Fachbeiträge & Kommentare zu Förderung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Unechte Rückwirkung des Gesetzes zur weiteren Förderung der Elektromobilität?

Rn. 1f Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (BGBl I 2019, 2451) datiert vom 12.12.2019. Die Vorschrift, wonach Neubauten nicht begünstigt sind (§ 7h Abs 1a EStG) bzw Bescheinigungen auch die Höhe der Aufwendungen zu enthalten haben (§ 7h Abs 2 S 1 Hs 2 EStG) sind ber...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität (2019)

Rn. 1b Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Art 1 Nr 8 des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v 12.12.2019 (BGBl I 2019, 2451) ergänzte § 7h EStG um einen Abs 1a, wonach Neubauten nicht begünstigt sind, fügte in Abs 2 S 1 einen Hs 2 an, wonach die Bescheinigung die Höhe der Aufwendungen für Maßnahmen nach...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Keine Förderung von Neubauten

Rn. 1g Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Wie bereits unter s Rn 1b ausgeführt, sind ausdrücklich durch § 7h Abs 1a EStG Neubauten von der Förderung ausgeschlossen aufgrund Art 1 Nr 8 Buchst a des Gesetzes v 12.12.2019 (BGBl I 2019, 2451) – vorher entsprach dies bereits der Rspr (s Rn 5a–5c). Der Gesetzgeber (BT-Drs 19/13436, 93) führt dazu aus, dass nach dem Normzweck der Vorschrif...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Nur Förderung inländischer Objekte

Rn. 2d Stand: EL 186 – ET: 01/2026 § 7h Abs 1 S 1 EStG fördert nur im Inland belegene Objekte. Das Problem der Beschränkung der steuerlichen Förderung auf das Inland im Bereich der Abschreibungen (§§ 7 ff EStG) ist nur teilweise vom Gesetzgeber gelöst:mehr

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Vermögensbildung: Förderung durch Sparzulagen

Zusammenfassung Überblick Der Fiskus fördert bestimmte Sparformen durch steuer- und sozialabgabenfreie Arbeitnehmersparzulagen. Hierdurch sollen die Vermögensbildung sowie der Immobilienerwerb von Arbeitnehmern unterstützt werden. Voraussetzung für diese Zulagen ist, dass ein Teil des Arbeitslohns als zusätzliche vermögenswirksame Leistung vereinbart wird oder der Arbeitnehme...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gesundheitsförderung / 6 Förderung der Selbsthilfe

Krankenkassen und ihre Verbände fördern Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen, die sich die gesundheitliche Prävention oder die Rehabilitation von Versicherten bei bestimmten Krankheiten zum Ziel gesetzt haben.[1] Dabei ist neben der Projektförderung auch eine Förderung der gesundheitsbezogenen Arbeit durch Zuschüsse möglich. Der GKV-Spitzenv...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.2 Keine Förderung der Beiträge in der Ansparphase

Als steuerlich nicht gefördert gelten Zuwendungen an einen Pensionsfonds, eine kapitalgedeckte oder umlagefinanzierte Pensionskasse oder für eine Direktversicherung, wenn sie dem individuellen Lohnsteuerabzug des Arbeitnehmers nach den ELStAM (oder in vergleichbarer Weise im Ausland) unterworfen wurden und für sie weder die Altersvorsorgezulage noch der zusätzliche Sonderausg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Transferleistungen / 4 Förderung der beruflichen Weiterbildung bei Transferkurzarbeitergeld

Für Arbeitnehmer, die Anspruch auf Transferkurzarbeitergeld haben, gelten besondere Regelungen für die Förderung einer beruflichen Weiterbildung.[1] Ziel ist es durch eine möglichst früh einsetzende Qualifizierung den Wechsel in eine neue Beschäftigung zu erleichtern. Wichtig Erweiterte Fördermöglichkeiten ab Mai 2020 entlasten Arbeitgeber Mit dem "Gesetz zur Förderung der ber...mehr

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Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 2 Steuerliche Förderung

2.1 Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen 2.1.1 Steuerfreie gesetzliche Aufwandsentschädigungen Aus einer Bundeskasse oder Landeskasse gezahlte Bezüge, die als Aufwandsentschädigung im Haushaltsplan ausgewiesen werden, bleiben nach § 3 Nr. 12 EStG steuerfrei, wenn sie auf einem Bundes- oder Landesgesetz oder auf einer bundes- oder landesgesetzlichen Ermächtigung beruhe...mehr

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Vermögensbildung: Förderung... / 7 Bescheinigung vermögenswirksamer Leistungen

7.1 Ausstellung einer Jahresbescheinigung Das Anlageinstitut muss auf Verlangen des Arbeitnehmers die vermögenswirksamen Leistungen bescheinigen, die im Kalenderjahr angelegt worden sind.[1] Für vermögenswirksame Leistungen, die auf nicht geförderte Anlagearten angelegt worden sind, ist die Ausstellung einer Bescheinigung nicht zulässig. Das gilt für vermögenswirksame Anlagen...mehr

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Flüchtling: Integration/Ein... / 6.5 Förderung aus dem Vermittlungsbudget

Ergänzend zur Beratung und Vermittlung können Leistungen aus dem Vermittlungsbudget zur Anbahnung oder Unterstützung der Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung erbracht werden. Hierzu gehören z. B. Zuschüsse zu Bewerbungskosten oder Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen.[1]mehr

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Vermögensbildung: Förderung... / 13 Anzeigepflichten

13.1 Anlageinstitute Für das Anlageinstitut bestehen Anzeigepflichten, damit das Finanzamt bei vorzeitiger unschädlicher Verfügung die Arbeitnehmersparzulage vor Ablauf von Sperrfristen auszahlen kann und um zu verhindern, dass bei zulagenschädlicher Verfügung vom Finanzamt festgesetzte Sparzulagen bei Eintritt der Fälligkeit zu Unrecht an das Anlageinstitut zugunsten des Arb...mehr

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Vermögensbildung: Förderung... / 4 Höhe der Arbeitnehmersparzulage

4.1 Zulage für Vermögensbeteiligungen Für vermögenswirksame Leistungen, die durch einen Sparvertrag bzw. Kaufvertrag über Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen angelegt werden, wird eine Sparzulage von 20 % für vermögenswirksame Leistungen von höchstens 400 EUR jährlich gewährt (= 80 EUR). 4.2 Zulage für Bausparverträge Zusätzlich wird für vermögenswirksame Leistungen,...mehr

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Vermögensbildung: Förderung... / 11 Unschädliche Verfügungen

11.1 Allgemeine Voraussetzungen Bei Anlagen zulagenbegünstigter vermögenswirksamer Leistungen auf Sparverträge über Wertpapiere oder in andere Beteiligungen, Wertpapier-Kaufverträge, Beteiligungs-Verträge oder Beteiligungs-Kaufverträge, bleibt die Zulagenbegünstigung trotz Verletzung von Sperr- oder Verwendungsfristen in folgenden Fällen bestehen: Der Arbeitnehmer oder sein von ih...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Transferleistungen / 2.1 Voraussetzungen für die Förderung

Die Förderung setzt voraus, dass die betreffenden Arbeitnehmer aufgrund einer Betriebsänderung oder im Anschluss an die Beendigung eines Berufsausbildungsverhältnisses von Arbeitslosigkeit bedroht sind, sich die Betriebsparteien im Vorfeld ihrer Entscheidung über die Einführung von Transfermaßnahmen durch die Agentur für Arbeit beraten lassen, die Maßnahme von einem Dritten dur...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gesundheitsförderung / 7 Förderung der digitalen Gesundheitskompetenz

Die Krankenkassen sind verpflichtet, Angebote zur Förderung der digitalen Gesundheitskompetenz vorzusehen. Die Angebote sollen die Versicherten dazu befähigen, selbstbestimmte Entscheidungen über den Einsatz digitaler Innovationen im Rahmen der Krankenbehandlung zu treffen.[1] Die Nutzung digitaler oder telemedizinischer Anwendungen und Verfahren kann einen Beitrag zur weiter...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ausbildungsbeihilfen / 1.2 Förderung einer zweiten Ausbildung

Ein Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe besteht grundsätzlich nur für die erste Berufsausbildung. Eine zweite Förderung ist dann möglich, wenn zu erwarten ist, dass eine dauerhafte berufliche Eingliederung auf andere Weise nicht erreicht werden kann und die Eingliederung durch eine zweite Berufsausbildung erreicht wird. Nach der vorzeitigen Lösung eines Berufsausbildungsv...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Nur Förderung inländischer Objekte

Rn. 1g Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Wie bei § 7h EStG werden jedoch nur im Inland belegene Objekte gefördert. Das Problem der Beschränkung auf der steuerlichen Förderung auf das Inland im Bereich der Abschreibungen (§§ 7 ff EStG) ist nur teilweise vom Gesetzgeber gelöst:mehr

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Vermögensbildung: Förderung... / Zusammenfassung

Überblick Der Fiskus fördert bestimmte Sparformen durch steuer- und sozialabgabenfreie Arbeitnehmersparzulagen. Hierdurch sollen die Vermögensbildung sowie der Immobilienerwerb von Arbeitnehmern unterstützt werden. Voraussetzung für diese Zulagen ist, dass ein Teil des Arbeitslohns als zusätzliche vermögenswirksame Leistung vereinbart wird oder der Arbeitnehmer sie alternati...mehr

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Vermögensbildung: Förderung... / 3 Anlagearten

Die Anlagearten für die begünstigten vermögenswirksamen Leistungen sind im 5. VermBG aufgezählt.[1] Danach ist die Förderung der vermögenswirksamen Leistungen durch steuer- und sozialabgabenfreie Arbeitnehmersparzulagen beschränkt auf Vermögensbeteiligungen am Produktivkapital als Anlage in Wertpapiere mit Beteiligungscharakter (verbriefte Vermögensbeteiligungen) wie z. B. Ak...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ausbildungsbeihilfen / 1.5 Förderung von ausländischen jungen Menschen/"Flüchtlingen"

Kernvoraussetzung für den Zugang ausländischer junger Menschen zu den Instrumenten und Leistungen der Ausbildungsförderung nach dem SGB III ist, dass die Betroffenen eine Erwerbstätigkeit ausüben dürfen, oder dass ihnen eine Erwerbstätigkeit erlaubt werden kann. Die Förderung steht damit grundsätzlich allen ausländischen jungen Menschen mit einem allgemeinen Zugang zum Arbei...mehr

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Vermögensbildung: Förderung... / 2.3 Nicht begünstigte Lohnzahlungen

Nicht zulagenbegünstigt sind steuerfreie Lohnteile und Einnahmen, die lediglich dienstliche Aufwendungen des Arbeitnehmers ersetzen sollen, z. B. Reisekosten, oder als steuerfreie Lohnersatzleistungen gezahlt werden, z. B. Wintergeld, Saisonkurzarbeitergeld, Mutterschaftsgeld und Insolvenzgeld.mehr

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Vermögensbildung: Förderung... / 1 Beteiligung am Produktivvermögen

1.1 Begünstigte Personen Das 5. Vermögensbildungsgesetz (VermBG) gilt für unbeschränkt und beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer im arbeitsrechtlichen Sinne, Auszubildende, deren Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis dem deutschen Arbeitsrecht unterliegt und Beamte, Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit.[1] Im Zweifel ist eine Person Arbeitnehmer im arbeitsrecht...mehr

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Vermögensbildung: Förderung... / 2 Vermögenswirksame Leistungen

2.1 Begriffsbestimmung Arbeitnehmersparzulagen werden nur für vermögenswirksame Leistungen gewährt. Dies sind Geldleistungen, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer in einer der im 5. VermBG abschließend aufgezählten begünstigten Anlagearten angelegt hat.[1] Der Arbeitgeber hat die vermögenswirksamen Leistungen für den Arbeitnehmer unmittelbar an das Unternehmen, das Institut...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.3 Teilweise Förderung der Beiträge in der Ansparphase

Beruhen die Altersbezüge sowohl auf geförderten als auch auf nicht geförderten Beiträgen, erfolgt in der Auszahlungsphase eine genaue Aufteilung entsprechend der steuerlichen Behandlung der Beiträge in der Ansparphase. Dabei ist grundsätzlich von einer einheitlichen Versorgungszusage und somit für den Aufteilungsmaßstab von einer einheitlichen Behandlung der Beitragskomponen...mehr

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Vermögensbildung: Förderung... / 4.1 Zulage für Vermögensbeteiligungen

Für vermögenswirksame Leistungen, die durch einen Sparvertrag bzw. Kaufvertrag über Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen angelegt werden, wird eine Sparzulage von 20 % für vermögenswirksame Leistungen von höchstens 400 EUR jährlich gewährt (= 80 EUR).mehr

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Vermögensbildung: Förderung... / 3.1 Sparvertrag über Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen

3.1.1 Begünstigte Vermögensbeteiligungen Ein Sparvertrag über Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen ist mit einer inländischen Bank oder Sparkasse oder mit Kreditinstituten in EU-Mitgliedstaaten abzuschließen. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich darin, einmalig oder für die Dauer von 6 Jahren nach Vertragsabschluss vom Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen unmittel...mehr

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Vermögensbildung: Förderung... / Lohnsteuer

1 Beteiligung am Produktivvermögen 1.1 Begünstigte Personen Das 5. Vermögensbildungsgesetz (VermBG) gilt für unbeschränkt und beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer im arbeitsrechtlichen Sinne, Auszubildende, deren Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis dem deutschen Arbeitsrecht unterliegt und Beamte, Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit.[1] Im Zweifel ist eine P...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.1 Förderung der Beiträge in der Ansparphase

Beruhen die Leistungen aus einem Pensionsfonds, einer Pensionskasse oder aus einer Direktversicherung auf steuerfreien Beiträgen nach § 3 Nrn. 63, 63a bzw. Nr. 56 EStG oder § 100 EStG oder auf Kapital, das durch Altersvorsorgezulage bzw. den zusätzlichen Sonderausgabenabzug ("Riester-Förderung")[1] gefördert wurde, unterliegen sämtliche Versorgungsleistungen (Renten- oder Raten...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehrenamt / 2 Steuerliche Förderung

Aus steuerlicher Sicht sind Ehrenämter danach zu unterscheiden, ob die hierfür gewährten Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen oder aus Kassen der Privatwirtschaft gezahlt werden. Für ehrenamtliche Tätigkeiten im öffentlichen Dienst bestehen großzügige Steuerbefreiungen, weil öffentliche Kassen nur Aufwandsersatz leisten. Für nebenberufliche Ehrenämter in der Privatw...mehr

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Vermögensbildung: Förderung... / 13.2 Arbeitgeber

Der Arbeitgeber, bei dem die vermögenswirksamen Leistungen angelegt sind, hat unverzüglich anzuzeigen, wenn vor Ablauf der Sperrfrist über Wertpapiere, die er verwahrt oder von einem Dritten verwahren lässt oder die seine Hausbank verwahrt, durch Veräußerung, Abtretung oder Beleihung verfügt worden ist oder die Wertpapiere endgültig aus der Verwahrung genommen worden sind, der...mehr

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Vermögensbildung: Förderung... / 13.3 Anlageunternehmen

Unternehmen, an denen mit vermögenswirksamen Leistungen nicht verbriefte Beteiligungen (Genossenschaftsanteile, GmbH-Geschäftsanteile, stille Beteiligungen) erworben werden sollen oder erworben worden sind, haben der ZPS ZANS in Berlin unverzüglich anzuzeigen, dass der Arbeitnehmer für die aufgrund eines Beteiligungs-Vertrags oder Beteiligungs-Kaufvertrags angelegten Beträge...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Vermögensbildung: Förderung... / 7.6 Ordnungsbegriff

Der "Institutsschlüssel für die Arbeitnehmersparzulage", die Vertragsnummer und die Sperrfrist bilden den Ordnungsbegriff für das automatisierte Festsetzungs- und Auszahlungsverfahren der Arbeitnehmersparzulage. Das automatisierte Verfahren setzt voraus, dass Inhalt und Darstellung der Vertragsnummer bei der Bescheinigung vermögenswirksamer Leistungen sowie bei der Anzeige ü...mehr

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Vermögensbildung: Förderung... / 3.5 Sparzulagen neben steuerfreien Vermögensbeteiligungen am Unternehmen

Arbeitnehmer können Vermögensbeteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers bis zu 2.000 EUR im Kalenderjahr steuerfrei erhalten.[1] Zu den so begünstigten Anlageformen gehören grundsätzlich auch Vermögensbeteiligungen, für die eine Arbeitnehmersparzulage gewährt wird. Deshalb ist es zulässig, verbilligte direkte Beteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers mit vermögenswirk...mehr

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Vermögensbildung: Förderung... / 4.2 Zulage für Bausparverträge

Zusätzlich wird für vermögenswirksame Leistungen, die auf Bausparverträge oder zum Wohnungsbau angelegt werden, eine Sparzulage von 9 % von höchstens 470 EUR jährlich gewährt (= 43 EUR).[1] Hinweis Höchste Zulage sichern durch 2 Verträge Aufgrund der beiden Förderwege kann die höchstmögliche Arbeitnehmersparzulage nur erhalten, wer sowohl in Vermögensbeteiligungen als auch in ...mehr

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Vermögensbildung: Förderung... / 7.4 Vertragsnummer

Die Vertragsnummer darf höchstens 14-stellig sein und keine Sonderzeichen enthalten. Sie ist für den einzelnen Arbeitnehmer zu vergeben und kann auch für neue Anlageverträge mit dem Arbeitnehmer verwendet werden. Werden vermögenswirksame Leistungen auf von Dritten abgeschlossene Verträge oder auf Gemeinschaftsverträge angelegt, so sind die vermögenswirksamen Leistungen jedes...mehr

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Vermögensbildung: Förderung... / 13.1 Anlageinstitute

Für das Anlageinstitut bestehen Anzeigepflichten, damit das Finanzamt bei vorzeitiger unschädlicher Verfügung die Arbeitnehmersparzulage vor Ablauf von Sperrfristen auszahlen kann und um zu verhindern, dass bei zulagenschädlicher Verfügung vom Finanzamt festgesetzte Sparzulagen bei Eintritt der Fälligkeit zu Unrecht an das Anlageinstitut zugunsten des Arbeitnehmers überwiese...mehr

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Vermögensbildung: Förderung... / 8 Zeitliche Zuordnung vermögenswirksamer Leistungen

Die vom Arbeitgeber gezahlten vermögenswirksamen Leistungen sind steuerpflichtiger Arbeitslohn[1], der dem Lohnsteuerabzug unterliegt. Für ihre zeitliche Zuordnung (Lohnzahlungszeitraum) gilt: Laufende vermögenswirksame Leistungen sind dem Lohnzahlungszeitraum zuzurechnen, dem auch der übrige laufende Arbeitslohn zuzurechnen ist. Sind Abschlagszahlungen geleistet worden, stell...mehr

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Vermögensbildung: Förderung... / 3.1.4 Verwendungsfrist

Die auf dem Sparvertrag über Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen angelegten vermögenswirksamen Leistungen sind nur zulagenbegünstigt, wenn mit den vermögenswirksamen Leistungen eines Kalenderjahres spätestens bis zum Ablauf des folgenden Kalenderjahres Vermögensbeteiligungen erworben werden. Begünstigt ist nur der Erwerb von Beteiligungen, deren Laufzeit nicht vor...mehr

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Vermögensbildung: Förderung... / 10 Auszahlung der Arbeitnehmersparzulage

Die Arbeitnehmersparzulage ist erst dann fällig, wenn die für die Anlageform geltende Sperrfrist abgelaufen ist.[1] Die für die einzelnen Sparjahre festgesetzten Sparzulagen werden nach Ablauf der Sperrfrist in einer Summe ausgezahlt. Unterliegt die Anlageform keiner Sperrfrist, überweist das Finanzamt die Sparzulage nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres an den Arbeitnehm...mehr

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Vermögensbildung: Förderung... / 15 Verwendung von vermögenswirksamen Leistungen zum Zweck der betrieblichen Altersversorgung

Macht ein Arbeitnehmer (z. B. aufgrund eines entsprechenden Tarifvertrags) von der Möglichkeit Gebrauch, zusätzliche vermögenwirksame Leistungen des Arbeitgebers für den Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung über die Durchführungswege Pensionsfonds, Pensionskasse oder Direktversicherung im Rahmen einer Entgeltumwandlung zu verwenden, sind diese Beiträge unter den sonst...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Vermögensbildung: Förderung... / 3.2 Wertpapier-Kaufvertrag

Der Wertpapier-Kaufvertrag[1] wird zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber geschlossen. Aufgrund dieses Kaufvertrags kann der Arbeitnehmer mit vermögenswirksamen Leistungen vom Arbeitgeber sowohl Wertpapiere, die vom Arbeitgeber ausgegeben werden, z. B. Belegschaftsaktien, als auch Wertpapiere fremder Unternehmen erwerben. Verrechnung mit Arbeitslohn Die vermögenswirksam...mehr

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Vermögensbildung: Förderung... / 11.4 Austausch von Wertpapieren oder anderen Beteiligungen

Der Arbeitnehmer kann Wertpapiere, die er aufgrund eines Sparvertrags über Wertpapiere oder andere Beteiligungen erworben hat, vor Ablauf der Sperrfrist zulagenunschädlich gegen andere Wertpapiere austauschen.[1] Dieser Austausch ist aber nur möglich, wenn die aufgrund des Sparvertrags erworbenen Wertpapiere beim Kreditinstitut verwahrt werden. Weitere Voraussetzung ist, das...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Familienpflegezeit / 4 Staatliche Förderung

Zur Finanzierung der Familienpflegezeit erhält der Arbeitnehmer nach § 3 FPfZG unmittelbar vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben ein Darlehen.[1] Das Darlehen ist zinslos und wird in monatlichen Raten ausgezahlt. Das Darlehen wird auch für eine Pflegezeit im Sinne des PflegeZG gewährt. Die Höhe der monatlichen Darlehensraten beträgt maximal die Hälfte...mehr

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Vermögensbildung: Förderung... / 2.2 Begünstigte Lohnzahlungen

Gehört der Arbeitnehmer zu dem durch das 5. VermBG begünstigten Personenkreis, kann der Arbeitgeber für ihn zusätzliche begünstigte vermögenswirksame Leistungen zahlen[1] oder Teile des üblichen bzw. vereinbarten Arbeitslohns vermögenswirksam anlegen, eine Lohnumwandlung ist zulässig.[2] Eine Arbeitnehmersparzulage wird für diese vermögenswirksamen Leistungen nur gezahlt, wen...mehr

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Vermögensbildung: Förderung... / 1.2 Nicht begünstigte Personen

Die folgenden Personen sind von der Begünstigung nach dem 5. VermBG ausgeschlossen, weil sie nicht Arbeitnehmer im arbeitsrechtlichen Sinne sind oder ihr Arbeitsverhältnis nicht deutschem Arbeitsrecht unterliegt: Freiwillig Wehrdienstleistende, wenn sie nicht in einem ruhenden Arbeitsverhältnis stehen; Helferinnen und Helfer, die bestimmte Freiwilligendienste leisten (z. B. ei...mehr

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Vermögensbildung: Förderung... / 6 Vermögenswirksame Leistungen für Angehörige

Der Arbeitnehmer kann vermögenswirksame Leistungen auch auf Verträge anlegen lassen, die von seinem unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen, von ihm nicht dauernd getrennt lebenden Ehe-/Lebenspartnern oder von seinen Kindern abgeschlossen worden sind, solange die Kinder zu Beginn des Kalenderjahres der vermögenswirksamen Leistung das 17. Lebensjahr noch nicht vollendet haben...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Vermögensbildung: Förderung... / 1.1 Begünstigte Personen

Das 5. Vermögensbildungsgesetz (VermBG) gilt für unbeschränkt und beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer im arbeitsrechtlichen Sinne, Auszubildende, deren Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis dem deutschen Arbeitsrecht unterliegt und Beamte, Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit.[1] Im Zweifel ist eine Person Arbeitnehmer im arbeitsrechtlichen Sinne, wenn sie a...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Vermögensbildung: Förderung... / 11.3 Bausparverträge

Werden bei Anlagen nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz Sperrfristen verletzt, ist dies in den Fällen des Todes, des Eintritts eines Behinderungsgrads von mindestens 95 und der Arbeitslosigkeit unschädlich. Bei Anlage von vermögenswirksamen Leistungen auf Bausparverträgen werden Arbeitnehmersparzulagen nicht zurückgefordert, wenn die empfangenen Beträge unverzüglich und unmitt...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Vermögensbildung: Förderung... / 2.1 Begriffsbestimmung

Arbeitnehmersparzulagen werden nur für vermögenswirksame Leistungen gewährt. Dies sind Geldleistungen, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer in einer der im 5. VermBG abschließend aufgezählten begünstigten Anlagearten angelegt hat.[1] Der Arbeitgeber hat die vermögenswirksamen Leistungen für den Arbeitnehmer unmittelbar an das Unternehmen, das Institut oder den Gläubiger zu z...mehr