Fachbeiträge & Kommentare zu Fristlose Kündigung

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Schadensersatz wegen Auflösungsverschuldens, Abs 2.

Rn 5 II gilt bei Kündigung des Dienstverpflichteten oder des Dienstberechtigten und ist Spezialregelung ggü Schadensersatz aus Vertrag und unerlaubter Handlung (BAG DB 04, 1784). Rn 6 Das Dienstverhältnis muss wirksam beendet sein (BAG AP Nr 14 zu § 628), nicht unbedingt durch außerordentliche Kündigung (Rn 1). Die Beendigung muss in der Frist des § 626 II (§ 626 Rn 12 ff) er...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Pächter kann vom Verpächter die Fortsetzung des Pachtverhältnisses verlangen, wenn und die v...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Angabe des Kündigungsgrundes, Abs 2 S 3.

Rn 16 Die außerordentliche Kündigung bedarf (Ausn s §§ 22 II BBiG, 9 III 2 MuSchG) für ihre Wirksamkeit nicht der Angabe des Kündigungsgrundes (BGH NZA 04, 175 [BGH 01.12.2003 - II ZR 161/02]). Dem Gekündigten sind aber auf Verlangen die Kündigungsgründe schriftlich (§ 126 I) mitzuteilen, ein Verstoß kann Schadensersatzansprüche begründen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Kontoumwandlung.

Rn 22 Nach Abs 7 S 2 kann der Kunde jederzeit verlangen, also auch länger als vier Wochen nach einer Pfändung (BVerfG NJW 14, 3771 Rz 9), dass sein Konto als Pfändungsschutzkonto geführt wird. Dabei handelt es sich um einen durchsetzbaren Rechtsanspruch des Kunden (BGHZ 195, 298 Rz 28). Das Pfändungsschutzkonto kann auch vorsorglich eingerichtet werden, unabhängig davon, ob ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeine Voraussetzungen.

Rn 10 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund nach § 723 I 2 verbleibt den Gesellschaftern, wenn die GbR auf bestimmte Zeit eingegangen, also die ordentliche Kündigung für einen bestimmten Zeitraum ausgeschlossen ist. Der wichtige Grund muss bereits bei Erklärung der außerordentlichen Kündigung vorliegen (BGH NJW 00, 3491, 3492 [BGH 24.07.2000 - II ZR 3...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick.

Rn 1 § 675h regelt die ordentlichen Kündigungsmöglichkeiten bei einem Zahlungsdiensterahmenvertrag. Die ordentliche Kündigung durch den Zahlungsdienstnutzer ist in I geregelt und unabhängig von der Vertragslaufzeit grds jederzeit formlos möglich. Dagegen ist die ordentliche Kündigung durch den Zahlungsdienstleister formbedürftig und nur unter den besonderen Voraussetzungen b...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Kündigungserklärung.

Rn 11 Die Kündigung, die idR fristlos erfolgt, bedarf der Schriftform des § 623 (§ 623 Rn 4). Wird sie mit einer Auslauffrist erklärt (BAG NZA 21, 1252 [BAG 27.04.2021 - 2 AZR 357/20]; 15, 530), bedarf es der eindeutigen Erklärung, dass es sich (gleichwohl) um eine außerordentliche Kündigung handelt (BAG AP Nr 50 zu § 1 KSchG; Nr 31 zu § 626).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Anwendungsbereich und Zweck.

Rn 26 § 569 IV gilt für sämtliche außerordentlichen fristlosen Kündigungen von Wohnraum (s § 557 Rn 3), einschließlich § 549 II, III; s ferner § 543 Rn 29. Die von § 569 IV geforderte Angabe soll es dem Kündigungsempfänger ermöglichen, zu erkennen, auf welche Vorgänge oder auf welches Verhalten die fristlose Kündigung gestützt ist (BGH NJW 04, 850, 851 [BGH 22.12.2003 - VIII...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Ende.

Rn 11 Bei Verträgen mit bestimmter Laufzeit endet die str Zeit mit dem Ablauf; bei unbestimmter Laufzeit endet der Zeitraum mit dem Tag, auf den bei regulärem Verlauf frühestens hätte gekündigt werden können; außergewöhnliche Ereignisse wie eine nicht absehbare fristlose Kündigung oder ein Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben außer Betracht; bei widerstreitendem Vortrag zu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Kündigung durch den Vermieter.

Rn 2 Der Mieter kann sich primär nur bei formgerechter (§ 568) ordentlicher Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter gem §§ 573 ff auf die Sozialklausel berufen, aber auch bei einer außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist, nicht jedoch, wenn nach § 543 aus wichtigem Grund gekündigt wurde. Es genügt, dass ein solcher Grund vorliegt; es muss nicht fristlo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Loyalitätspflichten, Abs 2.

Rn 4 Unverändert können Organisationen gem I erhöhte Loyalitätspflichten fordern, auch im verkündungsfernen Bereich (vgl BVerfGE 70, 138), sie sind umso eher zulässig, je mehr der Verkündigungsauftrag der Kirche durch die jeweilige Tätigkeit betroffen ist (EuGH NZA 18, 1187 – IR; BAG NZA 19, 901). Maßgeblich sind ›die von der verfassten Kirche anerkannten Maßstäbe‹ (BVerfGE ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Beispielfälle für wichtige Gründe (s.a. Aufstellung bei Lingemann Kündigungsschutz, Teil 6 Rz 10 ff).

a) Kündigung durch den Dienstberechtigten. Rn 7 Arbeitsleistung: beharrliche Verweigerung der Arbeitsleistung, selbst in der Annahme, rechtmäßig zu handeln (BAG NZA 18, 646), nicht bloße Schlechtleistung (LAG Schleswig-Holstein RzK I 6a Nr 208; LAG Düsseldorf LAGE Nr 2 zu § 626 BGB 2002), die aber zur ordentlichen Kündigung berechtigen kann (BAG NZA 04, 784 [BAG 11.12.2003 - ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Wichtiger Grund.

1. Allgemeine Anforderungen. Rn 3 Entscheidend ist, ob dem Kündigenden eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses auch nur bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist oder der vereinbarten Vertragslaufzeit nicht mehr zumutbar ist (BAG NZA 19, 1343 [BAG 27.06.2019 - 2 AZR 28/19]; 19, 445; 17, 1179 [BAG 29.06.2017 - 2 AZR 597/16]; st Rspr). IRe zweistufigen Prüfung (BAG aaO...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Verfügungsverbot (Nr 2).

Rn 19 Über die Ansprüche aus dem Vertrag darf nach Nr 2 nicht verfügt werden. So soll eine zweckentfremdete Verwendung des Vorsorgekapitals verhindert werden. Abtretung, Verpfändung und ordentliche Kündigung des Vertrags müssen unwiderruflich ausgeschlossen sein (Braunschw ZIP 20, 36). Eine trotz vereinbarten Verbots erfolgte Abtretung ist iRv § 399 Alt 2 BGB unwirksam und e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Inhalt.

Rn 27 Da es um keine ›Erläuterung‹, sondern um eine bloße ›Angabe‹ geht, dürfen ›keine zu hohen und übertrieben formalistischen Anforderungen‹ gestellt werden (BGH NJW 10, 3015 Rz 26; grundlegend 04, 850, 851; s.a. BayVerfGH NZM 13, 267, 268). Etwa zu einer Belehrung über die gesetzlichen Voraussetzungen ist der Kündigende nicht verpflichtet. Der Kündigende muss auch die Unz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 7. Betriebsratsanhörung, § 102 BetrVG, Betriebsratszustimmung, § 103 BetrVG.

Rn 49 Gem § 102 I BetrVG hat der Arbeitgeber vor jeder Kündigung (BAG NZA 17, 304 [BAG 22.09.2016 - 2 AZR 700/15]; auch verabredeter Kündigung vor Abwicklungsvertrag, BAG BB 06, 1059 [BAG 28.06.2005 - 1 ABR 25/04]) den Betriebsrat zu unterrichten und anzuhören (BAG NZA 20, 646 [BAG 05.12.2019 - 2 AZR 240/19]; Einzelheiten und Formulierungsvorschläge bei BLDH/Lingemann Kap 22...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 § 575a I betrifft außerordentliche Kündigungen mit gesetzlicher Frist gem §§ 540 I, 544, 554 III, 563 IV, 563a II, 564, 580, 1056 II, 2135, § 30 II ErbbRG, §§ 109, 111 InsO und § 57a ZVG.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeines.

Rn 68 Ein Mietverhältnis endet durch Aufhebungsvertrag (§ 144 Rn 64; BGH MDR 18, 856 [BGH 18.04.2018 - XII ZR 76/17] Rz 26) oder durch Zeitablauf, wenn es von vornherein befristet war; außerdem dann, wenn eine Partei kündigt oder – vor Übergabe – durch Rücktritt, § 346. Die Parteien können ihre zum Mietvertrag führende Willenserklärung außerdem nach § 123 mit Wirkung ex tunc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 § 569 ergänzt § 543 um Sonderbestimmungen für die Wohn- und Geschäftsraummiete (s daher auch § 543 Rn 1–3 sowie § 543 Rn 29–31). Ergänzend gilt, dass das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls treuwidrig oder verwirkt sein kann (BGH NZM 11, 32 [BGH 13.04.2010 - VIII ZR 206/09] Rz 5).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Beteiligung Dritter.

Rn 17 Behördliche Zustimmungserfordernisse bestehen für ArbN in Elternzeit (§ 18 I 5 BEEG) oder Mutterschutz (§ 9 MuSchG) sowie für schwerbehinderte Menschen (§§ 168, 174 SGB IX; § 620 Rn 91 ff). Rn 18 Daneben besteht die Pflicht zur Anhörung des Betriebsrats (§ 102 I BetrVG), bei leitenden Angestellten des Sprecherausschusses (§ 31 II SprAuG), im öffentlichen Dienst des Pers...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Voraussetzungen für die Kündigung aus wichtigem Grund – § 648a Abs 1, 3.

Rn 4 Der BGH hat bereits für vor dem 1.1.18 geschlossenen Bauverträge in stRspr entschieden, dass die Vertragsparteien den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung kündigen dürfen, wenn ihnen nicht zugemutet werden kann, den Vertrag unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles fortzusetzen (BGH BauR 96, 704; BauR 99, 1469 – Kündigung des Bes...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeine Anforderungen.

Rn 3 Entscheidend ist, ob dem Kündigenden eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses auch nur bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist oder der vereinbarten Vertragslaufzeit nicht mehr zumutbar ist (BAG NZA 19, 1343 [BAG 27.06.2019 - 2 AZR 28/19]; 19, 445; 17, 1179 [BAG 29.06.2017 - 2 AZR 597/16]; st Rspr). IRe zweistufigen Prüfung (BAG aaO) ist (1.) zu prüfen, ob der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Ausnahmen.

Rn 3 Wenn Gegenstand des Mietvertrags aber die einmalige Bereitstellung eines körperlichen Datenträgers ist, der allein als Träger digitaler Inhalte dient, gilt allgemeines Mietrecht, §§ 578b I 3, 327 V. Die fristlose Kündigung eines Mietvertrags über USB-Sticks oder CDs kann weiter auf § 543 II Nr 1 und IV gestützt werden.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Kündigungsfrist.

Rn 14 Durch die Kündigung nach § 573a wird die Kündigungsfrist, die sonst – vertraglich oder gesetzlich – bestehen würde, um drei Monate verlängert, § 573a I 2. Diese Regelung gilt nicht bei einer außerordentlichen Kündigung gem § 573d I mit gesetzlicher Frist (§ 573d II 2).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Einigung der Parteien.

Rn 31 Nach Beendigung des Mietverhältnisses durch Kündigung – Hauptfall: fristlose Kündigung – soll eine Fortsetzung des wirksam beendeten ursprünglichen Mietvertragsverhältnisses ausscheiden. Es kommt ein neues Mietverhältnis mit demselben Inhalt wie das frühere zustande (Ddorf ZMR 02, 46).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Der Kündigungsgrund nach § 543 I.

Rn 4 Nach der Generalklausel in § 543 I 1 können beide Parteien das Mietverhältnis aus wichtigem Grund kündigen. Wann ein wichtiger Grund vorliegt, ist in 2 ausgeführt. Hiernach kommt es darauf an, ob dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Rechtsfolgen.

Rn 4 Greift ein Ausnahmefall von 2 u 3 ein, ergeben sich die Rechtsfolgen aus einer entspr Anwendung der §§ 177–179 . Das Rechtsgeschäft ist schwebend unwirksam und kann gem § 177 I von dem Vertretenen genehmigt werden (BGH BB 69, 293). Ist das Rechtsgeschäft wie die Ausübung des Vorkaufsrechts gem § 469 II (BGHZ 32, 383, 382 f), die außerordentliche Kündigung eines Arbeitsve...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Druckkündigung (§ 620 Rn 34).

Rn 10 Verlangen Mitarbeiter – ggf auch wichtige Geschäftspartner (BAG NZA 14, 109 [BAG 18.07.2013 - 6 AZR 420/12]) – die Entlassung eines bestimmten Dienstverpflichteten unter der Drohung, andernfalls ihre eigenen Dienstverhältnisse zu beenden oder in einen Massenstreik zu treten, und drohen dem Dienstberechtigten schwere Schäden, so kann er als ultima ratio (Rn 5) außerorde...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Teilkündigung.

Rn 16 Eine Teilkündigung in gegenständlicher oder personeller Hinsicht ist im Mietrecht grds unwirksam. Ausnahme: Vermieterkündigung von nicht zum Wohnen bestimmten Nebenräumen oder Grundstücksteilen, § 573b. Bei Stellplätzen wird bei separater Vertragsurkunde vermutet, dass keine rechtliche Einheit mit dem Wohnraummietvertrag besteht (BGH ZMR 22, 949 = WuM 22, 212). Rn 17 Se...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Rücktrittsvoraussetzungen (S 1 u 2).

Rn 4 Ein Rücktritt erfordert auch im Falle des Eigentumsvorbehalts, dass die Voraussetzungen des § 498 I 1 Nr 1 u 2 (Rn 7 ff) im Zeitpunkt der Rücktrittserklärung vorliegen. Die gleichzeitige (alternative) Androhung von Kündigung u Rücktritt ist nicht statthaft (Bülow/Artz Rz 6). Die qualifizierte Rückstandsquote wird anhand des Gesamtbetrages des Teilzahlungsgeschäfts berec...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Besonderheit bei Zahlungsverzug, § 594e II.

Rn 2 Im Landpachtrecht sind längere als monatliche Zahlungsintervalle üblich. Für jährliche Fälligkeit genügt ein Rückstand mit der Jahrespacht oder eines nicht unerheblichen Teils für drei Monate; bei kürzerer Fälligkeit genügt nur ein Rückstand mit mindestens zwei Pachtraten. Eine außerordentliche fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs eines Pachtverhältnisses nach §§ 5...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Kündigung durch den Dienstverpflichteten.

Rn 8 Grds gilt derselbe Maßstab wie bei Dienstberechtigtem (BAG NZA 09, 840 [BAG 12.03.2009 - 2 AZR 894/07]); Arbeitssicherheit: Gesundheitsgefährdung, insb aufgrund von Fürsorgepflichtverletzungen, Verstöße gegen Arbeitssicherheitsvorschriften; Beschäftigungspflicht, Umsetzung: schuldhafte unberechtigte Suspendierung (BAG DB 76, 2308 [BAG 19.08.1976 - 3 AZR 173/75]), nicht ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Fehlende Angaben zur Laufzeit, Kündigung und Bestellung von Sicherheiten (Abs 6 1 u 2).

Rn 15 Der Darlehensgeber kann bei fehlenden Angaben darüber Sicherheiten grds nicht fordern. Eine Ausnahme gilt nur bei einem Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag über einen Nettodarlehensbetrag von mehr als 75 000 EUR, nicht aber bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen. Sind die Sicherheiten bereits bestellt, kann der Darlehensgeber diese jedoch nicht nach § 812 I zurückverlang...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck und Anwendungsbereich.

Rn 1 § 622 räumt dem ArbN eine Frist ein, um einen neuen Arbeitsplatz zu finden, und gibt dem ArbG Planungssicherheit. § 622 gilt (1.) für alle Arbeitsverhältnisse, nicht jedoch für arbeitnehmerähnliche Personen (§ 621 Rn 1), (2.) für Arbeitsverhältnisse auf unbestimmte Zeit und befristete, bei denen die ordentliche Kündigung im Vertrag vorbehalten wurde (§ 620 Rn 32, § 15 I...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Wohnungsmietverhältnis.

Rn 74 Handelt es sich um ein Wohnungsmietverhältnis, kann der Verwalter/Treuhänder die Masse gem § 109 I 2 InsO enthaften (BGH NJW 15, 3087; 14, 2585 [BGH 22.05.2014 - IX ZR 136/13] Rz 9). Die Enthaftungserklärung ggü dem Vermieter bewirkt, dass der Mieter die alleinige Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis zurückerhält (BGH NJW 15, 3087 [BGH 17.06.2015 - VIII ZR 19/14]; 14, 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsätzliches.

Rn 1 § 573d I ist neu, § 573d II präzisiert § 565 V aF. Die nicht zum Nachteil des Mieters abdingbare Bestimmung gilt nur für Wohnraummietverhältnisse auf unbestimmte Zeit, nicht aber für Zeitmietverträge (§ 575). Dort gilt § 575a. In den §§ 540 I 2, 544 1, 563 IV, 563a II, 564, 580 sowie § 57a ZVG (BGH ZMR 21, 964; Horst NZM 22, 233) sind solche außerordentlichen Kündigunge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Verdachtskündigung.

Rn 72 Der dringende Verdacht einer schweren Pflichtverletzung kann die Kündigung rechtfertigen, wenn er das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses oder Berufsausbildungsverhältnisses (BAG NZA 15, 741 [BAG 12.02.2015 - 6 AZR 845/13]) erforderliche Vertrauen zerstört (BAG NZA 19, 893; 17, 1051 [BAG 02.03.2017 - 2 AZR 698/15]). Auch eine ordentliche Verdachtskündigung set...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Grenzen.

Rn 102 Ein Rückforderungsanspruch wird verneint, wenn das Mietende durch eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs nach § 543 II Nr 3 hergeführt worden ist und die Aufrechnung mit dem Rückforderungsanspruch dazu dienen soll, eine Unwirksamkeit der Kündigung nach § 569 III Nr 2 herbeizuführen (AG Köln ZMR 07, 281). Rn 103 Ferner wird der Rückforderungsanspruch versagt, we...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Ähnliche Vereinbarungen zu Lasten des Mieters.

Rn 5 Bei Verfallklauseln bezogen auf Mietkaution oder Mietvorauszahlungen wird eine analoge Anwendung des § 555 allgemein bejaht (BGH NJW 60, 1568; 68, 1625 [BGH 22.05.1968 - VIII ZR 69/66]). Dasselbe gilt für Verzichte des Mieters auf Rückzahlung eines dem Vermieter gewährten Darlehens oder eines nicht abgewohnten Baukostenzuschusses. § 555 ist nicht analog auf Vorschriften...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Rechtsfolge: Kündigungserklärung.

Rn 29 Für die Kündigungserklärung gilt bei Wohnraummiete die Schriftform (§ 568 I), der Kündigungsgrund ist genau zu bezeichnen (§ 569 IV). Bei Gewerberaummiete ist die Erklärung formlos und kann daher auch schlüssig erfolgen, zB durch Räumung und Zahlungseinstellung (Frankf ZMR 05, 617). Eine Teilkündigung ist bei einheitlichem Mietverhältnis unzulässig (BGH NJW 12, 224: se...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Verweisung aufs Mietrecht, § 594e I.

Rn 1 Die – nicht zwingende (vgl § 569 V) auf alle Arten der Landpacht anwendbare (vgl Kobl NJW-RR 00, 278 [OLG Nürnberg 08.06.1999 - 1 U 480/99]) – Verweisungsnorm bezieht sich nicht (nur) auf den Gebrauch, sondern auch auf die Nutzung mit Fruchtziehungsrecht bei gleichzeitiger Verpflichtung des Pächters zur ordnungsmäßigen Bewirtschaftung. Die Schonfristregelung des § 569 I...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Anspruchsgrund.

Rn 7 Auf ihn kommt es grds nicht an. Ansprüche auf Miete (BGH NJW 05, 2701 [BGH 01.06.2005 - VIII ZR 216/04]; 07, 1061) und solche auf Nutzungsentschädigung nach § 546a I BGB (BGH NJW-RR 13, 1232, Rz 34; aA Schlesw SchlHA 10, 120) können – ebenso wie Ansprüche auf Betriebskostennachzahlung (BGH WuM 14, 744 [BGH 22.10.2014 - VIII ZR 41/14], Rz 12; zum Nachweis der Miethöhe na...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Treuepflicht.

Rn 83 Der Dienstverpflichtete hat seine Verpflichtungen aus dem Arbeitsverhältnis so zu erfüllen, seine Rechte so wahrzunehmen und die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehenden Interessen so zu wahren, wie dies von ihm nach Treu und Glauben billigerweise verlangt werden kann. Diese Treuepflicht wirkt über die Dauer des Arbeitsverhältnisses hinaus. Schwerwiegende Ve...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / ff) Sonstiges (§ 241 II).

Rn 56 Der Vermieter ist verpflichtet, im Falle einer Eigenbedarfskündigung eine zwar für seine Zwecke nicht geeignete, aber den Bedürfnissen des Mieters genügende frei gewordene Alternativwohnung im selben Anwesen oder in derselben Wohnanlage anzubieten (BGH NJW 17, 547 Rz 60). Der Vermieter darf keinen Eigenbedarf vorspiegeln (BGH NJW 15, 2324 [BGH 10.06.2015 - VIII ZR 99/14...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Rechtsfolge: Mietminderung kraft Gesetzes.

Rn 23 Da die Mietminderung kraft Gesetzes erfolgt, begründet § 536 keinen Anspruch, sondern stellt eine rechtsvernichtende Einwendung dar (BGH NJW-RR 16, 1291 [BGH 27.07.2016 - XII ZR 59/14]; NJW 95, 254). § 536 ist somit vAw zu berücksichtigen. Die Miete ist für die Zeit der Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit gemindert. Hinsichtlich der zuviel gezahlten Miete für di...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Abdingbarkeit.

Rn 30 Eine Vereinbarung, die zum Nachteil des Mieters von § 569 I–III oder von § 543 abweicht, ist unwirksam. Auch die Pflicht zur Begründung der fristlosen Kündigung gem § 569 IV kann nicht abbedungen werden. Dass IV im Gesetz nicht genannt ist, ist Redaktionsversehen. Ferner ist für die Wohnraummiete eine Vereinbarung unwirksam, nach welcher der Vermieter berechtigt sein s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Aufhebungsvertrag.

Rn 97 Vermieter und Mieter oder einzelne Mieter können einen Aufhebungsvertrag schließen (BGH NZM 18, 601 Rz 26; 04, 419). Dies gilt grds auch dann, wenn der Mieter einen Untermietvertrag geschlossen oder einem Dritten auf einer anderen rechtlichen Grundlage die Mietsache zur Nutzung überlassen hat. In diesen Fällen kann ein Aufhebungsvertrag jedoch dann sittenwidrig sein, w...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VIII. Kündigungsschutzklage.

Rn 101 Gem § 4 S 1 KSchG muss der ArbN innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung (zu mehreren Kündigungen: BAG NZA 15, 635 [BAG 18.12.2014 - 2 AZR 163/14]) Kündigungsschutzklage erheben, wenn er geltend machen will, dass die Kündigung des AG (nicht: Eigenkündigung des ArbN [BAG NZA 17, 1524]) unwirksam ist. Hat er die Frist gewahrt (Vertreterverschuld...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Nichterbringung der Sicherheit durch den Mieter.

Rn 14 Der Mieter ist nicht befugt, gegen den Kautionsanspruch des Vermieters wegen behaupteter Mängel der Mietsache oä aufzurechnen (LG Hambg WuM 91, 586) oder ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben (Ddorf ZMR 98, 159 und GE 00, 602). Ein Zurückbehaltungsrecht an der Kaution darf der Mieter wegen des Sachbezuges nur als Druckmittel zur Durchsetzung seines Anspruchs auf ordnungs...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Arbeitsplatzwegfall.

Rn 75 Der Arbeitsplatz kann wegfallen durch außerbetriebliche (Auftragsrückgang, Rohstoffmangel, Liefersperren) oder innerbetriebliche Ursachen, typischerweise auf Basis einer Unternehmerentscheidung (Bader NZA-Beil 2/10, 85; Kleinebrinck DB 08, 1858; Gilberg NZA 03, 817), zB zur Stilllegung eines Betriebes oder Betriebsteils (BAG NJW 19, 2955), Einführung neuer Arbeits- bzw...mehr