Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzamt

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.15 Schenkungen (Zeilen 115 bis 123)

In den Zeilen 115 bis 123 sind vom Erblasser zu dessen Lebzeiten gemachte Schenkungen oder unentgeltliche Zuwendungen einzutragen. Anzugeben sind alle Schenkungen, auch gemischte Schenkungen. Hierbei liegt eine gemischt freigebige Zuwendung vor, wenn einer höherwertigen Leistung eine Gegenleistung von geringerem Wert gegenübersteht und die höherwertige Leistung neben Elemente...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung ab... / 1.2 Anzeigepflicht

Beachtet werden muss die im Erbschaftsteuergesetz normierte Anzeigepflicht: Der Erwerber muss jeden der Erbschaftsteuer unterliegenden Erwerb schriftlich bei dem für die Verwaltung der Erbschaftsteuer zuständigen Finanzamt anzeigen (§ 30 Abs. 1 ErbStG). Frist für die Anzeige ist ein Zeitraum von 3 Monaten ab erlangter Kenntnis des Erbanfalls. Zuständig ist das Finanzamt, in ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.17.1 Verschonungsbedarfsprüfung

Auf Antrag des Erwerbers wird eine Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG durchgeführt. Diese kann zu einem teilweisen oder vollständigen Erlass der auf das begünstigte Vermögen entfallenden Steuer führen. Hierbei ist Folgendes zu beachten: Liegt ein Erwerb mehrerer wirtschaftlicher Einheiten vor, dann kann ein Antrag nach § 13c ErbStG oder § 28a ErbStG nur einheitlich f...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.2 Angaben zum Erblasser (Zeilen 2 bis 4)

In den Zeilen 2 bis 4 ist der letzte Wohnsitz des Erblassers einzutragen. Hiermit überprüft das Finanzamt insbesondere die persönliche Steuerpflicht des Erwerbers. In Zeile 4 ist zusätzlich die Staatsangehörigkeit anzugeben. Zu unterscheiden ist zwischen der unbeschränkten und der beschränkten Steuerpflicht des Erwerbers (zur Option der beschränkten Steuerpflicht zur unbeschrä...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.8.2 Vorvermächtnis (Zeilen 15 und 16)

Ist der Erblasser Vermächtnisnehmer gewesen, so ist dies in Zeile 15 anzukreuzen und darunter in Zeile 16 der vorverstorbene Erblasser mit Name, Sterbetag, letztem Wohnsitz sowie dem Erbschaftsteuer-Finanzamt und der letzten Steuernummer anzugeben. Gleiches gilt, wenn der Erblasser Vorerbe war. Wurde vom Erblasser der vermachte Gegenstand von einem erst nach dem Anfall des Ve...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.18 Stiftungen und Vereine

Liegt ein Fall des § 1 Abs. 1 Nr. 1 Nr. 4 ErbStG vor, dann ist von der Stiftung oder dem Verein binnen einer Frist von drei Monaten nach dem Zeitpunkt des ersten Übergangs von Vermögen auf die Stiftung oder auf den Verein der Vermögensübergang dem nach § 35 Absatz 4 ErbStG zuständigen Finanzamt schriftlich anzuzeigen. Damit soll die aufgrund des Verweises in § 30 Abs. 1 ErbSt...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.13.5 Steuererstattungsansprüche (Zeilen 59 und 60)

Gehören zum Nachlass Steuererstattungsansprüche und Steuervergütungsansprüche, dann sind diese mit ihrer Bezeichnung, dem Finanzamt und der Steuernummer in den Zeilen 59 und 60 zu erfassen. In diese Zeilen gehören die privaten Steuererstattungsansprüche. Zu ihnen zählen insbesondere die Einkommensteuer, die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag. Steuererstattungsansprüch...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.14.2 Erbfallkosten (Zeilen 98 bis 103)

In den Zeilen 98 bis 103 sind die Erbfallkosten einzutragen. Eine Eintragung ist aber nur dann erforderlich, wenn diese Kosten höher als 15.000 EUR sind[1]. Anderenfalls wird diese Pauschale vom Finanzamt von Amts wegen gewährt, d. h. auch ohne entsprechenden Nachweis. Voraussetzung ist nur, dass die Kosten dem Grunde nach entstanden sind. Nachzuweisen sind aber die höheren ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 2.4 Ausschlagung gegen Abfindung

Schlägt der Erbe die Erbschaft aus und erhält er dafür eine Abfindung, dann tritt diese an die Stelle der Erbschaft. Steuertatbestand ist in diesem Fall § 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG. Die Abfindung gilt als vom Erblasser zugewendet. Handelt es sich dabei um ein Grundstück, kommt ggf. der niedrigere Grundstückswert zur Anwendung.[1] Auch dürfte – sofern die entsprechenden Voraussetz...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.8.1 Vor- und Nacherbschaft (Zeilen 15 und 16)

War der Erblasser Vorerbe, ist dies in Zeile 15 anzukreuzen. Daneben ist in Zeile 16 der vorverstorbene Erblasser mit Name, Sterbetag, letztem Wohnsitz sowie dem Erbschaftsteuer-Finanzamt und der letzten Steuernummer anzugeben. Gleiches gilt, wenn der Erblasser Vermächtnisnehmer war (s. Tz. 2.8.2). Der Erblasser kann durch Testament oder Erbvertrag einen Erben in der Weise ei...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung ab... / 1.7.4 Sonstige Hinweise

a) Weitergabe begünstigten Vermögens Den Verschonungsabschlag und den Abzugsbetrag von 150.000 EUR kann der Erwerber aber nicht in Anspruch nehmen, soweit er begünstigtes Vermögen i. S. d. § 13b Abs. 2 ErbStG aufgrund einer letztwilligen Verfügung des Erblassers oder einer rechtsgeschäftlichen Verfügung des Erblassers oder Schenkers auf einen Dritten übertragen muss. Gleiches...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 2.2 Ausschlagung der Erbschaft

a) Für die ausschlagende Person Schlägt der (vorläufige) Erbe die ihm angefallene Erbschaft aus, dann entfällt bei ihm die Erbschaftsteuerpflicht rückwirkend. Entstehungszeitpunkt der Erbschaftsteuer ist bei der ausschlagenden Person grundsätzlich der Todestag des Erblassers.[1] Wurde schon ein Steuerbescheid erlassen, so ist dieser über die Vorschrift des § 175 Abs. 1 Satz 1 ...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Gold
Außergerichtliche Rechtsberatung der Vereinsmitglieder gegen Mitgliedsbeiträge: umsatzsteuerfrei

Leitsatz Bietet ein eingetragener Verein seinen Mitgliedern Unterstützung in mietrechtlichen Belangen und Beratung in Rechtsfragen an (finanziert über die Einnahme von Mitgliedsbeiträgen), ist er insoweit umsatzsteuerlicher Unternehmer. Jedoch ist diese satzungsgemäße Zusage des Vereins eine umsatzsteuerfreie Leistung aufgrund eines Versicherungsverhältnisses im Sinne des § 4 Nr. 10 Buchst. a) UStG. Sachverhalt Nach der Satzung des klagenden Vereins wird den Mitgliedern gegen Zahlung eines feste...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.13.13 Hausrat und andere bewegliche körperliche Gegenstände (Zeilen 77 bis 78)

Enthält der Nachlass Hausrat (einschließlich Wäsche und Kleidungsstücke), ist dieser mit dem gemeinen Wert in Zeile 77 einzutragen. Gehört der Erwerber der Steuerklasse I an, erhält er hierfür einen Freibetrag i. H. v. 41.000 EUR. Erwerber, die den Steuerklassen II und III angehören, erhalten einen Freibetrag i. H. v. 12.000 EUR. Für Letztere gilt aber die Besonderheit, dass...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.14.4 Pflichtteilsansprüche (Zeilen 111 bis 114)

Wurden vom Erblasser bestimmte Personen durch Verfügung von Todes wegen (Testament) von der Erbfolge ausgeschlossen, steht diesen trotzdem eine Teilhabe am Nachlass zu (sog. Pflichtteilsanspruch). Pflichtteilsberechtigt sind der Ehegatte, die Abkömmlinge und die Eltern. Der Pflichtteilsanspruch beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist eine reine Geldforderung, di...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das Jahressteuergesetz 2024... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Karl-Heinz Günther, StB[*] In ErbStB 2024, 193 wurde über den RegE des JStG 2024 und die sich hieraus ergebenden Neuerungen auf der Ebene der Erbschaftsteuer, der Bewertung, der Grundsteuer, der Grunderwerbsteuer sowie der Investmentsteuer berichtet. Zwischenzeitlich wurde das JStG nach erfolgter Zustimmung durch den Bundesrat am 5.12.2024 verkündet und ist im BSt...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grundsteuer: Wann sind Rech... / 4 Anbringungsbehörde für einen Rechtsbehelf und anwendbare Verfahrensvorschriften

Für den Erlass des Grundsteuerwertbescheids (Grundlagenbescheid) und des Bescheids für den Grundsteuermessbescheid (Folgebescheid zum Bescheid über den Grundsteuerwertbescheid und zugleich Grundlagenbescheid für den Grundsteuerbescheid) sind die Finanzämter zuständig. Die Verwaltung der Grundsteuer obliegt zum Teil den Finanzbehörden der Länder, i. d. R den Gemeinden. In den...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Schenkungsteuererklärung ab... / Zusammenfassung

Überblick Die Abgabe einer Schenkungsteuererklärung ist bei Schenkungen unter Lebenden erforderlich, d. h. wenn ein steuerpflichtiger Tatbestand erfüllt wurde. Das Finanzamt kann von jedem an einer Schenkung oder an einer Zweckzuwendung Beteiligten die Abgabe der Schenkungsteuererklärung innerhalb einer vom Finanzamt zu bestimmenden Frist (mindestens 1 Monat) verlangen. Dies ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grundsteuer: Wann sind Rech... / 1 Ein Blick zurück - was bisher geschah

Ausschlaggebend für die Neufestsetzung der Grundsteuer ist ein Urteil des BVerfG aus dem Jahr 2018. Die Finanzämter hatten die Grundsteuer bisher auf der Grundlage völlig veralteter Einheitswerte berechnet. Um die Grundsteuer neu zu berechnen, waren fast 36 Mio. Grundstücke neu zu bewerten. Die Neubewertung der Grundstücke durch die Finanzämter ist nunmehr – bis auf wenige A...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Schenkungsteuererklärung ab... / 5.1 Allgemeines

Die Schenkungsteuererklärung ist auch für den Fall beim Finanzamt einzureichen, dass man aufgrund der Erläuterungen zur Auffassung gelangt ist, dass eine Schenkungsteuer nicht zu erheben ist. Denn die Entscheidung, was steuerpflichtig bzw. nicht steuerpflichtig ist, trifft das Finanzamt selbst. Hinweis Formulare Hierzu hat die Finanzverwaltung entsprechende Formulare herausgeg...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Schenkungsteuererklärung ab... / 5.9 Vorschenkungen (Zeilen 92 bis 100)

In den Zeilen 94 bis 99 sind Art, Wert und Zeitpunkt aller Vorschenkungen des Schenkers einzutragen. Bei einer Grundstücksschenkung ist zu beachten, dass die Zuwendung eines Grundstücks nicht erst mit der Eintragung in das Grundbuch erfolgt, sondern schon dann, wenn die Vertragsparteien die für die Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch erforderlichen Erklärungen in ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Schenkungsteuererklärung ab... / 5.3 Persönliche Angaben

Mit den Angaben in Zeilen 4 bis 8 zum Zuwendenden bzw. 9 bis 13 zum Erwerber überprüft das Finanzamt insbesondere die persönliche Steuerpflicht im Besteuerungszeitpunkt. Zu unterscheiden ist zwischen der unbeschränkten und der beschränkten Steuerpflicht. 5.3.1 Unbeschränkte Steuerpflicht Unbeschränkte Steuerpflicht ist gegeben, wenn der Schenker (Zuwendender) oder der Empfänge...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Schenkungsteuererklärung ab... / 2 Anzeigepflicht

Anzeigepflichtig ist dabei vom Erwerber (Beschenkter) jeder der Schenkungsteuer unterliegende Erwerb. Anzeigefrist ist ein Zeitraum von 3 Monaten ab erlangter Kenntnis von dem Anfall. Die Schenkung ist bei dem für die Verwaltung der Erbschaftsteuer zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Bei einer Zweckzuwendung gilt Vorgenanntes für die beschwerte Person. Zuständig ist i. d. R. d...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Schenkungsteuererklärung ab... / 5.4.4 Gütergemeinschaft (Zeile 22)

Wird von Ehegatten/eingetragenen Lebenspartnern der Güterstand der Gütergemeinschaft vereinbart, hat der weniger Vermögende seine dadurch eintretende Bereicherung der Schenkungsteuer zu unterwerfen. Praxis-Beispiel Vereinbarung der Gütergemeinschaft Die eingetragenen Lebenspartner A und B vereinbaren iden Güterstand der Gütergemeinschaft. Das Vermögen des A beläuft sich auf 3....mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Schenkungsteuererklärung ab... / 5.7.8.8 Hausrat und andere Gegenstände (Zeilen 86 und 87)

Schenkweise Zuwendungen in Form von Hausrat (einschließlich Wäsche und Kleidungsstücke) sind mit dem gemeinen Wert in Zeile 86 einzutragen. Gehört der Beschenkte der Steuerklasse I an, erhält er einen Freibetrag i. H. v. 41.000 EUR. Zur Steuerklasse I gehören insbesondere Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Abkömmlinge. Für Bedachte, die den Steuerklassen II und III ang...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Schenkungsteuererklärung ab... / 5.4.3 Ausländische Schenkungsteuer (Zeile 21)

Wurde vom Schenker ausländisches Vermögen übertragen, wird der Erwerber bei unbeschränkter Steuerpflicht regelmäßig auch im Ausland zur Schenkungsteuer herangezogen. Die gezahlte ausländische Steuer kann sich der Beschenkte bei der deutschen Schenkungsteuer anrechnen lassen. Dadurch wird eine Doppelbesteuerung vermieden. Die ausländische Steuer ist in Zeile 21 einzutragen. Ei...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Schenkungsteuererklärung ab... / 5.7.3 Grundvermögen im Inland oder in EU-(EWR-Staaten (Zeilen 36 und 37)

In den Zeilen 36 und 37 ist einzutragen, ob inländisches oder in der EU-/EWR-Staaten belegenes Grundvermögen zugewendet wurde (zu Drittstaaten s. nachfolgend). Neben der Anzahl der Grundstücke ist auch der selbst errechnete Gesamtwert einzutragen (der sich aus allen Anlagen ermittelt). Gleichzeitig ist die Anlage "Angaben zu Bedarfswerten" auszufüllen und beizufügen. Für die ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grundsteuer: Wann sind Rech... / 3 Rechtsbehelf gegen Grundsteuerbescheid einlegen?

Sobald man den Grundsteuerbescheid von der zuständigen Kommune (oder vom Finanzamt, s. unten) erhalten hat, sollte man diesen zunächst kritisch prüfen. Dabei sollte sich das Hauptaugenmerk auf folgende Punkte richten: Stimmen die Angaben zur Immobilie? Wurden die Angaben aus dem vorangegangenen Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheid richtig übernommen? Wurde der Messbetra...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Schenkungsteuererklärung ab... / 1 Vorbemerkung

Als Schenkung unter Lebenden gilt zunächst jede freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert worden ist. Dabei unterscheidet sich der steuerliche Schenkungsbegriff vom zivilrechtlichen darin, dass eine Einigung zwischen Schenker und Beschenktem über die Unentgeltlichkeit nicht erforderlich ist.[1] Insbesondere ist ei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 2.3 Folgen der unbeschränkten Steuerpflicht

Ist eine der beteiligten Personen Inländer und damit unbeschränkte Erbschaftsteuerpflicht gegeben, so hat das die folgenden Konsequenzen. Es unterliegt der gesamte Vermögensanfall der deutschen Erbschaftsbesteuerung, unabhängig davon, ob es sich um inländisches oder ausländisches Vermögen handelt.[1] Beschränkungen können sich hierbei jedoch durch Doppelbesteuerungsabkommen o...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grundsteuer: Wann sind Rech... / Zusammenfassung

Überblick Die Behörden zünden derzeit die letzte Stufe der Grundsteuerreform. Sie erlassen die auf den Wertfeststellungen der Finanzämter basierenden Grundsteuerbescheide. Der damalige Finanzminister Olaf Scholz hatte versprochen, dass es durch die Reform der Grundsteuer nicht zu einem höheren Steueraufkommen kommen werde und dass man das mit der Aufkommensneutralität hinbeko...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Pflichtteil / 2.3.1 Besteuerung nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG

Zum Erwerb von Todes wegen zählt auch der Pflichtteilsanspruch (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Zu einer Besteuerung kommt es aber nur, wenn der Pflichtteilsberechtigte seinen Pflichtteilsanspruch geltend macht.[1] Im Zeitpunkt der Geltendmachung entsteht auch erst die Erbschaftsteuer (§ 9 Abs. 1 Nr. 1b ErbStG). Mit der Anknüpfung der Besteuerung an die Geltendmachung soll verhin...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Pflichtteil / 2.3.2 Bewertung des Pflichtteilsanspruchs

Der Pflichtteilsanspruch ist mit dem Nennwert anzusetzen, da er eine Kapitalforderung darstellt (§ 12 Abs. 1 ErbStG i. V. m. § 12 Abs. 1 Satz 1 BewG). Dabei ist der nach zivilrechtlichen Grundsätzen ermittelte Pflichtteil der Besteuerung zu unterwerfen. Praxis-Beispiel Bewertung des Pflichtteilsanspruchs Ehemann EM hat seine Ehefrau EF zur Alleinerbin eingesetzt. Abkömmlinge s...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Pflichtteil / 2.3.3 Abfindung für den Verzicht auf einen entstandenen Pflichtteilsanspruch

Als vom Erblasser zugewendet gilt auch, was als Abfindung für einen Verzicht auf den entstandenen (und noch nicht geltend gemachten) Pflichtteilsanspruch gewährt wird (§ 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG). Hiernach tritt die Abfindung an die Stelle des Pflichtteilsanspruchs. Aus diesem Grund wird die Abfindung wie ein Erwerb angesehen, der aus dem Vermögen des Erblassers stammt. Erhält d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Pflichtteil / 2.2.3 Pflichtteilslast bei beschränkter Steuerpflicht

a) Rechtslage bis zum 31.12.2024 Ist beschränkte Steuerpflicht gegeben, können Schulden und Lasten nur insoweit abgezogen werden, als sie mit dem Inlandsvermögen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen und dieses Vermögen belasten.[1] Handelt es sich um eine Pflichtteilslast, besteht jedoch kein wirtschaftlicher Zusammenhang mit den einzelnen erworbenen Nachlassgegenständen. H...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 2.6.3 Endgültige Beitragsfestsetzung (Satz 3 und 4)

Rz. 46e Mit Vorlage des Einkommensteuerbescheids sind die Beiträge rückwirkend für das Kalenderjahr, für das der Einkommensteuerbescheid erlassen wurde, endgültig festzusetzen. Bei der endgültigen Beitragsfestsetzung sind diese Beiträge entsprechend der tatsächlich erzielten beitragspflichtigen Einnahmen zu berechnen, so dass es möglicherweise zu Erstattungen oder Nacherhebu...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 3. BdF, Schr. v. 15.9.1975 – IV C 5 - S 1300 – 312/75, StEK AStG Vor § 1 Nr. 8

Rz. 3 [Autor/Stand] Zentrale Sammlung und Auswertung von Unterlagen über steuerliche Auslandsbeziehungen Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die zentrale Sammlung und Auswertung von Unterlagen über steuerliche Auslandsbeziehungen folgendes: Mit der zunehmenden Auslandsverflechtung kommt der Ermit...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 1. BdF, Schr. v. 11.7.1974 – IV C 1 - S 1340 – 32/74 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes), BStBl. I 1974, 442 – Auszug –

Rz. 1 [Autor/Stand] 17.1 Sachverhaltsaufklärung 17.1.1 Zur Anwendung der §§ 7 bis 14 AStG ist jeder an der Zwischengesellschaft beteiligte unbeschränkt oder erweitert beschränkt Steuerpflichtige verpflichtet, den Sachverhalt aufzuklären und die erforderlichen Beweismittel, insbesondere die in § 17 Abs. 1 AStG genann ten Unterlagen zu beschaffen (§ 171 Abs. 3 AO [2]). Er hat da...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 6. BMF, Schr. v. 2.12.1994 – IV C 7 - S 1340 – 20/94 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes; Auszug § 17 AStG betreffend), BStBl. I 1995, Sondernummer 1

Rz. 6 [Autor/Stand] 17. Sachverhaltsaufklärung 17.1 Anwendungsbereich 17.1.1 Im Unterschied zu § 16 AStG, der nur an § 160 AO anknüpft, bezieht sich § 17 AStG lediglich auf die Anwendung der §§ 5, 7 bis 15 AStG. Das Aufklärungsverlangen nach § 17 AStG ist ein Verwaltungsakt. 17.1.2 Zur Anwendung der §§ 7 bis 14 AStG ist jeder an der Zwischengesellschaft beteiligte unbeschränkt ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 8. BMF, Schr. v. 24.12.1999 – IV B 4 - S 1300 – 111/99 (Grundsätze der Verwaltung für die Prüfung der Aufteilung der Einkünfte bei Betriebsstätten international tätiger Unternehmen [Betriebsstätten-Verwaltungsgrundsätze; Auszug der Tz. 1]), BStBl. I 1999, 1076

Rz. 8 [Autor/Stand] 1. Rechtsgrundlagen zur Besteuerung von gewerblichen Betriebsstätten 1.1 Nationales Steuerrecht Bei der Prüfung und Anwendung von nationalen Vorschriften zur Besteuerung von Betriebsstätten gewerblich tätiger Unternehmen ist zunächst zu untersuchen, ob die DBA das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik Deutschland einschränken, denn die DBA werden durch das j...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Absolute Freigrenze

..., vorausgesetzt, dass die bei einem Steuerpflichtigen hiernach außer Ansatz zu lassenden Beträge insgesamt 80.000 Euro nicht übersteigen. Rz. 41 [Autor/Stand] Eine absolute Freigrenze. Die Freistellung der Zwischeneinkünfte von der Hinzurechnungsbesteuerung gem. § 9 setzt nach der Prüfung der relativen Freigrenze die Einhaltung einer absoluten Freigrenze voraus (vgl. Rz. 1...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.4.2 Vorsteuerabzug

Rz. 105 Stand: 6/01 – 02/2025 Zum Vorsteuerabzug bei fehlerhafter Steuernummer in einer Rechnung vgl. Abschn. 15.2a. Abs. 6 UStAE (anscheinend a. A.: FG Hamburg vom 28.06.2012, Az: 2 K 196/11 [NZB wurde als unzulässig verworfen, vgl. BFH vom 19.12.2012, Az: XI B 108/12], wonach es unerheblich sein soll, ob der Leistungsempfänger die unzutreffenden Angaben hätte erkennen könne...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2025, Freibetrag fü... / 1 Gründe

I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) wurde von seinem am xx.xx.2019 verstorbenen Großvater (Erblasser) testamentarisch als Erbe zu einem Viertel eingesetzt. Zuvor hatte der Vater des Klägers mit notariell beurkundetem Vertrag vom 14.1.2013 gegenüber dem Erblasser auf sein gesetzliches Erbrecht einschließlich seines Pflichtteilsrechts verzichtet. Die Erstreckung des Erbv...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 6. Gesetzesentwurf der Bundesregierung v. 2.12.1971 (BT-Drucks. VI/2883)

Rz. 6 [Autor/Stand][...] Artikel 1 Gesetz über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen (Außensteuergesetz) [...] § 17 (1) Ein unbeschränkt Steuerpflichtiger, der gemäß § 7 an einer ausländischen Gesellschaft beteiligt ist, hat für sich selbst und im Zusammenwirken mit anderen so beteiligten unbeschränkt Steuerpflichtigen alle Auskünfte zu erteilen, die zur Anwendung der Vorschrift...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.7 Anspruch auf Erteilung einer Rechnung

Rz. 49 Stand: 6/01 – 02/2025 Während den leistenden Unternehmer nach § 14 Abs. 2 UStG in den dort genannten Fällen eine Verpflichtung zur Erstellung einer Rechnung trifft, hat der Leistungsempfänger einen Anspruch auf Erteilung einer Rechnung, sofern er ein Unternehmer mit Leistungsbezug für sein Unternehmen oder eine juristische Person ist (vgl. Weimann, UStB 2009, 22 ff.). ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.3.4 Form der Berichtigung

Rz. 30 Stand: 6/01 – 02/2025 Die Form der Berichtigung nach § 14c Abs. 1 UStG ist im Gesetz nicht geregelt (vgl. Hessisches FG vom 10.02.2005, Az: 6 K 1802/01, EFG 2005, 988, Rev. V R 27/05 – lediglich Schriftform; auch bei Rechnung in Form eines notariell beurkundeten Grundstückskaufvertrags kein Formzwang für Berichtigung). In seiner Revisionsentscheidung (vgl. BFH vom 11.1...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2. BdF, Schr. v. 29.7.1974 – IV C 1 - S 1300 – 316/74, StEK AStG Vor § 1 Nr. 7

Rz. 2 [Autor/Stand] Abgabe der Meldungen über die Beteiligung an ausländischen Körperschaften, Vermögensmassen und Personenvereinigungen und an ausländischen Personengesellschaften Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Besprechung der Außensteuerreferenten der Länder auf der Sitzung vom 10. bis 12.6.1974 weise ich hinsichtlich der Abgabe der Meldungen über die Beteiligung an ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 5. Grenzen der Auskunftspflicht

Rz. 31 [Autor/Stand] Grenzen eines Auskunftsverlangens. Auch einem Auskunftsverlangen nach § 17 Abs. 1 hat das FA die für jedes Auskunftsverlangen geltenden allgemeinen Grenzen zu beachten.[2] So muss sich das Auskunftsverlangen auf die für die Feststellung der Besteuerungsgrundlagen notwendigen Angaben beschränken. Notwendig sind nur die Angaben, die geeignet und erforderli...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / II. Verhältnis zu anderen Normen

Rz. 7 [Autor/Stand] Verhältnis zum Verfassungsrecht. § 17 ist nur in den Grenzen anwendbar, die durch das GG gesetzt werden. Insoweit bestehen Bedenken vor allem gegen § 17 Abs. 2, weil der dort vorgesehene Schätzungsrahmen auf sehr pauschalen Kriterien aufbaut und den Charakter einer Substanzbesteuerung hat. Die bestehenden Unge reimtheiten in dem Schätzungsrahmen des § 17 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 4. Auskunftspflicht

... die dafür notwendigen Auskünfte zu erteilen. ... Rz. 23 [Autor/Stand] Lex-specialis-Charakter des § 17. Bereits Ebling [2] wies darauf hin, dass § 17 Abs. 1 streng genommen nichts Neues enthält. Auch vor Inkrafttreten des AStG bestand nach der Rspr. des RFH und des BFH[3] für die Stpfl. eine erhöhte Mitwirkungspflicht bei der Aufklärung von Auslandssachverhalten. Gesetzlic...mehr