Fachbeiträge & Kommentare zu Förderung

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Begriffliche Abgrenzung von Kapitalbetrag und Zins

Tz. 170 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Der Kapitalbetrag eines finanziellen Vermögenswerts wird als dessen beizulegender Zeitwert zum Zugangszeitpunkt definiert, der sich im Zeitablauf aber ändern kann (insbesondere durch Tilgungen; vgl. IFRS 9.4.1.3 (a) iVm. B4.1.7B). Es mutet kurios an, dass der IASB an dieser Stelle auf den bewerteten Zugangsbetrag abstellt und nicht etwa den ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehrenamt / 2.1.1 Zeitliche Abgrenzung der Nebenberuflichkeit

Steuerlich begünstigt sind ausschließlich nebenberufliche Tätigkeiten. Eine Tätigkeit wird nebenberuflich ausgeübt, wenn sie – bezogen auf das Kalenderjahr – nicht mehr als 1/3 der Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollzeiterwerbs in Anspruch nimmt. Nebenberuflich können deshalb auch solche Personen tätig sein, die keinen Hauptberuf ausüben, z. B. Hausfrauen, Studenten oder R...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehrenamt / 2 Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber

Häufig engagieren sich Arbeitnehmer neben ihrer Haupttätigkeit, die als Arbeitsverhältnis ausgeübt wird, ehrenamtlich. Dabei kann es zu Fehlzeiten beim Arbeitgeber kommen, wenn die Einsatzzeiten der ehrenamtlichen Tätigkeit mit der Arbeitszeit kollidieren. Nach § 616 BGB hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Fortzahlung des Lohns oder Gehalts, wenn er für eine verhältnismäß...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.4.3 Außerordentlichkeit der Einkünfte

Außerordentlich sind Einkünfte nur dann, wenn sie auf für die Einkunftsart ungewöhnlichen Umständen beruhen und es deshalb zu einer atypischen Zusammenballung von Einkünften kommt. Die Zusammenballung der Einkünfte darf nicht dem vertragsgemäßen oder typischen Ablauf der jeweiligen Einkünfteerzielung entsprechen.[1] Teil- oder Einmalkapitalzahlungen der bAV sind nach Auffassu...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehrenamt / 2.1.2 Übungsleiterfreibetrag

Bei einer ehrenamtlichen, nebenberuflichen Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher o. Ä., Pfleger in einer inländischen gemeinnützigen, kirchlichen oder mildtätigen (karitativen) Einrichtung, Künstler bleiben von der hierfür gezahlten Vergütung insgesamt 3.300 EUR [1] (bis 2025: 3.000 EUR) jährlich steuerfrei. Der Betrag gilt auch, wenn gleichzeitig mehrere ehrenamtliche Tä...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / m) Verhaltensbedingte Kündigung

Rz. 463 Nach § 1 Abs. 2 KSchG sind Kündigungen, die durch Gründe, die in dem Verhalten eines Arbeitnehmers liegen, bedingt sind, sozial gerechtfertigt.[841] Betroffen sind regelmäßig der Leistungs- und/oder der Vertrauensbereich. Die Rechtswirksamkeit einer ordentlichen verhaltensbedingten Kündigung gem. § 1 Abs. 2 KSchG setzt zunächst voraus, dass der Arbeitnehmer durch ein...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Anwendungsbereich

Tz. 10 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Der Anwendungsbereich von IFRS 9 wurde – wie bereits oben (vgl. Tz. 3) dargelegt – unverändert aus IAS 39 übernommen (zur Begründung vgl. IFRS 9.BC2.1). Danach ist der Standard von allen Unternehmen ungeachtet ihrer Größe, Branche oder Rechtsform anzuwenden (vgl. IFRS 9.2.1). Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass nicht öffentlich reche...mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
SGB VI-Anpassungsgesetz (SG... / 1 Ziel

Das Gesetz verfolgt die Ziele Digitalisierung, Rechtsvereinfachung, Bürokratieabbau und bessere Teilhabeleistungen. Umgesetzt wird dies durch neue rechtliche Grundlagen, technische Vereinfachungen, Entlastung in Verwaltungsverfahren und ein neues Fallmanagement. Stärkung der Leistungsfähigkeit des Sozialstaats: Aufbau einer effizienten und modernen Sozialverwaltung Effektive Ge...mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
Gesetz zur Befugniserweiter... / 1 Ziel

Ziel des Gesetzes ist es, die pflegerische Versorgung angesichts des demografischen Wandels langfristig sicherzustellen, die Pflegeberufe attraktiver zu machen und die Pflegeinfrastruktur effizienter, digitaler und nachhaltiger zu gestalten. Konkret verfolgt das Gesetz folgende Teilziele: Sicherstellung der pflegerischen Versorgung durch eine bessere Nutzung der Kompetenzen von...mehr

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Förderung energetischer Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden (§ 35c EStG) (I) (estb 2025, Heft 12, S. 461)

Neufassung des BMF-Schreibens Vorsitzender RiFG Dipl.-Finw. Dr. Sascha Bleschick[*] Das BMF hat sein Schreiben zur Förderung energetischer Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden "Einzelfragen zu § 35c EStG" (BMF v. 14.1.2021 – IV C 1 -S 2296-c/20/10004 :006 – DOK 2021/0031094, BStBl. I 2021, 103 = EStB 2021, 75 [Bleschick]; vgl. dazu Bleschick, EStB 2021, 211 ...mehr

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Förderung energetischer Maß... / 8. Zwischenfazit und Ausblick

Mit der Neufassung des BMF-Schreibens zu § 35c EStG präzisiert die Finanzverwaltung die Voraussetzungen und Grenzen der Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen. In diesem Teil des Beitrags konnte gezeigt werden, dass der objektbezogene (Gesamt-)Höchstbetrag von 40.000 EUR und die dreijährige Verteilung der Jahreshöchstbeträge klarer konturiert werden sowie dass die Behand...mehr

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Förderung energetischer Maß... / f) Energieberater

Gemäß § 35c Abs. 1 S. 4 EStG sind förderfähig insbesondere die Kosten für bestimmte Energieberater. Qualifikation von Energieberatern: Vom Personenkreis der qualifizierten Energieberater sind Personen ausgeschlossen, die ausschließlich eine Ausstellungsberechtigung nach § 88 GEG besitzen (Rz. 55 [neu] = Rz. 49 [alt]). Vielmehr gelten nach Rz. 55 (neu) als Energieberater i.S.d...mehr

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Förderung energetischer Maß... / 4. Auszug und Veräußerung eines Miteigentumsanteils an der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung

Das BMF ergänzt in Rz. 36 (neu) spezielle Fälle zur Beendigung der Nutzung zu eigenen Wohnzwecken: Erwirbt ein Ehegatte oder Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (im Folgenden: Ehegatte) den Miteigentumsanteil des anderen Ehegatten infolge einer Scheidung entgeltlich hinzu und zieht der veräußernde Ehegatte aus, kann der auf den veräußernden Ehegatten entfallend...mehr

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Förderung energetischer Maß... / [Ohne Titel]

Vorsitzender RiFG Dipl.-Finw. Dr. Sascha Bleschick[*] Das BMF hat sein Schreiben zur Förderung energetischer Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden "Einzelfragen zu § 35c EStG" (BMF v. 14.1.2021 – IV C 1 -S 2296-c/20/10004 :006 – DOK 2021/0031094, BStBl. I 2021, 103 = EStB 2021, 75 [Bleschick]; vgl. dazu Bleschick, EStB 2021, 211 [Teil I] und Bleschick, EStB 2...mehr

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Förderung energetischer Maß... / 7. Förderfähige Aufwendungen

Was den Kreis der nach § 35c EStG förderfähigen Aufwendungen betrifft, hat das BMF die Verwaltungsauffassung teilweise neu ausgerichtet bzw. präzisiert. a) Mehrere energetische Maßnahmen und Gesamtmaßnahme Die energetische Maßnahme kann gem. § 35c Abs. 1 S. 5 EStG eine oder mehrere energetische Einzelmaßnahmen i.S.d. § 35c Abs. 1 S. 3 Nr. 1-8 EStG umfassen. Wie bisher geht das...mehr

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Förderung energetischer Maß... / c) Zur Auflistung nicht förderfähiger Maßnahmen im Detail

Die Liste nicht förderfähiger Maßnahmen in der Anlage betrifft verschiedene Bereiche energetischer Maßnahmen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Ausführungen bei Bleschick, EStB 1/2026, unter 14. ("Überarbeitung der Anlagen") verwiesen. Kreis nicht förderfähiger Maßnahmen ausgeweitet: Wie bisher bestimmt das BMF nicht förderfähige Maßnahmen zusätzlich im BMF-Schreib...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Förderung energetischer Maß... / 1. Begünstigtes Objekt: Einbeziehung von energetischen Maßnahmen an neu geschaffener Wohnfläche im Zuge der Sanierung

Das neue BMF-Schreiben regelt in Rz. 3, dass bei einer energetischen Sanierung eines zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäudes auch Maßnahmen an einer gleichzeitig geschaffenen Wohnflächenerweiterung (z.B. Gaube, Dachgeschossaufstockung, Anbau) nach § 35c EStG begünstigt sein können. Die Altfassung des BMF-Schreibens enthielt keinen ausdrücklichen allgemeinen Passus zur Wohn...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Förderung energetischer Maß... / 5. Objektförderung

Objektbezogene Höchstbeträge: Die Jahreshöchstbeträge des § 35c Abs. 1 S. 1 EStG (14.000 EUR für das Erst- und Zweitjahr sowie 12.000 EUR für das Drittjahr) sind nach Rz. 31 (neu) – ebenso wie der (Gesamt-)Höchstbetrag des § 35c Abs. 1 S. 5 Halbs. 2 EStG – objekt- und nicht maßnahmenbezogen. Diese nun ausdrücklich im BMF-Schreiben aufgenommene Klarstellung, die im bisherigen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Förderung energetischer Maß... / d) Eigenleistungen nicht förderfähig

Erstmalig verhält sich das BMF-Schreiben zu Eigenleistungen. Diese sind nach Rz. 49 (neu) nicht förderfähig. Dem ist zuzustimmen, da der Stpfl. insoweit auch nicht mittelbar Aufwendungen für eine von einem Fachunternehmen durchgeführte energetische Maßnahme trägt, die (über den Umweg eines Fachunternehmens) in einer energetischen Maßnahme münden.[22]mehr

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Förderung energetischer Maß... / b) Anlage zum BMF-Schreiben zu förderfähigen und nicht förderfähigen Maßnahmen

Erstmals auch Negativliste: Wie bisher ist auch der Neufassung des BMF-Schreibens eine Anlage beigefügt, in der förderfähige Maßnahmen aufgelistet sind. Neu ist, dass in der Anlage nunmehr auch nicht förderfähige Maßnahmen ausdrücklich aufgelistet werden (Negativliste). Die Angaben der Liste orientieren sich nunmehr an den im Rahmen der BEG EM geförderten Maßnahmen (statt – w...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Förderung energetischer Maß... / 6. Bescheinigung einer Wohnungseigentümergemeinschaft

Bei Eigentumswohnungen können selbstnutzende Eigentümer energetische Sanierungskosten gem. § 35c Abs. 5 EStG nach Rz. 42 (neu) = Rz. 35 (alt) geltend machen für das Sondereigentum: in voller Höhe und für das Gemeinschaftseigentum: anteilig nach der jeweiligen Miteigentumsquote. Beachten Sie: Allerdings verlangt eine Aufteilung für Aufwendungen am Gemeinschaftseigentum aufgrund...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Förderung energetischer Maß... / e) Beauftragung durch einen Baumarkt oder Generalunternehmer

Die fachgerechte Durchführung liegt nach Rz. 51 (neu) auch dann vor, wenn anstelle des Stpfl. ein Baumarkt oder Generalunternehmer als Vertragspartner auftritt und seinerseits ein Fachunternehmen mit der Ausführung der energetischen Maßnahmen beauftragt. Dann ist die Bescheinigung durch das vom Baumarkt oder dem Generalunternehmer beauftragte Fachunternehmen oder eine Person m...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Förderung energetischer Maß... / 3. Minderung des (Gesamt-)Höchstbetrags bei überhöhter Steuerermäßigung

Nach § 35c Abs. 1 S. 5 Halbs. 2 beträgt der Höchstbetrag der Steuerermäßigung nach § 35c EStG 40.000 EUR pro begünstigtem Objekt (sog. Gesamt- [Höchstbetrag]). Eine ausdrückliche Regel zur Wirkung überhöhter, bestandskräftiger Ermäßigungen fehlte in der Altfassung des BMF-Schreibens. Dies hat sich nun geändert: Wird eine Steuerermäßigung nach § 35c EStG materiell-rechtlich üb...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Förderung energetischer Maß... / 2. Gemischte Nutzung beim Betrieb von Photovoltaikanlagen

Reine Stromerzeuger nicht förderfähig: Die Neufassung des BMF-Schreibens stellt nun ausdrücklich klar, dass reine Stromerzeuger – wie PV-Anlagen- nicht förderfähig sind (Rz. 17 [neu] unter Verweis auf Anlage 6 zu § 1 ESanMV). Beachten Sie: Gleichzeitig bleibt das Gebäude nach zutreffender Auffassung des BMF – wie bisher (Rz. 15 [alt]) – auch dann ein begünstigtes Objekt i.S.d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Förderung energetischer Maß... / a) Mehrere energetische Maßnahmen und Gesamtmaßnahme

Die energetische Maßnahme kann gem. § 35c Abs. 1 S. 5 EStG eine oder mehrere energetische Einzelmaßnahmen i.S.d. § 35c Abs. 1 S. 3 Nr. 1-8 EStG umfassen. Wie bisher geht das BMF davon aus, dass eine Einzelmaßnahme auch schrittweise durch mehrere – voneinander getrennt zu beurteilende – energetische Maßnahmen ausgeführt werden kann, z.B. im VZ 2021 Austausch von Fenstern im E...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 139a AO enthält die Verpflichtung, jedem Stpfl. zu dessen eindeutiger Identifizierung im Besteuerungsverfahren ein lebenslanges und unveränderliches Merkmal zuzuordnen. Bei natürlichen Personen ist dies – unabhängig von einer etwaigen Steuerpflicht – mit der steuerlichen Identifikationsnummer nach § 139b AO gelungen. Für Personenvereinigungen und Körperschaften wird ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 4 Speicherung identifizierender Daten (Abs. 3 bis 5a)

Rz. 9 § 139c Abs. 3–5 AO enthalten jeweils eine Aufzählung von Daten, die zur Identifikation des wirtschaftlich Tätigen notwendig sind und deshalb beim BZSt gespeichert werden müssen. Der Gesetzgeber wollte zunächst die Aufzählung der bei wirtschaftlich Tätigen zu speichernden Daten exemplarisch ausgestalten[1], wandelte sie dann aber in eine abschließende um. Abhängig davon...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Darlehen / 1.5.4 Eigenkapitalersetzende Finanzierungshilfen

Hat der darlehensgebende Gesellschafter mit der Gesellschaft vereinbart, das Darlehen solle "wie Eigenkapital" behandelt werden und halten sich die Beteiligten in der Insolvenz der Gesellschaft an diese Abrede, führt der endgültige Ausfall des Darlehensrückforderungsanspruchs zu nachträglichen Anschaffungskosten der Beteiligung, auch wenn der Gesellschafter mit nicht mehr al...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 5 Zweckbestimmung und Zweckbindung (Abs. 6 bis 7)

Rz. 11 § 139c Abs. 6 AO enthält die verfassungsrechtlich gebotenen Regelungen zur Zweckbestimmung der für wirtschaftlich Tätige gespeicherten Daten. Die Regelung ist der in § 139b Abs. 4 AO für die Identifikationsnummer enthaltenen Regelung nachempfunden, sodass sinngemäß auf die dortigen Ausführungen verwiesen wird.[1] Rz. 12 Mit dem Familienleistungsgesetz[2] wurde der dem ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2.3.2 Voraussetzungen für die Förderung (Satz 2)

Rz. 27 Der GKV-Spitzenverband beschließt einheitliche Voraussetzungen für die Förderung. Dieser Verpflichtung ist der Spitzenverband mit Beschluss vom 20.12.2013 nachgekommen (Förderkriterien). Die Fördervoraussetzungen sind für die Mitgliedskassen des GKV-Spitzenverbandes, die Landesverbände der Krankenkassen und die Versicherten verbindlich (§ 217 e Abs. 2). Die Voraussetz...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2.3 Förderung durch die Krankenkassen (Abs. 2)

2.3.1 Fallbezogene Krebsregisterpauschale (Satz 1) Rz. 26 Die Krankenkassen tragen die Finanzierungsverantwortung für den Betrieb klinischer Krebsregister (Betriebskosten). Sie entrichten dazu fallbezogene Krebsregisterpauschalen (vgl. Rz. 48 f.), die sowohl an regionale als auch an zentrale Krebsregister zu zahlen sind. Anspruch auf die Pauschale haben die Krebsregister, die...mehr

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Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2.3.4 Beteiligung der Gesundheitsministerkonferenz (Satz 4)

Rz. 30 Der GKV-Spitzenverband entscheidet über die Fördervoraussetzungen und ihre Änderungen. Er setzt sich darüber mit 2 von der Gesundheitsministerkonferenz der Länder bestimmten Vertretern ins Benehmen. Die Wirksamkeit eines Beschlusses des Spitzenverbandes ist von der Beteiligung der Vertreter abhängig. Ein Stimmrecht bei der Beschlussfassung durch den Spitzenverband ist...mehr

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Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 93 Übersicht über die klinischen Krebsregister: www.adt-netzwerk.de/Forschung_mit_Krebsregisterdaten/Krebsregistrierung. Vereinbarung über die Meldevergütungen für die Übermittlung klinischer Daten an klinische Krebsregister nach § 65 c Abs. 6 Satz 5 SGB V (Krebsregister-Meldevergütung-Vereinbarung) v. 15.12.2014, veröffentlicht auf der Website des GKV-Spitzenverbandes iu...mehr

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Sommer, SGB XI § 7 Aufkläru... / 2.4.1.1 Übermittlungspflicht auf Aufforderung (HS 1)

Rz. 83 Diese Verpflichtung trifft die Kasse bereits unverzüglich nach Eingang des Leistungsantrags des Pflegebedürftigen und nicht erst mit dem Bewilligungsbescheid (so ausdrücklich schon die Gesetzesmotive zum Pflege-Weiterentwicklungsgesetz v. 28.5.2008, vgl. BR-Drs. 718/07 S. 103 f. = BT-Drs. 16/7439 S. 45). Rz. 84 Die zuständige Pflegekasse beschränkt die Aushändigung ein...mehr

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Sommer, SGB XI § 6 Eigenver... / 2.1.1 Mitwirkungspflichten – Überblick

Rz. 19 § 1 SGB V als Bezugsnorm regelt insoweit: Die Krankenversicherung als Solidargemeinschaft hat die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern. Das umfasst auch die Förderung der gesundheitlichen Eigenkompetenz und Eigenverantwortung der Versicherten. Die Versicherten sind für ihre Gesundheit mitvera...mehr

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Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2.3.1 Fallbezogene Krebsregisterpauschale (Satz 1)

Rz. 26 Die Krankenkassen tragen die Finanzierungsverantwortung für den Betrieb klinischer Krebsregister (Betriebskosten). Sie entrichten dazu fallbezogene Krebsregisterpauschalen (vgl. Rz. 48 f.), die sowohl an regionale als auch an zentrale Krebsregister zu zahlen sind. Anspruch auf die Pauschale haben die Krebsregister, die förderfähig sind (Rz. 27).mehr

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Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2.1.6 Landesrecht (Satz 6)

Rz. 23 Die für die Einrichtung und den Betrieb der klinischen Krebsregister (vgl. Rz. 5 ff.) notwendigen Bestimmungen sowie die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten richten sich nach Landesrecht, soweit es keine abweichenden Bestimmungen gibt. Rz. 24 In die Länderkompetenz fallen unter anderem Regelungen zur Festlegung regionaler Einzugsgebieten oder zu Meldepflichten der...mehr

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Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2.3.3 Pflichtinhalt der Fördervoraussetzungen (Satz 3)

Rz. 28 Die Vorschrift benennt wesentliche Inhalte, zu denen der GKV-Spitzenverband in den Fördervoraussetzungen in jedem Fall Spezifikationen zu treffen hat (insbesondere). Weitere Fördervoraussetzungen können beschlossen werden. Das muss auch für die Zukunft gelten, um die Fördervoraussetzungen an aktuelle Entwicklungen anzupassen. Die Fördervoraussetzungen haben Folgendes ...mehr

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Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2.5.5 Abweichende Krebsregisterpauschale (Satz 6, 7)

Rz. 51 Die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen können gemeinsam und einheitlich (vgl. Rz. 44, Rz. 45) mit dem Land eine von Satz 2 oder Satz 9 (vgl. Rz. 48 f.) abweichende Höhe der fallbezogenen Krebsregisterpauschale vereinbaren, wenn dies aufgrund regionaler Besonderheiten erforderlich ist (Satz 6). Die abweichende Pauschale ist zulässig, wenn damit eine ...mehr

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Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2.2 Aktualisierung und Erweiterung des onkologischen Basisdatensatzes (Abs. 1a)

Rz. 25b Die ADT und die GEKID stellen sicher, dass der einheitliche onkologische Basisdatensatz nach Abs. 1 Satz 3 gemeinsam mit den Krebsregistern regelmäßig aktualisiert wird (Satz 1). Die regelmäßige Aktualisierung des Datensatzes ist unabdingbar, um ein hohes wissenschaftliches Niveau für die Forschung mit diesen Daten zu ermöglichen (BT-Drs. 19/28185 S. 55). Die Aktuali...mehr

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Die "Highlights" im steuerl... / 5. Gemeinnützigkeit

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Steueränderungsgesetz 2025 / 3.1 E-Sport als neuer gemeinnütziger Zweck, § 52 Abs. 2 Satz 1 AO

E-Sport ("elektronischer Sport") wird als neuer gemeinnützigen Zweck gefördert. In der Begründung des Gesetzentwurfs wird der E-Sport näher definiert. Danach handelt es sich um einen sportlichen, digitalen Wettkampf, bei dem Menschen mit Hilfe physischer Kontrollelemente (Controller, Tastatur, etc.) Videospiele am Computer oder einer Spielkonsole gegeneinander spielen. Das Sp...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 6.2.3 Entfristung der Mobilitätsprämie

Pendler, die mit ihrem zu versteuernden Einkommen innerhalb des Grundfreibetrags liegen, erhalten seit dem Veranlagungszeitraum 2021 neben der Entfernungspauschale von 38 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer eine Mobilitätsprämie. Die gesetzlichen Regelungen zur Mobilitätsprämie waren bisher bis zum Veranlagungszeitraum 2026 befristet. Im Rahmen des Steueränderungsgesetzes 20...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 6.2.1 Erhöhung Übungsleiterfreibetrag und Ehrenamtspauschale

Um das Ehrenamt zu stärken, werden zum 1.1.2026 der Übungsleiterfreibetrag[1] von bisher 3.000 EUR auf 3.300 EUR sowie die Ehrenamtspauschale[2] von bisher 840 EUR auf 900 EUR angehoben. Im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens sind die erhöhten Freibeträge erstmals auf den laufenden Arbeitslohn anzuwenden, der für einen nach dem 31.12.2025 endenden Lohnzahlungszeitraum gezah...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 6 Gesetzliche Änderungen zum Jahreswechsel 2025/2026

Die Bundesregierung hat im Jahr 2025 weitere gesetzliche Änderungen, die für den Lohnsteuerabzug ab dem Jahr 2026 von Bedeutung sind, beschlossen: Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) Steueränderungsgesetz 2025 Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz 6.1 Aktivrentengesetz Um das Arbeiten im Alter steuerlich zu ...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 6.3.3 BAV-Förderbetrag

Im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung besteht für Arbeitnehmer mit einem geringen Arbeitslohn eine gesonderte steuerliche Förderung. Leistet der Arbeitgeber für einen Arbeitnehmer mit geringem Einkommen Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung, erhält er unter bestimmten Voraussetzungen 30 % seines zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn[1] geleisteten Beit...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 1.2 Änderungen bei Kindern

Die einkommensteuerliche Berücksichtigung eines Kindes erfolgt bei den Eltern durch die Gewährung der Freibeträge für Kinder oder des Kindergelds.[1] Zur steuerlichen Entlastung und Förderung der Familien gilt 2026 ein um 4 EUR angehobenes monatliches Kindergeld von 259 EUR je Kind.[2] Der alternativ zu gewährende Kinderfreibetrag erhöht sich für jeden Elternteil um 78 EUR auf...mehr

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Steueränderungsgesetz 2025 / 2.1 Anhebung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale, § 3 Nr. 26, 26a EStG

Ab dem VZ 2026 wird die Übungsleiterpauschale von 3.000 EUR auf 3.300 EUR und die Ehrenamtspauschale von 840 EUR auf 960 EUR erhöht. Außerdem wird klargestellt, dass die Voraussetzung der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke (§§ 52 bis 54 AO) sowohl für juristischen Person des öffentlichen Rechts als auch für Körperschaften, die unter § 5 Abs. 1 Nr. 9...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 6.1 Aktivrentengesetz

Um das Arbeiten im Alter steuerlich zu fördern, hat die Bundesregierung im Rahmen des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) ab dem 1.1.2026 einen monatlichen Steuerfreibetrag für sozialversicherungspflichtige Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit i. H. v. 2.000 EUR eingeführt. Mit dem Gesetz wird beabsichtigt, durch steu...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / Zusammenfassung

Überblick Durch das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland werden betrieblich genutzte Elektrofahrzeuge steuerlich weiter gefördert. Lohnsteuerlich ist vor allem die Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze bei der Dienstwagenbesteuerung von Bedeutung. Zudem ändern sich ab dem Jahr 2026 die lohnsteuerlichen Regelu...mehr