Fachbeiträge & Kommentare zu Fristlose Kündigung

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Überwiegende Betroffenheit

Rz. 17 Eine "überwiegende Betroffenheit" der jugendlichen und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten ist dann gegeben, wenn zahlenmäßig mehr jugendliche und auszubildende Arbeitnehmer von einem Beschluss betroffen werden als andere Arbeitnehmer. "Überwiegend" ist also rein quantitativ zu verstehen. Rz. 18 Darüber hinaus muss der zu fassende Beschluss einen kollektiven Charak...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung von Verträgen (WEG) / 2.3 Die außerordentliche Kündigung

Die außerordentliche Kündigung ist nur dann zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, aus dem sich bei Berücksichtigung aller Umstände und nach Abwägung der Interessen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zwingend ergeben muss, dass eine ordentliche Kündigung nicht infrage kommt, die fristgemäße Beendigung des Arbeitsverhältnisses also nicht abgewartet werden kann. Nach der R...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung von Verträgen (WEG) / Zusammenfassung

Begriff Die Kündigung hat eine doppelte Bedeutung in der Praxis des Wohnungseigentums. Zum einen kann es sich um die Kündigung des Verwaltervertrags handeln, zum anderen kommen Kündigungen vor allem in Verwaltungsunternehmen immer dann in Betracht, wenn Arbeitsverhältnisse mit den Angestellten beendet werden müssen. Im ersten Fall sind neben den Bestimmungen des bürgerlichen...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung von Verträgen (WEG) / 1.1 Kündigung und Abberufung trennen

Bei einer Kündigung des Verwaltervertrags ist immer zu beachten, dass diese aufgrund der herrschenden Trennungstheorie von der Abberufung des Verwalters zu trennen ist.[1] Zwar beinhaltet die Abberufung des Verwalters aus wichtigem Grund i. d. R. zugleich die Kündigung des Verwaltervertrags[2], dennoch bedingt das eine nicht automatisch auch das andere. Hinweis Unentgeltlicher...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 2.3.2.2 Fortsetzungsfeststellungsinteresse

Rz. 18 Der Fortsetzungsfeststellungsantrag setzt gemäß § 131 Abs. 1 Satz 3 ein berechtigtes Interesse voraus. Das berechtigte Interesse kann rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Natur sein (BSG, Urteil v. 25.10.1989, 7 RAr 148/88, Rz. 22). Entscheidend ist, dass die erstrebte gerichtliche Entscheidung geeignet ist, die Position des Klägers zu verbessern (BSG, Urt...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Aufrechnung des Verwalters:... / 4 Die Entscheidung

Die Klage der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer hat Erfolg! B habe durch die eigenmächtige Entnahme der ihm nach seinem Dafürhalten zustehenden Vergütung den Tatbestand der Untreue erfüllt. Denn B habe die ihm aufgrund der Verwalterbestellung eingeräumte Befugnis, über das Vermögen der K zu verfügen, und zugleich die ihm obliegende Pflicht, die Vermögensinteressen der K wa...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Diebstahl

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Aufwendungen müssen nicht willentlich getätigt werden, um als WK oder BA abziehbar zu sein. Auch Wertabgaben, die den Stpfl unfreiwillig treffen, können als WK abziehbar sein. Entscheidend für den die > Einkünfte mindernden Abzug ist, in welchem Veranlassungszusammenhang der Verlust eingetreten ist. Zu Einzelheiten > Werbungskosten Rz 41 ff; ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Keine Kündigung wegen "Müll... / 1 Leitsatz

Ein Verstoß des Mieters gegen die Bestimmungen zur Mülltrennung berechtigt den Vermieter grundsätzlich nicht zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses.mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Berufsausbildungsvertrag: S... / 4 Schadensersatz bei vorzeitiger Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses

Für den Fall einer vorzeitigen Lösung des Berufsausbildungsverhältnisses nach der Probezeit gewährt § 23 BBiG unter bestimmten Voraussetzungen einen Schadensersatzanspruch. Der Ausbildende oder der Auszubildende kann danach Ersatz des ihm entstandenen Schadens verlangen, wenn der andere den Grund für die Auflösung zu vertreten hat. Aus anderen Rechtsgründen bestehende Schade...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Geschenke und Zuwendungen i... / 2.3.1 Kündigung

Nimmt ein Arbeitnehmer Schmiergelder oder vergleichbaren Vorteile an bzw. fordert er solche Vorteile, verletzt er die arbeitsvertraglichen Pflichten in grober Weise. In der Regel erweist er sich hiernach als unredlich und zerstört dadurch das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen. Dies rechtfertigt grundsätzlich eine außerordentliche und fristl...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Energiekrise: Arbeitsplatze... / 3.1 Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung zur Beschäftigungssicherung (Alternative 1)

Das Gesetz sieht als erste Alternative den Abschluss eines Tarifvertrags oder einer Betriebsvereinbarung vor, in dem/der die Parteien eine Regelung zur Beschäftigungssicherung für die Dauer bis mindestens zum 30.4.2025 "getroffen haben". Wie die inhaltliche Ausgestaltung solcher Vereinbarungen zur Arbeitsplatzsicherung konkret aussehen muss, sagt das Gesetz nicht. Sie ist den...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Geschenke / 3 Verstoß gegen Geschenkannahmeverbot

Bei (mehrfachem) Verstoß gegen diese Pflichten ist eine außerordentliche Kündigung möglich. Regelmäßig wird zuvor eine Abmahnung erforderlich sein.[1] Der wiederholte Verstoß eines Angestellten im öffentlichen Dienst gegen das Verbot gem. § 3 Abs. 2 TVöD, ohne Zustimmung des Arbeitgebers Belohnungen oder Geschenke in Bezug auf seine dienstliche Tätigkeit anzunehmen, ist an si...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Abwerbung / 3 Rechtsfolgen

Die Ansprüche gegen den abwerbenden Arbeitgeber bestehen in Ansprüchen auf Schadensersatz und Unterlassung der Beschäftigung des abgeworbenen Arbeitnehmers überhaupt oder mit bestimmten Arbeiten. Dabei kommt in der Regel nur ein zeitlich begrenzter Unterlassungsanspruch in Betracht, u. U. aber auch ein unbefristeter.[1] Bei Direktansprache am Arbeitsplatz hat der Arbeitgeber...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Geschäftsführung einer Wohn... / 5.5.5 Außerordentliche Kündigung

Rz. 427 Sofern die Gesellschafterversammlung nach dem GmbH-Gesetz die Aufgabe der Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer hat (§ 46 Nr. 5 GmbHG), ist die Gesellschafterversammlung auch für den Abschluss und die Beendigung der Anstellungsverträge einschließlich der damit verbundenen Vertragsänderungen zuständig (sog. Annexkompetenz). Rz. 428 Anstelle der gesetzlichen Reg...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Geschäftsführung einer Wohn... / 5.5.1 Überblick

Rz. 418 Der Anstellungsvertrag zwischen der Gesellschaft und einem Geschäftsführer kann aus verschiedenen Gründen enden. In der Praxis spielen vor allem folgende Beendigungsgründe eine Rolle: Ablauf der vereinbarten Befristung, Erreichen der vertraglich vereinbarten Altersgrenze, ordentliche Kündigung, außerordentliche Kündigung, Abschluss eines Aufhebungsvertrags. Rz. 419 Als wei...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Geschäftsführung einer Wohn... / 10.4 Amtsniederlegung

Rz. 606 Ein Geschäftsführer kann sein Amt jederzeit – form- und fristlos – durch einseitige Erklärung gegenüber der Gesellschaft, vertreten durch das Bestellungsorgan, aufgeben (Amtsniederlegung). Nach der Rechtsprechung[1] ist es für die Wirksamkeit der Niederlegung grundsätzlich nicht erforderlich, dass ein wichtiger Grund vorliegt. Im Gesellschaftsvertrag kann jedoch gereg...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Geschäftsführung einer Wohn... / 5.5.6 Abschluss des Aufhebungsvertrags

Rz. 435 Die Ausführungen zur Zuständigkeit für die ordentliche Kündigung (sofern insbesondere nicht vertraglich ausgeschlossen) und die außerordentliche Kündigung des Anstellungsvertrag gelten entsprechend für den Abschluss eines Aufhebungsvertrags, vor allem zur Vermeidung eines anschließenden Rechtsstreits. Dies gilt auch für die jeweiligen Ausführungen zur Rechtslage bei ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Ausfallhaftung – So v... / 4 Ausfallhaftung bei verdeckten Einlagen und Hin- und Herzahlen

Eine verdeckte Sacheinlage liegt vor, wenn formell eine Bareinlage vereinbart und geleistet wird, die Gesellschaft bei wirtschaftlicher Betrachtung aber einen Sachwert erhalten soll. Praxis-Beispiel Verdeckte Sacheinlage Es wird in bar eine Einlage in Höhe von 7.000 EUR geleistet. Dieser Betrag wird von der GmbH umgehend dazu verwendet, vom betreffenden Gesellschafter ein Wirt...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC der Werbungskosten / Schadensersatz

Schadensersatzleistungen sind Werbungskosten, wenn der Grund für die Verpflichtung zur Schadensersatzleistung in der beruflichen Sphäre lag. Beispiele sind etwa Schadensersatzleistungen des Arbeitnehmers für die Zerstörung von Wirtschaftsgütern des Arbeitgebers, Schadensersatz für Verstoß gegen ein Wettbewerbsverbot und Schadensersatz für Vertragsbruch im Zusammenhang mit st...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Geschäftsführung einer Wohn... / 10.3 Widerruf der Bestellung

Rz. 602 Die Bestellung der Geschäftsführer kann jederzeit widerrufen werden (§ 38 Abs. 1 Hs. 1 GmbHG). Das Gesetz geht von der Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung für die Abberufung (und die Bestellung) aus (§ 46 Nr. 5 GmbHG). Es besteht aber die Möglichkeit, die Zuständigkeit für die Abberufung (und auch für die Bestellung) durch eine Regelung im Gesellschaftsvertra...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Geschäftsführer: Aufgaben / 6.4 Insolvenzantragspflicht

Nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der GmbH müssen Geschäftsführer gem. § 15a Abs. 1 InsO ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber nach 3 Wochen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragen. Das gilt auch dann, wenn ein Gläubiger der GmbH bereits einen solchen Antrag gestellt hat; die Antragspflicht des Geschäftsführers entfällt erst, wenn das Inso...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Rechtsverhältnisse der Gese... / 2.5 Leistung der Einlagen

Rz. 264 § 19 GmbHG regelt die Pflicht zur realen Bildung des Stammkapitals und betrifft alle Einlagepflichten, das heißt im Rahmen der Gründung der GmbH und bei späteren Kapitalerhöhungen (§ 55 Abs. 4, § 56 Abs. 2 und § 56a GmbHG) zum Zweck der Sicherung der realen Kapitalaufbringung.[1] Zusammen mit den Kapitalerhaltungsvorschriften der §§ 30, 31 GmbHG kommt diesen Normen e...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Vollmachten in der Praxis d... / 1.5 Welchen Umfang hat die Erteilung einer Vollmacht?

Bezüglich des Umfangs einer erteilten Vollmacht kommt es grundsätzlich darauf an, was der Vollmachtgeber festgelegt hat. Ausnahmen bestehen aber bei Vollmachten des Handelsrechts, deren Umfang gesetzlich festgelegt ist: Prokura (§§ 49 ff. HGB) Sie umfasst alle Arten von Geschäften und Rechtshandlungen, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt; aber nicht: Veräußer...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Zentralheizung / 2 Raumtemperatur

Mindesttemperatur In der Zeit der Heizperiode müssen in Wohn- oder Geschäftsräumen von 6.00 – 23.00 Uhr grundsätzlich 20° C erreicht werden.[1] Dies ist als unterste Grenze zu verstehen, wenn sich der Vermieter – wie meist – zur Wärmelieferung verpflichtet hat.[2] In Bad und Toilette sind 21° C notwendig. In allen Wohnräumen bedarf es in der Zeit von 23.00 – 6.00 Uhr 18° C.[3]...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.2 Außerordentliche Kündigung, § 120 Abs. 2

Rn 43 Das Recht zur außerordentlich fristlosen Kündigung von Betriebsvereinbarungen bleibt nach der deklaratorischen Aussage des § 120 Abs. 2 auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestehen. Der hierfür erforderliche wichtige Grund liegt entsprechend §§ 314, 626 Abs. 1 BGB nur dann vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände und nach Abwägung der Int...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1.2 Regelungsgegenstand/Normzweck des § 120

Rn 4 Vor diesem Hintergrund begründet § 120 ein an den Insolvenzverwalter sowie die betroffenen Betriebsräte gerichtetes Gebot zur Beratung über eine einvernehmliche Herabsetzung von Leistungen, die in Betriebsvereinbarungen vorgesehen sind und die Insolvenzmasse belasten (§ 120 Abs. 1 Satz 1). Weiterhin enthält die Vorschrift ein Recht zur vorzeitigen Kündigung von die Inso...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Stimmrechte in der Eigentüm... / 6.2.1.3 Einzelfälle

Dienst-/Werkverträge Unmittelbar und unproblematisch greift das Stimmverbot des § 25 Abs. 4 Alt. 1 WEG, wenn mit einem Wohnungseigentümer Dienst-, Werk- oder Geschäftsbesorgungsverträge abgeschlossen werden sollen. Egal, ob er als Hausmeister, als Handwerker, Rechtsanwalt oder Steuerberater beauftragt werden soll, unterliegt er dem Stimmverbot. Verwalterbestellung Keinem Stimmv...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 8 Rechtsfolgen bei Verstößen

Rz. 42 Verstößt eine Partei gegen die ihr gem. § 74 Abs. 2 obliegende Unterlassungspflicht, so konnten in der Vergangenheit Betriebsrat wie Arbeitgeber hiergegen gem. § 2a ArbGG einen Unterlassungsanspruch im Wege eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens geltend machen. Das BAG war früher der Ansicht, dass sich aus dem in § 74 Abs. 2 Satz 2 normierten Unterlassungsgebot...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Unternehmensverträge / 4.3.3 Praktische Bedeutung und Gewinnabführungsvertragsmuster

Rz. 40 Die praktische Bedeutung des Gewinnabführungsvertrags resultiert vor allem aus dem Steuerrecht, weil die körperschaftsteuerliche Organschaft das Bestehen eines solchen Vertrags voraussetzt.[1] Aufgrund der bis zum Veranlagungszeitraum 2004 gültigen Rechtslage wurde der Gewinnabführungsvertrag in der unternehmerischen Praxis üblicherweise mit einem Beherrschungsvertrag...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Unternehmensverträge / 7.3 Vertragsbeendigung

Rz. 80 Neben den allgemeinen Vorschriften sind für die Beendigung von Unternehmensverträgen aus aktienrechtlicher Sicht die §§ 296–299 AktG und § 307 AktG einschlägig. Die Unternehmensverträge nach den §§ 291, 292 AktG enden üblicherweise durch Zeitablauf, Aufhebung oder ordentliche bzw. außerordentliche Kündigung. Generell ist für die Beendigung eines Unternehmensvertrags d...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vermietete Eigentumswohnung / 4.3.1 Grundsätze

In aller Regel ist der Mieter mietvertraglich nicht berechtigt, die in § 554 Abs. 1 Satz 1 BGB geregelten baulichen Maßnahmen eigenmächtig durchzuführen. Er benötigt vielmehr die Erlaubnis seines Vermieters hierzu, was § 554 BGB Abs. 1 Satz 1 zum Ausdruck bringt: "... dass ihm der Vermieter bauliche Veränderungen der Mietsache erlaubt. ..." Strebt der Mieter also eine baulic...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Unternehmensverträge / 5.5.2 Praktische Bedeutung und Betriebsüberlassungsvertragsmuster

Rz. 68 Die wirtschaftlichen Zielsetzungen der Betriebsüberlassung decken sich mit denen des Betriebspachtvertrags (vgl. Rz. 62). Auch die wirtschaftlichen bzw. steuerlichen Auswirkungen sind bei beiden Vertragstypen im Wesentlichen identisch.[1] So wird bspw. – analog zum Betriebspachtvertrag – die steuerliche Organschaft nicht aufgrund eines Betriebsüberlassungsvertrags beg...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 6.3.1 Sonderregelung zur außerordentlichen Kündigung in Kleinbetrieben

Eine Ausnahme greift zugunsten von Kleinbetrieben, die i. d. R. 5 oder weniger Arbeitnehmer ausschließlich der Auszubildenden beschäftigen (die Berechnung der Betriebsgröße erfolgt gemäß § 2 Abs. 3 Satz 3 ArbPlSchG entsprechend § 23 Abs. 1 Satz 4 KSchG gestaffelt nach der Wochenarbeitszeit). Unverheirateten Arbeitnehmern darf danach gekündigt werden, wenn dem Arbeitgeber inf...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 6.3 Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund

Ebenso wie das Kündigungsschutzgesetz (§ 13 Satz 1 KSchG) lässt auch das Arbeitsplatzschutzgesetz (§ 2 Abs. 3 Satz 1 ArbPlSchG) das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 626 Abs. 1 BGB) unberührt. Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund kann daher auch während des freiwilligen Wehrdienstes erfolgen. Allerdings hat der Arbeitgeber stets die 2...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 6.2 Geltung und Wirkung des KSchG

Das Arbeitsplatzschutzgesetz steht neben dem allgemeinen Kündigungsschutzgesetz und gilt unabhängig von diesem. Während das KSchG in der Wartezeit[1] oder in Kleinbetrieben[2] nicht gilt, greift hier dennoch der Kündigungsschutz des ArbPlSchG. Ist das KSchG anwendbar und kündigt der Arbeitgeber aus dringenden betrieblichen Gründen dem Arbeitnehmer vor oder nach dem Antritt de...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 4.1.2 Fragrecht des Arbeitgebers

Ungeklärt ist bisher die Zulässigkeit der praktisch relevanten Frage des Arbeitgebers im Bewerbungsverfahren, ob der Bewerber zukünftig plant, sich für den freiwilligen Wehrdienst zu verpflichten. Zur Zeit des Pflichtwehrdienstes war die Frage aufgrund des Anknüpfens an das Geschlecht des Mannes und die damit einhergehende mittelbare Benachteiligung verboten.[1] Die Zulässig...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Außerordentliche Kündigung / 1 Anwendungsbereich der außerordentlichen Kündigung

Eine außerordentliche Kündigung ist eine Kündigung, die das Arbeitsverhältnis vorzeitig und ohne Beachtung der sonst geltenden Kündigungsfristen beendet. Sie ist in der Regel fristlos, muss es aber nicht sein, weil der Kündigende auch bei einer außerordentlichen Kündigung eine gewisse Frist (soziale Auslauffrist) einräumen kann, worauf er aber besonders hinweisen muss, um den...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Außerordentliche Kündigung / Zusammenfassung

Begriff Ein Arbeitsverhältnis kann von jeder Vertragspartei aus wichtigem Grund außerordentlich gekündigt werden. Dabei ist im Unterschied zur ordentlichen Kündigung keine Kündigungsfrist einzuhalten. Deshalb wird die außerordentliche Kündigung auch als fristlose Kündigung bezeichnet. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Die außerordentliche Kündigung findet...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Außerordentliche Kündigung / 2.2 Interessenabwägung

Erst nach Bejahung dieser Frage erfolgt in einer zweiten Stufe eine Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und eine umfassende Interessenabwägung. Hierbei ist zu prüfen, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ende der Kündigungsfrist unter Berücksichtigung der konkreten (arbeitsvertraglich bedeutsamen) Umstände des Einzelfalls und der Abwägung der Inter...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Außerordentliche Kündigung / 2.1 Wichtiger Grund

Für jede außerordentliche Kündigung muss ein "wichtiger Grund" vorliegen. Dabei darf das Verhalten des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers nicht isoliert betrachtet werden, sondern nur im Zusammenhang mit der bisherigen Entwicklung des Arbeitsverhältnisses und den gesamten Umständen des Einzelfalls. Absolute Gründe für eine fristlose Kündigung, wie sie früher im Handelsgeset...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Außerordentliche Kündigung / 2 Voraussetzungen

Nach § 626 BGB, der für alle Arbeitsverhältnisse gilt, kann das Arbeitsverhältnis "von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstver...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Außerordentliche Kündigung / 2.3 Einhaltung der Ausschlussfrist

Die außerordentliche Kündigung kann nach § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB nur innerhalb von 2 Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen eine zuverlässige und möglichst vollständige positive Kenntnis erlangt. Fahrlässige Unkenntnis ist insoweit ohne Bedeutung. Ist die Frist bereits angelaufen,...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeitbetrug: Fallgest... / 3.1.2 Kündigung: ordentlich oder außerordentlich?

Der vorsätzliche Verstoß eines Arbeitnehmers gegen seine Verpflichtung, die abgeleistete, vom Arbeitgeber nur schwer zu kontrollierende Arbeitszeit korrekt zu dokumentieren, ist nach der ständigen Rechtsprechung des BAG "an sich", das heißt typischerweise, geeignet, einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung i. S. v. § 626 Abs. 1 BGB darzustellen.[1] Dies gilt für...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeitbetrug: Fallgest... / 3 Rechtliche Konsequenzen eines Arbeitszeitbetrugs

Die rechtlichen Folgen eines Arbeitszeitbetrugs sind vielseitig. In Betracht kommt neben einer Abmahnung eine ordentliche oder sogar außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Für die arbeitsrechtliche Beurteilung kommt es nicht auf die strafrechtliche Würdigung des Verhaltens an; entscheidend ist vielmehr, dass infolge der Pflichtverletzung ein schwerer Vertrauens...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeitbetrug: Fallgest... / 4 Nachweis des Arbeitszeitbetrugs

Das Vorliegen eines Arbeitszeitbetrugs muss in einem Kündigungsschutzprozess vom Arbeitgeber dargelegt und bewiesen werden. Hierfür muss der Beweis geführt werden, dass die dokumentierte von der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit abweicht. Erste Zweifel an der ordnungsgemäßen Erbringung und Erfassung der Arbeitsleistung ergeben sich nicht selten, wenn Arbeitnehmer ihre Arbei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
F / 8 Fahrverbot, Absehen, berufliche Gründe [Rdn 1399]

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Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Beschäftigungszeit / 7.2.1.1 Nach § 19 BAT zu berücksichtigende Zeiten

Beschäftigungszeit ist die bei demselben Arbeitgeber nach Vollendung des 18. Lebensjahres (der Altersgrenze kommt wegen unzulässiger Altersdiskriminierung keine Bedeutung mehr zu) in einem Arbeitsverhältnis oder in einem Beamtenverhältnis zurückgelegte Zeit, auch wenn sie unterbrochen ist, § 19 Abs. 1 und 3 BAT. "Andere Zeiten" können nach § 19 Abs. 4 BAT als Beschäftigungszeit a...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Beschäftigungszeit / 7.2.2.1 Nach § 20 BAT zu berücksichtigende Zeiten

Neben den kraft Gesetzes anzurechnenden Zeiten umfasst die Dienstzeit nach § 20 BAT die Beschäftigungszeit (Zeiten bei demselben Arbeitgeber) Zeiten, die nach Vollendung des 18. Lebensjahres (die Altersgrenze ist wegen unzulässiger Altersdiskriminierung nicht mehr maßgeblich) beruflich im Beamten- oder Arbeitsverhältnis bei anderen Arbeitgebern des öffentlichen Dienstes verbra...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.2.2 Günstigkeitsvergleich zwischen Arbeitsvertrag-Betriebsvereinbarung bzw. Arbeitsvertrag-Tarifvertrag

Rz. 15 Im Verhältnis der unter dem Rang des BUrlG stehenden Regelungen in einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung und einem Arbeitsvertrag gilt die Einschränkung des Einzelvergleichs, wie er durch § 13 Abs. 1 Satz 3 BUrlG vorgegeben ist, dann nicht, wenn das Verhältnis dieser Regelungen zueinander und nicht im Verhältnis zum BUrlG zur Prüfung steht (zur speziellen Pro...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.5.8 Urlaubsabgeltung (§§ 1, 3 Abs. 1, 7 Abs. 4 BUrlG)

Rz. 64 Beispiel In einem Tarifvertrag ist zur Urlaubsabgeltung Folgendes geregelt: "Eine Abgeltung des Urlaubsanspruchs ist unzulässig, es sei denn, dass ausscheidenden Arbeitnehmern der Urlaub bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus betrieblichen Gründen nicht mehr gewährt werden kann." Der Tarifvertrag regelt zudem einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen kalenderjährlich....mehr