpauschale entsteht innerhalb eines Auftrags nur einmal, selbst wenn der Auftrag auf die Vornahme mehrerer Amtshandlungen gerichtet ist und der Gerichtsvollzieher zur Erledigung der Amtshandlung mehrere Wege zurücklegen muss. 2. Die persönliche Zustellung eines vorläufigen Zahlungsverbotes an Drittschuldner und Schuldner lässt nur ein Wegegeld (der höchsten Wege...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 12/2025, § 12b RVG - El... / 2. Gerichtliches elektronisches Dokument

Hierunter fallen sämtliche Dokumente, die von Angehörigen des Gerichts (Richter, Rechtspfleger, Urkundsbeamte der Geschäftsstelle, Gerichtsvollzieher[4]) verfasst sind. Regelungen hierzu finden sich in § 130b ZPO, § 14 FamFG, § 46c ArbGG, § 41a Abs. 1 StPO, § 110c OWiG, § 55a Abs. 3VwGO, § 65a Abs. 3 SGG.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausgeld und Hausgeldverzug... /   Zwangsvollstreckung

Was für Möglichkeiten hat die Gemeinschaft, wenn der Hausgeldschuldner auch nach entsprechender gerichtlicher Verpflichtung nicht zahlt? Die Gemeinschaft hat die Möglichkeit, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Hausgeldschuldner einzuleiten. Es besteht neben der herkömmlichen Zwangsvollstreckung auch die Möglichkeit, die Zwangsverwaltung über das Wohnungseigentum zu bea...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teil II Mietprozessrecht / 2.2 Räumungsvollstreckung

Rz. 379 Die Räumungsvollstreckung setzt einen Titel voraus, der auf Herausgabe, Überlassung oder Räumung des Grundstücks oder der Wohnung lautet. Die Wohnung muss nach der Lage (Anschrift, Gebäudeteil, Stockwerk) sowie herauszugebenden Räumlichkeiten (Anzahl der Zimmer, Nebenräume) im Titel genau bezeichnet sein. Es genügt, wenn im Urteilstenor die zu räumende Wohnung nach N...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teil II Mietprozessrecht / 2.1 Allgemeines

Rz. 358 Urteile wegen Räumung der Mietsache, wegen Fortsetzung des Wohnraummietverhältnisses gemäß §§ 574 bis 574b BGB sind gemäß § 708 Nr. 7 ZPO ohne Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären; dies gilt auch für Pachtverhältnisse (OLG Celle, Teilurteil v. 16.5.2023, 2 U 37/23, BeckRS 2023, 12898). Die Zwangsvollstreckung darf nur durchgeführt werden, wenn ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teil II Mietprozessrecht / 3.1 Kosten

Rz. 493 Die Kostenpflicht des unterliegenden Teils (§ 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO) gilt grundsätzlich auch im Mietprozess. Bei teilweisem Obsiegen und Unterliegen sind die Kosten des Mietprozesses gegeneinander aufzuheben oder verhältnismäßig zu teilen (§ 92 Abs. 1 Satz 1 ZPO). Verteilungsmaßstab ist der Gebührenstreitwert, der wiederum vom Streitgegenstand abhängt. Das gilt auch f...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6 Zugangsprobleme

Rz. 17 Die mündlich erklärte Kündigung wird wirksam, wenn sie der Empfänger wahrnimmt – dies allerdings nur unter der Voraussetzung, dass eine mündliche Erklärung überhaupt wirksam ist (§ 568 Abs. 1 gilt nur für die Wohnraummiete). Die schriftliche Kündigungserklärung, die dem Kündigungsadressaten ausgehändigt wird, erlangt mit der Übergabe Wirksamkeit. Für den üblichen Weg de...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Eigentümerversammlung (FAQs) /   Zustellung der Einladung

Wie ist die Einladung zuzustellen? Die Einladung kann durch Boten, per Post oder durch den Gerichtsvollzieher zugestellt werden. Die Übersendung per Telefax oder per E-Mail ist zulässig, soweit ein Eigentümer durch Mitteilung seiner Faxnummer oder Email-Anschrift angezeigt hat, dass er mit dieser Form der telekommunikativen Übermittlung rechtserheblicher Erklärungen einvers...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teil II Mietprozessrecht / 2.3.1 Zwangsvollstreckung wegen Handlungen

Rz. 408 Die Zwangsvollstreckung von Titeln, durch die die verurteilte Partei zu Handlungen verpflichtet wird, ist unterschiedlich, je nachdem, ob es sich um eine vertretbare oder um eine unvertretbare Handlung handelt. Dagegen sind Titel, die zur Abgabe einer Willenserklärung verurteilen, nicht im eigentlichen Sinne vollstreckungsfähig, weil die entsprechende Willenserklärun...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teil II Mietprozessrecht / 1.4 Urteil und Rechtsmittelverfahren

Rz. 117 Der Mietprozess wird – wenn die Parteien sich nicht vergleichen, nicht die Klage zurückgenommen wird oder die Prozessparteien den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklären – i. d. R. mit einem Urteil abgeschlossen. Das Urteil ist entweder ein Prozessurteil, wenn es nur über die Zulässigkeit der Klage entscheidet, oder ein Sachurteil, wenn e...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teil II Mietprozessrecht / 2.5 Vollstreckungsschutz

Rz. 472 Wird gegen ein für vorläufig vollstreckbares Urteil Berufung eingelegt, so kann das Berufungsgericht unter den weiteren Voraussetzungen des § 707 Abs. 1 Satz 1 ZPO auf Antrag anordnen, dass die Zwangsvollstreckung gegen oder ohne Sicherheitsleistung einstweilen eingestellt wird oder nur gegen Sicherheitsleistung stattfindet. Bei der Entscheidung über einen solchen Ei...mehr