Elektronische Übermittlung
Die Gewerbesteuererklärung 2024 ist auf elektronischem Wege authentifiziert zu übermitteln. In diesem Fall entfällt die auf der letzten Seite des Erklärungsvordrucks vorgesehene Unterschrift. Diese ist jedoch dann erforderlich, wenn die Gewerbesteuererklärung, z. B. in Härtefällen, weiterhin in Papierform abgegeben wird oder eine von der Finanzverwaltung geduldete elektronische Übermittlung im ELSTER-Verfahren erfolgt, die neben der Übermittlung weiterhin noch die Übersendung des – unterschriebenen – Papierausdrucks erfordert.
Hinweis:
Im April 2023 startete der "Digitale Gewerbesteuerbescheid". Bei Abgabe der Gewerbesteuererklärung kann daher (unter "Elektronischer Zustellwunsch") mitgeteilt werden, ob man den Gewerbesteuerbescheid in digitaler Form erhalten will. Der Gewerbesteuerbescheid wird dann – wenn bei der zuständigen Kommune die technischen Voraussetzungen abgeschlossen sind – online im Postfach von "Mein Unternehmenskonto", dem bundesweit einheitlichen Nutzerkonto für Unternehmen, bekanntgegeben.
Hierzu hat das Finanzministerium Niedersachsen mit Pressemitteilung v. 11.12.2024 mitgeteilt, dass ab sofort
- Gewerbesteuermessbescheide,
- Bescheide über die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages und
- Bescheide über die Feststellung des Gewerbeverlustes
vollständig digital in ELSTER zugestellt werden können. Damit ist der Weg von der Abgabe der Gewerbesteuererklärung bis hin zum Erhalt des Messbescheides somit vollständig digital möglich. Unternehmen und Angehörigen der steuerberatenden Berufe können nun die Bescheide maschinenlesbar erhalten, was ihnen eine unmittelbare und medienbruchfreie Weiterverarbeitung ermöglicht.
Auf kommunaler Ebene soll, um auch dort eine digitale Bescheidzustellung der Gewerbesteuerbescheide zu ermöglichen, als nächstes ein flächendeckender digitaler Datenaustausch mit den Finanzämtern über "ELSTER-Transfer" erfolgen.