Fachbeiträge & Kommentare zu Familienrecht

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FF 06/2021, Strukturiertes ... / a) Trennungsunterhalt

Nach der Erhebung allgemeiner Daten folgt die Struktur im Wesentlichen den geschriebenen und ungeschriebenen Tatbestandsmerkmalen. Zudem wird der Vortrag der Beteiligten zu einem bestimmten Tatbestandsmerkmal oder Gesichtspunkt bereits einander zugeordnet, indem Antragsteller- und Antragsgegnervortrag nebeneinanderstehen. Dies erspart dem Gericht aber auch den Verfahrensbevo...mehr

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FF 06/2021, Strukturiertes ... / b) Geschiedenenunterhalt

Ein weiteres Beispiel soll ein Formular für Geschiedenenunterhalt sein. Hier zeigt sich zum einen, dass es sinnvoller bzw. praktischer ist, an den Lebenssachverhalt, und nicht an die einzelne Anspruchsgrundlage anzuknüpfen, weil bspw. sich das Verhältnis von Aufstockungsunterhalt zu den übrigen Anspruchsgrundlagen[30] schwierig gestalten kann. Zum anderen verdeutlicht das Fo...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Anwendungsbereich

Rz. 21 Von der in VV Vorb. 3.2.2 Nr. 1 Buchst. a enthaltenen Verweisung erfasst sind alle Verfahren über Rechtsbeschwerden gegen die den Rechtszug beendenden Beschwerdeentscheidungen. Damit sind auch die Verfahren über Anträgemehr

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FF 06/2021, Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder zustande gekommen

Das Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt ist am 7.5.2021 zustande gekommen. Die Ausfertigung durch den Bundespräsidenten und die Verkündung im BGBl. waren bei Redaktionsschluss noch nicht erfolgt. Das Gesetz wird voraussichtlich zu großen Teilen am 1.7.2021, im Übrigen am 1.1.2022 in Kraft treten. Neben Verschärfungen im Strafrecht sieht das Gesetz auch wichtige Änderu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Rechtsschutzversicherung

Rz. 80 Verfügt der Mandant über eine Rechtsschutzversicherung, sollte der Anwalt versuchen, für die geplante Mediation eine Deckungszusage einzuholen. Als Ansatzpunkt bietet sich die Regelung in § 5 Abs. 1d) ARB 94/2000/2008 an. Danach sind die Gebühren eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens erstattungsfähig bis zur Höhe der Gebühren, die im Falle der Anrufung eines zust...mehr

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FF 06/2021, Strukturiertes ... / 2. Verschiedene Ansätze einer Strukturierung

Vorwerk [5] hat in einem umfassenden Ansatz einen konkreten Regelungsvorschlag zur Strukturierung in Form von ausformulierten ZPO-Vorschriften unterbreitet, nach denen das Gericht die Strukturierung definiert und einfordert. Gaier [6] verfolgt einen engeren Ansatz, wonach die Klagepartei eine bestimmte Anspruchsgrundlage heranzieht und zu den einzelnen Tatbestandmerkmalen vortr...mehr

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FF 06/2021, VKH für Vatersc... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsteller begehrt mit seinem Antrag vom 26.2.2020 Verfahrenskostenhilfe für seinen Antrag auf Feststellung der Vaterschaft zu dem Kind C. S. [2] Zwischen dem Antragsteller und der Mutter der Beteiligten zu 2 bestand von 1998 bis 1999 eine (intime) Beziehung. In dieser Zeit wurde die Mutter schwanger. Nach der Geburt hat der Antragsteller nach seinem Vor...mehr

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ZErb 05/2021, Die Verletzun... / 2. Bestimmung der Verpflichtungen aus Familienrecht

Das zweite Buch des türkischen Zivilgesetzbuches mit dem Titel "Familienrecht", wird für die Bestimmung der familienrechtlichen Verpflichtungen herangezogen.[32] Diese Verpflichtungen lassen sich wie folgt zusammenfassen: Die wichtigste dieser Verpflichtungen, die im Falle einer Verletzung zur Enterbung führen kann, ist die Pflicht zur Unterhaltszahlung (türk. ZGB Art. 364) w...mehr

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ZErb 05/2021, Die Verletzun... / 1

In Gesellschaften, in denen Blutsverwandtschaft und Familie als eine soziale Institution einen besonderen Stellenwert haben, kann das Erbrecht nicht unabhängig vom Familienrecht betrachtet werden. So ist die Frage der Enterbung eines der Beispiele, die diese enge Verbindung zwischen Familienrecht und Erbrecht offenbaren. Das Thema ist in der türkischen Lehre und Praxis ein n...mehr

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FF 05/2021, Voreheliche Zuw... / III. Ehevertragliche Vereinbarungsmöglichkeiten

Die durchzuführenden "Klimmzüge", um zu einem Ausgleichsanspruch zu gelangen, sind nicht ohne. Die Unwägbarkeiten – für Mandant und Anwalt – bei der Bemessung der Höhe des Ausgleichsanspruchs sind enorm. Es empfehlen sich daher vorsorgende vertragliche Vereinbarungen, etwa:mehr

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FF 05/2021, Rechtsprechung ... / Verfahrensrecht

BGH, Beschl. v. 10.2.2021 – XII ZB 4/20 Der krankheitsbedingte Ausfall des Rechtsanwalts am letzten Tag der Frist recht-fertigt für sich genommen noch keine Wiedereinsetzung. An einer schuldhaften Fristversäumung fehlt es nur dann, wenn infolge der Erkrankung weder kurzfristig ein Vertreter eingeschaltet noch ein Verlängerungsantrag gestellt werden konnte; dies ist glaubhaft ...mehr

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FF 05/2021, Eheverträge auf... / 3. Sonderfall: Trennungsunterhalt

Für den Vertragsgestalter ist es regelmäßig eine "Gewissensfrage", ob er den Bereich des Trennungsunterhalts in den Vertrag aufnimmt oder nicht. Die Mehrzahl der einschlägigen Handbücher rät davon ab.[33] Die Interessenlage der Vertragsparteien spricht eher für eine Aufnahme, denn gerade die erste Zeit nach der Trennung ist emotional besonders belastet. Liegt insoweit keine v...mehr

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FF 05/2021, Eheverträge auf... / D. Zusammenfassung

1. Je höher der gesetzliche Rang der Scheidungsfolge ist, desto enger sind die Möglichkeiten der vertraglichen Abänderung. Im Rahmen der Wirksamkeitskontrolle (§ 138 BGB) kommt es aber nicht nur auf die "Rangstelle" im Rahmen der "Kernbereichs-Rechtsprechung" des BGH an, sondern maßgeblich auf die Auswirkungen der vertraglichen Regelung. Hier sind vor allem Kompensationen zu...mehr

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FF 05/2021, Voreheliche Zuw... / D. Fazit

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FF 05/2021, Eheverträge auf... / c) Salvatorische Klausel

Wird der Vertrag nach Durchführung der Gesamtwürdigung als sittenwidrig angesehen, erfasst die Nichtigkeitsfolge den gesamten Vertrag. Eine salvatorische Klausel ändert daran grundsätzlich nichts. Denn anderenfalls würde die Klausel die Funktion erfüllen, den Restbestand des dem anderen Vertragspartner aufgedrängten Vertrages soweit wie möglich gegenüber der etwaigen Unwirks...mehr

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ZErb 05/2021, Die Verletzun... / 5

Auf einen Blick Der Gesetzgeber stützt sich bei der Regelung der Enterbung auf die enge Verbindung zwischen Familienrecht und Erbrecht. Bei der Enterbung hängt die Begründung insbesondere von dem tatsächlichen Verhältnis zwischen dem Erblasser und dem Erben ab, das durch die Verletzung familienrechtlicher Verpflichtungen beeinträchtigt wurde. Die Enterbung wegen der Verletzung...mehr

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FF 05/2021, Immer das Gleiche oder Wie das Leben so spielt?

Inge Saathoff Oft sind in unserer Beratungspraxis aufgrund unserer langjährigen Erfahrung die Konstellationen so vorhersehbar, dass wir glauben, bei der Erstberatung die Geschichte zu Ende erzählen oder die Frage des Mandanten beantworten zu können, bevor dieser die Gelegenheit hatte, sie zu stellen. "Jetzt wollen Sie sicher wissen, …" ist eine Formulierung, die wohl jedem vo...mehr

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FF 05/2021, Bundesgerichtshof entscheidet zur zeitlichen Grenze des Anspruchs auf nachehezeitliche Überlassung der Ehewohnung

Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 10.3.2021, Nr. 051/2021 Beschl. v. 10.3.2021 – XII ZB 243/20 Der unter anderem für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte die Frage zu beantworten, wie lange nach Rechtskraft der Scheidung ein Ehegatte vom anderen die Überlassung der Ehewohnung verlangen kann, wenn diese im Alleineigentum des andere...mehr

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ZErb 05/2021, Geeignetheit ... / 2 Gründe

II. Das Beschwerdegericht, dessen Entscheidung unter anderem in FGPrax 2019, 255 veröffentlicht ist, meint, die von der Betreuungsbehörde nach § 6 Abs. 2 S. 1 BtBG beglaubigte Vorsorgevollmacht genüge den Anforderungen des § 29 GBO nicht. Zwar habe der Gesetzgeber durch Art. 11 des Gesetzes zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts vom 6.7.2009 (BGBl I S. ...mehr

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FF 05/2021, Impfen bei minderjährigen Kindern

Die Schutzimpfung eines Kindes ist auch dann eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung für das Kind, wenn es sich um eine sogenannte Standard- oder Routineimpfung handelt. Dies hat der 12. Zivilsenat des BGH unter dem AZ XII ZB 157/16 am 3.5.2017 entschieden, veröffentlicht in NJW 2017, 2826 ff., FamRZ 2017, 1057 ff. m. Anm. Löhnig, NZFam 2017, 521 ff. m. Anm. Schwedler. E...mehr

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FF 05/2021, Verwirkung des ... / 2 Anmerkung

Der Hinweisbeschluss des OLG Düsseldorf ist ergangen, um eine mündliche Verhandlung zu vermeiden. Es ist zu keiner Entscheidung im schriftlichen Verfahren nach § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG gekommen ist, weil die Antragstellerin und Beschwerdeführerin die Beschwerde rechtzeitig zurückgenommen hat. In der Sache geht es um das Wiederaufleben eines nach § 1579 Nr. 2 BGB verwirkten Ans...mehr

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ZErb 05/2021, Die Verletzun... / b) Die subjektive Bestimmung

Es reicht nicht aus, dass das Verhalten des Pflichtteilserben nur objektiv im Widerspruch zu den Verpflichtungen aus dem Familienrecht ist, um die familiären Bindungen zu beinträchtigen. Diese Verletzung, die auf dem Verschuldensprinzip beruht,[39] muss auch die familiären Bindungen zwischen dem Erblasser und den Erben subjektiv durchtrennt haben.[40] Eine sogenannte Entfrem...mehr

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FF 05/2021, Erneute Zeugenv... / 2 Anmerkung

1. Erneute Beweisaufnahme in zweiter Instanz Ein Verfahrensfehler, wie er klarer kaum sein kann: Das OLG Frankfurt als Berufungsgericht hatte in Abänderung der Entscheidung der Vorinstanz ohne erneute Beweisaufnahme dem Verlangen der Klägerin nach Rückgewähr in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft geleisteter Zahlungen stattgegeben und sich dabei u.a. auf die Aussage einer...mehr

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ZErb 05/2021, Die Verletzun... / a) Die objektive Bestimmung

Die rechtliche Gültigkeit einer bestimmten Verfügung von Todes wegen auf Enterbung hängt von der Existenz einer Reihe objektiver und subjektiver Voraussetzungen im konkreten Fall ab.[34] Erstens sollte die Verletzung familienrechtlicher Verpflichtungen geeignet sein, die familiären Bindungen objektiv zu gefährden.[35] Die Verletzung der familienrechtlichen Verpflichtungen hat...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 27 Leistung... / 2.1.2 Einsatz-/Bedarfsgemeinschaft (Abs. 2 Satz 2 und 3)

Rz. 5 Abs. 2 Satz 2 und 3 bestimmt, wie die Bedürftigkeit bei nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartnern sowie minderjährigen unverheirateten Kindern zu ermitteln ist. Die betreffenden Personen bilden eine Einsatz- oder Bedarfsgemeinschaft. Die Terminologie (z. T. wird auch von Familiennotgemeinschaft oder Einstandsgemeinschaft gesprochen) ist nicht zwingend. Zur ...mehr

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FF 04/2021, Interviews in Forum Familienrecht (FF)

Klaus Schnitzler Zum Markenkern dieser Zeitschrift gehören regelmäßige Interviews, die im Laufe eines jeden Jahres geführt werden (vgl. FF 2012, 199 ff.). Im 1. Jahr waren dies Horst Eylmann, Vorsitzender des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages, damals noch in Bonn, Dr. Helmut Büttner, Vorsitzender Richter am OLG Köln und eines unserer ersten Beiratsmitglieder, Prof. S...mehr

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FF 04/2021, Nomoskommentar Familienrecht

Kaiser/Schnitzler/Schilling/Sanders (Hrsg.)Band 4, 4. Auflage 2021, 3240 Seiten, Nomos, 168 EURISBN 978-3-8487-4990-4 Mit der Neuauflage des vierten Bandes – Familienrecht – des Nomos Kommentars zum BGB ist zu den bewährten Herausgebern Dagmar Kaiser, Klaus Schnitzler und Roger Schilling nach dem überraschenden Tod von Peter Friederici als neue Herausgeberin Anne Sanders hinz...mehr

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FF 04/2021, Nebengüterrecht... / 1. Zuständigkeit nach § 266 FamFG angenommen

Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bremen vom 12.11.2020[4] handelt es sich nicht um eine Ehewohnungssache nach § 200 Abs. Nr. 1 FamFG, sondern um eine sonstige Familiensache (§ 266 FamFG), wenn ein Ehegatte den anderen während der Trennungszeit darauf in Anspruch nimmt, an der Kündigung des Mietverhältnisses an der Ehewohnung mitzuwirken. Dies entspricht der deu...mehr

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FF 04/2021, Eheverträge auf... / 3. Gesamtbetrachtung

Dieses Merkmal ist nicht neu und auch nicht auf Eheverträge beschränkt, sondern generell im Rahmen der Prüfung einer Sittenwidrigkeit des Vertrages erforderlich.[88] Zur Entwicklung der Rechtsprechung in diesem Bereich kann auf die Ausführungen unter Ziff. II. 2 a) verwiesen werden. Der hohe Stellenwert der Gesamtbetrachtung wird besonders deutlich in der Entscheidung des OLG ...mehr

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FF 04/2021, Nebengüterrecht... / B. Die Reformkommission des Deutschen Familiengerichtstages

Der Deutsche Familiengerichtstag hat – neben den bereits bestehenden Kommissionen[50] – eine weitere und umfassende Kommission eingerichtet, die Reformkommission. Diese erarbeitet in einzelnen Arbeitsgruppen Vorschläge für die einzelnen familienrechtlichen Themen- und Regelungsbereiche Inzwischen liegen erste Ergebnisse vor, und zwar, den Gegenstand dieses Jahresbeitrags bet...mehr

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FF 04/2021, Ablehnung einer... / Aus den Gründen

Gründe: [1] Die Antragstellerin hat unter dem 29.8.2019 auf Trennungsunterhalt in Höhe von 450 EUR angetragen. Sie betreut nach Trennung der Eheleute die stark sehbehinderte gemeinsame Tochter, die in Pflegegrad III eingestuft ist. Dafür erhält sie monatlich 554 EUR Pflegegeld. Die Antragstellerin hat bei der Unterhaltsberechnung ein Gehalt von 1.100 EUR miteingestellt, beru...mehr

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ZErb 04/2021, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftssteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Baumbach/Lauterbach/Hartmann/Anders/Gehle, Zivilprozessordnung: ZPO, Kommentar, 79. Auflage 2021, C.H.BECK, ISBN 978-3-406-75500-2, 169,00 EUR. Bere...mehr

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FF 04/2021, Eheverträge auf... / (3) Grundgesetzlicher Schutz und Sonderbeziehung

Der Schutz des Familienrechts wird an verschiedenen Stellen des Grundgesetzes deutlich: Verbrieft sind die Gleichberechtigung von Mann und Frau (Art. 3 Abs. 2 S. 1 GG), der Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 Abs. 1 GG) und der Anspruch der Kindesmutter auf Schutz und Fürsorge (Art. 6 Abs. 4 GG). Die dortigen Wertungen sind als Maßstab für die Beurteilung von Sittenwidrigkeit...mehr

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FF 03/2021, Versorgungsausgleich, Eheverträge, Steuern in Paarbeziehungen - Aktuelle Themen im Familienrecht

Herbsttagung und Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht vom 26./27.11.2020 Mehr als 300 Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren der Einladung gefolgt, um sich den Herausforderungen einer Online-Konferenz zu stellen. Die traditionsreiche Herbsttagung der Familienanwältinnen und -anwälte fand am letzten November-Wochenende statt – wie jedes Jahr. Aber in dieser...mehr

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FF 03/2021, Schenkungsteuerliche Aspekte im Familienrecht

1. Steuerrechtlich ist jeder Vorgang darauf zu untersuchen ob im Sinne von § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG eine Schenkung, eine gemischte Schenkung oder eine Schenkung unter Auflage vorliegt. Als Schenkung gilt danach jede freigebige Zuwendung, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert ist. Unabhängig hiervon sind Vermögensübertragungen unter Ehegatten grun...mehr

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FF 03/2021, Recht und Familie im Flug der Zeit

Ausgewählte Abhandlungen und Essays Dieter Schwab2020, 460 SeitenGieseking, ISBN: 978-3-7694-1237-679,00 EUR Mit dem vorliegenden Werk macht der große deutsche Rechtswissenschaftler und emeritierte Professor für Bürgerliches Recht, deutsche Rechtsgeschichte und Kirchenrecht Dieter Schwab seine bisher meist nur in Festschriften oder Spezialzeitschriften veröffentlichten Beiträ...mehr

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FF 03/2021, Verfahrensbeistandschaft - Ein Handbuch für die Praxis

Ludwig Salgo/Katrin Lack (Hrsg.)4. überarbeitete und erweiterte Auflage, Reguvis Verlag 2020, geb. 908 SeitenISBN 978-3-8462-0925-7 (Print) / 978-3-8462-0926-4 (Ebook)52 EUR Dieses Buch ist ein hervorragendes Werkzeug und dies nicht nur für Anwältinnen und Anwälte, die als Verfahrensbeistände und Vormünder für Kinder tätig sind. Auch Familienrechtsanwälte und Richter werden e...mehr

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FF 03/2021, Kinderzuschlag ... / 2 Anmerkung

1. Ausgangslage Die Entscheidung des BGH vom 28.10.2020 befasst sich mit der seit langer Zeit streitigen Frage der unterhaltsrechtlichen Einordnung des Kinderzuschlags. Weiteres Thema ist die Bemessung des Selbstbehalts des Kindesunterhaltspflichtigen hinsichtlich der Verteilung der Wohnkosten bei Zusammenleben mit weiteren Familienangehörigen. 2. Inhalt der Entscheidung Das Lan...mehr

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ZErb 03/2021, Pflichtteilsv... / 2 Gründe

II. Die Beschwerde ist unbegründet. 1. Die Voraussetzungen des § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO sind nicht erfüllt. a) Die Zulassung der Revision aus diesem Grund setzt voraus, dass das FG in einer Rechtsfrage von der Entscheidung eines anderen Gerichts abgewichen ist, dass dabei über dieselbe Rechtsfrage entschieden wurde und diese für beide Entscheidungen rechtserheblich ...mehr

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FF 03/2021, Homeoffice und Datenschutz

Die Quadratur des Kreises? Argiris Balomatis Am 27.1.2021 trat die zunächst bis 15.3.2021 geltende Corona-Arbeitsschutzverordnung in Kraft, die erstmals eine Pflicht zum Angebot eines Homeoffice-Arbeitsplatzes festschreibt. Die meisten von uns werden während des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020 als reine Vorsichtsmaßnahme das Arbeiten von zu Hause aus für Mitarbeiter und Beruf...mehr

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FF 03/2021, Kinderzuschlag ... / Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Das antragstellende Land macht als Träger der Unterhaltsvorschusskasse Kindesunterhalt aus übergegangenem Recht gegen den Antragsgegner geltend. [2] Der Antragsgegner ist der Vater des im November 2005 geborenen, aus erster Ehe hervorgegangenen Sohnes D. Der Antragsgegner hat im Jahre 2014 erneut geheiratet und mit seiner neuen, nicht erwerbstätigen Ehefrau zwe...mehr

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FF 02/2021, Kinder auf Best... / 1. Internationales Familienrecht

a) Anerkennung einer ausländischen Entscheidung nach § 108 Abs. 1 FamFG Eine gerichtliche Entscheidung, die die Wunscheltern als rechtliche Eltern bestätigt, ist nach der Rechtsprechung des BGH gem. § 108 Abs. 1 FamFG grundsätzlich anerkennungsfähig mit der Folge, dass die Wunscheltern auch in Deutschland als Eltern gelten und nicht die Leihmutter.[4] Für die Anerkennungsfähig...mehr

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ZErb 02/2021, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftssteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Großfeld/Egger/Tönnes, Recht der Unternehmensbewertung, 9., neu b...mehr

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FF 02/2021, Internationale ... / 2 Anmerkung

Der Sachverhalt, der sich hinter dem durchaus sperrigen, etwas geschraubt wirkenden Leitsatz des EuGH verbirgt, ist zwar einfach zu erfassen und durchaus überschaubar gelagert, birgt aufgrund der "Alltäglichkeit" entsprechender Konstellationen aber ganz erheblichen "Sprengstoff" für die anwaltliche Beratung und Vertretung im internationalen Unterhaltsrecht. Ein engagierter "...mehr

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FF 02/2021, Die Übertragung... / I. Einleitung

Der Zugewinnausgleich des BGB ist – entsprechend seiner Grundidee und wie in § 1378 I BGB festgehalten – auf eine Geldforderung gerichtet. Grundsätzlich können weder der Ausgleichsgläubiger noch der Ausgleichsschuldner den Vollzug des Ausgleichs durch Übertragung von dem anderen gehörende Vermögensgegenstände verlangen. Eine Ausnahmeregelung enthält § 1383 BGB. Nach dieser B...mehr

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FF 02/2021, Gebührenanpassung 2021 - alles gut?

Dr. Christian Grabow Als der Bundesrat am 18.12.2020 das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 beschloss, war der Weg frei für eine Anpassung der Rechtsanwaltsgebühren. Neben der Anwaltsvergütung wurden u.a. die Honorare für Sachverständige und Sprachmittler erhöht. Für uns Anwälte trat damit nach gut sieben Jahren eine Gebührenerhöhung in Kraft, die neben strukturellen Änderungen ...mehr

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FF 02/2021, Kinder auf Best... / I. Einleitung

Eine Leihmutter trägt auf Grundlage eines Vertrages mit den Wunscheltern nach künstlicher Befruchtung ein genetisch für sie fremdes Kind mit der Absicht und dem Willen aus, dieses nach der Geburt an die Wunscheltern herauszugeben (sog. "Tragemutter". Andere Formen der Leihmutterschaft sind denkbar, jedoch Ausnahmefälle).[2] In einigen Staaten der USA sowie in der Ukraine und...mehr

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FF 02/2021, Kinder auf Best... / b) Mangels einer ausländischen Entscheidung anzuwendendes Recht

Liegt keine anerkennungsfähige Entscheidung vor, stellt sich die Frage des anzuwendenden Rechts. Mit Ausnahme des deutsch-iranischen Abkommens[15] bestehen keine Staatsverträge, sodass die Kollisionsnorm des Art. 19 EGBGB einschlägig ist. Nach Art. 19 S. 1 EGBGB unterliegt die Abstammung eines Kindes dem Recht des Staates, in welchem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt h...mehr

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FF 02/2021, Kinder auf Best... / a) Anerkennung einer ausländischen Entscheidung nach § 108 Abs. 1 FamFG

Eine gerichtliche Entscheidung, die die Wunscheltern als rechtliche Eltern bestätigt, ist nach der Rechtsprechung des BGH gem. § 108 Abs. 1 FamFG grundsätzlich anerkennungsfähig mit der Folge, dass die Wunscheltern auch in Deutschland als Eltern gelten und nicht die Leihmutter.[4] Für die Anerkennungsfähigkeit ist zu prüfen, ob Anerkennungshindernisse gem. § 109 FamFG bestehe...mehr

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FF 02/2021, Bar- und Betreu... / 2 Anmerkung

Eine umfangreiche Entscheidung zum Kindesunterhalt, die Bekanntes und Neues enthält. 1. Zur Haftung für Kindesunterhalt sieht das Gesetz (§ 1606 Abs. 3 S. 2 BGB) für den typischen Fall des Residenzmodells vor: der eine Elternteil betreut, der andere zahlt. Abweichungen sind nicht nur beim Wechselmodell oder erheblichem finanziellen Ungleichgewicht der Eltern, sondern auch dan...mehr