Fachbeiträge & Kommentare zu Gemeinde

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.4.2 Nachhaltige wirtschaftliche Tätigkeit

Rz. 395 Um einen Betrieb gewerblicher Art zu unterhalten, muss die Tätigkeit der jPöR eine nachhaltige wirtschaftliche Tätigkeit darstellen. Die Nachhaltigkeit der Tätigkeit entspricht dabei der allgemeinen Definition des § 2 Abs. 1 UStG (Rz. 76). Nach gefestigter ertragsteuerrechtlicher Interpretation ist eine wirtschaftliche Tätigkeit dann gegeben, wenn die Voraussetzungen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.8 Die Unternehmenseinheit bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts

Rz. 426 Die Gesamtheit aller Betriebe gewerblicher Art i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 6, § 4 KStG und aller land- und forstwirtschaftlichen Betriebe stellt das Unternehmen der jPöR dar.[1] Dies gilt entsprechend auch für die nicht als Betrieb gewerblicher Art einzustufenden unternehmerischen Betätigungen der jPöR wie Vermietungsleistungen im Rahmen der Vermögensverwaltung. Das Unte...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.3.2.2 Unteilbare Leistungsbezüge

Rz. 354 Unteilbare Leistungsbezüge (z. B. die Anschaffung von Gegenständen), die sowohl unternehmerisch als auch für private Zwecke verwendet werden, ordnet der Unternehmer dem Unternehmen im Regelfall insgesamt oder gar nicht zu. Bei Bezug eines einheitlichen Gegenstands, der sowohl für unternehmerische als auch für nichtwirtschaftliche Zwecke verwendet werden soll, ist nac...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2.1 Entwicklung

Rz. 374 Nach Art. 13 Abs. 1 MwStSystRL gelten Staaten, Länder, Gemeinden und sonstige Einrichtungen des öffentlichen Rechts nicht als Steuerpflichtige, soweit sie die Tätigkeiten ausüben oder Umsätze bewirken, die ihnen im Rahmen der öffentlichen Gewalt obliegen, auch wenn sie im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten oder Umsätzen Zölle, Gebühren, Beiträge oder sonstige Abgabe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.4.5 Wirtschaftlich herausgehoben

Rz. 400 Nach § 4 Abs. 1 KStG muss die Tätigkeit wirtschaftlich herausgehoben sein, damit die jPöR einen Betrieb gewerblicher Art unterhalten kann. Eine gesetzliche Definition des Begriffs liegt jedoch nicht vor. Die FinVerw sieht (ertragsteuerrechtlich) eine wirtschaftlich herausgehobene Tätigkeit dann an, wenn sie von einigem Gewicht sei. Dafür war seit Jahren fast unveränd...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3 Definition der juristischen Person des öffentlichen Rechts

Rz. 383 Juristische Personen des öffentlichen Rechts haben regelmäßig durch Bundes- oder Landesrecht, Gewohnheitsrecht, frühere landesrechtliche Verleihung oder Landesverwaltungsrecht Rechtsfähigkeit erhalten. Sie haben die Fähigkeit, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen. Zu den jPöR i. S. d. § 2 Abs. 3 S. 1 UStG gehören die Körperschaften des öffentlichen Rec...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Unfallversicherung: Zuständ... / 1 Einteilung der Berufsgenossenschaften

Die Einteilung der Unfallversicherungsträger ist gekennzeichnet durch eine weitgehend fachliche Gliederung innerhalb der gewerblichen Berufsgenossenschaften (und in deren Verhältnis zur Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau), Sonderregelungen für die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand, die Unfallversicherung Bund und Bahn, 16 Unfallkassen der ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.3.1 Entscheidung durch den Unternehmer

Rz. 344 Wird eine Eingangsleistung so genutzt, dass sich umsatzsteuerrechtlich ein Zuordnungs- oder Aufteilungswahlrecht ergibt, muss dieses Wahlrecht sich auch nachvollziehbar aus den Unterlagen und Aufzeichnungen des Unternehmers ergeben. Ein Wahlrecht ergibt sich für einen Unternehmer aber nur in den Fällen, in denen er einen einheitlichen Gegenstand sowohl für seine unte...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.2 Grundregelungen der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie

Rz. 15 Bei der Beurteilung umsatzsteuerrechtlicher Sachverhalte kommt dem Unionsrecht (seit dem 1.1.2007 umgesetzt durch die Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie [1]) entscheidende Bedeutung zu. Der Unternehmer kann sich in jedem Mitgliedstaat vor den nationalen Behörden und Gerichten auf für ihn günstige Vorschriften des Unionsrechts berufen[2], soweit die unionsrechtliche Regelu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / I. Behördliche Genehmigung

Rz. 6 In Fremdenverkehrsgebieten kann durch Gemeindesatzung bestimmt werden, dass die Begründung von Wohnungs-/Teileigentum der Genehmigung der Baugenehmigungsbehörde unterliegt (§ 22 Abs. 1 S. 1 BauGB); dies wird auch für die Umwandlung (§ 1 WEG Rdn 15) zu gelten haben. Ist dem Grundbuchamt die Satzung von der Gemeinde mitgeteilt worden (§ 22 Abs. 2 S. 3 BauGB), so darf es ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / b) Unvermeidbarkeit

Rz. 34 Bestehen solche Vereinbarungen oder Beschlüsse nicht, ist jeder Wohnungseigentümer verpflichtet, Einwirkungen zu dulden, aus denen ihm über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus kein Nachteil erwächst. Die mit der Maßnahme nach ihrem Charakter und ihrer Durchführung verbundenen Nachteile müssen also unvermeidbar sind. Unter einem Nachteil is...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 3. Hausordnung

Rz. 122 Grundsätzlich sind die Wohnungseigentümer für das Aufstellen der Hausordnung verantwortlich. Zulässig sind in diesem Zusammenhang etwa allgemeine Nutzungs- und Reinigungsregelungen und Verpflichtungen, wie etwa Regelungen zur Streupflicht im Winter, zur internen Festlegung der Verpflichtung der Straßenkehrung ausgehend von der jeweiligen Satzung der Gemeinde, zur Tre...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / A. Allgemeines

Rz. 1 Wohnungseigentum (Teileigentum) ist nach WEG und BGB frei veräußerlich. Abweichend von § 137 S. 1 BGB [1] können die Wohnungseigentümer gemäß § 12 Abs. 1 WEG vereinbaren, dass die Veräußerung der Zustimmung anderer Wohnungseigentümer oder eines Dritten bedarf. Hierdurch soll der auf Dauer angelegten Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) die Möglichkeit gegeben werd...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
A. Grundbuchordnung

Vom 24. März 1897 (RGBl. I 1897, S. 139), Amtl. Gliederungsnummer: 315–11 in der Fassung vom 26.5.1994 (BGBl. I S. 1114), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 25. Februar 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 63) – Auszug – Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften § 1 (1) Die Grundbücher, die auch als Loseblattgrundbuch geführt werden können, werden von den Amtsgerichten geführt (Gr...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Der gemeinnützige Verein al... / 3 Die Wirkung der Freigrenzenregelung

§ 64 AO enthält für alle gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Organisationen eine interessante Freigrenzenregelung, die insgesamt für unzählige Vereine zu einer echten Vereinfachungsregelung und auch Steuerersparnis führen kann. Die Freigrenze von derzeit 45.000 EUR bis einschließlich 2025 gilt nicht im normalen unternehmerischen Bereich in den verschiedenen Wirtschaf...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Rechnungsstellung – was mus... / 4 Fahrausweise

Fahrausweise, die für die Beförderung von Personen ausgegeben werden, gelten ebenfalls als für den Vorsteuerabzug geeignete Rechnungen, wenn sie folgende Angaben enthalten: vollständiger Name und vollständige Anschrift des Beförderungsunternehmers, Ausstellungsdatum, Entgelt und Steuerbetrag in einer Summe (= Gesamtpreis), geltender allgemeiner Steuersatz (19 %), wenn die Beförd...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vertragsrecht und Steuern: ... / 1.2 Unterschied zum Wohnsitzbegriff der AO: Wohnraum statt kleinste politische Einheit

Im Gegensatz zum Wohnsitzbegriff in § 8 AO ist mit Wohnsitz im Sinne des § 7 BGB die kleinste politische Einheit, d. h. in der Regel die Gemeinde, in der die Wohnung liegt, gemeint und nicht die Wohnung selbst. [1] Nach § 8 AO sind mit Wohnsitz im Steuerrecht die objektiv zum Wohnen geeigneten Wohnräume gemeint. Hierfür genügt eine bescheidene Bleibe. Nicht erforderlich ist e...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vertragsrecht und Steuern: ... / 1.3 Ordnungsbehördliche Meldung

Der ordnungsbehördlichen Meldung kommt in bestimmten Fällen eine wichtige Bedeutung zu, wie die beiden folgenden Beispiele zeigen. Die Meldegesetze der einzelnen Bundesländer schreiben vor, dass jede Bürgerin und jeder Bürger grundsätzlich innerhalb von 2 Wochen nach Begründung eines neuen Wohnsitzes verpflichtet ist, diesen anzumelden.[1] Wahlrecht Um an einer Wahl zu einem Pa...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Grenzgänger / 3.1 Grenzzone durch Verwaltungsanweisung geregelt

Die Grenzgängerregelung mit Frankreich ist nach Art. 13 Abs. 5a DBA-Frankreich auf Arbeitnehmer anzuwenden, die in der Grenzzone des einen Staates ihre Tätigkeit ausüben und in der Grenzzone des anderen Staates ihre Wohnstätte haben, zu der sie regelmäßig arbeitstäglich zurückkehren. Danach steht das Besteuerungsrecht dem jeweiligen Wohnsitzstaat zu.[1] Für deutsche Grenzgäng...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vertragsrecht und Steuern: ... / 2.2.1 Namensleugnung

Wird das Recht, den eigenen Namen zu gebrauchen, bestritten, kann dies zu einem Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch der namensberechtigten Person gegenüber der Person , die dieses Recht leugnet, führen. Nicht erforderlich ist, dass dieses Recht ausdrücklich bestritten wird, sondern die dauernde Benennung der Betroffenen mit falschem Namen reicht aus, das Recht, richtig b...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Grenzgänger / 4.1 Grenzzone von 30 km

Die Grenzgängerregelungen des DBA-Österreich entsprechen im Wesentlichen den zu Frankreich dargestellten Grundsätzen. Abweichungen bestehen bezüglich der Grenzzonen. Die Abkommensbestimmungen mit Österreich legen die deutsche bzw. österreichische Grenzzone durch eine 30-km-Grenze fest. Als Grenzzone zu Österreich gilt ein Gebiet von je 30 km (Luftlinie) beiderseits der Grenz...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.1 Angespannter Wohnungsmarkt

Rz. 3 Voraussetzung für eine Mietpreisbegrenzungsverordnung ist ein angespannter Wohnungsmarkt. Das Gesetz nennt einige Beispiele für Indikatoren, die jedoch nicht abschließend und für die Länder nicht verbindlich sind. Hierzu gehören Kriterien wie: ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen; angemessene Bedingungen bei der ausreichenden Versorgung der Bevölkeru...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Zuschuss zu Modernisierungsmaßnahmen

Rz. 2 Ein Abzug von Kürzungsbeträgen kommt bei Zuschüssen der öffentlichen Hand, des Mieters oder Dritter für Baumaßnahmen i. S. d. § 559, § 555b Nr. 1, 2 bis 6 in Betracht, also vor allem bei Mitteln aus Wohnungsbauförderungs- und Stadtsanierungsprogrammen, auch bei solchen der Kreditanstalt für Wiederaufbau und der Europäischen Investitionsbank und ein Teilschuldenerlass b...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.1 Umfang

Rz. 4 Die Begründung müsse nachprüfbare Tatsachen liefern, warum die jeweilige Gemeinde gerade in die Verordnung aufgenommen wurde. Es ist nicht erforderlich, dass Begründung und Verordnung in einem einheitlichen Erlass enthalten sein müssen, auch die Begründung in einem Justizministerialblatt ist ausreichend (vgl. Schmidt-Futterer/Börstinghaus, Rn. 44; Zuck, NJW 2016, 3573,...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1.2 Ausgangsmiete

Rz. 2 Die ortsüblichen Vergleichsmiete, die höchstens um 10 % überschritten werden darf, wird nach der Legaldefinition des § 558 Abs. 2 ausschließlich anhand von fünf wohnwertbildenden Faktoren ermittelt, also aus den üblichen Entgelten, die in der Gemeinde für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage (vgl. dazu § 558 Rn. 12-14) unter Berücksi...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Nutzungsentschädigung

Rz. 9 § 546a Abs. 1 gibt die Nutzungsentschädigung im Rahmen eines gesetzlichen Schuldverhältnisses in Höhe der vereinbarten Miete. Aus der Formulierung "vereinbarte" ergibt sich, dass die Nutzungsentschädigung der Höhe nach, aber auch den Modalitäten nach wie bisher zu zahlen ist (BGH, Urteil v. 23.1.1974, VIII ZR 219/72, NJW 1974, 556). Die Nutzungsentschädigung umfasst au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 11/2025, Abstellen von ... / 2 Aus den Gründen:

“… A. Die Beschwerde der Antragstellerin hat keinen Erfolg … Wird eine Straße ohne die erforderliche Erlaubnis benutzt, kann nach § 20 Abs. 1 S. 1 StrG LSA die für die Erteilung der Erlaubnis zuständige Behörde die erforderlichen Maßnahmen zur Beendigung der Benutzung oder zur Erfüllung der Auflagen anordnen. Die tatbestandlichen Voraussetzungen liegen nach der Rechtsauffassu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Öffentliche Armenkasse der Gemeinde

Rz. 3 Mit der vorgenannten Bezeichnung ist die öffentliche Armenkasse der Gemeinde gemeint. Die Funktion dieser Organisation wird vom örtlichen Träger der Sozialhilfe wahrgenommen. Nach den §§ 3 Abs. 2, 97 SGB XII handelt es sich hierbei um die kreisfreien Städte und die Landkreise, es sei denn, aufgrund Landesrechts sind kreisangehörige Gemeinden oder Gemeindesverbände zu ö...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kassenführung: Besonderheit... / 11.1.1 Tariffahrten

Der genehmigte Taxiverkehr zählt, soweit er innerhalb der Grenzen von 50 km oder innerhalb einer Gemeinde durchgeführt wird, zum öffentlichen Personennahverkehr. Für Tariffahrten bis 50 km und für Tariffahrten innerhalb einer Gemeinde gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 % gem. § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG. Nach § 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. b UStG sind u.a. Personenbeförderungen im V...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Gesetzestext

Hat der Erblasser die Armen ohne nähere Bestimmung bedacht, so ist im Zweifel anzunehmen, dass die öffentliche Armenkasse der Gemeinde, in deren Bezirk er seinen letzten Wohnsitz gehabt hat, unter der Auflage bedacht ist, das Zugewendete unter Arme zu verteilen.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigungsausschluss / 3 Kündigungsausschlussvereinbarung im Kaufvertrag

Ein Kündigungsausschluss zugunsten des Mieters kann auch in einem Vertrag über den Verkauf einer vermieteten Wohnung vereinbart werden. Solche Vereinbarungen finden sich häufig in Verträgen über den Verkauf kommunaler Wohnungen. Sie können unterschiedlich ausgelegt werden. Denkbar ist zum einen, dass hierdurch nur eine Verpflichtung des Erwerbers gegenüber dem Veräußerer beg...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Zuständigkeit

Rz. 2 Örtlich zuständig für ein notariell errichtetes Testament ist das Amtssitzgericht des Notars (§ 344 Abs. 1 Nr. 1 FamFG), bei vor einem Bürgermeister errichteten Nottestamenten das Bezirksgericht der zuständigen Gemeinde (§ 344 Abs. 1 Nr. 2 FamFG) und bei eigenhändig errichteten Testamenten (§ 2247 BGB) jedes Gericht. Diese Verteilung der örtlichen Zuständigkeit stellt ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Gesetzestext

(1) 1Ist zu besorgen, dass der Erblasser früher sterben werde, als die Errichtung eines Testaments vor einem Notar möglich ist, so kann er das Testament zur Niederschrift des Bürgermeisters der Gemeinde, in der er sich aufhält, errichten. 2Der Bürgermeister muss zu der Beurkundung zwei Zeugen zuziehen. 3Als Zeuge kann nicht zugezogen werden, wer in dem zu beurkundenden Test...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Allgemeines

Rz. 1 In den Fällen, in denen der Erblasser "die Armen" ohne nähere Konkretisierung bedenkt, ist die Verfügung aufgrund fehlender Bestimmtheit unwirksam. Hier käme dann die gesetzliche Erbfolge zum Tragen. Die Vorschrift des § 2072 BGB soll daher dem mutmaßlichen Willen des Erblassers, soziale und karitative Zwecke zu verfolgen, zur Wirkung verhelfen. § 2072 BGB stellt eine ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / b) Örtliche Zuständigkeit

Rz. 12 Örtlich zuständig ist der Bürgermeister, in dessen Gemeinde sich der Erblasser in dem Moment, in dem die Besorgnis des vorzeitigen Ablebens eintritt, aufhält. Fertigt ein unzuständiger Bürgermeister die Niederschrift, führt dies nicht zur Unwirksamkeit des Testaments (Abs. 1 S. 4 Hs. 1 i.V.m. § 2 BeurkG).mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kassenführung: Besonderheit... / 2.1 Das Taxi – Teil des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)

In Deutschland werden jährlich über 400 Mio. Fahrgäste mit Taxen befördert. Um diese enormen Anforderungen erfüllen zu können sind fast 100.000 Fahrzeuge im Einsatz, verteilt auf etwa 33.000 Taxi- und Mietwagenbetriebe. Für die Fahrgastbeförderung bedarf es einer behördlichen Genehmigung. Rund 250.000 Konzessionen sind im Umlauf. Sie werden für jedes einzelne Fahrzeug erteil...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 7. Besondere amtliche Verwahrung

Rz. 25 Unverzüglich nach Unterschrift hat der Bürgermeister die Niederschrift in die besondere amtliche Verwahrung des AG zu geben (Abs. 1 S. 4 Hs. 1 i.V.m. § 34 Abs. 1 S. 4 BeurkG). Örtlich zuständig ist nach § 344 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 FamFG das AG, zu dessen Bezirk die Gemeinde gehört. Die Rücknahme aus der besonderen amtlichen Verwahrung bedeutet nach den allg. Grundsätzen d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. Örtliche Absperrung

Rz. 5 Die Ursachen der örtlichen Absperrung sind vielfältig: Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Lawinen, Erdbeben, Erdrutsche; aber auch Quarantäne oder Maßnahmen der Polizei oder des Militärs in Krisenregionen können zu einer örtlichen Absperrung i.S.v. Abs. 1 führen. Auch Wegzerstörungen können das Vorliegen der örtlichen Absperrung begründen.[4] Diese Gründe müssen k...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Letzter Wohnsitz des Erblassers

Rz. 4 Gem. § 2072 BGB soll im Zweifel diejenige Armenkasse als bedacht angesehen werden, in deren Bezirk der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte. Da der Erblasser die Gegebenheiten an seinem letzten Wohnsitz i.d.R. am besten kennt, entspricht es am ehesten seinem Willen, die entsprechende Gemeindekasse zu bedenken. Daher hat der Gesetzgeber diesen letzten Wohnsitz für en...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Anspruchsgegner

Rz. 6 Der Anspruch richtet sich gegen den Erben – im Falle des Alleinerben gegen diesen allein und im Falle der Miterben gegen die einzelnen Miterben als Gesamtschuldner.[19] Auch der Nacherbe haftet für die Kosten der Beerdigung des Erblassers. Für die Kosten der Beerdigung des Vorerben haftet nicht der Nacherbe als solcher, sondern die – mit diese u.U. allerdings identisch...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. Allgemeines

Rz. 40 Vom Bürgermeister wird erwartet, dass er die zwingenden Wirksamkeitserfordernisse eines Bürgermeistertestaments kennt. Verursacht der Bürgermeister die Nichtigkeit des Testaments durch die Unkenntnis der Wirksamkeitsvoraussetzungen, liegt hierin grundsätzlich eine Amtspflichtverletzung. Rz. 41 Hat der Bürgermeister Zweifel an der Testierfähigkeit des Erblassers, berech...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / a) Bürgermeister

Rz. 8 Der Bürgermeister tritt an die Stelle des Notars, er ist die Urkundsperson (Abs. 1 S. 4 letzt. Hs.). Er hat zunächst die Geschäftsfähigkeit des Erblassers festzustellen (Abs. 1 S. 4 Hs. 1 i.V.m. § 28 BeurkG). Der Bürgermeister muss anwesend sein, mit dem Erblasser verhandeln und dessen letzten Willen entgegennehmen.[10] Zudem muss er nach Abs. 1 S. 4 Hs. 1 i.V.m. §§ 17...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
GmbH: Gesellschaftsvertrag ... / 1 Anlässe für Satzungsänderungen

Die häufigsten Anlässe für Satzungsänderungen sind: Aufnahme neuer Gesellschafter: Werden neue Gesellschafter aufgenommen, werden diese häufig darauf bestehen, dass die Satzung entsprechend ihren Wünschen angepasst wird oder aber umgekehrt möchten die bisherigen Gesellschafter noch Regelungen in die Satzung verankern, bevor neue Gesellschafter aufgenommen werden. Nachfolgerege...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1 Grundsätzliches Verbot (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 7 Nach Satz 1 dürfen schwangere und stillende Beschäftige grds. nicht an Sonn- oder Feiertagen beschäftigt werden, dabei übernimmt § 6 Abs. 1 Satz 1 insoweit mit redaktionellen Anpassungen den Regelungsgehalt des früheren § 8 Abs. 1 MuSchG. Untersagt ist daher grds. die Beschäftigung von werdenden und stillenden Müttern an Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen in der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 33 Planfeststellungsrecht / 8. Einwendungen von Gemeinden

Rz. 15 Gemeinden sind nicht "allgemeiner Sachwalter öffentlicher Interessen".[54] Insbesondere berührt nicht jede Einwirkung eines planfestzustellenden Vorhabens das gemeindliche Selbstverwaltungsrecht (Art. 28 Abs. 2 GG). Die Gemeinde kann sich lediglich auf die Verletzung der im Rahmen der Gesetze bestimmten eigenen Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft berufen. Schal...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 31 Miete und Pacht / g) Zusatz in Gemeinden mit qualifiziertem Mietspiegel

Rz. 81 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 31.15: Zustimmungsverlangen des Vermieters zur Mieterhöhung (Zusatz in Gemeinden mit qualifiziertem Mietspiegel) Der von der Stadt _________________________ herausgegebene qualifizierte Mietspiegel weist für Wohnungen mit _________________________ (Hinweis auf vergleichbare Lage, Art, Größe, Ausstattung, und Bes...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Öffentliches Baurecht / X. Muster: Stellplatzablösungsvertrag

Rz. 61 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.10: Stellplatzablösungsvertrag Zwischen der Stadt/Gemeinde _________________________, vertreten durch den Oberbürgermeister/1. Bürgermeister, dieser vertreten durch _________________________, – nachstehend "Stadt/Gemeinde" genannt – und Herrn/Frau/Firma _________________________, vertreten durch _________________...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Öffentliches Baurecht / 2. Planungsermessen/Planungsgrenzen

Rz. 17 Die Bebauungspläne sind in eigener Verantwortung der Gemeinden aufzustellen (§ 2 Abs. 1 BauGB). Diesem Planungsrecht der Gemeinde entspricht eine Planungspflicht,[27] sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist (§ 1 Abs. 3 BauGB). Ein Bebauungsplan ist z.B. dann aufzustellen, wenn Baumaßnahmen geplant sind, die die städtebaulich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Öffentliches Baurecht / VII. Muster: Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO gegen Bebauungsplan

Rz. 29 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.6: Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO gegen Bebauungsplan An das Oberverwaltungsgericht _________________________ Antrag auf Normenkontrolle In Sachen des _________________________ – Antragsteller – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ gegen die Stadt _________________________, vertreten ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Öffentliches Baurecht / 5. Stellplatzablöseverträge

Rz. 51 Die Zulässigkeit von sog. Stellplatzablöseverträgen ist schon seit langem anerkannt.[50] Sie sind nunmehr in den Landesbauordnungen positivrechtlich geregelt.[51] Sowohl Stellplatzschlüssel und damit Ausgangspunkt der Ablöseverpflichtung als auch Höhe der Ablösebeträge werden von den Gemeinden in Satzungen oder Verwaltungsrichtlinien geregelt. Zu beachten ist dabei, da...mehr