Fachbeiträge & Kommentare zu Förderung

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Kirchliche Zwecke

Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Unter der Förderung kirchlicher Zwecke i. S. d. § 54 AO (Anhang 1b) wird verstanden, dass eine Körperschaft kirchliche Zwecke verfolgt, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, eine Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, selbstlos zu fördern. Es muss sich also um Religionsgemeinschaften handeln, die den Status der Kör...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Paintball

Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Beim Paintballspiel (auch Gotcha) versuchen zwei Mannschaften die gegnerische Fahne zu erobern und setzen dabei Schusswaffen ein, um den Gegner mit Farbkugeln zu treffen und ihn dadurch vom weiteren Spielgeschehen auszuschalten. Es handelt sich hierbei um ein Mannschaftsspiel, bei dem der Gebrauch von Schusswaffen unselbständiger Teil des eigentlic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.4.1 Allgemeines

Tz. 110 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Unter den Begriff der Spenden fallen alle Ausgaben, die freiwillig und ohne Gegenleistung des Empfängers oder eines Dritten erbracht werden und die weder BA noch WK darstellen. Der BFH (s Urt des BFH v 02.08.2006, BStBl II 2007, 8) hat einer Spende, die im Zusammenhang mit der Aufnahme in einen Golfclub geleistet wurde, den Abzug verwehrt, d...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Entwicklungshilfe/Entwicklungszusammenarbeit

Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Die Förderung der Entwicklungshilfe/Entwicklungszusammenarbeit gilt als besonders förderungswürdiger gemeinnütziger Zweck. Für den steuerbegünstigten Zweck "Förderung der Entwicklungszusammenarbeit" ist die gesetzliche Vorschrift des § 52 Abs. 2 Nr. 15 AO (Anhang 1b) anzuwenden. Unter Entwicklungshilfe versteht man alle Maßnahmen, die dazu dienen, d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Steuerrechtliche Gestaltungsberatung

Rz. 1791 [Autor/Stand] Als Gehilfenhandlung (oder ggf. Anstifterhandlung) kommt zunächst die Mitwirkung an der Gestaltung eines Cum-Ex-Konzepts in Betracht. Ein objektives Fördern der – unterstellten – Haupttat ist auch nicht von der Hand zu weisen. Allerdings dürfte regelmäßig sehr fraglich sein, ob der Berater Kenntnis von dem vollständigen tatsächlich verwirklichten oder ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Pferderennvereine

Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Ein Pferderennverein kann nach § 52 Abs. 2 Nr. 14 AO (Anhang 1b) wegen ausschließlicher, unmittelbarer und selbstloser Förderung der Tierzucht durchaus als eine steuerbegünstigte (gemeinnützige) Körperschaft anerkannt werden. Jedoch liegt nur dann eine steuerbegünstigte Förderung der Tierzucht vor, wenn der Pferderennverein damit die Allgemeinheit u...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 5. Energieerzeugung

Rz. 176.2 [Autor/Stand] Erzeugung von Energie. Energie stellt zivilrechtlich keine Sache dar, weshalb der Begriff in § 8 Abs. 1 Nr. 2 gesondert aufgezählt wird.[2] Unter Erzeugung von Energie ist die Produktion von Energie durch die herkömmlichen Energieträger zu verstehen. Aktiv ist deshalb die Tätigkeit der Kernkraft-, Elektrizitäts-, Gas- und Wasserwerke oder im Bereich d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.5.3 Abzug von Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) oder nur von Spenden für begünstigte Zwecke

Tz. 124 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Nach § 9 Abs 1Nr 2 S 8 KStG sind Mitgliedsbeiträge an Kö, die den Sport (§ 52 Abs 2 Nr 21 AO), kulturelle Betätigungen, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen; die Heimatpflege und Heimatkunde (§ 52 Abs 2 Nr 22 AO) oder Zwecke iSd § 52 Abs 2 Nr 23 AO ("sinnvolle Freizeitgestaltungen") fördern oder deren Zweck nach § 52 Abs 2 S 2 der AO...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4 Zuwendungsbegünstigte Zwecke im Sinne des § 9 Abs 1 Nr 2 KStG

Tz. 130 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 § 9 Abs 1 Nr 2 S 1 KStG verweist bzgl der Zwecke, für die Zuwendungen stlich abzb sind, in vollem Umfang auf die st-begünstigten Zwecke iSd §§ 52 bis 54 AO. Abzb sind hiernach Zuwendungen zur Förderung gemeinnütziger Zwecke (s § 52 AO); hierzu s § 5 Abs 1 Nr 9 KStG Tz 19 ff; abzb sind Zuwendungen für alle gemeinnützigen Zwecke iSd § 52 Abs 2 ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Radsportvereine

Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Radsportvereine verfolgen im Regelfall steuerbegünstigte Zwecke und können als steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken dienende Körperschaften wegen der "Förderung des Sports" anerkannt werden (s. § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO, Anhang 1b). Daneben kann auch die Förderung der Jugendhilfe (§ 52. Abs. 2 Nr. 4 AO, Anhang 1b) umfasst sein. Die Zwecke werden im...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.14.2.3.1 Fehlverwendung der Zuwendung

Tz. 271 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Die Veranlasserhaftung erfasst Fehlverhalten des Empfängers in Zusammenhang mit der Verwendung der Zuwendung (s Urt des BFH v 24.04.2002, BStBl II 2003, 128). Eine Fehlverwendung ist nicht gegeben, wenn der Empfänger die Zuwendung zu dem in der Bestätigung angegebenen st-begünstigten Zweck verwendet hat, auch wenn er im KSt-Veranlagungsverf...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Politische Zwecke

Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Politische Zwecke (Beeinflussung der politischen Meinungsbildung, Förderung politischer Parteien und dgl.) zählen grundsätzlich nicht zu den gemeinnützigen Zwecken i. S. d. § 52 AO (Anhang 1b). Eine gewisse Beeinflussung der politischen Meinungsbildung schließt jedoch die Gemeinnützigkeit nicht aus (s. BFH-Urteil vom 29.08.1984, BStBl II 1984, 844)...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Esoterikvereine

Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Vereine, deren Zielsetzung die Esoterik ist, können nach FG Baden-Württemberg vom 04.02.1988, EFG 1988, 270 nicht als steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Zwecken dienende Körperschaften anerkannt werden. S. auch Vfg. der OFD Ffm vom 20.07.2006, DB 2006, 1765. Diese Rechtsauffassung hat die Verwaltung im AEAO zu § 52 AO TZ 6 (Anhang 2) bestätigt. Dan...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.4.2 Freiwilligkeit der Spende

Tz. 113 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Freiwilligkeit erfordert, dass eine Zuwendung ohne rechtliche (s Urt des BFH v 25.11.1987, BFHE 151, 544; v 12.09.1990, BStBl II 1991, 258; und v 19.12.1990, BStBl II 1991, 234; sowie – für Mitgliedsbeiträge – s Tz 123) oder faktische Verpflichtung (s Urt des BFH v 13.08.1997, BStBl II 1997, 794) erbracht wird. Zum Vorliegen einer Solchen i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.5.2 Freiwilligkeit von Mitgliedsbeiträgen

Tz. 123 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Die Freiwilligkeit von Mitgliedsbeiträgen ist nach der BFH-Rspr (s Urt des BFH v 13.12.1978, BStBl II 1978, 488 und v 25.11.1987, BStBl II 1988, 220) noch zu bejahen, wenn die Mitglieder entweder nicht im rechtlichen Sinne zur Zahlung verpflichtet sind oder wenn die rechtliche Verpflichtung, aufgr derer die Beiträge entrichtet werden, freiw...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.5.3.1.2 Abziehbarkeit von Mitgliedsbeiträgen bei Körperschaften, die ihren Mitgliedern in Zusammenhang mit der Mitgliedschaft geldwerte Vorteile gewähren

Tz. 129 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Nach § 9 Abs 1 Nr 2 S 7 KStG sind Mitgliedsbeiträge an Kö, die Kunst und Kultur gem § 52 Abs 2 Nr 5 AO fördern, soweit es sich nicht um Mitgliedsbeiträge nach § 9 Abs 1 Nr 2 S 8 Nr 2 KStG handelt (hierzu s Tz 124 ff), auch dann abzb, wenn den Mitgliedern Vergünstigungen gewährt werden. Zu diesen Vergünstigungen gehört zB die Beschaffung von...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Möllmann/Zantopp, Reform der Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen durch das "Fondsstandortgesetz", DStR 2020, 2817; Dibbert/Dorn, "FoStoG": Mitarbeiterbeteiligungen werden durch die Änderung der steuerlichen Rahmenbedingungen attraktiver!, Ubg 2021, 405; Fahsel/Bergan, Mitarbeiterbeteiligung reloaded – der neue § 19a EStG, Darstellung und erste Einschätzung, FR 2021, 729; H...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3 Abgrenzung zum Sponsoring

Tz. 106 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Unter Sponsoring wird "…die Gewährung von Geld oder geldwerten Vorteilen durch Unternehmen zur Förderung von Pers, Gr und/oder Organisationen in sportlichen, kulturellen, kirchlichen, wissenschaftlichen, sozialen, ökologischen oder ähnlich bedeutsamen gesellschaftspolitischen Bereichen verstanden, mit der regelmäßig auch eigene unternehmens...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Hintergrund und Rechtsentwicklung der Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 § 19a EStG wurde durch Art 3 des Gesetzes zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1160 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf den grenzüberschreitenden Vertrieb von Organismen für gemeinsame Anlagen (Fondsstandortgesetz – FoStoG) v 03.06.2021 (BGBl I 2021, 1498) – ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Tatbeitrag des Gehilfen ("Hilfe leisten")

Rz. 153 [Autor/Stand] Beihilfe besteht in der "Hilfeleistung" zu einer fremden vorsätzlich begangenen rechtswidrigen Tat. Die Mittel der Beihilfe sind gesetzlich nicht näher konkretisiert. Es genügt jeder Tatbeitrag, der als physische oder psychische Unterstützung, Förderung, Erleichterung, Verstärkung, Absicherung oder Ermöglichung der Tat und nicht als täterschaftliche Beg...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Beratungsbefugnis der Lohns... / 4.4.2 Nebenberufliche selbstständige Tätigkeit als Übungsleiter o. Ä.

Der Lohnsteuerhilfeverein darf Mitglieder beraten, die Einnahmen aus einer nebenberuflichen selbstständigen Tätigkeit im Rahmen einer selbstständigen Arbeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher usw. beziehen, wenn diese in voller Höhe nach § 3 Nr. 26 EStG steuerfrei sind (3.000 EUR bis VZ 2025; ab VZ 2026: 3.300 EUR). Für die Anwendung des § 3 Nr. 26 EStG sind 3 Voraussetzun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.8 ABC Hoheitsbetrieb/Betrieb gewerblicher Art

Tz. 109 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Abfallentsorgung: Zur stlichen Beurteilung der Abfallentsorgung s R 4.5 Abs 6 KStR 2022; s Vfg der OFD Nds v 26.09.2012 (DStR 2013, 259); s Vfg der OFD NRW v 21.05.2014 (FR 2014, 577); s Vfg der OFD Karlsruhe v 07.04.2015 (S 270.6/256 – St 213); s Fiand (KStZ 2013, 26); und s Baldauf/Bürstinghaus (DStZ 2015, 154). Übernimmt eine jur Pers d ö...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.1 In- oder EU-/EWR-ausländische juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentliche Dienststellen als Zuwendungsempfänger (§ 9 Abs 1 Nr 2 S 2 Buchst a KStG)

Tz. 132 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Zum Begriff der jur Pers d öff Rechts und zu einzelnen Erscheinungsformen s § 4 KStG Tz 14 ff. Ob eine ausl jur Pers als jur Pers d öff Rechts anzusehen ist, beurteilt sich nach dem ausl Recht, da für die Einordnung eines ausl Rechtsgebildes das jeweilige Staats- und Verwaltungsrecht maßgebend ist (s Urt des BFH v 22.03.2018, BStBl II 2018,...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Kleingartenvereine/Kleingärtnervereine

Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Die Kleingärtnerei gehört zu den sog. Freizeitzwecken, die in § 52 Abs. 2 Nr. 23 AO (Anhang 1b) zusammengefasst sind. Wie generell gilt auch hier, dass die Förderung der allgemeinen Freizeitgestaltung der Menschen (auch durch Kleingartentum) keinen gemeinnützigen Zweck darstellt. Die gesetzliche Aufnahme dieser Zwecke stellt aber eine grundsätzlich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5 Die Organgesellschaft als übernehmende Körperschaft iSd § 12 Abs 2 S 2 UmwStG (§ 15 S 1 Nr 2 S 1 und 2 KStG)

Tz. 64 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Ein Übernahmegewinn, der sich bei Verschmelzung einer auf eine andere Kö ergibt, bleibt nach § 12 Abs 2 S 1 UmwStG stlich außer Ansatz. Dies ist systematisch zutr die Behandlung, die sich bei Annahme eines Tauschgeschäfts auch bei Anwendung des § 8b Abs 2 S 1 KStG ergeben würde. § 12 Abs 2 S 2 UmwStG erklärt den § 8b KStG für anwendbar, sowe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Unternehmen des Arbeitgebers (§ 19a Abs 3 EStG)

Rn. 45 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Der Anwendungsbereich ist sowohl hinsichtlich der Unternehmensgröße als auch hinsichtlich des Unternehmensalters des ArbG begrenzt. Dies wird durchaus kritisiert, Möllmann/Zantopp, DStR 2020, 2817, 2821; Hamacher/Jeuckens, NWB 2021, 964, 971; BR-Drs 51/21, Beschluss S 6, resultiert jedoch letztlich aus der Fokussierung des Gesetzgebers auf k...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Beihilfeproblematik

Rn. 6 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 § 7c EStG ist eine Sonderabschreibung. Wie bei anderen Sonderabschreibungen auch (s § 7b Rn 4 (Handzik)) stellt sich die Frage, inwieweit eine solche mit Art 107 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der EU, Abl EG Nr C 115 v 09.05.2008, 47, in Kraft seit 01.12.2009, vormals Art 87 EGV) vereinbar ist. Die Ausführungen unter s § 7b Rn 4 (Handzik)...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1 Vorbehalt des § 8 Abs 3 KStG (offene oder verdeckte Einkommensverteilung bzw verdeckte Einlage)

Tz. 97 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Durch den einschr Zusatz in § 9 Abs 1 Nr 2 KStG "vorbehaltlich des § 8 Abs 3 KStG " soll verhindert werden, dass Zuwendungen, die in "Spendenform" gekleidet sind, bei denen es sich jedoch tats um eine (offene oder verdeckte) Einkommensverteilung handelt, das Einkommen unzulässigerweise mindern. Unter diesen Vorbehalt fallen zunächst solche Zuw...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.2 Elektronutzfahrzeuge und elektrisch betriebene Lastenfahrräder (§ 7c EStG)

Tz. 77 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Bei neuen Elektronutzfahrzeugen sowie elektrisch betriebenen Lastenfahrrädern kann neben der linearen Abschreibung nach § 7 Abs. 1 EStG eine Sonderabschreibung i. H. v. 50 % der Anschaffungskosten in Anspruch genommen werden (§ 7c EStG). Die Regelung gilt grundsätzlich (s. jedoch den nachfolgenden Hinweis!) für nach dem 31.12.2019 und vor de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Rechtsentwicklung der Vorschriften zum Abzug von Zuwendungen für steuerbegünstigte Zwecke

Tz. 81 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die Vorschriften zum Abzug von Zuwendungen für st-begünstigte Zwecke unterliegen stetigen Änderungen, insbes zur Anpassung an die gesellschaftspolitischen Entwicklungen (Förderung des bürgerschaftlichen Engagements usw). Allein seit dem Jahr 2010 ist es zu folgenden Rechtsänderungen im Bereich des Abzugs von Zuwendungen für st-begünstigte Zw...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Pfennigbasare

Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Als "Pfennigbasar" werden häufig die Verkaufsveranstaltungen bezeichnet, bei denen gemeinnützigen Zwecken dienende Körperschaften die von den Mitgliedern gebastelten und gespendeten Gegenstände zugunsten des steuerbegünstigten Zwecks veräußern. Diese Veranstaltungen dienen also in erster Linie der Mittelbeschaffung für den Verein. Mit der Durchführun...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Erziehung

Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Die Förderung der Erziehung ist ein steuerbegünstigter (gemeinnütziger) Zweck (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO, Anhang 1b). Erziehung soll der Formung junger Menschen dienen, um sie zu befähigen, selbständig und verantwortlich die Aufgaben des Lebens zu bewältigen. Dazu gehören Wissensvermittlung, Willens- und Charakterbildung u. a. mehr. Die Erziehung umfass...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ce) Tätigkeitsvergütungen an Geschäftsführer der Komplementär-GmbH

Rn. 48 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Leistungen des Gesellschafters einer PersGes, die sich wirtschaftlich als Beitrag zur Förderung des gemeinsamen Gesellschaftszwecks qualifizieren lassen, fallen unter die Bestimmung des § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 Hs 2 EStG (s Rn 12c zu (4) und s Rn 84 ). Vergütungen (Gehalt, Tantieme uÄ) der geschäftsführenden GmbH an den in ihren Diensten stehenden ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Kinovereine

Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Vereine, die nach ihrer Satzung den Betrieb eines kommunalen Kinos bezwecken, können laut einer Verfügung des OFD Frankfurt a. M. vom 31.01.1995, AZ: S 0171 A-51 – St II 12 (s. Erlass des HMdF vom 25.01.1995, KStK § 5 KStG Karte H 83) wegen der Förderung von Kunst und Kultur als gemeinnützig anerkannt werden. Der Förderzweck "Kunst und Kultur" ist ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Gemeinnützigkeitsrechtliche Würdigung

Tz. 1 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Bei Körperschaften die Schulen betreiben, ist zwischen Ersatzschulen und Ergänzungsschulen zu unterscheiden (AEAO Nr. 4 Satz 1 zu § 52 AO; Anhang 2). Ersatzschulen werden von den zuständigen Landesbehörden genehmigt, wenn eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird, d. h. es findet von vornherein ke...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Überblick gewöhnliche und erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen

Rn. 12a Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Eine Übersicht über den Bereich der gewöhnlichen Absetzungen, erhöhten Absetzungen und Sonderabschreibungen zeigt folgendes Bild:mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Kleintierzuchtvereine

Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Die Kleintierzuchtvereine können unter den Begriff der Tierzucht, der unter § 52 Nr. 23 AO (Anhang 1b) gefasst wird, subsumiert werden. Tierzucht ist die planmäßige Paarung von Tieren zur Erzeugung von Nachkommen mit bestimmten erblichen Eigenschaften und/oder Merkmalen. Da die Förderung der Tierzucht nicht auf bestimmte Tierarten beschränkt ist, k...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Gemeinnützigkeit

Tz. 1 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Nach § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO, Anhang 1b ist die "Förderung des Sports" (hier: des Kegelsports) ein gemeinnütziger und somit steuerbegünstigter Zweck. Der Begriff des Sports umfasst auch den Kegelsport, wenn er wettkampf- und turniermäßig ausgeübt wird. Wichtiges Indiz ist ein geordneter Trainingsbetrieb (Trainingsplan, regelmäßige Trainings, Fo...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 9 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 § 7a EStG betrifft erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen. Die Absetzungen nach § 7 Abs 1, 2, 4, 5 EStG (soweit noch anwendbar, s § 7 Rn 2c (Handzik)) und § 7 Abs 5a EStG sind keine "erhöhten", sondern gewöhnliche Absetzungen (s Rn 9b, 10). Rn. 9a Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Beide Begriffe "erhöhte Absetzungen" und "Sonderabschreibungen" ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Handlungseinheit oder Handlungsmehrheit bei mehreren Tatbeteiligten

Rz. 910 [Autor/Stand] Die Frage nach Tateinheit oder Tatmehrheit ist bei mehreren Tatbeteiligten (Täter oder Teilnehmer) nach dem Tatbeitrag des jeweiligen Beteiligten selbständig zu beurteilen.[2] Über die Konkurrenz mehrerer Beteiligtenhandlungen entscheidet also nicht die Anzahl der Delikte, zu denen Mit- oder mittelbare Täterschaft vorliegt bzw. Anstiftung oder Beihilfe ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 19. BMF, Schr. v. 22.12.2023 — IV B 5 - S 1340/23/10001 :001 — DOK 2023/1175923, BStBl. I 2023, Sondernr. 1 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes [AEAStG] — Auszug § 8 AStG betreffend

Rz. 19 [Autor/Stand] Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetztes — Auszug zu § 8 AStG 8. Einkünfte von Zwischengesellschaften 8.0. Grundsätze 316 § 8 Abs. 1 AStG definiert im Wege einer abschließenden Aufzählung die Tatbestände, die zu aktiven Einkünften führen. Für diese Einkünfte ist die ausländische Gesellschaft nicht Zwischengesellschaft; insoweit ist die Hinzurechnu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Einführung

Rn. 1 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Hinweis: § 7c EStG idF des Gesetzes zur weiteren Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (v 12.12.2019, BGBl I 2019, 2451) ist noch nicht in Kraft getreten, ausführlich dazu unter s Rn 7. A. Rechtsentwicklung 1. Der frühere Regelungsinhalt des § 7c EStG Rn. 1a Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Die Vorschrift d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Degressive Gebäudeabschreibung / 6 Nachträgliche Minderung der Bemessungsgrundlage

Mindert sich die Bemessungsgrundlage in einem auf das Jahr der Anschaffung oder Herstellung folgenden Jahr aufgrund der Bewilligung eines Zuschusses, bleiben die AfA-Sätze nach § 7 Abs. 5 EStG weiterhin maßgebend. Infolge der "zu hohen" AfA in den Jahren vor der Bewilligung des Zuschusses kann sich der Abschreibungszeitraum auf weniger als 25 bzw. 40 Jahre verkürzen. Hinweis...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Standort und Zweck der Norm

Rn. 1 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 § 7a EStG gehört zu den Vorschriften über die Gewinnermittlung (§§ 4–7i EStG, § 7k EStG ist weggefallen). Die Vorschrift enthält einige allg Bestimmungen für §§ 7b–7i EStG betreffend erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen, sozusagen einen "Allgemeinen Teil" für diesen Bereich, der wichtige Regelungen "vor die Klammer zieht" (R 7a Abs 1 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Sonderabschreibungen

Rn. 12 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Auch für den Begriff der "Sonderabschreibungen" gibt es keine Legaldefinition. Das Wort soll deutlich machen, dass hier eine zusätzliche Abschreibung neben der linearen erfolgen darf (§ 7a Abs 4 EStG), s Schubert/Schieler in Beck-BilKo, § 253 HGB Rz 251 (14. Aufl 2024). Dass man von Sonder-"Abschreibungen" statt von Sonder-"Absetzungen" (vgl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Blesinger, Der Schutz des Familienleistungsausgleichs ab dem 1.1.1996 durch das Steuerstrafrecht, wistra 1996, 255; Haag, Kindergeld und Steuerstrafrecht, ZTR 1999, 12; Hellmann, Konsequenzen der strafbefreienden Erklärung nach dem Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit für die Verfolgung von Nichtsteuerstraftaten, wistra 2004, 201; Heuermann, Kindergeld und Einkommenste...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. § 7 Satz 7 GewStG

Rz. 210 [Autor/Stand] Hinzurechnungsbeträge i.S. des § 10 AStG. § 7 Satz 7 GewStG ist gem. § 36 Abs. 1 GewStG erstmals für den Erhebungszeitraum 2016 anzuwenden. Nach der Vorschrift gelten Hinzurechnungsbeträge i.S. des § 10 Abs. 1 für gewerbesteuerliche Zwecke als solche Einkünfte, die in einer inländischen Betriebsstätte anfallen. Die Formulierung des § 7 Satz 7 GewStG ist...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Eislaufsport

Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Vereine, die den Eislaufsport (Eisschnelllauf, Eiskunstlauf, Eistanzen) fördern, können als steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft anerkannt werden. Maßgebend für die Steuerbegünstigung wegen Gemeinnützigkeit ist die Förderung des Sports i. S. d. § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO (Anhang 1b). Eine Einordnung ist regelmäßig dann möglich, wenn die Tätig...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Mitgliedsbeiträge

Tz. 10 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 § 18 ErbStG (Anhang 12e) befreit Mitgliedsbeiträge an Personenvereinigungen, die nicht lediglich die Förderung ihrer Mitglieder zum Zweck haben, soweit diese im Kalenderjahr 300 EUR nicht übersteigen, und die nicht unter die Befreiungsvorschriften der §§ 13 Abs. 1 Nr. 16 und 18 ErbStG (Anhang 12e) fallen. Die Grenze von 300 EUR ist ein Freib...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Inhalt des § 9 Abs 1 Nr 2 KStG

Tz. 3 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 § 9 Abs 1 Nr 2 KStG regelt die Abziehbarkeit von Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) zur Förderung stbegünstigter Zwecke iSd §§ 52 bis 54 AO und ersetzt die Vorschrift des § 10b EStG für den Bereich der KSt. Nach der Rspr des BFH (s Urt des BFH v 21.10.1981, BStBl II 1982, 177) ist die Regelung wie eine Gewinnermittlungsvorschrift anz...mehr