Fachbeiträge & Kommentare zu Fristlose Kündigung

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Qualifizierung / 6.1.3.3 Beendigungstatbestände

Eine Rückzahlungsklausel stellt nur dann eine ausgewogene Gesamtregelung dar, wenn es der Beschäftigte in der Hand ("zu vertreten") hat, durch eigene Betriebstreue der Rückzahlungspflicht zu entgehen. Die vorzeitige Lösung des Arbeitsverhältnisses muss ausschließlich dem Bereich des Beschäftigten zuzurechnen sein. In erster Linie kann daher die Rückzahlungspflicht an eine al...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.3.2 Außerordentliche Kündigungen

Rn 24 Außerordentlich fristlose Kündigungen unterfallen demgegenüber nicht den Vorgaben des § 113. Gleichwohl bleibt das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 626 BGB durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens unberührt. Die zweiwöchige Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB ist dabei auch durch den Insolvenzverwalter zu beachten. Dies gilt selbst dann, wenn der Arb...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.2.1.7 Berufsausbildungsverhältnisse

Rn 19 Auf Berufsausbildungsverhältnisse ist § 113 Satz 1 nicht unmittelbar anwendbar. Denn Berufsausbildungsverhältnisse können nach der Probezeit (§ 20 BBiG) nur noch aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden (§ 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG). Ein derartiger gesetzlicher Ausschluss der ordentlichen Kündigung wird von § 113 an sich nicht erfasst. Sowe...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 4. Wirkungen des § 125 Abs. 1

Rn 18 § 125 Abs. 1 Satz 1 erleichtert die Anforderungen, die an die soziale Rechtfertigung einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung (§ 1 Abs. 2 Alt. 3 KSchG) zu stellen sind, unter zwei Gesichtspunkten: Die Betriebsbedingtheit der Kündigung wird vermutet (§ 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1) und die Nachprüfbarkeit der Sozialauswahl (§ 1 Abs. 3 KSchG) eingeschränkt (§ 125 Abs. 1...mehr

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§ 3 Die Mandatsannahme / I. Fristenberechnung

Rz. 23 Primär ist zu klären, ob der Ablauf von Fristen droht. Rz. 24 Bei den materiell-rechtlichen Fristen ist vor allem die Anfechtung wegen Inhalts- oder Erklärungsirrtums bei der Abgabe einer Willenserklärung, §§ 119, 120, 121 Abs. 1 BGB, wichtig. Es muss unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, angefochten werden. Dem Rechtsuchenden ist aber gestattet, sich umgehend v...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / IV. Angebot allen Arbeitnehmern zugänglich

Rz. 65 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Exklusive Programme etwa für die außertariflichen Angestellten oder den Leitungskreis schließt § 3 Nr 39 EStG von der Förderung aus. Deshalb muss sich das Angebot zur Beteiligung – mindestens – an alle dem Unternehmen angehörenden ArbN richten, die bereits ein Jahr lang oder länger beschäftigt sind (> Rz 67; vgl hierzu Hilbert, NWB 2009, 300...mehr

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zfs 09/2024, Zur Rückgabe e... / 2 Aus den Gründen:

II. Die Berufung der Beklagten ist zulässig, insbesondere genügt die Berufungsbegründung den Anforderungen des § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ZPO, auch wenn der von der Beklagten formulierte Berufungsantrag allein nicht erkennen lässt, worauf das Rechtsmittel neben der angestrebten Aufhebung des angefochtenen Urteils gerichtet ist. Eine Berufung ist als unzulässig zu verwerfen, we...mehr

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Verdachtsfälle im Unternehm... / Zusammenfassung

Überblick Liegen Verdachtsfälle für regelwidriges Verhalten von Mitarbeitenden oder Geschäftspartnern vor, sollten Unternehmen entsprechende Untersuchungen einleiten. Allerdings haben verdachtsfallbezogene interne Untersuchungen (auch bekannt als "internal investigations") ihren Preis: Sie sorgen i. d. R. für Aufregung, setzen Mitarbeitende unter Umständen einem falschen Verd...mehr

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Verdachtsfälle im Unternehm... / 3.5 Abschlussphase: Maßnahmen nach der internen Untersuchung

Nach Abschluss einer internen Untersuchung sollte zur Dokumentation der bereits durchgeführten Maßnahmen sowie über die Ergebnisse ein Untersuchungsbericht gefertigt werden. Das angemessene und sinnvolle weitere Vorgehen im Nachgang zu der Untersuchung, das ebenfalls in dem Bericht dokumentiert werden sollte, hängt individuell von dem jeweiligen Einzelfall und den jeweiligen...mehr

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Sicherung von Arbeitgeberda... / 2.1 Begriff des Gelddarlehens und Inhaltskontrolle

Das BGB unterscheidet zwischen Geld- und Sachdarlehen – Letztere bleiben nachfolgend mangels praktischer Relevanz unberücksichtigt. Ein Gelddarlehen ist seiner Rechtsnatur nach ein Verpflichtungsgeschäft, aufgrund dessen sich der Darlehensgeber (Arbeitgeber) dem Darlehensnehmer (Arbeitnehmer) gegenüber zur Überlassung eines Geldbetrags verpflichtet. Der Darlehensnehmer ist v...mehr

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Kalte Dusche für Vermieterin – Fristlose Kündigung

1 Leitsatz Der Vermieter kann dem Mieter fristlos kündigen, wenn dieser anlässlich eines Streits einen Eimer Wasser aus dem Fenster schüttet und dabei in Kauf nimmt, dass der unter dem Fenster stehende Vermieter dabei getroffen wird. 2 Normenkette BGB §§ 535, 543, 569 3 Das Problem Der Vermieter kann das Mietverhältnis außerordentlich und fristlos d. h. ohne Einhaltung einer Künd...mehr

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Fristlose Kündigung bei Missachtung von Hausverbot

1 Leitsatz Der Vermieter kann wegen wiederholter Lärmbelästigungen und Störungen des Hausfriedens einem Besucher des Mieters gegenüber ein Hausverbot wirksam aussprechen. Dessen Missachtung berechtigt zur fristlosen Kündigung des Mietvertrags. 2 Normenkette BGB § 543 Abs. 1 Satz 1 3 Das Problem Laufende und erhebliche Lärmbelästigungen stellen eine Störung des Hausfriedens dar, d...mehr

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Fristlose Kündigung bei Mis... / 1 Leitsatz

Der Vermieter kann wegen wiederholter Lärmbelästigungen und Störungen des Hausfriedens einem Besucher des Mieters gegenüber ein Hausverbot wirksam aussprechen. Dessen Missachtung berechtigt zur fristlosen Kündigung des Mietvertrags.mehr

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Fristlose Kündigung bei Mis... / 5 Entscheidung

LG Hamburg, Beschluss v. 9.2.2024, 311 S 89/23, WuM 2024, 208mehr

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Fristlose Kündigung bei Mis... / 2 Normenkette

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Fristlose Kündigung bei Mis... / 3 Das Problem

Laufende und erhebliche Lärmbelästigungen stellen eine Störung des Hausfriedens dar, die den Vermieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigen kann (§ 543 Abs. 1 Satz 1 BGB).mehr

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Fristlose Kündigung bei Mis... / 4 Die Entscheidung

Nach dem unbestrittenen Sachverhalt, welcher der Kündigung des Vermieters zugrunde liegt, kam es wiederholt zu erheblichen Belästigungen der Mitmieter des Hauses durch Besucher der Mieterin, Streitigkeiten zwischen der Mieterin und ihrem (damaligen) Freund sowie zu zahlreichen Einsätzen von Polizei und Rettungswagen. Das LG Hamburg bestätigte die Auffassung des Amtsgerichts,...mehr

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Kalte Dusche für Vermieteri... / 5 Entscheidung

AG Hanau, Beschluss v. 19.2.2024, 34 C 92/23, WuM 2024, 398mehr

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Kalte Dusche für Vermieteri... / 2 Normenkette

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Kalte Dusche für Vermieteri... / 1 Leitsatz

Der Vermieter kann dem Mieter fristlos kündigen, wenn dieser anlässlich eines Streits einen Eimer Wasser aus dem Fenster schüttet und dabei in Kauf nimmt, dass der unter dem Fenster stehende Vermieter dabei getroffen wird.mehr

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Kalte Dusche für Vermieteri... / 3 Das Problem

Der Vermieter kann das Mietverhältnis außerordentlich und fristlos d. h. ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn ihm unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens des Mieters und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Ein wichtiger Grund liegt auch d...mehr

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Kalte Dusche für Vermieteri... / 4 Die Entscheidung

In dem vom AG Hanau entschiedenen Fall war unstreitig, dass die Mieterin an 2 Tagen hintereinander jeweils einen mit Wasser gefüllten Eimer aus dem Fenster in den Hof schüttete, als sich die Vermieterin im Hof befand. Aufgrund der durchgeführten Beweisaufnahme durch Vernehmung eines Zeugen stand zur Überzeugung des Gerichts fest, dass die Mieterin die Vermieterin mit den Was...mehr

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Mietminderung wegen Legione... / 4 Die Entscheidung

In dem vom AG Dresden entschiedenen Fall kündigte der Vermieter wegen Zahlungsverzugs bei der Miete. Der Mieter wandte ein, ein Zahlungsverzug liege nicht vor, weil er wegen eines Legionellenbefalls des Trinkwassers zur Minderung der Miete berechtigt gewesen sei. Eine konkrete Gesundheitsgefährdung liege nach seiner Auffassung bereits bei einem Messwert ab 100 KbE (= kolonie...mehr

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Auch nach Gesetzesänderung ... / 4 Die Entscheidung

In dem vom AG Brandenburg entschiedenen Fall hatte der Mieter ausweislich der beigezogenen Strafakte des AG Brandenburg nicht nur Cannabisverschnitt, sondern darüber hinaus 14,45 gr netto Amphetamin besessen. Im Besitz einer schriftlichen Erlaubnis für den Erwerb war er hingegen nicht. Ferner ging das Gericht aufgrund des Umfangs des in der Wohnung vorgefundenen Bargeldes in...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4 Streitigkeiten

Rz. 15 Kommt der Arbeitgeber seinen Verpflichtungen aus § 617 BGB nicht nach, bleibt dem Arbeitnehmer nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a ArbGG der Weg zum Arbeitsgericht. Für den akut erkrankten Arbeitnehmer bietet sich die Möglichkeit an, den Anspruch über den einstweiligen Rechtsschutz vorläufig durchzusetzen.[1] Zudem wäre er nach vorheriger Abmahnung zur außerordentlichen Kü...mehr

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Entlastung des GmbH-Geschäf... / 2 So wird die Entlastung erteilt

Die Entlastung wird in aller Regel im Rahmen einer Gesellschafterversammlung und typischerweise in der, in der der Jahresabschluss genehmigt wird, beschlossen. Der Punkt "Entlastung des Geschäftsführers" muss dazu explizit auf der Tagesordnung stehen. Mit welcher Mehrheit der Beschluss zu fassen ist, ist regelmäßig im Gesellschaftsvertrag der GmbH geregelt, wenn auch nicht a...mehr

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Berufsausbildung: Besondere... / 5.2 Kündigungsschutzrecht

§ 22 BBiG (Kündigung) differenziert nicht danach, ob der Auszubildende volljährig ist oder nicht. Allerdings wird es – wie beim Direktionsrecht – häufig darauf ankommen, welcher individuelle Vorwurf gerade dem Auszubildenden gemacht werden kann. In diese Frage ist regelmäßig das Entwicklungsstadium des Auszubildenden[1] sowie der "Erziehungszweck"[2] einzubeziehen. Die gleic...mehr

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Berufsausbildung: (Rechtlic... / 4 Allgemeines Arbeitsrecht

Eine weitere Rechtsquelle für Ausbildungsverhältnisse stellt das allgemeine Arbeitsrecht dar. Arbeitsrechtliche Gesetze sind teils unmittelbar auch auf Ausbildungsverhältnisse anwendbar. Praxis-Beispiel Anwendungsbereich des EFZG § 1 EFZG lautet:mehr

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Berufsausbildung: Vorausset... / 3.2 Pflichten aus anderen Gesetzen

Durch § 10 Abs. 2 BBiG wird festgelegt, dass arbeitsrechtliche Vorschriften auch für Auszubildende gelten. Darüber hinaus enthalten viele arbeitsrechtliche Gesetze in ihrem Anwendungsbereich die Bestimmung, dass das jeweilige Gesetz auch für Auszubildende gilt. Hieraus lässt sich schließen, dass Auszubildende an sich keine Arbeitnehmer sind, sonst hätte der Gesetzgeber nicht...mehr

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Berufsausbildung: Vorausset... / 4.5 Charakterliche Förderung

Der Begriff "charakterliche Förderung" beschreibt das, was früher mit dem "Erziehungszweck" der Ausbildung bezeichnet wurde. Die Norm spielt normalerweise allenfalls eine Rolle bei der Frage, ob ein Verhalten, welches der Ausbildende zum Anlass für eine fristlose Kündigung gemäß § 22 BBiG genommen hat, eher noch Ausdruck einer bestimmten charakterlichen Unreife ist. In der F...mehr

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Berufsausbildung: Ablauf un... / 5 Zeugnis

Anders als im Fall von § 109 Abs. 1 Satz 1 GewO setzt der Zeugnisanspruch nach § 16 Abs. 1 Satz 1 BBiG an sich kein entsprechendes Verlangen des Auszubildenden voraus. Da der Auszubildende allerdings ein Wahlrecht zwischen einem einfachen Ausbildungszeugnis[1] und einem qualifizierten Ausbildungszeugnis[2] hat, darf der Ausbildende ein entsprechendes Verlangen des Auszubilde...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Berufsausbildung: Ablauf un... / 4.4 Schutz Auszubildender in besonderen Fällen gemäß § 78a BetrVG

Die Norm enthält Sonderregelungen für Mitglieder betriebsverfassungsrechtlicher Gremien. § 78a BetrVG gilt für Auszubildende, die gleichzeitig Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung oder des Betriebsrats oder einer weiteren im Gesetz genannten Arbeitnehmervertretung sind. § 78a Abs. 3 BetrVG erweitert den Anwendungsbereich auch auf solche Auszubildende, deren Amts...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.8 Die Beendigung von Betriebsvereinbarungen

Rz. 31 Betriebsvereinbarungen können enden durch: Fristablauf Aufhebungsvertrag Zweckerreichung Kündigung Abschluss einer ablösenden Betriebsvereinbarung, die auch für die Arbeitnehmer schlechtere Regelungen vorsehen kann[1] Betriebsschließung[2] Keine Beendigungsumstände sind das Ende der Amtszeit des Betriebsrats, der vorübergehende oder endgültige Wegfall des Betriebsrats; bei ein...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 398 Allgemein Heinze, Das Verhältnis des öffentlich-rechtlichen Sozialrechts zum privatrechtlichen Arbeitsrecht, SGb 2000, 241. Kaltenborn, Negative Vereinigungsfreiheit als Schutz vor Einbeziehung in die Sozialversicherung?, NZS 2001, 300. Marburger, Änderungen in Versicherungs- und Beitragsrecht durch das GKV-WSG, Die Beiträge 2007, 257, 321. Merten, Die Ausweitung der Ver...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.5 Wiederherstellung privater Krankenversicherungsverträge (Abs. 9)

Rz. 375 Abs. 9 enthielt ursprünglich die Regelung zur Kündigung eines privaten Krankenversicherungsvertrags bei Eintritt von Krankenversicherungspflicht oder Familienversicherung (zur Nichtanwendbarkeit, wenn der Vertrag neben einer gesetzlichen Versicherungspflicht abgeschlossen worden war, vgl. BSG, Urteil v. 29.11.2006, B 12 P 1/05 R, BSGE 97, 285 zur inhaltsgleichen Rege...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kündigung in der Insolvenz / 5.2 Ausschluss der ordentlichen Kündigung durch Vereinbarung

In Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen (allerdings problematisch wegen § 77 Abs. 3 BetrVG) und Tarifverträgen kann vereinbart werden, dass die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses ausgeschlossen ist, wenn der Arbeitnehmer eine bestimmte Betriebszugehörigkeit und ein bestimmtes Lebensalter erreicht hat. Die Wirksamkeit solcher Regelungen ist allerdings seit Ink...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Krankheitsbedingte Kündigung / 2 Außerordentliche Kündigung

Eine Krankheit des Arbeitnehmers kann nur in eng begrenzten Ausnahmefällen dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar machen und damit einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung darstellen. Beide Seiten müssen zunächst dafür Sorge tragen, dass ihr Arbeitsverhältnis nach Möglichkeit bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist in einer f...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 10.2 Steuerung der Risiken

Rz. 375 Im Hinblick auf die Steuerung der auslagerungsspezifischen Risiken sind unterschiedliche Maßnahmen denkbar, deren Eignung nicht unwesentlich von der konkreten Ausgestaltung des Auslagerungsvertrages abhängt. Insbesondere die folgenden Maßnahmen können einen effektiven Beitrag zur Steuerung der Risiken leisten: Die Leistungsbeziehung zwischen auslagerndem Institut und ...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6. Identitäts- und Rechtemanagement

Rz. 1 Ein Identitäts- und Rechtemanagement stellt sicher, dass den Benutzern eingeräumte Berechtigungen so ausgestaltet sind und genutzt werden, wie es den organisatorischen und fachlichen Vorgaben des Instituts entspricht. Das Identitäts- und Rechtemanagement hat die Anforderungen nach AT 4.3.1 Tz. 2, AT 7.2 Tz. 2 sowie BTO Tz. 9 der MaRisk zu erfüllen. Jegliche Zugriffs-, ...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.10 IT-Berechtigungsvergabe

Rz. 98 Von den Instituten sind Prozesse für eine angemessene "IT-Berechtigungsvergabe" einzurichten, die sicherstellen, dass jeder Mitarbeiter nur über jene Rechte verfügt, die er für seine Tätigkeit benötigt. Die eingerichteten Berechtigungen dürfen insbesondere nicht im Widerspruch zur organisatorischen Zuordnung von Mitarbeitern stehen (→ AT 7.2 Tz. 2, Erläuterung). Beide...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
AGG und Arbeitsrecht / 9.2 Leistungsverweigerungsrecht

Wenn der Arbeitgeber bzw. Dienstvorgesetzte keine ausreichenden Maßnahmen zur Unterbindung einer Belästigung oder sexuellen Belästigung ergreift, sind die betroffenen Beschäftigten nach § 14 AGG berechtigt, die Tätigkeit ohne Verlust des Entgeltanspruchs einzustellen, "soweit dies zu ihrem Schutz erforderlich ist". Das Risiko der Berechtigung der Einstellung der Arbeit trägt ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Meinungsfreiheit: Grundsätz... / 3.1 Grundrechte des Arbeitgebers

Auf Grundlage von Art. 12 GG ist die wirtschaftliche Betätigungsfreiheit des Arbeitgebers geschützt, die insbesondere durch eine Störung des Arbeitsablaufs und des Betriebsfriedens berührt sein kann.[1] Insofern kann sich das Interesse des Arbeitgebers, den Betriebsfrieden zu wahren, gegenüber der Meinungsfreiheit des Arbeitnehmers durchsetzen. Hiernach kann eine Meinungsäuße...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Meinungsfreiheit: Grundsätz... / 4 Meinungsäußerungen in sozialen Medien

In der Praxis zunehmend relevant sind Meinungsäußerungen von Arbeitnehmern in den sozialen Medien. Praxis-Beispiel Liken von Posts vor dem EGMR Der EGMR entschied im Jahr 2021 einen Fall einer Angestellten im türkischen Bildungsministerium, deren Arbeitsverhältnis der Arbeitgeber kündigte, weil sie verschiedene Posts "geliked" hatte, die eine kritische Meinung über das Bildung...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Meinungsfreiheit: Grundsätz... / 3.2 Treue- und Rücksichtnahmepflicht

Einer der zentralen Nebenpflichten jedes Arbeitsverhältnisses ist die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme nach § 241 Abs. 2 BGB. Hiernach sind die Arbeitsvertragsparteien dazu verpflichtet, Rücksicht auf die Interessen der anderen Partei zu nehmen und den Vertragszweck zu fördern bzw. nicht zu gefährden. Der Arbeitnehmer hat seine Arbeitspflichten so zu erfüllen und die...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Meinungsfreiheit: Grundsätz... / 2.2.1 Fall 1: Diskussionsbeitrag zu Trennungsgesprächen

Das BAG entschied im November 2005 einen Fall, in dem es um einen Diskussionsbeitrag zu Trennungsgesprächen ging, die der Arbeitgeber aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten führen musste, um die Solvenz des Unternehmens zu erhalten.[1] Der gekündigte Arbeitnehmer war Betriebsratsmitglied und postete eine Bilderabfolge ("Gif") auf einem von ihm erstellten Forum, das als In...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Personenbedingte Kündigung / 1 Voraussetzungen

Eine personenbedingte Kündigung ist in vielen Konstellationen denkbar. Die in der betrieblichen Praxis am häufigsten auftretenden Gründe sind Erkrankungen des Arbeitnehmers.[1] Personenbedingte Gründe zur Kündigung sind solche, die auf den persönlichen Eigenschaften, Fähigkeiten und Fertigkeiten des Arbeitnehmers, also auf einer in seiner Sphäre liegenden "Störquelle" beruhen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fristgerechte Geltendmachun... / 2.10 Kündigungsrecht

Das Recht des Arbeitgebers, die ordentliche Kündigung auszusprechen, unterliegt keiner gesetzlichen Kündigungserklärungsfrist, wie dies mit der 2-wöchigen Frist des § 626 Abs. 2 BGB für die außerordentliche Kündigung gilt. Das Recht zur ordentlichen Kündigung kann allerdings verwirken, wenn es der Arbeitgeber in Kenntnis eines Kündigungsgrundes längere Zeit unterlässt, eine ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fristgerechte Geltendmachun... / 1 Wichtige Fristen aus Gesetz und Rechtsprechung

Die nachfolgende Liste stellt die wichtigsten Fristen aus Gesetz und Rechtsprechung für die Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis ohne Anspruch auf Vollständigkeit dar. Fristen aus dem kollektiven Arbeitsrecht (Betriebsverfassungsrecht, Tarifrecht), aus dem Insolvenzrecht und prozessuale Fristen sind nicht berücksichtigt.mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitskampf / 2.12.14 Proteststreik

Kommt es z. B. anlässlich von Betriebsschließungen zu nicht gewerkschaftlich organisierten Arbeitsniederlegungen, so ist es streitig, ob die Organisation eines solchen sog. Proteststreiks einen wichtigen Grund i. S. d. § 626 BGB darstellt und zur fristlosen Kündigung rechtfertigt.[1]mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitskampf / 2 Streik

Der Streik wird in der Rechtsprechung als vorübergehende planmäßige Arbeitsniederlegung einer größeren Anzahl von Arbeitnehmern zur Erreichung eines gemeinschaftlichen Ziels definiert.[1] Es ist die planmäßige und gemeinschaftliche ("kollektive") Verweigerung der einzelvertraglich geschuldeten Arbeit durch eine Gruppe von Arbeitnehmern oder ganzer Belegschaften mit dem Zweck...mehr