Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzamt

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewerbesteuererklärung 2024 / 8 Vorauszahlungen

Der Unternehmer hat für die Gewerbesteuer vierteljährliche Vorauszahlungen zu leisten, und zwar jeweils am 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. Bei einem abweichenden Wirtschaftsjahr sind die Vorauszahlungen während des Wirtschaftsjahrs zu entrichten, das in dem Erhebungszeitraum (= Kalenderjahr) endet: Die Höhe der Vorauszahlungen soll nach Möglichkeit der später festzusetzenden ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewerbesteuererklärung 2024 / 1 Steuererklärungspflicht – Abgabefrist

Verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, sind Einzelunternehmen, Personenhandelsgesellschaften und gewerblich geprägte Personengesellschaften, deren Gewerbeertrag im Erhebungszeitraum den Betrag von 24.500 EUR überstiegen hat. [1] Außerdem Kapitalgesellschaften (AG, KGaA, GmbH), wenn sie nicht von der Gewerbesteuer befreit sind[2] sowie Genossenschaften einschließlich eu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewerbesteuererklärung 2024 / 4.14 Angaben zur Verlustfeststellung (Zeilen 129-142a)

Die Eintragungen ab Zeile 129 betreffen im Wesentlichen den vortragsfähigen Gewerbeverlust.[1] Gewerbeverluste (Gewinn oder Verlust + Hinzurechnungen ./. Kürzungen) können ohne zeitliche Beschränkungen vorgetragen werden, d. h. sie mindern in den Folgejahren den jeweiligen Gewerbeertrag bis zu ihrem völligen Verbrauch. Dagegen ist ein Verlustrücktrag nicht möglich. Die Verrech...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Vorsteuerabzug

Rz. 19 Entrichtet ein Unternehmer oder dessen Vertreter ausschließlich Umsatzsteuern über das besondere Besteuerungsverfahren § 18i UStG, können damit zusammenhängende im Inland anfallende Vorsteuern nach Maßgabe des § 59 S. 1 Nr. 4 UStG grundsätzlich nur im Rahmen des Vergütungsverfahrens gem. § 18 Abs. 9 UStG geltend gemacht werden. Erbringen diese Unternehmer im Inland noc...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schenkung als Gestaltungsmi... / [Ohne Titel]

StB Dipl.-Finw. Karl-Heinz Günther[*] Eine als freigebige Zuwendung i.S.v. § 7 ErbStG zu wertende Schenkung kann neben einer Schenkungsteuerpflicht in anderen Steuerbereichen (insb. im Bereich der Einkommensteuer) unangenehme Rechtsfolgen auslösen, wenn sie als Gestaltungsmissbrauch (§ 42 AO) angesehen wird und dadurch das angestrebte einkommensteuerliche Ergebnis nicht errei...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Haftungsfragen im Verein / 1.3 Woraus können Ansprüche gegen den Verein entstehen?

Wie bereits dargestellt, ergibt sich für den e. V. aus seiner Rechtsnatur als juristische Person, dass er für etwaige Ansprüche seiner Mitglieder oder Dritter haftbar gemacht werden kann. Diese Ansprüche können sehr unterschiedlicher Natur sein. Praxis-Beispiel Beispiel 1 Der Geschäftsführer des Vereins (nicht im Vorstand nach § 26 BGB) schließt einen Mietvertrag über neue Räu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Spanien: Gemeinspanisches R... / 3. Steuererklärungspflichten und zuständiges Finanzamt

Rz. 303 Im Erbfall wird die Veranlagung durch das Finanzamt des Wohnsitzes des Erblassers durchgeführt. Hat der Erblasser seinen Wohnsitz außerhalb Spaniens, so ist nach seiner Wahl entweder das Finanzamt Madrid oder das Finanzamt zuständig, in dessen Amtsbezirk der in Spanien residente, erbberechtigte Begünstigte seinen gewöhnlichen Wohnsitz hat. Rz. 304 Im Fall der Schenkun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / C. Muster: Antrag auf Pfändung des Erstattungsanspruchs aus einem Lohnsteuerjahresausgleich des Schuldners gegenüber dem Finanzamt

Rz. 1003 Muster 8.153: Antrag auf Pfändung des Steuererstattungsanspruchs An das Amtsgericht – Vollstreckungsgericht – _________________________ Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses Hierdurch zeige ich an, dass ich den Gläubiger _________________________ vertrete. Im Namen und in Vollmacht desselben beantrage ich unter Bezugnahme auf die in der Anlage be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Griechenland / 2. Änderung der Fälligkeit durch Bescheid des Finanzamtes

Rz. 118 Eine für den ausländischen Erben eventuell sehr interessante Ausnahme ist in Art. 8 Abs. 1 grErbStG vorgesehen. Danach kann der Vorgesetzte des zuständigen Finanzamtes in den dort aufgezählten Fällen durch Bescheid die Fälligkeit der Erbschaftsteuer verlängern. Im hier interessierenden Kontext sind die Fälle der Sätze unter b) und c) von besonderer Bedeutung. Nach di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / II. Drittschuldner

Rz. 988 Die Drittschuldnereigenschaft ergibt sich gem. § 46 Abs. 7 AO für die Finanzbehörde i.S.v. § 6 AO, die über den Anspruch entschieden oder zu entscheiden hat. Die örtliche Zuständigkeit ergibt sich aus §§ 17–29 AO. Beispielhaft seien folgende Drittschuldnerzuständigkeiten, in Abhängigkeit von der Steuerart, angeführt:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Portugal / VI. Abwicklung der Stempelsteuer

Rz. 233 Steuerschuldner ist im Erbfall der Erbwalter (Cabeça-de-casal). Wer diese Funktion ausübt, ist in den Art. 2080 ff. CC geregelt. Grundsätzlich ist der Erbwalter der überlebende Ehegatte, soweit dieser nicht rechtlich vom Erblasser getrennt gelebt hat (siehe Rdn 134 f.). Rz. 234 Der Erbwalter und jeder Begünstigte sind zudem verpflichtet, den Tod des Erblassers, die To...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Faktorverfahren Lohnsteuer / 2 Berechnung des Faktors

Auf Basis der voraussichtlichen Jahresarbeitslöhne ermittelt das Finanzamt die voraussichtliche Jahreslohnsteuer in der Steuerklasse IV getrennt für jeden Ehe-/Lebenspartner. Bei jedem Ehe-/Lebenspartner werden die ihm persönlich zustehenden Freibeträge berücksichtigt (Grundfreibetrag, Vorsorgepauschale, Arbeitnehmer-Pauschbetrag). Auf Antrag sind zudem Lohnsteuerfreibeträge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Italien / V. Erbschaftsteuererklärung, Festsetzung, Erhebung

Rz. 319 Die Erben und die Vermächtnisnehmer sind verpflichtet, auf einem amtlichen Vordruck innerhalb von zwölf Monaten nach dem Todesfall beim aufgrund des Wohnsitzes des Erblassers zuständigen Finanzamt eine von mindestens einem Erben oder Vermächtnisnehmer zu unterzeichnende Erbschaftsteuererklärung abzugeben. Bis zum 13.12.2014 galt eine Ausnahme, wenn sich im Nachlass k...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] § 399 AO entspricht dem seinerzeitigen § 433 RAO. Die Vorschrift des § 433 RAO war im Zuge der Reform des Steuerstrafverfahrensrechts erlassen worden, die aufgrund der Entscheidung des BVerfG aus dem Jahr 1967[2] über die Verfassungswidrigkeit der Strafgewalt der Finanzämter notwendig geworden war. Durch sie wurde das Verhältnis zwischen dem Finanzamt als...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Polen / 3. Bewertung des Nachlasses

Rz. 124 Artikel 7 Abs. 1 ErbStG bestimmt, dass zur Errechnung der Bemessungsgrundlage der Wert der erworbenen Gegenstände und Vermögensrechte nach Abzug der Lasten und Schulden (reiner Wert) ermittelt, gemäß dem Zustand der Gegenstände und der Vermögensrechte zum Tage deren Erwerbs und der Marktpreise vom Tage der Entstehung der Steuerpflicht, zugrunde gelegt wird. Diese Reg...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Auslagene... / 10 Werbungskostenersatz

Sachverhalt Einem Arbeitnehmer werden im Laufe des Jahres entstandene Kosten für selbst beschaffte Fachliteratur von 2.000 EUR ersetzt. Eine Lohnsteuerprüfung greift diesen Vorgang auf und besteht auf einer Versteuerung als steuerpflichtigen Werbungskostenersatz. Aus den 2.000 EUR ergibt sich eine Lohnsteuer von 500 EUR. Wer trägt die Lohnsteuer und die Sozialversicherungsbei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Türkei / V. Zuständigkeit und Fristen

Rz. 122 Für die Steuerveranlagung zuständig ist nach Art. 6 VVK das Finanzamt des Ortes, in dem zum Zeitpunkt des Erbanfalls der Erblasser seinen Wohnsitz hatte; bei juristischen Personen ist der Sitz entscheidend. Hatte der Erblasser seinen Wohnsitz im Ausland, so kommt es auf den letzten Wohnsitz im Inland an. Falls der Erblasser zu keinem Zeitpunkt einen Wohnsitz im Inlan...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Ham... / 6. Steuererklärung und Anzeigen (Abs. 5 und 6)

Rz. 236 [Autor/Stand] Die Aufforderung zur Abgabe einer Erklärung durch öffentliche Bekanntmachung nach § 228 Abs. 1 Satz 3 BewG erfolgt durch das zuständige Finanzamt mittels Allgemeinverfügung. Abweichend von § 228 Abs. 2 BewG sind die Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse, die sich auf die Höhe des Grundsteuerwerts auswirken oder zu einer Nachfeststellung oder der Auf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Unterlagen der Finanzverwaltung

Rz. 96 [Autor/Stand] Der Steuerpflichtige muss grds. auch damit rechnen, dass die Finanzverwaltung Vergleichsmieten zur Ermittlung der üblichen Miete heranzieht, wobei sich die Finanzverwaltung auf interne Unterlagen stützen kann. Dabei wird es sich in erster Linie um die ertragsteuerlichen Unterlagen handeln, aus denen sich tatsächliche Mietzahlungen ergeben. Rz. 97 [Autor/S...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Griechenland / XI. Erklärungspflichtige

Rz. 135 Der Steuerpflichtige (also der Erwerbsberechtigte, siehe Rdn 105) ist verpflichtet, eine Steuererklärung für das erworbene Vermögen beim zuständigen Finanzamt einzureichen (Art. 61 i.V.m. Art. 68 grErbStG). Die im Ausland wohnenden Erklärungspflichtigen dürfen die Steuererklärung auch beim zuständigen griechischen Konsulat einreichen (Art. 68 Abs. 6 grErbStG). Rz. 13...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Finnland / II. Abwicklung von in Finnland belegenem Nachlass, wenn der Erblasser außerhalb Finnlands wohnt

Rz. 108 Das Nachlassinventar (siehe Rdn 81 ff.) ist nur in den Fällen zu errichten, in denen der Erblasser seinen letzten Wohnsitz in Finnland hatte.[33] Auf der Basis des Nachlassinventars wird die Erbschaftsteuer erhoben. Das Nachlassinventar ersetzt die Erbschaftsteuererklärung. Rz. 109 Hatte der Erblasser seinen letzten Wohnsitz außerhalb Finnlands, wird statt der Erricht...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Rechtsbehelf bei Verstoß gegen eine Übergangregel

Rz. 50 [Autor/Stand] Weigert sich das zuständige Finanzamt, den Grundsteuerwert aufgrund der Übergangsregelung günstiger festzustellen, kann der Steuerpflichtige unmittelbar mit dem Einspruch ( § 347 AO) und bei einem erfolglosen Rechtsbehelf mit der Anfechtungsklage (§ 40 Abs. 1 FGO) gegen die Grundsteuerwertfeststellung vorgehen. Er muss also nicht zunächst einen gesonderte...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Elektronische Übermittlungspflicht

Tz. 7 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 § 25 EStG i. V. m. § 56ff. EStDV sieht eine elektronische Übermittlung der betreffenden Steuererklärungen nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz an das Finanzamt vor. Hierbei ist der Datensatz mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Die hierzu maßgebenden Regeln sind seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Mietgutachten

Rz. 104 [Autor/Stand] Der Steuerpflichtige kann die übliche Miete durch ein Mietgutachten nachweisen. Das Mietgutachten ist von einem Sachverständigen oder dem örtlich zuständigen Gutachterausschuss zu erstellen. Das Mietgutachten ist – neben dem für die ganze wirtschaftliche Einheit möglichen Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG – die einzige von der Fina...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Polen / 1. Gegenstand der Erbschaftsteuer

Rz. 117 Grundlegender Rechtsakt im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer ist das Gesetz vom 28.7.1983 über die Erbschaft- und Schenkungsteuer ( ErbStG).[24] Dieses Gesetz regelt – was man schon aus dessen Titel ersehen kann – die Besteuerung des Vermögenserwerbs nicht nur im Wege der Vererbung, sondern auch im Wege einer Schenkung. Rz. 118 Gemäß Art. 1 Abs. 1 ErbStG unter...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Gesetzliche Ausgangssituation

Rz. 89 [Autor/Stand] Bei der Grundsteuerbewertung hat der Bundesgesetzgeber – anders als bei der Grundbesitzbewertung (vgl. § 198 BewG) – nicht die Möglichkeit des Nachweises eines niedrigeren gemeinen Werts vorgesehen. Damit ist es dem Steuerpflichtigen grds. nicht möglich, einen vom Grundsteuerwert abweichenden niedrigeren (Verkehrs-)Wert für das Grundstück bzw. Erbbaurech...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Estland / II. Einkommensteuer

Rz. 65 Die Erbschaft unterliegt nach dem Einkommensteuergesetz [44] keiner direkten Einkommensteuer.[45] Werden Gegenstände aus dem Nachlass verkauft, die nicht im persönlichen Gebrauch[46] des Erben waren, so fällt darauf Einkommensteuer an.[47] Wird eine geerbte Immobilie verkauft, die zum Zeitpunkt des Verkaufes nicht Wohnsitz des Verkäufers war, fällt auch darauf Einkomme...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Finanzbehörde i.S.d. § 399 Abs. 1 AO

Rz. 10 [Autor/Stand] Finanzbehörden i.S.d. § 399 AO sind nach der Legaldefinition des § 386 Abs. 1 Satz 2 AO das Hauptzollamt, das Finanzamt, das Bundeszentralamt für Steuern und die Familienkasse (s. § 386 Rz. 31 ff.), soweit sie die jeweils sachlich (§ 387 AO) und örtlich (§ 388 AO) zuständige Finanzbehörde sind. Organisatorisch sind bei den Finanzämtern und Hauptzollämter...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Irland / 2. Executor

Rz. 168 Der Erblasser hat die Möglichkeit, Einfluss auf die Person des personal representative zu nehmen, indem er im Testament einen sog. executor bestimmt. Es können auch mehrere Personen benannt werden.[236] Dabei kommen sowohl natürliche als auch juristische Personen in Betracht. Die Ernennung kann auch unter einer Bedingung erfolgen; sie kann ferner befristet und auf ei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Gegenstand und Zweck der Regelung

Rz. 680 [Autor/Stand] Nach § 387 Abs. 2 AO kann die Zuständigkeit in Steuerstrafverfahren durch Rechtsverordnung für den Bereich mehrerer Finanzbehörden auf eine Gemeinsame Strafsachenstelle oder ein Strafsachenfinanzamt übertragen werden (s. § 387 Rz. 34 ff.). Die Konzentration der Zuständigkeit hat zur Konsequenz, dass die Gemeinsame Strafsachenstelle die sich aus § 399 Ab...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Österreich / 6. Gemeinsames Verfügungsrecht über Sparvermögen

Rz. 108 Nach österreichischem Recht besteht die Möglichkeit, dass mehrere Personen gemeinsam Inhaber eines Safes, Sparbuches oder Wertpapierdepots werden. Jeder Inhaber ist einzeln zugriffsberechtigt. Mit Einführung der Kapitalertragssteuer ist die Verpflichtung der Banken, Sparvermögenswerte ihrer Kunden bei deren Ableben dem Finanzamt zu melden, weggefallen. Seither werden...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Tatsächliche Verständigung

Rz. 360 [Autor/Stand] Ungeklärt ist weiter, ob eine tatsächliche Verständigung ein Erlöschen i.S.v. § 73e StGB bewirkt. Immerhin soll die Regelung des § 73e StGB "vergleichsfreundlich" wirken.[2] Nach hier vertretener Ansicht muss das Gleiche gelten, was auch sonst für das Bestehen, Erlöschen oder die Durchsetzbarkeit von Steueransprüchen insb. der Höhe nach gilt.[3] Findet ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Verhältnis von steuerlichem und strafprozessualem Arrest

Rz. 455 [Autor/Stand] Umstritten und auch nach der Reform weiterhin nicht befriedigend gelöst ist das grundsätzliche Verhältnis von steuerlichem und strafprozessualem Arrest[2]. Das Verhältnis zwischen strafprozessualem und abgabenrechtlichem dinglichen Arrest ist bislang gesetzlich nur unzureichend geregelt. Den konstruktiven Unterschieden wird in keinster Weise Rechnung ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Finnland / II. System der Erbschaftsteuer

Rz. 114 Das finnische Erbschaftsteuerecht ist in dem Gesetz für Erb- und Schenkungsteuer geregelt. Besteuert wird nicht der Nachlass als solcher, sondern der Anteil des jeweils Begünstigten (Erbanfallsteuer). Von der Grundidee her wird die Erbschaftsteuer daher erst nach der Auseinandersetzung des Nachlasses erhoben. Da diese aber üblicherweise eine gewisse Zeit in Anspruch ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Ham... / 2. Erlassvoraussetzungen (Abs. 1)

Rz. 271 [Autor/Stand] In besonders gelagerten Härtefällen kann die Steuer bei Gebäuden nach § 8 Abs. 1 HmbGrStG teilweise erlassen werden. Rz. 272 [Autor/Stand] Der Erlass kam nach § 8 Abs. 1 Satz 1 HmbGrStG zunächst für nicht zu Wohnzwecken genutzte Gebäude in Betracht, wenn ein besonders gelagerter, nicht rohertragsbedingter Härtefall vorliegt. Mit Wirkung ab dem 1.1.2025 w...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Vermögensarrest zur Sicherung der Wertersatzeinziehung (§§ 111e ff. StPO)

a) Einführung Rz. 470 [Autor/Stand] Ist die Annahme begründet, dass die Voraussetzungen der Einziehung von Wertersatz vorliegen, so kann gem. § 111e Abs. 1 StPO zur Sicherung der Vollstreckung der Vermögensarrest in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Betroffenen angeordnet werden. Liegen dringende Gründe für diese Annahme vor, so soll der Vermögensarrest angeordnet ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
S / 9 Steuerstrafverfahren, Besonderheiten [Rdn 4333]

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Einführung

Rz. 450 [Autor/Stand] Um der Gefahr entgegenzuwirken, dass bereits vor Abschluss des Ermittlungsverfahrens Vermögensgegenstände beiseite geschafft werden, sieht die StPO – wie auch die AO in §§ 324 ff. AO – bereits im Ermittlungsverfahren einstweilige Maßnahmen zur Sicherstellung von Vermögenswerten vor. In der Praxis ist auch vom "Haftbefehl fürs Geld" die Rede. Angesichts ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Anzeigepflicht

Rz. 86 [Autor/Stand] Die Anzeigepflicht bei der Grundsteuerbewertung wird im § 228 BewG geregelt. Danach ist die Änderung der tatsächlichen Verhältnisse, die sich auf die Höhe des Grundsteuerwerts, die Vermögensart oder die Grundstücksart auswirken oder zu einer erstmaligen Feststellung führen kann, auf den Beginn des der Änderung folgenden Kalenderjahres anzuzeigen (§ 228 A...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Faktorverfahren Lohnsteuer / 5 Notwendige Angaben und Nachweise

Zur Ermittlung des Faktors werden folgende Angaben der Ehe-/Lebenspartner benötigt: Höhe der jeweiligen voraussichtlichen Bruttoarbeitslöhne im Kalenderjahr. Bei Arbeitnehmern, für die der Altersentlastungsbetrag zur Anwendung kommt, ist im Antrag auch das Geburtsdatum anzugeben. In den Fällen, in denen Versorgungsbezüge vorliegen, sind zur Berechnung des Versorgungsfreibetrags...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Finnland / 1. Nachlassinventar

Rz. 75 Nach dem Tod einer in Finnland wohnhaft gewesenen Person ist binnen einer Frist von drei Monaten das Nachlassinventar zu errichten. Inhalt des Nachlassinventars ist zum einen die Auflistung der Nachlassbeteiligten, zum anderen eine Auflistung des Nachlassvermögens inkl. aller Forderungen und Verbindlichkeiten. Auf diese Weise dient das Nachlassinventar sowohl der Nach...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Belgien / X. Doppelbesteuerung und Maßnahmen zu deren Milderung

Rz. 242 Belgien hat lediglich mit Frankreich und Schweden Doppelbesteuerungsabkommen bezüglich der Erbschaftsteuer unterzeichnet. Abkommen mit Deutschland, Österreich und der Schweiz bestehen nicht. Rz. 243 Die Konflikte, die meist zwischen der Besteuerung aufgrund des Wohnsitzes des Erblassers (oder des Erben) einerseits und der Besteuerung aufgrund der Belegenheit des Vermö...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teilrente 99,99 % und Arbei... / F. Steuerrecht: Abzüge oder was bleibt unterm Strich

Rz. 61 Arbeitseinkünfte sind steuerpflichtig gem. § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 EStG als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Renten sind als sonstige Einkünfte gem. §§ 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 7, 22 EStG steuerbar. Arbeitseinkommen unterliegt der Lohnsteuerpflicht, § 38 EStG, d.h. Arbeitgeber müssen im laufenden Entgeltverfahren einen Abzug vom Arbeitslohn durchführen und die Lohnst...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Ham... / 1. Gesetzestext

Rz. 270 [Autor/Stand] § 8 Erlass im Härtefall (1) In einem besonders gelagerten, nicht rohertragsbedingten Härtefall kann der Anteil der Grundsteuer B, der auf den Grundsteuermessbetrag eines Gebäudes entfällt, teilweise erlassen werden. Der Erlass wird nur auf Antrag gewährt. Der Antrag ist bis zu dem auf den Erlasszeitraum folgenden 31. März zu stellen. Einer jährlichen Wie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Finnland / VII. Bewertung des Nachlasses

Rz. 128 Für den Wert des Nachlasses wird auf den Todeszeitpunkt abgestellt, § 9 FinErbStG. Maßgeblich ist dabei der sogenannte käypä arvo, der wahrscheinlich erzielbare Marktpreis, der sogenannte Verkehrswert. Da sich der tatsächliche Preis erst dann feststellen lässt, wenn das Objekt verkauft wird, wird üblicherweise nicht der tatsächliche Verkehrswert angesetzt, sondern le...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / XX. Anfrage bei der Kfz-Zulassungsstelle

Rz. 256 Kennt der Gläubiger das Autokennzeichen des Schuldners, so besteht nach § 39 StVG ein Auskunftsanspruch gegen die Zulassungsstelle – soweit für die Vollstreckung relevant – auf Angabe des vollständigen Namens und der Anschrift des Halters und der Anschrift des Versicherers des Fahrzeuges. Rz. 257 Voraussetzung des Auskunftsanspruchs ist allerdings, dass dargelegt wird...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Entstehung und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 133 [Autor/Stand] Die Regelung, nach der die übliche Miete anzusetzen ist, wenn der Eigentümer dem Mieter Grundstücke oder Grundstücksteile zu einer um mehr als 20 % von der üblichen Miete abweichenden tatsächlichen Miete überlassen hat, ist bereits bei der Bedarfsbewertung mit dem Jahressteuergesetz 2007 vom 13.12.2006[2] für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2006 eing...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Finnland / 2. Annahme und Ausschlagung der Erbschaft oder eines Vermächtnisses

Rz. 93 Die Annahme eines Testaments kommt zunächst für Erben als aus dem Testament Verpflichteten in Frage. Sie bedeutet den Verzicht darauf, das Testament anzufechten. Die Annahme (hyväksyminen) kann sowohl zu Lebzeiten des Erblassers als auch nach Eintritt des Erbfalls erfolgen. Geschieht die Annahme zu Lebzeiten des Erblassers, so hat dies dem Erblasser gegenüber schriftl...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Ham... / 1. Gesetzestext

Rz. 209 [Autor/Stand] § 6 Feststellungsverfahren (1) Die jeweiligen Grundsteuerwerte werden auf den 1. Januar 2022 allgemein festgestellt (Hauptfeststellung). Abweichend von § 221 des Bewertungsgesetzes findet keine turnusmäßige Hauptfeststellung statt. Bei der Ermittlung des Grundsteuerwerts ist § 163 der Abgabenordnung nicht anzuwenden. (2) In dem Feststellungsbescheid für d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
A / 30 Akteneinsicht durch Dritte [Rdn 378]

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